Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 11.12.2007


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

 

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen einzelne Punkte, die schützenswerte private Interessen berühren), doch BürgerInnen nehmen nur vereinzelt daran teil – meist, wenn sie besonders betreffende Angelegenheiten behandelt werden.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

 

Einige Anhänge habe ich aus Gründen der Datenmenge entfernt. Ansonsten habe ich nach bestem Wissen und Gewissen die dutzenden Dateien in diese eine zusammengefügt. Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich vorbeugend um Verzeihung.

 

Christian Schlagitweit, Liste Baum & Grüne


Beginn:           19.00 Uhr                                                                  Ende:  23.10 Uhr

 

Tagungsort:     Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:      30/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

AICHER GR Sabine

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna

BOLLAUF StR Susanne

PREISZ StR Heinz

CAMBRUZZI GR Manfred

PUTZ StR Christian

BÜRGMANN GR Ayse

REISNER GR Annemarie

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian
(ab 19.33, Pkt. 474)

FELSBERGER GR Hermann

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

SCHMIDL StR Margaretha
(ab 19.10, Pkt. 468)

KEITEL GR Werner

SEDA GR Michael

MANDL StR Christine

STANGL GR Alexandra
(ab 20.48, Pkt. 477)

MATZKA GR Mag. Christian
(ab 19.26, Pkt. 469)

TRAURIG GR Monika

MAYER StR Elisabeth

URBAN GR Silvia

NEMEC GR Ingrid

WEINZINGER StR Viktor

OPPITZ GR Albrecht

WISZNIEWSKI GR Karim

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

WOLKERSTORFER GR Harald

PARZER GR Dr. Maria

ZÖCHINGER GR Leopold

 

 

 

 

 

 

entschuldigt:

BAUER GR Dr. Manfred

WATZNAUER GR Daniela

ERBEN GR Karin

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

          21)  Für die SPÖ:                      GR Annemarie Reisner

          22)  Für die ÖVP:                      GR Silvia Urban

          23)  Für die GRÜ-LIB:             StR Marga Schmidl     

          24) Für die PUL:                       GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

          Josefine Stanek

 

4)                         Änderungen in der Tagesordnung

GR0469 – Grundstückskauf Bad Säckingen Straße muss richtig mit ONr. 7 lauten

GR0470 – Mietvertrag KG Bad Säckingenstraße muss richtig mit ONr. 7 lauten

           

Von der Tagesordnung werden abgesetzt

          GR0499            Familiensaisonkarte Wienerwaldbad

          GR0505            Änderung in Ausschüssen

          GR0506            Steuern und Abgabenangelegenheiten

          GR0507            Verwaltungs- und Zivilverfahren

          GR0508/0509   Prüfungsausschuss und Stellungsnahmen dazu

          GR0510            Neuaufnahmen

 

5)      Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Wienerwald Nachtbus Weiterführung

Antragsteller: Schmidl/Schlögl

Aufnahme in die Tagesordnung:                               4.14..   GR-0512

        Ja           

 

52) Kindergarten 1 Wintergasse 46

Antragsteller: Preisz

Aufnahme in die Tagesordnung:                               4.14..   GR-0513

        Ja
       

53) ÖBB Areal Unter Purkersdorf

Antragsteller: Preisz

Aufnahme in die Tagesordnung:                               4.14..   GR-0514

        Ja           

 

54) Öffnen der Kindergärten für 2 1/2jährige

Antragsteller: Mayer

Aufnahme in die Tagesordnung:                               4.14..   GR-0515

        Ja           

 

 

6)                    Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.      Freundeskreis Sanary und Göstling

Im Jahr 2007 gab es regen Kontakt zwischen Sanary sur Mer und Purkersdorf. Erst am Wochenende vom 29.11. bis 2.12. besuchte Bürgermeister Ferdinand Bernard mit einer vierköpfigen Delegation Purkersdorf. Die Sprachbarriere stellt dabei immer wieder eine große Anforderung an alle Beteiligten. Mit großem Engagement haben Frau Annemarie Reisner und Dr. Peter Schnitt einerseits die Gäste betreut und andererseits es den Purkersdorfern mit ihrer Tätigkeit als Dolmetsche ermöglicht, die bestehenden Kontakte auszubauen. Mit Bürgermeister Bernard wurde im Rahmen eines Arbeitsgespräches vereinbart, dass Kontakte zwischen Vereinen beider Städte durch die Gemeinde Sanary hergestellt werden. Um dies auch von Purkersdorfer Seite zu unterstützen soll nun in den nächsten Monaten ein Partnerschaftsverein gegründet werden. Ansprechpartnerin ist Frau Annemarie Reisner.

6.2.      Internationales Jugendcamp Näfels/Ch

Die Gemeinde Näfels, eine Partnergemeinde von Bad Säckingen, hat Purkersdorf zum internationalen Jugendcamp 2008 vom Sonntag, 24.08. bis Samstag, 30.08.2008 eingeladen. Gedacht ist an Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren, die Anzahl der Jugendlichen kann bis zu 20 zuzüglich 2 Begleitpersonen betragen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Unterhaltung übernimmt die Gemeinde Näfels. Für die Reisekosten haben die teilnehmenden Gemeinden bzw. die TeilnehmerInnen selbst aufzukommen. Geplant sind neben einer umfassenden Dorfführung zum Kennenlernen, u.a. Ausflüge, eine Nachtwanderung, Klettern, Beachvolleyball usw. Anmeldungen nimmt die Stadtverwaltung, Allg. Verwaltung, entgegen. Die Bedingungen sind noch in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates über Vorschlag des Kultur und des Sportausschusses festzulegen.

6.3.      Grundstück Tullnerbachstraße ehem. Plewa

Der Stadtgemeinde Purkersdorf wurde das Grundstück Tullnerbachstraße, ehemals PLEWA, zum Kauf angeboten. Ich werde noch vor den Feiertagen zu einem Gespräch mit allen Gemeinderatsfraktionen zu diesem Thema einladen

6.4.      Volkszählung

Aufgrund des neuen Finanzausgleichsgesetzes werden Volkszählungen in Zukunft nur noch als Registerzählungen durchgeführt. Der 10-jährige Zeitraum der Zählung wurde auf 3 Jahre verkürzt. Erstmals wird mit Stichtag 1.10.2008 gezählt. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich ab 1.1.2009.

6.5.      Renovierung Postkutsche

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. September 2007, Pkt. GR-0438, einen Werkvertrag mit der Firma Florian Staudner (Wagnerei und Kutschenbau) abgeschlossen. Nun hat sich herausgestellt, dass die Textpassage über "Verzugszinsen und Lagerkosten" nicht klar definiert war.

Ich habe daher im Sinne § 38 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung folgende Textänderungen vorgenommen und ersuche um Kenntnisnahme durch den Gemeinderat:

Seite 1, 1. Zeile im Werkvertrag unter Pkt. 1. Grundlage des Auftrages lautet wie folgt:

„Das Angebot vom 01. August 2007, jedoch ohne Verzugszinsen und Lagerkosten mit einer …..“

Nach den Rechnungsbeträgen (1. Seite) wurde folgender Absatz hinzugefügt:

„Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass ab dem Zeitpunkt der Einlagerung des Postwagens beim Auftragnehmer bis zur Vertragsunterzeichnung, der Auftragnehmer  keine Verzugszinsen und/oder Lagerkosten verrechnet bzw. seitens des Auftraggebers anerkannt werden.   „

Darüber hinaus darf ich berichten, dass es mir gemeinsam mit Frau Vizebgm. Pleischl gelungen ist, die Kosten für die Renovierung der Postkutsche (knapp € 70.000) fast zur Gänze durch Sponsorgelder zu finanzieren. Die Renovierung wird etwas mehr als 1 Jahr dauern. Die Übergabe der renovierten Kutsche wird voraussichtlich  im Frühjahr 2009 stattfinden können.

6.6.      Licht ins Dunkel Veranstaltung 4.12.2007

Die diesjährige „Licht ins Dunkel-Gala“ am 4.12. im Nikodemus hat ein neues Rekordergebnis eingespielt. Es wurden an diesem Abend € 37.777 gespendet. Für die Stadtgemeinde habe ich eine Spende – wie in den Vorjahren auch – in Höhe von € 1.500 abgegeben. Gemeinsam mit Frau StR Mayer konnte ich in einem Gespräch mit der anwesenden Kuratorin der Aktion Licht ins Dunkel erreichen, dass die für das Sonderpädagogische Zentrum geplante Investition durch die Aktion finanziell unterstützt wird.

6.7.      Krankenkassenprüfung

Ab September 2007 wurde durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse eine umfangreiche Prüfung und Nachschau in der Stadtgemeinde Purkersdorf (GPLA-Prüfung) abgehalten.

Prüfungszeitraum und Gegenstand waren:

Lohnsteuerprüfung                          01.01.2002 – 31.12.2006

Sozialversicherungsprüfung         01.08.2002 – 31.12.2006

Kommunalsteuerprüfung              01.01.2002 – 31.12.2006

Im Wesentlichen wurde beanstandet, dass die Schmutzzulagen der Bauhofmitarbeiter von der Stadtgemeinde Purkersdorf als sozialversicherungsfrei angenommen wurden. Die letzte durchgeführte Beitragsprüfung wurde am 12. Jänner 2001 durchgeführt und bis dato die Schmutzzulagen von jedem Prüfungsorgan als sozialversicherungsfrei anerkannt.

Im Zuge dieser Prüfung wurde dieser Umstand nicht so großzügig ausgelegt und folgendermaßen interpretiert: Schmutzzulagen sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn es in Folge der Berufstätigkeit um eine besonders extreme Verunreinigung handelt und nicht auf Grund einer täglich anfallenden, zum Berufsbild gehörenden Beschäftigung.

Bei den Mitarbeitern der Wertstoffsammelstelle muss in Hinkunft genaues Augenmerk darauf gelegt werden, dass das Ausmaß der Beschäftigung nicht über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht. Betreffend die Aushilfen, z.B. Kindergärten oder Schülerhort, werden in Zukunft Dienstverträge abgeschlossen, um die Nachvollziehbarkeit hinsichtlich des Vorliegens einer geringfügigen oder vollversicherungspflichtigen Beschäftigung gewährleisten zu können.

Auf Grund der abgeschlossenen Prüfung wurden folgende Beträge nachverrechnet:

NÖ GKK SV-Beiträge                                   €          75.898,54

NÖ GKK Verzugszinsen SV-Beiträge €          14.419,51

Finanzamt Wien-Umgebung Lohnsteuer           €          28.319,38

Finanzamt Säumniszuschlag Lohnsteuer            €               566,40

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse um Nachsicht der Verzugszinsen angesucht. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

6.8.      Aufsichtsbeschwerde Grassler

Frau Herta Grassler hat zum Bauvorhaben Lichteiche 6 bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung Aufsichtsbeschwerde gegen die Baubehörde eingebracht. Die Aufsichtsbeschwerde hat die Beschwerde zurückgewiesen und wie folgt behandelt:

Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hat auf Grund Ihrer Aufsichtsbeschwerde vom 25.9.2007 den Herrn Bürgermeister der Stadtgemeinde Purkersdorf um Abgabe einer Stellungnahme ersucht. Von der Baubehörde wurde das Bauverfahren (seinerzeit noch unter Lintner) in genauen Daten dargestellt, wobei auch festzustellen ist, dass Ihre Vorstellung gegen die Baubewilligung auf dem Nachbargrundstück mit Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom 23.3.2006 zurückgewiesen wurde.

Zur Frage der Einhaltung des Konsenses der baubehördlichen Bewilligung durch die neuen Grundeigentümer wird festgestellt, dass sich das Bauvorhaben im Rohbauzustand befindet und eine endgültige Beurteilung der zulässigen Bauführung erst nach Abschluss der Bauarbeiten vorgenommen werden kann. Ein Lokalaugenschein des Bausachverständigen hat jedoch ergeben, dass offenkundige Abweichungen zur Baugenehmigung nicht festgestellt werden konnten. Nachdem derzeit Rohbauarbeiten durchgeführt werden bzw. alle bewilligten Bauführungen noch nicht begonnen worden sind, ist It. Auskunft des Bausachverständigen der Baubehörde ein Abweichen vom Bewilligungsbescheid derzeit nicht feststellbar.

Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung stellt daher fest, dass Ihre Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister der Stadtgemeinde Purkersdorf als Baubehörde ins Leere geht, da eine rechtskräftige Baubewilligung, (die auch Ihrer Vorstellung standgehalten hat) vorliegt, und auch derzeit keine grobe Abweichung zur Baubewilligung zu erkennen ist. Ein weiteres Vorgehen der Aufsichtsbehörde ist daher nicht notwendig.

Abschließend wird noch bemerkt, das weitere Vorbringen von Ihnen nur dann in Bearbeitung genommen werden, wenn Sie durch ein Sachverständigengutachten den Beweis erbringen, dass die Bautätigkeiten auf dem Nachgrundstück konsenslos durchgeführt werden.

6.8.      Troppberg Wanderweg

Der NÖ Landschaftsfonds hat mitgeteilt, dass das Projekt “Rund um den Troppberg“ mit einem Betrag von € 15.826,66, das sind 50% der eingereichten Projektkosten, gefördert wird. Bei der Beschlussfassung des Projektes ist von einer 30%igen Förderung ausgegangen worden, das heißt, dass der Gemeindeanteil etwas geringer als angenommen ausfallen wird.

 

 

7)            Sonstige Berichte und/oder Anfragen

7.2.      Sitzungsplan 2007/2008

Stadtrat                                                         Dienstag           29.01.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                                       Dienstag           04.03.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                                       Dienstag           13.05.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                                       Dienstag           17.06.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                                       Dienstag           23.09.2008, 19 Uhr, Rathaus

                                                                       Dienstag           21.10.2008, 19 Uhr, Rathaus

            Achtung Änderung!!!                       Dienstag         25.11.2008, 19 Uhr, Rathaus

Gemeinderat                                                 Dienstag           11.03.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

                                                                       Dienstag           24.06.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

                                                                       Dienstag           30.09.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

            Achtung Änderung!!!                       Mittwoch        03.12.2008, 19 Uhr, Stadtsaal

 

Anfragen GR Parzer:

·        Kosten Kindergarten Wintergasse

·        Kindergarten Wintergasse Verkehrsanbindung

·        Open Air Sommer

 

Bgm. Schlögl beantwortet die Fragen mündlich.

3.                Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 25.09.2007

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Schmidl – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 26.09.2007 keine Einwände haben..

Das Protokoll vom 25.09.2007 gilt somit als genehmigt und wird von je einem Vertreter der Parteien unterfertigt.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

StR Schmidl nimmt an der Sitzung teil.

 

 

Punkt: GR–0468 – Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Neubestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates

 

 

Sachverhalt

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat auf Grund des

Ausscheidens von Herrn Dr. Jürgen Mühlbacher ein neues Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.

Es liegt ein schriftlicher Vorschlag der Liste Baum und Grüne, Dr. Maria Parzer,

Fraktionsvorsitzende, Berggasse 8/3, 3002 Purkersdorf, vom 17. Oktober 2007

vor, laut diesem Herr Dr. Wilhlem Reichmann, geboren am 31.10.1950, Wintergasse 75, 3002 Purkersdorf, als neues Mitglied des Aufsichtsrtes der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH. entsandt wird.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat bestellt auf Grund des Ausscheidens von Herrn Dr. Jürgen Mühlbacher folgende Person zum neuen Mitglied des Aufsichtrates der WIPUR

Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH.:

 

                     Mag. Dr. Wilhelm Reichmann, geb. 31.10.1950,

                     Wintergasse 75 – 77/Tür 6, 3002 Purkersdorf

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

GR Matzka nimmt an der Sitzung teil.

 

Punkt: GR–0469 – Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Grundstückskauf Bad Säckingen-Straße 7

                              (Kindergarten II)

 

 

Sachverhalt

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 unter Punkt 4.4. GR-0329 beschlossen, dass nach dem Verkauf des Kindergartens I in der Schwarzhubergasse 5 auch die anderen Kindergartenliegenschaften Schritt für Schritt an die WIPUR GmbH verkauft werden sollen.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt daher, die Grundstücke Nr. 541/8 und Nr. 541/12 inneliegend in der EZ 220 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkersdorf im Ausmass von insgesamt 2.024 m² inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens II an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf zu einem Preis von € 750.000,-- zu verkaufen. Ein Schätzgutachten vom 14.11.2007 hat einen Verkehrswert von € 736.000,-- ermittelt.

 

Der Kaufvertrag wurde in Abstimmung mit dem Notariat Fuchs & Reim erstellt.

 

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf verkauft an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH die Grundstücke Nr. 541/8 und Nr. 541/12 inneliegend in der

EZ 220 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkerdorf im Ausmass von insgesamt 2.024 m² inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens II gemäß dem beiliegenden Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von € 750.000,--.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt den Bürgermeister als alleinigen Gesellschaftervertreter der WIPUR GmbH den vorliegenden Kaufvertrag mittels Gesellschafterbeschlusses zu genehmigen.

 

Haushaltsstelle:   6/840000+001000

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Schlögl, Parzer, Zöchinger, Franke-Losmann, Cambruzzi, Orthofer

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 19

Dagegen: 3 (Schmidl, Parzer, Aicher)

Enthalten: 6 (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Zöchinger, Cambruzzi)


KAUFVERTRAG

abgeschlossen zwischen:

der Stadtgemeinde Purkersdorf mit dem Sitz in der politischen Gemeinde

Purkersdorf, Hauptplatz 1 (Rathaus), 3002 Purkersdorf

diese als Verkäuferin, einerseits; und

der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH mit dem Sitz

in der politischen Gemeinde Purkersdorf, FN 184540 h, Hauptplatz 1, 3002

Purkersdorf

diese als Käuferin, andererseits;

wie folgt:

1. Vertragsgegenstand

Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist Alleineigentümerin der Grundstücke Nr. 541/8 und Nr.

541/12 inneliegend in der EZ 220 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906

Purkersdorf im Ausmass von insgesamt 2.024 m².

Auf den beiden Grundstücken befindet sich zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses

Kaufvertrages ein Gebäude, welches von der Stadtgemeinde Purkersdorf genützt wird.

Das Grundstück grenzt unmittelbar an das öffentliche Gut und ist im geltenden

Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet.

Im Grundbuch sind per Abfragedatum 03.12.2007 folgende Eintragungen ersichtlich:

GRUNDBUCH 01906 Purkersdorf EINLAGEZAHL 220

BEZIRKSGERICHT Purkersdorf

****************************************************** ABFRAGEDATUM 2007-11-30

Letzte TZ 548/2004

************************************* A1 **************************************

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE

539/1 Sonstige * 696

(Straßenanlage)

541/8 G GST-Fläche * 1921

Baufl.(Gebäude) 423

Baufl.(begrünt) 1498 Bad Säckingen-Straße 7

541/9 GST-Fläche * 8565

Baufl.(Gebäude) 113

Baufl.(begrünt) 5830

Garten 2622

(Erholungsfläche) Hardt Stremayr-Gasse 11

541/11 Baufl.(Gebäude) * 45

541/12 G Baufl.(begrünt) * 103

.47 Baufl.(Gebäude) * 101 Bad Säckingen-Straße 3

Linzer Straße 4

GESAMTFLÄCHE 11431

************************************* A2 **************************************

2 a 2409/1980 Realrecht der Kanalleitung über Gst 541/4 für Gst .47

10 a 1160/1987 Anmeldungsbogen 1987-02-27 Zuschreibung Teilfläche(n) Gst

74/1 (14) aus EZ 1351, Einbeziehung in GSt 541/11

************************************* B ***************************************

1 ANTEIL: 1/1

Stadtgemeinde Purkersdorf

ADR: Hauptpl. 1 3002

Seite 2 von 5

a 286/1972 IM RANG 1698/1971 Kaufvertrag 1971-09-29 Eigentumsrecht

b gelöscht

************************************* C ***************************************

2 gelöscht

********************************** HINWEIS ************************************

Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS

***************************** 2007-11-30 14:35,26674 1O ********** ZEILEN: 36

Gegenstand dieses Vertrages bilden die Grundstücke Nr. 541/8 und Nr. 541/12

inneliegend in der EZ 220 der Katastralgemeinde 01906 Purkersdorf.

