STADTGEMEINDE PURKERSDORF
Antrag an den Gemeinderat
STR Mag. Baum
zur Sitzung am 17.12.2001
Punkt: 4.4.-441) - STR Mag. Josef Baum
Bericht:
In der Sagbergstraße wurde im Sommer 2001 vor der Brücke über den Großen
Steinbach eine Fahrbahnschwelle hergestellt.
Die Schwelle wurde von der Stadtgemeinde auf Grund von Ersuchen einiger
Anrainer in Auftrag gegeben. Die Errichtung wurde später auch bei der
Anrainerbesprechung Mozartgasse, bei welcher auch unmittelbare Anrainer der
Sagbergstraße anwesend waren, diskutiert.
Die erste Ausführung der Schwelle ist zu flach ausgefallen, sodaß diese
erhöht wurde. Auf Grund von heftigen Beschwerden wurde erneut eine Verflachung
vorgenommen.
In einer Unterschriftenaktion forderten etwa 140 BürgerInnen die sofortige
Entfernung der Schwelle).
Am 21. 11. 2001 fand eine Bürgerversammlung im GH Forthofer statt, zu
welcher alle Anrainer der Sagbergsiedlung eingeladen wurden.
Von den ca. 45 anwesenden Anrainern waren vier für eine Beibehaltung der
Schwelle. Eine deutliche Mehrheit der TeilnehmerInnen hat sich für die Entfernung beider
Schwellen ausgesprochen.
Mit zwei Gegenstimmen wurde gleichzeitig jedenfalls die Setzung von
verkehrsberuhigenden Maßnahmen gefordert.
Deshalb ist bei der Bürgerversammlung eine Arbeitsgruppe, welche Vorschläge für
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ausarbeiten soll, eingerichtet worden.
Folgende SagbergbewohnerInnen haben sich zur Mitarbeit bereit erklärt:
Talsky Franz, Ing. Stattin Horst, Auböck Erich, Dr. Tesarek Manfred,
Kwasnitzka Christa, Triebert Christine.
Als erster Besprechungstermin wurde 28. 11. 2001 im Rathaus Purkersdorf,
festgelegt.
StR Mag. Baum stellte fest, dass er in keiner Weise in die bisherige Vorgangsweise einbezogen wurde, dass dabei einiges nicht zweckmäßig verlaufen sei, dass aber jetzt eine Lösung gefunden werden soll, bei der die Meinung
Im Verlauf dieser ersten Sitzung sind zunächst folgende Vorschläge unterbreitet
worden:
Hr. Auböck:
30 km/h-Zone für die Sagbergsiedlung.
Bestehende Schwellen sollen eine steilere Auffahrtsrampe erhalten - dafür
soll die obere Fläche der Schwelle derart verlängert werden, dass sich
zumindest ein PKW mit beiden Achsen gleichzeitig auf der Schwelle befindet.
Dadurch wird das überfahren leichter und die Fahrzeuge können nicht
"aufsitzen".
Die Schwellen dürfen nicht umfahren werden können.
Gehsteig westlich der Fahrbahn der Sagbergstraße vom Bahndurchlaß bis zur
Brücke.
Fr. Kwasnitzka:
Gehsteig westlich der Fahrbahn der Sagbergstraße vom Bahndurchlaß nicht nur
bis zur Brücke, sondern auch nach der Brücke bis zum Ende der Liegenschaft
Sagbergstraße 1. Dadurch wird den Fußgängern ein Überqueren der
Sagbergstraße erleichtert. Beim Bahndurchlaß soll der Gehsteig verlaufend
zum Steg im Durchlaß geführt werden, damit die Fußgänger nicht wie bisher
auf die Fahrbahn geleitet werden. So ein Gehsteig erfordert keine
Randsteine, sondern es genügt eine einfache Befestigung.
40 km/h-Zone für die Sagbergsiedlung. Es sollte der ganze Sagberg bezüglich
der Sicherheit der Gehwege angesehen werden.
Hr. Ing. Stattin:
30 km/h-Zone für die Sagbergsiedlung.
