Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!
Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.
Bina Aicher, Liste Baum & Grüne
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 23.20 Uhr
Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf
1) PRÄSENZFESTSTELLUNG
Anwesend waren: 29/Präsenzquorum: 22
NAME |
NAME |
AICHER GR Sabine |
PARZER GR Dr. Maria |
BOLLAUF StR Susanne |
PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna |
CAMBRUZZI GR Manfred |
PUTZ StR Christian |
BÜRGMANN GR Ayse |
REISNER GR Annemarie |
DE BETTIN PADOLIN GR Markus |
SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl |
FELSBERGER GR Hermann |
SCHMIDL StR Margaretha |
FRANKE-LOSMANN GR Katharina |
SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian |
GAUGL StR Mag. Hans-Jürgen |
TRAURIG GR Monika |
KEITEL GR Werner |
URBAN GR Silvia |
MANDL StR Christine |
WATZNAUER GR Daniela |
MATZKA GR Mag. Christian |
WEINZINGER StR Viktor |
MAYER StR Elisabeth |
WISZNIEWSKI GR Karim |
NEMEC GR Ingrid |
WOLKERSTORFER GR Harald |
OPPITZ GR Albrecht |
ZÖCHINGER GR Leopold |
ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf |
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entschuldigt:
ERBEN GR Karin |
STANGL GR Alexandra |
SEDA GR Michael |
BAUER GR Dr. Manfred |
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Weiters waren anwesend:
HAIDER Baudir. Ing. Rainald |
NÖHRER Dkfm. Otmar |
HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard |
NOVOTNY Editha |
STANEK Josefine, Schriftführerin |
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2) Bestellen der Verifikatoren
21) Für die SPÖ: GR Annemarie Reisner
22) Für die ÖVP: GR Silvia Urban
23) Für die GRÜ-LIB: GR Sabine Aicher
24) Für die PUL: GR Manfred Cambruzzi
3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)
Josefine Stanek
4) Änderungen in der Tagesordnung
1) Der Tagesordnung GR-0647 Mittelfristiger Finanzplan 2008 – 2011 muss richtig heißen: GR-0647 - Mittelfristiger Finanzplan 2009 – 2012
2) Von der Tagesordnung werden abgesetzt:
GR-0664 – Wienerwaldbad – Kooperationsvereinbarung für Vertrieb Saisonkarten
Grund: die derzeitige Reglung gilt noch inkl. der Badesaison 2009.
5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge
51) WISAK – Kanalübernahme Tullnerbach-Pressbaum
Antragsteller: StR Susanne Bollauf
52) Postämter Schließungswelle verhindern
Antragsteller: LiB&Grüne
53) EURATOM Austritt
Antragsteller: LiB&Grüne
54) Kaufverhandlungen Kaiser Josef-Str. 31
Antragsteller: StR Mag. Hans-Jürgen Gaugl und Gen.
6) Berichte des Bürgermeisters
6.1. Musikschule
Beim Probespiel des „Jugendsymphonieorchesters Niederösterreich“ haben 3 Schülerinnen der Musikschule Purkersdorf gewonnen und sind in das Jugendorchester NÖ aufgenommen worden. Es sind dies: Vera Karner – Klarinette, Lisa Fuchs – Violoncello und Tanja Süss – Violoncello. Dass die Musikschule Purkersdorf Garant für sehr hohe künstlerische Qualität ist, davon konnten sich ca. 500 BesucherInnen des Festaktes aus Anlass „30 Jahre Muskischule Purkersdorf“ vergangenen Sonntag Vormittag eindruckvoll überzeugen.
6.2. Bedienstetenweihnachtsfeier
Die Weihnachtsfeier der Gemeindebediensteten findet am 11.12., 18.00 Uhr, im Nikodemus statt.
6.3. Volkszahl
Die Volkszahl (§ 24 Abs. 8 FAG 2008) für die Berechnung der Abgabenertragsanteile für die nächsten Jahre steht nunmehr fest. Purkersdorf hat demnach mit Stichtag 31.10.2008 eine Einwohnerzahl von 8.821. Purkersdorf ist eine von wenigen Gemeinden in Österreich!, bei denen die Fehlerquote bei 0 gelegen ist. An dieser Stelle ein herzliches Danke Schön an die Stadtverwaltung.
6.4. Neue Stadtgalerie
Herr Klenovsky hat den Ausstellungskalender 2009 der neuen Stadtgalerie Purkersdorf erstellt und folgende Ausstellungen fixiert:
19. 03. – 20.04.2009 Horst Aschermann Retrospektive
23.04. – 23.05.2009 Birgit Sauer
28.05. – 20.06.2009 Franz Schwarzinger
26.06. – 06.07.2009 Malakademie Purkersdorf Jahrgangsausstellung 2008/2009
24.09. – 24.10.2009 Helga Krakolinig
28.10. – Ende Dezember Florian Köhler
28.10. – Ende Dezember Florian Köhler
6.5. Energieberatung
Die Fa. Wien-Energie hat mitgeteilt, dass sie auch im Jahr 2009 wieder die Aktion Energieberatung der stadtgemeinde unterstützen und zu den Beratungstagen kostenlos einen ausgebildeten Energieberater beistellen wird.
6.6. B 1 – Herabsetzung Höchstgeschwindigkeit
Die Stadtgemeinde hat neuerlich um Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde angesucht. Nachstehend darf ich die Antwort des Bezirkshauptmannes zur Kenntnis bringen:
Zum neuerlich Antrag um Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der B 1 und dem Wunsch der dort ansässigen Bevölkerung darf das Ergebnis des Erhebungsverfahrens wie folgt mitgeteilt werden:
Wie bereits wiederholt festgestellt, ist die B 1 im gegenständlichen Bereich vierstreifig ausgebaut, verläuft in langer, gerader, übersichtlicher Weise und ist eine bauliche Trennung der Fahrbahnen vorhanden.
An Hand der zuletzt durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen konnte festgestellt werden, dass die derzeit bestehende 60 km/h Beschränkung von den Fahrzeuglenkern sehr gut eingehalten wird.
Der betroffene Streckenabschnitt wird auch mittels stationärer Radarüberwachung kontrolliert.
Im Bereich der 60 km/h Beschränkung befindet sich kein Unfallhäufungspunkt und das Unfallgeschehen ist als unauffällig zu bezeichnen.
Zur angesprochenen Lärmproblematik wurden im Zuge des Erhebungsverfahrens entsprechende Stellungnahmen des Amtssachverständigen für Lärmtechnik und des medizinischen Amtssachverständigen eingeholt.
Aus der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Lärmtechnik geht hervor, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h eine Verringerung der Lärmimmissionen um 1-2 dB, abhängig vom Schwerverkehrsanteil, erwarten lässt. Derartige Änderungen liegen laut Aussage des Gutachters gerade im Bereich einer schwachen Differenzierbarkeit.
In weiterer Folge wurde die Stellungnahme des lärmtechnischen Amtssachverständigen dem Amtsarzt der BH Wien-Umgebung mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme hinsichtlich der lärmhygienischen Auswirkungen der Reduzierung übermittelt. Seitens des Amtsarztes wurde dazu ausgeführt, dass eine Lärmreduktion um 1-2 dB nur minimal wahrgenommen wird.
Zur Erreichung einer tatsächlichen Lärmreduktion müsste sich der Verkehrsstrom wie bisher, jedoch mit verminderter Geschwindigkeit bewegen. Zu berücksichtigen seien aber neben dem starken Verkehrsaufkommen auch die Einmündungen von Querstraßen, die durch Signalanlagen geregelt sind. Derzeit ist die Ampelschaltung derart geregelt, dass bei gegebenen Abständen und Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 60 km/h der Verkehrsstrom flüssig gehalten werden kann. Sollte es im Falle einer Geschwindigkeitsreduktion auf 50 km/h vermehrt zu Stauungen kommen, so kann aus Sicht des Amtsarztes die errechnete Lärmreduktion nicht mehr aufrecht erhalten werden, da durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge zusätzliche Lärmemissionen entstehen.
Festgehalten wird in der Stellungnahme des Amtsarztes auch, dass eine direkte Gesundheitsstörung durch Lärm im gegenständlichen Fall nicht anzunehmen ist, sehr wohl jedoch Befindlichkeitsstörungen möglich sind. Diese seien jedoch eher auf das starke Verkehrsaufkommen zurückzuführen, welches durch die Reduktion der Geschwindigkeit in seinem Umfang nicht beeinflusst würde.
Zusammenfassend wurde ausgeführt, dass eine Reduktion der Geschwindigkeit, sofern diese vermehrt zu Stauungen führt, sich auch negativ auf die Lärmemission auswirken kann, aber auch eine Zunahme der Schadstoffemissionen nicht auszuschließen sei.
Seitens der BH Wien-Umgebung wurde daraufhin um Begutachtung aus verkehrstechnischer Sicht ersucht, ob durch eine Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von derzeit 60 auf 50 km/h im gegenständlichen Abschnitt der B 1 vermehrt Verkehrsstauungen entstehen können.
Aus verkehrstechnischer Sicht wird dazu folgendes festzuhalten:
„Befund
Die gegenständliche Problematik wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach überprüft und war Gegenstand mehrer Verkehrsverhandlungen.
Am heutigen Tag standen für die neuerliche Beurteilung folgende Unterlagen zur Verfügung:
· Stellungnahme der Abteilung Straßenspezialtechnik/Verkehrstechnik (damals Abteilung ST6, heute Teil der Abteilung ST7 des Amtes der NÖ Landesregierung) vom 06. November 2002 mit Angabe der Koordinierungsgeschwindigkeiten der Ampelkette Purkersdorf
· Niederschrift der Verkehrsverhandlung vom 17. Mai 2000 (10-D-200012); In dieser Verhandlung wurde auch konkret auf den Zusammenhang der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit der Koordinierungsgeschwindigkeit eingegangen. Weiters wurden Geschwindigkeitsmessungen im betroffenen Abschnitt der B 1 veranlasst.
· Niederschrift der Verkehrsverhandlung vom 27. September 2000 (10-D-200012).
Die B 1 ist im betroffenen Bereich vierstreifig ausgebaut. Es bestehen bauliche Mitteltrennungen in Form von begrünten Inseln, welche bei Straßeneinmündungen und teilweise bei Grundstücksausfahrten, sowie im Falle von Linksabbiegestreifen unterbrochen sind. Dieser Abschnitt erstreckt sich von der Landesgrenze zu Wien (Bereich Kreuzung Mooswiesengasse) bis zur Kreuzung mit der B 44. An dieser Kreuzung besteht in Fahrtrichtung nach Purkersdorf auf der B 1 eine Fahrstreifensubraktion (der linke Fahrstreifen geht in einen Linksabbiegestreifen zur B 44 über). In Fahrtrichtung nach Wien besteht eine Fahrstreifenaddition (der von der B 44 kommende Fahrstreifen geht in den rechten Fahrstreifen der B 1 über). Die Kreuzungen der B 1 mit der B 44, der Bahnhofstraße, sowie der Anton-Wenzel-Prager-Straße sind durch eine VLSA geregelt. Weiters bestehen im Bereich der Josef-Hofmann-Gasse, sowie östlich der Mooswiesengasse VLSA geregelte Fußgängerübergänge. Soweit am heutigen Tag bekannt war, sind die VLSA der Kreuzungen Bahnhofstraße, Anton-Wenzel-Prager-Straße, sowie der geregelte Übergang bei der Josef-Hofmann-Gasse mit einer Koordinierung versehen.
Wie aus dem Schreiben der Abteilung Straßenspezialtechnik vom 06. November 2002 hervorgeht, sind die VLSA mit Koordinierungsgeschwindigkeit zwischen 53 km/h und 59 km/h geschalten. Diese Werte ergeben sich aus den Abständen der Kreuzungen zueinander bei Aufrechterhaltung einer durchgehenden Grünphase.
Seit den letzten Verhandlungen hat sich hinsichtlich der örtlichen Situation, sowie der Phasenschaltungen der VLSA nach derzeitigem Informationsstand keine Änderung ergeben.
Gutachten
Wie bereits in früheren Verkehrsverhandlungen dargelegt, besteht im vorliegenden Fall durchaus ein Zusammenhang zwischen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und der Koordinierungsgeschwindigkeit der VLSA im Zuge der B 1. In der derzeitigen Situation ist bei Einhaltung der Koordinierungsgeschwindigkeit – diese liegt zwar über 50 km/h, jedoch unter 60 km/h – eine durchgehende Grünphase für den Verkehr auf der B 1 möglich.
Dies ändert sich, im Falle einer Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h. Eine derartige Abminderung bedeutet, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der B 1 niedriger liegt als die Koordinierungsgeschwindigkeit für eine durchgehende Grünphase. Bei Einhaltung einer 50 km/h-Beschränkung wird somit ein Befahren der B 1 in der koordinierten Grünphase nicht mehr bzw. nur mehr in vereinzelt auftretenden Fällen möglich sein. Eine Inanspruchnahme der Koordinierung wiederum bedeutet unter derartigen Voraussetzungen eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Bei der gewünschten Änderung steht somit die angestrebte erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Widerspruch zur Koordinierung der Signalkette.
Sollte diese Maßnahme umgesetzt werden, so ist jedenfalls mit vermehrten Anhalte- und Anfahrvorgängen zu rechnen, da wie oben näher beschrieben, die Koordinierung – zumindest nicht für beide Fahrtrichtungen – nicht mehr durchgehend wahrgenommen werden kann. Dies ist aus verkehrstechnischer Sicht jedenfalls als Abminderung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu werten.“
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine Reduzierung der derzeit erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60km/h auf 50km/h im betroffenen Abschnitt der B 1
weder aus lärmtechnischer, medizinischer noch verkehrstechnischer Sicht zwingend erforderlich und notwendig ist.
Vielmehr muss durch die zu erwartenden vermehrten Anhalte- und Anfahrvorgänge zum einen mit einer Abminderung der Flüssigkeit des Verkehrs und zum anderen mit einer Zunahme der Lärm- und Schadstoffemmissionen gerechnet werden.
Aus diesen Gründen kann daher dem Antrag um Geschwindigkeitsreduktion nicht gefolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann
(Mag. Straub)
6.7. 150 Jahre Westbahn
Am Montag, dem 15.12.2009, 11. Uhr, findet im Stadtsaal eine Veranstaltung aus Anlass des 150jährigen Bestehens der Westbahn (Kaiserin Elisabeth-Bahn) statt. Neben den beiden Vorstandssprechern der ÖBB-Personenverkehr AG, Gabriele Lutter, und der ÖBB-Holding AG, Peter Klugar, werden zu dieser Veranstaltung die Landeshäuptmänner von Wien und Niederösterreich, Michael Häupl und Erwin Pröll, sowie der neue Österr. Bundeskanzler Werner Faymann erwartet. Die Veranstaltung wird von Regina Preloznik moderiert.
Alle Stadt- und GemeinderäteInnen sind herzlich eingeladen, an dieser Feierlichkeit teilzunehmen.
7) Sonstige Berichte und/oder Anfragen
7.1. Anfragen PUL
Sportplatz
Welchen Grund hat die Kostenexplosion von 2007 auf 2008 bei der Position Versicherung?
Wurde ein Kostenvergleich mit verschiedenen Versicherungen eingeholt? Wenn ja, mit welchen und wie war der Preisunterschied?
Antwort Bürgermeister:
Der Wechsel der Versicherung im Jahr 2007 hatte einen Sturmschaden als Anlassfall, der nicht gedeckt war. Die Stadtgemeinde ist damals auf den Kosten sitzen geblieben. In diesem Zusammenhang wurde der Deckungsumfang der Sportanlage beleuchtet und auf Standart gebracht. Gleichzeitig wurde die neu errichtete Flutlichtanlage in Deckung gegeben. Die Überarbeitung des Deckungsbereiches hat sich bereits nach kurzer Zeit bezahlt gemacht. Im Laufe des letzten orkanartigen Sturms wurden Anlagenteile der Sportanlage schwer beschädigt. Unter anderem ein Flutlichtmast. Sämtliche Kosten sind von der neuen Versicherung anstandslos erstattet worden.
Der Prämienunterschied ergibt sich aus dem unterschiedlichen Deckungsumfang wie folgt:
UNIQA VERSICHERUNG
(Gesamtversicherungssumme: 3.133,208,00)
ALLIANZ VERSICHERUNG
(Gesamtversicherungssumme: 6.974.789,00)
§ Betriebshaftpflicht ( Vereinshaftpflichtversicherung, Sportplatz, Zuschauertribünen und Anlagen, Stehplätze)
§ Feuer – Außenanlagen, KFZ, Betriebsgebäude, Tribünentrakt, Flugdach/Abstelldach (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugkörpern)
§ Leitungswasser – Betriebsgebäude, Flugdach/Abstelldach, Tribünentrakt
§ Sturmschaden – Betriebsgebäude, Flugdach/Abstelldach, Tribünentrakt (Sturm, Hagel, Steinschlag, Schneedruck, Erdrutsch)
§ Einbruch – Sportanlage, Betriebsgebäude
§ Elektrogeräte (Flutlichtanlage)
Die Ursache der den jährlichen Prämienmehraufwand übersteigenden ausgewiesenen Mehrkosten liegt darin, dass in diesem Jahr 2 Jahresprämien verbucht sind und die laufende Prämie noch ins Jahr 2009 hineingeht.
Malakademie
Welchen Überlegungen zu Folge hat die Malakademie seit September 2008 2 Räume im Provisorium 1 für 20 Termine und 14 Teilnehmer angemietet und kann eine Kostenexplosion von € 255,83 (2007) auf € 8.600,00 (lt. Budgetplan für 2009) vertreten werden?
Antwort Bürgermeister:
Die dargestellten Kosten resultieren hauptsächlich aus der Verrechnung der Miete. Im Sinne der Kostentransparenz eine logische Veranschlagung. Der Beschluss hinsichtlich Malakademie ist eindeutig: Die Stadt trägt den Sachaufwand, das Land den Personalaufwand.
Vertrag mit N1
Wie lange läuft noch der Vertrag der Stadtgemeinde mit N1?
Wie hoch sind die jährlichen Kosten?
Gibt es mit der Redaktion Absprachen, wie oft Purkersdorf in den Beiträgen Berücksichtigung findet?