2. Kaufvereinbarung

Die Stadtgemeinde Purkersdorf verkauft den Vertragsgegenstand um den in Punkt 3

genannten Kaufpreis an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH, die

den Vertragsgegenstand erwirbt.

3. Kaufpreis

Der einvernehmlich festgestellte und angemessene Kaufpreis beträgt € 750.000,--

(Euro siebenhundertfünfzigtausend).

Die Verkäuferin kreditiert den Kaufpreis; er ist in zwei Raten nach folgendem

Zahlungsplan zur Zahlung an die Verkäuferin fällig:

Kaufpreisrate 1: € 200.000,-- fällig am 20.12.2007.

Kaufpreisrate 2: € 550.000,-- fällig am 15.06.2008.

4. Übergabe

Die Übergabe des Grundstücks von der Verkäuferin an die Käuferin erfolgt am

01.01.2008. Bis zur Übergabe trägt die Verkäuferin alle Betriebskosten und

liegenschaftsbezogenen Abgaben und erfüllt die Verpflichtung nach § 93 StVO. Die

Verkäuferin trägt auch die – wegen der Grundbuchseintragung – auf die Käuferin

übergehenden Prämien von Objektversicherungsprämien bis zum Übergabezeitpunkt.

Vom Zeitpunkt der Übergabe an gehen Gefahr und Zufall, Nutzen und Lasten auf die

Käuferin über. Als Stichtag für die Verrechnung liegenschaftsbezogener Abgaben wird der

01.01.2008 vereinbart. Bei der Übergabe sind alle Verwaltungsunterlagen zu übergeben.

Die Käuferin verzichtet auf die Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes zur

Besicherung der Übergabe.

5. Vertragliche Rücktrittsrechte

Die Verkäuferin hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten:

wenn die Käuferin die beiden Kaufpreisraten nicht zum im Punkt 3. definierten

Zeitpunkt bezahlt hat;

die Käuferin hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten:

Seite 3 von 5

wenn das Grundstück nicht bis zum 01.01.2008 von der Verkäuferin an die

Käuferin übergeben wurde.

Das vertragliche Rücktrittsrecht ist schriftlich bis 30.06.2008 auszuüben. Im Rücktrittsfall

ist das Rechtsgeschäft innerhalb von 30 Tagen rückabzuwickeln.

6. Gewährleistung

Die Käuferin hat den Vertragsgegenstand eingehend besichtigt und sich über Ausmaß

und Zustand informiert. Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat keine besonderen

Sacheigenschaften des Vertragsobjektes zugesichert; die Stadtgemeinde Purkersdorf

haftet nicht für eine besondere Größe, Ausstattung oder sonstige Eigenschaft des

Vertragsobjektes, soweit nicht zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche

bestehen.

Die Verkäuferseite haftet:

für den schuldenfreien Eigentumsübergang;

für die Übergabe des Vertragsobjektes bis 01.01.2008;

dafür, dass keine sonstigen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren

anhängig sind und der Vertragsgegenstand nicht streitverfangen ist;

dafür, dass Objektversicherungsverträge, die nicht von der Käuferin

abgeschlossen wurden, ab Übergabe nicht mehr bestehen;

dafür, dass das vertragsgegenständliche Objekt nicht im Sinne der

Deponieverordnung mit Material kontaminiert ist, das im Sinne der

Deponieverordnung in Baurestmassendeponien, Reststoff-Deponien,

Massenabfalldeponien oder auf andere Weise entsorgt werden muss; in einem

solchen Fall ist die Käuferseite verpflichtet, die Verkäuferseite unverzüglich von

einer derartigen Kontaminierung zu verständigen; die Verkäuferin hat die

Entsorgungskosten zu tragen.

7. Allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift errichtet, die nach grundbücherlicher Durchführung

der Käuferseite ausgefolgt und von ihr verwahrt wird; die Verkäuferseite erhält eine

Kopie.

Die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages ist von der Käuferin vorzunehmen.

Die Vertragsparteien sind mit einer sofortigen Verbücherung des Vertrages

einverstanden.

8. Kosten, Verkehrssteuern

Die Verkäuferseite verzichtet auf die Optierung auf die Regelbesteuerung nach § 6 (2)

UStG 1994.

Seite 4 von 5

Gemäß Budgetbegleitgesetz 2001, Artikel 34 unterliegt dieses Rechtsgeschäft den

steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften

öffentlichen Rechts“ und ist somit von der Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, den

Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

befreit.

9. Verbücherungserklärung

Die Vertragsparteien erteilen ihre Einwilligung, dass auf Grund dieses Vertrages im

Grundbuch über die Katastralgemeinde 01906 Purkersdorf eingetragen werden kann: ob

dem Vertragsgegenstand das Eigentumsrecht für die Käuferin

WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH

grundbücherlich einverleibt werde, bzw. die Grundstücke Nr. 541/8 und Nr. 541/12 der

KG Purkersdorf vom Gutsbestand der EZ 220 abgeschrieben und einer neuen EZ des

Grundbuches der KG Purkersdorf zugeschrieben werde.

10. Vollmacht

Alle Vertragsparteien beauftragen und bevollmächtigen Dr. Günther Fuchs, öffentlicher

Notar, in ihrem Namen allfällige Nachträge und Ergänzungen dieses Vertrages nach

entsprechender Verständigung der Parteien zu fertigen, soweit diese Ergänzungen und

Nachträge zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind, und

sie in allen zur Durchführung des Vertrages notwendigen Verfahren zu vertreten. Diese

Vollmacht umfasst insbesondere auch eine Vollmacht zur Selbstberechnung der

Verkehrssteuern und Gebühren und eine Vollmacht zur Antragstellung beim Grundbuch,

auch bezüglich von Eintragungen, die nicht zum Vorteil des Antragstellers sind.

11. Erklärungen

Die Geschäftsführer der Käuferin erklären an Eides statt, dass die Käuferin eine

Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz im Inland ist und sich die Anteile

allein im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befinden.

12. Genehmigungen

Dieses Rechtsgeschäft bedarf der Genehmigung durch den Gemeinderat der

Stadtgemeinde Purkersdorf sowie durch das Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung als Aufsichtsbehörde.

13. Sonstige Vereinbarungen

Sollten allfällige Gebühren und Verkehrssteuern, die im Zusammenhang mit diesem

Kaufvertrag stehen, von der Käuferin zu bezahlen sein, verpflichtet sich die Verkäuferin

Seite 5 von 5

der Käuferin diese zu ersetzen. Die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung haben die

Vertragsparteien jeweils selbst zu tragen.

Purkersdorf, am 12.12.2007 ……..………………………………………………………

Bürgermeister Stadtrat

Purkersdorf, am 12.12.2007 ………………………………………………………….

WIPUR Wirtschaftsbetriebe

der Stadt Purkersdorf GmbH

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

am 11.12.2007.

……………………………………………………………

Gemeinderat Gemeinderat

 


GESELLSCHAFTERBESCHLUSS

im Umlaufweg gemäß § 34 GmbHG

der

WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH

mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Purkersdorf

Die Alleingesellschafterin fasst folgenden Beschluss:

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2007 genehmigt die Alleingesellschafterin

den Ankauf der Grundstücke Nr. 541/8 und Nr. 541/12 inneliegend in der EZ 220 des

Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkerdorf im Ausmass von insgesamt 2.024 m²

inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens II gemäß den in beiliegendem

Kaufvertrag angeführten Bedingungen.

Beilagen:

Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 11.12.2007

Kaufvertrag vom 12.12.2007

Purkersdorf, am 12.12.2007

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

 

Punkt: GR – 0470 – Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Mietvertrag Bad Säckingen-Straße 7 (Kindergarten II) 

 

 

Sachverhalt

 

Mit dem beiliegenden Mietvertrag wird die im Punkt GR-0469 an die WIPUR GmbH

verkaufte Liegenschaft Bad Säckingen-Straße 7 (Kindergarten II) wieder von der

WIPUR GmbH zurückgemietet.

Der Mietvertrag wurde in Abstimmung mit dem Notariat Fuchs & Reim erstellt.

 

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf mietet gemäß dem beiliegenden Mietvertrag die Liegenschaft Bad Säckingen-Straße 7 (Kindergarten II) von der WIPUR GmbH an.

 

Haushaltsstelle:   1/240002-700000 (VA 2008)

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 20

Dagegen: 3 (Aicher, Schmidl, Parzer)

Enthalten: 5 (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Zöchinger)

 

 


1

Mietvertrag

abgeschlossen zwischen:

1. der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH mit dem

Sitz in Purkersdorf und der Geschäftsanschrift A-3002 Purkersdorf,

Hauptplatz 1, vertreten durch ihre satzungsmäßigen Organe, im Folgenden

kurz WIPUR genannt, als Vermieterin, und

2. der Stadtgemeinde Purkersdorf, per Adresse A-3002 Purkersdorf, Hauptplatz

1 (Rathaus), diese vertreten durch ihre gefertigten Organe, im Folgenden

kurz Stadt genannt, als Mieterin,

wie folgt:

§ 1

Präambel

1. Die WIPUR ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 541/8 und Nr. 541/12 der

KG 01906 Purkersdorf im Ausmass von 2.024 m².

Diese Grundstücke wurden von der WIPUR mittels Kaufvertrag vom

12.12.2007 von der Stadt erworben.

2. Auf den gegenständlichen Grundstücken befindet sich ein Gebäude, worin

seitens der Stadt ein Kindergarten betrieben wird.

§ 2

Mietgegenstand

Gegenstand dieses Mietvertrages sind die gesamten Grundstücke Nr. 541/8 und Nr.

541/12 inklusive dem darauf befindlichen Gebäude.

Das Mietrechtsgesetz ist auf diesen Hauptmietvertrag gemäß § 1 (2) Ziffer 5 MRG

nicht anwendbar.

§ 3

Mietzweck

Der Mietgegenstand wird seitens der Mieterin für den Zweck der Betreibung einer

Kinderbetreuungseinrichtung verwendet. Eine Änderung des Mietzwecks bedarf der

schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

2

§ 4

Mietvereinbarung

Die Stadt mietet den vorstehend beschriebenen Mietgegenstand gemäß den folgenden

Vertragspunkten von der WIPUR, die die Vertragsannahme erklärt.

Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Mietgegenstandes sowie jede andere

Form der Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterseite ist untersagt.

§ 5

Beginn und Dauer, Kündigung

1. Das Mietverhältnis beginnt am 1. Jänner 2008.

2. Es wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen

und Kündigungstermine.

3. Die Stadt verzichtet, den Mietvertrag auf einen Zeitpunkt vor dem 31.12.2022

aufzukündigen.

§ 6

Mietzins

Der monatliche Mietzins setzt sich aus dem Hauptmietzins, den Betriebs- und Nebenkosten

gemäß Definition im § 7 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit

20%) zusammen. Der Mietzins ist halbjährlich jeweils am 15. Juni und 15. Dezember

zur Zahlung fällig.

Der halbjährliche Hauptmietzins beträgt € 25.000,-- zuzüglich einer Verzinsung auf

eine jeweils aushaftende Summe – Ausgangsbasis: € 750.000,-- - sich reduzierend

um den halbjährlichen Hauptmietzins exklusive Zinsen – ist jeweils am 15. Juni und

15. Dezember eines Jahres zur Zahlung fällig.

Die Zinsen sind an den EURIBOR („Euro Interbank Offered Rate“) für sechsmonatige

Zwischenbankgelder zuzüglich 0,25%-Punkte Aufschlag gebunden. Die Anpassung

der Zinsen erfolgt halbjährlich im vorhinein für die nächste Zinsperiode, jeweils

2 Bankarbeitstage vor dem 15. Juni und 15. Dezember, auf Basis kalendermäßig/

360 Tage. Der Zinssatz für den ersten Hauptmietzins (zahlbar am 15. Juni

3

2008) wird am 27.12.2007 festgelegt. Der in den Statistischen Monatsheften der

Österreichischen Nationalbank verlautbarte EURIBOR für sechsmonatige Zwischenbankgelder

ist maßgebend für den Zinssatz des nächstfolgenden Kalenderhalbjahres.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von einem Prozent

monatlich vereinbart.

Die Vermieterin optiert auf die Regelbesteuerung gem. § 6 (2) UStG.

§ 7

Betriebs- und Nebenkosten

1. Unter Betriebs- und Nebenkosten werden wie folgt verstanden:

Die auf Grund der Kehrordnung regelmäßig

durchzuführende Rauchfangkehrung

Verrechnung direkt an Stadt

Kanalräumung Interne Verrechnung Stadt

Unratabfuhr Interne Verrechnung Stadt

Schädlingsbekämpfung Verrechnung direkt an Stadt

Angemessene Versicherung des Hauses gegen

Brandschaden (Feuerversicherung)

Innerhalb der Betriebskosten von

WIPUR an Stadt

Angemessene Versicherung des Hauses gegen die

gesetzliche Haftpflicht des Hauseigentümers

(Haftpflichtversicherung) und gegen

Leitungswasserschäden einschließlich

Korrosionsschäden

Innerhalb der Betriebskosten von

WIPUR an Stadt

Angemessene Versicherung des Hauses gegen andere

Schäden, wie besonders gegen Glasbruch hinsichtlich

der Verglasung der der allgemeinen Benützung

dienenden Räume des Hauses einschließlich aller

Aussenfenster oder gegen Sturmschäden

Innerhalb der Betriebskosten von

WIPUR an Stadt

Die anrechenbaren öffentlichen Abgaben der von der

Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen

Abgaben

Interne Verrechnung Stadt

Ersatz der Auslagen der Verwaltung im Ausmaß von 10

% der nach dem Mietrechtsgesetz jeweils zulässigen

Beträge

Innerhalb der Betriebskosten von

WIPUR an Stadt

Heizkosten Verrechnung direkt an Stadt

Sonstige liegenschaftsbezogene Abgaben Interne Verrechnung Stadt

Gesetzliche Umsatzsteuer

Innerhalb der Betriebskosten von

WIPUR an Stadt

4

2. Die Mieterin hat alle Betriebs- und Nebenkosten zur Gänze zu tragen.

3. Die Vermietern hat die im Laufe des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebs-

und Nebenkosten spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres

abzurechnen; sie hat die Abrechnung der Mieterin zu übermitteln und Einsicht

in die Belege zu gewähren.

§ 8

Versicherungen

Die Vermieterin wird für den Abschluß und aufrechten Bestand einer Gebäudehaftpflicht-,

Feuer-, Sturmschaden-, Glasbruch- und Leitungswasserversicherung inklusive

Korrosionsschäden sorgen. Die aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen

resultierenden Kosten werden von der Mieterin als Betriebskostenbestandteil

getragen.

§ 9

Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Informationspflicht

1. Unter Wartung und Instandhaltung wird verstanden:

1.1. die schonende, insbesondere substanzschonende und pflegliche Behandlung;

1.2. die Aufrechterhaltung des ordentlichen Zustandes, soweit darunter nicht

Erhaltung gemäß der folgenden Definition zu verstehen ist;

1.3. die Wartung und Instandhaltung der für den jeweiligen Bestandgegenstand

bestimmten Einrichtungen und Geräte, wie im besonderen

Elektro-, Gas-, Klima-, Lüftungs-, Kühlung- und Sanitäranlagen samt

Leitungsführungen, Aufzüge sowie sonstige Transportanlagen und Befundung

durch qualifizierte Fachkräfte;

2. Die Mieterin trifft die Wartung, Instandhaltung und Pflege.

3. Die Mieterin haftet in analoger Anwendung von § 1111 ABGB für alle Schäden,

die der Vermieterin aus einer unsachgemäßen oder sonst vertragswidrigen

Behandlung des Vertragsgegenstandes oder der Aussenanlagen bzw. aus

mangelnder Wartung durch die Mieterin entstehen. Dies gilt insbesondere für

Elektro-, Gas-, Klima-, Lüftungs-, Kühlungs- und Sanitäranlagen samt Lei5

tungsführungen, Aufzüge sowie sonstige Transportanlagen und dergleichen.

4. Die Mieterin ist verpflichtet, der Vermieterin ohne Verzug Anzeige von ernsten

Schäden des Gebäudes zu machen. Einmal jährlich hat eine gemeinsame Begehung

zur Feststellung allfälliger ernster Schäden des Gebäudes stattzufinden.

5. Die Mieterin trifft die Reinigung des Bestandgegenstandes.

§ 10

Erhaltung

1. Unter Erhaltung wird verstanden, die Erhaltung des Gebäudes und der Anlagen

im jeweils ortsüblichen Standard, nämlich:

1.1. die Arbeiten, die zur Erhaltung der allgemeinen Teile der Gebäude erforderlich

sind;

1.2. die Arbeiten, die zur Erhaltung der einzelnen Räume und sonstigen Flächen

der Gebäude erforderlich sind; diese Arbeiten jedoch nur dann,

wenn es sich um die Behebung von Schäden des Gebäudes handelt;

1.3. die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden,

Anlagen, wie im besonderen von zentralen Wärmeversorgungsanlagen

oder Personenaufzügen erforderlich sind; ist die Erhaltung einer bestehenden

Anlage unter Bedachtnahme auf die Kosten der Errichtung und

des Betriebes einer vergleichbaren neuen Anlage wirtschaftlich nicht

vertretbar, so ist anstelle der Erhaltung der bestehenden Anlage eine

vergleichbare neue Anlage zu errichten;

1.4. die Neueinführungen oder Umgestaltungen, die kraft öffentlichrechtlicher

Verpflichtungen vorzunehmen sind, wie etwa der Anschluß an

eine Wasserleitung oder an eine Kanalisierung, die Installation von geeigneten

Schutzvorrichtungen für die Energieversorgung oder von Geräten

zur Feststellung des individuellen Energieverbrauchs;

1.5. die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen

zur Senkung des Energieverbrauchs oder die der Senkung des Energieverbrauchs

sonst dienenden Ausgestaltungen der Gebäude, von einzelnen

Teilen der Gebäude oder von einzelnen Teilen eines Gebäudes,

wenn und insoweit die hiefür erforderlichen Kosten in einem wirtschaft6

lich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand der Gebäude

und den zu erwartenden Einsparungen stehen;

1.6. die Installation von Einrichtungen oder die Erfüllung von Auflagen, die

behördlich aufgetragen werden.

2. Die Erhaltung wird von der Vermieterin organisiert und in Auftrag gegeben.

Sämtliche Entscheidungen über die Setzung von Erhaltungsmaßnahmen werden

im Einvernehmen zwischen Vermieterin und Mieterin getroffen – ausgenommen

davon sind Erhaltungsmaßnahmen bei Gefahr in Verzug.

Die Vermieterin hat im Rahmen einer Ausschreibung den Bestbieter zu ermitteln;

sämtliche Kosten der Erhaltung, die Kosten der Ausschreibung und allfällige

Finanzierungskosten hat die Mieterin zu tragen. Die Vermieterin ist berechtigt,

ein Verwaltungspauschale im Ausmaß von 5% der Nettoherstellungskosten

(inklusive sämtlicher Honorare) zu verlangen.

