Die verschwundene Baufluchtlinie
Oder: Wo bleibt die ökologische Verantwortung im Wohnbau?
Umweltstadträtin Schmidl verlangt die Einhaltung von Baugrenzen an Flüssen und vermisst die Ökologisierung der Purkersdorfer Bebauungspläne.
Das Wohnbauprojekt
Bei einer Bauverhandlung im Dezember 2006 wurden den Anrainern die Pläne präsentiert: Auf dem Grundstück Linzerstraße 30 und 32 (ehemals Trautenberger-Grundstück) soll in Zukunft eine Wohnhausanlage bestehend aus 3 Häusern mit insgesamt 30 Wohneinheiten und 60 Stellplätze (Tiefgarage) entstehen.
Folgende Auflagen müssen eingehalten werden: 30 prozentige Bebauungsdichte und 40 m Abstand von der Linzerstraße.
Ungleiches Recht
Ein Blick auf den Plan zeigt eine Besonderheit: Das in Zukunft dicht verbaute Grundstück liegt mit zwei Seiten direkt am Gablitzbach. Eines der geplanten Häuser soll unmittelbar an die Böschung des Gablitzbaches gebaut werden, wodurch wertvolle Uferzonen zubetoniert würden und kein Hochwasserschutz mehr gegeben wäre.
Wie ist das möglich, wenn doch auf Grundstück auf der anderen Seite des Gablitzbaches eine Bebauungsgrenze von 10 m einhalten werden muss?
Die Antwort: Für das gegenständliche Grundstück ist keine Baufluchtlinie eingezeichnet.
Ein vernünftiger Beginn
Im Jahr 2003 wurde in Purkersdorf vom damaligen Baustadtrat DI Liehr das
Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Der Gemeinderat hat es mit dem Ziel der Ökologisierung der Bebauung angenommen und beschlossen, die Fließgewässer verstärkt in das Stadtbild einzubeziehen, sie zu erhalten, bzw. zu renaturieren. Zum besseren Schutz vor Hochwasser wurde die Baufluchtlinie bei Grundstücken, die an Fließgewässer grenzen, von 5 m auf 10 m zurückverlegt.
Frau Mag. Helga Reha, die Eigentümerin des gegenüber liegenden Grundstücks, hat im Jahr 2003 einer Verlegung der Baufluchtlinie auf ihrem Grundstück entlang des Gablitzbaches zugestimmt. Jetzt ist sie damit konfrontiert, dass diese sinnvolle Maßnahme beim gegenüber liegenden Grundstück keine Anwendung findet und ihr Grundstück bei Hochwasser erheblich gefährdeter wäre.
Die Unterlassung
Ende 2005 wurde das Grundstück in der Linzerstraße
gegen die Stimmen der Liste Baum und Grüne von Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet umgewidmet.
Schon damals gab es keine Baufluchtlinie, was bei der Umwidmung 2005 nicht behoben wurde. Wurde es schlicht vergessen?
Die Forderung
Umweltstadträtin Schmidl fordert daher die Festsetzung der Baufluchtlinie auf 10 m im Sinne des Hochwasserschutzes, die Korrektur für das Grundstück Linzerstraße 30 bis 32 und ein konkretes Umdenken in der Purkersdorfer Baupolitik.
Marga Schmidl
Stadträtin für Umwelt und Verkehr
25.1.2007