Antwort Bürgermeister:
Der Kooperation mit N 1 liegt der Beschluss des Gemeinderates vom 20.06.2002, GR-545, zu Grunde, initiiert vom damaligen VizeBgm. Dr. Fuchs und mir. Diese Zusammenarbeit ist immer wieder verlängert worden und zwar durch den Gemeinderat und nach Änderung der Gemeindeordnung zuständigkeitshalber durch den Stadtrat bzw. hat sich der Vertrag mangels Kündigung innerhalb von 6 Monaten (§ 5 Informationsvereinbarung) vor Ablauf jeweils automatisch verlängert. Ein Ausstieg ist wieder mit 30.09.2009 möglich, wenn bis 31.03.2009 eine Kündigung erfolgt. Sollte eine Kündigung nicht erfolgen, so gilt die automatische Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr. Die Kosten für das Informationspaket betragen derzeit € 13.000 netto.
Gemeinde, Institutionen, Vereine und auch politische Parteien und Gruppen nützen die Informationsvereinbarung aus meiner Sicht ziemlich gut aus. Wenn man sich die Beiträge ansieht, wird man ein deutliches Übergewicht an Purkersdorfer Beiträgen bemerken. Das ist auch auf die gute Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und N 1 zurück zu führen.
Der Infokanal und dessen Beiträge sind mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil der Purkersdorfer Medienlandschaft geworden.
7.2. Anfragen LiB & Grüne
1. Im Frühjahr d.J. wurde u.a. am Plakatständer bei der Schwelle am Beginn der Sagbergstraße folgender Vermerk angebracht: (s. Foto links)
links: der Hinweis auf städtisches Eigentum - rechts: auf der einen Seite prangt der Eigentumstitel der Gemeinde, auf der anderen Seite lädt die SPÖ.
Im Sommer und Herbst wurde derselbe Plakatständer für Wahlkampf- und andere Zwecke der SPÖ verwendet.
a) Gibt es ein Übereinkommen/ einen Vertrag zwischen Gemeinde und SPÖ, der die Überlassung von Werbefläche regelt?
b) Gibt es ähnliche Übereinkommen auch mit anderen Parteien oder Organisationen?
c) Hat diese Übereinkunft/ diese Übereinkünfte Stadt- oder Gemeinderat beschlossen?
d) Wie hoch sind die Einnahmen der Gemeinde aus dieser Überlassung?
Antwort Bürgermeister:
Die Stadtgemeinde Purkersdorf verfügt über keine eigenen mobilen Plakatflächen. Plakatiert wurde bisher über ausgeborgte Plakatständer, vorwiegend von der SPÖ, zum Teil von der ÖVP. Die beiden Parteien haben die Plakatständer immer kostenlos zur Verfügung gestellt. Übereinkommen darüber gibt es nicht. Einnahmen seitens der Gemeinde gibt es nicht, weil ja die Gemeinde ausgeborgt und nicht verborgt hat.
2. Der Gemeinderat hat in Zusammenhang mit dem verfügten Baustopp beschlossen, dass die Verbauung Purkersdorfs überdacht werden soll.
Die Gemeinde hat einen Planer (DI Pluharz) mit der Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes beauftragt:
e) Wie weit sind die Arbeiten gediehen?
a) Nach welchen Kriterien entsteht der neue FWP (Flächenwidmungsplan) und der BBP (Bebauungsplan)?
b) Wer wird in die Überarbeitung mit einbezogen?
c) Wann ist geplant, die Ergebnisse den Mitgliedern des Gemeinderates vorzustellen
d) wann der Bevölkerung?
Antwort Bürgermeister:
Die Arbeiten für die Entwürfe zur Überarbeitung des Bebauungsplans laufen. Im Frühjahr wird der beauftragte Architekt Pluharz die ersten Entwürfe vorlegen. Diese werden Inhalt von Beratungen im Bauausschuss sein. Der Bauausschuss wird auch die weiteren Inhalte, falls notwendig, an das planende Büro formulieren. Geplant ist, die überarbeiteten Bebauungsvorschriften in der Septembersitzung 2009 des Gemeinderates zu verordnen. Die Bevölkerung wird im Sinne des Gesetzes informiert. Betroffene Liegenschaftseigentümer werden direkt angeschrieben.
3. Mehrleistungsentschädigungen bzw. Überstunden? Welchen Personen und welchen Posten sind diese hauptsächlich in der Bilanz zugeordnet?
Antwort Bürgermeister:
Die Überstunden verteilen sich auf das gesamte Personal. Welchen Bereichen diese zuzuordnen sind, ist aus dem Voranschlag und/oder Rechnungsabschluss zu erkennen.
4. Der Bürgermeister hat im Sommer in der NÖN 120 neue Arbeitsplätze in Purkersdorf versprochen. Wann und wo werden diese realisiert?
Antwort Bürgermeister:
Wie im NÖN-Artikel nachlesbar handelt es sich dabei vorwiegend um Maßnahmen im Bereich der ehemaligen Frilla-Leuchten, Tullnerbachstraße, und im Bereich der Fa. Plasser & Theurer, die eine neue Produktionshalle errichten werden.
5. Die Gemeinde wurde über Arbeiten im Bereich von Immorent zur Stilllegung der ehemaligen Tankstelle in Deutschwald/Heimgarten (früher Bauer) informiert.
a) Wurde die ehemalige Tankstelle in Deutschwald von Immorent ordnungsgemäß stillgelegt?
b) Hat die Gemeinde Informationen, dass der Tank ordnungsgemäß entgast und entsorgt wurde?
c) Wurden dabei die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen bzw. Verordnungen der NÖ-Landesregierung eingehalten?
d) Welche Ergebnisse gibt es zur vorgeschriebenen Untersuchung des angrenzenden Erdreichs im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen (Grundwasserverseuchung)?
e) Liegen die entsprechenden Gutachten ordnungsgemäß der Gemeinde vor?
Antwort Bürgermeister:
Bei der Tankstelle handelt es sich um die ehemalige Betriebstankstelle der Fa. Bauer Transporte. Diese Tankstelle ist mit den von der Gewerbebehörde und der Wasserrechtsbehörde erteilten Auflagen stillgelegt und abgebrochen worden. Die Tankanlage war als Kellertank (Tank in betoniertem Kellerraum) errichtet. Ich leite diese Anfrage gerne an die Bezirksverwaltungsbehörde weiter und werde die Stellungnahme an alle FraktionssprecherInnen übermitteln.
6. Anfrage Schlagitweit:
Plakatständer sind doch nicht Eigentum der Gemeinde. Erklärung, wer sich angemaßt hat, diese Ständer als Eigentum der Gemeinde zu betiteln?
Antwort Bürgermeister:
Bgm. Schlögl verweist auf die eindeutige schriftliche Stellungnahme.
8) Sitzungsplan 2009
Stadtrat Dienstag 27.01.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Dienstag 17.03.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Dienstag 28.04.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Dienstag 09.06.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Dienstag 28.07.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Dienstag 22.09.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Dienstag 27.10.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Mittwoch 24.11.2009, 19.00 Uhr, Rathaus
Gemeinderat Dienstag 31.03.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal
Dienstag 23.06.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal
Dienstag 29.09.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal
Mittwoch 02.12.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal
3. Genehmigung von Protokollen
Verifizierung des Protokolles vom 30.09.2008
Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 30.09.2008 keine Einwände haben.
Das Protokoll vom 30.09.2008 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR–0636 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
StR Christine MANDL
StR Elisabeth MAYER
GEGENSTAND: Hort- und Kindergartenessen - Förderungen
S A C H V E R H A L T
Der Gemeinderat hat am 25. September 2007 eine Anpassung des Mittagessenbeitrages für Hort und Kindergärten um € 14,00 pro Monat ab 01. September 2008 beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Anpassung des Essensbeitrages an die tatsächlichen Kosten.
Bürgermeister Schlögl hat den Finanzausschuss um einen Vorschlag für eine Ermäßigung des Essensbeitrages für sozial schwächere Familien gebeten. In Absprache mit Stadträtinnen Christine Mandl und Elisabeth Mayer wird folgende relativ einfach zu administrierbare Lösung vorgeschlagen:
Alle Familien, die auch eine NÖ-Landesermäßigung für den Betreuungsbeitrag bekommen und von denen das Kind und mindestens ein Elternteil ihren Hauptwohnsitz in Purkersdorf haben, erhalten von der Stadtgemeinde eine Förderung für die Kosten des Mittagessens – denn dieses ist von der Landesförderung ausgenommen. Die Förderung beträgt maximal das Ausmaß der Betragserhöhung, nämlich € 14,00 pro Monat für die volle Inanspruchnahme von 5 Essen pro Woche. Die Förderung wird aliquotiert, d.h. wird beispielsweise nur 1 Mittagessen/Woche gebucht, so beträgt die Förderung 1/5, d.h. 2,80/Monat. Der Nachweis für NÖ-Landesermäßigung ist beim Antrag auf Förderung auf der Gemeinde vorzulegen. Eine Sondersituation ist dann gegeben, wenn ein Kind im Hort nur das Mittagessen bezieht und keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt, denn in diesem Fall können die Eltern nämlich nicht beim Land um Förderung ansuchen. In einem solchen (eher seltenen) Fall wird der Antrag um Förderung für das Mittagessen vom Stadtamt entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes für die Nachmittagsbetreuung behandelt und daraus die Essensförderung berechnet.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt eine Förderung des Hort- und Kindergartenessen rückwirkend ab September 2008 wie im Sachverhalt beschrieben.
Die Kosten der Maßnahmen werden mit ca. € 3.000,00 geschätzt.
Haushaltsstelle: 2/250000+810100 (Schülerhort) (Mindereinnahmen)
2/24000. +810100 (Kindergärten) (Mindereinnahmen)
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Mayer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR–0637 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
StR Christine MANDL
StR Elisabeth MAYER
GEGENSTAND: Kleinkinderbetreung - Elternförderungen
S A C H V E R H A L T
Die im Vorjahr für die Kindergruppe Hilfswerk gewährte besondere Elternförderung für die vom Hilfswerk an die Stadtgemeine zu entrichtende Miete hat zu Diskussionen mit anderen Kindergruppenbetreibern geführt.
Eine mögliche Lösung wäre an Stelle einer „besonderen Mietförderung“ eine „allgemeine Elternförderung“ zu gewähren, bei der die Stadtgemeinde die Betreuung selbst und nicht allfällige reale oder fiktive Mieten fördert.
Es wird eine breitere Direktförderung von Eltern bei der Kinderbetreuung befürwortet; eine soziale Staffelung der Förderung ist jedenfalls sinnvoll. Eine Lösung muss zudem möglichst einfach administrierbar sein, dabei sollten auch alternative Modelle (Gutscheinlösung) überdacht werden. Bei einem Modell der angedachten Art sind mit Kosten zwischen € 13.000,00 bis € 15.000,00 pro Jahr zu rechnen.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit der Leiterin der Allgemeinen Verwaltung über eine mögliche Sozialstaffelung des Direktzuschusses und über Alternativlösungen gesprochen. Lt. Auskunft von Frau Novotny ist eine Sozialstaffelung nur mit größerem Aufwand zu bewerkstelligen. Sie empfiehlt eine Direktförderung ohne Sozialstaffelung, jedoch mit Zeitstaffelung.
Antrag
der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtgemeinde Purkersdorf fördert die Kleinkinderbetreuung in dazu befugten und vom Land NÖ anerkannten privaten Institutionen mit einem Pauschalbetrag von € 1,25 pro betreutem Halbtag, das sind bei Ganztagsbetreuung (Mo-Fr Vormittag und Nachmittag bei 20 Tagen) im Monat € 50,00. Der Anspruch ist über die Abrechnung der Kindergruppenbetreiber nachzuweisen und wird direkt als Elternzuschuss an den Elternteil ausbezahlt, der Familienbeihilfe bezieht. Diese Regelung gilt nur dann, wenn das Kind noch nicht in den Kindergarten aufgenommen werden kann (Altergrenze 2,5 Jahre oder Platzmangel im Kindergarten) und wenn das Kind und zumindest ein Elternteil ihren Hauptwohnsitz in Purkersdorf haben. Diese Regelung gilt nicht für die Kindergruppe des NÖ Hilfswerks, für die bereits in einer gesonderten Vereinbarung ein Elternzuschuss bewilligt wurde.
Die näheren Modalitäten sollen von der Allgemeinen Verwaltung festgelegt werden. Diese Regelung soll ab 01. Jänner 2009 in Kraft treten und soll vorläufig befristet bis Ende August 2009 gelten. Wenn sich die Regelung bewährt, kann im Gemeinderat Juni 2009 eine Verlängerung beschlossen werden.
Die Kosten der Maßnahmen werden mit ca. € 13.000,00 bis € 15.000,00 geschätzt.
Haushaltsstelle: 1/439000-757000 (1. NAVA 2008 und VA 2009)
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Traurig, Mayer, Schlögl, Parzer, Schmiedl
GR Traurig verläßt die Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
GR Traurig nimmt wieder an der Sitzung.
Punkt: GR–0638 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Kauf- und Tauschvertrag - Berggasse
S A C H V E R H A L T
Herr Ing. Johann Klein, Berggasse 14, hat die Stadtgemeinde Purkersdorf ersucht, ihm einen Teil der Parzelle 476 (Böschung vom derzeitigen Zaun bis zur Wegkante) zu verkaufen. Diese Teilfläche grenzt direkt an sein Grundstück Berggasse 16, EZ 54, und würde dieser zugeschlagen werden.
Es liegt nunmehr ein Teilungsplan vom 15. Oktober 2008 der Miedler Ziviltechniker GesmbH., Wiener Straße 39, 2340 Mödling, vor. Gemäß diesem Vermessungsplan erwirbt Herr Ing. Klein Johann, Berggasse 14, 3002 Purkersdorf, eine Teilfläche der Parz, 476/2, EZ 2245, im Ausmaß von 131 m², zum lastenfreien Kaufpreis von € 9.825,00 (lt. Schätzungsgutachten des ger. beeideten Sachverständigen Heinz Hiermaier liegt derzeit der Verkehrswert bei € 75,00/m²).
Durch diese Abtretung würde der Zugang zum Wald nicht beeinflusst und wäre dieser nach wie vor im bisherigen Ausmaß möglich.
Weiters tauscht und übergibt die Stadtgemeinde Purkersdorf eine bestehende Fläche im Ausmaß von 8 m², die mit Parz. 47/1 vereinigt wird, an Herrn Ing. Johann Klein. Im Gegenzug tauscht und übergibt Herr Ing. Johann Klein eine Fläche im Ausmaß von 10 m² (Teilfläche 47/2) samt allem Zubehör (Brunnen) an das Öffentliche Gut der Stadtgemeinde Purkersdorf. Dieser Tausch erfolgt ohne Wertausgleich.
Die mit der Errichtung dieses Kaufvertrages und grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten werden ausschließlich von Herrn Ing. Johann Klein getragen.
Antrag
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche von 131 m² der Parzelle 476/2, an
Herrn Ing. Johann Klein, Berggasse 14, 3002 Purkersdorf, zu einem Verkaufspreis von
€ 9.825,00 (= € 75,00/m²). Gleichzeitig wird der Brunnen bei der Liegenschaft Berggasse 16 (Parz. 47) ins öffentliche Gut übergeben und als Ausgleich für diese Baulandfläche (10 m²) erhält Herr Ing. Johann Klein eine 8 m² Teilfläche am Westrand der Liegenschaft Berggasse 16. Dieser Tausch erfolgt ohne Wertausgleich. (Siehe beiliegenden Entwurf des Kauf- und Tauschvertrages).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Teilungsplan vom 15. Oktober 2008 der Miedler Ziviltechniker GesmbH., Wiener Straße 39, 2340 Mödling.
Herr Ing. Johann Klein hat außerdem zugesagt, dass an der Grundstücksgrenze der neu übertragenen Fläche 476/2 jedenfalls keine Mauer gebaut wird und der natürliche Bewuchs gewährleistet bleibt.
Des weiteren erfolgt eine Umzäunung der Fläche erst, wenn die für die Friedhofsmauer gefährlichen Bäume von der Stadtverwaltung gefällt wurden – damit ist eine wesentlich kostengünstigere Fällung möglich, als bei einer momentan notwendigen Abtragung.
Diese Absprachen werden in einer Nebenabrede festgehalten.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlagitweit, Parzer, Schlögl, Nemec
Geschäftsordnungsantrag Parzer:
Antrag auf getrennte Abstimmung:
a) Brunnen – Tausch und b) Verkauf der Böschung.
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:
Dafür: 16
Dagegen: 12 (De Bettin Padolin, Nemec, Schlögl, Pleisch, Orthofer, Mandl, Mayer, Gaugl, Zöchinger, Urban, Opptiz, Watznauer)
Abstimmungsergebnis:
a.) Brunnen – Tausch:
einstimmig
b.) Verkauf der Böschung:
dafür: 23
dagegen: 5 (Schmidl, Parzer, Aicher, Schlagitweit, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0639 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Grundverkauf – Parz. 515/74, EZ 2245
S A C H V E R H A L T
Herr Ing. Andreas Rahofer, Wiener Straße 70/5/12, 3002 Purkersdorf, hat auf Grund einer aktuellen Vermessung durch das Vermessungsbüro DI Alireza Khatibi, Hauptstraße 60B/11, 3021 Pressbaum, mit Schreiben vom 25. August 2008 um einen Grundtausch im Ausmaß von 10 m² für die Parzelle Nr. 515/74, EZ. 2245, KG. Purkersdorf, öffentliches Gut, und 12 m² für die Parzelle Nr. 515/65, EZ. 1507, Konstantin Walz-Gasse 30, bei der Stadtgemeinde Purkersdorf angesucht, da seine bestehende Stützmauer geringfügig von der Grundgrenze lt. Teilungsplan aus dem Jahr 1930 abweicht. Herr Ing. Andreas Rahofer ersucht weiters, dass diese Teilung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Vermessungsamt durch die Stadtgemeinde Purkersdorf durchgeführt wird.
Mitglieder des Finanzausschusses haben am 19. September 2008 eine Besichtigung vor Ort vorgenommen.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Fläche von 10 m² der Parzelle 515/74, ÖG, an Herrn Ing. Andreas Rahofer, Wiener Straße 70/5/12, 3002 Purkersdorf, zu einem Verkaufspreis von € 220,00/m². Dem angebotenen Ankauf einer Fläche von 12 m² der Parzelle 515/65, Konst. Walz-Gasse 30, tritt die Stadtgemeinde Purkersdorf nicht näher, da die Grundfläche derzeit nicht benötigt wird.
