Dienstleistungsfreiheit und Monopolbeseitigung sind die Schlagworte, die zur Begründung der Zwangsbeglückung fallen. Nicht mehr nur die „Post“, sondern jedes Zustellungsunternehmen soll nun die Möglichkeit erhalten, am Kuchen des Zustellgeschäftes mitzunaschen.
Möchte man meinen, es sei folglich Angelegenheit der mitbewerbenden Zustellerunternehmen, für die Bedingungen ihrer Geschäfte zu sorgen und Investitionen zu tätigen, so sieht man sich durch § 14 des neuen Postgesetzes eines Schlechteren belehrt. Nicht die Nutznießer, nicht die Verursacher der Kosten der Umrüstung müssen zahlen, sondern die „Gebäudeeigentümer“ haben den „Zugang für alle Anbieter von Postdienstleitungen sicherzustellen“. Eine gesetzgewordene Chuzpe besonderer Güte.
Im Fall der Purkersdorfer Gemeindewohnungen ist es also die Gemeinde, die mit Kosten belastet wird für Investitionen, die eigentlich niemand will, außer die Zustellerunternehmen. Den Wohnbaugesellschaften und Zinshausbesitzern ist es zwar über das Mietrechtsgesetz verwehrt, die Kosten der neuen Brieffächer über die Betriebskostenabrechnung auf die MieterInnen abzuwälzen, aber eine Entnahme etwa aus der Mietzinsrücklage für notwendige Instandhaltungen ist mit großer Sicherheit zu erwarten.
Zum Handkuss und zur Zahllast kommen damit wiederum die privaten Haushalte. Und erhalten als fragwürdige Gegenleistung eine noch größere Flut an ungewünschten Werbeschriften *), die in Urlaubszeiten zu überfrachteten Brieffächern führen und wegen schließlich hinterlegter Sendungen lästige Wege zum Postamt (oder gar zu den einzelnen Zustellerfirmen?) verursachen werden.
Es ist kein legistischer Zufall, dass die Verpflichtung zu neuen Briefkästen in jenem Postgesetz steht, das auch die Privatisierung der Post bringt. Ist die Postprivatisierung doch das Credo der „Marktöffnung“. Eine Verbesserung der Postdienstversorgung ist aber nicht zu sehen - an der Tagesordnung stehen nicht Öffnungen sondern Postamts-Schließungen.
Der Finanzminister unterdessen reibt sich die Hände beim Gedanken an den Privatisierungserlös. Wo aber bleibt die Entlastung der privaten Haushalte?
Die Bundesregierung scheint sich auf Kosten der Bevölkerung wiedereinmal als EU-Musterschüler hervortun zu wollen: Während die EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Postdienste immerhin eine Umrüstungsfrist bis ins Jahr 2009 einräumt, verordnet Minister Gorbach die neuen Briefkästen bereits bis spätestens Ende Juni 2006 – bei Strafandrohung bis 30.000 Euro! Das ist keine EU-Strafnorm, sondern eine hausgemacht österreichische!
Die Liste Baum & Grüne wird dem Gemeinderat vorschlagen, sich im Interesse aller Purkersdorferinnen und Purkersdorfer für ein sofortiges Aussetzen der Postkasten-Umrüstverpflichtung und für eine Neuregelung der Kostentragung nach dem Nutznießerprinzip stark zu machen.
*) Achtung: Der grundsätzlich wirksame Anti-Werbungkleber muss künftig am Brieffach kleben. Er verhindert aber auch die Zustellung gebührenermäßigter Zeitschriften wie diese Purkersdorfer Informationen!
Dr. Ingo Riß