Antrag:
Die Gemeinde Purkersdorf. bekennt sich grundsätzlich zur Wahlmöglichkeit der Eltern und fördert entsprechende Initiativen, um die tatsächliche Wahlmöglichkeit zu gewährleisten.
Die Gemeinde Purkersdorf. zahlt die TBF entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes für Kinder mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf, die in Tagesbetreuungseinrichtungen, insbesondere Kindergruppen, betreut werden, unabhängig vom Standort der Betreuungseinrichtung;
Begründung:
1. Wahlfreiheit: In Purkersdorf gibt es keine Kinderbetreuungseinrichtungen die nach Montessori-Richtlinien arbeitet. Und es gibt jetzt auch keine Betreuungseinrichtung mehr, die als selbstverwaltete Kindergruppe arbeiten. Das nächstliegende Angebot dieser Art ist die Kindergruppe Sonnenschein in Pressbaum. 2 Kinder mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf gehen zur Zeit dorthin. Entfällt für diese Kinder die TBF gefährdet das die Kindergruppe insgesamt, und die Wahlmöglichkeit in der Region wird eingeschränkt. (Liese Prokop: Diese Kindergruppen genießen innerhalb der Tagesbetreuungseinrichtungen einen hohen Stellenwert. Die hohe pädagogische Qualität dieser Form der Kinderbetreuung ist unbestritten. Die 'freien Kindergruppen sind eine wichtige Ergänzung zur Betreuung der 3 6 Jährigen im Kindergarten)
2. Gleichheit: In den Förderrichtlinien des Landes wird eindeutig der Hauptwohnsitz des Kindes als Bezugspunkt für Förderungen genommen. Während für Kinder mit Hauptwohnsitz Purkersdorf die in Purkersdorfer Einrichtungen gehen, jede Förderung bezahlt wird, geschieht das nicht wenn die Betreuungseinrichtung außerhalb der Purkersdorfer Gemeindegrenzen liegt. Damit werden Kinder die in Purkersdorf ihren Hauptwohnsitz haben ungleich behandelt.
3. Finanzen: Die Finanzierung von selbstverwalteten Kindergruppen erfolgt in weit höherem Ausmaß als bei anderen Betreuungseinrichtungen durch die Eltern. Der Beitrag der öffentlichen Hand ist relativ gering aber unbedingt notwendig. Hauptquelle waren früher AMS-Förderungen. Nach Ausfall der AMS-Förderungen, gibt es länderweise Regelungen, die diesen Betreuungsform weiter ermöglichen soll. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Land und Gemeinde zusammen pro Kind und Monat 2.000 Schilling TBF zahlen. Dabei wird der Anteil des Landes nur dann gezahlt, wenn auch die Gemeinde zahlt. Diese Förderung in dieser Höhe wurde mit GemeindevertreterInnen paktiert. Erklärtes Ziel ist die Sicherung dieser Betreuungsform. Eine Förderung der Tagesbetreuungseinrichtung ist im Rahmen dieser Richtlinien und nach Maßgabe der jeweiligen Voranschläge möglich.
4. Beispielwirkung: Obwohl der Sinn der Tagesbetreuungsförderung eindeutig darin liegt, den Bestand von Kindergruppen zu sichern, zahlen einige Gemeinden wie Purkersdorf nur, wenn sich die Betreuungseinrichtung auf Purkersdorfer Gemeindegebiet befindet.
5. Folgewirkungen: In Purkersdorf gibt es erfreulicher weise im Rahmen der Regelschule eine Montessoriklasse. Bevorzugt werden hier Kinder aufgenommen, die aus Montessori-Einrichtungen kommen. Die einzige Montessori-Einrichtung außerhalb Wiens in der Region ist die Kindergruppe Sonnenschein. Gibt es keine Vorschulbetreung nach Montessori-Richtlinien, wird auch die Arbeit in der Montessori-Klasse erschwert.
Deshalb: 1. die Gemeinde sollte umgehend die TBF für Kinder mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf zahlen. 2. Die Gemeinde soll umgehend die bisher nicht gezahlte TBF rückwirkend zahlen. (Nach vorliegenden Informationen hat das Land man muß den Antrag gleichzeitig an Land und Gemeinde stellen seinen Beitrag bisher bezahlt, kann aber diesen Beitrag jederzeit zurückfordern, wenn die Gemeinde nicht gezahlt hat. Sollte das Eintreten, wird die KiGRu möglicherweise zusperren müssen)
Gegenstand:
Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6 (Lintner)
Sachverhalt:
Antrag
Der Bürgermeister wird aufgefordert im Sinne des Rechtsstaates, der für alle gilt, unverzüglich für die Herstellung eines bauordnungsgemäßen Zustandes auf der Liegenschaft Lichteiche 6 Parz. 442. EZ 2364 zu sorgen.