§ 11

Verbesserung und Veränderungen

1. Die Mieterin ist berechtigt, Verbesserungen oder Veränderungen aller errichteter

Bauwerke vorzunehmen oder auf ihre Kosten vornehmen zu lassen. Dabei

hat sie die beabsichtigte Veränderung (Verbesserung) der Vermieterin schriftlich

unter detaillierter Angabe von Art und Umfang so rechtzeitig vorher anzuzeigen,

dass die Vermieterin ihre Interessen wahrnehmen kann. Die Vermieterin

ist zur Ablehnung der angezeigten Veränderung oder Verbesserung berechtigt,

wenn die einwandfreie Ausführung der Veränderung nicht gewährleistet

ist, wenn durch die Veränderung schutzwürdige Interessen der Vermieterin

beeinträchtigt werden, wenn durch die Veränderung eine Schädigung

des Gebäudes erfolgt, oder wenn die Veränderung eine Gefahr für die Sicherheit

von Personen und Sachen bewirkt.

2. Die Mieterin hat auf eigene Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung

der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und sonstigen Unterlagen zu

sorgen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften

durchzuführen. Herstellungen von Elektro-, Gas-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-

und Sanitäranlagen sowie von Aufzügen und sonstigen Transportanlagen

dürfen nur nach dem jeweiligen Stand der Technik erfolgen.

7

3. Die Mieterin hat alle der Vermieterin unmittelbar oder mittelbar entstehenden

Kosten (etwa auch als Folge behördlicher Auflagen) für Arbeiten, Änderungen

und dergleichen aus eigenem zu tragen bzw. bei Vorschreibung an die Vermieterin

dieser unverzüglich zu ersetzen.

4. Bei Beendigung des Mietvertrages gehen von der Mieterin vorgenommene

Investitionen, Adaptionen, Einbauten und dergleichen ersatzlos in das Eigentum

der Vermieterin über. Die Mieterin verzichtet auf jeden Ersatzanspruch

aus welchem Rechtsgrund auch immer.

§ 12

Schnee, Wintersicherung

Schneeräumung, Wintersicherung und Maßnahmen nach § 93 StVO obliegen der

Mieterin.

§ 13

Gebühren

Gemäß Budgetbegleitgesetz 2001, Artikel 34 (2) unterliegt dieses Rechtsgeschäft

den steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften

öffentlichen Rechts“ und ist somit von den Stempel- und Rechtsgebühren

befreit.

§ 14

Sonstige Vereinbarungen

1. Die Vermieterin und die Mieterin verpflichten sich, sämtliche Rechte und

Pflichten aus dieser Vereinbarung an jeden Rechtsnachfolger zu überbinden.

2. Die Mieterin verzichtet auf eine grundbücherliche Einverleibung des Bestandrechtes.

3. Eine Abänderung dieses Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Ein Abgehen

von diesem Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

8

4. Allfällige Gebühren und Verkehrssteuern, die im Zusammenhang mit diesem

Mietvertrag von der Vermieterin zu bezahlen sind, verpflichtet sich die Mieterin

der Vermieterin zu ersetzen. Die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung

haben die Vertragsparteien jeweils selbst zu tragen.

5. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet.

6. Die Mieterin ist nicht berechtigt, eigene Forderungen, die nicht aus diesem

Vertrag stammen, gegen Forderungen der Vermieterin betreffend den Mietzins

aufzurechnen.

Purkersdorf, am 12.12.2007 ……..………………………………………………………

Bürgermeister Stadtrat

Purkersdorf, am 12.12.2007 ………………………………………………………….

WIPUR Wirtschaftsbetriebe

der Stadt Purkersdorf GmbH

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

am 11.12.2007.

……………………………………………………………

Gemeinderat Gemeinderat

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

 

Punkt: GR – 0471 – Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Mietvertrag Wintergasse 46 

 

 

Sachverhalt

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2007 unter Punkt 4.4. GR-0432 beschlossen, dass die WIPUR GmbH das Grundstück Wintergasse 46 mit einem Flächenausmass von 5.153 m² von der ÖBB Infrastruktur Bau AG zum Zwecke der Errichtung eines 4-gruppigen Kindergartens mit 2 Kleinkindergruppen erwerben soll. Der Kaufvertrag konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Der Kaufpreis beläuft sich auf

€ 309.180,-- (€ 60,--/m²). Zur Finanzierung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wurde seitens der WIPUR eine Fremdfinanzierung in Höhe von € 350.000,-- aufgenommen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2007 zur Besicherung dieser Finanzierung bereits eine Garantieerklärung beschlossen.

 

Zum Zwecke der Refinanzierung der Kosten des Grundstückserwerbes schliesst die Stadtgemeinde Purkersdorf mit der WIPUR GmbH den beiliegenden Mietvertrag ab.

 

Nach Fertigstellung und Übergabe des neuen Kindergartengebäudes wird dieser Mietvertrag entsprechend um die Gebäudekosten bzw. Vertragsinhalte für Gebäude adaptiert und dem Gemeinderat zur neuerlichen Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Mietvertrag wurde in Abstimmung mit dem Notariat Fuchs & Reim erstellt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt den Abschluss des beiliegenden Mietvertrages betreffend das Grundstück Wintergasse 46 mit der WIPUR GmbH.

 

Haushaltsstelle:  1/240000-700000 (VA 2008)

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                 

Schlögl, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 21

Enthalten:  7 (Mayer, Oppitz, Preiss, Zöchinger, Aicher, Schmidl, Parzer)


1

Mietvertrag

abgeschlossen zwischen:

1. der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH mit dem

Sitz in Purkersdorf und der Geschäftsanschrift A-3002 Purkersdorf,

Hauptplatz 1, vertreten durch ihre satzungsmäßigen Organe, im Folgenden

kurz WIPUR genannt, als Vermieterin, und

2. der Stadtgemeinde Purkersdorf, per Adresse A-3002 Purkersdorf, Hauptplatz

1 (Rathaus), diese vertreten durch ihre gefertigten Organe, im Folgenden

kurz Stadt genannt, als Mieterin,

wie folgt:

§ 1

Präambel

1. Die WIPUR ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 605/3 der KG 01906 Purkersdorf

im Ausmass von 5.153 m².

§ 2

Mietgegenstand

Gegenstand dieses Mietvertrages ist das gesamte Grundstück Nr. 605/3 inklusive

dem darauf befindlichen Gebäude.

Das Mietrechtsgesetz ist auf diesen Hauptmietvertrag gemäß § 1 (2) Ziffer 5 MRG

nicht anwendbar.

§ 3

Mietzweck

Der Mietgegenstand wird seitens der Mieterin für den Zweck der Errichtung einer

Kinderbetreuungseinrichtung verwendet. Eine Änderung des Mietzwecks bedarf der

schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

§ 4

Mietvereinbarung

Die Stadt mietet den vorstehend beschriebenen Mietgegenstand gemäß den folgenden

Vertragspunkten von der WIPUR, die die Vertragsannahme erklärt.

Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Mietgegenstandes sowie jede andere

Form der Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterseite ist untersagt.

§ 5

Beginn und Dauer, Kündigung

1. Das Mietverhältnis beginnt am 1. Jänner 2008.

2. Es wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen

und Kündigungstermine.

3. Die Stadt verzichtet, den Mietvertrag auf einen Zeitpunkt vor dem 31.12.2022

aufzukündigen.

4. Nach Fertigstellung der neuen Kinderbetreuungseinrichtung wird dieser Mietvertrag

einvernehmlich adaptiert.

§ 6

Mietzins

Der monatliche Mietzins setzt sich aus dem Hauptmietzins, den Betriebs- und Nebenkosten

gemäß Definition im § 7 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit

20%) zusammen. Der Mietzins ist halbjährlich jeweils am 15. März und 15. September

zur Zahlung fällig.

Der halbjährliche Hauptmietzins beträgt € 11.666,67 zuzüglich einer Verzinsung auf

eine jeweils aushaftende Summe – Ausgangsbasis: € 350.000,-- - sich reduzierend

um den halbjährlichen Hauptmietzins exklusive Zinsen – ist jeweils am 15. März

und 15. September eines Jahres zur Zahlung fällig.

Die Zinsen sind an den EURIBOR („Euro Interbank Offered Rate“) für sechsmonatige

Zwischenbankgelder zuzüglich 0,25%-Punkte Aufschlag gebunden. Die Anpassung

der Zinsen erfolgt halbjährlich im vorhinein für die nächste Zinsperiode, je3

weils 2 Bankarbeitstage vor dem 15. März und 15. September, auf Basis kalendermässig/

360 Tage. Der Zinssatz für den ersten Hauptmietzins (zahlbar am 15. März

2008) wird am 27.12.2007 festgelegt. Der in den Statistischen Monatsheften der

Österreichischen Nationalbank verlautbarte EURIBOR für sechsmonatige Zwischenbankgelder

ist maßgebend für den Zinssatz des nächstfolgenden Kalenderhalbjahres.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von einem Prozent

monatlich vereinbart.

Die Vermieterin optiert auf die Regelbesteuerung gem. § 6 (2) UstG.

§ 7

Betriebs- und Nebenkosten

1. Unter Betriebs- und Nebenkosten werden wie folgt verstanden:

Die auf Grund der Kehrordnung regelmäßig durchzuführende Rauchfangkehrung

Verrechnung direkt an Stadt Kanalräumung Interne Verrechnung Stadt

Unratabfuhr Interne Verrechnung Stadt Schädlingsbekämpfung Verrechnung direkt an Stadt Angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden (Feuerversicherung) Innerhalb der Betriebskosten von WIPUR an Stadt

Angemessene Versicherung des Hauses gegen die gesetzliche Haftpflicht des Hauseigentümers (Haftpflichtversicherung) und gegen Leitungswasserschäden einschließlich Korrosionsschäden Innerhalb der Betriebskosten von WIPUR an Stadt Angemessene Versicherung des Hauses gegen andere Schäden, wie besonders gegen Glasbruch hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Aussenfenster oder gegen Sturmschäden

Innerhalb der Betriebskosten von WIPUR an Stadt

Die anrechenbaren öffentlichen Abgaben der von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben Interne Verrechnung Stadt

Ersatz der Auslagen der Verwaltung im Ausmaß von 10 % der nach dem Mietrechtsgesetz jeweils zulässigen Beträge

Innerhalb der Betriebskosten von WIPUR an Stadt

Heizkosten Verrechnung direkt an Stadt

Sonstige liegenschaftsbezogene Abgaben Interne Verrechnung Stadt

Gesetzliche Umsatzsteuer

Innerhalb der Betriebskosten von

WIPUR an Stadt

2. Die Mieterin hat alle Betriebs- und Nebenkosten zur Gänze zu tragen.

3. Die Vermietern hat die im Laufe des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebs-

und Nebenkosten spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres

abzurechnen; sie hat die Abrechnung der Mieterin zu übermitteln und Einsicht

in die Belege zu gewähren.

§ 8

Versicherungen

Die Vermieterin wird für den Abschluß und aufrechten Bestand einer Gebäudehaftpflicht-,

Feuer-, Sturmschaden-, Glasbruch- und Leitungswasserversicherung inklusive

Korrosionsschäden sorgen. Die aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen

resultierenden Kosten werden von der Mieterin als Betriebskostenbestandteil

getragen.

§ 9

Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Informationspflicht

1. Unter Wartung und Instandhaltung wird verstanden:

1.1. die schonende, insbesondere substanzschonende und pflegliche Behandlung;

1.2. die Aufrechterhaltung des ordentlichen Zustandes, soweit darunter nicht

Erhaltung gemäß der folgenden Definition zu verstehen ist;

1.3. die Wartung und Instandhaltung der für den jeweiligen Bestandgegenstand

bestimmten Einrichtungen und Geräte, wie im besonderen

Elektro-, Gas-, Klima-, Lüftungs-, Kühlung- und Sanitäranlagen samt

Leitungsführungen, Aufzüge sowie sonstige Transportanlagen und Befundung

durch qualifizierte Fachkräfte;

2. Die Mieterin trifft die Wartung, Instandhaltung und Pflege.

3. Die Mieterin haftet in analoger Anwendung von § 1111 ABGB für alle Schäden,

die der Vermieterin aus einer unsachgemäßen oder sonst vertragswidrigen

Behandlung des Vertragsgegenstandes oder der Aussenanlagen bzw. aus

mangelnder Wartung durch die Mieterin entstehen. Dies gilt insbesondere für

Elektro-, Gas-, Klima-, Lüftungs-, Kühlungs- und Sanitäranlagen samt Lei5

tungsführungen, Aufzüge sowie sonstige Transportanlagen und dergleichen.

4. Die Mieterin ist verpflichtet, der Vermieterin ohne Verzug Anzeige von ernsten

Schäden des Gebäudes zu machen. Einmal jährlich hat eine gemeinsame Begehung

zur Feststellung allfälliger ernster Schäden des Gebäudes stattzufinden.

5. Die Mieterin trifft die Reinigung des Bestandgegenstandes.

§ 10

Erhaltung

1. Unter Erhaltung wird verstanden, die Erhaltung des Gebäudes und der Anlagen

im jeweils ortsüblichen Standard, nämlich:

1.1. die Arbeiten, die zur Erhaltung der allgemeinen Teile der Gebäude erforderlich

sind;

1.2. die Arbeiten, die zur Erhaltung der einzelnen Räume und sonstigen Flächen

der Gebäude erforderlich sind; diese Arbeiten jedoch nur dann,

wenn es sich um die Behebung von Schäden des Gebäudes handelt;

1.3. die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden,

Anlagen, wie im besonderen von zentralen Wärmeversorgungsanlagen

oder Personenaufzügen erforderlich sind; ist die Erhaltung einer bestehenden

Anlage unter Bedachtnahme auf die Kosten der Errichtung und

des Betriebes einer vergleichbaren neuen Anlage wirtschaftlich nicht

vertretbar, so ist anstelle der Erhaltung der bestehenden Anlage eine

vergleichbare neue Anlage zu errichten;

1.4. die Neueinführungen oder Umgestaltungen, die kraft öffentlichrechtlicher

Verpflichtungen vorzunehmen sind, wie etwa der Anschluß an

eine Wasserleitung oder an eine Kanalisierung, die Installation von geeigneten

Schutzvorrichtungen für die Energieversorgung oder von Geräten

zur Feststellung des individuellen Energieverbrauchs;

1.5. die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen

zur Senkung des Energieverbrauchs oder die der Senkung des Energieverbrauchs

sonst dienenden Ausgestaltungen der Gebäude, von einzelnen

Teilen der Gebäude oder von einzelnen Teilen eines Gebäudes,

wenn und insoweit die hiefür erforderlichen Kosten in einem wirtschaft6

lich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand der Gebäude

und den zu erwartenden Einsparungen stehen;

1.6. die Installation von Einrichtungen oder die Erfüllung von Auflagen, die

behördlich aufgetragen werden.

2. Die Erhaltung wird von der Vermieterin organisiert und in Auftrag gegeben.

Sämtliche Entscheidungen über die Setzung von Erhaltungsmaßnahmen werden

im Einvernehmen zwischen Vermieterin und Mieterin getroffen – ausgenommen

davon sind Erhaltungsmaßnahmen bei Gefahr in Verzug.

Die Vermieterin hat im Rahmen einer Ausschreibung den Bestbieter zu ermitteln;

sämtliche Kosten der Erhaltung, die Kosten der Ausschreibung und allfällige

Finanzierungskosten hat die Mieterin zu tragen. Die Vermieterin ist berechtigt,

ein Verwaltungspauschale im Ausmaß von 5% der Nettoherstellungskosten

(inklusive sämtlicher Honorare) zu verlangen.

§ 11

Verbesserung und Veränderungen

1. Die Mieterin ist berechtigt, Verbesserungen oder Veränderungen aller errichteter

Bauwerke vorzunehmen oder auf ihre Kosten vornehmen zu lassen. Dabei

hat sie die beabsichtigte Veränderung (Verbesserung) der Vermieterin schriftlich

unter detaillierter Angabe von Art und Umfang so rechtzeitig vorher anzuzeigen,

dass die Vermieterin ihre Interessen wahrnehmen kann. Die Vermieterin

ist zur Ablehnung der angezeigten Veränderung oder Verbesserung berechtigt,

wenn die einwandfreie Ausführung der Veränderung nicht gewährleistet

ist, wenn durch die Veränderung schutzwürdige Interessen der Vermieterin

beeinträchtigt werden, wenn durch die Veränderung eine Schädigung

des Gebäudes erfolgt, oder wenn die Veränderung eine Gefahr für die Sicherheit

von Personen und Sachen bewirkt.

2. Die Mieterin hat auf eigene Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung

der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und sonstigen Unterlagen zu

sorgen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften

durchzuführen. Herstellungen von Elektro-, Gas-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-

und Sanitäranlagen sowie von Aufzügen und sonstigen Transportanlagen

dürfen nur nach dem jeweiligen Stand der Technik erfolgen.

3. Die Mieterin hat alle der Vermieterin unmittelbar oder mittelbar entstehenden

Kosten (etwa auch als Folge behördlicher Auflagen) für Arbeiten, Änderungen

und dergleichen aus eigenem zu tragen bzw. bei Vorschreibung an die Vermieterin

dieser unverzüglich zu ersetzen.

4. Bei Beendigung des Mietvertrages gehen von der Mieterin vorgenommene

Investitionen, Adaptionen, Einbauten und dergleichen ersatzlos in das Eigentum

der Vermieterin über. Die Mieterin verzichtet auf jeden Ersatzanspruch

aus welchem Rechtsgrund auch immer.

§ 12

Schnee, Wintersicherung

Schneeräumung, Wintersicherung und Maßnahmen nach § 93 StVO obliegen der

Mieterin.

§ 13

Sonstige Vereinbarungen

1. Die Vermieterin und die Mieterin verpflichten sich, sämtliche Rechte und

Pflichten aus dieser Vereinbarung an jeden Rechtsnachfolger zu überbinden.

2. Die Mieterin verzichtet auf eine grundbücherliche Einverleibung des Bestandrechtes.

3. Eine Abänderung dieses Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Ein Abgehen

von diesem Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

4. Allfällige Gebühren und Verkehrssteuern, die im Zusammenhang mit diesem

Mietvertrag von der Vermieterin zu bezahlen sind, verpflichtet sich die Mieterin

der Vermieterin zu ersetzen. Die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung

haben die Vertragsparteien jeweils selbst zu tragen.

5. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet.

6. Die Mieterin ist nicht berechtigt, eigene Forderungen, die nicht aus diesem

Vertrag stammen, gegen Forderungen der Vermieterin betreffend den Mietzins

aufzurechnen.

 

 

Purkersdorf, am 12.12.2007 ……..………………………………………………………

Bürgermeister Stadtrat

Purkersdorf, am 12.12.2007 ………………………………………………………….

WIPUR Wirtschaftsbetriebe

der Stadt Purkersdorf GmbH

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

am 11.12.2007.

……………………………………………………………

Gemeinderat Gemeinderat

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

 

Punkt: GR0472 – Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft

 

B E R I C H T

Architektenwettbewerb

Die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH wurde von der Stadtgemeinde Purkersdorf per Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2007 mit der Errichtung eines neuen Kindergarten-Gebäudes mit 4 Kindergartengruppen und 2 Kleinkindergruppen am Standort Wintergasse 46 beauftragt. Mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbes wurde der erste Schritt gesetzt. 6 Architekturbüros wurden zu diesem einstufigen anonymen Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren eingeladen, es waren dies folgende Büros:

 

 

Am Freitag, 7. Dezember 2007 fand die entscheidende Jury-Sitzung zur Auswahl des besten Lösungsvorschlages für die gestellte Aufgabe der „Errichtung eines neuen 4-gruppigen Kindergartens mit 2 Kleinkindergruppen“ statt. Die mit 3 Fachpreisrichtern (erfahrene Architekten im Kindergartenbau - Arch. Mag. Gottfried Haselmeyer, Arch. DI Helmut Haiden, Arch. DI Wilhelm Pokorny) und 3 Sachpreisrichtern (Dr. Ernst Grossmann, Heidemarie Weiß (Kindergartenleiterin), Dkfm. Mag. Otmar Nöhrer) zusammengestellte Jury hat den Lösungsvorschlag der Hermann & Valentiny u. Partner Architekten ZT GmbH aus Wien einstimmig zum Sieger erklärt. Das Projekt der Architekt Dipl. Ing. Franz Pfeil Ziviltechniker GmbH wurde als 1. Nachrücker auf den zweiten Platz gereiht.