Die Durchführung und die Kosten der Grundteilung nach dem § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes sind vom Grundeigentümer der Parzelle 515/65,
Herrn Ing. Rahofer, zu tragen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR–0640 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Grundverkauf Parzelle 283/1, EZ 850 (Am Feuerstein)
S A C H V E R H A L T
Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007, GR-0491, hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf den Verkauf einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parz. 283/1, EZ 850, KG Purkersdorf an Herrn und Frau Wolfgang und Kirsten Kern, Am Feuerstein 29, 3002 Purkersdorf, zu einem Preis von € 10.000,00 genehmigt. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 hat die Familie Kern mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen ihr Haus an Herrn Michael Molecz und Gebhart Schernthaner verkaufen. Daher hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf in seiner nächsten Sitzung am 11. März 2008, GR-0526, beschlossen den Verkauf der Teilfläche an Herrn und Frau Wolfgang und Kirsten Kern nicht zu vollziehen und abzuwarten ob ein entsprechendes Ansinnen auch von den Nachfolgeeigentümern eingebracht wird. Ein solches Ansuchen ist im April 2008 bei der Stadtgemeinde eingelangt.
Die neuen Eigentümer – Molecz und Schernthaner – haben aufgrund der Mitteilung, dass die Stadtgemeinde grundsätzlich bereit sei, den Liegenschaftsteil auch an sie zu verkaufen, die Teilung und naturschutzbehördliche Genehmigung veranlasst sowie die Errichtung eines Kaufvertrages in die Wege geleitet, der auch bereits unterschrieben ist. Ebenfalls wurde bereits, ausgehend vom Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2007 eine Kaufsumme in Höhe von € 10.000,00 treuhändig hinterlegt.
Aus der Korrespondenz mit Herrn Molecz ist zu erkennen, dass immer wieder darauf hingewiesen worden ist, dass für die Finalisierung des Verkaufs zwingend ein Beschluss des Gemeinderates notwendig ist.
Antrag
Die Stadtgemeinde ist nach wie vor bereit, das Teilgrundstück 283/1 zu verkaufen. Für die Festlegung des Kaufpreises ist die Einholung einer sachverständlichen Bewertung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen einzuholen.
Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat die Stadtverwaltung, ein Gutachten über die juristischen Fragen des Verkaufsprozesses und möglicher Prozessrisiken einzuholen.
Festgestellt wird ferner, dass ein allfälliger Verkauf nur nach Vorliegen aller notwendigen Schritte (z.B. Entwidmung aus dem öff. Gut und Beschluss durch die zuständigen Gremien) erfolgen kann.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlagitweit, Aicher, Cambruzzi, Gaugl, Schmidl, Urban, Parzer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0641– StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Leasingankauf – Amtsgebäude (Restaurant)
S A C H V E R H A L T
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 teilte die Purge Grundstücksverwaltungs-
Gesellschaft m.b.H. , Dr. Adolf Schärf Str. 5 - 9, 3100 St. Pölten, der Stadtgemeinde Purkersdorf mit, dass der Leasingvertrag 1200905/004 per 31. Dezember 2008 ausläuft
und das gegenständliche Baurecht zum Kauf anbietet.
Der Kaufpreis per 31. Dezember 2008 für das Baurecht (Amtsgebäude) beträgt
€ 93.843,01 zzgl. 20 % MWSt. Verkaufsstichtag des Baurechtes ist der
02. Jänner 2009.
Zusätzlich zum Kaufpreis werden noch Kosten an Grunderwerbssteuer, Bearbeitungsgebühr, Eintragungsgebühren, Beglaubigungen, Verbücherung, Notariatskosten etc. in geschätzter Höhe von € 10.000,00 anfallen.
Mit der Kaufvertragserstellung wird das Notariat Purkersdorf Dr. Günther Fuchs und
Dr. Andreas Reim, Hauptplatz 3, 3002 Purkersdorf, beauftragt.
Antrag
Der Gemeinderat beschließt den Ankauf des Leasingobjektes Amtsgebäude
(Restaurant) zu einem Kaufpreis in Höhe von € 93.843,01 zzgl. 20 % MWSt.
Die mit der Kaufvertragserstellung verbundenen Kosten sind von der Stadtgemeinde
Purkersdorf zu tragen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0642 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Leasingankauf – Alois Mayer-Gasse 4a (Schülerhort)
S A C H V E R H A L T
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 teilte die QUADEC Z Immobilien Leasing GesmbH. ,
Dr. Adolf Schärf Str. 5 - 9, 3100 St. Pölten, der Stadtgemeinde Purkersdorf mit, dass der Leasingvertrag 1200905/006 per 31. Dezember 2008 ausläuft.
Der Kaufpreis per 31. Dezember 2008 für das Gebäude Schülerhort (Superädifikat) beträgt € 540.511,47 zzgl. 20 % MWSt. Verkaufsstichtag des Superädifikates ist der
02. Jänner 2009.
Der Kaufpreis in der Höhe von € 540.511,47 wurde bereits mittels eines Kautionsmodells bis Vertragsende angespart. An tatsächlichen Kosten werden Grunderwerbssteuer, Bearbeitungsgebühr, Eintragungsgebühren, Beglaubigungen, Verbücherung, Notariatskosten etc. in geschätzter Höhe von € 30.000,00 anfallen.
Mit der Kaufvertragserstellung wird das Notariat Purkersdorf Dr. Günther Fuchs und Dr. Andreas Reim, Hauptplatz 3, 3002 Purkersdorf, beauftragt.
Antrag
Der Gemeinderat beschließt den Ankauf des Leasingobjektes Schülerhort
(Alois Mayer-Gasse 4a) zu einem Kaufpreis in Höhe von € 540.511,47 zzgl. 20 % MWSt. Der Betrag wurde bereits mittels Kaution angespart und kommt nicht zur Auszahlung.
Die mit der Kaufvertragserstellung verbundenen Kosten sind von der Stadtgemeinde
Purkersdorf zu tragen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Mayer, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
GR Matzka nimmt an der Sitzung teil.
Punkt: GR–0643 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Rahmenvereinbarung und Basissubvention 2009 –
Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“
S A C H V E R H A L T
Der Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ hat die Stadtgemeinde Purkersdorf um eine Rahmenvereinbarung ersucht, in der die wechselseitigen Erwartungen und Leistungen festgehalten werden. Der Textvorschlag wurde vom Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ erstellt, und vom Finanzstadtrat in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendausschusses und dem Jugendzentrum beim Jour-fixe am
10. November 2008 diskutiert (Vereinbarung siehe Beilage). Das Jugendzentrum hat vordringlich darum gebeten, eine Entscheidung über eine Basissubvention jeweils schon im Dezember des Vorjahres zu treffen, um eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt die Rahmenvereinbarung lt. Beilage mit dem Verein Jugend- und Kuturzentrum „Agathon“. Diese Rahmen-vereinbarung ist vorläufig bis Ende 2010 befristet. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt weiters als Basissubvention für das Jahr 2009 einen Betrag von
€ 50.000,00. Die Auszahlung erfolgt jeweils innerhalb den ersten beiden Wochen jedes Quartals. Der Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ wird der Stadtgemeinde Purkersdorf bis Ende März 2009 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2008 und einen Jahresplan zur inhaltlichen Ausrichtung für das Jahr 2009 vorlegen.
Gemäß Rahmenvereinbarung nominiert die Stadtgemeinde Purkersdorf für die Funktion
des Rechnungsprüfers Herrn GR Leopold Zöchinger.
Haushaltsstelle: 5/061010-757001 (VA 2009)
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Rahmenvereinbarung
zwischen Stadtgemeinde Purkersdorf und Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf
Was tut der Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf?
Der VJKP betreibt im Bereich der offenen und niedrigschwelligen Jugendarbeit im Gemeindegebiet von Purkersdorf folgende drei Einrichtungen:
Jugend- und Kulturhaus Agathón
Offene Jugendarbeit im Freizeit- und Kulturbereich
Jugendberatung [re:spect!]
Niedrigschwellige Sozialarbeit, Beratung und Betreuung für junge Menschen (12 bis 25 Jahre) durch ausgebildetes Fachpersonal (DiplomsozialarbeiterInnen)
Suchtberatung H.O.T.
Prävention, Information, Beratung und Triage (Vermittlung zu/Zusammenarbeit mit anderen Institutionen) im Suchtbereich durch ausgebildetes Fachpersonal (DiplomsozialarbeiterInnen)
Ziel der Vereinbarung ist es,
a) die Transparenz der Leistungen des VJKP für die SgP zu verbessern,
b) die inhaltlichen Mindestaufgaben des VJKP zu definieren,
c) dem VJKP eine längerfristige budgetäre Planung der Jugendarbeit zu ermöglichen,
Grundsätzliche Vereinbarungen
Die SgP bekennt sich
a) zu ihrer jugendpolitischen Verantwortung für eine professionelle Jugendarbeit,
b) zu ihrer Absicht, den VJKP beim Betrieb seiner offenen und niedrigschwelligen Jugendarbeit finanziell zu unterstützen
c) zu ihrem Interesse, das VJKP in ihre kommunale Jugendarbeit einzubinden,
Der VJKP bekennt sich dazu,
a) die SgP regelmäßig sowie auf Anfrage über seine Aktivitäten, Angebote, Pläne und Ausgaben zu informieren,
b) die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Einrichtungen, die in der Jugendarbeit tätig sind, selbstständig zu suchen bzw. zu intensivieren.
Vereinbarungen zur Basissubvention
Die Stadtgemeinde fördert den Betrieb der offenen Jugendarbeit in Purkersdorf über eine jährliche pauschale Basissubvention an den VJKP. Diese Basissubvention dient der Sicherung der laufenden Grundkosten (Miete, Energie und Betriebskosten) der drei Einrichtungen und für die Organisation und Durchführung des Betriebes einer regelmäßigen und für die Purkersdorfer Jugendlichen attraktiven offenen Jugendarbeit im Jugend und Kulturhaus Agathon. Die Stadtgemeinde Purkersdorf und der Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf legen Wert auf eine weitgehende Beteiligung von Jugendlichen bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten bis hin zu einer größtmöglichen Selbstorganisation.
Das Ausmaß der Subvention wird vom Gemeinderat jeweils im Dezember eines Jahres für das jeweils darauffolgende Jahr auf Vorschlag des Bürgermeisters und des jeweils zuständigen Stadtrates beschlossen.
Die Auszahlung der Subvention erfolgt zu jeweils einem Viertel in den ersten zwei Wochen eines jeden Quartals. Die Höhe der Basissubvention wird nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten der Stadtgemeinde im Gemeinderat festgelegt.
Vereinbarungen zum besseren Informationsaustausch
Sowohl SgP als auch VJKP sind an einer laufenden gegenseitigen Information interessiert. Dazu wird ein regelmäßiges (zumindest quartalsweises) Treffen zwischen VertreterInnen des VJKP und dem für Jugendangelegenheiten zuständigen Ausschusses vorgesehen. Weiters werden die beiden für Jugendangelegenheiten und für Subventionen zuständigen StadträtInnen als Gäste in beratender Funktion in Vereinsgremien des VJKP eingebunden. Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung der Vereinsstatuten wird der Stadtgemeinde das Recht eingeräumt, einen der beiden Rechnungsprüfer des VJKP zu nominieren.
Der VJKP wird der Stadtgemeinde bis Ende März eines jeden Jahres einen jährlichen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Vorjahr und einen Jahresplan zur inhaltlichen Ausrichtung legen.
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR–0644 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Aufnahme von Darlehen
S A C H V E R H A L T
Im Voranschlag 2008 ist zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens „Lärmschutz“ auf der Haushaltsstelle 6/529000+346231 eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 81.700,00 veranschlagt.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat folgende Kreditinstitute um ein Darlehensangebot
ersucht:
Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG
Raiffeisenbank Pressbaum-Breitenfurt reg.Gen.m.b.H.
Volksbank Wien AG
UniCredit Bank Austria AG
BAWAG P.S.K.
Abgabetermin war Montag, 01. Dezember 2008, 12.00 Uhr.
Ersucht wurde um Anbot für ein Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren, Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den 6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF. Die UniCredit Bank Austria AG und BAWAG P.S.K. haben innerhalb der Frist ein Anbot gelegt.
Die Volksbank Wien AG hat per E-Mail vom 03. Dezember 2008 mitgeteilt, dass sie aus abwicklungstechnischen Gründen kein Angebot legen werde.
Lärmschutz: € 81.700,00 |
||||
Banken |
6-Monats-EURIBOR |
6-Monats-LIBOR |
||
Raiffeisenbank |
|
nicht abgegeben |
|
nicht abgegeben |
BAWAG P.S.K. |
|
+ 0,28 |
|
+ 0,38 |
UniCredit Bank Austria CA |
|
+ 1,40 |
|
nicht angeboten |
Erste Bank d. Sparkassen |
|
nicht abgegeben |
|
nicht abgegeben |
Volksbank Wien AG. |
|
legt kein Anbot |
|
legt kein Anbot |
|
|
|
|
|
Nur die BAWAG P.S.K. hat den LIBOR angeboten mit 0,38 %-Punkten Aufschlag.
Zum Angebotsstichtag (25.11.2008) betrug der Zinssatz beim LIBOR 1,4833 %.
Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich auf Basis 6-Monats-CHF-Libor 2 Bankarbeitstage vor dem nächsten Fälligkeitstermin.
Die Konvertierung des CHF-Darlehen in ein EURO-Darlehen ist zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer Frist von 10 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit ohne Verrechnung von Spesen möglich.
Antrag
der Gemeinderat möge beschließen:
Aufnahme eines Fremdwährungskredites für die Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens ”Lärmschutz” des Haushaltsjahres 2008 in Höhe von € 81.700,00 bei der BAWAG P.S.K. zu folgenden Bedingungen:
Zuzählung 100 %, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 30.06.2011, Bindung des Zinssatzes an den 6 Monats-LIBOR (CHF) mit einem Aufschlag von 0,38 %-Punkten und halbjährlicher Anpassung.
Die Konvertierung des CHF-Darlehen in ein EURO-Darlehen ist zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer Frist von 10 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit ohne Verrechnung von Spesen möglich.
Haushaltsstelle: 6/529000+346231
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlögl, Parzer
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24
Enthalten: 5 (Urban, Gaugl, Mayer, Zöchinger, Oppitz)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0645 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: 1. Nachtragsvoranschlag 2008
S A C H V E R H A L T
Ein 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2008 wurde erstellt und im
Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den 1. Nachtragsvoranschlag 2008 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Der Finanzausschuss hat die Änderungen diskutiert und nimmt sie zur Kenntnis, zumal sie durch entsprechende Beschlüsse von Stadt- und Gemeinderat gedeckt sind.
Gleichzeitig nimmt der Finanzausschuss den 1. Nachtragsvoranschlag 2008 zum Anlass die Stadt- und Gemeinderäte darauf hinzuweisen, dass sich alle Ausgaben nach den Vorgaben des Budgets richten sollten und bewusste Überschreitungen nur in Ausnahmefällen beschlossen werden sollten.
Der 1. NAVA 2008 lag vom 21. November 2008 bis 09. Dezember 2008 zur Einsichtnahme auf. Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden bis Sitzungsbeginn nicht eingebracht.
Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
€ 15,242.100,00 vor, das sind um € 278.400,00 mehr als der ursprüngliche Voranschlag.
Im ao Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 2,851.600,00 vorgesehen, das sind um € 683.600,00 mehr als vorgesehen.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag ergeben sich aus Mehr-/Minderausgaben bzw. -einnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Budgetentwurfes seitens der Finanzverwaltung bzw. politischen Entscheidungsträger nicht eingeschätzt werden konnten.
Die größten Änderungen im ao Haushalt betreffen Straßenbau, Wasserleitungsbau,
Abwasserbeseitigung, Brücken und der Grundkauf Tullnerbachstraße 50. Die zusätzlichen Ausgaben werden durch Verschiebung von geplanten Projekten in das
Haushaltsjahr 2009, dafür wurden andere vorgezogen, und Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens (Grundkauf Tullnerbachstraße 50) abgedeckt.
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtragsvoranschlag 2008 in der vorliegenden Form.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Aicher, Parzer, Schlögl, Schlagitweit, Cambruzzi, Franke-Losmann, Weinzinger
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18
Enthalten: 11 (Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Oppitz, Zöchinger, Schmidl, Parzer, Aicher, Schlagitweit, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR-0646 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Voranschlag 2009 und Dienstpostenplan
S A C H V E R H A L T
Der Entwurf des Voranschlages 2009 und der Dienstpostenplan 2009 wurden erstellt und im Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat empfohlen, den Voranschlag 2009 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Der Voranschlag 2009 und der Dienstpostenplan 2009 sind vom 21. November 2008 bis 09. Dezember 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden keine eingebracht.
Die geplanten Einnahmen des o. Haushaltes betragen € 17,184.800,00, die ordentlichen Ausgaben (ohne Zuführung an den a.o. Haushalt) € 16,418.200,00. Ein Betrag von
€ 766.600,00 wird an den a.o. Haushalt zugeführt.
Die geplanten Ausgaben des a.o. Haushalt betragen € 2,212.000,00.
Diese werden zum größten Teil wie folgt bedeckt:
- Einnahmen aus Förderungen, Werbungen, Erlöse, Beiträge etc.: € 486.900,00
- Zuführungen vom ordentlichen Haushalt: € 766.600,00,
- Aufnahme eines Darlehens insbesondere für die Finanzierung des Lärmschutzes, Straßenbau, Brücken und Stadtentwicklung: € 776.600,00.
Trotz der Aufnahme des Darlehens wird die Stadtgemeinde auch im Jahr 2009 einen Netto-Abbau der Verbindlichkeiten (Darlehen und Leasingverpflichtungen) erreichen.
Dienstpostenplan 2009
Der Dienstpostenplan 2009 ist in der selben Form aufgelegt worden, wie er 2008 beschlossen worden ist. Zur Auflage gibt es ein paar Änderungen aufgrund der Beratungen des Personalausschusses vom 03.12.2009.
Die größten Abweichungen zu 2008 waren in den Bereichen Kinderbetreuung (+ 65 Wochenstunden IST, + 42 SOLL), Schülerhort (+ 15 IST, +5 SOLL), Bauhof (+ 40 IST, + 80 SOLL), Heimatmuseum (+ 10 IST/SOLL durch die Aufnahme in den Stundenausweis), Bauverwaltung + 40 IST/SOLL) sowie im Bereich Volksschule, Hauptschule und Sonderpäd. Zentrum (+ 49 IST,+ 50 SOLL) nachzubilden. Der absolute DienstnehmerInnenstand verändert von 92 auf 101 bzw. von 100 auf 111 mit den angeschlossenen Einrichtungen.
