Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 23.6.2009


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!

Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.

Bina Aicher, Liste Baum & Grüne


 

Beginn:     19.00 Uhr                                          Ende:        23.00 Uhr

 

Tagungsort:       Stadtsaal Purkersdorf

 

1)    PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:     27/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

AICHER GR Sabine

PARZER GR Dr. Maria

BOLLAUF StR Susanne

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna

CAMBRUZZI GR Manfred

PUTZ StR Christian

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

ERBEN GR Karin

SCHMIDL StR Margaretha

FELSBERGER GR Hermann

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

(ab 19.21 Uhr, Pkt. 726)

SEDA GR Michael

KEITEL GR Werner

TRAURIG GR Monika

MANDL StR Christine

URBAN GR Silvia

MATZKA GR Mag. Christian

(ab 20.43 Uhr, Pkt. 736)

WIMBERGER GR Gabriele

MAYER StR Elisabeth

WEINZINGER StR Viktor

NEMEC GR Ingrid

WISZNIEWSKI GR Karim

OPPITZ GR Albrecht

WOLKERSTORFER GR Harald

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

ZÖCHINGER GR Leopold

 

 

 

 

 

 

 

 

entschuldigt:

BAUER GR Dr. Manfred

PAUXBERGER GR Johann

KAUKAL GR Beatrix

REISNER GR Annemarie

 

STANGL GR Alexandra

 

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NOVOTNY Editha

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                StR Susanne Bollauf

        22)  Für die ÖVP:                GR Silvia Urban

        23)  Für die LiB&GR:            GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

4)           Änderungen in der Tagesordnung

 

2) Von der Tagesordnung werden abgesetzt:

GR-0730        Gründung eines Musikschulverbandes mit der Marktgemeinde Mauerbach

GR-0751        Kaiser Josef-Straße – Umbau

GR-0757        Steuer- und/oder Abgabenangelegenheiten

 

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Rathausstuben Beendigung Pachtverhältnis und Neuer Mietvertrag

Antragsteller: Schlögl

Aufnahme in die Tagesordnung:             Ja       4.11.            GR-0764

                                                       

 

52) Rathausstuben Vertragserrichtung

Antragsteller: Cambruzzi

Aufnahme in die Tagesordnung:             Ja       4.11.            GR-0765

                                                       

 

53) Blühendes Purkersdorf

Antragsteller: LiB & Grüne, Erben, Cambruzzi

Aufnahme in die Tagesordnung:             Ja       4.11.            GR-0766

                                                       

 

 

6)               Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.     Verzicht auf Gemeinderatsmandat Bürgmann

Frau Ayse Bürgmann hat mit Rechtswirksamkeit vom 17.04.2009 auf die Ausübung ihres Gemeinderatsmandates verzichtet. Als Nachfolgerin ist Frau Beatrix Kaukal vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter der SPÖ nominiert und von mir am 27.04.2009 angelobt worden.

6.2.     Verzicht auf Gemeinderatsmandat Watznauer

Frau Daniela Watznauer hat mit Rechtswirksamkeit vom 27.05.2009 auf die Ausübung ihres Gemeinderatsmandates verzichtet. Als Nachfolgerin ist Frau Gabriele Wimberger vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter der ÖVP nominiert und von mir am 28.05.2009 angelobt worden.

6.3.     Verzicht auf Stadt- und Gemeinderatsmandat Gaugl

Herr Mag. Hans-Jürgen Gaugl hat mit Rechtswirksamkeit vom 10.06.2009 auf die Ausübung seines Stadt- und Gemeinderatsmandates verzichtet. Als Nachfolger im Gemeinderat ist Herr Johann Pauxberger vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter der ÖVP nominiert und von am 16.06.2009 angelobt worden. Die Nachwahl in den Stadtrat erfolgt innerhalb der Frist nach der NÖ Gemeindeordnung in Rahmen der heutigen Sitzung.

6.4.     Vereinsfreundlichste Gemeinde 2009

Über 120 Gemeinden Niederösterreichs haben an der Wahl zur vereinsfreundlichsten Gemeinde des Bundeslandes mitgemacht und eingereicht. Bei der Auswahl der Preisträger wurden folgende Parameter bewertet, wobei Größe und Finanzkraft der Gemeinde berücksichtigt worden sind:

  • die Anzahl der Vereine im Bezug auf Einwohner
  • die finanzielle Unterstützung der Gemeinde, im Bezug auf das Gesamtbudget der Gemeinde, sowie die Anzahl der Vereine die eine finanzielle Unterstützung erhalten
  • die Unterstützung mit kommunaler Infrastruktur
  • die ideelle Unterstützung
  • die Einbindung ins gesellschaftliche Leben
  • besondere Aktivitäten der Gemeinde, wie z.B.
    • Tag der Vereine
    • Eigener Vereinskoordinator im Gemeinderat
    • Vereinszeitungen und u.ä.m.

