Für die o.g. Grundstücke entlang der Wiener Straße ist beabsichtigt, die derzeit festgelegte Bauklasse I,II auf Bauklasse II,III zu erhöhen.
Antrag 1
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Im Entwicklungskonzept aus dem Jahre 1993 wurde die Wiener Straße (B1) als
Entwicklungsachse ausgewiesen mit den Zielen, geeignete Voraussetzungen zu
schaffen für eine kleinteilige, verträgliche Nutzungsmischung sowie eine
bauliche Verdichtung herbeizuführen."
ALLERDINGS WIRD DABEI VERGESSEN,DASS ES KEIN ZIEL WAR ENTGEGEN DER
VERBINDLICHEN BAUKLASSEN ZU VERDICHTEN UND ILLEGALE BAUTEN M NACHHINEIN
DAMIT ZU LEGALISIEREN.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt
Antrag 2
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Insgesamt vier Flächenwidmungsplan-Änderungen seit 1993 haben diese
Forderung schrittweise umgesetzt. Die Festlegung von
Bauland-Kerngebiets-Widmungen wurde forciert, wodurch ein Anreiz geschaffen
werden sollte zur Ansiedlung standortverträglicher kleiner Betrieben."
HIER WIRD VERGESSEN, DASS ES SICH DABEI VOR ALLEM UM
"GEFÄLLIGKEITSWIDMUNGEN" FÜR SELBSTERNANNTE RETTER DES SANATORIUMS HANDELTE,
DIE ZWAR BIS DATO NICHT ZUM ERKLÄRTEN ZIEL DER INNENSANIERUNG DES
SANATORIUMS FÜHRTEN, ABER ZUM UNWWIEDERBRINGLICHEN VERLUST DES
SANATORIUMSPARKS DURCH EINFACHE WOHNBAUTEN; UND ZWAR SCHRITTWEISE AUF BEIDEN
SEITEN.
FAKTUM IST, DASS SEIT DEM LETZTEN ENTWICKLUNGSKONZEPT Z.B. 2 NAHVERSORGER IN
DIESEM BEREICH VERSCHWANDEN UND ERST DER NACHWEISS GEFÜHRT WERDEN MÜSSTE,
DASS DURCH DIE STADTPLANUNG EIN ANREIZ FÜR NEUE BETRIEBE GESCHAFFEN WORDEN
WÄRE.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.
Antrag 3
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Das in Ausarbeitung befindliche Entwicklungskonzept verfolgt den Aspekt
einer maßvollen Verdichtung entlang der "Entwicklungsachse Wiener Straße"
weiterhin. Die bestehende Infrastruktur in diesem Bereich ist zu nutzen
(hochrangiger Verkehrsweg, Vorhandensein von Haltestellen des öffentlichen
Verkehrs sowie sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen).
Die aufgrund der Zielfestlegungen erfolgten Bauland-Kerngebiets-Widmungen
bildeten einen ersten Schritt zur Verwirklichung der Ziele."
LEIDER WERDEN IN KEINER WEISE DIE NEGATIVE EFFEKTE Z.B. DER LÄRMENTWICKLUNG,
DIE DURCH HÖHERE BEBAUUNG ZU ERWARTEN SIND ("SCHLUCHTEFFEKT")
UNKLAR BLEIBT, WARUM DIESER BEREICH DER STADT ALS EINZIGER IN DER
BEBAUUNGSPLANUNGSÄNDERUNG VORGEZOGEN WIRD,WÄHREND FAST ALLE ANDEREN
ÄNDERUNGSABSICHTEN UND -WÜNSCHE BIS ZU EINER GENERELLEN ÄNDERUNG
ZURÜCKGESTELLT WERDEN.
FAKTUM IST, DASS NEBEN DEM BAU, DER HAUPTSÄCHLICH MIT DIESER ÄNDERUNG
LEGALISIERT WERDEN SOLL, (RICHTUNG WIEN) SCHON EIN ÄHNLICHER BAU EINGEREICHT
STARTKLAR IST UND NUR AUF DIESE ÄNDERUNG GEWARTET WIRD. JENSEITS DER
BLUMIGEN VERSUCHE DER DARSTELLUNG IST DIE VORLIEGENDE ÄNDERUNG EINE
"ANLASSREGELUNG".
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt
Antrag 4
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Eine Erhöhung der Bauklasse ist die sinngemäße Weiterführung der im
Flächenwidmungsplan erfolgten Festlegungen."