Das Siegerprojekt sieht einen schneckenförmigen Baukörper vor, der ein Atrium umschliesst. Die winkelförmigen Gruppenräume orientieren sich zum Innenhof und stehen in unmittelbarer Verbindung mit den Freiflächen. Dieser Lösungsvorschlag hat nicht nur den vorhandenen Höhenunterschied von Straßen- und Gartenniveau in überzeugender Weise bewältigt, sondern auch die örtlichen Gegebenheiten – Nähe zur Westbahn und zum Holzlagerplatz - durch die optimale Anordnung des Gebäudekörpers ausgezeichnet berücksichtigt. Die kleingliedrige Ausbildung der architektonischen Elemente, insbesondere im Hofbereich, überzeugt sowohl in der Massstäblichkeit wie auch gestalterisch.

 

Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:

 

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

Schlögl, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

 

Punkt: GR – 0473 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Leasingankauf Franz Ruhm-Gasse 7 (Gebäude

                              Kindergarten III)

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

 

Mit Schreiben vom 05. November 2007 teilte die IMMORENT Aktiengesellschaft, Windmühlgasse 22 - 24, 1061 Wien, der Stadtgemeinde Purkersdorf mit, dass die beiden Leasingverträge 410/18042 PUR1 und 410/81042 PUR2 per 30. November 2007 auslaufen.

 

Der Kaufpreis per 30.11.2007 für das ursprüngliche Gebäude Kindergarten III beträgt

€ 264.490,50 und für den 1996 errichteten Zubau per 30.11.2007 € 94.582,87. Der Verkauf erfolgt in beiden Fällen umsatzsteuerfrei.

 

Der Kaufpreis in der Gesamthöhe von € 359.073,37 wurde bereits mittels eines Kautionsmodells bis Vertragsende angespart. An tatsächlichen Kosten werden lediglich Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühren und Notariatskosten in geschätzter Höhe von € 18.000,00 anfallen.

 

Mit der Kaufvertragserstellung wurde das Notariat Purkersdorf Dr. Günther Fuchs und Dr. Andreas Reim, Hauptplatz 3, 3002 Purkersdorf, beauftragt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat beschließt den Ankauf des Leasingobjektes Kindergarten III (Franz Ruhm-Gasse 7) samt dem 1996 errichteten Zubau zu einem Restwert in Höhe von € 359.073,37. Der Betrag wurde bereits mittels Kaution angespart und kommt nicht zur Auszahlung.

 

Die mit der Kaufertragserstellung verbundenen Kosten sind von der Stadtgemeinde

Purkersdorf zu tragen.

 

Haushaltsstelle:   1/240000-702002

                             1/240000-702003

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

GR Schlagitweit nimmt an der Sitzung teil.

 

 

Punkt: GR – 0474 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Basissubvention 2008 – Jugendzentrum „Agathon“

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

 

Der Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf „Agathon“ hat am 12. November 2007 um Basissubvention für das Jahr 2008 angesucht. Der Verein hat zwei mögliche Varianten vorgeschlagen:

a)     Betrieb wie bisher mit Subventionsbedarf von € 60.000,00

b)     Zusätzlich Wochenendbetrieb mit Subventionsbedarf von € 80.000,00.

 

Dem Ansuchen ist für jede Variante ein Budget beigelegt. Der Verein hat mit dem Ansuchen erstmals auch über die Kostenstruktur der beiden anderen Geschäftsfelder, die vom Land NÖ gefördert werden (nämlich Jugendberatung und Suchtberatung), berichtet. Daraus ist ersichtlich, dass ein Teil der Basissubvention der Stadtgemeinde Purkersdorf auch dazu eingesetzt werden muss, Tätigkeiten im Auftrag des Landes NÖ, die vom Land NÖ nicht vollständig ersetzt werden, abzudecken.

 

Der Finanzausschuss hat nach intensiver Diskussion einstimmig empfohlen, dass der Gemeinderat folgenden Antrag beschließt:

 

Antrag

 

Der Gemeinderat beschließt, den Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf

”Agathon” im Haushaltsjahr 2008 mit vorläufig € 25.000,00 zu subventionieren, um den

Betrieb weiterhin aufrecht zu erhalten. 

Eine weitere allfällige Förderung im Haushaltsjahr 2008 ist nur dann möglich, wenn bis

Ende Februar 2008 eine detaillierte Abrechnung für das Haushaltsjahr 2007 (inkl. der  beiden anderen Geschäftsfelder, zwischen denen es allenfalls Quersubventionierungen gibt; eine genaue Personalaufstellung mit Beschäftigten, Stunden und Kosten) und eine

Dokumentation über die Akzeptanz bei Jugendlichen gemäß den üblichen Standards in

der Sozialarbeit (Anzahl und Art der Besucher und Beratungen) vorliegt.

 

Haushaltsstelle:  5/061010-757001 (VA 2008)

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Schlögl, Preiss, Schmidl, Cambruzzi, Wiszniewski

 

Zusatzantrag Schmidl:

Eine Geschäftsabrechnung sollte erst Ende März eingefordert werden.

Die Rate sollte am Anfang des Jahres 2008 ausbezahlt werden.

 

Abstimmungsergebnis mit Zusatzantrag Schmidl:

Einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

GR Aicher verläßt die Sitzung.

 

 

Punkt: GR – 0475 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   1. Nachtragsvoranschlag 2007

 

 

S A C H V E R H A L T

 

Ein 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2007 wurde erstellt und im

Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den 1.NVA in der vorliegenden Form zu beschließen. Gleichzeitig hat der Finanzausschuss empfohlen, Überschreitungen der Budgetansätze nur dann zu genehmigen, wenn mit den Ausgaben gleichzeitig Bedeckungsvorschläge gemacht werden.

 

Der 1. NAVA 2007 lag vom 26. November 2007 bis 11. Dezember 2007 zur Einsicht­nahme auf.  Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden bis Sitzungsbeginn nicht eingebracht.

 

Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von

€ 14.810.700,-- vor, das sind um € 308.300,-- mehr als der ursprüngliche Voranschlag.

Im ao Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 2.429.300,-- vorgesehen, das sind um € 636.100,-- mehr als vorgesehen.

 

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag ergeben sich aus Mehr-/Minderausgaben bzw. -einnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Budgetentwurfes seitens der Finanzverwaltung bzw. politischen Entschei­dungs­träger nicht eingeschätzt werden konnten.

 

Die größten Änderungen im ao Haushalt betreffen Brücken, Verkehrsleitsystem,

Frontauslegemäher. Die zusätzlichen Ausgaben werden zu einem großen Teil durch Verkaufserlöse (Bad Säckingen-Straße 3) abgedeckt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtragsvoranschlag 2007 in der vorliegenden Form.

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Cambruzzi, Parzer, Schlögl, Schlagitweit, Matzka, Mayer

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Dagegen: 2 (Parzer, Schlagitweit)

Enthalten: 1 (Schmidl)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

GR Aicher nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Punkt: GR – 0476 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Voranschlag 2008 und Dienstpostenplan

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

Der Entwurf des Voranschlages 2008 und der Dienstpostenplan 2008 wurden erstellt und im Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat einstimmig empfohlen, den Voranschlag 2008 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Der Voranschlag 2008 und der Dienstpostenplan 2008 sind vom 26. November 2007 bis 11. Dezember 2007 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden keine eingebracht.

 

Seit der Auflagefrist des Voranschlages 2008 hat sich ergeben, dass ein höherer als im Entwurf angenommener Verkaufspreis für den Kindergarten II (Bad Säckingen-Str. 3) erzielt werden konnte. Es sind daher im ao Haushalt Vorhaben 10 (6/840000+001000) statt  € 520.000,-- € 570.000,-- zu veranschlagen. Gleichzeitig wird der veranschlagte Betrag für die Miete des KG II im o Haushalt (1/240002-700000) (Bad Säckingen-Straße 3) von € 10.000,-- auf € 60.000,-- erhöht.

 

Mit den beiden erwähnten Änderungen betragen die geplanten Einnahmen des o. Haushaltes betragen € 14.963.700,--, die ordentlichen Ausgaben (ohne Zuführung an den ao Haushalt) € 14.742.500,--; damit kann ein Betrag von € 221.200,-- an den ao Haushalt zugeführt werden.

 

Die geplanten Ausgaben des ao Haushalt betragen € 2.118.000,--. Diese werden zum größten Teil wie folgt bedeckt:

-          Einnahmen aus Förderungen, Werbung, Erlöse, Beiträge: € 1.539.500,--

-          Zuführungen vom ordentlichen Haushalt: € 221.200,--

-          Aufnahme eines Darlehens insbesondere für die Finanzierung des Lärmschutzes und Straßenbau: € 357.300,--

 

Trotz der Aufnahme des Darlehens wird die Stadtgemeinde auch im Jahr 2008 einen Netto-Abbau der Verbindlichkeiten (Darlehen und Leasingverpflichtungen) erreichen.

 

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag 2008 und den Dienstpostenplan 2008

in der vorliegenden Form und den im Sachverhalt angeführten Änderungen gegenüber dem aufgelegten Entwurf.

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Parzer, Zöchinger, Schlagitweit, Schlögl, Cambruzzi, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 21

Dagegen: 3 (Schlagitweit, Parzer, Aicher)

Enthalten: 5 (Schmidl, Cambruzzi, Oppitz, Mayer, Preiss)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

GR Stangl nimmt an der Sitzung teil.

 

 

Punkt: GR – 0477 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Mittelfristiger Finanzplan 2008 - 2011

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

 

Der mittelfristige Finanzplan 2008 - 2011 (MFP) wurde auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen erstellt. Es handelt sich um ein Zahlenwerk, in dem die absehbaren Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts gemäß derzeitigem Wissensstand fortgeschrieben werden.

 

Die Prognose ist schwierig, weil naturgemäß nur diejenigen Projekte berücksichtigt werden können, die bereits konkret geplant bzw. beschlossen sind. Andere Projekte des ao Haushalts, die vom Gemeinderat jeweils gesondert beschlossen werden, sind naturgemäß nicht im Detail planbar. Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedenfalls fortgesetzt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für

die Jahre 2008 bis 2011.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Parzer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 20

Dagegen: 3 (Parzer, Schmidl, Schlagitweit)

Enthalten: 7  (Mayer, Oppitz, Preiss, Urban, Zöchinger, Aicher, Cambruzzi)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF               ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 11.12.2007

 

Punkt: GR – 0478 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Richtlinien für Beschlüsse des Stadt- und Gemeinderates

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

Der Ausschuss Nr. 1 – Finanzen und Betriebe hat in seiner Sitzung vom 19. November 2007 einstimmig folgende Richtlinien für Beschlüsse des Stadt- und Gemeinderates empfohlen:

  

  1. Für jeden Beschlussantrag, der mit Kosten verbunden ist, ist eine Haushaltsstelle anzugeben.
  2. Bei jeder Haushaltsstelle ist sowohl der Budgetansatz für diese Haushaltsstelle als auch – wenn möglich – die bisher beschlossenen und gebuchten Ausgaben anzugeben
  3. Eine allfällige Umsatzsteuer ist immer auszuweisen, auch dann, wenn ein möglicher Vorsteuerabzug vermutet wird
  4. Sind für Ausgaben interne Leistungen der Stadtgemeinde vorgesehen, so sind diese größenordnungsmäßig anzugeben. Dies betrifft insbesondere die Abschätzung von Personal- und Infrastrukturleistungen des Bauhofes (zB Maschinen- und Personenstunden), Ausgaben für Werbung (zB Druckkosten von Plakaten, Plakatierarbeiten, Versand- und Kopierspesen, Einschaltungen im Amtsblatt).

 

Der Finanzausschuss wird im Frühjahr 2008 die Praktikabilität dieser Richtlinien überprüfen und allenfalls anpassen. Die Finanzverwaltung wird den Stadträten Richtkosten für  Personenstunden, Infrastruktur und Druck- und Werbekosten zur Verfügung stellen.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat beschließt, die vom Ausschuss Nr. 1 – Finanzen und Betriebe empfohlenen Richtlinien für Beschlüsse des Stadt- und Gemeinderates wie im Sachverhalt beschrieben.

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Orthofer, Schlögl, Schlagitweit, Preiss, Pleischl, Mayer, Parzer, Cambruzzi, Putz, Schmidl, Zöchinger, Weinzinger,

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Abstimmung soll nur über Pkt. 1-3 erfolgen. Pkt. 4 soll noch einmal mit den betroffenen Stadträten besprochen und noch einmal im Finanzausschuss behandelt werden. Ein konkreter Vorschlag soll im nächsten Gemeinderat vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Dafür: 26

Enthalten: 4 (Nemec, Reisner, Schlagitweit, Orthofer)

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

 

GR-0479                       Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:            Lions Club Purkersdorf

 

S A C H V E R H A L T

 

Frau Nadja Horvat hat im Herbst 2006 begonnen einen Lions Club in Purkersdorf zu organisieren. Seit Juli 2007 trifft sich nun eine Gruppe mit steigender Mitgliederzahl zweimal im Monat um alle nötigen Vorarbeiten für die ordentliche Gründung eines Clubs zu organisieren. Im Oktober 2007 wurde das offizielle Ansuchen um Aufnahme an die Internationale Vereinigung mit Sitz in Chikago gestellt. Mit Jahresbeginn 2008 soll die Aufnahme erfolgen. Jeder neugegründete Club wählt für sich offizielle Erkennungszeichen – traditionell mit örtlichen Symbolen und einer entsprechenden Farbgestaltung. Der „Lions-Club-Purkersdorf“ hat in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit nun eine Kombination aus den niederösterreichschen Landesfarben Gelb und Blau und dem Stadtwappen von Purkersdorf gestaltet. Der Vorstand des Clubs ersucht nun den Gemeinderat das Stadtwappen offiziell in allen Erkennungszeichen der Vereinigung integrieren zu dürfen.

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt die Verwendung des Stadtwappens im Erkennungszeichen des Vereins Lions Club Purkersdorf.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                             

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

 

GR-0480                       Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:            Stadtmuseum

 

S A C H V E R H A L T

 

D.I. Andrea Cerny-Riess neue Chronistin

Seit Juli 2006 arbeitet die Stadtarchivarin D.I. Andrea Czerny-Riess an der Reorganisation eines ordentlichen Archivs. Sie macht dies großteils in ehrenamtlicher Tätigkeit, da die dafür vorgesehenen Stunden für die umfangreiche Arbeit nicht ausreichen. Die Arbeit ist sehr zeitaufwendig und nur unter extremen Bedingungen möglich, da Schimmelpilze durch die jahrelange Vernachlässigung des Stadtarchivs viele Archivobjekte befallen hat. Zu ihrer Arbeit gehört auch die Archivierung aller alten Schriften über unsere Stadt.

Dr. Kurt Schlintner Ehrenchronist der Stadtgemeinde

OSR Dr. Schlintner hat seit vielen Jahren die Aufgabe übernommen, als Chronist für Purkersdorf tätig zu sein. Er hat seine Arbeit  auch immer für die Allgemeinheit zu Verfügung gestellt und mehrere Bücher und Schriften über Purkersdorf veröffentlicht.

Dr. Schlintner hat heuer seinen 80. Geburtstag gefeiert und nun den Wunsch geäußert seine Tätigkeit als Chronist beenden zu wollen.

Frau D.I. Czerny-Riess  ist bereit die Chronistentätigkeit von Dr. Schlintner zusätzlich zur Arbeit im Archiv übernehmen. Thematisch ist diese Zusammenführung der Arbeiten sinnvoll, da alle Schriften die vom Chronisten bearbeitet wurden von der  Archivarin gelagert werden sollten.

 

Antrag

 

Frau DI Andrea Czerny-Riess übernimmt im Rahmen Ihrer Tätigkeit die zusätzliche Arbeit als Chronistin der Stadtgemeinde Purkersdorf. Der Gemeinderat ernennt Herrn Dr. Kurt Schlintner zum Ehrenchronisten.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                

Pleischl, Preiss, Parzer, Matzka

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

GR-0481                       Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:            Kultursommer

 

S A C H V E R H A L T

 

Der Kultursommer hat sich in den letzten Jahren als erfolgreiche kulturelle Veranstaltungsreihe in den Sommermonaten etabliert. Für den Kultursommer 2008 ist eine Änderung hinsichtlich einer Schwerpunktbildung geplant. Alle Veranstaltungen werden unter das Motto eines gemeinsamen Themas gestellt. Für 2008 ist das Motto Tanz und Rhythmus. Rhythmus und Tanz ist eine der elementarsten Lebensäußerungen des Menschen und eine Ausdrucksform für Emotionen.

Die Eröffnung des Kultursommers wird Ende Mai 2008 stattfinden. Für die Eröffnungsveranstaltung werden mehrere unterschiedliche Tanzgruppen auf der großen Bühne vor der Kirsche mit Lifemusik auftreten. Anschließend werden zwei Kleinveranstaltungen im Stadtcafe Innenhof zu den Themen lateinamerikanische Tänze und zu Tanz und Musik der Jugendkulturszene folgen.

Als Künstler werden neben Profitänzer, Schüler und Lehrer der Musikschule, das Ballett der Musikschule, Gruppen aus Tanzschulen und Sportverbänden aus Purkersdorf engagiert.

 

Kostenschätzung für die Eröffnungsveranstaltung: 

Bühnen, Licht, Ton, Mikros, Beschallung                                              

Video inkl. Beamer, Projektion, Videozuspielungen,                   

Special Effects, Gagen für Live Band, Tanzsolisten,

Kostüme, Crew, Organisation                                                              

Gesamt                                                                                                          €          20.000,00

 

Kosten Kleinveranstaltungen:

Künstler und Technik:                                                                          €          5.000,00

 

Theatergruppe - Sommertheater                                                                        €          7.000,00

Ausfallshaftung Sommertheater                                                                        €          3.000,00

 

Im Budget 2008 sind für Kultursommer inkl. Theatergruppe 35.000,- Euro insgesamt vorgesehen. Herr Cambruzzi wird sich um zusätzliche Sponsoren für die Eröffnungsveranstaltung bemühen.

Antrag

Die Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Veranstaltungsplan und die Finanzplanung für den Kultursommer 2008 wie im Sachverhalt angeführt an.

HH-Stelle: 5/859000-728003

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                             

Pleischl, Schlagitweit, Parzer, Zöchinger, Mayer, Wolkerstorfer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 24

Dagegen:  1 (Parzer)

Enthalten: 5 (Mayer, Oppitz, Schlagitweit, Schmidl, Aicher)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

 

GR-0482                       Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:            Dorf- und Stadterneuerung

 

S A C H V E R H A L T

Die Arbeitskreise der Stadterneuerung sind sehr aktiv und haben zum Teil schon konkrete Projekte erarbeitet. Die Zusammenarbeit von Stadtverschönerungsverein und Stadtgemeinde war bereits im ersten Jahr der Stadterneuerung erfolgreich. Der Umbau des Schlossparks kann daher schon im kommenden Jahre verwirklicht werden. Für dieses große Projekt wurde Purkersdorf eine Förderung von 50% der Gesamtkosten von der NÖ Dorf-und Stadterneuerung zugesichert. Auch das Projekt Stadtspaziergänge der Arbeitsgruppe Freizeit und Naherholung kann im Jahr 2008 umgesetzt werden.