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag 2009 und den Dienstpostenplan 2009
in der vorliegenden Form.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Aicher, Schlögl, Schlagitweit, Gaugl, Parzer, Weinzinger, Cambruzzi, Putz, Wolkerstorfer, Zöchinger
Geschäftsordnungsantrag Gaugl:
Antrag auf getrennte Abstimmung Voranschlag 2009 und Dienstpostenplan 2009
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:
einstimmig
Abstimmungsergebnis Voranschlag 2009:
Dafür: 18
Dagegen: 10 (Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Oppitz, Zöchinger, Cambruzzi, Parzer, Schlagitweit, Aicher)
Enthalten: 1 (Schmidl)
Abstimmungsergebnis Dienstpostenplan 2009:
Dafür: 23
Enthalten: 6 (Schmidl, Parzer, Aicher, Schlagitweit, Franke-Losmann, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0647 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Mittelfristiger Finanzplan 2009 - 2012
S A C H V E R H A L T
Der mittelfristige Finanzplan 2009 - 2012 (MFP) wurde auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen erstellt. Es handelt sich um um ein Zahlenwerk, in dem die absehbaren Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts gemäß derzeitigem Wissensstand fortgeschrieben werden.
Die Prognose ist schwierig, weil naturgemäß nur diejenigen Projekte berücksichtigt werden können, die bereits konkret geplant bzw. beschlossen sind. Andere Projekte des ao Haushalts, die vom Gemeinderat jeweils gesondert beschlossen werden, sind naturgemäß nicht im Detail planbar. Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedenfalls fortgesetzt.
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für
die Jahre 2009 bis 2012.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Parzer, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18
Dagegen: 9 (Schlagitweit, Aicher, Parzer, Mayer, Gaugl, Watznauer, Oppitz, Zöchinger, Cambruzzi)
Enthalten: 2 (Schmidl, Urban)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0648 – WIPUR GesmbH.
GEGENSTAND: Bericht aus der Gesellschaft
B E R I C H T
CHF-Darlehen AHS:
Gemäß des Beschlusses des Gemeinderates (Pkt. GR-601) vom 23.09.2002 wird die
Dokumentation der Tilgung des AHS-CHF-Darlehens wie folgt dargelegt:
Erste Kreditaufnahme: 30.09.2002 CHF 22,029.000,00 Kurs: 1,4686; per 02.12.2008 1,5336
Tilgung: bisher CHF 13,217.400,00
Kreditstand: 30.09.2008 CHF 8,811.600,00 Kursgewinn: EUR 620.748,71
Zweite Kreditaufnahme: 31.03.2003 CHF 2,453.238,32 Kurs: 1,4800; per 02.12.2008 1,5336
Tilgung: bisher CHF 930.538,64
Kreditstand: 30.09.2008 CHF 1,522.699,68 Kursgewinn: EUR 45.071,83
Dritte Kreditaufnahme: 29.10.2003 CHF 1,549.100,00 Kurs: 1,5491; per 02.12.2008 1,5336
Tilgung: bisher CHF 516.370,00
Kreditstand: 30.09.2008 CHF 1,032.730,00 Kursgewinn: EUR 7.735,96
Der realisierte Vorteil gegenüber einer EURO-Finanzierung beträgt seit
Tilgungsbeginn € 673.556,50.
Projekt Neubau 6-gruppiger Kindergarten Wintergasse 46
Die rechtskräftige Baubewilligung für die Errichtung des 6-gruppigen Kindergartens in der Wintergasse 46 lag mit 12.09.2008 vor. Am 15.09.2008 war der offizielle Baubeginn.
Die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke werden seitens der WIPUR entsprechend den Regeln des Bundevergabegesetzes durchgeführt und das Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgewickelt.
Derzeit läuft auf der Baustelle alles programmgemäß – der Baufortschritt ist sehr zufriedenstellend. Wenn es die Witterung zulässt, ist mit einer Rohbaufertigstellung in der KW 5/2009 zu rechnen. Die Abgabe einer Gesamtfertigstellungsprognose des Neubaus ist derzeit nur sehr schwer möglich, da es ganz wesentlich von der Witterung abhängt, welche Baumaßnahmen erfolgen können und welche verschoben werden müssen – eine derartige Prognose wird im Frühjahr 2009 mit realistischen Ansätzen möglich sein.
Mittlerweile ist auch die Förderzusage des Landes NÖ eingetroffen, die aus zwei Teilen besteht. Einerseits gewährt das Land NÖ eine sogenannte Sockelbeihilfe in Höhe von € 1.108.900,--, die im Jänner 2009 zur Auszahlung kommen wird, und andererseits gewährt das Land NÖ einen Zinsenzuschuss von insgesamt
€ 341.865,-- über 15 Jahre fallend verteilt (im ersten Jahr ca. € 43.000,-- im letzten Jahr ca. € 2.000,--). Diese Förderung betrifft nur das Bauwerk. Für die Einrichtung wird es eine eigene Förderung geben, um diese aber erst nach Vorlage der Einrichtungsplanung (an dieser wird zur Zeit gearbeitet) angesucht werden muss.
Nach derzeitigen Schätzungen (viele Ausschreibungen vor allem der Ausbau-Gewerke laufen noch) werden die Netto-Errichtungskosten bei rund € 3,5 Millionen liegen. Die WIPUR ist permament um Kostenoptimierung des Projektes bemüht.
Für die Stadtgemeinde Purkersdorf heisst dies, dass unter Berücksichtigung der Förderungsmittel des Landes NÖ mit einer Belastung des Haushaltes von jährlich rund € 250.000,-- (15-jährige Finanzierung mit Zinssatz-Annahme 4,5%) über 15 Jahre mit fallender Tendenz (im Zinsanteil) zu rechnen ist.
Die gesamte Einrichtung ist hier noch nicht enthalten. Man kann von ca. 10% der Errichtungskosten für die Einrichtung ausgehen.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR – 0649 – WIPUR GesmbH.
GEGENSTAND: Patronatserklärung für Wohnbauprojekt Wintergasse
S A C H V E R H A L T
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2008 hat der Gemeinderat eine Patronatserklärung für einen von der WIPUR GmbH bei der Bank Austria aufgenommenen Baufinanzrahmen in Höhe von € 3.000.000,-- für das gegenständliche Projekt beschlossen.
In den letzten Monaten hat sich das allgemeine wirtschaftliche Umfeld massiv verändert, was auch beim gegenständlichen Projekt zu Verzögerungen bei den Verkäufen der einzelnen Wohneinheiten an die Endkunden geführt hat. Aus dieser Verzögerung heraus ist die Aufstockung des Baufinanzrahmens auf € 5.000.000,-- notwendig, damit das komplette Projekt finalisiert werden kann. Der Baufinanzrahmen wird natürlich nur entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausgenützt.
Seitens der finanzierenden Bank gibt es zur Aufstockung des Baufinanzrahmens bereits grünes Licht – und das noch zu den ursprünglichen Konditionen. Derzeit wäre eine solche Finanzierung um vieles teurer. Vorraussetzung für diese Inanspruchnahme ist allerdings eine entsprechende Beschlussfassung des Gemeinderates, dass die Patronatserklärung nunmehr für einen Baufinanzrahmen in der Höhe von € 5.000.000,-- übernommen wird.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt, dass die in der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2008 beschlossene Patronatserklärung nunmehr für den Baufinanzrahmen in Höhe von € 5.000.000,-- als Sicherheit für das Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48 der WIPUR GmbH dient.
Zu diesem Bericht sprachen:
Schlögl, Schlagitweit, Aicher, Watznauer, Cambruzzi, Gaugl, Franke-Losmann, Wolkerstorfer, Schmidl
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18
Dagegen: 4 (Schmidl, Parzer, Aicher, Schlagitweit)
Enthalten: 7 (Cambruzzi, Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Oppitz, Zöchinger)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Bgm. Mag. Karl Schlögl ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Punkt: GR–0650 – Bürgermeister Mag. Karl SCHLÖGL
GEGENSTAND: Open Air Sommer 2009
S A C H V E R H A L T
Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt auch im Jahr 2009 wieder ein umfangreiches Kulturprogramm auszurichten. Höhepunkte dieser Eventreihen sind wiederum zwei Open Air-Auftritte, 1 österreichische und 1 internationale Topgruppe/Künstler, am Hauptplatz
Die Kalkulation für den Open Air Sommer 2009 sieht wie folgt aus:
Ausgaben:
Internationale Band (noch nicht bekannt) € 50.000,00
Andy Lee Lang € 10.000,00
2 regionale Vorbands € 2.500,00
Ton/Licht/Bühne € 20.000,00
Backline € 3.000,00
Hotelkosten € 2.500,00
Transporte € 2.000,00
Gastro/Catering
Band/VIP-Service
Bühnenarbeiter, Feuerwehr
Rotes Kreuz und Samariterbund € 4.500,00
Plakate und Folder € 1.000,00
Security € 2.500,00
Gesamtaufwand € 98.000,00
Einnahmen:
UNIQA € 32.500,00
Wien-Energie € 10.000,00
2 Sponsorfirmen (über Sturm Marketing) € 8.000,00
Immorent/Erste Österreichische € 7.000,00
Land Niederösterreich € 5.000,00
Standplatzentgelte Bewirtungshütten € 1.000,00
Gesamteinnahmen € 63.500,00
Das Finanzierungsdelta für die Stadtgemeinde
beträgt demnach € 34.500,00
Alle angeführten Beträge verstehen sich NETTO!
Für eine entsprechende Bedeckung des Open Air Sommers 2009 ist im Haushaltsplan 2009 vorgesorgt worden.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für die Durchführung des Open Air Sommers 2009 aus und genehmigt den vorliegenden Kostenrahmen.
Haushaltsstelle: 5/859000-728002
6/859000+810001
6/859000+871100
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Mayer, Aicher, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19
Dagegen: 1 (Schlagitweit)
Enthalten: 9 (Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Oppitz, Zöchinger, Schmidl, Parzer, Aicher)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 09. 12. 2008
Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.
Punkt: GR-0651 – STR Christian Putz
Gegenstand: Wohnungsvergaben
S a c h v e r h a l t
Die Wohnung Lanner, Tullnerbachstraße 81/6/6, Kat. B, 27,66 m², Miete: € 116,23 zuzügl. BK zuzügl. MWSt., ist durch die Aufnahme von Herrn Lanner ins Pflegeheim Senecura frei geworden und kann vergeben werden. Frau Gabriele Huber, geb. 1960, Kaiser Josef-Straße 14/7 (Untermiete), muss aus ihrer Wohnung ausziehen und hat die Stadtgemeinde um eine kleine, leistbare Gemeindewohnung ersucht.
0119) Die Tullnerbachstraße 81/7/5, ehemals Marhula, 34,91 m², Miete: 177,03 zuzügl. BK zuzügl. MWSt wurde im letzten Ausschuss an einen 3erVorschlag vergeben. Keine der BewerberInnen hat die Wohnung schließlich angenommen. Herr Andreas Hamelec, wohnt zur Zeit in der Herrengasse 8/1/19 (bei den Eltern) hat die Wohnung besichtigt und würde sie gerne nehmen.
ANTRAG
Tullnerbachstraße 81/6/6 :Der Gemeinderat vergibt die Wohnung Tullnerbachstraße 81/6/6, ehemals Lanner, an Frau Gabriele Huber.
Tullnerbachstraße 81/7/5: Der Gemeinderat vergibt die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5, ehem. Marhula, an Andreas Hamelec.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: GR-0652 – STR Christian Putz
Gegenstand: Musikschule Purkersdorf – Bestellung einer neuen Leitung - Vorgangsweise
S a c h v e r h a l t
Die beiden Leiter der Musikschule Kusturica und Hofmann haben mit 31.01.2009 ihre Funktion zurückgelegt, bleiben der Musikschule aber als Lehrkräfte erhalten.
Die Stadtgemeinde hat die Leitung der Musikschule offen ausgeschrieben, Abgabefrist ist der 22.12.2008. Die BewerberInnen sollen sich in einem Hearing noch persönlich vorstellen können.
Als wichtige Maßnahme der Qualitätssicherung und -entwicklung im niederösterreichischen Musikschulwesen hat der Musikschulbeirat empfohlen, bei Neubesetzungen der Musikschulleitungen ein verpflichtendes Hearing nach dem Vorbild der Besetzung von PflichtschulleiterInnen durchzuführen. Bei einer Neubesetzung ab 1.9.2008 muss das Hearing durchgeführt werden, um die Förderung der Leiterabsetzstunden in Anspruch nehmen zu können. Dieses Hearing kann als strukturiertes Interview oder als Assessment Center (insbesondere für größere Musikschulen) durchgeführt werden.
Das Hearing umfasst jeweils eine Selbstpräsentation der KandidatInnen, eine Projektpräsentation sowie situative Fragen zu spezifischen Situationen im Musikschulleiteralltag.
Das Ergebnis des Hearings soll einen Dreiervorschlag der KandidatInnen ergeben. Die Letztentscheidung über die Bestellung der Leiterin/des Leiters aus dem Dreiervorschlag liegt bei der Gemeinde.
Es wird daher notwendig sein, ein Gremium einzurichten, das das Hearing durchführt und einen Entscheidungsvorschlag nach objektiven Kriterien erarbeitet. Im Sinne des Leitfadens des NÖ Musikschulmanagements sollte die Kommission zumindest folgenden Personenkreis umfassen:
- Zwei Personen aus der Gemeinde
- Zwei Vertreter des Musikschulmanagement Niederösterreich (GF Michaela Hahn sowie ein/e FachgruppenkoordinatorIn)
Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
- Ein externer Betreuer der Firma Wentner-Havranek (falls externe Beratung gewünscht)
- Ein/e VertreterIn der Regionalsprecher (ein/e LeiterIn aus einer Musikschulregion)
- Ein/e VertreterIn der Personalvertretung
Nach den Erfahrungen der Geschäftsführerin der Volkskultur NÖ ist eine Kollegiumsgröße von ca. 5 Personen ideal.
Ob das Hearing durch einen externen Berater durchgeführt werden soll, wäre noch zu entscheiden, dabei entstünden natürlich Kosten. Andrerseits wäre es ein Schritt in Richtung Objektivierung bei der Postenvergabe.
Kosten für externe Begleitung:
Die Grundkosten auch für die Beobachterschulung am Beginn des Hearings (eine halbe Stunde) betragen EUR 100,00
Zusätzlich kommen EUR 290,00 pro KandidatIn
Zusätzlich müssen noch die Fahrtkosten nur für die externe BeraterIn von Wentner Havranek (aus Wien) bezahlt werden.
Weiters gibt es noch die Möglichkeit für die KandidatInnen ein Feedbackgespräch vorzusehen (das zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet), dies würde EUR 195,00 pro KandidatIn kosten und wäre eine sehr gute Möglichkeit z.B. dem zukünftigen Leiter bzw. der Leiterin ein Feedback überdie bewerteten Stärken und Schwächen im Hearing zu ermöglichen.
Die Kosten für ein Assessment Center (6 bis 9 KandidatInnen) würden sich auf EUR 7.750,00 belaufen.
Das Land Niederösterreich refundiert die Hälfte der Kosten für das LeiterInnenhearing im
Rahmen der Strukturförderung.
Nach der Erarbeitung eines Vorschlages sollte noch im Jänner eine Entscheidung über die Besetzung der Musikschulleitung getroffen werden. Mit 01.02.2009 sollte der/die neue Musikschulleiter/in installiert sein. Die Bestellung könnte fürs Erste der Bürgermeister durchführen, in der Sitzung des Gemeinderates im März müsste dann aber ein entsprechender Beschluss des nach der Gemeindeordnung zuständigen Organs gefasst werden.
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt das Ausscheiden der bisherigen Leitung der Musikschule mit Ablauf des 31.01.2009 zur Kenntnis, ebenso die bereits erfolgte Stellenausschreibung für die Neubesetzung.
Für die Entscheidung über die Besetzung der Leiterstelle setzt der Gemeinderat ein 7köpfiges Gremium ein, das wie folgt beschickt wird:
StR Elisabeth Mayer mit Stimmrecht
StR Christian Putz mit Stimmrecht
StADir. Burkhard Humpel mit Stimmrecht (Vorsitzender)
2 VertreterInnen des NÖ Musikschulmanagements mit Stimmrecht
1 VertreterIn der Personalvertretung mit Stimmrecht
sowie
1 VertreterIn der Regionalsprecher ohne Stimmrecht
Das Gremium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit bei einem Präsenzquorum von mind. 4/5 der stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Für die Begleitung des Entscheidungsprozesses durch externe Berater sieht der Gemeinderat keine Notwendigkeit.
Der Bürgermeister wird ersucht nach Anhörung des Stadtrates die Bestellung der Leiterstelle der Musikschule aufgrund des Vorschlages des eingesetzten Gremiums provisorisch per 01.02.2009 durchzuführen. Der Gemeinderat ist in der nächstfolgenden Sitzung damit zu befassen und trifft die endgültige Entscheidung über die Leiterbestellung.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: GR-0653 – STR Christian Putz
Gegenstand: Personalüberlassung Vertrag mit Musikschule Mauerbach
S a c h v e r h a l t
Die Musikschulen Purkersdorf und Mauerbach haben für das vergangene Schuljahr eine Übereinkunft geschlossen, sich gegenseitig auszuhelfen. Im Vorjahr hat das die Fächer Trompete und Harfe betroffen, für das heurige Schuljahr kommt noch Violine dazu. Die Überlassung war praktisch kostenneutral. Die Musikschule ersucht, diese Überlassung auch im Schuljahr 2008/2009 zu genehmigen.
In der Praxis heiß das Folgendes: Frau Gabriele Oliva unterrichtet 1,4 Stunden Harfe an der Musikschule Purkersdorf – wird von Mauerbach bezahlt. Dafür unterrichten Herr Christian Scholl (Violine) mit 0,6 und Herr Hoffmann (Trompete) mit 0,8 Stunden an der Musikschule Mauerbach – wird von Purkersdorf bezahlt.
Vereinbarungsmuster Johannes Hofmann
Vereinbarung
gem. NÖ Personalüberlassungsgesetz (NÖ PÜG)
zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und der Marktgemeinde Mauerbach und dem Musikschullehrer Johannes Hofmann.
(1) Zweck der Vereinbarung
Der Musikschullehrer Johannes Hofmann, geboren am 05.06.1967, wohnhaft in 1030 Wien, Mohsgasse 3/14 ist aufgrund des Dienstvertrages seit 01.09.1998 bei der Stadtgemeinde Purkersdorf mit einem derzeitigen Beschäftigungsausmaß von 27 Wochenstunden tätig.
Die Musikschullehrer Johannes Hofmann wird zur Abhaltung eines Unterrichts im Unterrichtsfach Trompete der Marktgemeinde Mauerbach im Ausmaß von 0,8 Wochenstunden zur Verfügung gestellt.
