Purkersdorf Online

Anträge GR-Sitzung


LIB Anfragen und Anträge Gemeinderat
Sowie Bereich Umwelt 20.3.2002

Anfragen:

Rechtsstaatliche Vorgangsweise bei einigen Bausachen

  1. Wienerstraße 73
    Gegen welche Bau- und Raumordnungsvorschriften verstößt derzeit der große Bau Wienerstraße 73 im einzelnen? Ist die rechtlich mögliche Bebauungsdichte eingehalten? Ist die mögliche Bebauungshöhe eingehalten? Auch auf der Seite des Wienflusses?
    Ist bei der Kollaudierung seinerzeit eine genaue Messung der relevanten Höhen in Abhängigkeit zur topographischen Lage, speziell wienflussseitig gemacht worden um eine Höhenüberschreitung auszuschließen

  2. Lichteiche 6
    Bei der vorletzten GR-Sitzung wurde der Antrag "Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6" (Parz. 442. EZ 2364 Lintner) ohne Begründung nicht angenommen. Hat der Bürgermeister inzwischen Maßnahmen in diese Richtung gesetzt? Wie oft und seit wann wurden bisher gestellte Fristen zur Herstellung eines konsensgemäßen Zustandes Lichteiche 6 bzw. zur Nachbringung von Unterlagen bedauerlicherweise versäumt?

  3. Illegales Bauwerk Rehgraben
    Der Rehgraben wurde auf 23 Meter in mehren wichtigen Punkten entgegen einer Genehmigung von der Fa. Lintner erneut verrohrt. Welche Maßnahme werden zur Beseitigung des illegalen Bauwerks unternommen?

  4. Wienerstraße 43
    Gegen welche Bau- und Raumordnungsvorschriften verstößt derzeit der große Bau Wienerstraße 43 im einzelnen? Ist die rechtlich mögliche Bebauungsdichte eingehalten? Ist die mögliche Bebauungshöhe eingehalten? Auch auf der Seite des Wienflusses?
    Wer ist für die Situation verantwortlich, dass dort Leute wohnen, die aufgrund der rechtlichen Lage gewisse Förderungen nicht bekommen? Ist bei der Kollaudierung seinerzeit eine genaue Messung der relevanten Höhen in Abhängigkeit zur topographischen Lage, speziell wienflussseitig gemacht worden um eine Überschreitung der zulässigen Höhen auszuschließen?
    Wenn ja durch wen?
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Anträge

Zur 7. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES :

Zur Änderung der Bauklasse Wiener Straße 27 - 79; von Parz. 15211 bis zu Parz. 16714

Für die o.g. Grundstücke entlang der Wiener Straße ist beabsichtigt, die derzeit festgelegte Bauklasse I,II auf Bauklasse II,III zu erhöhen.

Antrag 1

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es: "Im Entwicklungskonzept aus dem Jahre 1993 wurde die Wiener Straße (B1) als Entwicklungsachse ausgewiesen mit den Zielen, geeignete Voraussetzungen zu schaffen für eine kleinteilige, verträgliche Nutzungsmischung sowie eine bauliche Verdichtung herbeizuführen."
ALLERDINGS WIRD DABEI VERGESSEN,DASS ES KEIN ZIEL WAR ENTGEGEN DER VERBINDLICHEN BAUKLASSEN ZU VERDICHTEN UND ILLEGALE BAUTEN M NACHHINEIN DAMIT ZU LEGALISIEREN.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt

Antrag 2

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es: "Insgesamt vier Flächenwidmungsplan-Änderungen seit 1993 haben diese Forderung schrittweise umgesetzt. Die Festlegung von Bauland-Kerngebiets-Widmungen wurde forciert, wodurch ein Anreiz geschaffen werden sollte zur Ansiedlung standortverträglicher kleiner Betrieben."
HIER WIRD VERGESSEN, DASS ES SICH DABEI VOR ALLEM UM "GEFÄLLIGKEITSWIDMUNGEN" FÜR SELBSTERNANNTE RETTER DES SANATORIUMS HANDELTE, DIE ZWAR BIS DATO NICHT ZUM ERKLÄRTEN ZIEL DER INNENSANIERUNG DES SANATORIUMS FÜHRTEN, ABER ZUM UNWWIEDERBRINGLICHEN VERLUST DES SANATORIUMSPARKS DURCH EINFACHE WOHNBAUTEN; UND ZWAR SCHRITTWEISE AUF BEIDEN SEITEN.
FAKTUM IST, DASS SEIT DEM LETZTEN ENTWICKLUNGSKONZEPT Z.B. 2 NAHVERSORGER IN DIESEM BEREICH VERSCHWANDEN UND ERST DER NACHWEISS GEFÜHRT WERDEN MÜSSTE, DASS DURCH DIE STADTPLANUNG EIN ANREIZ FÜR NEUE BETRIEBE GESCHAFFEN WORDEN WÄRE.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.

