Wienerwalddeklaration
PLANUNGSGEMEINSCHAFT OST
Geschäftsstelle
A 1010 Wien, Rockhgasse 6
Telefon 533 44 30, 533 44 41, Fax DW 24
GST 8/7/1986 | 21. Jänner 1987 |
WIENERWALD - DEKLARATION
Die Mitglieder der
Planungsgemeinschaft Ost bekennen sich zu den vorgeschlagenen
"Schutzmaßnahmen für den Wienerwald" und werden
die Umsetzung dieser Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich
veranlassen.
Es muß jenen
Entwicklungen und Einflüssen entgegengewirkt werden, die den
Wienerwald in seiner Funktion als jahrhundertealte Kulturlandschaft
und als beliebtestes Naherholungsgebiet um Wien beeinträchtigen.
Im Bewußtsein der
gemeinsamen Verantwortung sollen alle Schutz und
Pflegemaßnahmen
so wie alle
Entscheidungen über die weitere Entwicklung auf das Ziel
ausgerichtet sein, den
Wienerwald uns und
künftigen Generationen vorrangig als Erholungsgebiet und
Freizeitgebiet zu
erhalten.
Der Bund und die"
Wienerwald Gemeinden " werden eingeladen, sich dieser
Deklaration anzuschließen und sollen die in ihren
Wirkungsbereich fallenden Maßnahmen ebenfalls verwirklichen.
Dabei soll die Planungsgemeinschaft Ost weiterhin die
Koordinationfunktion übernehmen.
Landeshauptmann
von Burgenland |
Landeshauptmann
von Niederösterreich |
Landeshauptmann
von Wien |
SCHUTZMASSNAHMEN
FÜR DEN WIENERWALD
(in
Klammer sind die Adressaten für die Umsetzung angegeben)
Siedlungsentwicklung
und Bautätigkeit
ad hoc Maßnahmen:
-
Überprüfung der Auswirkungen größerer
Bauvorhaben (Straßen, Aufschließungsstraßen,
Wohnbauten,
Hotels, Altersheime, Einkaufszentren u. a.) auf die Umwelt. Bei
nachweislich
schwerwiegenden
Beeinträchtigungen: Vorschreibung von Alternativprojekten, keine
Baugenehmigung.
(Bund,
Land, Gemeinde)
sonstige
Maßnahmen:
- Beschränkung
der Gebäudehöhe im Landschaftsschutzgebiet in der Regel auf
zwei Geschoße
(Land,
Gemeinde)
- Beratung
und Schulung der Gemeindeverantwortlichen in Umweltfragen, die im
Zusammenhang
mit
Baumaßnahmen und baurechtlichen Entscheidungen stehen
(verstärktes Mitspracherecht der
Umweltgemeinderäte
im Bauverfahren).
(Land,
Gemeinde, Gemeindevertreterverbände)
- Einschränkungen
der Siedlungsentwicklung. Dies kann durch folgende Maßnahmen
erreicht
werden:
(Land,
Gemeinde)
Zeitlich
begrenzte Widmungssperre für Siedlungserweiterungen
("Auffangphase") bis konkrete Raumordnungsprogramme wirksam
werden (z. B. Regionale Raumordnungsprogramme, Stadtentwicklungsplan
bzw. Bezirksentwicklungspläne in Wien, Stadt und
Dorferneuerungsaktivitäten)
Schaffung
von Bestimmungen für die Genehmigung der Bebauungspläne im
NÖ Raumordnungsgesetz (analog den Flächenwidmungsplänen)
Bereinigung
der Situation "wilder" Siedlungen in allen Schutzgebieten
des Wienerwaldes.
- Lenkung
der Siedlungsentwicklung im Wienerwald durch gezielten und
koordinierten Einsatz von
Förderungsmaßnahmen
und steuerlichen Maßnahmen, wie. vor allem durch
(Bund,
Land)
Überprüfung
der Wohnbautätigkeit, Änderung der Förderungssysteme
(Regionalisierung der Kriterien, Abstimmung über Landesgrenzen)
Steuerliche
Maßnahmen zur Verbesserung und zur besseren Nutzbarmachung von
"Baulandreserven", um eine bessere Ausnutzung der
vorhandenen
Infrastruktur
zu erreichen und den Druck auf neuzuwidmende Siedlungsgebiete zu
verringern.
Schaffung
von Instrumentarien zur Mobilisierung des Bodenmarktes in Form von
Baulandumlegung zwecks Realisierung von Planungsmaßnahmen
- Verstärkung
des Landschaftsschutzes in der örtlichen Raumordnung wie
beispielsweise:
(Land, Gemeinde)
Verpflichtung
der Gemeinden zur Erstellung von Landschaftsplänen vor allem mit
Ausweisung jener Landschaftsteile, die von einer Bebauung
freizuhalten sind (in Abstimmung mit Nachbargemeinden).