 

Die nächsten großen Projekte sind die Gestaltung der Feihlerhöhe und die Renovierung des Friedhofs.

Die Feihlerhöhe hat als zentrumsnaher Erholungsraum große Bedeutung. Sie soll ein moderner Stadtpark mit einem Themenweg, Sitzgelegenheiten und guter Aussicht auf die Stadt werden.

Am Friedhof ist es dringend notwendig vieles neu zu gestalten oder zu renovieren. Die Umgestaltung des Schlossparks schafft die Möglichkeit, das Kriegerdenkmal auf den Friedhof zu versetzen. Weitere Projekte sind unter anderem die Neugestaltung des Vorplatzes der Friedhofskapelle, der Bau eines Kapellenvordaches, die Erweiterung des Urnenfriedhofes, eine Verbindungsstiege zum Denkmal der russischen Soldaten und eine neue Friedhofskanzlei.

 

Ebenso große Bedeutung für die Stadterneuerung haben die  Radwegverlängerung von der Linzer Straße zum Hauptplatz und  verkehrsberuhigende Maßnahmen an der  Kaiser Josef-Straße.

 

Im zweiten Jahr werden die Arbeitskreise weiterhin vor allem mit der Planung der großen Projekte beschäftigt sein und in den verbleibenden zwei Jahren mit der Umsetzung jener Projekte die in nächster Zeit im Gemeinderat zu beschließen sein werden.

Antrag

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                            

Pleischl, Cambruzzi, Schlögl, Schlagitweit, Parzer, Preiss, Matzka

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

StR Christian PUTZ                                                           zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: GR-0484 – StR Christian Putz

 

Organstellung des Gemeindeamtes im Sinne § 18 NÖ Gemeindeordnung

 

Nach der NÖ Gemeindeordnung (NOGO 1973) haben in einer Gemeinde der Gemeinderat, der Stadtrat und der Bürgermeister Organstellung.

 

Gemäß § 18 der NOGO 1973 kann der Gemeinderat aufgrund eines mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschlusses das Gemeindeamt zum Organ der Gemeinde bestellen.

Dies ist in Purkersdorf bisher nicht erfolgt.

 

Mangels OrgansteIlung des Gemeindeamtes ist der Bürgermeister in allen behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches 1. Instanz. Er kann sich lediglich von den Mitgliedern des Stadtrates im Sinne des § 37 NÖGO 1973 vertreten lassen. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Bauverhandlungen vom Bürgermeister selbst oder von Stadträten geleitet werden müssen. Es wäre von den terminlichen Abläufen her günstig, wenn Gemeindebedienstete berechtigt wären, Bauverhandlungen selbständig zu leiten. Dies kann aber nur durch eine OrgansteIlung des Stadtamtes bewirkt werden. Die bisher geübte Praxis der Leitung von Amtshandlungen durch Gemeindebedienstete würde einer formalen Prüfung nicht Stand halten.

 

Die Voraussetzungen einer OrgansteIlung sind in der Stadtverwaltung Purkersdorf gegeben, weil die Organisation des Gemeindeamtes nach Verwaltungszweigen getrennt eingerichtet ist und das erforderliche Fachpersonal zur Verfügung steht (§ 18 NOGO 1973).

 

Eine OrgansteIlung bewirkt, dass das Gemeindeamt in allen behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches in 1. Instanz entscheidet. Da der Bürgermeister nach wie vor Vorgesetzter des Stadtamtes bleibt, und es allein ihm obliegt, die Geschäfte im Gemeindeamt zu verteilen, tritt in der praktischen Arbeit lediglich eine höhere Flexibilität bei der Verteilung der behördlichen Aufgaben ein.

Angelegenheiten der privatwirtschaftlichen Verwaltung und des übertragenen Wirkungsbereiches können vorn Gemeindeamt als Gemeindeorgan nach wie vor nicht besorgt werden.

 

Schriftliche Ausfertigungen des Gemeindeamtes bei behördlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches 1. Instanz können im Rahmen der vom Bürgermeister verordnenden Geschäftsverteilung vom Stadtamtsdirektor oder dessen Stellvertreter oder in weiterer Folge von den jeweiligen LeiterInnen der Geschäftsabteilungen gefertigt werden.

 

In den übrigen Zuständigkeiten und im Instanzenzug ändert sich nichts. 2. Instanz bleibt der Stadtrat.

ANTRAG

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

Verordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 11.12.2008:

 

Gemäß § 18 Ab. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, in der geltenden Fassung, wird das Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purkersdorf zum Organ der Gemeinde bestellt.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                     

Putz, Parzer, Preiss, Schlögl

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

Punkt: 4.4.-0485) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 9. Änderung

            (ÖBB Bereich Wintergasse, Kläranlage; Kindergarten

            Schwarzhubergasse)

 

B e r i c h t

 

Mit Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom 04. 11. 2007, RU1-R-475/023-2007, wurde die 9. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt.

Die im Gemeinderat vom 25. 09. 2007 beschlossene Verordnung wurde über Ersuchen des Amtes der NÖ Landesregierung noch ergänzt, da die Freigabebedingungen auch in der Verordnung festzuhalten sind und nicht nur auf den Plänen. Die dem Amt der NÖ Landesregierung vorgelegte Verordnung lautete daher wie folgt:

„V e r o r d n u n g

 

§ 1

Auf Grund des § 22 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird das örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

 

§ 2

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

 

§ 3

Die im derzeit rechtskräftigen örtlichen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Purkersdorf angeführten Maßnahmen und Ziele bleiben vollinhaltlich aufrecht.

 

§ 4

Als Freigabebedingung für die Aufschließungszone Bauland-Sondergebiet A1 – Soziale Einrichtungen wird festgelegt: Herstellung einer Lärmschutzwand zur Gewährleistung des Imissionsgrenzwertes von 60 dB für Bahnlärm (Tageswert) lt. Den Ergebnissen der lärmtechnischen Untersuchung vom 09. 07. 2007 vom Ingenieurbüro V. Stehno & Partner sowie Ausarbeitung eines Nutzungs- und Bebauungskonzeptes.

 

§ 5

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit der auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

DER BÜRGERMEISTER

(Mag. Karl Schlögl)

angeschlagen am:

abgenommen am:“

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

Zu diesem Bericht sprachen:                   

 

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                              zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0486) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bebauungsplan – 14. Änderung

            (ÖBB Bereich Wintergasse, Kläranlage; Kindergarten

            Schwarzhubergasse, Fluchtlinie Süßfeldstraße)

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Am 25. 09. 2007 hat der Gemeinderat die Verordnung für die 14. Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Purkersdorf beschlossen. Die Änderungen wurden jedoch im Plan als neu dargestellt und nicht in einer roten Darstellung (wegen digitaler Auswertung). Die Verordnung ist daher im § 1 wie im Beschluss festgehalten, abzuändern.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

V E R O R D N U N G

 

§ 1

 

Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-14, wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

 

§ 2

 

Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Anschlagen am:

Abgenommen am:“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0487) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bushaltestelle Irenental 2 – Sondernutzungsvertrag für

            Wartehäuschen

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt bei der Bushaltestelle vor der Liegenschaft Irenental 2 ein Wartehäuschen aufzustellen. Die erforderliche Bauverhandlung hat bereits stattgefunden. Da es sich bei der gegenständlichen Straße um eine Landesstraße handelt (L 2129), ist mit dem Land NÖ vor Erteilung der baubehördlichen Bewilligung der beiliegende Vertrag abzuschließen.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Der beiliegende Vertrag, STBA2-SN-205/002-2007, welcher mit dem Land NÖ für die Errichtung eines Buswartehäuschens bei der Bushaltestelle Irenental 2 abzuschließen ist, wird genehmigt.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0488) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Übernahme der Heimgartenstraße ins öffentliche Gut

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Genossenschaft Heimgarten hat mit hieramts am 16. 10. 2007 eingelangtem Schreiben um die Übernahme der Parz. 301/35, EZ. 2154, KG Purkersdorf, Heimgartengasse, ins öffentliche Gut nach Abschluss der Bauarbeiten der Wohnhausanlage Heimgarten 4 (Immorent) ersucht.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Die Stadtgemeinde Purkersdorf übernimmt die Parz. 301/35, Heimgartengasse, nach Fertigstellung der Wohnhausanlage Heimgartengasse 4, Immorent, und nach Herstellung der Heimgartengasse entsprechend den Vorgaben der Stadtgemeinde Purkersdorf.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0489) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Wiener Straße 25 - Löschungserklärung

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Frau Eleonore Rothensteiner, Wiener Straße 25, 3002 Purkersdorf, hat mit Schreiben vom 04.10.2007 um die Aufhebung der Verpflichtung den vor dem Haus befindlichen Gartenzaun zurückzusetzen für kk Baubezirk Wien (1876) sowie die Übertragung der Eintragung aus EZ: 717 angesucht.

Die Verpflichtung „den vor dem Haus befindlichen Gartenzaun zurückzusetzen für kk Baubezirk Wien“ wurde aufgetragen, als die Liegenschaft Wiener Straße 25 mit Wiener Straße 27 noch ein gemeinsames Grundstück bildeten. Im Jahre 1936 wurden die Grundstücke geteilt und die o.a. Verpflichtung in der TZ 2085/1936 auf das gegenständliche Grundstück übertragen.

Seither wurde die Bundesstraße LB 1 mehrmals um- und ausgebaut.

Anlässlich einer Grenzänderung (Grundzukauf wienflussseitig) im Jahre 2005 ist im Teilungsplan ersichtlich, dass die Einfriedungsmauer zur Gänze auf Eigengrund errichtet ist und die Straßenfluchtlinie nicht überschritten wird.

Auf Grund des o.a. Sachverhaltes und eine Änderung der Straßenfluchtlinie in Zukunft nicht vorgesehen ist besteht gegen die Ausstellung einer Löschungserklärung keine Bedenken.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

L Ö S C H U N G S E R K L Ä R U N G

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Löschung der Verpflichtung „den vor dem Haus befindlichen Gartenzaun zurückzusetzen für kk Baubezirk Wien“, gemäß 2992/1876, eingetragen in der Einlagezahl 1545, Parz. 152/5, Bp. 910, KG. 01906 Purkersdorf, zu, da für die gegenständlichen Liegenschaft im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan die Straßenfluchtlinie festgelegt ist“.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Parzer, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0490) – STR Viktor Weinzinger

                    STR Dr. Rudolf Orthofer

 

Gegenstand: Ankauf Parz. 442/159 Am Bahnweg

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Herr Heinz Dieter Tost hat mit Schreiben vom 19. 10. 2007 der Stadtgemeinde Purkersdorf das Grundstück 442/159, EZ. 105, KG Purkersdorf, im Ausmaß von 433 m² um € 11.000,-, angeboten. Laut Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf weist das Grundstück die Widmung Verkehrsfläche auf. In der Natur wird das Grundstück als Parkplatz verwendet. Außerdem liegt der öffentliche Schmutzwasserkanal auf diesem Grund.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Der Gemeinderat stimmt dem Ankauf der Parz. 442/159, KG Purkersdorf, zu einem Ankaufspreis von € 11.000,- zu.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                         Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                              zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0491) – STR Viktor Weinzinger

                    STR Dr. Rudolf Orthofer

 

Gegenstand: Verkauf Teilfläche Am Feuerstein

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Herr und Frau Wolfgang und Kirsten Kern haben bei der Stadtgemeinde Purkersdorf um den Ankauf eines ca. 300 m² großen Grundstückteiles des Parz. 283/1, KG. Purkersdorf, Verkehrsfläche der Gemeindestraße Am Feuerstein ersucht. Die Widmung gemäß Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf lautet Grünland Forst.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Der Gemeinderat genehmigt den Verkauf einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parz. 283/1, KG Purkersdorf an Herrn und Frau Wolfgang und Kirsten Kern zu € 10.000,-. Sämtliche anfallenden Kosten wie Vermessung, Teilung, Grundbuchseintragung, usw. sind vom Käufer zu tragen.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Preiss, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: 4.4.-0492) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Waldentwässerung Grillparzergasse – Vertrag mit Immorent

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Am 26. 06. 2006 hat der Gemeinderat einen Vertragsentwurf für die beabsichtigte Regenwasserkanalführung über die Liegenschaft Heimgarten 4, Immorent, beschlossen. Dieser Vertragsentwurf wurde der Fa. Immorent zur Stellungnahme übermittelt. Dieser wurde in einigen Punkten ergänzt und liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Der nachstehende Vertrag für die Regenwasserkanalführung auf der Liegenschaft Heimgarten 4, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und der Fa. Immorent wird genehmigt.

 

V E R T R A G:

 

I.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt, entsprechend dem als Beilage ./1 angeschlossenen Plan des Ziviltechniker Team Kernstock GesmbH., 1230 Wien, Gastgebgasse 27, einen Regenwasserkanal entlang der nördlichen Grundgrenze der Parzelle 301/34, EZ. 769, KG. Purkersdorf, Heimgartengasse 4, vom Wald der ÖBF AG zum Deutschwaldbach zu verlegen.

 

II.

 

Die Firma Immorent Wohnbau Gesellschaft mbH., 1060 Wien, Windmühlgasse 22-24, im Folgenden kurz „Immorent“ genannt, als Eigentümer der Liegenschaft Heimgartengasse 4, Parzelle Nr. 301/34, EZ. 769, KG. Purkersdorf, erklärt hiermit, mit der Trassenführung des gegenständlichen Regenwasserkanals gemäß Plan Beilage ./1 einverstanden zu sein.

 

III.

 

Sämtliche Kosten der Errichtung, Reparatur und Wartung des öffentlichen Regenwasserkanals gehen zu Lasten der Stadtgemeinde Purkersdorf, welche nach Fertigstellung dieses Kanals den früheren Zustand hinsichtlich der Kanalkünette wieder herzustellen hat.

 

IV.

 

Immoent als Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, Personen, die von der Stadtgemeinde Purkersdorf bestimmt werden, jederzeit nach vorheriger Anmeldung den Zutritt zu ihrem Grundstück für Pflege, Wartung und Reparatur des Kanalstranges zu gestatten.

Bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiges Betreten des Grundstückes ohne vorherige Annmeldung gestattet. Die Stadtgemeinde Purkersdorf verpflichtet sich, nach allen von ihr oder in ihrem Auftrag durchgeführten Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten den vorigen Zustand hinsichtlich der Oberfläche wiederherzustellen und Immorent und deren Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft hinsichtlich allfälliger Schäden schadlos zu halten.

 

V.

 

Immorent als Eigentümer der im Punkt I. genannten Liegenschaft verpflichtet sich, der Stadtgemeinde Purkersdorf vertraglich das Recht einzuräumen, über ihr im Punkt II. genannten Grundstück , entsprechend dem Plan Beilage ./1 den geplanten Regenwasserkanal zu führen, und diesbezüglich mit der Stadtgemeinde Purkersdorf auf deren einseitigen Verlangen jederzeit einen Dienstbarkeitsvertrag schriftlich abzuschließen, sodass diese Dienstbarkeit auch im Grundbuch einverleibt werden kann. Immorent verpflichtet sich, diese Verpflichtung auf ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft zu überbinden.

 

VI.

 

Sämtliche Kosten der Errichtung, Vergebührung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages gehen zu Lasten der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

VII.

 

Als Gegenleistung für die Einräumung dieser Dienstbarkeit wird der Immorent und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Liegenschaft, die unentgeltliche Einleitung ihrer Oberflächenwässer von der Liegenschaft Heimgartengasse 4 in diesen Regenwasserkanal gestattet.

 

 

Für die

Immorent Wohnbau Gesellschaft mbH.

 

Für die

Stadtgemeinde Purkersdorf“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 2 (Parzer, Aicher)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                             zur Sitzung am 11. 12. 2007

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.

 

Punkt: 4.4.-0493) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Ankauf einer Kehrmaschine

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Für die Straßenreinigung soll eine Kehrmaschine angekauft werden. Vorgesehen ist eine kleinere Maschine, damit auch breitere Gehsteige und Geh- und Radwege, sowie enge Stellen wie im Zentrum gereinigt werden können. Es wurden verschiedene Anbote eingeholt, wobei ein eigenes Straßenreinigungsfahrzeug über € 125.000,- inkl. MWSt. kostet. Die Alternative wäre ein Zusatzgerät für das vorhandene Trägerfahrzeug Multicar Tremo zu € 63.312,- inkl. MWSt.

Das Zusatzgerät zum bestehenden Fahrzeug erscheint zweckmäßiger als ein eigenes, nur zum Kehren geeignetes Fahrzeug. Allerdings ist man dadurch an die Firma gebunden, die das Trägerfahrzeug herstellt. Vergleichsangebote sind daher schwierig gegenüber zu stellen. Aufsatz- und/oder Zusatzgeräte sind ausschließlich über die Herstellerfirma des Trägerfahrzeuges möglich. Auf Grund der besseren Flexibilität und der Tatsache, dass ein eigenes Kehrfahrzeug mit der notwendigen Anforderung Minimum € 120.000 kostet hat der Bauausschuss empfohlen, das Aufsatzkehrgerät bei der Fa. Stangl, Multicar Tremo, anzuschaffen.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 18. 09. 2007 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Ankauf einer Aufsatzkehrmaschine für das vorhandene Trägerfahrzeug Multicar Tremo entsprechend dem Anbot der Fa. Stangl vom 14. 11. 2007 zu einer Auftragssumme von € 63.312,- inkl. MWSt.“

Die Anschaffung erfolgt über Leasing auf Haushaltsstelle 1/820000-617000

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                              

Weinzinger, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

StR Viktor WEINZINGER                                                  zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: GR-0494 – StR Viktor Weinzinger

 

Thermische Restmüllentsorgung Vertragsmodifikation

 

Für die Thermische Restmüllentsorgung existiert ein Vertrag zwischen der Wien Energie - Fernwärme Wien- und der Stadtgemeinde Purkersdorf. Aus organisatorischen Gründen werden nun ab 1.1.2008 die Müllverbrennungsanlagen in die MA 48 eingegliedert, die Abfallanlieferung wird daher ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über die Magistratsabteilung 48 abgewickelt.

In einem Gespräch mit der MA 48 - Abfallwirtschaft, Dipl.-Ing. Tristan Häußler, hat dieser mitgeteilt, dass es zu einer Erhöhung des Anlieferpreises kommen wird, wobei in hier ein Betrag von € 140,-- zuzüglich ALSG im Raum gestanden ist.

Die Stadtgemeinde hat ihr Interesse bekundet, weiterhin in die Verbrennungsanlagen Flötzersteig und Spittelau liefern zu dürfen, hat die angebotene Preisgestaltung aber abgelehnt. Schließlich konnte hinsichtlich des Verwertungspreises ein Komptromiss erzielt werden, der für beide Seiten akzeptabel erscheint, nämlich von derzeit € 103,80/Tonne zuzüglich € 7,00 ALSAG auf € 123,00 zuzüglich € 7,00 ALSAG.

