Purkersdorf Online

Anträge GR-Sitzung (2)


STADTGEMEINDE PURKERSDORF
Antrag an den Gemeinderat
STR Mag. Baum
zur Sitzung am 17.12.2001

Punkt: 4.4.-441) - STR Mag. Josef Baum

Gegenstand: Straßenschwellen Sagbergstraße

Bericht:

In der Sagbergstraße wurde im Sommer 2001 vor der Brücke über den Großen Steinbach eine Fahrbahnschwelle hergestellt. Die Schwelle wurde von der Stadtgemeinde auf Grund von Ersuchen einiger Anrainer in Auftrag gegeben. Die Errichtung wurde später auch bei der Anrainerbesprechung Mozartgasse, bei welcher auch unmittelbare Anrainer der Sagbergstraße anwesend waren, diskutiert.
Die erste Ausführung der Schwelle ist zu flach ausgefallen, sodaß diese erhöht wurde. Auf Grund von heftigen Beschwerden wurde erneut eine Verflachung vorgenommen.
In einer Unterschriftenaktion forderten etwa 140 BürgerInnen die sofortige Entfernung der Schwelle).
Am 21. 11. 2001 fand eine Bürgerversammlung im GH Forthofer statt, zu welcher alle Anrainer der Sagbergsiedlung eingeladen wurden.
Von den ca. 45 anwesenden Anrainern waren vier für eine Beibehaltung der Schwelle. Eine deutliche Mehrheit der TeilnehmerInnen hat sich für die Entfernung beider Schwellen ausgesprochen.
Mit zwei Gegenstimmen wurde gleichzeitig jedenfalls die Setzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen gefordert.
Deshalb ist bei der Bürgerversammlung eine Arbeitsgruppe, welche Vorschläge für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ausarbeiten soll, eingerichtet worden.
Folgende SagbergbewohnerInnen haben sich zur Mitarbeit bereit erklärt:
Talsky Franz, Ing. Stattin Horst, Auböck Erich, Dr. Tesarek Manfred, Kwasnitzka Christa, Triebert Christine.
Als erster Besprechungstermin wurde 28. 11. 2001 im Rathaus Purkersdorf, festgelegt.
StR Mag. Baum stellte fest, dass er in keiner Weise in die bisherige Vorgangsweise einbezogen wurde, dass dabei einiges nicht zweckmäßig verlaufen sei, dass aber jetzt eine Lösung gefunden werden soll, bei der die Meinung

  1. der unmittelbaren Anrainer
  2. der sonstigen Betroffenen der Siedlung
  3. des Gemeinderats
  4. der Fachleute
möglichst berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden soll.

