Unterschriftenliste zum Ausdrucken
Die geplante Umwidmung steht in krassem Widerspruch zum ebenfalls aktuell aufliegenden Entwurf zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms:
Im Kapitel Baulandreserven Baulandbedarf ist unter anderem zu lesen:
Die bestehenden Baulandreserven übersteigen daher deutlich den Bedarf der nächsten zehn bis 15 Jahre und sind als ausreichend zu betrachten, ohne künftige Entwicklungsmöglichkeiten einzuschränken. ...In den weiteren Kapiteln findet sich der Hinweis auf:es besteht kein Bedarf für zusätzliche Baulandausweisung. Damit befindet sich die Stadtgemeinde Purkersdorf in Übereinstimmung mit den überörtlichen Rahmenbedingungen eine Baulandvergrößerung würde auch den natur- und umweltpolitischen Zielen widersprechen. Die künftige Siedlungsentwicklung hat sich ausschließlich auf die Nutzung der vorhandenen Baulandreserven zu konzentrieren.
... die wertvollen Wiesen leisten einen enormen Beitrag zum Naturerlebnis mit allen Sinnen, da auf der Wiese besonders viele Pflanzen- und Tierarten zu beobachten sind. Doch das Idyll ist nicht selbstverständlich und vor allem: bedroht! Während Waldflächen weitgehenden gesetzlichen und gesellschaftlichen Schutz genießen und Äcker als wirtschaftlich wertvoll gelten, sind Wiesen und Weiden im Gegensatz dazu schutzlos und kommen am raschesten unter die »Räder«, wenn es z.B. darum geht, Bauland zu finden.
... mit jeder Magerwiese, die verbaut, aufgeforstet, überschüttet, trockengelegt oder planiert und intensiviert wird, verschwinden unzählige Pflanzen- und Tierarten aus der Landschaft,
... Die Vielzahl und Vielfalt der Flora und Fauna manifestiert sich insbesondere an den Übergangsbereichen, z.B. dem Waldrand wie im gegenständlichen Fall.
Großer Steinbach
Die Rote Gefahrenzone erstreckt sich ab dem Eintritt in den raumrelevanten Bereich (Beginn der Bebauung / Siedlung, in diesem Fall Mozartgasse) entlang der Nachböschungsbereiche mit einer Breite von 10 bis 30 Meter, die Gelbe Gefahrenzone begleitet die Rote.
Im Anhang zur Gefahrenzonenplanung sind den Hinweisen für Raumplanung und Bauwesen folgende Textstellen entnommen:
Rote Gefahrenzone Hinweis für die Baubehörde: In dieser Zone wird von der Errichtung von Objekten, die dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, dringend abgeraten.
Gelbe Gefahrenzone Hinweis für die Baubehörde: Grundsätzlich sind Flächen in der »Gelben Zone« wegen ihrer unterschiedlichen Gefährdung durch Wildbäche, die von Beschädigungsgefahr für Gebäude und Lebensgefahr auf den Verkehrswegen bis zur bloßen Belästigung z.B. durch Überflutung geringen Ausmaßes reichen kann, zur Bebauung nicht oder minder geeignet.
In einer Karte, in der jene Flächen ausgewiesen sind, welche sich keinesfalls für eine Baulandwidmung eignen, muss demnach die Wiese bei der Auffahrt zum Sagberg einen prominenten Platz einnehmen !
Trotzdem stimmt die Mehrheit des Gemeinderates einem Umwidmungsansuchen der Österreichischen Bundesforste AG leider zu!