Antrag 3

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Das in Ausarbeitung befindliche Entwicklungskonzept verfolgt den Aspekt einer maßvollen Verdichtung entlang der "Entwicklungsachse Wiener Straße" weiterhin. Die bestehende Infrastruktur in diesem Bereich ist zu nutzen (hochrangiger Verkehrsweg, Vorhandensein von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen).
Die aufgrund der Zielfestlegungen erfolgten Bauland-Kerngebiets-Widmungen bildeten einen ersten Schritt zur Verwirklichung der Ziele."
LEIDER WERDEN IN KEINER WEISE DIE NEGATIVE EFFEKTE Z.B. DER LÄRMENTWICKLUNG, DIE DURCH HÖHERE BEBAUUNG ZU ERWARTEN SIND ("SCHLUCHTEFFEKT") UNKLAR BLEIBT, WARUM DIESER BEREICH DER STADT ALS EINZIGER IN DER BEBAUUNGSPLANUNGSÄNDERUNG VORGEZOGEN WIRD,WÄHREND FAST ALLE ANDEREN ÄNDERUNGSABSICHTEN UND -WÜNSCHE BIS ZU EINER GENERELLEN ÄNDERUNG ZURÜCKGESTELLT WERDEN.
FAKTUM IST, DASS NEBEN DEM BAU, DER HAUPTSÄCHLICH MIT DIESER ÄNDERUNG LEGALISIERT WERDEN SOLL, (RICHTUNG WIEN) SCHON EIN ÄHNLICHER BAU EINGEREICHT STARTKLAR IST UND NUR AUF DIESE ÄNDERUNG GEWARTET WIRD. JENSEITS DER BLUMIGEN VERSUCHE DER DARSTELLUNG IST DIE VORLIEGENDE ÄNDERUNG EINE "ANLASSREGELUNG".
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt

Antrag 4

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es: "Eine Erhöhung der Bauklasse ist die sinngemäße Weiterführung der im Flächenwidmungsplan erfolgten Festlegungen."
DABEI STELLT SICH DIE FRAGE, WARUM NICHT SINNGEMÄSS DIESE HÖHEREN BAUKLASSEN SCHON NACH DEM LETZTEN ENTWICKLUNGSKONZEPT VERWIRKLICHT WURDEN: WAS HAT SICH GEÄNDERT? BEKLAGEN DIE ANRAINER NICHT DEN DEUTLICH VERSTÄRKTEN VERKEHRSLÄRM?
HAT SICH DADURCH DIE LEBENSQUALITÄT FÜR WOHNWIDMUNGEN VERBESSERT?
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.

Antrag 5

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Die Änderung der Bauklasse ist durch die Tatsache gerechtfertigt, dass sie den Zielen des in Ausarbeitung befindlichen Stadtentwicklungskonzept entspricht und deren Umsetzung auf der Ebene des Bebauungsplanes darstellt." AUSSER EINEM KREIS AUF EINER KARTE LIEGT DIESBEZÜGLICH BIS DATO NICHTS VOR. DIE BEGRÜNDUNG DAFÜR FEHLT BIS DATO VÖLLIG; ZWAR IST DER GEDANKE DURCHAUS VERFOLGENSWERT; JEDOCH MUSS DEM EIN DURCHDACHTES KONZEPT FOLGEN, DAS MÖGLICHE NEGATIVE FAKTOREN MINIMIERT.
DIE DER GEMEINDE VERFÜGBAREN VERKEHRSFREQUENZDATEN (DIE LAUFENDE ZUNAHMEN ANZEIGEN) SOWIE DIE LÄRMDATEN, DIE JENSEITS ZULÄSSIGER WERTE FÜR NEUBAUTEN LIEGEN, WERDEN WEDER ERWÄHNT NÒCH BEWERTET.
IM VORLIEGENDEN UNVERBINDLICHEN ENTWURF FÜR EIN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT IST AUCH ENTSPRECHEND KLAREN ABSICHTSERKLÄRUNGEN DER BEVÖLKERUNG FESTGEHALTEN, DASS DAS BEVÖLKERUNGSWACHSTUM NICHT ÜBER 10000 GEHEN SOLL. ALLEIN, WENN DIE WIENERSTRASSE AUFGRUND DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG NUN SO DICHT VERBAUT WIRD WIE IM GENANNTEN FALL, SO WÜRDE DIESE ZIELSTELLUNG SCHON ERREICHT. DIES WÜRDE BEDEUTEN, DASS WOANDERS NICHT MEHR GEBAUT WERDEN SOLLTE UND IST DAMIT KEIN ARGUMENT FÜR DIE BAUKLASSENERHÖHUNG, SONDERN ZEIGT SOMIT IM GEGENTEIL EINEN WIDERSPRUCH ZUM VORHANDEN ENTWURF FÜR EIN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT AUF.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.

