Gesprächsergebnis Lintner
(Siehe auch:
Gemeinderatsitzung vom 17.7.2003)
Gesprächsergebnis vom 09.07.2003 in der Causa "Bauordnungswidrigkeiten auf den Liegenschaften Lichteiche 6, Wiener Straße 43 und Rehgrabenbach"
Frau Lintner hat einen Vorschlag zur Beseitigung von Bauordnungswidrigkeiten auf den Liegenschaften Lichteiche 6, Wiener Straße 43 und Rehgrabenbach vorbereitet und hat diesen dem Bürgermeister übergeben.
Während des Gespräches werden die angeführten Bauordnungswidrigkeiten erörtert.
Die Beratung mündet in folgendes Ergebnis, das von den Eheleuten Lintner
gefertigt werden soll.
Wiener Straße 43
Hier gibt es 3 Problembereiche:
- Gebäudehöhe: bei der widerrechtliche Errichtung eines zusätzlichen
Geschosses wurde durch die Änderung der Bebauungsvorschriften durch den
Gemeinderat die Realisierung einer gesetzeskonformen Projektänderung eröffnet.
Es fehlt an der Nordfassade noch die Herstellung des Ausgangsniveaus, um auch
dort die verordnete Bauklasse zu erreichen.
- Bebauungsdichte: die Bebauungsdichte ist geringfügig überschritten. Eine
Sanierung erfolgt entweder durch Zusammenlegen der Grundstücke
Wiener Straße 43 und 45 oder im Zuge des Erwerbs jenes Grundstreifens des
westlichen Nachbarn, der für die Sanierung der Seitenabstände notwendig ist.
- Seitenabstände: auf Grund der Änderung der Bestimmungen des
Bebauungsplanes hinsichtlich der Bauklassen im Bereich Wiener Straße 25 bis 81, von Bauklasse II auf Bauklasse III, ist der Seitenabstand bei der Bauklasse III und einer Länge der Gebäudefront von mehr als 15m gleich der Gebäudehöhe.
Derzeit ist ein Abstand von 4m vorhanden. Nach Feststellen der mittleren
Höhe musste die Differenz aus der ermittelten mittleren Höhe und dem
vorhandenen Bauwich aus dem Bestand der Nachbarliegenschaft erworben werden.
Der Nachbar ist grundsätzlich bereit, einen Streifen abzutreten, die
Verhandlungen hinsichtlich des Wertausgleiches laufen allerdings noch.
Folgende Schritte sind für die Lösung dieses Problems vorgesehen:
- Die Gebäudehöhe der Westfassade wird vom Bausachverständigen Arch.
Dipl.Ing. Pluharz im Auftrag der Baubehörde ermittelt. Damit steht der
notwendige Abstand zum westlichen Grundnachbarn fest. Die Kosten dieses
BSV-Gutachtens werden Familie Lintner durch die Baubehörde vorgeschrieben.
- Fam. Lintner nimmt mit den angrenzenden westlichen Anrainern Kontakt wegen des Ankaufs eines entsprechend breiten Grundstreifens auf und versucht eine Einigung möglichst rasch herzustellen, längstens jedoch bis 31.03.2004
- Vorlage eines Teilungsplanes durch Fam. Lintner, aus dem sowohl die
Abstande zu den Nachbarn als auch die Bebauungsdichte erkennbar bzw. leicht errechenbar ist. Termin fur die Vorlage: nach Einigung mit dem "Westnachbarn" spätestens jedoch bis 31.03.2004.
- Gesamtfertigstellung der Sanierungsmaßnahmen: 31. 12. 2004; der Baubehörde ist vor Realisierung von Änderungsmaßnahmen jedenfalls eine bauordnungs-, flächenwidmungs- und bebauungskonforme Projektänderung vorzulegen, über die bescheidmäBig durch die Baubehörde zu befinden ist.
Lichteiche 6:
Zur Zeit ist eine Berufung einer Anrainerin bei der Baubehörde 2. Instanz
anhängig. Frau Lintner wird mit dieser Anrainerin nach einmal Kontakt
aufnehmen und versuchen, dass diese Berufung zurückgenommen wird. Sollte die
Berufung nicht bis 31.8.2003 zurückgezogen worden sein, wird im
September 2003 der Stadtrat über die Berufung entscheiden und einen
Berufungsbescheid erlassen.
Die Ausführung dieses derzeit schwebenden Vorhabens erfolgt im Rahmen der
gesetzlichen Fristen, die Gebäudehöhe soll jedoch bis spätestens 31.12.2004
konsensgemäß hergestellt werden.
Verrohrung Rehgraben
Die Fam. Lintner legt bis 30.09.2003 ein Konzept (Planung) für jenen Teil des
Areals vor, der vorwiegend von der derzeitigen Verrohrung und der künftigen Brücke Betroffen ist.
Bis 30.04.2004 wird der Rehgraben als offenes Gerinne ausgeführt.
Wir nehmen das Ergebnis der Besprechung vom 09.07.2003 zur Kenntnis.