Die Sitzung der Jury hat am 19.05. in St. Pölten stattgefunden. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden, die Auszeichnungen und Preise werden von LH Dr. Pröll und dem Chefredakteur der NÖN Harald Knabl überreicht. Die Gemeinden werden bei der Siegerehrung in Form einer Multimedia-Show präsentiert, jede Siegergemeinde kann dafür 10 Photos aus der Gemeinde (Landschaft, Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen, verdiente Personen usw.) einsenden.

Purkersdorf als Sieger des Bezirks Wien-Umgebung ist in guter Gesellschaft mit Gemeinden wie Hollabrunn, Laxenburg, Krems, Tulln, Pöchlarn aber auch mit unserer Partnergemeinde Göstling an der Ybbs.

Wenn wir die Nähe zu Wien betrachten und daraus auch den Rückschluss auf viele Freizeitangebote in der Nachbarschaft machen können, ist es eine hervorragende gesellschaftliche Leistung als Sieger gekürt zu werden. Vereine spiegeln natürlich auch den kulturellen und lebendigen Zusammenhalt einer Gemeinde wider.

Die Stadt sieht die Auszeichnung sowohl als gerne gesehene Anerkennung als auch als Herausforderung und Auftrag, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und auch in Zukunft eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit den Vereinen zu pflegen.

6.5.     Einschau NÖ Landesregierung

In den letzten 3 Wochen hat die NÖ Landesregierung die Stadtgemeinde Purkersdorf geprüft und die periodische Einschau durchgeführt. Alle Bereiche der Verwaltung sind einer intensiven Prüfung unterzogen worden. Die Kassen und die Buchhaltung sind unangekündigt geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung wird voraussichtlich im Lauf des Sommers in Form eines Einschauberichtes schriftlich übergeben, und wird dieser dem Gemeinderat im Sinne § 89 NÖ Gemeindeordnung zu seiner nächst folgenden Sitzung vorgelegt.

6.6.     Postamt Unter-Tullnerbach

In einem Gespräch zwischen der Post AG und der Marktgemeinde Tullnerbach wurde die Schließung des Postamtes 3011 Unter Tullnerbach mitgeteilt. Die Post AG hat angekündigt, dass die Aufgaben dieser Postfiliale durch eine Postgeschäftsstelle, die von einem Postpartner betrieben wird, übernommen werden.

6.7.     Musikschule Förderung

Das Land Niederösterreich wird die Musikschule Purkersdorf im Jahr 2009 mit einem Betrag in Höhe von € 244.220,16 fördern. Die Fördersumme ist um knapp € 16.000 höher als im Haushaltsjahr 2008. Das hängt einerseits mit der gelungenen Stundenmischung (Verhältnis Einzel- zu Gruppenunterricht bzw. Verhältnis zwischen langen und kurzen Einzelstunden) und andrerseits mit dem Unterricht von Mangelinstrumenten (zB: Oboe, Kontrabass, Violine) zusammen.

6.8.     Arbeitsprogramm 2009 Landesstraßen B + L

Das Land Niederösterreich wird im Jahr 2009 folgende Straßenzüge sanieren bzw. erneuern:

Landesstraße B 1     km 16,50 bis km 18,10        Baukosten: €   90.000

Landesstraße B 44    km   1,10 bis km   1,80       Baukosten: € 110.000

6.9.     Aschermann Relief

Das bei der Volksschule situierte Aschermann-Relief musste im Vorfeld der Errichtung des Bildungszentrums abmontiert werden und befindet sich zur Zeit im Wirtschaftshof der Stadtgemeinde. Ich habe den Verschönerungsverein gebeten, einen würdigen Standort für dieses Kunstwerk vorzuschlagen. Im Gespräch sind: die Grünfläche vor der Apotheke, das Blumenbeet bei der RAIKA und die Grünfläche vor dem Rathaus. Der Verschönerungsverein wird aber auch noch andere mögliche Standorte prüfen und danach einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

6.10.   Beihilfe Schul- und Kindergartenfonds – KG-Provisorium 1 (Wiener Straße)

Das Kuratorium des Schul- und Kindergartenfonds hat die von der Stadtgemeinde Purkersdorf eingereichten Kosten für den Umbau des Provisoriums des Kindergartens I (5Gruppen), Wiener Straße 2 (AHS-Profisorium II) zur Gänze anerkannt und aus Mitteln des Schul- und Kindergartenfonds eine Unterstützung in Höhe von € 122.500,00 gewährt.

6.11.   Gruppenhöchstzahl Kindergarten II – Bad Säckingen-Gasse

Die Abteilung K 5 des Amtes der NÖ Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde, die Kinderzahl pro Kindergartengruppe im Kindergarten II mit 28 festzulegen, statt gegeben und die beantragte Gruppenhöchstzahl genehmigt.

 

7)               Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

GR Sabine Aicher – Anfragen an den Bürgermeister

1. Bei der Vorstellung der Umbauarbeiten zur Kaiser Josefstraße wurden die Anrainer zur Präsentation des Projekts in den Stadtsaal eingeladen.