DABEI STELLT SICH DIE FRAGE, WARUM NICHT SINNGEMÄSS DIESE HÖHEREN BAUKLASSEN
SCHON NACH DEM LETZTEN ENTWICKLUNGSKONZEPT VERWIRKLICHT WURDEN: WAS HAT SICH
GEÄNDERT? BEKLAGEN DIE ANRAINER NICHT DEN DEUTLICH VERSTÄRKTEN VERKEHRSLÄRM?
HAT SICH DADURCH DIE LEBENSQUALITÄT FÜR WOHNWIDMUNGEN VERBESSERT?
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.
Antrag 5
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Die Änderung der Bauklasse ist durch die Tatsache gerechtfertigt, dass sie
den Zielen des in Ausarbeitung befindlichen Stadtentwicklungskonzept
entspricht und deren Umsetzung auf der Ebene des Bebauungsplanes darstellt."
AUSSER EINEM KREIS AUF EINER KARTE LIEGT DIESBEZÜGLICH BIS DATO NICHTS VOR.
DIE BEGRÜNDUNG DAFÜR FEHLT BIS DATO VÖLLIG; ZWAR IST DER GEDANKE DURCHAUS
VERFOLGENSWERT; JEDOCH MUSS DEM EIN DURCHDACHTES KONZEPT FOLGEN, DAS
MÖGLICHE NEGATIVE FAKTOREN MINIMIERT.
DIE DER GEMEINDE VERFÜGBAREN VERKEHRSFREQUENZDATEN (DIE LAUFENDE ZUNAHMEN
ANZEIGEN) SOWIE DIE LÄRMDATEN, DIE JENSEITS ZULÄSSIGER WERTE FÜR NEUBAUTEN
LIEGEN, WERDEN WEDER ERWÄHNT NÒCH BEWERTET.
IM VORLIEGENDEN UNVERBINDLICHEN ENTWURF FÜR EIN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT IST
AUCH ENTSPRECHEND KLAREN ABSICHTSERKLÄRUNGEN DER BEVÖLKERUNG FESTGEHALTEN,
DASS DAS BEVÖLKERUNGSWACHSTUM NICHT ÜBER 10000 GEHEN SOLL. ALLEIN, WENN DIE
WIENERSTRASSE AUFGRUND DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG NUN SO DICHT VERBAUT WIRD
WIE IM GENANNTEN FALL, SO WÜRDE DIESE ZIELSTELLUNG SCHON ERREICHT. DIES
WÜRDE BEDEUTEN, DASS WOANDERS NICHT MEHR GEBAUT WERDEN SOLLTE UND IST DAMIT
KEIN ARGUMENT FÜR DIE BAUKLASSENERHÖHUNG, SONDERN ZEIGT SOMIT IM GEGENTEIL
EINEN WIDERSPRUCH ZUM VORHANDEN ENTWURF FÜR EIN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT
AUF.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.
Antrag 6
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Der Baubestand entlang der gegenüberliegenden Straßenseite (Wiener Straße
58 bis 82) entspricht bereits weitgehend der Bauklasse II, III."
DIES IST DAS EINZIGE ZUNÄCHST ERNSTZUNEHMENDE ARGUMENT:
ALLERDINGS SOLLTE AUCH GELTEN, DASS SÜNDEN AUS DER VERGANGENHEIT - DER
GENANNTE BAU WIRD IM VOLKSMUND - AUCH SCHLACHTSCHIFF GENANNT - NICHT SÜNDEN
IN DER GEGENWART RECHTFERTIGEN.
WEITERS SIND GEGENÜBER DEM WESTLICHEN TEIL DER BETROFFENEN GRUNDSTÜCKE (AB
WIENERSTRASSE 25 TATSÄCHLICH KEINE SO HOHEN BAUKLASSEN, SODASS AUCH DIESE
ÜBERLEGUNG UNVOLLSTÄNDIG UND DAMIT IN DIESER FORM FALSCH; UND IN IHREN
KONSEQUENZEN OFFENBAR NICHT BEDACHT IST.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.
Antrag 7
In der Begründung für Änderung der Bauklasse heißt es:
"Eine Angleichung der Gebäudehöhen an beiden Straßenfronten wird zu einer
Harmonisierung des Erscheinungsbildes beitragen."
DA ES DERZEIT NUR EINIGE HÖHERE BAUTEN GIBT, WÜRDE DAS BEDEUTEN, DAS
OFFENBAR MAXIMALE HÖHEN ALLSEITS ANGESTREBT WERDEN UND DIES WEITERS EINE
DYNAMIK AUSLÖSEN WÜRDE; DENN DANN MUSS AUF DER ANDEREN STRASSENSEITE, WO
JETZT NIEDRIGE BAUKLASSEN EXISTIEREN, NACH DIESER LOGIK WIEDER "
HARMONISIERT" - OFFENBAR IST DIE TRAGWEITE DIESES ARGUMENTS IN KEINER WEISE
DURCHDACHT.
