Aktion Rechtsstaat
An Hand eines Beispiels - Gleiches Recht für alle?
EINE DOKUMENTATION
Schriftliche LIB-Anfrage an den Bürgermeister 16.5.01:
"Im Protokoll der Stadtratssitzung vom 23.1.01 heißt es: 'Die Fa Lintner hat betreffend die Liegenschaft Lichteiche 6 um Verlängerung der Frist zu Vorlage genehmigungsfähiger Einreichunterlagen ersucht. Ich habe entschieden diese Frist bis 31.3. zu verlängern bzw. falls bis dahin keine Planänderung erfolgt ist, den konsensmäigen Zustand bis 30.6.01 herzustellen'"
In einer späteren Fragebeantwortung wurde bekannt, dass bis dahin schon DREIMAL eine Fristverlängerung erfolgt ist.
Frage: ist die angesprochene Vorlage genehmigungsfähiger Einreichunterlagen erfolgt? Wenn bedauernswerterweise nicht, wann wird der konsensmäßige Zustand Lichteiche 6 hergestellt werden?"
Antwort Bürgermeister auf schriftliche Anfrage der LIB zu Lintner 16.5.2001:
"Es ist korrekt, dass in diesem Verfahren die Frist zur Einreichung genehmigungsfähiger Einreichunterlagen bis 31. 3. 2001 verlängert worden ist. Diese Frist ist von der Fa. Lintner insoferne genützt worden, als mit Schreiben vom 26. 3. 2001 um neuerliche Fristerstreckung angesucht worden ist. Ich habe Herrn DI Pluharz dazu um eine Stellungnahme gebeten, insbesondere sollte der Bausachverständige erklären, ob die Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes auf dieser Liegenschaft nur durch Auswechslung von Plänen überhaupt möglich ist? In seiner Stellungnahme führt der SV aus, dass die bisherigen Fristen aus seiner Sicht als ausreichend anzusehen sind - was auch die Meinung der Behörde ist - eine weitere Verlängerung der Frist brächte wahrscheinlich keine Verbesserung.Die Baubehörde wird nach Entscheidung über den neuerlichen Verlängerunsantrag die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes bescheidmäßig zu verfügen haben. Ich möchte jedoch noch vor dieser Entscheidung eine einvernehmliche Lösung mit Familie Lintner erreichen."
26.9.2001 Die Liste Baum stellt folgenden Antrag im Gemeinderat:
"Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6 (Lintner)Sachverhalt:
Die Bebauung Lichteiche 6 war Gegenstand der GR Sitzung am 21.6.01. trotz mehrmaliger Aufforderungen Vorschläge zur Sanierung des Baues bis Ende Juni 2001 bekanntzugeben, wurde auch diese Nachfrist nicht genützt, es wurde offensichtlich auch sonst nichts unternommen, um zu einer Lösung im Sinne des geltenden Rechts zu gelangen.
Antrag
Der Bürgermeister wird aufgefordert im Sinne des Rechtsstaates, der für alle gilt, unverzüglich für die Herstellung eines bauordnungsgemäßen Zustandes auf der Liegenschaft Lichteiche 6 Parz. 442. EZ 2364 zu sorgen."
Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Warum wurden am 26.9.2001 wieder einem Baulöwen die Mauer gemacht?
Für einen Baulöwen war die für alle geltende Bauordnung bisher meist ein Humorgegenstand. Am Rehgraben an der Grenze zu Gablitz wird nun nach 5 Jahren endlich das Recht vollzogen. Nachdem sich eine Mehrheit zuerst auch nicht zu einer klaren Vorgangsweise im Sinne des Rechtsstaates entschließen konnte, bedurfte es nach einem oberstgerichtlichen Urteils eines weiteren LIB-Antrages, um die Gleichbehandlung auch für Baulöwen sicherzustellen
Beim LIB-Antrag am 26.9 auf Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6 (Lintner) gibt hoffentlich eine Wiederholung in diesem Sinn : Die Bebauung Lichteiche 6 war schon Gegenstand früherer Gemeindratssitzungen. Trotz viermaliger Aufforderungen Vorschläge zur Sanierung des Baues zuletzt bis Ende Juni 2001 bekanntzugeben, wurde auch diese Nachfrist nicht genützt. Es wurde offensichtlich auch sonst nichts unternommen, um zu einer Lösung im Sinne des geltenden Rechts zu gelangen. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag ohne Angabe von Gründen allerdings von einer Mehrheit abgelehnt. Es ist zu hoffen, dass nach einem Überdenken beim nächsten Mal wieder das Rechtsstaatdenken eine Mehrheit findet.
Rückfrage
Josef Baum 0664 114 2298