Antrag 6

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es: "Der Baubestand entlang der gegenüberliegenden Straßenseite (Wiener Straße 58 bis 82) entspricht bereits weitgehend der Bauklasse II, III."
DIES IST DAS EINZIGE ZUNÄCHST ERNSTZUNEHMENDE ARGUMENT:
ALLERDINGS SOLLTE AUCH GELTEN, DASS SÜNDEN AUS DER VERGANGENHEIT - DER GENANNTE BAU WIRD IM VOLKSMUND - AUCH SCHLACHTSCHIFF GENANNT - NICHT SÜNDEN IN DER GEGENWART RECHTFERTIGEN.
WEITERS SIND GEGENÜBER DEM WESTLICHEN TEIL DER BETROFFENEN GRUNDSTÜCKE (AB WIENERSTRASSE 25 TATSÄCHLICH KEINE SO HOHEN BAUKLASSEN, SODASS AUCH DIESE ÜBERLEGUNG UNVOLLSTÄNDIG UND DAMIT IN DIESER FORM FALSCH; UND IN IHREN KONSEQUENZEN OFFENBAR NICHT BEDACHT IST.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.

Antrag 7

In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es: "Eine Angleichung der Gebäudehöhen an beiden Straßenfronten wird zu einer Harmonisierung des Erscheinungsbildes beitragen."
DA ES DERZEIT NUR EINIGE HÖHERE BAUTEN GIBT, WÜRDE DAS BEDEUTEN, DAS OFFENBAR MAXIMALE HÖHEN ALLSEITS ANGESTREBT WERDEN UND DIES WEITERS EINE DYNAMIK AUSLÖSEN WÜRDE; DENN DANN MUSS AUF DER ANDEREN STRASSENSEITE, WO JETZT NIEDRIGE BAUKLASSEN EXISTIEREN, NACH DIESER LOGIK WIEDER " HARMONISIERT" - OFFENBAR IST DIE TRAGWEITE DIESES ARGUMENTS IN KEINER WEISE DURCHDACHT.
ZUSAMMENFASSEND: ES WERDEN ZWAR ALLE MÖGLICHEN NICHT STICHHALTIGEN ARGUMENTE FÜR DAS VORGEHEN HERANGEZOGEN; DER ALLEN HANDELNDEN BEKANNT WIRKLICHE GRUND DAFÜR -DIE LEGALISIERUNG DES BAUKLOTZES WIENERSTRASSE 43 WIRD ABER VOR BÜRGERINNEN UND OBERBEHÖRDE SYSTEMATISCH VERSCHWIEGEN.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.

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Dringlichkeitsanträge

Zu TO Wienerwald

Aufgrund der Gespräche zwischen Bürgermeister und BI Wurzbachtal ist

Der Gemeinderat möge - wie schon u.a.die Gemeinden Mauerbauch und Pressbaum - beschließen:

Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluß, dass kein weiteres Grünland oder Wald in Bauland umgewidmet wird und die derzeitigen Siedlungsgrenzen nicht erweitert werden. Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung des natürlichen Lebens- und Erholungsraumes Wienerwald und wird darauf achten, dass bestehende Wegerechte auch weiterhin eingehalten werden.