(2) Dauer der Vereinbarung
Beginn: 01.09.2008
Ende: 31.08.2009
(3) Ausübung der Diensthoheit und Fachaufsicht
Die Stadtgemeinde Purkersdorf, vertreten durch den Bürgermeister Mag. Karl Schlögl, unterliegt dem Aufsichts- und Weisungsrechtes der Marktgemeinde Mauerbach, vertreten durch den Bürgermeister Gottfried Jelinek
Die Ausübung der Befugnis zur Erteilung von fachlichen Weisungen an der überlassenen Musikschullehrer, Johannes Hofmann, sowie die Fachaufsicht wird der Marktgemeinde Mauerbach, Herrn Günter Jahoda zur selbständigen Wahrnehmung übertragen.
Die Festlegung bzw. Änderung von Dienstzeiten sind mit der Marktgemeinde Mauerbach zu vereinbaren.
(4) Festgelegte Dienstzeiten:
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, die von ihm geleisteten Arbeitsstunden detailliert aufzuzeichnen und monatlich dem Dienstgeber zur Abzeichnung vorzulegen.
(5) Refundierung der Personalkosten
Eine Refundierung der Personalkosten durch die Marktgemeinde Mauerbach an die Stadtgemeinde Purkersdorf findet nicht statt.
Allfällige zusätzlich von der Marktgemeinde Mauerbach gewährte Zulagen sind zur Gänze von der Stadtgemeinde Purkersdorf zu tragen.
Allfällige über die besoldungsrechtlichen Ansprüche hinausgehende Zuwendungen der Stadtgemeinde Purkersdorf an die überlassene Musikschullehrerin Johannes Hofmann begründen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber der Marktgemeinde Mauerbach.
(6) Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
ANTRAG
Die Stadtgemeinde Purkersdorf schließt mit der Marktgemeinde Mauerbach eine Vereinbarung gem. NÖ Personalüberlassungsgesetz (NÖ PÜG) entsprechend dem im Sachverhalt angeführten Vertragsmuster für die wechselseitige, kostenneutrale Überlassung von Lehrkräften Scholl, Hoffmann, Olida) der beiden Musikschulen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Bericht an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0654 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Bebauungsplan 15. Änderung - Bericht
B e r i c h t
Mit Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom 04. 11. 2008, RU1-BP-475/034-2008, wurde mitgeteilt, dass die vorgenommene Prüfung der Verordnung über die 15. Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Purkersdorf ergeben hat, dass die Vorschriften eingehalten wurden.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0655 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Rahmenausschreibung für Straßenbauvorhaben
S a c h v e r h a l t
Im Jahr 2006 erfolgte die Rahmenausschreibung für den Straßenbau. Der Zeitraum dieser Ausschreibung gilt für Vorhaben in den Jahren 2007 und 2008. Gemäß Punkt 7.1 der Vertragsbedingungen kann der Auftraggeber bei ordnungsgemäßer und zufriedenstellender Durchführung des Auftrages den Vertrag ohne neuerliche Ausschreibung um weitere zwei Jahre verlängern.
Da die Fa. Pittel + Brausewetter die Arbeiten ordnungsgemäß und zufriedenstellend erledigte soll der Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Die Fa. Pittel + Brausewetter wird mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten entsprechend der Rahmenausschreibung 2006 auch für die Jahre 2009 und 2010 beauftragt.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0656 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Gestaltung Schlosspark
S a c h v e r h a l t
Für die Gestaltung des Schlossparkes wurde vom Büro Arch. Dipl.Ing. Pfeil ein Entwurf in Zusammenarbeit mit dem Verschönerungsverein und dem Kulturausschuss erarbeitet. In der Sitzung des Gemeinderates am 30. 09. 2008 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt die Genehmigung des Projektes „Revitalisierung Schlosspark“ durch die Gruppe RU2 des Amtes der NÖ Landesregierung zur Kenntnis (Förderung € 75.000 bei Baukosten in Höhe von € 221.000) und genehmigt das Projekt „Revitalisierung Schlosspark“ im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung in der nunmehr abgespeckten Form. Der Gemeinderat zieht gleichzeitig als Obergrenze für die Gesamtkosten des Projektes einen Betrag in Höhe von € 150.000 inkl. MWSt. ein. Da die Kosten aus heutiger Sicht nicht exakt geschätzt werden können und auch das Ausschreibungsergebnis abzuwarten ist, wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen damit zu befassen sein und die Projektvergabe durchführen.“
Das Büro Arch. Dipl.Ing. Pfeil hat die Anbote überarbeitet, und die Leistungsveränderungen der Stadtgemeinde bekanntgegeben und einen Vergabevorschlag ausgearbeitet, sodass die Gesamtauftragssumme bei € 149.916,26 inkl. MWSt. zu liegen kommt.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Vergabe der Arbeiten für die Schlossparkgestaltung und zwar:
Lederleitner € 805,00 inkl. MWSt.
Arch. Dipl.Ing. Pfeil € 12.720,00 inkl. MWSt.
Novomestsky € 3.360,00 inkl. MWSt.
Eckhart € 9.526,56 inkl. MWSt.
Wächter € 9.475,56 inkl. MWSt.
Sandler-Bau € 100.557,36 inkl. MWSt.
Gruber-Haus € 10.054,08 inkl. MWSt.
Green-Tec € 3.417,70 inkl. MWSt.
Zusammen € 149.916,26 inkl. MWSt.
HHSt.: 5/363000-050060
Zu diesem Antrag sprachen:
Weinzinger, Parzer, Cambruzzi, Oppitz, Matzka, Aicher, Schlagitweit, Schlögl
Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24
Dagegen: 4 (Cambruzzi,Parzer, Aicher, Schlagitweit)
Enthalten: 1 (Schmidl)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0657 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Zufahrt Glasgraben – Vereinbarung mit ASFINAG
S a c h v e r h a l t
Die Zufahrt zur Kleingartensiedlung Glasgraben erfolgt über eine Forststraße der Stadt Wien, über eine Autobahnbrücke und über eine nicht befestigte Straße, welche im öffentlichen Gut der Stadtgemeinde Purkersdorf steht. Da die Benützer der Forststraße und der Autobahnbrücke kein Abkommen mit der Stadt Wien bzw. der Asfinag haben, wurde die Stadtgemeinde Purkersdorf von den Eigentümern der Glasgrabensiedlung um Unterstützung gebeten. Das Notariat Fuchs und Reim arbeiten zur Zeit ein Übereinkommen mit der Stadt Wien aus. Für die Benützung der Autobahnbrücke (Autobahnüberführung) wurde der Gemeinde Purkersdorf die beiliegende Nutzungsvereinbarung zur Unterfertigung übermittelt.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Nutzungsvereinbarung mit der Asfinag für die Benützung der Grundflächen, welche von der Asfinag verwaltet werden und die die Zufahrt zur Siedlung Glasgraben bilden. Es entstehen der Gemeinde keine laufende Kosten. Für die Vertragsausfertigung ist eine Vertragsgebühr in Höhe von € 264,- inkl. MWSt. zu entrichten.“
HHSt.: 1/010000-640000
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0658 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Löschungserklärung für Liegenschaft Speichberggasse 6
S a c h v e r h a l t
Herr RA Dr. Manfred Palkovits, 1010 Wien, Rudolfsplatz 12, hat mit Schreiben vom 22. 10. 2008 um die Aufhebung folgender in der Einlagezahl 908, KG. 01906 Purkersdorf, Speichberggasse 6, eingetragenen Verpflichtung 2 a 1204/1904 „zur Herstellung und Erhaltung von 2 Abflußgräben gem Pkt. II Bescheid 1904-08-31 für Gemeinde Purkersdorf“ angesucht.
Anlässlich einer Grundteilung im Jahre 1904 wurde als Auflage grundbücherlich festgehalten, dass für die Straßenentwässerung zwei Abflußgräben auf der jetzigen Liegenschaft Speichbergg. 6 herzustellen und instandzuhalten sind. In den Jahren 1994/95 wurde in der Speichberggasse der Regenwasserkanal neu verlegt. Die ehemaligen Abflussgräben sind seither für die Erhaltung der Straßen und deren Entwässerung nicht mehr von Nöten.
Auf Grund des o.a. Sachverhaltes besteht gegen die Ausstellung der angesuchten Löschungserklärung keine Bedenken.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„
Die Stadtgemeinde Purkersdorf erklärt hiermit ausdrücklich, dass folgende Verpflichtung, eingetragen in der EZ 908, KG. 01906 Purkersdorf, C 2 a 1204/1904 „Verpflichtung zur Herstellung und Erhaltung von 2 Abflußgräben gem. Pkt. II Bescheid 1904-08-31 für Gemeinde Purkersdorf gegenstandslos geworden ist.
Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, ob obiger Liegenschaft die Löschung der ersichtlich gemachten Verpflichtung Blatt C LNR. 2a) eingetragen in der Einlagezahl 908, Parz. 292/7, KG. 01906 Purkersdorf, vorgenommen werden kann, da in der Speichberggasse ein Regenwasserkanal verlegt ist und die Abflussgräben nicht mehr benötigt werden.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Weinzinger, Aicher, Parzer, Schlögl
StR Schmidl verlässt die Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24
Enthalten: 4 (Cambruzzi, Schlagitweit, Aicher, Parzer)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0659 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Öffentliches WC
S a c h v e r h a l t
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24. 06. 2008 folgenden Beschluss gefasst:
„Mit der Umsetzung des Baues einer öffentlichen WC-Anlage im Eingangsbereich des Stadtsaales wird die WIPUR beauftragt. Die Kosten sind nach Ausschreibung und vor Baubeginn dem Stadtrat vorzulegen.“
Mit e-mail vom 27. 10. 2008 wurde von der WIPUR der Plan und eine Kostenaufstellung für den WC-Einbau im Eingangsbereich des Stadtsaales der Stadtgemeinde vorgelegt. Die Kosten betragen € 58.002,00 exkl. MWSt.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Der Einbau eines öffentlichen WCs im Eingangsbereich des Stadtsaales soll auf Grund der hohen Kosten vorerst nicht durchgeführt werden. Es soll die Installierung eines öffentlichen WCs im Zuge des Rathausumbaues geprüft bzw. ein anderer Standort festgelegt werden.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Weinzinger, Aicher, Cambruzzi, Gaugl, Schlögl
StR Schmidl nimmt wieder an der Sitzung teil.
Abänderungsantrag Schlögl und Gaugl:
Der Bürgermeister wird beauftragt mit den beiden Gastronomen für die Benützung der WCs für 2009 Gespräche zu führen – Entschädigung. Der Stadtrat soll in seiner Jännersitzung über die Höhe des Entgelts entscheiden.
Der Bauausschuss soll ehebaldigst eine Lösung für eine der beiden Varianten vorlegen.
Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.4.-0660 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: VIA SUM
S a c h v e r h a l t
Das Stadt-Umland-Management (SUM) hat der Stadtgemeinde Purkersdorf die aktive Mitwirkung bei VIA SUM (Vorgehen zur Information und Abstimmung bei regional relevanten Projekten im Stadt-Umland) angeboten.
Die Länder Wien und Niederösterreich als Träger des Stadt-Umland-Managements SUM unterstützen VIA SUM.
Die Gemeinde Wien und die niederösterreichischen Gemeinden des Stadtumlandes von Wien sind eingeladen, VIA SUM bei regionalen Projekten als wichtiges Instrument im Rahmen des gemeinsamen Stadt-Umland-Managements zu nutzen.
VIA SUM wird dazu verwendet,
- die Zusammenarbeit bei den Nachbargemeinden zu stärken,
- Projekte abzustimmen
- Und Synergien zu suchen.
Die Stadt Wien mit ihren Gemeindebezirken, das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden des Stadtumlandes von Wien informieren einander gegenseitig und frühzeitig über Projekte in ihrem eigenen Wirkungsbereich.
Die Teilnahme an VIA SUM ist freiwillig und für die Gemeinden kostenlos. Der Bürgermeister wird je nach Sachthema, Gemeindevertreter zu den Sitzungen der Stadt-Umland-Konferenzen entsenden.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 01. 12. 2008 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Die Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt die VIA SUM Absichtserklärung zur Kenntnis und beschließt, aktiv an VIA SUM mitzuwirken.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne Bollauf zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: GR-0661 – STR Susanne Bollauf
Gegenstand: Wasserlieferübereinkommen EVN
S a c h v e r h a l t
Die Übereinkommen für die Wasserversorgung Purkersdorfs laufen in den nächsten Jahren aus. Der Bürgermeister hat daher in einem Gespräch mit der EVN-Wasser angeregt, alle bestehenden Verträge in einen Vertrag zusammen zu fassen und einen neuen langfristigen Vertrag zu schließen, der die Belieferung von Purkersdorf mit Trinkwasser, insbesondere mit Wiener Wasser, auf lange Sicht nachhaltig garantieren soll. Die EVN ist deshalb der Vertragspartner Purkersdorfs, weil die Gemeinde Wien aufgrund der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligungen kein Versorgungsmandat für andere Gemeinden hat (ausgenommen ein paar Anliegergemeinden an der 1. und 2. Hochquellwasserleitung). Das Wiener Wasser für Purkersdorf wird also im Tauschwege durch die EVN-Wasser an Purkersdorf geliefert.
Der vorliegende Vertrag ist praktisch eine Fortführung der bisherigen Verträge, beim Ankaufspreis konnte eine geringfügige Verbesserung zu jetzt erreicht werden.
Die im Punkt XI vorgesehene Indexierung ist obligat. Es sollte nur die Ausgangsbasis mit Dezember 2008 und nicht mit Dezember 2007 festgelegt werden. Festzulegen wäre auch noch die Dauer des Kündigungsverzichtes: 25 oder 40 Jahre. Vorzugsweise Verlängerung nach 25 Jahren in Form einer Option zu den gleichen Bedingungen, die spätestens 1 Jahr vor Ende des Vertrages zu ziehen wäre.
ANTRAG
Der vorliegende Vertrag zwischen EVN-Wasser und der Stadtgemeinde Purkersdorf betreffend die Lieferung von Trinkwasser wird mit folgenden Änderungen zum Vertragtext genehmigt:
1) Die Ausgangsbasis für die im Art X des Vertrages festgelegt Indexierung wird mit Dezember 2008 und nicht mit Juni 2007 festgelegt.
2) Die Dauer des Kündigungsverzichtes nach Art XI des Vertrages wird mit 25 Jahren festgelegt. Der Stadtgemeinde wird die Option eingeräumt, spätestens 1 Jahr vor Ablauf des Vertrages eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Bedingungen zu begehren.
Zu diesem Antrag sprachen:
Bollauf, Parzer, Schlögl, Schmidl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Übereinkommen
abgeschlossen zwischen der
EVN Wasser Gesellschaft m.b.H.
2344 Maria Enzersdorf, EVN-Platz
Bez. Mödling, Niederösterreich
im folgenden EVN Wasser genannt - einerseits
und der
Stadtgemeinde Purkersdorf
Bezirk Wien-Umgebung, NÖ
Hauptplatz 1
3002 Purkersdorf
- im folgenden Gemeinde genannt - vertreten durch Bürgermeister Mag. Karl Schlögl aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 09. Dezember 2008, GR-0XYZ, andererseits,
betreffend die im öffentlichen Interesse gelegene Versorgung der Gemeinde mit Trinkwasser.
I.
Die Gemeinde beabsichtigt, das für ihre Wasserversorgungsanlage notwendige Wasser aus der Wasserversorgungsanlage der EVN Wasser zu beziehen.
II.
Die EVN Wasser gibt an die Gemeinde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Übereinkommens Wasser bis zu einer Tagesmenge von 4.500 m³ ab.
Von den Wiener Wasserwerken soll EVN Wasser zur Versorgung der Gemeinde Purkersdorf Wasser aus der 2. Wiener Hochquellenwasserleitung im Tauschwege an folgenden Übergabestellen zur Verfügung gestellt werden:
• Drucksteigerungsanlage Hellbrücke (max. 2.000 m³/Tag)
• Mahringer (Wienerstraße 40 in Purkersdorf) ( max. 10 m³/Tag)
• Sagberg (max. 432 m³/Tag)
Eine Verpflichtung der Wiener Wasserwerke zur Lieferung von Wiener Wasser ist jedoch nicht gegeben.
Wasser aus der WVA „Tullnerfeld Ost“ der EVN Wasser wird an der Übergabestelle:
• Schacht Süßfeld (max. 4.500 m³/Tag)
zur Verfügung gestellt.
Es wird einvernehmlich vereinbart, dass aus verschiedenen Gründen die Einspeisung teilweise bzw. ausschließlich vom Schacht Süßfeld notwendig sein wird, z.B. im Gebrechensfall, zu Zeiten der Abkehr der 2. Wiener Hochquellenwasserleitung, wenn die von den Wiener Wasserwerken gelieferte Menge nicht ausreicht oder die Wasserlieferung von den Wiener Wasserwerken eingestellt wird.
Für den Feuerlöschfall wird als erste Löschhilfe eine Maximalmenge von 16,7 l/s, vermehrt um den mittleren Tagesbedarf, am Übergabepunkt zur Verfügung gestellt.
III.
Ergibt sich bei unvorhergesehenen Ereignissen die Notwendigkeit, die Wasserabgabe einzuschränken, so hat die Gemeinde während dieser Zeit eine entsprechende Verminderung der unter sub. II. vereinbarten Wassermenge ohne Anspruch auf eine Entschädigung zu dulden.
IV.
Zur Deckung starrer Betriebskosten wird eine Grundmenge von 67.500 m³ pro Quartal vereinbart und im Verrechnungszeitraum vorgeschrieben. Die Grundmenge wird auf den tatsächlichen Verbrauch angerechnet.
Im Falle der sub. III. vorgesehenen Einschränkung des Wasserbezuges wird die Grundmenge herabgesetzt, wenn der tatsächliche Verbrauch geringer ist.
EVN Wasser wird, Vollversorgung der Gemeinde durch die EVN Wasser vorausgesetzt, bis auf weiteres von der Verrechnung einer Grundmenge Abstand nehmen. Dieser Verzicht gilt für drei Jahre ab Wirksamkeitsbeginn dieses Übereinkommens. Erfolgt bis 30.9. des dritten oder eines Folgejahres kein Widerruf durch die EVN Wasser wird der Verzicht auch auf das nächstfolgende Jahr ausgedehnt.
V.