Gegenstand:
Der Bus 1087 Abfahrt 9 Uhr 20 Hütteldorf an Schultagen Richtung Neu Purkersdorf fäjrt seit der Fahrplanänderung im Juni 2001 über die Kellerwiese und nicht mehr durch die Kaiser Josef-Straße. Dies wird insbesondere durch ältere Frauen in Neu-Purkersdorf in keiner Weise begrüßt, da für sie der Weg zur Kellerwiese, laut eigenen Aussagen beschwerlich ist. Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung den Bürgermeister daher aufgefordert, mit den Busverantwortlichen Kontakt aufzunehmen und eine Routenkorrektur insofern zu veranlassen, dass dieser Bus wieder durch die Kaiser Josef-Straße fährt. Es entstehen dadurch weder für die Gemeinde noch für die Busse Kosten (mit Ausnahme von nun aufzuhängenden Plakaten).
Antrag
der Bürgermeister wird beauftragt die Routenkorrektur des Busse 1087, Abfahrt 10 Uhr20 ab Hütteldorf mit Plakaten und dergleichen entsprechend kundzumachen.
Gegenstand:
Bei fast allen Bürgerversammlungen wird von BürgerInnen gefordert, die geltenden Höchstgeschwindigkeitsvorschriften in Purkersdorf verstärkt zu überwachen.
Die Gendarmerie weist allerdings auf den sehr begrenzten Personalstand hin.
Antrag
Die Gemeinde kauft das Nachfolgemodell von Vinzenz zwecks Motivation der AutofahrerInnen zu Einhaltung der bestehenden Vorschriften an. Kosten ca 4.000 S und setzt diesen abwechselnd im Gemeindegebiet ein.
Gegenstand:
Bei fast allen Bürgerversammlungen wird von BürgerInnen gefordert, die geltenden Höchstgeschwindigkeitsvorschriften in Purkersdorf verstärkt zu überwachen.
Die Gendarmerie weist allerdings auf den sehr begrenzten Personalstand hin.
Die Liste Baum kaufte daher eine, im Rahmen der Landesausstellung aufgestellt gewesene Gendarmenfigur an und plazierte sie im obigen Sinne in der Wintergasse. Vorher waren ordnungsgemäß Benachrichtigungen an die BH bzw. mündliche Genehmigungen (Sprich: kein Einwand) durch Gendarmen des Posten Purkersdorfs erfolgt.
Leider wurde jedoch das ästhetische Empfinden des Stellvertretenden Postenkommandanten nicht getroffen; dieser stelle LIBling von der Wintergasse in den Posten.
Antrag
Der Bürgermeister wird beauftragt im Sinne der Verkehrssicherheit und im Sinne des Spargedanken des Gemeinde, den Gendarmeriepostenkommandanten und dessen Stellvertreter dahingegen zu wirken, dass die nächste Aufstellung von LIBling nicht rückgängig gemacht wird.
Gegenstand:
Herr Walter Samwald, früherer Gemeindearbeiter ist im Laufe des Jahres 2001 offiziell wieder rechtmäßiger Eigentümer seines Hauses geworden.
Im früheren Leibrentenvertrag mit Herrn G war die Durchführung des Kanalanschlusses includiert. Dieser Kanalanschluss wurde auf seiten des jetzigen Grundstückes allerdings bisher nicht durchgeführt.
Auf Grund der finanziellen Lage, auf Grund der offensichtlichen Behinderung und auf Grund gewisser moralischer Verpflichtungen, erscheint es nicht zweckmäßig Herrn Samwald nun sofort die Kanalbenützungsgebühr vorzuschreiben.
Antrag:
Der Gemeinderat erlässt Herrn Walter Samwald die Kanalbenützungsgebühr von ca. Mai 01 bis Dezember 01 auf Grund des angeführten Sachverhalts.
Gegenstand:
In der Tullnerbachstraße gibt es ab Tullnerbachstraße 81 Richtung Westen eine relativ dichte Bebauung. Insbesondere wohnen nun dort viele Familie mit Kleinkindern. Viele BürgerInnen haben durch Unterschriften mehr Sicherheit auf diesem Straßenabschnitt gefordert.. Entsprechend der Stellungnahme der Verkehrsplaner, die das Verkehrskonzept bearbeiten und der von den BürgerInnen gewünschten vermehrten Sicherheit ist eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Postsiedlung Richtung Westen auf der B44bis zur Stadtgrenze zweckmäßig.(Derzeit beginnt die 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung erst nach der Mindersiedlung.)
