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Mitfahrbörse - Rechtliches


Versicherungsrechtliche Situation

Die sich aus der Mitnahme von Personen ergebende versicherungsrechtliche Situation ist in Österreich durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB) geregelt.

  1. Wer ist versichert?
    • Eigentümerin/Halterin bzw. die von der Halterin berechtigte Lenkerin des Kraftfahrzeugs
    • Insassen sowie Personen, welche die Lenkerin einweisen
  2. Was ist versichert?
    • die Bezahlung von Schäden, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Personen, Fahrzeugen oder Objekten verursacht wurden
    • die durch einen Verkehrsunfall verursachten Personenschäden an Mitfahrerinnen
    • die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegen Sie (gegebenenfalls auch gerichtlich)

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 7 Millionen Euro, die im Normalfall - von Horrorszenarien abgesehen -  für Sie ausreichen müsste. Versicherungen empfehlen eine höhere Versicherungssumme für Ihr Fahrzeug, damit Sie sicher sein können, auch bei hohen Schadenersatzforderungen ausreichend Schutz zu haben.

Für die/den Mitfahrerin ist wichtig, dass es zur Kürzung des Schadensersatzanspruches kommen kann, wenn:

  • die Gurtpflicht missachtet wird (auch auf Rücksitzen!)
  • der Unfall mitverschuldet wird (z.B. durch ins Lenkrad greifen)
  • oder wissentlich mit einer alkoholisierten Lenkerin gefahren wird.

Werden Kinder mitgenommen, die jünger als 12 und kleiner als 150 cm sind, so muss ein passender Kindersitz vorhanden sein.

Der Einfachheit halber verwenden wir nur die weibliche Form. Natürlich gilt alles für Männer ganz genauso!


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Letzte Änderung: 2016-04-12 - Stichwort - Sitemap