Die sich aus der Mitnahme von Personen ergebende versicherungsrechtliche Situation ist in Österreich durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB) geregelt.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 7 Millionen Euro, die im Normalfall - von Horrorszenarien abgesehen - für Sie ausreichen müsste. Versicherungen empfehlen eine höhere Versicherungssumme für Ihr Fahrzeug, damit Sie sicher sein können, auch bei hohen Schadenersatzforderungen ausreichend Schutz zu haben.
Für die/den Mitfahrerin ist wichtig, dass es zur Kürzung des Schadensersatzanspruches kommen kann, wenn:
Werden Kinder mitgenommen, die jünger als 12 und kleiner als 150 cm sind, so muss ein passender Kindersitz vorhanden sein.
Der Einfachheit halber verwenden wir nur die weibliche Form. Natürlich gilt alles für Männer ganz genauso!