Beide bestehenden Schwellen sollen entfernt werden.
Situierung einer Fahrbahnaufdoppelung ca. in der Mitte zwischen Bahndurchlaß
und Brücke, allerdings mindestens in Fahrzeuglänge.
Hr. Talsky:
Beide bestehenden Schwellen sollen entfernt werden.
Situierung einer Fahrbahnaufdoppelung ca. in der Mitte zwischen Bahn und
Brücke. Geschwindigkeitsbeschränkungen wie 30 km/h oder 40 km/h nicht
zweckmäßig. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht eingehalten und auch
nicht kontrolliert. Jeder Fahrzeuglenker sollte die bestehende Beschränkung
von 50 km/h einhalten und selbst entsprechend den Gegebenheiten angepaßt
fahren.
Hr. Dr. Tesarek:
Beide Schwellen sofort ersatzlos entfernen.
Erhebung über kritische Stellen am Sagberg (Geschwindigkeitsmessungen).
Für Befragung aller Bewohner des Sagberges über die Setzung von
Verkehrsmaßnahmen.
Fr. Triebert:
Gehsteig westlich der Fahrbahn der Sagbergstraße vom Bahndurchlaß bis zur
Brücke.
40 km/h-Zone.
Rechtskurve bei der Sagbergstraße nach der Friedrich Schlögl-Gasse ist der
asphaltierte Bereich zu eng (Künettensanierung noch ausständig).
Auch beim Geländer bei der Unterführung sind Maßnahmen notwendig
Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 12. 12. 2001 wieder unter Vorsitz von StR Mag. Baum statt (Talsky, Stattin, Auböck, Kwasnitzka, Triebert, Exeli).
Dabei wurde folgender konkrete Vorschlag EINSTIMMIG erarbeitet:
An zwei Fahrzeugen entstand ein Sachschaden, welcher laut Aussagen der Geschädigten durch eine unsachgemäße Ausführung der Schwelle entstanden sei. Die Kosten werden weder von der Versicherung der Stadtgemeinde noch von jener der Baufirma übernommen. Die Schadenshöhe beim Fahrzeug des Herrn Dr. Schneider beträgt S 5.247,97 und am Fahrzeug des Herrn Dr. Eisenhut S 8.805,- + zusätzlich S 1.800,- an Rechtsanwaltskosten. Beide Geschädigten wollen eine Klage gegen die Stadtgemeinde Purkersdorf bei Gericht einbringen. Auch diese Frage soll im Stadtrat geklärt werden.
Antrag:
Der GR spricht sich grundsätzlich für die Vorgangsweise, wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, aus.
Zu TO Petition Wienerwald
Zwei zusätzliche Anträge LIB
A - Der Gemeinderat möge - wie schon u.a.die Gemeinden Mauerbauch und Pressbaum - beschließen:
Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluß, dass kein weiteres Grünland oder Wald in Bauland umgewidmet wird und keine Erweiterung der derzeitigen Siedlungsgrenzen erwogen wird. Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung des natürlichen Lebens- und Erholungsraumes Wienerwald und wird darauf achten, dass bestehende Wegerechte auch weiterhin eingehalten werden.
Begründung:
Die Österreichischen Bundesforste bieten vorrangig Waldflächen in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Siedlungsgebiet zum Verkauf an. Die ersten Verkäufe werden zur Zeit bereits getätigt. Um den Ausverkauf des Wienerwalds an Grundstückspekulanten und damit eine weitere Zersiedelung zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat mittels Grundsatzbeschlusses klarstellt, dass an keine Umwidmung dieser wichtigen Naturflächen gedacht ist. Weiters soll sichergestellt werden, dass das Wegerecht auch weiterhin gelten muß und nicht plötzlich Spazierwege durch Zäune unterbrochen werden und somit der Erholungswert unserer schönen Wienerwaldgemeinde deutlich vermindert wird. Um die Bedeutung des Wienerwaldes für die Bevölkerung zu unterstreichen, werden beispielhaft die Aussagen zweier renommierter Wissenschafter auf der Tagung "SOS Wienerwald" zitiert:
Univ.Prof.Mag.Dr. Georg Grabherr
Inst. für Ökologie und Naturschutz, Universität Wien
"Verglichen mit anderen Laubwaldgebieten Österreich ist der Wienerwald noch der mit Abstand natürlichste. Mehr als 80% des Waldes ist als naturnah oder nur mäßig verändert anzusprechen."