Der Wasserverbrauch wird, unter Berücksichtigung der Grundmenge, nach den Ablesungen vom Wasserzähler an der Übergabestelle bestimmt. Der Wasserzähler wird von EVN Wasser unentgeltlich beigestellt und in Stand gehalten. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt durch Organe der EVN Wasser vierteljährlich, wobei es der Gemeinde freisteht, einen Vertreter zu den Ablesungen zu entsenden. Die Angaben des Wasserzählers sind, wenn sie die Fehlergrenze von 5 v.H. auf oder ab nicht überschreiten, verbindlich. Im Falle des Stillstandes des Wasserzählers oder der Feststellung von Fehlanzeigen über das Ausmaß von 5 v.H. hinaus, wird der Wasserverbrauch nach dem Verbrauch in der gleichen Zeit des Vorjahres berechnet. Ist der Verbrauch des Vorjahres nicht einwandfrei feststellbar, so erfolgt die Berechnung aufgrund der Ablesung für den nach der Behebung der Fehlanzeige folgenden Verrechnungszeitraum.
Die EVN Wasser behält sich vor, an den Wasserzählern elektronische Aufzeichnungsgeräte zu installieren.
Für Wasserverluste, die auf Gebrechen an den der Gemeinde gehörigen oder an diese angeschlossenen Wasserleitungseinrichtungen zurückzuführen sind, wird eine Abschreibung oder Ermäßigung bei der Wasserverrechnung nicht gewährt.
VI.
Der Gemeinde ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Wasser an Interessenten außerhalb der derzeitig bestehenden Versorgungsgebiete nur mit schriftlicher Zustimmung der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. gestattet.
VII.
EVN Wasser verpflichtet sich, ausschließlich Trinkwasser entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zu liefern.
Die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. haftet nicht für eine bestimmte Wasserbeschaffenheit oder Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit Störungen oder Unterbrechungen an der Wasserabgabe entstehen können. Die Gemeinde hält die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. gegenüber allen Schadenersatzansprüchen dritter Personen schad- und klaglos, die aus einem solchen Titel Ersatzansprüche an die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. stellen. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die durch den Zustand der Wasserversorgungsanlage der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. verursacht worden sind, wenn und insoweit Organe der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. die Instandsetzung bzw. Instandhaltung vorsätzlich oder in grob fahrlässiger Weise vernachlässigt haben.
Von der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. beabsichtigte Wasserabsperrungen werden, ausgenommen bei plötzlichen und unvorhersehbaren Gebrechensfällen, nach Möglichkeit zwei Tage vorher bekannt gegeben.
VIII.
Für den Wasserbezug wird ein Wasserpreis von € 1,021 ohne Mehrwertsteuer, pro Kubikmeter der gelieferten Wassermenge vereinbart.
Für einen Wasserverbrauch, der die sub. II. festgesetzte Tagesmenge insgesamt übersteigt, ist das 1,5-fache des Wasserpreises zu entrichten, sofern sich der Mehrverbrauch in der vierteljährlichen Ablesungsperiode nicht ausgleicht.
Sollten nach Rechtswirksamkeit diese Übereinkommens Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben eingeführt, abgeschafft oder geändert werden, so dass dadurch für die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H eine zusätzliche Belastung entsteht, so ist die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. mit Wirksamkeit einer dieser Maßnahmen berechtigt, den Wasserpreis in dem dieser Maßnahme entsprechenden Umfang anzupassen.
Festgehalten wird, dass der in Punkt VIII vereinbarte Wasserpreis noch nicht die Gebrauchsabgabe gemäß dem NÖ Gebrauchsabgabengesetz 1973 für die von EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. auf öffentlichem Grund verlegten und betriebenen Wasserleitungen enthält. Die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. behält sich ausdrücklich vor, diese Gebrauchsabgabe nach vorheriger schriftlicher Bekanntgabe an die Gemeinde anteilig neben dem Wasserpreis zu verrechnen.
Die Unterlassung der Anpassung des Wasserpreises oder der Verrechnung im Sinne von Punkt VIII Absatz 3 bzw. 4 über einen längeren Zeitraum bedeutet keinen schlüssigen Verzicht der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. auf das vereinbarte Recht zur Preisanpassung bzw. Verrechnung.
IX.
Die Abrechnung des Wasserbezuges erfolgt vierteljährlich. Die Zahlungen sind binnen 30 Tagen nach Zustellung der Wasserverrechnung auf das von der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. bekannt zu gebende Konto zu leisten.
X.
Der Wasserpreis erhöht oder vermindert sich in demselben Ausmaß, wie sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt bekannt gegebene Verbraucherpreisindex I (VPI I), welcher mit 548,6 Punkten (Basis Juni 2007) festgesetzt ist, erhöht oder vermindert.
Die Neuberechnung des Wasserpreises erfolgt jeweils dann, wenn sich der Index um mindestens 5 v.H. verändert hat. Der Erhöhung oder Verminderung wird die Gesamtänderung des Index zugrunde gelegt.
Die Unterlassung der Neuberechnung des Wasserpreises über einen längeren Zeitraum bedeutet keinen schlüssigen Verzicht der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. auf die vereinbarte Wertsicherung.
Sollte zukünftig die Veröffentlichung des Verbraucherpreisindex I (VPI I) unterbleiben, so gilt der von Amts wegen an seine Stelle tretende Wertmaßstab. Sollte ein derartiger Index nicht mehr verlautbart werden, so ist die Wertsicherung durch einen von den Vertragsparteien einvernehmlich zu bestellenden Sachverständigen nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, die der vorangegangenen Vereinbarung entspricht, sodass die Kaufkraft des ursprünglichen Betrages erhalten bleibt.
XI.
Dieses Übereinkommen wird mit dem Tage der Unterzeichnung der Gemeinde und der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit. Mit Inkrafttreten dieses Übereinkommens verlieren die Übereinkommen vom 24.10.1973 bzw. 20.12 1973, vom 17.6.1986, 27.6.1986 bzw. 30.7.1986 und vom 27.8.1990 bzw. 7.9.1990 seine Gültigkeit.
Die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, die Wasserabgabe jederzeit mit einer einjährigen Kündigungsfrist aufzukündigen, sie verzichtet aber auf die Dauer von 25 Jahren, dieses Kündigungs-recht zur Anwendung zu bringen.
Der Gemeinde steht gleichfalls ein jährliches Kündigungsrecht zu, sie verzichtet aber ebenfalls auf 25 Jahre, hiervon Gebrauch zu machen.
XII.
Bei groben Vertragsverletzungen steht der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. das Recht zu, nach erfolgloser Mahnung die Wasserabgabe sogleich einzustellen.
XIII.
Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht, dieses Übereinkommen wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.
XIV.
Für Streitigkeiten aus diesem Übereinkommen oder schriftlichen Nebenvereinbarungen, welche den Gegenstand dieses Übereinkommens zum Inhalt haben, wird Wien Innere Stadt als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
XV.
Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Übereinkommen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform.
XVI.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des gegenständlichen Übereinkommens undurchführbar oder unwirksam werden, so bleibt hievon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der gegenständlichen Vereinbarung insgesamt unberührt. Die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung wird rückwirkend durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der Intention der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung weitest möglich entspricht.
XVII.
Alle aus der Errichtung dieses Übereinkommens sich ergebenden Kosten und Gebühren werden von der Gemeinde und der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H., je zur Hälfte, getragen.
XVIII.
Die Mehrwertsteuer wird dem gemäß Punkt VIII. vereinbarten und laut Pkt. X. Index gebundenen Wasserpreis zugeschlagen.
XIX.
Dieses Übereinkommen wird in zwei Urschriften ausgefertigt; jeder der beiden Vertragsteile erhält eine Urschrift.
Urkund dessen nachstehende Fertigung:
Maria Enzersdorf, am |
Purkersdorf, am |
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Für die EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. |
Für die Stadtgemeinde Purkersdorf r |
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Bürgermeister Stadtrat |
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Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 09.12.2008, GR-XYZ
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Gemeinderat Gemeinderat |
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Elisabeth Mayer zur Sitzung am 09. 12. 2008
Bildung und Familie StR Elisabeth Mayer
GR-0662 NÖ Elternschule 2009 – Modul III
SACHVERHALT
Die Vorträge der NÖ Elternschule finden in Purkersdorf seit 2006 statt. In diesem Jahr haben insgesamt 144 Eltern/PädagogInnen/Interessierte die Vortragsabende besucht. Eine Evaluierung der letzten drei Jahre hat ergeben, dass starkes Interesse an Elternbildungsvorträgen bei den Eltern mit Kindern im Kindergarten- und Volksschulalter besteht.
Die Ausschussmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, dass das Modul III der NÖ Elternschule – Vortragsreihe für Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren von Feb. bis April 09 mit folgenden Themen abgehalten wird:
„Schulreife, Schuleintritt, Lernen lernen“
„Die geistig/seelische Entwicklung im Grundschulalter“
„Erziehung – die bewußte Gestaltung des Miteinander in Familie, Schule und außerhalb“
Als Vortragende sind Mag. Anita Schedl, Mag. Margot Wolf und Ulli Schreiber vorgesehen.
Die Vorträge finden in den Räumlichkeiten der Volksschule oder des Schülerhortes statt. Die konkreten Termine werden in den nächsten Tagen in Absprache mit den Referentinnen festgelegt.
Voraussichtliche Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit: € 900,--
Es gibt bereits die mündliche Zusage des NÖ Landes für die zu erwartende Förderung von € 220,-- und die Übernahme der Referentinnenhonorare.
ANTRAG
an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der NÖ Elternschule (Modul III) im 1. Halbjahr 2009, wie im Sachverhalt dargestellt, und genehmigt die erforderlichen Mittel in der Höhe von € 900,--. Um Förderung wird bei der zuständigen Abteilung des NÖ Landes angesucht.
Haushaltsstelle: 5/259000-728600 (Budget 2009)
Dazu sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Gaugl zur Sitzung am 09.12.2008
Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.
Punkt: 4.8.-0663) – STR Hans-Jürgen Gaugl
Gegenstand: Wienerwaldbad – Tarifmodell 2009
Da der bestehende Vertrag mit der WIPUR betreffend den Badebetrieb durch Nichtinanspruchnahme des einmal jährlichen Kündigungsrechtes (30.9. des Jahres) automatisch verlängert wurde, wird der Badbetrieb auch nächstes Jahr wieder durch die WIPUR durchgeführt.
Im Sinne einer zeitgerechten Vorbereitung des Tarifmodells für die Badesaison 2009 wird bereits am 24. November 2008 die Gestaltung desselben vom Ausschuss diskutiert.
Der Vorsitzende vertritt dabei die Ansicht, dass unter Berücksichtigung der finanziell angespannten Situation der Familien als Folge der allgemeinen Weltwirtschaftslage eine Anhebung der Eintrittpreise für Purkersdorferinnen und Purkersdorfer keinesfalls in Betracht gezogen werden kann. Gleichzeitig gilt es aber zu verhindern, dass die gestiegenen Erhaltungskosten nicht ausschließlich zu Lasten des von den Purkersdorferinnen und Purkersdorfern zu bestreitenden Gemeindehaushaltes gehen, weshalb eine moderate Anpassung der Preisstruktur für Personen ohne Tarifavisokarte angezeigt erscheint.
Auch die Beibehaltung der Familieneintrittskarte nicht zuletzt aus diesem Grund, aber auch als Zeichen der Familienfreundlichkeit der Stadtgemeinde, sei erforderlich. Die manchmal als zahlenmäßig nur gering bezeichnete Inanspruchnahme dieses Modells in der Badesaison 2008 sei dabei einerseits auf die nicht komplikationslose Abwicklung am Start der Saison, aber auch auf die stark zielgruppenorientierte Ausrichtung zurückzuführen und keinesfalls als zwingendes Argument, diese Vergünstigung wieder einzustellen. Der allgemeinen Verwaltung, aber auch der WIPUR, wird gedankt für die gezeigte Flexibilität und Zielorientierung in der Umsetzung dieser Maßnahme; nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten Personen ist es möglich, den Purkersdorfer Familien die Inanspruchnahme des beliebten Freizeitvergnügens zu finanziell sehr ansprechenden Konditionen zu ermöglichen.
Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Blaulichtorganisationen in Purkersdorf wird darüber eine Begünstigung an die Jugend zur Diskussion gestellt.
Der Ausschussvorsitzende hat am 24. 11. 2008 mit dem Geschäftsführer der WIPUR, Hrn. Prochaska über die, das Bad betreffende Vorhaben gesprochen und sich dabei die Machbarkeit zusichern lassen, sowie die wirtschaftliche Meinung der WIPUR eingeholt, welche den Ausschussmitgliedern mitgeteilt wurde.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung den
A n t r a g,
„Der Gemeinderat beschließt das Tarifmodell für das Wienerwaldbad Purkersdorf, nach unten stehendem Tarifblatt, für die Badesaison 2009.
Vollpreis Ermäßigt *)
Tageskarte
Tageskarte
Erwachsene 5,50 3,50
Jugendliche (15-19 Jahre), Lehrlinge, Student/innen, Präsenzdiener/innen,
Zivildiener/innen, Behinderte, Senior/innen 4,50 3,00
Kinder (6-15 Jahre) 3,00 2,00
Schulklassen, Kindergarten, Hort mit Aufsichtsperson im Rahmen des Unterrichts -
für Purkersdorfer freier Eintritt - Externe pro Gruppe/Klasse € 10,-- 10,00 0,00
Vormittagskarte (bis 12 Uhr)
Erwachsene 3,00 2,00
Jugendliche (15-19 Jahre), Lehrlinge, Student/innen, Präsenzdiener/innen,
Zivildiener/innen, Behinderte, Senior/innen 2,50 1,50
Kinder (6-15 Jahre) 1,50 0,50
Nachmittagskarte (ab 13.00 Uhr)
Nachmittagskarte (ab 13 Uhr)
Erwachsene 4,00 2,50
Jugendliche (15-19 Jahre), Lehrlinge, Student/innen, Präsenzdiener/innen,
Zivildiener/innen, Behinderte, Senior/innen 3,00 2,00
Kinder (6-15 Jahre) 2,00 1,50
Abendkarte (ab 17.00 Uhr)
Abendkarte (ab 17 Uhr)
Erwachsene 2,00 1,00
Jugendliche (15-19 Jahre), Lehrlinge, Student/innen, Präsenzdiener/innen,
Zivildiener/innen, Behinderte, Senior/innen 2,00 1,00
Kinder (-15 Jahre) 0,00 0,00
Allgemeine Tarife
Kästchen 2,00 2,00
Kabine 4,00 4,00
Sonnenliegen / Schirme pro Tag 2,00 2,00
Einsatz: Liegen + Schirme 5,00 5,00
Einsatz: Schlüssel 10,00 10,00
Saisonkarten
Saisonkarten (Achtung: bitte nicht auf Fotos – bei Familienkarten für ALLE – vergessen!)
Erwachsene 80,00 55,00
Jugendliche (15-19 Jahre), Lehrlinge, Student/innen, Präsenzdiener/innen,
Zivildiener/innen, Behinderte, Senior/innen 65,00 34,00
Kinder (6-15 Jahre) 50,00 25,00
Familientarif 1: 1 Erwachsener + max. 2 Kinder bis 15 Jahre 65,00
Familientarif 2: 1 Erwachsener + mehr als 2 Kinder bis 15 Jahre 75,00
Familientarif 3: 2 Erwachsene + max. 3 Kinder bis 15 Jahre 115,00
Familientarif 4: 2 Erwachsene + mehr als 3 Kinder bis 15 Jahre 125,00
Kästchen 40,00 20,00
Kabine 75,00 35,00
Kinder 0-6 Jahre: freier Eintritt
Behinderte/r:
Der Begriff Invalide wurde abgeschafft und dessen Rechte in das Behinderteneinstellungsgesetz übertragen.
Als Behinderte/r gilt eine Person, die mehr als 50 Prozent behindert ist (begünstige/r Behinderte/r)
und einen Behindertenpass vorzeigen kann.
Jugendliche/r:
vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
Lehrling / Studenten:
bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit gültigem Lehrlings- / Studentenausweis
Präsenz- / Zivildiener:
Ermäßigung nur mit Ausweis
Senior / innen:
Frauen ab dem 60. Lebensjahr, Männer ab dem 65. Lebensjahr, oder mit Pensionisten(innen)ausweis
*) Ermäßigt:
mit Tarif-Aviso-Karte der Stadtgemeinde Purkersdorf
Den Mitgliedern der Jugendorganisationen der Feuerwehr, des Roten Kreuz und Arbeiter Samaritabundes in Purkersdorf wird für die Badesaison 2009 eine Saisonkarte kostenfrei ausgestellt. Die betreffende Purkersdorfer Organisation übermittelt der WIPUR spätestens 2 Wochen vor Badesaisonbeginn eine Liste jener Personen welche ein Alter von 6 – 18 Jahren aufweisen und in der Jugendorganisation aktiv sind. Die WIPUR wird ersucht diesen Personen – ein Lichtbild ist jeweils mitzubringen - an der Kassa eine Saisonkarte auszuhändigen.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Gaugl zur Sitzung am 09. 12. 2008
Punkt: 4.8.-0665) – STR Hans-Jürgen Gaugl
Gegenstand: Familienpasswochenende
Es ist zu erwarten, dass wie jedes Jahr auch 2009 wieder in ganz Niederösterreich das Familienpasswochenende stattfinden wird, an dem Familienpassinhaber auch freien Eintritt in die Bäder der teilnehmenden Gemeinden erhalten.
Der Ausschussvorsitzende regt an, dass Purkersdorf 2009 an diesem Familienpasswochenende aktiv teilnimmt und den Passinhabern freien Eintritt gewährt. Eine rechtzeitige Grundsatzentscheidung in diese Richtung ermöglicht, von den entsprechenden Werbemaßnahmen des Landes Niederösterreich in vollem Umfang profitieren zu können.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung den
A n t r a g,
„Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadtgemeinde Purkersdorf am Familienpasswochenende 2009, so ein solches wieder zu den Bedingungen der Vorjahre stattfindet, aktiv teilnimmt und den Familienpassinhabern an diesem Aktionswochenende kostenlosen Eintritt in das Wienerwaldbad gewährt. Eine rechtzeitige Beschlussfassung ermöglicht, von den entsprechenden Werbemaßnahmen des Landes Niederösterreich in vollem Umfang zu profitieren. Eine genaue Statistik über die Inanspruchnahme ist dem Gemeinderat zur Evaluierung nach Vorliegen der Zahlen vorzulegen.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Gaugl, Schlagitweit, Wolkerstorfer, Franke-Losmann
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25
Enthalten: 3 (Nemec, Franke-Losmann, Orthofer)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Stadträtin Marga Schmidl ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.