ZUSAMMENFASSEND: ES WERDEN ZWAR ALLE MÖGLICHEN NICHT STICHHALTIGEN ARGUMENTE
FÜR DAS VORGEHEN HERANGEZOGEN; DER ALLEN HANDELNDEN BEKANNT WIRKLICHE GRUND
DAFÜR -DIE LEGALISIERUNG DES BAUKLOTZES WIENERSTRASSE 43 WIRD ABER VOR
BÜRGERINNEN UND OBERBEHÖRDE SYSTEMATISCH VERSCHWIEGEN.
Daher wird der Antrag auf undifferenzierte Bauklassenerhöhung abgelehnt.
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Aufgrund der Gespräche zwischen Bürgermeister und BI Wurzbachtal ist
Der Gemeinderat möge - wie schon u.a.die Gemeinden Mauerbauch und
Pressbaum - beschließen:
Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluß, dass kein weiteres Grünland
oder Wald in Bauland umgewidmet wird und die derzeitigen Siedlungsgrenzen
nicht erweitert werden. Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung des
natürlichen Lebens- und Erholungsraumes Wienerwald und wird darauf achten,
dass bestehende Wegerechte auch weiterhin eingehalten werden.
Begründung:
Die Österreichischen Bundesforste bieten vorrangig Waldflächen in
unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Siedlungsgebiet zum Verkauf an. Die
ersten Verkäufe werden zur Zeit bereits getätigt. Um den Ausverkauf des
Wienerwalds an Grundstückspekulanten und damit eine weitere Zersiedelung zu
verhindern, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat mittels
Grundsatzbeschlusses klarstellt, dass an keine Umwidmung dieser wichtigen
Naturflächen gedacht ist. Weiters soll sichergestellt werden, dass das
Wegerecht auch weiterhin gelten muß und nicht plötzlich Spazierwege durch
Zäune unterbrochen werden und somit der Erholungswert unserer schönen
Wienerwaldgemeinde deutlich vermindert wird.
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Gemeinderat vom 20.3.2002-03-14
Zu TOP 4.3./ GR 482
Der Gemeinderat möge beschließen.
Folgendes TAST System , d.h. Tages-Anrufsammeltaxi soll ab September für
zunächst 10 Monate- dabei ist eine Probezeitraum noch zu vereinbaren - den
PurkersdorferInnen zur Verfügung stehen und die Attraktivität des Zentrums
durch leichtere Erreichbarkeit erhöhen:
Betriebszeit:
Wie funktioniert es?
Tarif:
Zuschuss der Gemeinde:
Pro Einzelfahrt: Euro 2,5,--
Förderung:
Vertragsentwurf wird mit Förderstelle (Land NÖ) und VOR abgestimmt.
Die Fa. Rostek GesmbH, Purkersdorf, hat sich als mit Abstand günstigster
Anbieter herausgestellt.
Kosten für Gemeinde:
Die Schätzung beruht auf Vergleichdaten aus anderen Gemeinden und eigenen
Erwägungen.
ANTRAG
Der Stadtrat beschloss, dass auf Basis eines Vorschlags des
Umweltausschussvorsitzenden Anbote für das AST eingeholt werden, wobei durch
Senkung der Fixkosten zu Kosteneinsparungen führen sollen.
Sachverhalt:
Derzeit gibt es laut Bauamt folgende bewilligte Funkübertragungsanlagen:
Max Mobil Telekommunikation, nahe Al bei km 11,5, bewilligt 02.12.1996
Antrag
Der GR deklariert innerhalb der bestehende Rechtslage im Sinne der
Gesundheitsvorsorge die
Daher soll prioritär soll die Verlegung des Sendemastens in der
Wintergasse 8 angestrebt werden.
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Der Umweltausschussvorsitzende ersuchte die Verkehrsplaner, die das örtliche
und regionale Verkehrskonzept bearbeiten, die speziellen (absehbaren)
Verkehrsprobleme des Wurzbachtals zu berücksichtigen.
Auf Grund laufender Beschwerden über unzumutbare Lärmbelästigungen
verursacht durch Arbeiten am Holzlagerplatz Wintergasse wird von
BürgerInnen das Einschreiten der Gemeinde gefordert. Stadtrat Baum ersucht
nach diversen Interventionen bei Holzhändlern die Stadtverwaltung
schriftlich eine Klärung der Möglichkeiten der Gemeinde auszuarbeiten.