Das Ergebnis mit der MA 48 kann wir folgt zusammen gefasst werden:

 

*          Vertragspartner:

            Magistrat der Stadt Wien

            Magistratsabteilung 48

            Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, und Fuhrpark

            Einsiedlergasse 2

            A-1050 Wien

            Tel.: +43 (1) 5 88 17 - 0

            Fax: +43 (1) 5 88 17 - 99 - 48 0037

            E-Mail: post@ma48.wien.gv.at <mailto:post@m48.magwien.gv.at>

            Internet: www.abfall.wien.at

 

*          Behandlungsentgelt ab 1.1.2008: EUR 123,00 (exkl. Alsag)

 

*          Kündigungsfrist: 1 Jahr

 

*          jährliche Tarifanpassung ab 1.3.2009 gem. Index (folgend unser Textvorschlag gem. Allgem. Geschäftsbedingungen der Stadt Wien für privatwirtschaftliche Dienstleistungen, vertreten durch die Magistratsabteilung  48 Referat Service)

 

            (17)     Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart. Das Entgelt erhöht oder vermindert sich jeweils im Ausmaß eines Summenindex, der sich zu 50 % aus der Veränderung des Mindestgehalts eines Vertragsarbeiters der MA 48, Schema III, Verwendungsgruppe 4 (bekannt gemacht im Landesgesetzblatt (LGBl) über das Besoldungsrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien (Besoldungsordnung 1994 - BO 1994)), Gehaltsstufe 01 und zu 50 % aus der Veränderung des Baupreisindex für sonstigen Hochbau 2005, bekannt gemacht durch Statistik Austria (Basiszahl 2005 = 100), zusammen setzt. Zur Berechnung des Summenindexes werden die im Jänner des vorangegangenen und des laufenden Jahres geltenden Mindestgehälter eines Vertragsarbeiters der MA 48, Schema III, Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 01 und die Indexzahl des Baupreisindex der beiden vorangegangen Jahre herangezogen (verlautbart durch Statistik Austria). Preisanpassungen infolge der Änderungen der Summenindexzahl erfolgen einmal jährlich, und zwar mit 1. März eines jeden Kalenderjahrs (erstmalig mit 1. März 2008) auf Basis des festgestellten Summenindexes. Die für das jeweiligen Vorjahr festgestellte Summenindexzahl ist die jeweils neue Ausgangsbasis und Grundlage für die Berechnung der Preisanpassung im Folgejahr. Sollte der Baupreisindex für sonstigen Hochbau 2005 nicht mehr verlautbart werden, so ist der dem weggefallenen Wertmesser nach dessen Funktion und nach der Absicht der Parteien am ehesten entsprechende Wertmesser heranziehen.

 

            (17a)   Kalkulationsbeispiel (Indexanpassung 1. März 2007)

                        Tarif (2006): EUR 100,00 / Einheit

Mindestgehalts eines Vertragsarbeiters der MA 48, Schema III, Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 01

·                       Jän. 2006: 1.141,86 + 136,04 (Allgem. Dienstzulage) = 1.277,90

                        1.Jän. 2007: 1.167,88 + 139,24 = 1.307,12  Veränderung zum Vorjahr: +2,29

                        Baupreisindex für sonstigen Hochbau

·           2005: 100,0

                        1. 2006: 103,0 Veränderung zum Vorjahr: +3,0

                        Summenindex: 3,0 % x 0,5 + 2,29 % x 0,5 = 2,645

                                   Tarif (ab 1. März 2007): EUR 100,00 x 1,02645 = EUR 102,65 / Einheit

 

*          Vertragserstellung

Der Vertragstext wird auf Basis des Fernwärmevertrages erstellt.

Zusätzliche bzw. geänderte Punkte sind:

*          Vertragspartner MA 48

*          Behandlungsentgelt (siehe oben)

*          Standardannahmestelle: Müllverbrennungsanlage Flötzersteig

*          zusätzliche Annahmestellen:

*          Müllverbrennungsanlage Spittelau

*          Abfallbehandlungsanlage 22., Percostraße 2

*          Müllverbrennungsanlage Pfaffenau 11., Johann Petrakgasse 7 (derzeit in Bau)

*          jährliche Tarifanpassung (Textvorschlag siehe oben)

            Erstmalig am 1.3.2009

*          Kündigungsfrist 1 Jahr

*          Abrechnung

Die Abrechnung wird monatlich erfolgen.

*          Gelber Sack

Wird als Option ohne rechtliche Wirkung aufgenommen (eigenes Vertragswerk notwendig).

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Änderungen per 1.1.2008 im Vertrag über die Anlieferung des Purkersdorfer Rest- und Sperrmülls in die Verbrennungsanlagen Wien zustimmend zur Kenntnis. Dem Gemeinderat ist zur nächsten Sitzung der schließliche Vertragstext zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                     

Weinzinger, Preiss, Aicher, Parzer, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 27

Enthalten: 3 (Schlagitweit, Parzer, Aicher)

 


Gesprächnotiz vom 22.10.2007

 

Vertragsmodifikation „thermische Abfallentsorgung über MA 48“

 

Herr Dipl.-Ing. Tristan Häußler, von der  Magistratsabteilung 48 der Stadt Wien, informierte uns über die Hintergründe der neuen Regelung zur Anlieferung von Restmüllabfällen.

Unser jetziger Vertragspartner, die Wien Energie – Fernwärme Wien-  wird ab 1.1.2008 durch die MA 48 ersetzt.

Umbaumaßnahmen und die Errichtung einer neuen High-Tech-Abfallentsorungsanlage in Simmering/Pfaffenau garantieren die weitere Anlieferung von Hausmüll  und hausmüllähnliche Gewerbeabfällen.

Der derzeitge Entsorgungspreis für Wiener Gewerbeabfall beträgt z.Zt. €/to 157,00 inkl. €/to 7,00 ALSAG. Der angebotene Entsorgungspreis für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle aus Purkersdorf  beträgt €/to 140,00 zuzüglich €/to 7,00 ALSAG. Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils auf ein Jahr, wobei sich die Indexsteigerung erst mit 1.1.2009 zu Buche schlägt.

Herr Humpel hat zwar grundsätzlich eine Index-Steigerung der Entsorgungspreise anerkannt, wendet aber ein, dass eine fast 40%ige Erhöhung der Entsorgungspreise nicht den Usancen zwischen guten Vertragspartnern entspräche. Wohl wissend, dass seit Eintritt in den Vertrag für die Anlieferung von Restmüll zur Fernwärme Wien vor 10 Jahren noch keine Indexerhöhung vorgenommen worden ist. Herr Humpel schlägt vor, den Preis auf jenem Level festzulegen, der im Bereich der Einbringungskosten der Gemeinde Wien selbst liegt. Der Vorschlag lautet € 130,00 inkl. ALSAG.

Herr DI Häussler sichert nach längerer Diskussion diesen Peis zu, die MA 48 steigt in den Vertrag der Fernwärme Wien ein, Indexanpassung auf Basis Jänner 2008 wird vereinbart.

 

Im Gespräch wurde auch die Entsorgung von Küchenabfällen angesprochen. Der biogene Abfall aus Groß- und Restaurantküchen, ab einer Menge von mindestens 80 Liter pro Woche, das bedeutet eine tägliche Ausspeisung von 25 bis 70 Portionen, kann zu €/ Entleerung 12,58 angeboten werden. Spezielle 120 Liter Behälter werden zur Verfügung gestellt und nach jeder Entleerung mit heißem Wasser gereinigt.

Verarbeitet werden die Küchenabfälle in der Biogasanlage Simmering/ Pfaffenau.

 

Da sich die Entsorgung vom Verpackungsmaterial  „Gelbe Sack“ weiterentwickelt, war auch dies ein Thema. Hierzu zwei Denkmuster:

Eine Variante: alle Leichtverpackungen über die Restmülltonne zu sammeln.

Zweite Vorstellung: die Sammlung der „Hohlkörper“ aus Kunststoff (Kunststoffflaschen) über ein eigenes Sammelsystem zu erfassen und die restliche Leichtfaktion über den Hausmüll-> Restmüll zu entsorgen.

Herr Dipl.-Ing. Häußler wird uns zu jeder Variante ein Angebot senden. Folglich müssen von Seiten der Stadtgemeinde Purkersdorf diese Überlegungen mit den Entscheidungsträgern der ARGEV sowie eine Änderung der Abfuhrintervalle abgeklärt werden.

 

Eine Besichtung der Werke der MA 48 wurde angeboten.


Verf. U.B-G

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                   Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                         zur Sitzung am 11.12.2007

 

Punkt: 4.5. – GR-0495                                                            StR Christine Mandl                                                                                                                 

 

Gegenstand:  Elternjause für Eltern Neugeborener

        

 

SACHVERHALT

 

 

Jährlich werden in Purkersdorf etwa 80 Kinder geboren. Um den Eltern dieser neugeborenen Kinder Informationen über Serviceeinrichtungen der Stadtgemeinde Purkersdorf, wie z. B. über die dipl. Säuglingskrankenschwester Frau Alder, die Hebamme  Frau Kristan, als auch über die Betreuungseinrichtungen, zukommen zu lassen, werden die Eltern zu einer „Elternjause“ seitens der Stadtgemeinde eingeladen.

 

Nicht nur das Informationsangebot soll im Mittelpunkt stehen, sondern der Kontakt der Eltern untereinander ist ein wichtiger sozialer Aspekt.

 

Dieses Treffen wird auf Einladung der Stadtgemeinde 2 mal jährlich, im 1. Halbjahr und 2. Halbjahr, stattfinden. Nähere Details werden im zuständigen Ausschuss für Frauen und Soziales ausgearbeitet.

 

ANTRAG

 

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Durchführung einer „Elternjause für Eltern Neugeborene“ zwei Mal jährlich aus und stellt die im Budget 2008 dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von € 1.000,-- zur Verfügung.

 

HH-Stelle:  Budget 2008

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                 

Mandl, Aicher, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

StR Susanne BOLLAUF                                                    zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: GR-0496 – StR Susanne Bollauf

 

Vertragsmodifikation zur Altglassammlung.

 

Für die Sammlung von Verpackungen aus dem Packstoff Glas gilt ab 1.1.2008 ein modifizierter Vertrag. Mit den Vertretern der Kommunen wurde für ganz Österreich ein Entgelt von € 0,97 pro Normeinwohner verhandelt. Dieses Entgelt wurde bundesländermäßig  gewichtet, das heißt aufgeteilt.

 

Für Niederösterreich ist ein Satz von € 0,9420 pro Normeinwohner festgelegt und aufgeschlüsselt in:

40 % für Behälterablöse, das betrifft Purkersdorf nicht, da die Behälter nicht im Eigentum der Stadtgemeinde stehen.

60 % für sonstige Kosten der Sammlung (Platzmiete, Reinigung, Instandhaltung  baulicher Veränderungen, Schaffung neuer Infrastruktur.)

€ 0,9420 davon 60% gleich € 0,5652 p.a. Im Quartal sind dies € 0,1413 pro Normeinwohner, Nächtigung und Sammelmenge.

€ 0,1413 x NEW 8.102 = € 1.144,81

 

Für die Stadtgemeinde Purkersdorf bedeutet dies ein Brutto Entgelt pro Quartal von: € 1.373,77 gegenüber der derzeitigen Brutto Quartalsabrechnung in Höhe von € 1.260,00.

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Vertragsmodifikation zur Altglassammlung.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                     

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

StR Susanne BOLLAUF                                                    zur Sitzung am 11. 12. 2007

 

Punkt: GR-0497 – StR Susanne Bollauf

 

Getränkesteuer Bericht des Städtebundes zur weiteren Vorgangsweise

Obwohl im Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union – auch schriftlich vom damaligen Finanzminister Dkfm. Lacina – versichert wurde, dass die Getränkesteuer demEU-Recht nicht widerspricht, wurde mit Erkenntnis des EuGH am 9. März 2000 entschieden, dass die österreichische Getränkesteuer – soweit sie auf alkoholische Getränke eingehoben wird – nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

In weiterer Folge wurde für den Bereich der Gastronomie mit Urteil des EuGH vom 10.3.2005 (Frankfurt) festgestellt, dass eine Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe alkoholhältiger (alkoholischer) Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit erhoben wird, als Steuer auf Dienstleistungen anzusehen ist. Diese ist mir dem EU-Recht im Einklang, womit keine Rückzahlungsverpflichtung für den Bereich der Gastronomie besteht. Die Rückerstattung der Getränkesteuer im Bereich der Gastronomie konnte und kann auf Basis des Wiener Musterfalles (VwGH vom 27. April 2006, Zl. 2005/16/0217) erfolgreich abgewiesen werden. Für die rechtskräftigen „Null-Bescheide“ in der Gastronomie wird dieses Ergebnis im Wege einer Wiederaufnahme der Getränkesteuerverfahren ebenfalls erreicht (siehe ÖGZ Nr. 1/2007).

 

Anders stellt sich die Situation mit dem Handel dar.

Auf Basis dieser Prämissen hat der Verwaltungsgerichtshof am 21. Mai 2007 einen Linzer Musterfall entschieden und im Ergebnis eine Rückerstattung von rund 15 Prozent der für alkoholische Getränke entrichteten Getränkesteuer als rechtskonform bestätigt (siehe VwGH – GZ.: 2005/16/0247-12). Nachdem seit diesem „Linzer Erkenntnis“ bereits fast 6 Monate vergangen sind, ist damit zu rechnen, dass sich nunmehr die Säumnisbeschwerden der antragstellenden Handelsbetriebe in dieser Angelegenheit häufen könnten. Die involvierten Handelsbetriebe werden hierbei auf Berücksichtigung und Durchsetzung ihrer Forderungen bestehen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Linzer Musterverfahren ist eine weitere Aussetzung von Abgabenverfahren rechtlich nicht möglich, sondern sämtliche Entscheidungen sind bis Ende November zu treffen, widrigenfalls die Gemeinden mit Devolutionsanträgen bzw. kostenpflichtigen Säumnisbeschwerden zu rechnen hätten und auch in diesen Fällen letztendlich binnen einer Frist von maximal drei Monaten einen inhaltlichen Sachbescheid zu erlassen hätten.

Aufgrund der drohenden „Verfahrensschwemme“ wurde seitens des Österreichischen Städtebundes (ÖStB) und des Österreichischen Gemeindebundes (ÖGdB) mit den Vertretern der Handelsbetriebe bei der Österreichischen Wirtschaftskammer Kontakt aufgenommen, mit dem Ziel, eine politische Vereinbarung abzuschließen, dass sowohl die Handelsbetriebe wie auch die von Städtebund und Gemeindebund vertretenen Städte und Gemeinden das oben genannte Erkenntnis anerkennen und bei der Vielzahl der noch offenen Streitfälle, zur Vermeidung weiteren Verwaltungsaufwandes wie auch weiterer Prozesse als „Mustererledigung“ ansehen. Die statutarisch erforderliche Zustimmung zu dieser Vereinbarung wurde vom Hauptausschuss in der Sitzung am 7. November 2007

erteilt.

Damit wird nun für die Mitgliedsgemeinden im eigenen Wirkungsbereich auf Basis dieser – noch in Ausarbeitung befindlichen – Vereinbarung die Möglichkeit eröffnet,

_ ohne weitere Erhebungen und Bereicherungsprüfungen durch die Städte

sämtliche Abgabenverfahren, betreffend Getränkesteuerrückzahlungsanträge an Handelsbetriebe, mit einem einzigen Prozentsatz an Rückzahlung zu schließen,

_ keine Anwaltskosten zu tragen und zusätzlich für den Abgabenzeitraum Jänner bis 9. März 2000 keine Rückzahlungen leisten zu müssen,

_ Säumnisbeschwerden und die damit auch bei nachträglicher Bescheiderlassung anfallenden Säumniskosten zu vermeiden,

_ verwaltungsökonomisch sämtliche tausende Rückzahlungsverfahren mit sämtlichen steuerpflichtigen Handelsbetrieben innerhalb kurzer Zeit rechtskräftig abschließen zu können.

Die politische Vereinbarung soll als dringende Empfehlung der Interessensvertretungen an ihre jeweiligen Mitglieder verstanden werden, wobei es jedoch jedenfalls entsprechender verfahrensrechtlicher Erledigungen durch die jeweiligen Städte und Gemeinden bedarf, wie

_ der Handel schränkt seine Rückzahlungs- bzw. Rechtsmittelanträge auf 15%

Getränkesteuerrückzahlung ein,

_ zahlenmäßige Abstimmung zwischen Gemeinde und einzelnen Handelsbetrieben,

_ Erstellung eines vorgegebenen Musterbescheides durch die kommunalen

Interessensvertretungen, wobei lediglich die Zahlen einzusetzen sind

(Verfahrenskosten fallen somit keine an).

In den laufenden Verhandlungen vertritt zur Zeit die Wirtschaftkammer rund 98 Prozent des Handels, wie sämtliche Großhandelsketten, nämlich Spar, Interspar, Eurospar, Billa, Merkur, ADEG, Metro etc.. Seitens des Städtebundes wird jedenfalls danach getrachtet, dass der gesamte Handel, wie insbesondere auch Konsum, Meinl, sich an eine solche Vereinbarung hält, und die Vertreter der größten Ketten selbst diese Vereinbarung mit unterfertigen.

Für den Fall, dass einzelne Handelsbetriebe, wie z.B. lokale „Regionalplayer“, etc., sich nicht an diese politische Vereinbarung gebunden fühlen, wird um Mitteilung ersucht, um auf Seiten der Interessensvertretungen entsprechenden Einfluss nehmen zu können. Auch seitens der Wirtschaftskammer ist man bestrebt, alle fordernden Handelsbetriebe „ ins Boot zu bekommen“.

Weitere Vorgehensweise:

Auf Basis der Ermächtigung des Hauptausschusses wird derzeit an der genannten Vereinbarung gearbeitet, die bis Ende November unterfertigt werden soll. Über diese Vereinbarung werden die Mitgliedsgemeinden jedenfalls mittels Rundschreiben informiert werden.

Seitens des Handels werden anschließend die Rechtsmittelanträge auf 15 Prozent eingeschränkt werden. Es wird ebenfalls an einem „Modell“ für die ausstehenden Verfahren sowie Musterbescheiden für die 1. und 2. Instanz gearbeitet, sodass zu gegebenem Zeitpunkt die Städte und Gemeinden ein effizientes Mittel zur Verfügung haben, um die Abgabenverfahren effektiv und Kosten sparend zu beenden. Die zahlenmäßige Abstimmung der 15 Prozent wird dann seitens der Gemeinde mit dem Handel durchgeführt werden. Mit einer Beendigung der Verfahren wird sodann im 1. Halbjahr 2008 gerechnet.

Wer trägt die Kosten aus der Rückzahlung?

Der Hauptausschuss des Städtebundes hat jedenfalls beschlossen, dass tunlichst das Bundesministerium für Finanzen dieser politischen Vereinbarung beitreten soll. Bereits im Oktober 2007 haben die Präsidenten der kommunalen Interessensvertretungen, Bgm. Häupl und Bgm. Mödlhammer, den Herrn Bundesminister für Finanzen, Vizekanzler Mag. Molterer, von einer solchen Vereinbarung vorinformiert und im Hinblick auf den Stabilitätspakt und die seinerzeitige Zusage von Minister Lacina, dass die Getränkesteuer EU-konform sei, zur Kostenübernahmen aufgefordert. Bezogen auf das noch strittige Steuervolumen im Handel von rd. 200 Mio Euro entspricht diese geforderte Abfindung einem Betrag von österreichweit rund 30 Mio Euro. Das Sekretariat hofft, mit dieser politischen Vereinbarung einen Rahmen mit dem Handel abschließen zu können, der es den Gemeinden ermöglicht, im eigenen Wirkungsbereich und ohne Eingriffe in die Gemeindeautonomie, aber dennoch Ressourcen sparend, die seit 10 Jahren anhängigen Verfahren zur Getränkesteuer einer Erledigung zuführen zu können.