Begründung:

Die Österreichischen Bundesforste bieten vorrangig Waldflächen in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Siedlungsgebiet zum Verkauf an. Die ersten Verkäufe werden zur Zeit bereits getätigt. Um den Ausverkauf des Wienerwalds an Grundstückspekulanten und damit eine weitere Zersiedelung zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat mittels Grundsatzbeschlusses klarstellt, dass an keine Umwidmung dieser wichtigen Naturflächen gedacht ist. Weiters soll sichergestellt werden, dass das Wegerecht auch weiterhin gelten muß und nicht plötzlich Spazierwege durch Zäune unterbrochen werden und somit der Erholungswert unserer schönen Wienerwaldgemeinde deutlich vermindert wird.

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UMWELT:

TAST

Gemeinderat vom 20.3.2002-03-14

Zu TOP 4.3./ GR 482

Der Gemeinderat möge beschließen.

Folgendes TAST System , d.h. Tages-Anrufsammeltaxi soll ab September für zunächst 10 Monate- dabei ist eine Probezeitraum noch zu vereinbaren - den PurkersdorferInnen zur Verfügung stehen und die Attraktivität des Zentrums durch leichtere Erreichbarkeit erhöhen:

Betriebszeit:
werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr, samstags 9-13

Wie funktioniert es?
über Anruf mit Wartezeit von ca. 20 min., höchstens 30 min (garantiert Unternehmen)
sternförmig zum und vom Hauptplatz
von zu Hause zum Hauptplatz (Kirche) oder Sportplatz
oder vom Hauptplatz (oder Sportplatz) nach Hause

Tarif:
Einzelfahrt :1, 5 Euro
Zwei- oder Mehrpersonenfahrt: 1 Euro pro Person
Keine Kinderermäßigung

Zuschuss der Gemeinde:

Pro Einzelfahrt: Euro 2,5,--
Pro 2 und Mehrpersonenfahrt: Euro 4,5

Förderung:
(50 % Bund (unbegrenzt, jeweils für 1 Jahr)
(Land: 30-40 % , auch Marketing (bis zu 3 Jahren)

Vertragsentwurf wird mit Förderstelle (Land NÖ) und VOR abgestimmt.

Die Fa. Rostek GesmbH, Purkersdorf, hat sich als mit Abstand günstigster Anbieter herausgestellt.

Kosten für Gemeinde:
bei einer erwarteten Anlauf-Frequenz von 200 bis 250 Fahrgästen im Monat und bei einem durchschnittlichen Zuschuss der Gemeinde von 3,5 Euro sind das zw. 7.000,-- Euro (S 96.322,1) und 8.750,-- Euro (S 120.402,6) pro Jahr. Bei einer 80%igen Förderung blieben für die Gemeinde zw. 1.400,-- Euro (S 19.265) und 1750,-- Euro (S 24.081), einschließlich der Marketingkosten (zu 30-40%, vom Land gefördert).

Die Schätzung beruht auf Vergleichdaten aus anderen Gemeinden und eigenen Erwägungen.

ANTRAG

  1. Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt in Abstimmung mit dem Umweltausschuss mit den oben geschilderten Eckpunkten mit dem Unternehmen Rostek GesmbH einen Vertrag betreffend TAST abzuschließen

  2. Es wird ein Budget von Euro 500* für Marketingmaßnahmen genehmigt (Bedeckung im Budget unter ÖBB-Nachtzug (Einsparungen)

  3. Die finanziellen Bedeckung des Zuschusses für den TAST-Betrieb im Budget ist gegeben (Ansatz. ÖBB-Nachtzug (Einsparungen)

AST

Bericht

Der Stadtrat beschloss, dass auf Basis eines Vorschlags des Umweltausschussvorsitzenden Anbote für das AST eingeholt werden, wobei durch Senkung der Fixkosten zu Kosteneinsparungen führen sollen.