Im Verlauf dieser ersten Sitzung sind zunächst folgende Vorschläge unterbreitet worden:
Hr. Auböck:
30 km/h-Zone für die Sagbergsiedlung.
Bestehende Schwellen sollen eine steilere Auffahrtsrampe erhalten - dafür soll die obere Fläche der Schwelle derart verlängert werden, dass sich zumindest ein PKW mit beiden Achsen gleichzeitig auf der Schwelle befindet. Dadurch wird das überfahren leichter und die Fahrzeuge können nicht "aufsitzen".
Die Schwellen dürfen nicht umfahren werden können.
Gehsteig westlich der Fahrbahn der Sagbergstraße vom Bahndurchlaß bis zur Brücke.
Fr. Kwasnitzka:
Gehsteig westlich der Fahrbahn der Sagbergstraße vom Bahndurchlaß nicht nur bis zur Brücke, sondern auch nach der Brücke bis zum Ende der Liegenschaft Sagbergstraße 1. Dadurch wird den Fußgängern ein Überqueren der Sagbergstraße erleichtert. Beim Bahndurchlaß soll der Gehsteig verlaufend zum Steg im Durchlaß geführt werden, damit die Fußgänger nicht wie bisher auf die Fahrbahn geleitet werden. So ein Gehsteig erfordert keine Randsteine, sondern es genügt eine einfache Befestigung.
40 km/h-Zone für die Sagbergsiedlung. Es sollte der ganze Sagberg bezüglich der Sicherheit der Gehwege angesehen werden.
Hr. Ing. Stattin:
30 km/h-Zone für die Sagbergsiedlung.
Beide bestehenden Schwellen sollen entfernt werden.
Situierung einer Fahrbahnaufdoppelung ca. in der Mitte zwischen Bahndurchlaß und Brücke, allerdings mindestens in Fahrzeuglänge.
Hr. Talsky:
Beide bestehenden Schwellen sollen entfernt werden.
Situierung einer Fahrbahnaufdoppelung ca. in der Mitte zwischen Bahn und Brücke. Geschwindigkeitsbeschränkungen wie 30 km/h oder 40 km/h nicht zweckmäßig. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht eingehalten und auch nicht kontrolliert. Jeder Fahrzeuglenker sollte die bestehende Beschränkung von 50 km/h einhalten und selbst entsprechend den Gegebenheiten angepaßt fahren.
Hr. Dr. Tesarek:
Beide Schwellen sofort ersatzlos entfernen.
Erhebung über kritische Stellen am Sagberg (Geschwindigkeitsmessungen).
Für Befragung aller Bewohner des Sagberges über die Setzung von Verkehrsmaßnahmen.
Fr. Triebert:
Gehsteig westlich der Fahrbahn der Sagbergstraße vom Bahndurchlaß bis zur Brücke.
40 km/h-Zone.
Rechtskurve bei der Sagbergstraße nach der Friedrich Schlögl-Gasse ist der asphaltierte Bereich zu eng (Künettensanierung noch ausständig).
Auch beim Geländer bei der Unterführung sind Maßnahmen notwendig

Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 12. 12. 2001 wieder unter Vorsitz von StR Mag. Baum statt (Talsky, Stattin, Auböck, Kwasnitzka, Triebert, Exeli).
Dabei wurde folgender konkrete Vorschlag EINSTIMMIG erarbeitet:

  1. Beide Schwellen sollen vorerst bleiben, insbesondere weil in den Wintermonaten Bautätigkeiten schwierig sind. Als erster Schritt sollte im Frühjahr die neue Schwelle nahe der Brücke so verlängert werden, dass ein ca. 5 m langes Plateau entsteht; die bergseitige Anfahrtsrampe soll etwas verflacht werden.
  2. Im Bereich der Liegenschaft Sagbergstraße 1 soll ein Gehsteig mit abschließender Grüninsel hergestellt werden.
  3. Die Gehsteigherstellung von der Brücke bis zum Bahndurchlaß soll bei entsprechendem Budget durchgeführt werden, ansonst soll jedenfalls im Frühjahr eine Abgrenzung für Fußgänger markiert werden.
  4. Für die gesamte Sagbergsiedlung wäre eine 30 km/h-Zone zu erwirken.
  5. Die vorgeschlagenen Baumaßnahmen sollen bei der Durchführung im Detail so weit wie möglich mit den Anrainern bzw. BürgerInnen abgesprochen haben, die sich in die Arbeitsgruppe gemeldet haben
  6. Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Vorgehensweise soll im nächsten Amtsblatt mitgeteilt werden. Den BürgerInnen sollen Möglichkeit haben, dazu noch Stellung zu nehmen. Eine Beschlussfassung soll in einer der nächsten Stadtratsitzungen erfolgen

An zwei Fahrzeugen entstand ein Sachschaden, welcher laut Aussagen der Geschädigten durch eine unsachgemäße Ausführung der Schwelle entstanden sei. Die Kosten werden weder von der Versicherung der Stadtgemeinde noch von jener der Baufirma übernommen. Die Schadenshöhe beim Fahrzeug des Herrn Dr. Schneider beträgt S 5.247,97 und am Fahrzeug des Herrn Dr. Eisenhut S 8.805,- + zusätzlich S 1.800,- an Rechtsanwaltskosten. Beide Geschädigten wollen eine Klage gegen die Stadtgemeinde Purkersdorf bei Gericht einbringen. Auch diese Frage soll im Stadtrat geklärt werden.