GR-0666 StR Marga Schmidl
GEGENSTAND. Förderrichtlinien neu für Erneuerbare Energie und Wärmedämmung
Sachverhalt
Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 23.09.2008 hat der Umweltausschuss gemeinsam mit Vertretern von Klimabündnis Wienerwald im Biosphärenpark, Umweltberatung und Land Niederösterreich die bestehenden Förderrichtlinien überarbeitet. Dabei wurde auf die Unterstützungsaktion von Klimabündnis Wienerwald im Biosphärenpark bedacht genommen. Dabei wird die Stadtgemeinde für jede ausgeschüttete Förderung von Wärmedämmung, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bzw. Raumheizung und Biomasseheizungsanlagen mit einem Zuschuss des Landes Niederösterreich in der Höhe von maximal € 250,-/Haushalt/Förderung unterstützt. Die Gesamtsumme des Zuschusses beträgt maximal € 10.000,- /Gemeinde. Erste Einreichung der Gemeinde möglich im März/April 2009, danach erfolgt die Ausschüttung des ersten Teilbetrages in der Höhe von € 5000,-. Endgültige Abrechnung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2010.
Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinien wurden die maximalen Förderhöhen/Haushalt neu definiert, sodass in Zukunft mit einer breiteren Streuung der Fördermöglichkeiten durch die Gemeinde zu rechnen ist. Die Anzahl der Sitzungen für die Fördervergabe soll auf 2 Termine (Frühjahr und Spätherbst) eingeschränkt werden. Die Fördermittel werden durch die durch das Budget vorgegebene Summe gedeckelt. Bei Überschreitung der Summe werden die Anträge in das nächste Wirtschaftsjahr vertagt. Alle Richtlinien liegen als Beilage vor.
Antrag
Der Gemeinderat beschließt die Förderumstellung laut vorliegendem Sachverhalt.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: € 10.000,- für Thermische Anlagen, Wärmedämmung und Biomasseheizungsanlagen
€ 10.000,- für Photovoltaik und Solarstromökobonus
Bedeckung: Voranschlag 2009 5/529000-768010 Solar
Voranschlag 2009 5/529000-768030 Photovoltaik
Zu diesem Antrag sprachen:
Schmidl, Weinzinger, Zöchinger, Schlagitweit, Orthofer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Förderung von Biomasseheizungen
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
§ 1 Gegenstand der Förderung
Errichtung von Heizungsanlagen, laut nachfolgender Auflistung, die mit fester Biomasse betrieben werden.
a) Stückholzkessel / Ganzhausanlagen mit Pufferspeicher
b) Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr
c) Kachelöfen-Ganzhausheizungen die der Beheizung der gesamten Wohneinheit dienen
d) Abbau und fachgerechte Entsorgung eines Öltanks im Zuge der Umrüstung einer Ölzentralheizung auf eine Biomasseheizung (siehe a und b)
Die Förderung wird nur für Anlagen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet.
Anlagenart |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Stückholzkessel (Holzvergaserkessel) |
Ganzhausanlage mit Pufferspeicher, elektronisch geregelten Verbrennungsablauf und angeschlossenes Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) |
Max. € 500,- |
Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlage |
Automatische Brennstoffzufuhr und ein angeschlossenes Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) |
Max. €500,- |
Kachelofen-Ganzhausheizung oder Pelletseinzelöfen |
Wärmetauscher zur Erzeugung von Warmwasser für Zentralheizung bzw. Heizlastvolumen für komplette Wohneinheit bei Pelletseinzelöfen |
Max. € 500,- |
Öltankabbau |
Fachgerechter Abbau und Entsorgung |
Max. € 200,- |
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt ab 01.01.2009. Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2009 behördlich genehmigt und errichtet wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
a) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
b) Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der nachgewiesenen getätigten Investitionen, höchstens jedoch € 700,- (Heizungsanlage + Öltankentsorgung).
§ 4 Förderungswerber
a) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
b) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
a) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
b) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Eigentumsnachweis an der Liegenschaft
· Saldierte Rechnung eines befugten Gewerbetreibenden über die Gesamtkosten von Anschaffung und Errichtung der Anlage.
· Förderungsbestätigung der NÖ-Landesförderung
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Anlage erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
§ 1 Gegenstand der Förderung
Errichtung von Solaranlagen laut unten angeführten technischen Mindestvoraussetzungen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung.
Die Förderung wird nur für Anlagen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet.
Anlagenart |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Warmwasserbereitung |
Mind. 4 m² Kollektorfläche, mind. 300 l Speicher |
Max. € 500,- |
Warmwasserbereitung und Zusatzheizung |
Mind. 15 m² Kollektorfläche, mind. 300 l Speicher |
Max. € 750,- |
Die Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen.
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt ab 01.01.2009. Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2009 behördlich genehmigt und errichtet wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
c) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
d) Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der nachgewiesenen getätigten Investitionen, höchstens jedoch € 500,-.
§ 4 Förderungswerber
c) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
d) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
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§ 5 Ansuchen und Verfahren
c) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
d) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Eigentumsnachweis an der Liegenschaft
· Saldierte Rechnung eines befugten Gewerbetreibenden über die Gesamtkosten von Anschaffung und Errichtung der Anlage.
· Anlagenplan + Anlagenbeschreibung
· Förderungsbestätigung der NÖ-Landesförderung
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Anlage erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Energietechnische Sanierung von Altbauten
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
§ 1 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird Wärmedämmung als Einzelmaßnahme (laut nachfolgender Tabelle) von Altbauten die vor dem Jahr 1975 kollaudiert wurden und nicht im Rahmen einer Gesamtsanierung um Förderung durch das Land ansuchen.
Es werden nur Förderungen für Sanierungsmaßnahmen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet.
Gedämmte Bauteile |
Mindestanforderungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Außenmauer |
Energieausweis oder Verbesserung des U-Wertes nach Sanierung auf max. 0,3 W/m²K |
Max. € 500,- |
Ob.Geschoßdecke / Dachschräge |
Energieausweis oder Verbesserung des U-Wertes nach Sanierung auf max. 0,2 W/m²K |
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Kellerdecke / erberührender Fußboden |
Energieausweis oder Verbesserung des U-Wertes nach Sanierung auf max. 0,35 W/m²K |
U-Wert = Dämmwert
Der Nachweis über die Verbesserung des U-Wertes kann durch einen zertifizierten Energieberater, einen zertifizierten Baumeister oder andere gefugte Personen erfolgen.
Fenstertausch ist von der Förderung ausgenommen.
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt ab 01.01.2009. Gefördert werden Dämmungsmaßnahmen, die ab dem 01.01.2009 durchgeführt wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
e) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
f) Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der nachgewiesenen getätigten Investitionen, höchstens jedoch € 500,- pro Objekt.
§ 4 Förderungswerber
e) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
f) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
e) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
f) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Eigentumsnachweis an der Liegenschaft
· Saldierte Rechnung eines befugten Gewerbetreibenden über die Gesamtkosten von Anschaffung und Errichtung der Anlage oder saldierte Rechnung über Anschaffungskosten von einem Baustoffhändler
· Nachweis der Verbesserung des U-Wertes auf im § 1 angeführte Werte
· der baubehördlichen Bewilligung bzw. der Bauanzeige falls erforderlich
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Anlage erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Förderung von Photovoltaikanlagen
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
§ 1 Gegenstand der Förderung
Errichtung von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Wohngebäude mit einem Leistungsvolumen von max. 5 kWp (Kilowatt peak).
Die Förderung wird nur für Anlagen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet.
Art der Förderung |
Voraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Investitionskostenzuschuss |
Mind. 1 kWp bis max. 5kWp |
€ 200,- / pro kWp |
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt ab 01.01.2009. Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2009 behördlich genehmigt und errichtet wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
g) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
h) Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der nachgewiesenen getätigten Investitionen, höchstens jedoch € 1.000,-.
i) Bei Inanspruchnahme dieser Förderung kann nicht um den Purkersdorfer Solarstromökobonus (Tarifstützung) angesucht werden. Die Koppelung der beiden Förderungen ist nicht möglich.
§ 4 Förderungswerber
g) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
h) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
g) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
h) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Eigentumsnachweis an der Liegenschaft
· Saldierte Rechnung eines befugten Gewerbetreibenden über die Gesamtkosten von Anschaffung und Errichtung der Anlage.
· Anlagenplan + Anlagenbeschreibung
· Übernahmevertrag mit einem Energieversorger
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Anlage erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Solarstromökobonus Purkersdorf
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Die Stadtgemeinde Purkersdorf gewährt (fördert) einen „Solarstromökobonus“ für die Einspeisung von solar erzeugtem Strom aus Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen) im Gebiet der Stadtgemeinde Purkersdorf. Dieser Förderung ist nur ohne Förderzusage für den Purkersdorfer Investitionskostenzuschuss für Photovoltaikanlagen möglich. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch, und sie wird je nach Vorhandensein der budgetären Mittel gewährt.
Für bereits bestehende Anlagen wird der Solarstromökobonus in der Höhe von € 1.- für die nächsten 3 Jahre weitergeführt. Nach 3 Jahren kann über Ansuchen ein neuer Antrag eingebracht werden. Über das Förderansuchen wird in diesem Fall neu entschieden.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die eingespeiste Kilowattstunde elektrische Energie ins öffentliche Netz des Energieversorgungsunternehmens.
§ 2 Gültigkeit der Förderung
a) Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2009 errichtet wurden, behördlich beantragt und genehmigt worden sind.
b) Die Förderung des „Solarstromökobonus“ wird durch die Stadtgemeinde vorerst auf 50kWp Gesamtleistung installierter Solarzellenleistung im Stadtgebiet beschränkt.
§ 3 Art, Zeitdauer und Höhe der Förderung
a) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuß pro eingespeister Kilowattstunde.
b) Die Laufzeit der Förderung für eine Anlage beträgt 3 Jahre. Nach Ablauf der Erstförderung (3 Jahre) kann ein neuer Antrag gestellt werden.
c) Die Höhe der Förderung wird auf € 0,60 pro eingespeister Kilowattstunde begrenzt. Demnach bekommt ein Betreiber die Stromvergütungszahlung des E-Werks und zusätzlich den „Solarstromökobonus“ durch die Stadtgemeinde, der aus der Restsumme auf € 0,60 pro solarer Kilowattstunde besteht. Die genaue Höhe des „Solarstromökobonus“ ist damit nicht fix, sondern abhängig von der Vergütung des Energieversorgungsunternehmens.
d) Gefördert werden pro 1 kWp-Solarstromanlage maximal 1000 kWh/Jahr.
e) Pro Förderungsansuchen können Leistungen von bis zu 5kWp gefördert werden.
§ 4 Förderungswerber
i) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
j) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
a) Ansuchen und Förderungen nach den vorliegenden Richtlinien sind, mittels Kenndatenblatt bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
b) Dem Förderungsansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
· Die behördliche Genehmigung mit Plan
· Jedes Jahr die Jahresabrechnung des Energieversorgungsunternehmens
§ 6 Kontrolle
Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen, gegebenenfalls auch Messungen durchzuführen. Im Falle unrichtiger Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden. Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
§ 7 Zusatzbestimmung
Andere Förderungen, die nur die Errichtungsinvestitionen der Solarstromanlage betreffen, schließen den „Solarstromökobonus“ aus.
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Stadträtin Marga Schmidl ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
GR 0667 StR Marga Schmidl
GEGENSTAND: Energiezukunft Purkersdorf
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 11.03.2008 grundsätzlich für die Erstellung eines Energiekonzeptes ausgesprochen. Die Firmen AEE (Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie), Energieagentur Waldviertel, EVN, Wien Energie und Ing. Josef Streißelberger wurden dazu um Anbotslegung zur Ausarbeitung eines Energiekonzeptes gemäß der standardisierten Leistungsbeschreibung der NÖ Landesregierung ersucht. Ein Schwerpunkt des Energiekonzeptes soll dem möglichen weiteren Ausbau von zentralen oder dezentralen Wärmeinseln gewidmet sein. Weiters soll es eine Darstellung der aktuellen CO²-Bilanz mit Vorschlägen zur Verbesserung der Ist-Situation geben. Das Land NÖ fördert die Erstellung eines Energiekonzeptes mit einem Direktzuschuss in der Höhe von max. 50% der Bruttokosten bzw. für Gemeinden mit bis zu 10.000,- Einwohner max. € 16.000,-. Der Umweltausschuss hat nach Vorlage der 4 Anbote StR Schmidl beauftragt mit den beiden Bestbietern AEE und Ing. Streisselberger noch Nachverhandlungen über den Anbotsumfang abzuhalten. Dabei wurden die Anbote präzisiert und die Kosten überarbeitet. Die Anbote liegen vor.
Kosten Energiekonzept:
Ing. Streisselberger € 32.700,- brutto (alles inkludiert)
AEE € 33.950,- brutto für netto (Verein)
(exclusive Schulworkshop – Vorbereitung der Erhebungsbögen
Zusatzworkshop für GemeindemitarbeiterInnen - € 980,- - insgesamt € 34.930,-)
Antrag
Der Gemeinderat vergibt die Erstellung eines Energiekonzeptes laut vorliegendem Sachverhalt an die Firma Ing. Streisselberger.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: € 32.700,- brutto
Bedeckung: Voranschlag 2009 - 5/529000-728017
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28
Enthalten: 1 (Nemec)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Stadträtin Marga Schmidl ZUR SITZUNG AM 09. Dezember 2008
GR-0668 StR Marga Schmidl
GEGENSTAND Tarifordnung Stadttaxi
Sachverhalt
Der Umweltausschuss spricht sich für eine Beibehaltung der Tarifordnung mit Ermäßigungsmöglichkeit für BezieherInnen von geringen Einkommen (SozialhilfebezieherInnen, MindestpensionistInnen, Obergrenze € 900,-) aus. Diese personenbezogene Stadttaxi-Vorteilskarte berechtigt zur Inanspruchnahme des ermäßigten Tarifs.
Stadttaxi tagsüber (Rostek, Förderung vom Land NÖ in der Höhe von 35%)
Erwachsene (ohne Ermäßigung): € 2,50
Erwachsene (mit Ermäßigung, VOR- Monats-Jahreskarte): € 2,-
Kinder, Jugendliche (von 6 bis 16 Jahre) einheitlicher Tarif: € 1,-
Stadttaxi abends (Schmidt, keine Förderung)
Ohne Ermäßigung: € 2,50
Mit Ermäßigung: € 2,-
Antrag
Der Gemeinderat beschließt die Tarifordnung Stadttaxi im Sinne des Sachverhaltes.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten:
Bedeckung:
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
20081209GR-0669 bericht des Prüfungsausschusses
20081209GR-0670 stellungnahmen bürgermeister und kassenverwalter
22. Sitzung
des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss
vom 17. November 2008
zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.07 Uhr, begrüßt die Anwesenden und besonders Herrn Ing. Rainald Haider, der zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 als Auskunftsperson erschienen ist, und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu 2) Kanal – Kostenentwicklung der letzten Jahre (Einleitungskosten nach Wien, mit Präferenzwerte der Kosten für ähnlich große Gemeinden)
Es wird derzeit um ca. 150.000 m³ mehr Wasser angekauft als Abwasser abgeleitet und auf Grund der Ausführung von Herrn Ing. Haider im Jahr 2009 mit der Digitalisierung des Katasterplanes für die Abwasserbeseitigung begonnen. Im Zuge dessen werden auch Kamerabefahrungen, wo etwaige Kanalmängel festgestellt werden, durchgeführt. Auf Grund der Erfahrungen bzw. in Gesprächen mit anderen Gemeinden, durch Herrn Ing. Haider, wurde festgestellt, dass vergleichsweise ein geringerer Verbrauch vorliegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
_______________________________________________________________________
zu 3) Sanierung Wiener Straße (StR vom 23.09.2008, STR-0668)
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Herr Ing. Rainald Haider verlässt die Sitzung um 19.39 Uhr.
zu 4) Offene Punkte von Anregungen des Prüfungsausschusses
Der Ausschussvorsitzend hat alle Empfehlungen des Prüfungsausschusses seit Beginn der Periode 2005 geprüft und alle, bis auf eine (Prüfungsausschuss vom
11. Dezember 2007), wurden bereits durch den Bürgermeister umgesetzt.
In dieser Empfehlung wurde der Bürgermeister beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Personalausschuss und der Personalvertretung, eine eindeutige Regelung für die Gewährung von Gehaltsvorschüssen zu erarbeiten, um in Ergänzung zum § 38 der NÖ Gemeindeordnung für alle Bedienstete klare und nachvollziehbare Informationen zu schaffen.
Der Prüfungsausschuss ersucht noch einmal diesen Punkt in die Bearbeitung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister ersucht nochmals den zuständigen Stadtrat für Personal, den Stadtamtsdirektor und die Personalvertretung einen Vorschlag auszuarbeiten.
______________________________________________________________________
zu 5) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung
Termin der nächsten Sitzung:
Dienstag, 03. März 2009, 19.00 Uhr
Tagesordnung:
zu 6) Allfälliges
Der Prüfungsausschuss nimmt sich vor, im Jahr 2009 die Inventarbestände von Bauhof, Musikschule, Schülerhort und Kindergärten zu kontrollieren und ersucht die Verantwortlichen entsprechende Aufstellungen vorzubereiten (= Inventarlisten).
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister teilt mit, dass er die Verantwortlichen (Kindergärten, Schülerhort, Musikschule und Bauhof) in den nächsten Tagen informieren und um Vorlage einer Inventarliste so rasch wie möglich ersuchen wird.
______________________________________________________________________
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.20 Uhr.
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne Bollauf zur Sitzung am 09. 12. 2008
Nicht Öffentliche Sitzung
Punkt: GR-0672 – STR Susanne Bollauf
Gegenstand: Getränkesteuer – Abschluss des Verfahrens
S a c h v e r h a l t
Wie im letzten Gemeinderat im September berichtet, konnten alle anhängigen Getränkesteuerverfahren im Sinne der Übereinkommen, die der Städtebund und der Gemeindebund ausverhandelt haben, den Summen nach abgeschlossen werden. Gefehlt hat lediglich noch die Vorgangsweise beim Konsum, der ja bekanntlich insolvent geworden ist, und bei dem nicht klar war, ob bzw. in welcher Höhe die Masse die Ansprüche aufrecht erhält. In der Zwischenzeit sind auch diese Fragen geklärt und die Stadtgemeinde konnte die nachstehende Meldung an die NÖ Landesregierung weiter leiten.
Die formale Abwicklung mittels Bescheiden erfolgt im 1. Quartal 2009, die Rückzahlung bis 30.04.2009. Die Rückzahlungsbeträge sind im Haushalt 2009 ausgewiesen.