Univ. Prof. Kurt Zukrigl:
"Bei Befragungen in den Jahren 1997 und 98 räumten für den Wienerwald 53 % die erste Prioriät dem Naturschutz, 44 % der Erholung, nur 4 % der Holznutzung ein. Etwas überraschend und wohl mehr ein Lippenbekenntnis, dass der Naturschutz noch weit vor der Erholung rangiert, unbestreitbar aber die weit höhere Bewertung dieser beiden Bereiche gegenüber der Wirtschaft."
B - Rücknahme der Verordnungsänderung über die Naturparks - Resolution
Der Gemeinderat möge wie schon andere Gemeinden folgende Resolution an den Herrn Landeshauptmann und die NÖ Landesregierung richten:
Niederösterreich ist zu Recht stolz auf die große Zahl an Naturparks, die das Land etabliert hat. Es sind Erholungsräume für die Natur und die Menschen, die besonders in einer Region, in der riesige Industrie- und Einkaufszonen geschaffen wurden, das Bedürfnis nach Freiraum und Lebensqualität suchen.
Die Novelle zur Verordnung für Naturparks, die von der Landesregierung erlassen wurde, ist ein Rückschritt für den Naturschutz im "Südlichen Wiener Umland" und somit im "Naturpark Föhrenberge", dem "Landschaftsschutzgebiet" Wienerwald und Natura 2000 Gebiet Wienerwald / Thermenregion.
Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann und viele Ihrer Regierungsmitglieder haben das frühere Berggesetz gemeinsam mit Natur- und Umweltschutzorganisationen aus ganz Österreich vehement in Frage gestellt und bekämpft. Nun hat der Bundesgesetzgeber, zweifellos unter dem Druck der Öffentlichkeit die Bewilligung für Steinbrüche und Schottergruben in Naturparks untersagt. Es kann nicht Ihr Wunsch und der Ihrer Mitarbeiter sein, das geltende Bundesgesetz zu unterlaufen, ein "Lex Steinbruch Gaaden" zu schaffen und damit einen Präzedenzfall für die Wiederbelebung weiterer Steinbrüche im Wienerwald. Daher das Ersuchen, die Verordnungsänderung über Naturparks im "Naturpark Föhrenberge" rückgängig zu machen.
Resolution
Die Gemeinde Purkersdorf spricht sich daher gegen die von der NÖ Landesregierung erlassene Änderung der Verordnung über den Naturpark Föhrenberge aus und fordert Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und die Mitglieder der Landesregierung auf, die Änderung der Naturparkverordnung zurückzunehmen.
Begründung:
Am 8.11.01 ging auf der Gemeinde ein Schreiben der Eigentümer Rochusgasse 24 ein, mit dem ein mündliches geäußertes anliegen wiederholt wurde und um eine schriftliche Antwort gebeten wurde. Ist diese erfolgt?
Welche Planungen bzw. Zusagen gibt es nach dem Auszug der AHS für die zwei jetzigen Provisorien, außer dem bekannten Vorschlag bezüglich Jugendzentrum
Zu Allerseelen wurden bekanntlich vor den Fenstern der besorgten Genossenschaftsbaumieter Wintergasse 4-6 drei Bäume gefällt. Warum wurde jedenfalls zuständige Gremien der Gemeinde davon in keiner Weise informiert? Warum wurde eine dem Umweltstadtrat sogar schriftlich gegebene Garantie auf Bestand der Bäume ohne Vorinformation nicht eingehalten und dadurch alternative Vorgangsweisen gar nicht in Betracht gezogen? Warum wurden die betroffenen Bürger nur unzureichend informiert?