Forderung
nach genehmigten, detaillierten Bebauungsplänen als
Voraussetzung für Parzellierungen in Aufschließungszonen.
Bindung
der Genehmigung von Ausnahmehäusern für Familienangehörige
an die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und den Bestand der
Hofstellen.
Verkehr
ad hoc Maßnahmen:
- Einsatz von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben (z. B.
Flüssiggas, Katalysator) auch für den Bedarfsverkehr
(z. B. Rundfahrten)
(Bund)
- Strenge technische Uberprüfung der in Betrieb stehenden Busse auf
Umweltaspekte (diese Maßnahme
sollte auch auf LKW ausgedehnt werden)
(Bund)
- Verstärkte
Kontrolle der Fahrgeschwindigkeiten durch Aufstellen stationärer
und mobiler Radargeräte und Ausstattung der Exekutive mit
wirksamen Meßgeräten (Radarpistolen) (Bund, Land)
- Lokale
Maßnahmen zur Beruhigung der Verkehrssituation bzw. zur
Eindämmung der
Verkehrsbelastungen
(z. B. Benützungsbeschränkungen).
(Bund,
Land, Gemeinde)
- Verbot
der Salzstreuung im gesamten Wienerwaldbereich, ausgenommen besondere
Situationen auf Autobahnen und Schnellstraßen.
(Bund,
Land, Gemeinde, Private Erhalter)
- Einschränkung
von Motorsportanlagen und veranstaltungen, keine neuen
Liftanlagen.
(Bund, Land)
- Bevorzugter
Ausbau von Park and Ride Anlagen im Einzugsbereich des
Wienerwaldes.
(Bund, Land, Gemeinde, ÖBB)
- Anlage
von Parkplätzen mit "sackgassenartigen Zufahrten" zur
Entlastung sensibler Landschaftsteile
oder beliebter Erholungsflächen und einrichtungen (z. B.
durch Maßnahmen des Erholungsvereines
Niederösterreich Wien).
(Land,
Gemeinde, Vereine, u. ä.)
- Aufhebung
des Fahrverbotes für Radfahrer auf Forststraßen
(Bund)
-
Ausbau des Fahrradverleihsystems im Wienerwald am Beispiel "Aktion
Fahrrad am Bahnhof"
(Bund, Land, Gemeinde, Private)
sonstige
Maßnahmen:
-
Ehestmögliche Einbeziehung des Busverkehrs in den
Verkehrsverbund Ost Region zur Verbesserung des öffentlichen
Verkehrs im Wienerwald
(Bund, Land, VOR)
- und
Tarifbegünstigungen für Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln im Wienerwald
insbesondere an Wochenenden und Feiertagen (Information durch breite
Öffentlichkeitsarbeit)
(Bund,
Land, VOR)
- Sperre
bestimmter Straßenabschnitte für den Schwerverkehr sowie
Verlagerung des
Durchgangsverkehrs
auf das höherrangige Netz (insbesondere des Schwerverkehrs auf
die
Autobahn)
(Bund,
Land)
-
Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die
Schiene
(Öffentliche
und privatwirtschaftliche Maßnahmen)
-
Vorzugsweise Erschließung der Siedlungsgebiete ausschließlich
mit Fuß und Radwegen sowie Wohnstraßen.
(Gemeinde)
-
Ausbau des Radwegenetzes und der Radwegerouten im Wienerwald
insbesonders auch in Wien.
(Gemeinde)
- Markierung
von Radwegen auf den Wienerwaldstraßen, wo es die Verhältnisse
zulassen.
(Land, Gemeinde)
Entsorgung und Versorgung
ad hoc Maßnahmen:
- Kurzfristige
Feststellung und konsequente Sanierung aller großen
Schadstoffemittenten im Ballungsraum Wien.
(Land, Gemeinde und Wasserrechtsbehörden)
- Erhaltung
und Pflege von Wasservorkommen insbesondere von Quellen und
Grundwasserspeichern
und der bereits vorhandenen Hausbrunnen.
(Land, Gemeinde)
- Keine
Ansiedlung weiterer Rohstoff Aufbereitungsanlagen im Wienerwald
ausgenommen Anlagen für bestimmte Waldnutzungen.
(Bund, Land, Gemeinde)
- Sofortige
Rekultivierung abgebauter bzw. nicht erweiterungsfähiger
Rohstoff Gewinnungsstätten.
(Bund, Land, Gemeinde)
- Überprüfungsaktion
zur Erreichung eines optimalen Funktions und Wirkungsgrades von
Heizungsanlagen (verbunden mit Beratungsaktionen durch Kammer bzw.
Konsumentenberatung).
(Bund, Land, Gemeinde)
sonstige
Maßnahmen:
- Umstellung
der Beheizung aller öffentlichen Gebäude auf
umweltfreundlichere Energieträger (z.B.
Gas, Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpen).
(Bund,
Land, Gemeinde)
- Gesicherte
Erfassung von Müll und Sonderabfall. Einrichtung von Altstoff ,
Problemstoff und Sperrmüllsammelstellen
(Aufstellen von Containern).
(Bund, Land, Gemeinde)
- Förderungsaktion
zur Herabsetzung des Energieverbrauches der Haushalte (Verbesserung
der Wärmedämmung, alternative Warmwasseraufbereitung).
(Bund, Land)
- Förderung
des Ersatzes herkömmlicher durch umweltfreundliche Energieträger
(z.B. Erdgas) in Haushalten,
Gewerbe und Industriegebieten.
(Bund, Land)
- Einbindung
aller Wienerwaldgemeinden in ein Abwasserkonzept. Dafür sind
anzustreben:
(Land, Gemeinde)
Anschluß
der Randgemeinden in das Abwassersystem von Wien
Verstärkte
Überprüfung der Abwasserqualität von Gewerbe und
industriebetrieben Wiederherstellung der Flußlaufgüte,
Rekultivierung "verbetonierter" Gewässerstrecken mit
naturnahen Wasserbaumethoden ("Rückbau")
- Senkgrubenentsorgungskonzept (einschließlich Kontrollsystem) für die,
in den Randlagen und Streulagen angesiedelten Liegenschaften, die
nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können.
(Gemeinde)
-
Generelle Genehmigung der Versickerung nicht kontaminierter
Niederschlagswässer von den Dachflächen auf eigenem Grund
und Boden.
(Land, Gemeinde)
-
Schrittweise Reduktion des Abbaues und der Verarbeitung von
Rohstoffen durch Beschränkung auf einige wenige Standorte, wo
die Gewinnung sowohl vom ökologischen, wirtschaftlichen und
raumordnerischen Standpunkt vertretbar ist.
(Bund, Land, Gemeinde)
-
Überprüfung der Einhebung einer Umweltabgabe für jeden
m3 gewonnenen
Materials (Speisung eines Fonds zur Verbesserung der Umweltsituation
im Wienerwald)
(Land)
Land
und Forstwirtschaft
ad hoc Maßnahmen:
- Verbot
bzw. Einschränkung des Einsatzes schwerer Bringungsmaschinen auf
Waldflächen mit Schutz , Wohlfahrts und
Erholungsfunktion (in Abstimmung mit Waldentwicklungsplänen)
(Bund, Land)
sonstige
Maßnahmen:
- Möglichst
naturnahe und ökologisch orientierte Bewirtschaftungsformen im
Wienerwald. Dies gilt vor allem für die land und
fortwirtschaftliche Nutzung und insbesondere für die Angleichung
bestehender forstlicher Monokulturen (mit Ausnahme der Tanne bzw. der
Schwarzkiefer im südlichen Wienerwald) an natumahe,
standortgemäße Vegetationsformen und bei agrarischen
Operationen.
(Bund, Land, LLWK)
- Verstärkte
Einbindung der Landwirtschaft in landschaftspflegerische Maßnahmen
und Förderung von
solchen Leistungen (z.B. alternative Tierhaltung, Gestaltung von
Forststraßen, Erweiterung des
Wienerwaldsonderprogrammes).
(Bund, Land, LLWK)
- Ausbau der Erwerbsmöglichkeiten aus Freizeit, Erholung und
Fremdenverkehr (Urlaub am Bauernhof,
Reitmöglichkeiten usw).
(Land, Gemeinde, LL WK Private)
- Förderung
traditioneller. bodenständiger und naturnaher Produktionen mit
mehreren Sparten (Mischbetriebe).
(Bund, LLWK)
- Verstärktes
Angebot von Zuerwerbsmöglichkeiten in der Forstwirtschaft vor
allem in den Großbetrieben.
(Bund, LLWK)
- Förderung
des Ab Hof Verkaufes und der Errichtung von Jausenstationen
und ähnlichem.
(Bund)
- Erstellung
und Durchführung eines Forschungsprogrammes zur Beratung der
bodenständigen Betriebe,
insbesondere über Alternativproduktionen (z.B. Schafhaltung).
(Bund, LLWK)
Organisation
und Öffentlichkeitsarbeit
Hier
sind insbesondere koordinative Schritte für die Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen zu verstehen wie z. B.:
- Abstimmung
der Arbeiten der Planungsgemeinschaft Ost mit der Tätigkeit der
"Wienerwaldgemeinden".
- Gezielte
Aktionen für Erholung, Fremdenverkehr, Umweltschutz,
Energiesparmaßnahmen u. a.
- Aufwertung
und Neuformulierung des "Schöffelpreises"
- Abstimmung
von überörtlichen und örtlichen Konzepten und
Programmen
- Spezielle
Förderungen für den Wienerwald
- Öffentlichkeitsarbeit
über den Wienerwald (Dokumentation, Wanderausstellungen,
"Wienerwaldzeitschrift" u. a.)