Antrag:

Der GR spricht sich grundsätzlich für die Vorgangsweise, wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, aus.

Anträge LIB GR 17.12.01

Zu TO Petition Wienerwald
Zwei zusätzliche Anträge LIB

A - Der Gemeinderat möge - wie schon u.a.die Gemeinden Mauerbauch und Pressbaum - beschließen:

Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluß, dass kein weiteres Grünland oder Wald in Bauland umgewidmet wird und keine Erweiterung der derzeitigen Siedlungsgrenzen erwogen wird. Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung des natürlichen Lebens- und Erholungsraumes Wienerwald und wird darauf achten, dass bestehende Wegerechte auch weiterhin eingehalten werden.

Begründung:

Die Österreichischen Bundesforste bieten vorrangig Waldflächen in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Siedlungsgebiet zum Verkauf an. Die ersten Verkäufe werden zur Zeit bereits getätigt. Um den Ausverkauf des Wienerwalds an Grundstückspekulanten und damit eine weitere Zersiedelung zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat mittels Grundsatzbeschlusses klarstellt, dass an keine Umwidmung dieser wichtigen Naturflächen gedacht ist. Weiters soll sichergestellt werden, dass das Wegerecht auch weiterhin gelten muß und nicht plötzlich Spazierwege durch Zäune unterbrochen werden und somit der Erholungswert unserer schönen Wienerwaldgemeinde deutlich vermindert wird. Um die Bedeutung des Wienerwaldes für die Bevölkerung zu unterstreichen, werden beispielhaft die Aussagen zweier renommierter Wissenschafter auf der Tagung "SOS Wienerwald" zitiert:
Univ.Prof.Mag.Dr. Georg Grabherr Inst. für Ökologie und Naturschutz, Universität Wien
"Verglichen mit anderen Laubwaldgebieten Österreich ist der Wienerwald noch der mit Abstand natürlichste. Mehr als 80% des Waldes ist als naturnah oder nur mäßig verändert anzusprechen."
Univ. Prof. Kurt Zukrigl:
"Bei Befragungen in den Jahren 1997 und 98 räumten für den Wienerwald 53 % die erste Prioriät dem Naturschutz, 44 % der Erholung, nur 4 % der Holznutzung ein. Etwas überraschend und wohl mehr ein Lippenbekenntnis, dass der Naturschutz noch weit vor der Erholung rangiert, unbestreitbar aber die weit höhere Bewertung dieser beiden Bereiche gegenüber der Wirtschaft."

B - Rücknahme der Verordnungsänderung über die Naturparks - Resolution

Der Gemeinderat möge wie schon andere Gemeinden folgende Resolution an den Herrn Landeshauptmann und die NÖ Landesregierung richten:

Niederösterreich ist zu Recht stolz auf die große Zahl an Naturparks, die das Land etabliert hat. Es sind Erholungsräume für die Natur und die Menschen, die besonders in einer Region, in der riesige Industrie- und Einkaufszonen geschaffen wurden, das Bedürfnis nach Freiraum und Lebensqualität suchen.

Die Novelle zur Verordnung für Naturparks, die von der Landesregierung erlassen wurde, ist ein Rückschritt für den Naturschutz im "Südlichen Wiener Umland" und somit im "Naturpark Föhrenberge", dem "Landschaftsschutzgebiet" Wienerwald und Natura 2000 Gebiet Wienerwald / Thermenregion.

Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann und viele Ihrer Regierungsmitglieder haben das frühere Berggesetz gemeinsam mit Natur- und Umweltschutzorganisationen aus ganz Österreich vehement in Frage gestellt und bekämpft. Nun hat der Bundesgesetzgeber, zweifellos unter dem Druck der Öffentlichkeit die Bewilligung für Steinbrüche und Schottergruben in Naturparks untersagt. Es kann nicht Ihr Wunsch und der Ihrer Mitarbeiter sein, das geltende Bundesgesetz zu unterlaufen, ein "Lex Steinbruch Gaaden" zu schaffen und damit einen Präzedenzfall für die Wiederbelebung weiterer Steinbrüche im Wienerwald. Daher das Ersuchen, die Verordnungsänderung über Naturparks im "Naturpark Föhrenberge" rückgängig zu machen.

Resolution

Die Gemeinde Purkersdorf spricht sich daher gegen die von der NÖ Landesregierung erlassene Änderung der Verordnung über den Naturpark Föhrenberge aus und fordert Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und die Mitglieder der Landesregierung auf, die Änderung der Naturparkverordnung zurückzunehmen.

Begründung:

  1. Im Mineralrohstoffgesetz (MinROG) 1999 wird unter § 82, Abs 2, Z 4 für grundeigene mineralische Rohstoffe ein absolutes Abbauverbot in Naturparks formuliert. Diese notwendige und mühsam errungene bundesweite Regelung wurde seitens der NÖ Landesregierung unterlaufen. Mit der Verordnungsänderung in der Causa Naturparks hat die Landesregierung eine Art Freibrief für Steinbrüche im Wienerwald erlassen. Das bedeutet einen schweren Schlag für den Naturschutz und das Naherholungsgebiet.

  2. Die Änderung der Naturparkverordnung widerspricht dem Sinn und Wortlaut der Wienerwalddeklaration vom Januar 1987 und ist daher inakzeptabel.

  3. Die Verordnungsänderung steht im Sinn und Wortlaut diametral zum MinROG, dem höherwertigen Bundesgesetz.

  4. Die Novelle zur Naturparkverordnung widerspricht den Zielen der NÖ Raumordnung und dem NÖ Naturschutzgesetz.

  5. Das Herausnehmen des Abbaustandortes aus dem Naturpark führt den Sinn eines Naturparks, der noch dazu im Landschaftsschutzgebiet liegt, mit seiner Schönheit und Eigenart ad absurdum.

  6. Als Rechtfertigung für die aus dem bestehenden Naturpark Föhrenbergberge "herausverordneten", zur Steinbrucherweiterung freigegebenen mehr als 200.000 m² Naturparkflächen, wurde "Rekultivierung" (NÖ Umweltanwaltschaft) genannt, obwohl es dazu keinerlei wissenschaftliche Grundlagenforschung gibt und das Einbringen von Fremdmaterial den Steinbruch zur behübschten Deponie machen und eine Bedrohung für das unterirdische Trinkwasservorkommen bedeuten würde.

  7. Eine Rekultivierung des Reliktföhrenwaldes im Anningergebiet ist unmöglich. Das beweist das im Auftrag von Naturschutzverein Schöffel mit Unterstützung des Österreichischen Alpenvereins und der Wienerwaldkonferenz erstellte Gutachten "Problematik der Rekultivierung von Steinbrüchen im Wienerwald am Beispiel des Dolomitabbaues im Anningergebiet (Mitter Otter)" des Vegetationsökologen Dr. Matthias Mann, in dem es u.a. heißt, "Was sich in erdgeschichtlichen Dimensionen herausgebildet hat, und was sich im Laufe von tausenden Jahren als sensible Lebensgemeinschaft entwickelt hat, ist von unvergleichbar höherem Wert als eine rekultivierte Abbaufläche. Bestenfalls könnte eine Begrünung erreicht werden, die mit der erhobenen vegetationsökologischen Charakteristik dieses Lebensraumes - als nördlichstes, geschlossenes Schwarzföhrengebiet kommt der Dolomitregion als genetisches Reservoir eine besondere Bedeutung zu - nicht zu vergleichen ist".