Warum wurde der Besitzer des „Shakespeare Pubs“ nicht dazu eingeladen? Als Gewerbetreibender ist das zwar nicht seine Wohnadresse, jedoch hat er ein natürliches Interesse an dem Projekt.

2. Wem gehört das Grundstück in der Karli Schäfer Gasse zwischen dem Zugang zum Kindergarten und der Sportanlage?

Es sind diverse Fahrzeuge ohne Kennzeichen dort abgestellt.

3. Was haben die beiden Gutachten bezüglich Feuerstein gekostet? Es gibt ein rechtliches Gutachten von Dr. Ehrenberger und eines dass den Grundstückswert bewertet hat.

Antwort Bürgermeister:

zu 1) Es wurden nur die Grundeigentümer und die gemeldeten Haushaltsvorstände eingeladen. Vor Baubeginn wird noch eine Verhandlung gemäß den Bestimmungen des NÖ Straßengesetzes angeführt, zu welcher der Besitzer des Pubs noch eingeladen werden kann. Ein Rechtsanspruch darauf, und damit Parteienstellung im Verfahren, besteht aber nicht.

zu 2) Das freie Grundstück zwischen Kindergarten III und Sportanlage ist Teil der Sportanlage (Parkplatz für BesucherInnen der Sportanlage) und gehört daher der Stadtgemeinde. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wurden bisher geduldet, es ist aber notwendig, schon allein aus Gründen der Haftung, hier eine klare Vorgangsweise festzulegen.

zu 3) Die Gutachten hinsichtlich der rechtlichen Bewertung von Dr. Ehrnberger hat € 630,00, jenes von Herrn Hiermaier über die Bewertung des Grundstückes € 180,00, beide inklusive Mehrwertsteuer, gekostet.

 

Bericht wird zur Kenntnis genommen.

8)                    Sitzungsplan 2009

 

Stadtrat                          Dienstag       28.07.2009, 19.00 Uhr, Rathaus (bei Bedarf)

                                      Dienstag       22.09.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Dienstag       27.10.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Mittwoch       24.11.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

 

Gemeinderat                   Dienstag       23.06.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

                                      Dienstag       29.09.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

                                      Mittwoch       02.12.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

 

 

3.             Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 31.03.2009

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 31.03.2009 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 31.03.2009 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

20070327GR0725

 

Gegenstand:  Nachwahl eines Mitgliedes des Stadtrates nach § 115 NÖ Gemeindeordnung 1973

 

Niederschrift

über die Ergänzungswahl in den Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

Datum:         23.06.2009

 

Ort:             Purkersdorf, Stadt- und Kulturzentrum

 

Beginn:         19.08 Uhr

 

Vorsitz:         Bgm. Mag. Karl SCHLÖGL

 

1)        Feststellungen

 

Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß eingeladen worden sind. Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Ergänzungswahl in den Stadtrat festgesetzten Frist statt.

 

Anwesend sind:       siehe Präsenzfeststellung GR 23.06.2009

Entschuldigt sind:     siehe Präsenzfeststellung GR 23.06.2009

 

Die zur Gültigkeit der Wahl erforderliche Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Mitglieder des Gemeinderates ist gegeben.

 

2)        Ergänzungswahl in den Stadtrat

 

Zur Beurteilung der Gültigkeit der Stimmzettel werden beigezogen:

 

GR Ingrid Nemec                         SPÖ

 

GR Gabriele Wimberger                 ÖVP

 

Die freigewordene Stelle im Stadtrat von Purkersdorf (Hans-Jürgen Gaugl) entfällt auf die ÖVP, diese hat einen Wahlvorschlag eingebracht.

 

Der Wahlvorschlag lautet auf:     GR Albrecht OPPITZ

 

Der Wahlvorschlag ist mit einer ausreichenden Anzahl an Unterschriften versehen

Der Wahlvorschlag ist gültig.

Die mit Stimmzettel vorgenommene Abstimmung über den Wahlvorschlag der ÖVP hat folgendes Ergebnis:

 

abgegebene Stimmen:        26

 

ungültige Stimmzettel:        4

 

gültige Stimmzettel:           22

 

Die ungültigen Stimmzettel werden fortlaufend numeriert. Die Ungültigkeit ist wie folgt begründet:

 

Nr. 1                      leer

 

Nr. 2                      leer

 

Nr. 3                      leer

 

Nr. 4                      nein

 

Nr. 5                      ...........................................

 

Von den Gültigen Stimmen lauten:

 

auf GR Albrecht OPPITZ                         22                Stimmzettel

 

 

Herr GR Albrecht Oppitz ist daher zum Mitglied des Stadtrates gewählt.

 

Herr GR Oppitz nimmt die Wahl zum Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf an.

 

 

Der Niederschrift sind angeschlossen:

 

1)  Sämtliche Stimmzettel

2)  Wahlvorschlag

 

Die Niederschrift wird von allen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben und dem Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung angefügt.

 

Ende der Ergänzungswahl:   19.21           Uhr

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin:                                                 Die Mitglieder des Stadtrates:

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderates:

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT                                               ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0726 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND: ARGE Troppberg - Weiterführung

 

Sachverhalt

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist Mitglied der als Arbeitsgemeinschaft formierten Kleinregion Troppberg. Im Oktober 2008 wurde das Kleinregionsprojekt „Wandern rund um den Troppberg“ erfolgreich abgeschlossen. Nun steht die Kleinregion vor der wichtigen Entscheidung: werden weitere kleinregionale Projekte verfolgt oder gibt man sich mit dem Erreichten zufrieden?

 

Die Vertreter der Kleinregiongemeinden und der Hauptregion NÖ-Mitte, die das Projekt „Wandern rund um den Troppberg“ intensiv mitbetreut haben, haben sich einhellig dafür ausgesprochen, den eingeschlagenen Weg nicht abrupt enden zu lassen, ganz im Gegenteil: neue Projekte für die Region Troppberg zu entwickeln. Die 2008 von der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik (RU2) in Zusammenarbeit mit den KleinregionsbetreuerInnen der Hauptregionen in NÖ ausgearbeiteten neuen Themenfelder - vor allem die Themen „Natur & Umwelt“ sowie „Freizeit & Naherholung“ - bieten dazu eine gute Grundlage und viel Entfaltungspotenzial für die Kleinregion Troppberg.

 

Ende März 2009 haben alle bisherigen AkteurInnen der Kleinregion Troppberg (VertreterInnen aller Troppberg-Gemeinde sowie Österreichische Bundesforste und Biosphärenpark, Gerhard Jonas als Sprecher der Kleinregion, Kleinregionsbetreuerin NÖ-Mitte) an einer Strategiebesprechung teilgenommen. Diese Besprechung brachte folgende Ergebnisse:

-        einstimmige Befürwortung zum Weitermachen in der und mit der Kleinregion Troppberg. Um eine Evaluierung der kleinregionalen Aktivitäten zu ermöglichen, vorläufig befristet auf drei Jahre. Eine Regionserweiterung soll langfristig überlegt werden.

-        Bgm.a.D. Gerhard Jonas, erklärt sich bereit, weiterhin als Sprecher der Kleinregion Troppberg zu fungieren, was von allen Anwesenden begrüßt wurde.

-        von den Österreichischen Bundesforsten wurden konkrete Projektvorschläge präsentiert, bei dessen Umsetzung die Kleinregion Troppberg zur Pionierregion Niederösterreichs werden könnte

-        Ohne Rückhalt der Gemeinden der Region ist ein Weiterbestand der Kleinregion Troppberg nicht möglich

-        Zur Grundfinanzierung kleinregionaler Vorhaben wurde bei der Strategiesitzung vorgeschlagen, einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von  25 Cent pro Einwohner aufzubringen – befristet auf 3 Jahre. Der Verteilungsschlüssel pro Gemeinde richtet sich nach der jeweils gültigen Volkszahl für die Berechnung der Abgabenertragsanteile. Darüber hinaus wird die Hauptregion gegebenenfalls pro Projektvorhaben alle zur Verfügung stehenden Fördermittel recherchieren und bedarfsbezogen heranziehen.

 

Der Weiterbestand der Kleinregion und deren Finanzierung bedarf der Beschlüsse der einzelnen Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden (Gablitz, Tullnerbach, Pressbaum und Purkersdorf).

 

In einer ersten Interessentensitzung am 18 Mai 2009 ist – immer unter der Voraussetzung, dass die Kleinregion weiter besteht - vorgeschlagen worden, einerseits fixe, sich jährlich wiederholende Aktionen zu programmieren andrerseits wurden in Form eines Brainstormings Themen, die anschließend gewichtet worden sind, aufgezeigt, die künftige Inhalte der Kleinregion sein können.

 

Jährliche (sich wiederholende) Aktionen

         a)       Biosphärenpark – Waldspiele, Wettbewerb mit                                                         Wanderpokal

                   Alle 4 Gemeinden gemeinsam

b)                 Sternwanderung Troppberg mit Führung am 11. 10. 09.

         Treff bei der Warte von 12 bis 14 Uhr.

         Mobile Waldschule, Infotext, Infostand,

         Rahmenprogramm für jung und alt

 

Mit der Sternwanderung sollte heuer begonnen werden.