Mobilfunk:

Antrag StR Baum

Sachverhalt:

Derzeit gibt es laut Bauamt folgende bewilligte Funkübertragungsanlagen:

Max Mobil Telekommunikation, nahe Al bei km 11,5, bewilligt 02.12.1996
Max Mobil Telekommunikation, nach Al bei km 17, bewilligt 02.12.1996
Max Mobil Telekommunikation, Tullnerbachstraße 1, bewilligt 11.03.1997
Max Mobil Telekommunikation, Tullnerbachstr. 94, bewilligt 21.10.1997
Connect Austria. Baunzen, bewilligt 13.08.1998
Corinect Austria, Gelber Berg, bewilligt 23.09.1998
Connect Austria. Glasgraben, bewilligt 17.11.1998
Max Mobil Telekornmunikation, Tullnerbachstr 1-Erweiterung bewilligt 29.0-1.1999
Max Mobil, Heimgartengasse, bewilligt 20.08.1998
Telering. Pummergasse 3. bewilligt 3.04.22000
Telering. Hochspannungsmast 21, Leitungsstrecke 100, bewilligt 10.062000 Baunzen
Telering, A1/Richtung Wien, bewilligt 11.07.2000 Brandstadl
Tclering, Hochspannungsmast Nr. 13, bewilligt 13. 10.2000 Splittschuppen
Telering, Hauptplatz 7 (Kirche), bewilligt 1 11.2000
Telering. Fahrleitungsmast 13-33, km 13,8 bewilligt 12.06.2001
Telering. Fahrleitungsmast 15/27, km 15,7, bewilligt 15.06.2001
Mobilkom, Linzer Str. 3 - Post,bewilligt 1995
Mobilkom, Robert Hohenwarter-Gasse, bewilligt 26.04.2001
Connect Austria, Wintergasse 4-6/8, bewilligt 30.04.1999
Mobilkom, Linzerstr. 3, Umbau, bewilligt 25.04.2001

Antrag

Der GR deklariert innerhalb der bestehende Rechtslage im Sinne der Gesundheitsvorsorge die

  • VORANGEHENDE Information der Anrainerbevölkerung bei der Errichtung von Handymasten
  • Die Anregung der Überprüfung von Standortalternativen für bestehende und zukünftige Standorte
  • Keine automatischen Genehmigungen wie bisher
  • Ausweisung der möglichen gesundheitlichen Belastungen
  • Berücksichtigung des bereits vorhandenen Elektrosmogs
  • Erfüllung der Empfehlungen der NÖ-Landeshygieneabteilung auf Minimierung der Belastungen
  • Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbilds
  • Im Zweifelsfall Entscheidungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge
  • Motivation der Mobilfunkbetreiber für ihre Anlagen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
  • Überprüfung und Überwachung nach der Installation
  • Prioritär soll die Verlegung des Sendemastens in der Wintergasse 8 angestrebt werden:
Im Wohnbau Wintergasse 4, Stiege 8 ("Sozialstiege") wurde in der letzten Phase der Bürgermeisterschaft Eripek in einer Anlage der Wien-Süd eine Handysendeanlage eingebaut. Die Gemeinde willigte durch Nichtsreagieren ein.
Da rundherum große Wohnanlagen sind, gibt es kaum einen anderen Punkt in Purkersdorf, von dem so viele Erwachsene und Kinder einer stärkeren Dauerbelastung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt werden können.
Aus der Reaktion der BewohnerInnen ist zu schließen, dass die unmittelbar unter der Sendeanlage wohnenden BewohnerInnen offenbar bis heute offiziell nicht informiert wurden. Inzwischen lässt die Wohnbaugenossenschaft keine weitere Sendeanlagen in ihren Wohnbauten errichten.

Daher soll prioritär soll die Verlegung des Sendemastens in der Wintergasse 8 angestrebt werden.

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Wurzbachtal-Verkehr

Bericht:

Der Umweltausschussvorsitzende ersuchte die Verkehrsplaner, die das örtliche und regionale Verkehrskonzept bearbeiten, die speziellen (absehbaren) Verkehrsprobleme des Wurzbachtals zu berücksichtigen.

Holzlagerplatz Wintergasse

Bericht:

Auf Grund laufender Beschwerden über unzumutbare Lärmbelästigungen verursacht durch Arbeiten am Holzlagerplatz Wintergasse wird von BürgerInnen das Einschreiten der Gemeinde gefordert. Stadtrat Baum ersucht nach diversen Interventionen bei Holzhändlern die Stadtverwaltung schriftlich eine Klärung der Möglichkeiten der Gemeinde auszuarbeiten. (Hier Einfügung über die rechtlichen Möglichkeiten die Gemeinde zur Hintanhaltung der Beeinträchtigung der Lebensqualität der BürgerInnen in diesem Fall )


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Letzte Änderung: 2002-03-18 - Stichwort - Sitemap