LIB-Anfragen an den Bürgermeister

  1. Rechtsstaatliche Vorgangsweise bei einigen Bausachen

    1. Lichteiche 6
      Bei der letzten GR-Sitzung wurde der Antrag "Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6" (Parz. 442. EZ 2364 Lintner) ohne Begründung nicht angenommen. Hat der Bürgermeister inzwischen Maßnahmen in diese Richtung gesetzt? Wie oft und seit wann wurden bisher gestellte Fristen zur Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6 bzw. zur Nachbringung von Unterlagen bedauerlicherweise versäumt? Gibt es diesbezüglich in Purkersdorf für alle BürgerInnen eine Gleichbehandlung?
    2. Ausfahrt Mondo Linzerstraße
      Die auf Purkersdorfer Gemeindegebiet errichtete Ausfahrt Mondo Linzerstraße entspricht nicht den Verkehrsvorschriften. Dazu gab es vor längerer Zeit eine Verkehrsverhandlung wegen der mangelnden Koordination und teilweisen Nichtübereinstimmung mit den Verkehrsvorschriften. Es passierten dort auch bedenkliche Verkehrsunfälle? Wann werden diese Einfahrten entsprechend der Gesetzeslage saniert? Was trägt die Gemeinde dazu bei?
    3. Illegales Bauwerk Rehgraben
      Seit vielen Jahren besteht am Gablitzbach beim Rehgraben ein Bauwerk, das gegen eine ganz Reihe von Vorschriften verstößt. Dazu gibt es auch ein eindeutiges oberstgerichtliches Erkenntnis. Trotzdem dürfte es immer weitere Verzögerungsmaßnahmen geben, so einen Brief an die Gemeinde vom 12.11.01, wo erneut um eine Änderung der Gemeindegrenzen zur Legalisierung des Bauwerks ersucht wird, obwohl dies in einem GR-Beschluss eindeutig abgelehnt wurde. - Kann es sein, dass von Seiten der Gemeinde Zeichen gesetzt werden, durch die die Herstellung des Konsens und die Vollstreckung des oberstgerichtlichen Erkenntnis bei der BH immer wieder verzögert wird?
    4. Wienerstraße 43 - Massiver Verstoß gegen Bauvorschriften
      Gegen welche Bau- und Raumordnungsvorschriften verstößt derzeit der große Bau Wienerstraße 43 im einzelnen?
      Wer ist für die Situation verantwortlich, dass dort Leute wohnen, die aufgrund der rechtlichen Lage gewisse Förderungen nicht bekommen

  2. Rochusgasse 24

    Am 8.11.01 ging auf der Gemeinde ein Schreiben der Eigentümer Rochusgasse 24 ein, mit dem ein mündliches geäußertes anliegen wiederholt wurde und um eine schriftliche Antwort gebeten wurde. Ist diese erfolgt?

  3. Zukunft der jetzigen AHS-Provisorien

    Welche Planungen bzw. Zusagen gibt es nach dem Auszug der AHS für die zwei jetzigen Provisorien, außer dem bekannten Vorschlag bezüglich Jugendzentrum

  4. Welche Anbote sind für das alte FF-Haus gekommen? Warum wurde die schriftliche Information bezüglich Verkauf ohne dem im GR vereinbarten Hinweis auf die Notwendigkeit der Einpassung in die stadtplanerischen Ziele verbreitet?

  5. Allerseelenbaumbeseitigung

    Zu Allerseelen wurden bekanntlich vor den Fenstern der besorgten Genossenschaftsbaumieter Wintergasse 4-6 drei Bäume gefällt. Warum wurde jedenfalls zuständige Gremien der Gemeinde davon in keiner Weise informiert? Warum wurde eine dem Umweltstadtrat sogar schriftlich gegebene Garantie auf Bestand der Bäume ohne Vorinformation nicht eingehalten und dadurch alternative Vorgangsweisen gar nicht in Betracht gezogen? Warum wurden die betroffenen Bürger nur unzureichend informiert?


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