Genaueres Programm wird am Mittwoch den 24. Juni um 10 Uhr

im Biosphärenparkbüro erarbeitet. Voraussetzung ist die Zustimmung der 4 Gemeinden

 

 

 

 

Mögliche Inhalte der Kleinregion

                                                                                   Gewichtet

 

            Informationsvernetzung                                               8 Punkte

 

            Lauf und Wanderzentrum, mit Naturlehrpfad,

               Mountainbike Strecken auf einer Karte                           7 Punkte

 

            Themenwege, Führungen, Bildungsregion                      6 Punkte

 

            Gastronomie stärken                                                    3 Punkte

 

            Naturzentrum Wienerwaldsee                                       2 Punkte

 

            Festspielbühne Wienerwaldsee                                      1 Punkt

 

            Fitnessparcours                                                           0 Punkte

 

            Eislaufen, Wintersport, Schneekanonen                         0 Punkte

 

 

Der Weiterbestand der Kleinregion Troppberg ist ein wichtiges Signal für die Region und zur Regionalentwicklung in Niederösterreich. Die Kleinregion könnte den Weg zu einer Pionierregion, deren Voraussetzungen durch den Biosphärenpark Wienerwald und die Österreichischen Bundesforste einmalig in Österreich sind, ebnen.

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für den Weiterbestand der ARGE Kleinregion Troppberg aus und wird, vorausgesetzt, dass auch alle anderen bisher beteiligten Gemeinden (Gablitz, Tullnerbach und Pressbaum) weiterhin Mitglieder der ARGE Troppberg bleiben, sich an dieser ARGE als Mitglied beteiligen. Die Stadtgemeinde leistet zur Deckung der Grundkosten der ARGE einen Beitrag in Höhe von € 0,25 pro Einwohner nach der für die Berechnung der Abgabenertragsanteile jeweils gültigen Volkszahl, und zwar für die nächsten 3 Jahre (2009, 2010 und 2011). Im Jahr 2011 sind die Aktivitäten der ARGE zu evaluieren, und es bedarf eines neuerlichen Beschlusses sowohl über den Weiterbestand der ARGE als auch über den Grundkostenbeitrag.

 

Kosten: € 2.205,25

HHSt.: 1/060000-726000

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Schlögl, Parzer, Mayer

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF       ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0727 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND: WIPUR: Neubau Bildungszentrum

 

B E R I C H T

 

Aufgrund notwendiger umfangreicher Vorplanungsüberlegungen, haben wir uns dazu entschlossen, den Zeitplan für die Errichtung des Bildungszentrums in der Schwarzhubergasse 5 insoferne abzuändern, dass der Baubeginn erst im Frühjahr 2010 erfolgen wird. Am Fertigstellungstermin im Sommer 2011 mit Aufnahme des Schulbetriebes im neuen Gebäude ab September 2011 wird der spätere Baubeginn nichts ändern.

 

Aufgrund der komplexen Nutzersituation im Gebäude und der gewünschten umfangreichen energietechnischen und bauphysikalischen Optimierungsmaßnahmen ist es jedenfalls sinnvoll, im Vorfeld noch mehr Zeit in eine detaillierte Planung zu stecken.

Zur Zeit werden verschiedene Varianten in Bezug auf die Gebäudehülle (bauphysikalische Ansätze) gerechnet und gleichzeitig passend dazu die entsprechenden Varianten der Gebäudebe- und entlüftung berechnet. Ziel ist es, in absehbarer Zeit ca. 3 Varianten zu entwickeln, die eine Gegenüberstellung zwischen Investitionskosten für die Erreichung einer gewissen Energiekennzahl des Gebäudes beinhalten und daraus folgend auch wirtschaftliche Einsparungen während des Betriebes aufzeigen. Dem Auftraggeber, der Stadtgemeinde Purkersdorf, wird dann eine vernünftige Entscheidungsgrundlage vorliegen, auf deren Basis eine endgültige Entscheidung über die bauphysikalische und energietechnische Ausrichtung des Gebäudes fallen muss, damit mit einer genauen Detailplanung begonnen werden kann.

 

In der Zwischenzeit wurde bereits die routinemäßige Bodenuntersuchung des Baugrundstücks durchgeführt – das Bodengutachten steht noch aus – wird voraussichtlich Anfang Juli 2009 vorliegen.

 

Der Zeitplan für das Projekt Neubau Bildungszentrum sieht nun folgendermaßen aus:

 

Erstellung von 3 Varianten hinsichtlich

Bauphysik und Energietechnik – Energiekennzahl........................... Mitte Juli 2009

Entscheidung durch Stadtgemeinde Purkersdorf

für eine der 3 Varianten........................................................... Ende Juli 2009

Detailplanung – Einreichpläne.................................................... Oktober 2009

Erstellung der Leistungsverzeichnisse......................................... Dezember 2009

Ausschreibung und Vergabe...................................................... Februar 2010

Baubeginn............................................................................. Frühjahr 2010

Fertigstellung........................................................................ Sommer 2011

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                         

Schlögl, Zöchinger, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF        ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT        ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0728 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft 

 

 

Bitte klicken Sie die pdf-Datei Beilage WIPUR – Finanzierung an!

