Purkersdorf Online

Ergebnisse GR-Sitzung


Bericht aus dem Gemeinderat vom 31.03.2009

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts, d.h. des Flächenwidmungsplans beschlossen:

 

Beschränkung der Bebaubarkeit in vielen Gebieten Purkersdorfs auf max. 3 Wohneinheiten pro Grundstück
 
              
Seit einer Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz 2007 haben Gemeinden die Möglichkeit , die Intensität der Bebauung von Bauland-Wohngebietzu reduzieren, indem die  Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf maximal 2 oder 3 Wohneinheiten begrenzt werden, um in bestimmten Bereichen den strukturellen Charakter des Gemeindegebietes zu sichern.
Der Gemeinderat hat die Beschränkung auf 3 Wohneinheiten in vielen Gebieten beschlossen (vgl. die im Plan gelb eingezeichneten Gebiete ) 
 
Es sind dies vor allem die sogenannten peripheren Siedlungsgebiete und die Gegenden, die einheitlich niedrig bebaut sind.
Keine Beschränkung soll es entlang der sogenannten Entwicklungsachsen wie Wiener Straße, Linzerstraße, Tullnerbachstraße und Wintergasse geben
Dort, wo bereits eine höhere und dichtere Verbauung besteht, kann nach dieser Bestimmung die Dichte der Bebauung nicht herabgesetzt werden.
 
In dem unten stehenden Plan sind diese Gebiete, deren Bebauung so beschränkt werden sollen, ersichtlich; bei vielen Grundstücken ist ohnehin keine Beschränkung damit verbunden, weil sie im Ergebnis schon jetzt durch den Flächenwidmungsplan und durch den Bebauungsplan so gewidmet sind. 
Die neue Regelung „schützt“ vor allem davor, dass durch die Änderung der Parzellengröße (z.B. Zusammenlegung mehrerer kleiner Parzellen), auch bei einer geringen Bebauungsdichtefestlegung großvolumigen Neubauten gebaut werden könnten.
 
Die neue Widmung aufgrund der neuen Gesetzeslage lässt die Beschränkung zu, ohne eventuell einen Anspruch der Eigentümer auf Entschädigung wegen der geringeren Verwertbarkeit zu begründen.
 
Purkersdorf hat/ hätte (wurde nicht immer berücksichtigt) mit dem Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahre 2003 (federführend der damalige Stadtrat DI Liehr) eine klare Positionierung hinsichtlich der künftigen Siedlungsentwicklung vorgenommen, dabei sollten die  Nachhaltigkeit und vor allem die Bewahrung der Charakteristik des Stadt- und Landschaftsraumes und die Steigerung der Lebens- und Umweltqualität im Zentrum stehen, die kleinteiligen überschaubaren Strukturen, die die Stadt prägen  sollten erhalten bleiben und weiter ihr Image als Wienerwaldstadt und als Stadt im Grünen bestimmen
Um den kleinstädtische Charakter von Purkersdorf als identifikationsstiftendes Merkmal zu erhalten, sollen die bestehenden Strukturen vor unmaßstäblichen, die Baustrukturen und das Sozialgefüge sprengenden Einbauten geschützt werden.
 
 
Unsere Meinung:
Grundsätzlich ein richtiger Ansatz in Richtung einer ökologisch sinnvollen Beschränkung der Bebauung in der Peripherie!
Diese Wohngebiete verursachen Autoverkehr, weil es wenig öffentlichen Verkehr gibt, verursachen hohe Kosten für die Infrastruktur.
 
In der Baunzen als besonders abgelegenem Gebiet sollte unserer Meinung nach eine Beschränkung auf 2 Wohneinheiten erfolgen.
Die Ausnahme in Deutschwald (beim Immorent-Bau) ist auch nicht konsequent, auch wenn dort der „Sündenfall“- großvolumiger Bau abseits des Zentrums)  gerade passiert ist, soll er nicht legitimiert werden.
Wir werden entsprechende Änderungsvorschläge einbringen.
 
Eine Lösung für die vielen mit der regen Bautätigkeit verbundenen Befürchtungen der Bevölkerung vor dem  „Zubauen“ der Stadt ist dieser Vorschlag allein nicht.
Gegen die unangemessen hohe und dichte Bebauung in Zentrumslagen und anderen Gebieten muss auch der Bebauungsplan Maßnahmen vorsehen (dieser wird im Juni-Gemeinderat Thema sein).
 
Dieser Entwurf wird in den nächsten 6 Wochen in der Gemeinde zur Einsicht aufliegen.
Jede Gemeindebürgerin/ jeder Gemeindebürger hat das Recht, den Plan zu prüfen und eine schriftliche Stellungnahme einzubringen.
 
Im Rathaus, in der Bauverwaltung
1.Stock
Vom 15.April bis 27.Mai 2009
 zu den Amtstunden
d.i. Mo bis Fr, 08 bis 12.00 Uhr , und am Dienstag von 15.00 bis 19.00 Uhr
 
 
Der Gemeinderat, der dann im Juni-Gemeinderat den Flächenwidmungsplan nach der Diskussion in der Gemeine nochmals beschließen muss, muss sich mit allen Einwendungen zumindest auseinander setzen.
Die unmittelbar betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden direkt informiert werden.
 
Für die auf dem Plan gelb dargestellten Bereiche wurde eine Beschränkung des Bauland-Wohngebietes auf max. 3 Wohneinheiten festgelegt.
GR maria parzer


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