(Hier Einfügung über die rechtlichen Möglichkeiten die Gemeinde zur
Hintanhaltung der Beeinträchtigung der Lebensqualität der BürgerInnen in
diesem Fall )
Dringlichkeitsanträge
Zu TO Wienerwald
UMWELT:
TAST
werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr, samstags 9-13
über Anruf mit Wartezeit von ca. 20 min., höchstens 30 min (garantiert
Unternehmen)
sternförmig zum und vom Hauptplatz
von zu Hause zum Hauptplatz (Kirche) oder Sportplatz
oder vom Hauptplatz (oder Sportplatz) nach Hause
Einzelfahrt :1, 5 Euro
Zwei- oder Mehrpersonenfahrt: 1 Euro pro Person
Keine Kinderermäßigung
Pro 2 und Mehrpersonenfahrt: Euro 4,5
(50 % Bund (unbegrenzt, jeweils für 1 Jahr)
(Land: 30-40 % , auch Marketing (bis zu 3 Jahren)
bei einer erwarteten Anlauf-Frequenz von 200 bis 250 Fahrgästen im Monat und
bei einem durchschnittlichen Zuschuss der Gemeinde von 3,5 Euro sind das zw.
7.000,-- Euro (S 96.322,1) und 8.750,-- Euro (S 120.402,6) pro Jahr.
Bei einer 80%igen Förderung blieben für die Gemeinde zw. 1.400,-- Euro (S
19.265) und 1750,-- Euro (S 24.081), einschließlich der Marketingkosten (zu
30-40%, vom Land gefördert).
AST
Bericht
Mobilfunk:
Antrag StR Baum
Max Mobil Telekommunikation, nach Al bei km 17, bewilligt 02.12.1996
Max Mobil Telekommunikation, Tullnerbachstraße 1, bewilligt 11.03.1997
Max Mobil Telekommunikation, Tullnerbachstr. 94, bewilligt 21.10.1997
Connect Austria. Baunzen, bewilligt 13.08.1998
Corinect Austria, Gelber Berg, bewilligt 23.09.1998
Connect Austria. Glasgraben, bewilligt 17.11.1998
Max Mobil Telekornmunikation, Tullnerbachstr 1-Erweiterung bewilligt
29.0-1.1999
Max Mobil, Heimgartengasse, bewilligt 20.08.1998
Telering. Pummergasse 3. bewilligt 3.04.22000
Telering. Hochspannungsmast 21, Leitungsstrecke 100, bewilligt 10.062000
Baunzen
Telering, A1/Richtung Wien, bewilligt 11.07.2000 Brandstadl
Tclering, Hochspannungsmast Nr. 13, bewilligt 13. 10.2000 Splittschuppen
Telering, Hauptplatz 7 (Kirche), bewilligt 1 11.2000
Telering. Fahrleitungsmast 13-33, km 13,8 bewilligt 12.06.2001
Telering. Fahrleitungsmast 15/27, km 15,7, bewilligt 15.06.2001
Mobilkom, Linzer Str. 3 - Post,bewilligt 1995
Mobilkom, Robert Hohenwarter-Gasse, bewilligt 26.04.2001
Connect Austria, Wintergasse 4-6/8, bewilligt 30.04.1999
Mobilkom, Linzerstr. 3, Umbau, bewilligt 25.04.2001
Im Wohnbau Wintergasse 4, Stiege 8 ("Sozialstiege") wurde in der letzten
Phase
der Bürgermeisterschaft Eripek in einer Anlage der Wien-Süd eine
Handysendeanlage eingebaut. Die Gemeinde willigte durch Nichtsreagieren ein.
Da rundherum große Wohnanlagen sind, gibt es kaum einen anderen Punkt in
Purkersdorf, von dem so viele Erwachsene und Kinder einer stärkeren
Dauerbelastung
durch elektromagnetische Felder ausgesetzt werden können.
Aus der Reaktion der BewohnerInnen ist zu schließen, dass die
unmittelbar unter der Sendeanlage wohnenden BewohnerInnen offenbar
bis heute offiziell nicht informiert wurden. Inzwischen lässt die
Wohnbaugenossenschaft keine weitere Sendeanlagen in ihren Wohnbauten
errichten.
Wurzbachtal-Verkehr
Bericht:Holzlagerplatz Wintergasse
Bericht: