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Countdown für den Biosphärenpark


Pressekonferenz 18.2.2005  und die Reaktionen:

 

Nach unserer Pressekonferenz vom 30.11.2004 hat nun auch der Umweltdachverband (UWD) am 18.02.2005 unter der Überschrift "Countdown für den Biosphärenpark Wienerwald!" seine Forderungen bezüglich Maßnahmenkatalog und Zeitplan der Öffentlichkeit vorgestellt.

Umweltdachverband: Countdown für den Biosphärenpark Wienerwald!

Umweltdachverband legt Forderungen und Zeitfahrplan für den Biosphärenpark auf den Tisch

"Am 1. Mai ist es zu spät! Der Countdown für den Biosphärenpark Wienerwald muss sofort beginnen", fordert Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Am 30. April 2005 ist Einreichtermin bei der UNESCO - und bis dahin und auch danach gibt es noch alle Hände voll zu tun.

Aktueller Stand der Biosphärenpark-Planung

8,5 % der Waldfläche im Planungsgebiet, das sind 5.577 Hektar, sollen als Kernzone ausgewiesen werden, 4.778 ha als Pflegezone Wald. Weiters ist geplant, 12.050 ha als Pflegezone Offenland zu kennzeichnen. "Diese Flächengrößen sind akzeptable Startvarianten, es dürfen jedoch keinesfalls weitere Abstriche gemacht werden", sagt Heilingbrunner. Entsprechend der Machbarkeitsstudie Biosphärenpark Wienerwald 2002 - die unter Federführung des Umweltdachverbandes ausgearbeitet wurde - und der UNESCO-Vorgaben sollen Kern- und Pflegezone zusammen mindestens 20 % an der Gesamtfläche des Biosphärenparks aufweisen. "Der derzeitige Stand der Planung würde dem entsprechen, ist allerdings ein Mindestmaß, das nicht zu unterschreiten ist", konstatiert Heilingbrunner.

Schaffung rechtlicher Grundlagen und organisatorischer Voraussetzungen

"Fest steht, dass auch über die rechtliche Verankerung des Biosphärenparks noch keine akzeptablen Regelungen absehbar sind", bedauert Heilingbrunner. In Niederösterreich ist derzeit ein Entwurf für ein "Biosphärenpark Wienerwald-Gesetz" in Ausarbeitung, in Wien ist keine rechtliche Verankerung vorgesehen. "Eine gesetzliche Verankerung des Biosphärenparks sollte entweder in Form eigener Biosphärenpark-Gesetze oder durch Novellierungen der Naturschutzgesetze erfolgen. Zur Regelung organisatorischer und finanzieller Fragen muss ein §15a-Staatsvertrag zwischen der Republik und den Ländern Wien und NÖ unter Einbindung des Bundes abgeschlossen werden", so Heilingbrunner. Darüber hinaus müssen Bund und Länder ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen.

Entschädigungsforderungen der ÖBf AG: Unfinanzierbarkeit droht!

Die Bundesforste fordern für die Einbringung ihrer Kernzonenflächen im Ausmaß von rund 4.300 ha in den zukünftigen Biosphärenpark die Summe von rund 1,7 Millionen Euro an jährlicher Entschädigung. Unter Berücksichtigung auch der privaten Grundflächen würden damit allein die notwendigen Mittel für die Flächenbereitstellung in den Kernzonen etwa 2 Mio. Euro im Jahr ausmachen. "Die Latte darf hier jedoch bei maximal 1,1 Mio. liegen", sagt Heilingbrunner. Noch nicht einmal inkludiert in den Entschädigungsforderungen der Bundesforste sind allfällige Einschränkungen der Jagd sowie etwaige Abgeltungen für die Pflegezonen. Dazu kommen noch Personalkosten und Sachmittel für Naturschutz-, Forschungs- und Bildungs-Projekte und sonstige Aktivitäten des Biosphärenparkmanagements. Über die Entschädigungszahlungen hinaus fordert die ÖBf AG auch eine Einbindung in die zukünftige Management-Struktur nach dem Vorbild der Nationalparks Donau-Auen und Kalkalpen mit der Einrichtung eines "Geschäftsführenden Ausschusses". Damit würde der Biosphärenpark Wienerwald teurer als die beiden NÖ Nationalparks Donau-Auen und Thayatal zusammen. Österreichweit für alle Nationalparks und Schutzgebiete zusammen lukrieren die Bundesforste in Summe 2,3 Mio. Euro jährlich an Entschädigungen für Flächenbereitstellung. "Eine ähnlich hohe Summe allein im Wienerwald zu verlangen, ist inakzeptabel. Im Maximalfall sind 750.000 Euro jährlich an Entschädigung vorstellbar. Eine Bereicherung aus Naturschutzmitteln und die Einrichtung einer Doppelverwaltung, die nur zu Verwaltungsaufblähung und Geldverschwendung führt, sind vehement abzulehnen", stellt Heilingbrunner fest.

Umweltdachverband gibt Countdown vor

Fazit: Über wesentliche Fragen - rechtliche Verankerung, Organisation, Personalausstattung und Finanzierung des Biosphärenparks - sind wenige Wochen vor dem UNESCO-Einreichtermin noch keine akzeptablen Regelungen absehbar. Der Umweltdachverband legt daher folgenden Zeitfahrplan zum Biosphärenpark Wienerwald vor:

- März 2005: Fertigstellung der Planungsarbeiten.
- Bis 31. März 2005: Politische Beschlüsse hinsichtlich
   Entschädigungen, Organisation, rechtliche Verankerung.
- 31. März 2005: Einreichtermin MaB-Komitee bzw. Österreichische
   UNESCO-Kommission.
- April 2005: Aufbereitung und englische Übersetzung der
   Einreichdokumente.
- 30. April 2005: Einreichtermin UNESCO Paris.
- Herbst 2005: Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen -
   Landesgesetze - in Wien und NÖ.
- Herbst 2005: Abschluss eines §15a-Staatsvertrages zwischen Bund
   und Ländern zur Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald.
- Herbst 2005: Errichtung einer eigenen Biosphärenpark-Wienerwald-
   Management-GmbH mit entsprechender finanzieller und personeller
   Ausstattung.
- Dezember 2005: Entscheidung der UNESCO über die internationale
   Anerkennung des Biosphärenparks Wienerwald.

"Es ist höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen", appelliert Heilingbrunner abschließend an die politisch Verantwortlichen.

Fotos zum Wienerwald sind auf Anfrage erhältlich, bzw. als Downloads auf:
www.umweltdachverband.at/service/presse/index.htm

Rückfragehinweis:
   Umweltdachverband - Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident,
   Tel. 0664/38 18 462.
   Dr. Sylvia Steinbauer, Öffentlichkeitsarbeit,
   Tel. 01/40 113-21,
   e-mail: sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at
   www.umweltdachverband.at

Neben neuen Informationen durch Frau Mag. Eschig / UNESCO bezüglich der Sorge um die gesetzliche Absicherung (geplant ist ein Landesgesetz in Niederösterreich, auf Wiener Seite ein Gemeinderatsbeschluss) und vor allem um die ausreichende Finanzierung (sie vergleicht hier vor allem die Lage von Biosphärenparks mit Nationalparks) und die Wiederholung ihrer schon mehrmals geäußerten "Warnung", dass die UNESCO - Kommission nicht mitspielen wird, wenn - um sich ein "Mascherl" umzuhängen - ein Alibiprojekt eingereicht wird, erfuhren die Anwesenden erstmals von einem möglichen Stolperstein auf dem Weg zum Biosphärenpark Wienerwald, nämlich der "exorbitanten" Forderungen der Österreichischen Bundesforste AG für den Nutzungsverzicht auf den von Ihnen einzubringenden Kernzonenflächen.