Antrag:
Der Gemeinderat ersucht bei der BH um eine Verkehrsverhandlung bezüglich einer 50 km/h Geschwindigkeitbeschränkung ab der Postsiedlung Richtung Westen in der Tullnerbachstraße an. Dabei sollen auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt in die Wege geleitet werden.
Gegenstand:
Derzeit versucht die Mobilcom in Deutschwald einen Sender zu bauen, der auf massive Ablehnung der betroffenen Anrainer stößt. Insbesondere wird nicht verstanden, warum die einzelnen Mobilfunkbetreiber sich über die Vorschriften auf gemeinsame Masten hinwegsetzen könne. Inder Nähe ist ein Max-Mast.
Auf Grund bekannter Probleme und Besorgnisse gibt es die Salzburger Resolution vom 8.6.2000 in der die Einhaltung des wissenschaftlich international abgesicherten. Salzburger Vorsorgewertes von 1 mW/m2 für die Gesamtbelastung durch Mobilfunksender für ganz Österreich gefordert wird. Dieser Wert wird inzwischen von einzelnen Installation bereits erreicht.
Der Gemeinderat verpflichtet den Bürgermeister in der Funktion als Baubehörde ab sofort jeden weitere Ausbau von Handymasten zu stoppen. Dieser Stop wird erst aufgehoben, wenn es eine befriedigende Lösung für das Mastenproblem in Deutschwald gibt und ein abgestimmtes Gesamtkonzept für den Mastenausbau in Purkersdorf mit einer Minimierung für Gesamtbevölkerung vorliegt.
Der Gemeinderat fordert für den zukünftigen Ausbau die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes von 1 mW/m2 Gesamtbelastung, sowie die strikte Einhaltung des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes bei bestehenden und zukünftigen Anlagen.
Gegenstand:
Folgender Appell wurde vom diversen Natuschutzorganisationen wie WWF, Naturschutzbund, Wienerwaldkonferenz, Österr. Alpenverein, Naturfreunde u.a. anläßlich der Purkersdorfer Tagung am 12.9.2001 unterzeichnet. Der Gemeinderat von Purkersdorf unterstützt dem Sinne nach diesen Appell:
SOS Wienerwald SOS Wienerwald SOS Wienerwald SOS Für unseren Wienerwald sind im neuen Jahrtausend neue Gefahren entstanden: Die Bundesregierung will ihre Geldsorgen auch auf Kosten des Waldes lösen. Ist es notwendig, den Wald anzutasten, obwohl Österreichs Wohlstand insgesamt höher denn je ist, und jedenfalls unvergleichlich größer als zu der Zeit, als unter Schöffel der Wienerwald bewahrt werden konnte? Diese Bestrebungen bringen auch andere wie etwa einzelne Gemeindevertreter auf ähnliche Ideen. Damit wird diversen Spekulanten Tür und Tor geöffnet. Vierzehn Jahre nach der Wienerwalddeklaration gibt es aus diesem Anlass wieder vereinzelte konkrete Umwidmungsbestrebungen. Zum Verkauf durch die Bundesforste stehen vor allem siedlungsnahe Waldgrundstücke an. Beim derzeit laufenden Abverkauf des Bundeswaldes ist dann in einigen Jahren oder Jahrzehnten ein verstärkter Umwidmungsdruck zu erwarten. Die hohe Bevölkerungszunahme im Wiener Umland erfordert dagegen absolut klare Vorgaben der Raumordnung. Weiters werden andere unzweckmäßige Projekte wie Golfplätze und dergleichen nicht gestoppt. Es gibt auch Hinweise, dass schon in den letzten Jahren die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung durch kurzfristige Gewinnerzielung gelitten hat. Wehret den Anfängen! Die derzeitige Ausverkaufswelle wird wahrscheinlich auch nur der Anfang sein. Diverse Politiker und Interessensvertreter fordern ja bekanntlich den völligen Abverkauf. Ihre Pläne sind leider ernstzunehmen, da sie ja derzeit auch sonst öffentliches Eigentum - oft an Glücksritter - verschleudern oder ihre speziellen Freunde mit Posten bedienen. Wenn z. B. demnächst das sogenannte Nulldefizit nicht erreicht wird, könnte die nächste Welle beim Waldabverkauf starten. Es entstehen damit Gefahren für die ökologische und wertmäßige Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung, und nicht zuletzt geht durch den massiven Personalabbau wertvolles Know-how verloren.