 

Für Purkersdorf wird die Donau Wirtschaftsprüfung die Unterlagen der Firmen Billa, Meinl, Konsum und Wiehardt in den nächsten Tagen abholen, um den genauenVerfahrensstand zu prüfen. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht (noch) nicht. Lt. Telefonat vom 14.11.2007 mit Herrn Hr. Swancar von der Donau Wirtschaftsprüfung ist die Finanzierung betreffend Rückzahlungen noch nicht gesichert und sind auch noch keine Musterbescheide bzw. Vereinbarungsmuster ausgearbeitet und vorhanden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und erwartet die Wiedervorlage des Themas, sobald weitere Schritte zur Veranlassung anstehen.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                     

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

 

 

 

 

StR Elisabeth Mayer

 

20071211GR0498  Elternschule

 

Bericht

 

Die NÖ Elternschule wurde auch im laufenden Jahr erfolgreich angeboten und von mehr als 170 Eltern und Interessierten besucht. In Zusammenarbeit mit den Kindergärten, Schulen, Elternvereinen, dem Mütterstudio Tullnerbach, dem Jugendzentrum und der Förderstelle des Landes Niederösterreich wurden insgesamt 12 Vorträge organisiert.

 

Folgende Module haben stattgefunden:

 

Sondermodul (Ernährung) im Jan. 07

Modul 1 (4 Vorträge für werdene und junge Eltern) im Frühling 07

Modul 2 (3 Vorträge für Eltern mit Kleinkindern) im Frühling 07

Modul 3 (3 Vorträge für Eltern mit Schulkindern) im Herbst 07

Sondermodul (Jugend und Alkohol) Nov. 07

 

Der Vortrag „Jugend und Alkohol“ wurde sehr gut angenommen – insgesamt konnten 35 Eltern begrüßt werden.

 

Herzliche  Dank für die gute Zusammenarbeit an die Entscheidungsträger in den Einrichtungen und den Mitarbeiterinnen der Stadtgemeinde ein besonderer Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung.

 

Im Ausschuss wurde festgelegt für das Jahr 2008 das Thema „Integration“ anzubieten. Von den Eltern kam der Wunsch nach Vorträgen zum Thema „Kommunikation und Konfliktlösungen“ und von den Einrichtungen die Anregung noch zusätzliche Angebote zum Thema „Suchtprävention“ zu planen.

Antrag

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

 

GR-0500                       StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:            UMTS Mast Rechenfeld - Grundbenützungsübereinkommen

 

S A C H V E R H A L T

 

Die ARGE Telekommunikationsanlagen haben aufgrund der mit der Stadtgemeinde und der Bürgerinitiative besprochenen Standortsituation des „Mobilfunksenders Rechenfeld“ die Ergebnisse der Verhandlungsrunden in ihre Überlegungen einbezogen. Im Zuge einer Schlussbesprechung am 23.10.2007 im Rathaus wurde der neue Standort präsentiert. Erfreulich dabei, dass die Anlagensituierung noch um ca. 20 m weiter weg als besprochen von der Wohnbebauung durchgeführt werden kann.

Das Projekt ist in der Zwischenzeit bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) eingereicht worden. Für die formale Genehmigung des Projektes ist die Zustimmung des Standorteigentümers, Stadtgemeinde Purkersdorf, notwendig. Ein entsprechender Standortmietvertrag liegt vor. In der Verhandlung am 23.10. war noch die Frage des Entgeltes für die Grundbenützung offen. Das Angebot der ARGE lautete auf € 5.000,00 p.a.. Die Verhandler der Stadtgemeinde, Bgm. Schlögl, StR Schmidl und StADir. Humpel stellten klar, dass es um dieses Entgelt keine Zustimmung geben würde. Die Einigung lautete schließlich auf € 9.000,00 zuzügl. MWSt. p.a., vorbehaltlich der Zustimmung der in der ARGE zuständigen Gremien. Diese Zustimmung ist vor einigen Tagen erfolgt, der Standortmietvertrag für die Sendeanlage Rechenfeld könnte daher, da die Forderungen von Stadt und Bürgerinitiative erfüllt sind, durch den Gemeinderat genehmigt werden.

 

Antrag

Die Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Errichtung eines Mobilfunksenders auf der der Stadtgemeinde Purkersdorf gehörenden Liegenschaft Parz. 130/1, EZ 389, KG Purkersdorf, zu und schließt für die Betreibung der Anlage den beiliegenden Standortmietvertrag mit der ARGE Telekommunikationsanlagen ab.

Beilagen: Standortmietvertrag und Lageskizze

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Infoline für Standortpartner: 0800 676 900

 

Projekt:

 

 Gebühr gem. § 33 TP 5 GebG:

 

 

Erstschrift

Datum:

 

 

 

Gleichschrift

f.d.R.d.A.

 

 

Lfd. Nr.: MV(Suchcode).........................................../200..-

 

Standortmietvertrag

zur Errichtung und zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage

durch ARGE Telekommunikationsanlagen

 

abgeschlossen zwischen

 

Stadtgemeinde Purkersdorf

Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf

 

nachfolgend "Vermieter/in" genannt

 

und

 

ARGE Telekommunikationsanlagen

Rennweg 97-99, 1030 Wien

 

nachfolgend "ARGE" genannt

 

vertreten durch ihre Gesellschafter

 

mobilkom austria AG

Obere Donaustraße 29, 1020 Wien

 

T-Mobile Austria GmbH

Rennweg 97-99, 1030 Wien

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

1.1            Der/die Vermieter/in ist Eigentümer/in der Liegenschaft Nr. 130/1, EZ 389, KG 01906 Purkersdorf. Standortadresse: Stadtwald Oberhalb Deutschwaldstraße ONr. 2

 

1.2            Der/die Vermieter/in vermietet und ARGE mietet einvernehmlich festgelegte, geeignete Anteile der in Punkt 1.1 genannten Liegenschaft, um auf dieser eine Telekommunikationsanlage mit der erforderlichen Tragekonstruktion, einschließlich Antennenanlagen, sofern notwendig samt Richtfunkanlagen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu installieren, zu betreiben, zu unterhalten sowie dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend zu ändern und zu erneuern.

Die Telekommunikationsanlage dient dem Betrieb von Telekommunikationsdiensten und umfaßt die dafür benötigten technischen Anlagen, Geräte, Anschlüsse und Kabel. Der/die Vermieter/in gestattet ARGE die Verlegung aller dafür notwendigen Kabel und Leitungen über die Liegenschaft und insbesondere auch die Durchführung der damit verbundenen Grabungsarbeiten. ARGE sowie von ARGE beauftragten bzw. bevollmächtigten Dritten wird darüber hinaus zum Zwecke der Errichtung, Änderung und Erneuerung vertragsgegenständlicher Anlage die ungehinderte Zufahrt zum Mietgegenstand über die Liegenschaft des/der Vermieters/in gestattet.

 

1.3        Der/die Vermieter/in erwirbt an den von ARGE eingebrachten Gegenständen keinerlei Eigentum. Die Telekommunikationsanlage ist nur zu einem vorübergehenden Zweck bestimmt.

 

1.4        Erforderliche Stromzähler werden von ARGE auf eigene Kosten fachgerecht installiert.

 

1.5        Der/die Vermieter/in gewährt ARGE sowie von ihr beauftragten oder namhaft gemachten Dritten jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Teilen der Anlage.

 

§ 2 Vertragsdauer

 

2.1            Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit.

Das Mietverhältnis und die Verpflichtung zur Zahlung der Miete gem. § 3 beginnt spätestens am 1. des Monats, in dem mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Eine Kündigung ist mit 12monatiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats zulässig. Der/die Vermieter/in hat frühestens zum Ablauf des 20. Jahres nach Beginn des Mietverhältnisses das Recht zur Kündigung.

 

2.2        Die Kündigung des Vertrages muß mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.

 

2.3        Der Vertrag ist unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass ARGE erforderliche behördliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Telekommunikationsanlage erteilt werden.

 

             Steht endgültig fest, dass eine notwendige Genehmigung nicht erreicht werden kann, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Entsprechendes gilt, wenn nicht innerhalb von 30 Monaten nach beidseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages mit den Baumaßnahmen begonnen wird oder falls sich herausstellt, daß die Liegenschaft zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage als Sende- und Empfangsstation technisch ungeeignet ist. Ein sich daraus ergebender Anspruch des/der Vermieters/in auf Schaden- und Aufwandsersatz ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Miete, Zahlungsvereinbarung

 

3.1        Die Miete beträgt jährlich EUR 9.000,00 (in Worten: EURO neuntausen) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist ab dem Beginn der Zahlungsverpflichtung nach § 2.1 zu entrichten.

Im Falle der nachträglich zusätzlichen Anmietung weiterer Bestandsflächen durch ARGE richtet sich die Erhöhung des Mietzinses nach dem Verhältnis der bisher in Anspruch genommenen zur künftig zusätzlich benötigten Fläche.

          Der/die Vermieter/in bestätigt, kein steuerbefreiter Kleinunternehmer zu sein und hinsichtlich des oben genannten Mietentgelts zur Steuerpflicht zu optieren. Dem/der Vermieter/in ist bekannt, dass ARGE den Umsatzsteuerteil des Mietentgeltes nur dann zur Anweisung bringen kann, wenn vorher der/die Vermieter/in seine/ihre Steuer- und UID-Nummer an ARGE bekannt gegeben hat.

Die Steuernummer lautet ................................. Die UID-Nummer lautet .................................

3.2            Der Betrag ist jeweils bis zum 5. Banktag eines Kalenderjahres auf das Konto 619 070 006 bei der Bank Austria, BLZ 12000 lautend auf Statdgemeinde Purkersdorf zu entrichten.

 

3.3        Die in § 3.1 genannte Miete beinhaltet alle anfallenden Neben- und Betriebskosten (Ausnahme: Energiekosten der technischen Anlagen gem. § 3.4).

 

3.4        Hat ARGE einen eigenen Stromanschluss hergestellt, werden die anfallenden nutzerspezifischen Energiekosten von ARGE unmittelbar mit dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen abgerechnet.

 

3.5        Die Miete ist gemäß dem vom statistischen Zentralamt verlautbarten harmonisierten Verbraucherpreis- index wertgesichert. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat, in dem mit den Baumaßnahmen begonnen wird, errechnete Indexzahl. Die Anpassung der Vergütung erfolgt am 1.1. eines jeden Jahres mit der zuletzt fix verlautbarten Indexzahl. Schwankungen bis  einschließlich 5% (fünf Prozent) nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird jedoch die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die Berechnung der weiteren Überschreitungen.

 

3.6        Um ARGE  eine kontinuierliche gesetzteskonforme Geltendmachung der aufgrund der gegenständlichen Vereinbarung an die/den Vermieter/in geleisteten Umsatzsteuer als Vorsteuer zu ermöglichen, erklärt sich der/die Vermieter/in damit einverstanden, seitens ARGE  jährlich Abrechnungsbelege ("Gutschriften") über sämtliche mit der Standortvermietung in Zusammenhang stehende Zahlungen des gesamten Jahres im Voraus zu erhalten; dies erstmals ab dem Monat des Zahlungsbeginns laut § 2.1 der gegenständlichen Vereinbarung.

 

§ 4 Mitbenutzung durch Dritte, Untervermietung

 

             ARGE ist berechtigt, die Telekommunikationsanlage sowie angemietete Bestandflächen gemäß Punkt 1.2 durch Dritte, zur Errichtung und Montage erforderlicher zusätzlicher Equipmentteile, mitbenutzen zu lassen. Gleiches gilt für eine Untervermietung der Telekommunikationsanlage.

 

§ 5 Wechsel des Liegenschaftseigentümers/Rechtsnachfolge

 

5.1            Der/die Vermieter/in verpflichtet sich, bei einem Eigentümerwechsel der in § 1 genannten Liegenschaft seinem/ihrer Rechtsnachfolgenden die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihm/ihr selbst durch diesen Vertrag auferlegt werden und wird ARGE im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung schadlos halten. Gegenständlicher Vertrag bleibt auch im Falle einer allfälligen Namensänderung oder des Eintrittes  einer Rechtsnachfolge bei ARGE unberührt weiter bestehen.

 

5.2        ARGE ist berechtigt, sich das Mietrecht gemäß § 1095 ABGB grundbücherlich sichern zu lassen. Der/die Vermieter/in hat die dafür erforderlichen Unterlagen auf Kosten der Mieterin beizubringen.

 

5.3        Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse der genutzten Liegenschaft ist ARGE unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

5.4.          Der/die Vermieter/in verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des § 12a MRG.

 

§ 6 Beendigung

 

6.1        Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses steht dem/der Vermieter/in das Recht zu, eine dem früheren Zustand vergleichbare Wiederherstellung der genutzten Sache zu verlangen, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.

 

6.2        Mit Zustimmung von ARGE kann der/die Vermieter/in auf dessen/deren Wunsch hin die von ARGE geschaffenen Einrichtungen ganz oder teilweise übernehmen, wobei die Konditionen einer Nachtragsvereinbarung vorbehalten bleiben.

 

§ 7 Datenschutz

 

Der/die Vermieter/in erklärt sich mit der Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten einverstanden, soweit diese für ARGE zur Verwaltung des Vertrages und zur Zahlung der Miete erforderlich sind. Darüber hinaus stimmt der/die Vermieter/in der Erfassung und elektronischen Speicherung solcher personenbezogener Daten zu, die eine persönliche Betreuung ermöglichen.

§ 8 Haftung

 

8.1        ARGE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die Errichtung und den Betrieb der Telekommunikationsanlage verursacht werden.

 

8.2            Der/die Vermieter/in haftet für Schäden an den Einrichtungen der ARGE, sofern die Schäden an Einrichtungen der ARGE von ihm/ihr oder von solchen Personen verursacht werden, die mit seiner/ihrer Zustimmung oder auf seine/ihre Veranlassung die Einrichtungen bzw. Anlagen der ARGE betreten.

 

8.3        Der/die Vermieter/in hat alles zu unterlassen, was zu Störungen und Beeinträchtigungen des Betriebs der Telekommunikationsanlage führen kann. Dies gilt auch für die Errichtung und den Betrieb von Funkdiensten Dritter. In diesem Fall wird der/die Vermieter/in dem/der Dritten auferlegen, die Errichtung und den Betrieb seiner/ihrer Anlage mit der ARGE einvernehmlich abzustimmen, um Beeinträchtigungen der ARGE-Anlagen zu vermeiden.

 

§ 9 Vergebührung

 

Der/die Vermieterin bevollmächtigt ARGE, für ihn/sie mit schuldbefreiender Wirkung die Vergebührung des Mietvertrages beim sachlich zuständigen Finanzamt vorzunehmen.

 

ARGE trägt die Haftung für nichterfolgte oder fehlerhafte Vergebührung.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

10.1      Im Falle einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten, so müssen sie derart umgedeutet bzw. ergänzt werden, dass der mit der betroffenen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

10.2      Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die zu errichtenden Nachtragsurkunden sind fortlaufend zu numerieren und zum Hauptvertrag zu nehmen.

 

10.3      Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird - soweit rechtlich zulässig - Wien vereinbart.

 

10.4         Mietvertragsgebühren trägt ARGE.

 

10.5         Dieser Vertrag wird zweifach gefertigt; ein Original erhält der/die Vermieter/in, eine Ausfertigung erhält ARGE. ARGE trägt sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Vertrages zu entrichten sind.

 

 

...........................................................                                       Wien, am

Ort, Datum

 

 

.............................................................                                     .................................................................

Vermieterin                                                                            ARGE Telekommunikationsanlagen

 

 

                                                                         .................................................................

                                                                                                  ARGE Telekommunikationsanlagen

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

 

GR-0501                       StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:            Mobilitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung

 

S A C H V E R H A L T

Purkersdorf hat an der klima:aktiv Aktions- und Beratungskampagne des Lebensministeriums „Mobilität in der öffentlichen Verwaltung“ teilgenommen. Die Befragung wurde im August/September 07 durchgeführt. Es wurden 107 MitarbeiterInnen der Stadtgemeinde zur schriftlichen Befragung eingeladen. 60 ausgefüllte Fragebogen wurden retourniert. Das ergibt einen Gesamtrücklauf von 56%. Die Ergebnisse der Befragung liegen nun vor.

Stadträtin Schmidl bedankt sich sehr herzlich bei allen Gemeindebediensteten für die Teilnahme und das Engagement. Bei einer gemeinsamen Sitzung des Stadterneuerungsarbeitskreises und des Umweltausschusses am 13.12.07 um 18 Uhr in den Rathausstuben sind auch alle Gemeinderäte und Gemeinderätinnen sowie alle TeilnehmerInnen der Befragung eingeladen, sich über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu informieren und diese zu diskutieren. Es sollen bis Jahresende Vorschläge und konkrete Maßnahmenansätze zur Umsetzung festgelegt werden, die in einer Zielvereinbarung schriftlich formuliert werden.

 

ANTRAG

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                    

Schmidl, Putz, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 11.12.2007                  

 

GR-0502                       StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:            Busschleife ab 2008

 

S A C H V E R H A L T

 

Seit dem Jahr 2001 werden alle Kurse der VOR-Linie 350 (Rekawinkel-Pressbaum-Hütteldorf) und 351 (Rekawinkel-Wolfsgraben-Hütteldorf), die in Purkersdorf enden, an ihren Verkehrstagen über die Haltestelle Kirche, Haltestelle Rathaus und weiter über die Kellerwiese (Richtung Pressbaum) geführt. Dies ist die sogenannte ÖBB/VOR-Busschleife. Sie wurde geschaffen, da die Schulbusse besonders in der Früh aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens den Bereich der Schwarzhubergasse und Alois Mayer-Gasse nicht befahren können ohne die Sicherheit der Kinder zu gefährden und die rechtzeitige Bedienung der Haltsstellen zu garantieren. Zusätzlich ist durch die Verlegung der Bushaltsstelle (auf Wunsch der Gemeinde) vom Standort westliche Kaiser-Josef-Straße (Blumen Tulach) zum Standort Alte Feuerwehr, gegenüber der Haltestelle Kirche die Bedienung der ursprünglichen Strecke (Kaiser-Josef-Straße – Schwarzhubergasse – Alois Mayer-Gasse – Kaiser-Josef-Straße) nicht mehr möglich. Außerdem war die Intention der Gemeinde-, der Eltern- und SchulvertreterInnen bei der Einführung der Busschleife, die SchülerInnen möglichst nah und sicher zu den Schulen, besonders auch an das neue Gymnasium hinzuführen.

Bei einem Gespräch mit Vertretern von VOR, ÖBB-Postbus AG, Bürgermeister Schlögl, STR Schmidl wurden diese Gründe zur Einführung der Busschleife eingehend diskutiert und festgehalten, dass sie weiterhin gültig sind. Die Busschleife soll aufgrund der besseren Anbindung an die Schulen und besonders der höheren Verkehrssicherheit für die Kinder bestehen bleiben. Der bisherige Kostenaufteilungsschlüssel (50% VOR, 50 % Gemeinde) bleibt aufrecht. Die Kosten für die Stadtgemeinde Purkersdorf für den Zeitraum von 1.Juni 2007 bis 31.Mai 2008 belaufen sich auf 4.128,33 Euro und wurden vom Stadtrat bereits genehmigt.

 

Antrag

 

Der GR spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der ÖBB-Busschleife und Übernahme der Kosten laut obigem Sachverhalt aus. Für die Zukunft wird eine Kostenbeteiligung der Gemeinden, aus denen die Schulkinder mehrheitlich kommen (Tullnerbach und Wolfsgraben) angestrebt.

Ziel soll aber sein, die Busschleife in den Regelbetrieb aufzunehmen.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                             

Schmidl, Orthofer, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

17. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 20. November 2007

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.10 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

zu 2) Stadtsaal

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die Einnahmen aus Vermietungen durch Veranstaltungen leider deutlich unter den Erwartungen geblieben sind. Der Prüfungsausschuss ersucht daher alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorrangig im Stadtsaal durchzuführen.

Weiters ersucht der Prüfungsausschuss den Ausschuss 6 -  Rechtsangelegenheiten und Vereine um Prüfung des Pachtvertrages mit der Firma Rathaus Stuben Restaurant GesmbH. bezüglich der „Gratisnutzung“ der Säle B1 und B2, ob nicht eine Kostenbeteiligung durch die Firma Rathaus Stuben Restaurant GesmbH. erreicht werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

__________________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass Veranstaltungen vorrangig im Stadtsaal durchgeführt werden sollen. Er wird Frau Stadtrat Susanne Bollauf, als Vorsitzende des Ausschusses Nr. 6 – Rechtsangelegenheiten und Vereine, bezüglich der „Gratisnutzung“ um entsprechende Überprüfung des Pachtvertrages mit der Firma Rathaus Stuben Restaurant GesmbH. ersuchen

__________________________________________________________________________

 

zu 3) Stadttaxi

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die Frequenz zu 2006 leicht rückgängig ist und die Kosten auf Grund der Fahrpreisanpassung geringer ausfallen werden.

_________________________________________________________________________

Antwort

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

zu 4) offene Forderungen

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die offenen Forderungen der Stadtgemeinde durch eine offensichtlich sehr gut funktionierende Verwaltung auf einem sehr geringen Niveau gehalten werden.

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Antwort

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

zu 5) Gehaltsvorschüsse

 

Auf Grund der extremen Abweichung der Gehaltsvorschüsse zum Voranschlag 2007 ersucht der Prüfungsausschuss, dass der Bürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Personalausschuss und der Personalvertretung eine eindeutige Regelung (z.B. Dauer, Häufigkeit, Grund, Verwendungszweck) für die Gewährung von Gehaltsvorschüsse erarbeitet, in Ergänzung zum § 38 der NÖ Gemeindeordnung, um für alle Bediensteten klare und nachvollziehbare Informationen zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

__________________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister ist mit der oben angeführten Vorgangsweise einverstanden und ersucht den Ausschuss Nr. 10, Prüfungsausschuss, und Ausschuss Nr. 03, Personal, Bürgerservice und Wohne,n eine Regelung gemeinsam auszuarbeiten.

__________________________________________________________________________

 

zu 6) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Termin der nächsten Sitzung:     

Dienstag, 26. Februar 2008, 19.00 Uhr

 

Tagesordnungspunkt:

Rechnungsabschluss 2007

 

zu 7) Allfälliges

 

keine Wortmeldung

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.54 Uhr.

 

 

Dazu sprachen:

Zöchinger, Cambruzzi, Mandl, Schlögl, Schmidl, Schlagitweit

 

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

GR-0512

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 20071211

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

StR Marga Schmidl und Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 26. Juni 2007:

 

Wienerwald Nachtbus

 

 

Sachverhalt

Der Wienerwald Nachtbus, die Verbindung von Wien Hütteldorf (0:50) bis Untertullnerbach Bhf/Irenenstraße (1:13) auf der Linie 351, wurde im Februar 2002 eingeführt. Seit Juli 2004 fährt der Nachtbus auch am Wochenende und somit täglich. Wie die letzten Zählungen von Oktober und November 2007 zeigen, wird der Bus gut angenommen. An Wochenendtagen fahren beispielsweise bis zu 25 Personen. Eine grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates für die Führung des Wienerwald Nachtbusses besteht. Für das Jahr 2008 muss neuerlich eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten für den Betrieb betragen 29.490.- €. Davon übernimmt die Stadt Wien 9.230.- €, die Stadtgemeinde Purkersdorf 20.260.- €. Weiters gibt es eine Förderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von 7.093.- €. Diese wird im Nachhinein an die Stadtgemeinde Purkersdorf ausbezahlt, so dass die effektiven Kosten für die Stadtgemeinde 13.167.- € betragen. Die Förderung durch das Land NÖ wurde bereits für 2008 zugesagt. Die Zahlungen der Stadtgemeinde gelten als Subvention im öffentlichen Interesse, auf welche keine Umsatzsteuer entfällt und daher nicht in Rechnung gestellt wird.

Der Netto-Kostenaufwand 2007 beträgt € 12.847,91.

 

 

Antrag

Der Gemeinderat spricht sich für die Weiterführung des Wienerwald Nachtbusses für das Jahr 2008 aus und genehmigt die beschriebene Finanzierungsregelung mit dem Verkehrsverbund Ostregion.

 

Kostenstelle: Öffentlicher Nahverkehr (20.300.-)

5/529000-620002

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 


VOR-Fahrgastzählung im Nachtbus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Linie 351 / Kurs 5399

 

ab

Hütteldorf

 

 

 

 

 

00:50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

an

Untertullnerbach Bahnhof/Irenental

01:30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrgäste nach Zähltag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fr

Sa

Mi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19.10.2007

20.10.2007

24.10.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ein

aus

QS

ein

aus

QS

ein

aus

QS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hütteldorf

17

 

17

24

 

24

11

 

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hütteldorf Bujattigasse

 

 

17

 

 

24

 

 

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Samptwandnergasse

 

 

17

 

3

21

 

 

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wolf in der Au

 

 

17

 

 

21

 

 

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wienflußaufsicht

 

 

17

 

 

21

 

 

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mariabrunn Kirche

 

 

17

 

 

21

 

 

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Badgasse

 

1

16

 

 

21

 

1

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hadersdorf Hauptstraße

 

1

15

 

 

21

 

1

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzmanskystraße

 

 

15

 

 

21

 

 

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mooswiesengasse

 

1

14

 

 

21

 

 

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Purkersdorf Sanatorium

 

2

12

 

 

21

 

3

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter Purkersdorf Bahnhof

 

 

12

 

 

21

 

1

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Purkersdorf Kellerwiese

 

10

2

 

8

13

 

3

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Purkersdorf Pestsäule

 

 

2

 

2

11

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Purkersdorf Rechenfeldstraße

 

 

2

 

1

10

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neupurkersdorf Tullnerbachstraße 49

 

 

2

 

 

10

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neupurkersdorf Postsiedlung

 

 

2

 

1

9

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neupurkersdorf Dombachsiedlung

 

 

2

 

 

9

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neupurkersdorf R-Mindler-Siedlung

 

 

2

 

5

4

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Untertullnerbach Bhf/Irenenstraße

 

2

0

 

4

0

 

1

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

17

17

0

24

24

0

11

11

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Postbus-Fahrgastzählung im Nachtbus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Linie 351 / Kurs 5399

 

ab

Hütteldorf

 

 

 

 

 

00:50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

an

Untertullnerbach Bahnhof/Irenental

01:30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrgäste nach Zähltag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

 

5.11.20007

6.11.20007

7.11.20007

8.11.20007

9.11.20007

10.11.20007

11.11.20007

 

ein

aus

QS

ein

aus

QS

ein

aus

QS

ein

aus

QS

ein

aus

QS

ein

aus

QS

ein

aus

QS

Hütteldorf

6

 

6

3

 

3

11

 

11

7

 

7

7

 

7

18

 

18

13

 

13

Hütteldorf Bujattigasse

 

 

6

2

 

5

 

 

11

2

 

9

 

 

7

7

 

25

2

 

15

Samptwandnergasse

 

 

6

 

 

5

 

 

11

 

 

9

 

 

7

 

 

25

 

 

15

Wolf in der Au

 

 

6

 

 

5

 

 

11

 

 

9

 

 

7

 

 

25

 

 

15

Wienflußaufsicht

 

 

6

 

 

5

 

 

11

 

 

9

 

 

7

 

 

25

 

 

15

Mariabrunn Kirche

 

 

6

 

 

5

 

 

11

 

 

9

 

 

7

 

 

25

 

1

14

Badgasse

 

 

6

 

 

5

 

1

10

 

1

8

 

2

5

 

8

17

 

4

10

Hadersdorf Hauptstraße

 

 

6

 

2

3

 

 

10

 

 

8

 

 

5

 

 

17

 

 

10

Herzmanskystraße

 

1

5

 

 

3

 

2

8

1

1

8

 

2

3

 

1

16

 

1

9

Mooswiesengasse

 

 

5

 

 

3

 

2

6

 

 

8

 

1

2

 

2

14

 

 

9

Purkersdorf Sanatorium

 

2

3

 

 

3

 

4

2

 

3

5

 

1

1

 

3

11

 

2

7

Unter Purkersdorf Bahnhof

 

 

3

 

 

3

 

 

2

 

1

4

 

 

1

 

 

11

 

 

7

Purkersdorf Kellerwiese

 

 

3

 

2

1

1

1

2

 

3

1

1

 

2

 

4

7

 

4

3

Purkersdorf Pestsäule

 

3

0

 

 

1

 

1

1

 

1

0

 

 

2

 

 

7

 

 

3

Purkersdorf Rechenfeldstraße

 

 

0

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

2

 

 

7

 

 

3

Neupurkersdorf Tullnerbachstraße 49

 

 

0

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

1

1

 

 

7

 

 

3

Neupurkersdorf Postsiedlung

 

 

0

 

 

1

 

1

0

 

 

0

 

 

1

 

3

4

 

3

0

Neupurkersdorf Dombachsiedlung

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

4

 

 

0

Neupurkersdorf R-Mindler-Siedlung

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

1

3

 

 

0

Untertullnerbach Bhf/Irenenstraße

 

 

0

 

1

0

 

 

0

 

 

0

 

1

0

 

3

0

 

 

0

Summe

6

6

0

5

5

0

12

12

0

10

10

0

8

8

0

25

25

0

15

15

0

 


A)                FINANZIERUNGSVEREINBARUNG

Linie 351:

 

 Nachtbusverbindung

 

1.             Vertragspartner:

(1)    Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung,   Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, im Folgenden kurz als „VOR“ bezeichnet und

(2)    Die Stadtgemeinde Purkersdorf, Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf, im Folgenden kurz als Stadtgemeinde bezeichnet

 

2.             Präambel:

 

Ziel der Vereinbarung ist

·       das Bestreben, eine möglichst umweltschonende und sichere verkehrsmäßige Erschlie­ßung in den Nachtstunden zu erzielen,

·       das Bestreben, eine Verbesserung der Anbindung der Gemeinde Purkersdorf an Wien durch öffentliche Verkehrsmittel zu gewähren, 

·       das Bestreben, ein kundenfreundliches, nachfragegerechtes und wirtschaftlich vertretbares Verkehrsangebot anzubieten.

 

3.            Vertragsgegenstand:

(1)    Die VOR beabsichtigt, die aus dem Anhang dieses Vertrages ersichtliche Leistungsvereinbarung (Anlage 1) mit der ÖBB-Postbus GmbH abzuschließen.
Vertragsgegenstand ist die Nachtbusverbindung im Abschnitt Hütteldorf – Untertullnerbach Bhf. auf der Linie 351 (Kfl 1087) Hütteldorf – Wolfsgraben/Pressbaum - Rekawinkel.

(2)    Der Verkehrsdienst wird im gemeinwirtschaftlichen Bereich durchgeführt.

(3)  Die Stadtgemeinde anerkennt die Inhalte der Leistungsvereinbarung (Anlage 1) und erklärt sich mit deren Inhalten einverstanden. Eine Abänderung der im Anhang beiliegenden Leistungsvereinbarung bedarf der Zustimmung der Stadtgemeinde.

(4) Die VOR verpflichtet sich, den Bedarf der Bevölkerung hinsichtlich der

     Benützung halbjährlich zu überprüfen und der Stadtgemeinde zu berichten.

 

4.      Abrechnung:

(1)    Zur teilweisen Abdeckung der Verluste leistet die Stadtgemeinde für eine zwölf­mo­na­tige Laufzeit (Probejahr) eine Gesamtförderung iHv. max. EUR 20.300,-.

(2)    Dieser Betrag wird in 2 Halbjahresraten geleistet.  

(3)    Die Zahlungen der Stadtgemeinde gelten als Subvention im öffentlichen Interesse, auf welche keine Umsatzsteuer entfällt und eine solche auch nicht in Rechnung gestellt wird.

 

5.      Kontrollrechte:

 

(1)    Die VOR räumt der Stadtgemeinde ein Kontrollrecht ein. Dieses Recht umfasst die Einsicht in sämtliche Grunddaten und Berechnungen, die der berechneten Ver­lustabdeckung zugrunde liegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht dadurch in Rechte Dritter eingegriffen wird

(2)    Die Vertragsteile verpflichten sich wechselseitig strengstes Stillschweigen über die ihnen im Rahmen der Ausübung ihrer Kontrollrechte zur Kenntnis gelangten Daten etc. gegenüber Dritten zu bewahren.

 

 

6.      Salvatorische Klausel:

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Restvertrag unberührt. Diese Bestimmungen werden auto­ma­tisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.

 

7.             Schlussbestimmungen:

(1)    Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.

(2)    Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

der Schriftform und beiderseitiger Unterfertigung.

(3)    Sämtliche in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten gehen auf all­fäl­lige Rechtsnachfolger über.

 

Wien, am ....................                     

 

 

.............................................                                     .............................................. 

Stadtgemeinde Purkersdorf                                                        VOR GmbH

 

Anlage 1

B)                LEISTUNGSVEREINBARUNG

(siehe Beilage)

 

 

Anlage 2

Finanzierung der VOR-Buslinie 351, Nachtbus Kurs um 0:50 täglich

vom 10.12.2007 bis 13.12.2008

Gesamtkosten:                                                                     29.490,79 €

davon geschätzte Mehrerlöse:                                                   100,00 €

Betriebsabgang:                                                                    29.390,79 €

Förderung durch Bund:                                                                  0,00 €

Förderung durch Land NÖ:                                                    7.092,53 €

Förderung durch Land Wien:                                                 9.230,62 €

Förderung durch Stadtgemeinde Purkersdorf:                     13.167,64 €

 

GR-0513 StR Heinz Preiß

Dringlichkeitsantrag

von StR Preiß, Purkersdorfer Volkspartei

gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973

betreffend Kindergarten I, Wintergasse 46

zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 11.Dezember 2007

                                                                             

Begründung                                                                      

 

Nachdem der Standort für den Neubau des Kindergarten I in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen wurde und der Antrag der Purkersdorfer Volkspartei, eine Standortprüfung des Areals Kellerwiese vorzunehmen, nicht berücksichtigt wurde, ist es unbedingt notwendig, das zukünftige Verkehrsaufkommen im Bereich Herrengasse und Wintergasse entsprechend ernst zu nehmen.

 

Antrag:

Der Gemeinderat wolle beschließen:

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf ersucht Herrn Bürgermeister Mag. Karl Schlögl auf, die Ausarbeitung einer optimalen Verkehrslösung zu beauftragen, um dem zunehmend, gesteigerten Verkehrsaufkommen gewachsen zu sein.

Weiters soll durch entsprechende Maßnahmen eine Reduktion der Schadstoffbelastung angestrebt werden.

 

Gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973 wird beantragt, der Gemeinderat möge der Behandlung dieses Dringlichkeitsantrages in der Sitzung vom 11.12.2007 zustimmen.

 

Purkersdorf, am 11.12.2007

 

Dazu sprachen:

Preiss, Weinzinger, Mayer, Nemec, Schmidl, Matzka, Schlögl, Parzer, Reisner, Wolkerstorfer, Franke, Mandl

 

Geschäftsordnungsantrag Weinzinger:

Zuweisung an Umweltausschuss.

 

Nach kurzer Diskussion zieht Weinzinger den Antrag zurück.

 

Abänderungsantrag Schlögl:

Der Gemeinderat ersucht Bgm. Schlögl unter der Mithilfe des Umweltausschusses im Zuge des Neubaues des Kindergarten Wintergassee ein Verkehrskonzept für die bestmögliche Lösung auszuarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag:

Dafür: 29

Enthalten: 1 (Schlagitweit)

GR-0514 StR Heinz Preiß

 

Dringlichkeitsantrag

von StR Preiß, Purkersdorfer Volkspartei

gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973

 

betreffend ÖBB Areal, Unter Purkersdorf

zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2007

                                                          

Anfrage

                                                          

Ab dem Jahr 2012 stehen möglicherweise Flächen des jetzigen Bahnhofgeländes Unter Purkersdorf von Seiten der ÖBB zur Verfügung. Dieses Areal wird aller Wahrscheinlichkeit auf der Seite der Bahnhofstraße frei werden und ein Ankauf der Grundstücksfläche von Seiten der Stadtgemeinde Purkersdorf erscheint sinnvoll. In den Medien wurde berichtet, dass der Bürgermeister bereits Verhandlungen mit Banken und Immobilienfirmen geführt hat, ohne den Gemeinderat hierüber zu informieren.

Die Mitglieder des Gemeinderates erwarten über die Verhandlungen informiert zu werden und eine Einbindung in alle weiteren Entscheidungen, dieses Areal betreffend.

 

 

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

Bei der Umsetzung des möglichen Projektes ÖBB UnterPurkersdorf ist eine direkte Beteiligung der PurkerdorferInnen, im Sinne einer Bürgerbeteiligung,  zu gewährleisten.

 

Gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973 wird beantragt, der Gemeinderat möge der Behandlung dieses Dringlichkeitsantrages in der Sitzung vom 11.12.2007 zustimmen.

 

Purkersdorf, am 11.12.2007

 

Dazu sprachen:

Preiss, Schlögl, Schmidl, Pleischl, Weinzinger, Wolkerstorfer, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 2 (De Bettin Padolin, Nemec)

 

 

GR-0515 StR Elisabeth Mayer, Wienzeile 3/6/5, 3002 Purkersdorf

 

Dringlichkeitsantrag

von StR Elisabeth Mayer, Purkersdorfer Volkspartei

gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973

 

betreffend Öffnung der Kindergärten für Zweieinhalbjährige

zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2007

Begründung:

Wie von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll angekündigt, sollen die Kindergärten in Niederösterreich ab Herbst 2008 für Zweieinhalbjährige geöffnet werden. Das Begutachtungsverfahren zur Änderung des NÖ Kindergartengesetzes wurde bereits eingeleitet. Zur Unterstützung der Gemeinden hat das Land Niederösterreich im Sinne der Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze für unsere Familien großzügige Förderungen für die Gemeinden in Aussicht gestellt. Weiters wurde ein Beratungsteam installiert, das den Gemeinden in Hinblick auf die Organisation und die Finanzierung zur Hand gehen soll. Aus Gründen der Dringlichkeit bedarf es daher unverzüglich einer Bedarfserhebung, inwieweit in unserer Gemeinde Betreuungsplätze für Kinder zwischen 2,5 und 3 Jahren geschaffen werden müssen, da allfällige bauliche Adaptierungen der Kindergärten eine Vorlaufzeit von zumindest fünf Monaten aufweisen. Es ist daher dringender Handlungsbedarf gegeben.

Aus diesen Gründen wird beantragt:

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf ersucht Herrn Bürgermeister Mag. Karl Schlögl als zuständiges Organ auf, die notwendigen Umsetzungsschritte zur Öffnung des Kindergartens/der Kindergärten für Kinder zwischen 2,5 und 3 Jahren unverzüglich in die Wege zu leiten, insbesondere zur Feststellung des konkreten Betreuungsbedarfes, den Einschreibtermin für den Kindergarten/die Kindergärten mit 31. Jan. 08 festzusetzen.

 

Gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973 wird beantragt, der Gemeinderat möge der Behandlung dieses Dringlichkeitsantrages in der Sitzung vom 11. Dez. 07  zustimmen.

Purkersdorf, am 11. Dez. 07

 

Dazu sprachen:

Mayer, Schmidl, Cambruzzi, Traurig, Schlögl, Parzer, Nemec, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

 

StR Mayer zieht den Antrag zurück.

 

 

 

 

Damit endete der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung.