WTO-Protest
Anti-Krieg
2 Volksbegehren gleichzeitig unterschreiben (Bildung + Sozialstaat)
Hütteldorfer Bahnhof: endlich Renovierung
Anzeige Holzverladelärm Wintergasse
Öffentlicher Verkehr bietet 50mal mehr Sicherheit
Liebe Leute!
Gestern war der Jahrestag der Zwentendorf-Volksabstimmung. Damals schienen ursprünglich die Atomkonzerne zusammen mit ihrer Freunden fast allmächtig. Doch offenbar gibt es immer wieder unerwartete Entwicklungen und damit immer auch Hoffnung!!!!
Vom 6. bis 13. November 2001 läuft die offizielle Eintragungsfrist für das von der Österreichischen HochschülerInnenschaft initiierte Bildungsvolksbegehren. Unterstützungserklärungen dafür können auf dem Gemeindeamt während der Amtsstunden (abgegeben werden, wobei ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepaß, Personalausweis etc.) mitzunehmen ist. Außerdem ist das Gemeindeamt dafür auch am Samstag, dem 10. und Sonntag, dem 11. November von 8 bis 12 h geöffnet.
Bis Ende November will außerdem ein überparteiliches Komitee (Werner Vogt, Renata Schmidtkunz, Stephan Schulmeister, Emmerich Talos, Ernst Berger u.a.) für das Volksbegehren Sozialstaat die für die Einleitung notwendigen 8.000 Unterstützungserklärungen aufbringen. Dazu notwendige Unterstützungserklärungen können ebenfalls auf dem Gemeindeamt (allerdings sicher nur während der normalen Amtsstunden) abgegeben werden, siehe auch unter www.sozialstaat.at oder Infohotline zum Ortstarif 0810 00 1755
Schwerpunkte des Bildungs-Volksbegehrens sind die
Weiteres auf www.oeh.ac.at
Wer darf unterschreiben?
Alle wahlberechtigten ÖsterreicherInnen (Stichtag 1. Jänner 2001) dürfen das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Ausgenommen sind jene, die bereits die Unterstützungserklärung zur Einleitung des Volksbegehrens unterschrieben haben.
Dieser lautet:
Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung
berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in
Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss
eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der
Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt
(Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit,
Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt
solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die
Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die
in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und
sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."
Download Unterstützungserklärung (WinWord)
In der Wintergasse haben nun AnrainerInnen wegen ungebührlicher Lärmverursachung bei der Holzverladung ( z. B. vor 6.00 H) eine Anzeige eingebracht.
Die AK-NÖ weist in einer Studie nach, dass in NÖ 19 % der Arbeitswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln getätigt werden. Der Unfallsanteil liegt nur bei 0,6 %. Überproportional sind die Umfälle beim PKW und leider auch beim Rad.
Die Studie "Sicherheit der Arbeitswege in NÖ" ist gratis zu beziehen: 01 58883 1252