 

 

 

B E R I C H T

 

WIPUR-Finanzierungen

Im beigefügten Übersichtsblatt ist der Status der WIPUR-Finanzierungen per Stichtag 31.03.2009 dargestellt. Die Übersicht der CHF-Finanzierungen zeigt folgende Eckdaten:

 

·         Kreditstand bei Aufnahme:              CHF 32.673.327,62

                                                     (€ 21.896.869,17 bewertet zum Aufnahmekurs)

·         bisherige Tilgungen:                       CHF 16.839.344,57
Kreditstand zum 31.03.2009:           CHF 15.833.983,05 (€ 10.246.610,41

bewertet zum letzten Stichtagskurs 31.03.2009).

 

Gegenüber einer Finanzierung in EURO liegt die gesamte CHF-Finanzierung zum Stichtag 31.03.2009 mit € 2.321.450,89 (Zinsen und Währung) klar im Vorteil.

Unter Berücksichtigung der EURO-Finanzierungen hat die WIPUR zum 31.03.2009 offene Kreditverbindlichkeiten in Höhe von € 12.342.586,50.

 

Darüberhinaus gibt es noch 2 Baufinanzrahmen für die Projekte Wintergasse 46 und 48:

·         Rahmen Wintergasse 46 (Kindergarten):                             € 2.900.000,--
Ausnützung zum 31.03.2009:                                           € 1.300.000,--

·         Rahmen Wintergasse 48 (Doppel- und Reihenhausanlage):     € 5.000.000,--
Ausnützung zum 31.03.2009:                                           € 2.865.800,--

 

Projekt Neubau Kindergarten Wintergasse 46

Auf der Baustelle wird mit großem Nachdruck gearbeitet – der Baufortschritt ist sehr zufriedenstellend. Mittlerweile wurden die Holz-Glas-Elemente in den Gruppenräumen komplett versetzt, die Trockenbauwände aufgestellt und verspachtelt und die Elektroinstallation massiv vorangetrieben, der Eingangszylinder verputzt und das Glasdach angebracht sowie der Aufzug eingebaut. Zur Zeit wird gerade die Fußbodenheizung verlegt und anschließend der Estrich eingebracht.

Mit dem Billigstbieter der Ausschreibung, der Firma Spiel und Schule, für die komplette Inneneinrichtung wurde am 14.05.2009 unter Teilnahme des Architekten und der Kindergartenleiterin ein 5-stündiges Gespräch geführt, wo nochmals das komplette Leistungsverzeichnis im Detail durchbesprochen wurde und diverse Einsparungen definiert wurden. Das Ausschreibungsergebnis des Billigstbieters lag bei netto

€ 349.277,44. Mit den definierten Einsparungen wird sich sehr wahrscheinlich eine Nettosumme von unter € 300.000,-- ausgehen.

Auch an der detaillierten Planung der Aussenanlagen wird bereits mit Nachdruck gearbeitet – alles immer unter Einbeziehung der Kindergartenleiterin. Auf Basis des vorliegenden Planungsvorschlages für die Aussenanlagen – die Zielsetzung ist, dass es zu einem Abrücken von den kitschigen 0-8-15-Spielgeräten in Richtung naturnaher Spielbereich geht – fand am 04.05.2009 ein Beratungsgespräch für die Aussenanlagengestaltung mit einer vom Land NÖ eigens dafür beauftragten Garten- und Landschaftsplanerin, Frau DI Haas, statt. Unsere angestellten Überlegungen wurden von Frau DI Haas sehr begrüßt und uns wurde von ihr noch ein Weiterentwicklungsvorschlag unseres Konzeptes zugesagt. Die Aussenanlagenplanung befindet sich nunmehr in der Zielgerade.

Anschließend wir die WIPUR die Kalkulationsunterlagen für die Inneneinrichtung und die Aussenanlagen (Spielgeräte) aufbereiten, damit die Stadtgemeinde Purkersdorf auch für diesen Teil beim Land NÖ um die Fördermittel ansuchen kann.

Auch die Kostenentwicklung zeigt sich sehr stabil. Wir liegen zur Zeit mit Stichtag 18.05.2009 bei einem Abrechnungsstand von rund 62%. Die Netto-Errichtungskosten (ohne Einrichtung und Aussenspielgeräte) werden sich nach derzeitiger Hochrechnung auf einen Stand von rund € 3,4 Millionen einpendeln.

Der Bauzeitplan sieht derzeit einen realistischen Fertigstellungstermin im Oktober 2009 vor.

Projekt Einbau Küche Rathausstuben

Die WIPUR GmbH wurde von der Stadtgemeinde Purkersdorf per Gemeinderatsbeschluss in der GR-Sitzung vom 17.06.2008 beauftragt, im EG des Restaurants Rathausstuben eine Küche einzubauen. Die entsprechenden Behördenverfahren wurden abgewickelt und die WIPUR hat in den letzten Wochen die einzelnen Gewerke ausgeschrieben und anschließend die Auftragsvergaben an die jeweiligen Billigstbieter duchgeführt.

