Bericht aus dem Gemeinderat vom 23.Juni 2009
keine großvolumigen Wohnbauten mehr in einigen Regionen
Wesentlich ist, dass in den Siedlungsgebieten eine Beschränkung der Bebaubarkeit auf 3 Wohneinheiten je Grundstück verfügt wurde.
Ausgenommen sind die Verkehrsachsen (Tullnerbachstraße, Linzer Straße, Wiener Straße, Wintergasse) und das unmittelbare Zentrum.
Die Wirksamkeit der Neuregelung für ein Nachlassen des Verbauens wird dadurch begrenzt, dass große Grundstücke geteilt werden können, solange die Mindestgröße (500m 2 bzw. 300 m 2 bei geschlossener Verbauung) nicht unterschritten wird.
Fazit: ein Schritt, um große Wohnblöcke zu verhindern (soweit sie nicht schon vor der Bausperre um eine Baugenehmigung angesucht haben!)
Weniger Klötze?
Bebauungsplanänderung wird ab anfangs Juli 09 im Gemeindeamt aufliegen,
Recht auf Einsicht und Einwendungen nutzen (nicht nur die betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen haben ein Recht dazu, sondern alle BürgerInnen!)
Was soll kommen:
Eine Beschränkung der Höhe der Bebauung in Hanglagen und die Nutzung der Dachschräge soll verhindern, dass- unter maximaler Ausnutzung der NÖ BauO - z.B bei Bauklasse I, II schließlich 4 Geschosse da stehen oder von unten gesehen, ein massiver Bau (vgl. Neugasse) entstanden ist.
Konkret darf in Zukunft bei gestaffelten Gebäuden in Hanglagen der höchste Punkt der Dachkonstruktion die geltende Bauklasse nur mehr um max. 4,5 m überragen.
Auch die Zulässigkeit von Veränderungen des Geländes im Bauland wurde verändert; bei Interesse gern detaillierter Informationen auf der Gemeinde oder
unter maria.parzer@puon.at
Fazit auch hier: ein Instrument, um in Richtung einer umgebungsverträglicheren Bebauung zu kommen!
Im September-Gemeinderat wird darüber – nach Behandlung der Einwendungen – endgültig entschieden werden.
Auf ein neues Immobilien- Abenteuer?
Folgende Änderung des Unternehmensgegenstandes der WIPUR wurde mehrheitlich (gegen die Stimmen der LIB & Grüne, der PUL und 1 Stimme aus der ÖVP) beschlossen:
Neuer Gegenstand
b) der Erwerb, die Veräußerung und die Bewirtschaftung von Immobilien, mit Ausnahme aller Tätigkeiten, für deren Aufnahme in den Unternehmensgegenstand ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung notwendig ist.
Bisher waren die konkreten Projekte der Wipur im Gesellschaftsvertrag als Gegenstand der GmbH abgebildet/ wie z.B. die AHS.
Unser Vorschlag, den Gegenstand auf kommunale Aufgaben (kommunale Infrastrukturprojekte) zu beschränken, wurde abgelehnt.
Wir haben uns gegen die weite Formulierung gewandt, weil die WIPUR als Gemeindetochter nur für gemeinwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden soll.
Sie wurde als ausgegliederte Organisation geschafften, weil – so sagen die Kommunalverantwortlichen – diese effektiver, weil unbürokratischer handeln kann; daneben dient sie der Steuerersparnis, der leichteren Erfüllbarkeit der Maastricht-Kriterien und – in Purkersdorf und manch anderen Gemeinden - der Schuldenverschleierung.
Wir meinen, nach dem Beinahe-Schaden der Gemeinde durch das Projekt „Wintergasse 48“ sollte auch die Mehrheit klüger geworden sein, und der WIPUR keine weiteren Abenteuer auf dem privatwirtschaftlichen Immobilienmarkt mehr ermöglichen.
Ein weiteres Mal werden es der Bürgermeister und der Landesrat nicht richten können!
GR maria parzer
maria.parzer@puon.at