Bekanntgabe der Getränkesteuer-Einnahmenausfälle
der Stadtgemeinde Purkersdorf Hauptplatz 1 3002 Purkersdorf |
|
Achtung: Diese Meldung ist bitte längstens bis zum 30. Oktober 2008 an die Gemeindeabteilung der NÖ Landesregierung per E‑Mail (portal@noel.gv.at) zu übermitteln! |
Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeaufsichtsbehörde!
Die gefertigte Gemeinde schließt die offenen Getränkesteuerverfahren (anhängige Rechtsbehelfsfälle bei Lieferungsumsätzen des Handels) Getränkesteuer im Sinne der Anfang Mai 2008 zwischen Vertretern des Handels, der Wirtschaftskammer, des Städte- und Gemeindebundes abgeschlossenen Vereinbarung an. Die Gemeinde gibt den dadurch eintretenden Nachteil, dass ein Betrag von 15 % der auf alkoholische Getränke entfallenden Getränkesteuer längstens bis zum 30.4.2009 zurück gezahlt werden muss (bzw in Rückstandsfällen um diesen Betrag weniger eingehoben werden kann), verbindlich mit den nachstehend (in Euro) aufgelisteten Einnahmenausfällen bekannt:
1 |
2 |
3 |
|
Unternehmen |
verfahrensanhängiger Getränkesteuerbetrag |
15 % Entfall (= 15 % von Spalte 2; dh 15 % der Steuer auf Alkohol in €) |
|
Billa AG |
250.200,19 |
37.530,02 |
|
Julius Meinl AG |
31.468,33 |
4.720,25 |
|
Konsum – OKAY Management GmbH |
2.782,72 |
417,41 |
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Summe Einnahmenentfall: |
42.667,68 |
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Purkersdorf, am 26.11.2008 |
|
Für die Stadtgemeinde Purkersdorf Für die Stadtverwaltung Reg. Rat Burkhard Humpel Stadtamtsdirektor |
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne Bollauf zur Sitzung am 09. 12. 2008
GR- 4.14. - 0676
Dringlichkeitsantrag
gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973
betreffend WISAK – Kanalübernahme Tullnerbach-Pressbaum
zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 09. 12.2008.
………………………………………..
Begründung der Dringlichkeit:
Der Vertrag ist der Stadtgemeinde nach der Sitzung des Stadtrates zugegangen und soll mit 1.1.2009 in Kraft treten.
Punkt: GR- – STR Susanne Bollauf
Gegenstand: WISAK – Kanalübernahme Tullnerbach-Pressbaum
S a c h v e r h a l t
Der vertragsgegenständliche Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal ist ca. 2.600 lfm lang und als Eiprofil 800/1200 (teilweise. aus Beton, teilweise. aus Mauerwerk) errichtet. Er verläuft entlang der Landesstrasse B 44 durch das Ortsgebiet von Tullnerbach und Pressbaum, wo er auch als Ortssammler genutzt wird, und schließt bei Ablaufschacht 190 an den Tullnerbach-Pressbaumer Sammelkanal im Eigentum der WISAK GmbH an.
Der Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal befindet sich gem. einem Übereinkommen aus dem Jahr 1968, Zl. MA 31 – 4997/66 im Eigentum der Stadt Wien - MA 31 Wasserwerke. Betriebskosten sowie Erhaltungs- und Instandsetzungskosten werden zu 50% von der Stadt Wien und zu je 25% von den Marktgemeinden Pressbaum und Tullnerbach getragen.
Der Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal soll nunmehr mit 01.01.2009 (= Übergabezeitpunkt) in das alleinige Eigentum der WISAK GmbH übergehen und wird mit dem bereits im Eigentum der WISAK GmbH stehenden entlang des Wienerwaldstausees verlegten Tullnerbach-Pressbaumer Sammelkanal zu einer Kanalanlage im alleinigen Eigentum der WISAK GmbH vereinigt, welche als Wiental-Sammelkanal bezeichnet wird.
Purkersdorf ist zwar nicht direkt von diesem Rechtsgeschäft betroffen, eine Mitunterfertigung von Purkersdorf ist aber dennoch erforderlich, da unter Punkt 6 (Übergangsbestimmungen) vereinbart wird, dass der Vertrag aus dem Jahr 1967 für ungültig erklärt wird. Diesem Vertrag sind damals Purkersdorf und Wolfsgraben 1993 auch beigetreten, sie sind daher Vertragspartner. Der Stadtgemeinde erwachsen aus diesem Vertrag keinerlei finanzielle Verpflichtungen.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt den beiliegenden Vertrag betreffend WISAK – Kanalübernahme Tullnerbach-Pressbaum.
Zu diesem Antrag sprachen: Bollauf, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis: einstimmig
über die Übernahme des
Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanals
von der Stadt Wien (MA 31) durch die WISAK GmbH
abgeschlossen zwischen
a) der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, MA 31 – Wasserwerke, aufgrund des infolge Beschluss des Gemeinderatsausschuss II mit 28.6.1961 abgeschlossenen Gesellschaftsvertrags zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadt Wien zur Gründung der „Wiental-Sammelkanalgesellschaft m.b.H.“ – WISAK, in der Fassung vom 13.9.1984
b) der WISAK GmbH
c) der Marktgemeinde Pressbaum, NÖ, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom Dez. 2007, Top x der Tagesordnung
d) der Marktgemeinde Tullnerbach, NÖ, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.2007, Top x der Tagesordnung
e) der Marktgemeinde Wolfsgraben, NÖ, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom xx.xx.2009, TOP X der Tagesordnung
f) der Marktgemeinde Purkersdorf, NÖ, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom xx.xx.2009, TOP X der Tagesordnung
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal von Schacht 180 (neu) bis Schacht 520 (neu) inkl. aller dazugehörigen Sonderbauwerke (Mischwasserüberläufe, Bachquerungen, etc.).
Der vertragsgegenständliche Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal ist ca. 2.600 lfm lang und als Eiprofil 800/1200 (tw. aus Beton, tw. aus Mauerwerk) errichtet. Er verläuft entlang der Landesstrasse B 44 durch das Ortsgebiet von Tullnerbach und Pressbaum, wo er auch als Ortssammler genutzt wird, und schließt bei Ablaufschacht 190 an den Tullnerbach-Pressbaumer Sammelkanal im Eigentum der WISAK GmbH an.
Der Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal befindet sich gem. einem Übereinkommen aus dem Jahr 1968, Zl. MA 31 – 4997/66 im Eigentum der Stadt Wien - MA 31 Wasserwerke. Betriebskosten sowie Erhaltungs- und Instandsetzungskosten werden zu 50% von der Stadt Wien und zu je 25% von den Marktgemeinden Pressbaum und Tullnerbach getragen.
2. Zustand des Kanals
Der Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal hat ein Alter von ca. 100 Jahren. Der Kanal wurde im Laufe der Zeit in einigen Bereichen saniert. Er weist aber allgemein keinen besonders guten und im Abschnitt, wo er noch nicht saniert wurde, einen entsprechend schlechten Zustand auf.
Allen Vertragspartnern ist der Zustand des vertragsgegenständlichen Kanals bekannt; die Marktgemeinden Pressbaum und Tullnerbach sowie die WISAK erklären aus Gründen des Zustandes des Vertragsgegenstandes bis auf die im Punkt 3. genannte Regelung keine weiteren Forderungen gegenüber der Stadt Wien – MA31 mehr zu erheben.
3. Sanierung des Kanals
Die WISAK beabsichtigt im Einvernehmen mit den Gemeinden Pressbaum und Tullnerbach hinsichtlich des im Punkt 1 und 2 genannten bzw. beschriebenen Kanalabschnittes nach erfolgtem Eigentumsübergang (siehe Punkt 4) eine Sanierung durchzuführen. Im Zuge dieser Sanierung werden nur schwere Schäden (Schadensklasse 3-5 gem. ÖWAV-Richtlinie 22) beseitigt. Grundlage hierfür ist die auf der aktuellen TV‑Befahrung basierende Zustandsbewertung des Büros DI Groissmaier & Partner ZT-GmbH vom 25.04.2007 und die Variante 2 der im Sanierungskonzept des Büros DI Groissmaier & Partner ZT-GmbH vom 25.4.2007, GZ 06/3188 enthaltene Kostenschätzung.
Die Stadt Wien – MA 31 erklärt sich bereit, die Kosten für die Sanierung dieses Kanalabschnittes zu einem Anteil von 50% zu übernehmen, wobei dieser Anteil jedoch nicht mehr als EUR 302.500,-- (zuzüglich Umsatzsteuer) ausmachen darf.
Bei Inanspruchnahme allfälliger öffentlicher Fördermittel bezieht sich die 50%ige Kostenbeteiligung der Stadt Wien auf jene Sanierungskosten, die nach Abzug der Förderungen von den Gesamtsanierungskosten noch zu tragen sind.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungslegung der WISAK an die Stadt Wien – MA 31 innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
Damit wird von der Stadt Wien letztmalig der im Punkt VII) des Übereinkommen zwischen der Stadt Wien - MA 31, der Marktgemeinde Pressbaum, der Gemeinde Tullnerbach und der Wiental-Sammelkanalgesellschaft m.b.H. vom 27.2.1967, 5.1., 15.2. u. 16.2.1968, Zl. MA 31 – 4997/66 genannten 50%igen Kostentragung entsprochen.
Die Variante I der Vollsanierung stellt eine wesentliche Verlängerung der Betriebsdauer des Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanals dar und geht somit wesentlich über die Verpflichtungen der Stadt Wien aus dem letztgenannten Übereinkommen hinaus, welche mit dem Erlöschen des Wasserrechtes für den Betrieb des Wientalstausees als Trinkwasserversorgungsanlage ebenso ein Ende gefunden haben.
Für den Fall einer Vollsanierung des Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanals wird von der Stadt Wien daher ein Instandsetzungskostenbeitrag von maximal EUR 302.500.- (zuzügl. Ust.) geleistet. Bei Inanspruchnahme allfälliger öffentlicher Fördermittel ist der Kostenbeitrag auf Basis der Sanierungskosten der Variante II unter analoger Anwendung der zugesprochenen Förderprozentsätze rechnerisch zu ermittelnden.
4. Eigentumsübergang
Der Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal geht mit 01.01.2009 (= Übergabezeitpunkt) in das alleinige Eigentum der WISAK GmbH über und wird mit dem bereits im Eigentum der WISAK GmbH stehenden entlang des Wienerwaldstausees verlegten Tullnerbach-Pressbaumer Sammelkanal zu einer Kanalanlage im alleinigen Eigentum der WISAK GmbH vereinigt, welche als Wiental-Sammelkanal bezeichnet wird.
Die Vertragspartner halten einvernehmlich fest, dass der vertragsgegenständliche Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal aufgrund der oben dargestellten Sanierungsbedürftigkeit zurzeit keinen wirtschaftlichen Wert besitzt und daher der Eigentumsübergang ohne Gegenleistung erfolgt.
Der vertragsgegenständliche Tullnerbach-Pressbaumer Abwasserkanal wird vom Übergabezeitpunkt an von der WISAK GmbH betrieben und instandgehalten. Ebenso werden von der WISAK GmbH alle wasserrechtlichen Belange hinsichtlich dieses Kanals wahrgenommen. Mit dem Übergabezeitpunkt gehen somit alle Rechte und Pflichten sowie Haftungen für Gefahr und Zufall, die mit dem Eigentum am Vertragsgegenstand verbunden sind, auf die WISAK GmbH über.
5. Betrieb, Instandhaltung, Kostentragung
Sämtliche für den Bestand, den Betrieb, die Sanierung nach Punkt 3 (mit Ausnahme des von der Stadt Wien übernommenen Kostenanteils), die Instandhaltung und Erneuerung anfallenden Kosten des vertragsgegenständlichen Kanalabschnitteswerden ausschließlich durch die Marktgemeinde Pressbaum und die Marktgemeinde Tullnerbach getragen. Die Aufteilung dieser Kosten erfolgt nicht über den allgemeinen Verbandsschlüssel der WISAK GmbH sondern über den nachfolgend angeführten Aufteilungsschlüssel zwischen den Marktgemeinden Pressbaum und Tullnerbach.
Der Kostenschlüssel basiert einerseits auf der Aufteilung der Kanallängen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet und andererseits auf der Zahl der angeschlossenen Einwohnerwerte. Die Gewichtung nach Einwohnerwerten erfolgt, weil diese ein Maß für die hydraulische Belastung und Schmutzfracht sind. Die Berücksichtigung der Kanallängen ist dadurch begründet, weil der Wisaksammelkanal im jeweiligen Gemeindegebiet auch als Ortsnetzhauptsammler fungiert. Die Gewichtung dieser beiden Faktoren beträgt 50:50.
Gemeinde |
Einwohner *) |
Anteile |
MG Pressbaum |
6.742 |
81,93 % |
MG Tullnerbach |
1.497 |
18,17 % |
Summe |
8.239 |
100,00 % |
*) Zahlen entnommen der Neuberechnung des WISAK Verbandsschlüssels 2006
Gemeinde |
Kanallänge |
Anteile |
MG Pressbaum |
2.005 lfm |
77,13 % |
MG Tullnerbach |
959 lfm |
22,87 % |
Summe |
2.600 lfm |
100,00 % |
Gemeinde |
Anteil EW |
Anteil Länge |
Anteile gesamt |
MG Pressbaum |
81,83 % |
77,13 % |
79,48 % |
MG Tullnerbach |
18,17 % |
22,87 % |
20,52 % |
Der Kostenschlüssel kann alle 5 Jahre überarbeitet werden, wenn Änderungen von mehr als einem Prozentpunkt der Anteile gesamt pro Gemeinde (z.B. von 79,48 % auf über 80,48 % bei der MG Pressbaum) auftreten.
6. Übergangsbestimmungen
Mit Abschluss dieses Vertrages erklären alle Vertragsparteien einvernehmlich das mit Wirksamkeitsbeginn ab 1.1.1967 abgeschlossene Übereinkommen zwischen der Stadt Wien - MA 31, der Marktgemeinde Pressbaum, der Gemeinde Tullnerbach und der Wiental-Sammelkanalgesellschaft m.b.H. vom 27.2.1967, 5.1., 15.2. u. 16.2.1968, Zl. MA 31 – 4997/66 als aufgelöst. Alle Vertragsparteien erklären, aus dem Titel dieses aufgelösten Übereinkommens keine Ansprüche mehr gegeneinander zu richten, insbesondere stellt die Stadt Wien keinen Klärwärter mehr bei.
Für die Stadt Wien |
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Wien, am ......................... |
...................................... |
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Der Betriebsvorstand
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Für die Marktgemeinde Pressbaum |
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Pressbaum, am ......................... |
...................................... |
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..................................... |
Bürgermeister
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gf. Gemeinderat |
...................................... |
|
..................................... |
Gemeinderat |
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Gemeinderat |
Für die Marktgemeinde Tullnerbach |
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Tullnerbach, am ......................... |
...................................... |
|
..................................... |
Bürgermeister
|
|
gf. Gemeinderat |
...................................... |
|
..................................... |
Gemeinderat |
|
Gemeinderat |
Für die Marktgemeinde Wolfsgraben |
|
Wolfsgraben, am ......................... |
...................................... |
|
..................................... |
Bürgermeister
|
|
gf. Gemeinderat |
...................................... |
|
..................................... |
Gemeinderat |
|
Gemeinderat |
Für die Stadtgemeinde Purkersdorf |
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Purkersdorf, am ......................... |
...................................... |
|
..................................... |
Bürgermeister
|
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gf. Gemeinderat |
...................................... |
|
..................................... |
Gemeinderat |
|
Gemeinderat |
Für die WISAK GmbH |
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Tullnerbach, am ......................... |
...................................... |
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Die Geschäftsführung
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Beilagen: Pläne
GR 4.14. - 0677
Dringlichkeitsantrag
SCHLIESSUNGSWELLE VON POSTÄMTERN VERHINDERN
Die
Liste Baum & Grüne stellt folgenden Dringlichkeitsantrag an den GR
9.12.2008:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt folgende Resolution - gerichtet an:
- Die österreichische Bundesregierung
- Vorstand und Aufsichtsrat der Post
- Gewerkschaft der Postbediensteten
- Alle Klubs der im Nationalrat vertretenen Parteien
Die angedrohte Schließungswelle von Postämtern gefährdet den Weiterbestand vieler kleiner Postämter, so auch Untertullnerbach, dies erschwert zumindest für Teile der Purkersdorfer Bevölkerung die Zugänglichkeit zu Postdienstleistungen, erhöht das Verkehrsaufkommen und gefährdet Arbeitsplätze. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf ruft Bundesregierung und Post auf die Schließungspläne zurück zuziehen und unterstützt die Postgewerkschaft in ihrem Vorhaben.
Dazu sprachen:
Gaugl, Orthofer, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
GR 4.14. - 0678
Dringlichkeitsantrag EURATOM
Die
Liste Baum & Grüne stellt folgenden Dringlichkeitsantrag an den GR
9.12.2008:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt folgende Resolution - gerichtet an:
- Das Präsidium des Nationalrats
- Alle Klubs der im Nationalrat vertretenen Parteien
„Für Austritt aus Euratom
Österreich hat sich vor 30 Jahren per Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf ausgesprochen. In Folge beschloss der Nationalrat das Atomsperrgesetz.
Als Mitglied bei Euratom zahlt Österreich jährlich mindestens 40 Mio. Euro an ein Konsortium, das den Ausbau der Atomindustrie fördert. Diese Förderung der Atomwirtschaft aus Steuermitteln ist marktverzerrend, steht unseren Sicherheitsinteressen entgegen und steht im Widerspruch zu den österreichischen energiepolitischen Zielsetzungen.
Ein wirksames Mitspracherecht bei Euratom fehlt, ebenso entzieht sich Euratom der Kontrolle durch das EU-Parlament. Für Österreich bleibt nur ein Austritt.
Der österreichische Nationalrat möge die Zahlungen an Euratom umgehend stoppen und diese Mittel zweckgebunden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien einsetzen, besonders zu Förderung solcher Initiativen von KMU´s, Kommunen und Vereinen.“
Dazu sprachen:
Schlögl, Schlagitweit, Orthofer, Wolkerstorfer
Geschäftsordnungsantrag Wolkerstorfer:
Zuweisung zum Umweltausschuss
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:
Dafür: 16
Enthalten: 13 (Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Oppitz, Zöchinger, Matzka, Nemec, Reisner, Orthofer, Schmidl, Weinzinger, Schlögl)