Kurs auf Nationalpark Wienerwald Der Weg sollte in eine andere Richtung gehen: Gerade angesichts der Gefahren für den Wald durch die Klimaänderung sollte einerseits die nachhaltige Bewirtschaftung verstärkt werden und andererseits entsprechend den Vorschlägen des WWF das Projekt für einen Nationalpark Wienerwald baldigst in Form einer umfassenden Machbarkeitsstudie geprüft und - sofern zweckmäßig - umgesetzt werden. Sofortiger Stopp des Waldausverkaufs Ausdrücklich halten wir fest, dass wir die Bundesforste und ihre Beschäftigten als Bündnispartner betrachten.
Warnung vor Nutzungsunsicherheit für Waldkäufer! In Österreich ist das
Bundeswaldvermögen verfassungsrechtlich geschützt. Daher
wurde ein undurchsichtiges Manöver des Waldverkaufs in der
Höhe des Gegenwerts von Seen ausgetüftelt, die den
Bundesforsten im Gegenzug übergeben werden.
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Berichte:
Der ÖKO Staffallauf wurde in Purkersdorf am 30. September 2001, sowie in vielen anderen Gemeinden, mit beträchtlicher Beteiligung im Sinne des Klimabündnisses durchgeführt.
Am 22 September 2001 wurde der Autofreie Tag mit einem umfassenden Programm - siehe Amtsblatt erfolgreich durchgeführt.
Die Tätigkeiten im Rahmen des Verkehrskonzeptes (insbesondere Messungen und Befragungen liefen bzw. laufen programmgemäß.
Der Start zum regionalen Verkehrskonzept verzögert sich leider weiter, auf Grund einer speziellen Situation in Mauerbach.
Für die Biomasse-Gesamtanlage wird für Anfang Oktober 2001 ein Anbot durch die Energiecomfort erwartet, wobei entsprechend den Beschlüssen des Stadtrates, Agrarplus dabei im Sinne der Interessen der Gemeinde unterstützend wirkt.
Die 2 Nahwärmeinsellösungen (Volksschule, AHS) werden planungsgemäß verwirklicht.
(Wird eventuell noch ergänzt oder modifiziert)
Sachverhalt
Der Juni Gemeinderat bestimmte eine Gruppe von Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung. Diese Gruppe tagte und traf eine Entscheidung unter der Voraussetzung, dass beide vorliegenden Anbote Lichtcontracting bedeuten würden. Durch ein von der Energieverwertungsagentur, der allseits in Energiefragen anerkannten einschlägigen Einrichtung stellte es sich heraus, dass das Anbot des ins Auge gefaßte Anbieters kein Energiecontracting bedeutet und insbesondere keine Garantien für Leistungen zu erkenne waren. Der Umweltausschuss beschäftigte sich daher mit diesem Gutachten und definierte notwendige Ergänzungen bei den bestehenden Anboten. Ein entsprechender Brief an beide Anbieter wurde verschickt, beide Anbieter antworteten. Die Antwort von Energiecomfort war unvollständig, daher wurde erneut um Nachreichung gebeten. Die hiemit vorliegenden zwei Anbote mit jeweils einer bzw. zwei Ergänzungen wurden nun vereinbarungsgemäß nochmals von einem Mitarbeiter der EVA beurteilt. Unabhängig davon gab die Beratungsfirma Wallenberger & Linhard eine Stellungnahme.ab.
Aus beiden Gutachten geht hervor, dass insgesamt das Angebot von Ökoplan aus Sicht der Interessen der Gemeinde präferiert wird und zwar aus dem Hauptgrund, weil die Garantie auf Einsparungen auf Anbot bei Energiecomfort nicht befriedigend ist und kein Contracting im üblichen Sinne vorliegt. Von Ökoplan wurde zusätzlich zum Standardvertrag eine Einsparungsgarantie von 27% gegeben.
Antrag
Da von den zwei Anboten für Lichtcontracting nur eines das essentielle Kriterium von Lichtkontracting erfüllt, und umfassende Erfahrungswerte und Referenzen vorliegen, wird Ökoplan im Sinne des vorliegenden Anbot samt Ergänzung mit dem Lichtcontracting beauftragt, wobei die Umweltausschussmitglieder Detailfragen entscheiden.