Seitens der ÖBf AG gab es postwendend eine Presseaussendung, welche die Angaben Von Dr. Heilingbrunner zurückwiesen:
 
Erfolgsgeschichte Biosphärenpark Wienerwald wird fortgesetzt

Bewertungsgrundsätze für Nutzungsentgang-Zahlungen durch neutralen Partner festgelegt

Der Biosphärenpark Wienerwald befindet sich in der Zielkurve: Mit der einvernehmlichen Auswahl eines neutralen Partners zur Festlegung der Entschädigungssätze wurde ein wichtiger Schritt zum erfolgreichen Abschluss des Projekts gesetzt.

Die kooperative Haltung aller an der Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald Beteiligten ermöglicht ein rasches Voranschreiten dieses für Niederösterreich und Wien höchst bedeutenden Vorhabens. So haben die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) als mit Abstand größter Grundeigentümer in den letzten Jahren durch umfangreichen Nutzungsverzicht bereits intensive Vorleistungen erbracht und damit von Beginn an das Entstehen des Biosphärenparks unterstützt.

Jetzt konnte Einigkeit zwischen der Biosphärenparkgesellschaft und den Bundesforsten über wichtige abschließende Schritte erzielt werden: mehr als 4.000 Hektar auf Bundesforste-Grund wurden als Kernflächen, in denen keinerlei Nutzung mehr möglich ist, ausgewählt. Damit befinden sich mehr als 90% der Kernzonen, die als Herzstück des Biosphärenparks diesen erst ermöglichen, auf Bundesforste-Gebiet.

Darüber hinaus gab es nicht nur eine einvernehmliche Festlegung der Bewertungsgrundsätze, sondern auch eine gemeinsame Auswahl eines neutralen Partners, der Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Dieser neutrale Partner hat nun Richtsätze zur Bewertung der Nutzungsentschädigungen festgelegt. Diese bilden jetzt die Grundlage für die abschließenden Verhandlungen zwischen den Biosphärenparkbetreibern und den Österreichischen Bundesforsten. Die Österreichischen Bundesforste sind zuversichtlich, diesen bisher so erfolgreich und kooperativ verlaufenden Prozess zeitgerecht um ein weiteres Erfolgskapitel zu ergänzen.

Besonders erfreulich für die Österreichischen Bundesforste ist, dass sowohl das Land Niederösterreich als auch die Stadt Wien auf das große Know-how der Bundesforste zurückgreifen wollen. Neben den jahrzehntelangen Erfahrungen im Wienerwald, wo die Bundesforste rund die Hälfte der Waldflächen betreuen, wurden auch durch die erfolgreiche Arbeit in den Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen und Donau-Auen wichtige Erfahrungswerte gesammelt.

Rückfragehinweis:
   Österreichische Bundesforste AG
   Bernhard Schragl/ Pressesprecher
   Tel. 02231 600-215
   mailto: bernhard.schragl@bundesforste.at

Die Reaktion des Umweltdachverbandes ließ nicht lange auf sich warten:
 
Umweltdachverband: Beschwichtigungspolitik der Bundesforste nimmt kein Ende!

Bundesforste sind nicht Eigentümer im Wienerwald, sondern bloß Verwalter

"Die Beschwichtigungspolitik der ÖBf AG in Sachen Biosphärenpark Wienerwald hat einen neuen Höhepunkt erreicht", sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Der Umweltdachverband hatte heute im Rahmen einer Pressekonferenz aufgedeckt, dass durch die exorbitanten Entschädigungsforderungen der Bundesforste für die Flächenbereitstellungen im zukünftigen Biosphärenpark Wienerwald diesem wichtigen Zukunftsprojekt die Unfinanzierbarkeit droht. Daraufhin haben sich die Bundesforste einer Erfolgsgeschichte im Biosphärenpark Wienerwald gerühmt, die frei erfunden ist. "Wenn die Bundesforste Waldmärchen erfinden wollen, sollen sie das ruhig tun. Aber wir werden auf diese Märchen nicht hereinfallen", so Heilingbrunner. Die erste Mär ist, dass der Partner, der die Richtsätze zur Bewertung der Nutzungsentschädigungen festlegt, die Landwirtschaftskammer Niederösterreich, keinesfalls ein - wie von den Bundesforsten behauptet - neutraler Partner ist. "Der Gipfel ist jedoch, dass die Bundesforste behaupten, im künftigen Biosphärenpark Grundeigentümer zu sein. Sie sind nur Fruchtnießer, also bloße Verwalter dieser Flächen, die der Republik Österreich gehören und spielen sich dennoch auf wie die Hausherren. Wer - wie die ÖBf AG - hinter den Kulissen als Nutznießer des Naturschutzes Profit macht und Millionen Euros einsackt, ist kein Naturschützer, sondern ein Naturausnützer! Erfolgreich sind die Bundesforste punkto Biosphärenpark Wienerwald nur, was ihre eigenen vollen Kassen betrifft!", so Heilingbrunner abschließend.

