Im Jahr 2003 konnte so 33 Antragstellern geholfen werden.
Die Kriterien für die Zuerkennung bleiben für 2004 unverändert. Gefördert wird bis zu einem gewichteten Kopfeinkommen von Euro 872,- ( die Gewichtung berücksichtigt die spezielle soziale Lage der Betroffenen wie Alleinerzieher-Status). Der maximale Zuschuss betraegt Euro 270,- oder 25% der Gesamtabgaben.
Anträge können vom 2.Jänner bis 30.Juni 2004 beim Gemeindeamt abgegeben werden. Anfang 2004 wird darüber auch im Amtsblatt informiert werden.
Eine engagierte Mitbürgerin, die mit Sorgen und Nöte in unserer Gesellschaft aus ihrer täglichen beruflichen Praxis und persönlicher Erfahrung vertraut ist, stellt sich sich für vertrauliche, anonyme und kostenlose Beratung für Bürger mit besonderen sozialen Bedürfnissen zur Verfügung.
Die Problemlagen können vielfältig sein und werden nicht von vornherein eingeschränkt. Beispiele sind: Rat für Freunde oder Angehörige pflegebedürftiger Menschen; Orientierungshilfe für Eltern mit entwicklungsverzögerten Kindern, Organisieren von Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, oder "einfach" Wegweiser für das Finden der richtigen Anlaufstelle.., Eine sehr wichtige Funktion von Frau Mandl wird das Aufspüren von Defiziten im öffentlichen Leben und in der öffentlichen Infrastruktur für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen sein.
Die Ombudsfrau wird jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.00 im Rathaus, Erdgeschoß, Zi. 6 anzutreffen sein.
Willi Reichmann