Mitlerweile sind die Arbeiten sehr weit vorangeschritten und stehen praktisch vor dem Abschluss. Die Gesamtkalkulation sieht zur Zeit Investitionskosten in Höhe von rund netto € 95.000,-- vor.

 

Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48

Der Baufortschritt ist sehr zufriedenstellend. Bei den ersten Bauteilen sind bereits die Fassaden und der komplette Innnenausbau nahezu fertiggestellt. Die restlichen Bauteile folgen diesbezüglich. Der Schwerpunkt der Arbeiten in den verbleibenden 3 Monaten bis Fertigstellung wird sich auf die Aussenanlagengestaltung und die noch teilweise nötigen Leitungsverlegen im Aussenbereich konzentrieren. Die Übergabe der fertigen Wohneinheiten an die Nutzer ist für Oktober 2009 geplant.

 

Es ist gelungen, eine Objektförderung beim Land NÖ für 22 Wohneinheiten zu bekommen.

 

Mit dieser Förderung im Rücken, ergeben sich nunmehr mehrere Modelle der Verwertbarkeit der Wohneinheiten. Die Geschäftsführung der WIPUR GmbH ist zur Zeit unter Einbindung der Rechts- und Steuerberater dabei, die verschiedenen Modelle – Miet-Kauf-Modell, Kauf-Modell mit Ratenfinanzierung, Kauf-Modell – alles entweder belags- oder bezugsfertig – im Detail durchzurechnen und dann in den entsprechenden Verträgen abzubilden.

Die neue Förderung und das Angebot an neuen Möglichkeiten, diese Wohneinheiten zu erwerben oder zu mieten haben zu einer enormen Zunahme des Interesses bei den Wohnungswerbern in den letzten Wochen geführt. Mit Stand 17.06.2009 gibt es 26 Reservierungen mit ernsthaftem Interesse – täglich mehr werdend. Ende Juni werden diese Interessenten in einer eigenen Veranstaltung über alle vertraglichen, preislichen und ausstattungsmäßigen Details informiert. Bis Mitte Juli 2009 wird eine Musterwohneinheit mit einer bezugsfertigen Ausstattung fertiggestellt, die dann sehr deutlich machen wird, welch gute Qualität man für sein Geld bekommt.

Die nächsten Verträge mit Wohnungswerbern werden sehr wahrscheinlich schon im Juli 2009 abgeschlossen.

 

Finanziell befindet sich das Projekt genau im Plan.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                       

Schlögl, Zöchinger, Parzer, Erben, Mayer, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF        ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT        ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0729 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND:   WIPUR: Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

Bitte klicken Sie die pdf-Datei Beilage WIPUR – Änderung des Gesellschaftsvertrages an!

 

Sachverhalt

 

In der Beilage befindet sich ein Vorabzug des Protokolls über die in der WIPUR GmbH abzuhaltende Generalversammlung betreffend die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Einerseits soll der seit der Gründung der Gesellschaft vor zehn Jahren mittlerweile überholte Gegenstand des Unternehmens auf die aktuelle Situation angepasst werden – derzeit steht im Gegenstand des Unternehmens noch umfangreich die Errichtung des Gymnasiums beschrieben - und andererseits soll im § 9 des Gesellschaftsvertrages aufgenommen werden, dass die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer mit Berufsbefugnis zu erfolgen hat. Letzteres wird ohnehin seit der Gründung der Gesellschaft bereits durchgeführt, soll nun aber auch explizit im Gesellschaftsvertrag verankert werden.

 

 

Antrag

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß dem vorliegenden Vorabzug des Protokolls für die in der WIPUR GmbH abzuhaltende Generalversammlung zu.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                       

Schlögl, Parzer, Schlagitweit, Oppitz, Erben, Cambruzzi, Aicher, Weinzinger

 

Geschäftsordnungsantrag Parzer:

Antrag auf  Zurückstellung und für die nächste Sitzung vorbereiten

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Parzer:

Dafür: 7

Enthalten:  2 (Mayer, Wimberger)

Dagegen: 18 (Oppitz, Urban, Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer)

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 18

Enthalten: 3 (Mayer, Wimberger, Zöchinger)

Dagegen: 6 (Aicher, Schmidl, Parzer, Schlagitweit, Erben, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF       ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0731 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND: Grundstücksangelegenheiten –

 

A) Verkauf Teilgrundstück „Am Feuerstein“

 

 

Sachverhalt

 

