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Gesprächsergebnis Lintner


(Siehe auch: Gemeinderatsitzung vom 17.7.2003)

Gesprächsergebnis vom 09.07.2003 in der Causa "Bauordnungswidrigkeiten auf den Liegenschaften Lichteiche 6, Wiener Straße 43 und Rehgrabenbach"

Frau Lintner hat einen Vorschlag zur Beseitigung von Bauordnungswidrigkeiten auf den Liegenschaften Lichteiche 6, Wiener Straße 43 und Rehgrabenbach vorbereitet und hat diesen dem Bürgermeister übergeben.

Während des Gespräches werden die angeführten Bauordnungswidrigkeiten erörtert. Die Beratung mündet in folgendes Ergebnis, das von den Eheleuten Lintner gefertigt werden soll.

Wiener Straße 43

Hier gibt es 3 Problembereiche:

  1. Gebäudehöhe: bei der widerrechtliche Errichtung eines zusätzlichen Geschosses wurde durch die Änderung der Bebauungsvorschriften durch den Gemeinderat die Realisierung einer gesetzeskonformen Projektänderung eröffnet. Es fehlt an der Nordfassade noch die Herstellung des Ausgangsniveaus, um auch dort die verordnete Bauklasse zu erreichen.
  2. Bebauungsdichte: die Bebauungsdichte ist geringfügig überschritten. Eine Sanierung erfolgt entweder durch Zusammenlegen der Grundstücke Wiener Straße 43 und 45 oder im Zuge des Erwerbs jenes Grundstreifens des westlichen Nachbarn, der für die Sanierung der Seitenabstände notwendig ist.
  3. Seitenabstände: auf Grund der Änderung der Bestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Bauklassen im Bereich Wiener Straße 25 bis 81, von Bauklasse II auf Bauklasse III, ist der Seitenabstand bei der Bauklasse III und einer Länge der Gebäudefront von mehr als 15m gleich der Gebäudehöhe. Derzeit ist ein Abstand von 4m vorhanden. Nach Feststellen der mittleren Höhe musste die Differenz aus der ermittelten mittleren Höhe und dem vorhandenen Bauwich aus dem Bestand der Nachbarliegenschaft erworben werden. Der Nachbar ist grundsätzlich bereit, einen Streifen abzutreten, die Verhandlungen hinsichtlich des Wertausgleiches laufen allerdings noch.

Folgende Schritte sind für die Lösung dieses Problems vorgesehen:

Lichteiche 6:

Zur Zeit ist eine Berufung einer Anrainerin bei der Baubehörde 2. Instanz anhängig. Frau Lintner wird mit dieser Anrainerin nach einmal Kontakt aufnehmen und versuchen, dass diese Berufung zurückgenommen wird. Sollte die Berufung nicht bis 31.8.2003 zurückgezogen worden sein, wird im September 2003 der Stadtrat über die Berufung entscheiden und einen Berufungsbescheid erlassen.
Die Ausführung dieses derzeit schwebenden Vorhabens erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Fristen, die Gebäudehöhe soll jedoch bis spätestens 31.12.2004 konsensgemäß hergestellt werden.

Verrohrung Rehgraben

Die Fam. Lintner legt bis 30.09.2003 ein Konzept (Planung) für jenen Teil des Areals vor, der vorwiegend von der derzeitigen Verrohrung und der künftigen Brücke Betroffen ist.
Bis 30.04.2004 wird der Rehgraben als offenes Gerinne ausgeführt.

Wir nehmen das Ergebnis der Besprechung vom 09.07.2003 zur Kenntnis.


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Letzte Änderung: 2003-07-19 - Stichwort - Sitemap