Rückfragehinweis:
   Umweltdachverband - Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident
   Tel.: 0664/38 18 462
   e-mail: office@umweltdachverband.at
   www.umweltdachverband.at

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Einige Pressestimmen dazu:

Der Standard, 2005-02-19

Biosphärenpark Wienerwald: UNESCO will gesetzliche Regelung
Projekt könnte scheitern - Umweltdachverband kritisiert "exorbitante" Entschädigungsforderungen der Bundesforste

Konkrete Forderungen zur Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald präsentierte am Freitag die österreichische UNESCO-Kommission: Dieser sollte gesetzlich verankert und den Nationalparks gleichgestellt werden, sagte Generalsekretärin Gabriele Eschig bei einer Pressekonferenz.

Heftige Kritik an den Bundesforsten übte dabei der Präsident des Umweltverbandes, Gerhard Heilingbrunner: Diese würden für die ins Auge gefassten Waldflächen "exorbitante" Entschädigungsforderungen stellen, durch die das Projekt "kippen" könne.

Bei der Errichtung von Nationalparks gebe es eine 15a-Vereinbarung, wonach sich Bund und Land die anfallenden Kosten teilen würden, erklärte Eschig. Bei Biosphärenparks gibt es eine solche Regelung nicht: Sie führte als Beispiel die Anlage Großwalsertal in Vorarlberg an, für den nur ein Beschäftigter aus EU-Mitteln gezahlt werden könne. Im Nationalpark Kalkalpen gebe es hingegen 30 fixe Angestellte. Die Stadt Wien plane, die Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald nur per Gemeinderatsbeschluss abzusegnen, kritisierte sie: "Das ist für uns zu wenig."

Scheitern könnte das Projekt, das Ende März bei der UNESCO eingereicht werden soll, an den Entschädigungsforderungen der Bundesforste, sagte Heilingbrunner. Für jene 4.300 Hektar Waldfläche, die in der Kernzone des Biosphärenparks in einen Urwald rückgewandelt werden sollen, würden diese jährlich 1,7 Millionen Euro verlangen, sagte der Umweltverbandspräsident. Für ihn ist diese Forderung rechtswidrig, da die Bundesforste nur einen Fruchtgenuss hätten, in diesem Fall aber Forderungen wie ein Besitzer stellen würden.

Die Bundesforste haben die Vorwürfe des Umweltdachverbandes am Freitag zurückgewiesen: "Wir haben keine Forderung gestellt", betonte Pressesprecher Bernhard Schragl. Derzeit gebe es nur eine Richtziffer für die Entschädigungszahlungen für die Bundesforste. Diese seien, wie mit den Betreibern des Biosphärenparks einvernehmlich ausgemacht, von der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer erstellt worden und würden nun die Verhandlungsgrundlage bilden.

Die Bundesforste verwiesen darauf, als mit Abstand größter Grundeigentümer in den vergangenen Jahren durch einen Nutzungsverzicht bereits Vorleistungen erbracht zu haben. Mehr als 90 Prozent der Kernzonen des Biosphärenparks befinde sich auf dem Gebiet der Bundesforste.

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orf.on ( http://science.orf.at/science/news/132829 )

Streit um Biosphärenpark Wienerwald

Konkrete Forderungen zur Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald präsentierte am Freitag die österreichische UNESCO-Kommission: Dieser sollte gesetzlich verankert und den Nationalparks gleichgestellt werden. Das sagte die Generalsekretärin der Kommission, Gabriele Eschig, bei einer Pressekonferenz. Heftige Kritik an den Bundesforsten übte dabei der Präsident des Umweltverbandes, Gerhard Heilingbrunner: Diese würden für die ins Auge gefassten Waldflächen "exorbitante" Entschädigungsforderungen stellen, durch die das Projekt "kippen" könne.

Bei der Errichtung von Nationalparks gebe es eine 15a-Vereinbarung, wonach sich Bund und Land die anfallenden Kosten teilen würden, erklärte Eschig. Bei Biosphärenparks gibt es eine solche Regelung nicht: Sie führte als Beispiel die Anlage Großwalsertal in Vorarlberg an, für den nur ein Beschäftigter aus EU-Mitteln gezahlt werden könne. Im Nationalpark Kalkalpen gebe es hingegen 30 fixe Angestellte. Die Stadt Wien plane, die Errichtung des Biosphärenparks Wienerwald nur per Gemeinderatsbeschluss abzusegnen, kritisierte sie: "Das ist für uns zu wenig."

Scheitern könnte das Projekt, das Ende März bei der UNESCO eingereicht werden soll, an den Entschädigungsforderungen der Bundesforste, sagte Heilingbrunner. Für jene 4.300 Hektar Waldfläche, die in der Kernzone des Biosphärenparks in einen Urwald rückgewandelt werden sollen, würden diese jährlich 1,7 Millionen Euro verlangen, sagte der Umweltverbandspräsident. Für ihn ist diese Forderung rechtswidrig, da die Bundesforste nur einen Fruchtgenuss hätten, in diesem Fall aber Forderungen wie ein Besitzer stellen würden.

Die Bundesforste haben diese Vorwürfe zurückgewiesen: "Wir haben keine Forderung gestellt", betonte Pressesprecher Bernhard Schragl gegenüber der APA. Derzeit gebe es nur eine Richtziffer für die Entschädigungszahlungen für die Bundesforste. Diese seien, wie mit den Betreibern des Biosphärenparks einvernehmlich ausgemacht, von der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer erstellt worden und würden nun die Verhandlungsgrundlage bilden.

Die Bundesforste verwiesen darauf, als mit Abstand größter Grundeigentümer in den vergangenen Jahren durch einen Nutzungsverzicht bereits Vorleistungen erbracht zu haben. Mehr als 90 Prozent der Kernzonen des Biosphärenparks befinde sich auf dem Gebiet der Bundesforste.

* * * * *

noe.orf.at ( http://noe.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=3&id=367826 )

Wenn der Biosphärenpark Wienerwald als international geschütztes Ökosystem anerkannt werden soll, müssen alle Anträge bis Ende April bei der UNESCO sein. Noch gibt es aber offene Fragen.

Bis jetzt konnten sich Umwelt-Dachverband und Bundesforste noch nicht über die Pachthöhe für die Wälder einigen. Laut Umweltdachverband fordern die Bundesforste 1,7 Millionen Euro jährlich für die Wälder, die sie für den Biosphärenpark zur Verfügung stellen, und das wäre zu viel.

"Bei diesem Pachtpreis kann man das Gebiet auch gleich kaufen. Die Bundesforste haben die Forderungen so hoch hinaufgeschraubt, dass sie mit dieser Forderung den Biosphärenpark eigentlich torpedieren, und da kann man einfach nicht mitmachen", sagt Gerhard Heilingbrunner, der Präsident des Umweltdachverbandes.

Seitens der Bundesforste reagiert man überrascht, über konkrete Zahlen sei noch gar nicht gesprochen worden.

"Wir halten an überhaupt nichts fest, außer daran, dass wir fair miteinander umgehen und die Bewertungsgrundsätze einhalten", sagt Bundesforste Pressesprecher Bernhard Schragl.

Aber nicht nur die Kosten stehen dem Biosphärenpark im Weg. Geklärt werden müssen auch noch einige rechtliche Fragen im Bereich des Raumordnungs- und Naturschutzgesetzes.


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