Bericht aus dem Gemeinderat am 27.09.2009
Der Gemeinderat hat einige Änderungen des Bebauungsplanes beschlossen;
Bemerkenswert ist die Beschränkung bei der Nutzung der Dachschräge für weitere Stockwerke, über die eigentliche Bauklasse hinaus:
Ab jetzt darf bei Errichtung von Bauwerken in Hanglage der höchste Punkt der Dachkonstruktion die geltende Bauklasse um max. 4,5 m überragen (vgl. den Bau in der Neugasse, der so hoffentlich nicht mehr machbar wäre).
Vgl. Skizze (Beilage)
Auch der Schutz der Nachbar an der hinteren und seitlichen Grundstücksgrenze wurde versucht zu verbessern.
Nicht geändert, aber auch interessant: die Liste der denkmalgeschützten Objekte in Purkersdorf (vgl. Protokoll der Sitzung auf www.puon.at)
Um den seit ca. 1,5 Jahren bestehenden Baustopp zu rechtfertigen, müssen Änderungen im Flächenwidmungsplan und im Bebauungsplan gemacht werden.
Die Änderungen sind daher eher unbedeutend, abgesehen vom Versuch, den voluminösen Dachausbau zu verhindern, das ist unterstützenswert.
Dass mit dieser Änderung der Bautätigkeit in Purkersdorf Einhalt geboten wäre, ist nicht der Fall; es wird viel gebaut derzeit, und das während eigentlich der Baustopp gilt (aufgrund bereits bestehender Baubewilligungen kann gebaut werden).
Nach Aufhebung des Baustopps (nach der Wahl vermutlich) wird wieder durchgestartet werden.
Sollte nicht weiter gebaut werden, müsste die Gemeinde das Bauland in Grünland umwidmen und dafür Entschädigungen in nicht geringer Höhe zahlen; ein Weg wäre eine Beschränkung auf kleinere Bauten (weniger hoch, weniger dicht, auch das nur gegen Entschädigung bzw, nach Änderung der Bauordnung des Landes).
In diese Richtung wurde mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes im letzten Gemeinderat in der Peripherie (nicht im Zentrum, wo viel gebaut wird) durch die Beschränkung auf 3 Wohneinheiten pro Grundstück versucht zu gehen.
Allerdings können große Grundstücke geteilt werden und dann jedes mit 3 Einheiten bebaut werden kann. (vgl. Bericht zur Sitzung des GR vom März 2009)
GR maria parzer