Am 10. Juni 2009 fand über Einladung von BGM. Schlögl im Stadtamt ein Gespräch mit XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, in der causa „Verkauf Teilgrundstück Am Feuerstein“ statt. Sowohl die Vertreter der Käuferseite wie auch die der Stadtgemeinde zeigten Verständnis für die gegenseitigen Standpunkte und waren sich einig, die unterschiedlichen Rechtsausauffassungen nicht auf dem Streitweg ausgetragen werden sollen. Die Vertreter der Stadtgemeinde haben auf das Schätzgutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Heinz Hiermaier, das einen Verkehrswert für den gegenständlichen Grundstücksteil in Höhe von € 13.500 ausweist, hingewiesen. Die Käuferseite hat darauf hingewiesen, dass sie bei ihren Überlegungen davon ausgegangen ist, dass der damals für Familie Kern vom Gemeinderat festgelegte Kaufpreis für den Grundstücksteil in Höhe von € 10.000 auch für sie gilt, zumal der Gemeinderat im März 2008 beschlossen hat, den Verkauf an Familie Kern nicht zu vollziehen, jedoch keine eindeutige Aussage über eine Veränderung des festgesetzten Kaufpreises artikuliert hat. Die Formulierung „… sollten XXXXXXXXXXXXXXXXXXX Interesse am Erwerb des Grundstücksteils bekunden, sollten sie schriftlich ansuchen“, schließt nicht aus, dass das zu den gleichen Bedingungen gemeint ist, wie das bei Familie Kern der Fall war.

Im Verlauf des Gespräch wurde eindeutig festgestellt und auch festgehalten, dass der gegenständliche Grundstücksteil in jedem Fall im Grünland nach dem NÖ Raumordnungsgesetz und auch weiterhin innerhalb der Natura 2000-Grenze nach dem NÖ Natuschutzgesetz angesiedelt und gewidmet bleibt. Praktisch bedeutet das zwar eine optische Vergrößerung der Liegenschaft, ein Wertzuwachs ist jedoch ausschließlich im ideellen Bereich gegeben.

Beide Seiten haben sich – die Zustimmung des Gemeinderates vorausgesetzt – darauf verstanden, die Differenz zwischen Schätzgutachten Hiermaier und Verkaufspreis „Kern“ zu teilen, was zu einem Verkaufspreis in Höhe von € 11.750 führt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX betreffend die Teilfläche 283/1, 290 m², KG 01906 Purkersdorf, Am Feuerstein, des Teilungsplanes von ZT Koller vom 18.06.2008, GZ 5269/08, und legt abweichend vom vorliegenden Kaufvertrag im Punkt 3 des Vertrages einen Kaufpreis in Höhe von € 11.750,00 fest. Sämtliche mit der Durchführung dieses Kaufvertrages verbundenen Kosten (Vertragserrichtung, bücherliche Durchführung, Grunderwerbskosten, Teilungspläne usw.) gehen zu Lasten der Käufer.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Schlögl, Aicher, Schlagitweit, Orthofer, Erben

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

B) Hausgemeinschaft Neugasse 2 – 4, 3002 Purkersdorf – Ankauf der Wohnstraße

Der Finanzausschuss ist vom Bürgermeister damit beauftragt worden, das Ansinnen der Hausgemeinschaft auf Ankauf einer Teilfläche der Neugasse zu prüfen. Der Finanzausschuss hat bei seiner Besichtigung festgestellt, dass der gegenständliche Grundsstücksteil bereits weitgehend in die Wohnhausanlage „integriert“ ist. Nach Ansicht des Finanzausschusses, muss bei einer allfälligen Privatisierung die öffentliche Durchgängigkeit bzw. der Zugang zur Feihlerhöhe gewährleistet bleiben und ein ortsüblicher Preis für Bauland erzielt werden. Unerlässlich ist jedenfalls die Einholung eines Gutachtens über den Verkehrswert des Grundstücksteils. In der Zwischenzeit kann bereits mit den notwendigen Verhandlungen begonnen werden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat steht dem Ansinnen der Hausgemeinschaft Neugasse 2 – 4 auf Erwerb einer Teilfläche der Neugasse grundsätzlich positiv gegenüber. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit den Mitgliedern des Finanzausschusses Nemec, Orthofer und Schlagitweit mit den Vertragsverhandlungen zu beginnen. Den Verhandlungen sind folgende Eckpunkte zu Grunde zu legen:

  • der jederzeitige Zugang zur Feihlerhöhe muss gewährleistet bleiben; die Fläche bis zum Einstieg zum Feihlerhöhe-Aufstieg kann nicht Gegenstand des Verkaufs sein
  • für die in Frage kommende Teilfläche ist ein ortsüblicher Kaufpreis zu erlegen
  • für die Ermittlung des ortsüblichen Kaufpreises ist ein Schätzgutachten zu beauftragen
  • im Fall eines Verkaufsbeschlusses ist der für den Verkauf in Frage kommende Grundstücksteil aus dem Öffentlichen Gut auszuscheiden (eigener Gemeinderatsbeschluss notwendig)
  • die in Frage kommende Teilfläche ist mit dem Grundstück Neugasse 2-4 zu vereinen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Schlögl, Parzer, Schlagitweit, Cambruzzi, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 21

Dagegen:  5 (Schmidl, Parzer, Aicher, Schlagitweit, Erben)

Enthalten:  1 (Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF       ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0732 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:  Basissubventionen 2009

 

S A C H V E R H A L T

 

Auch im Jahr 2009 haben wieder viele Vereine mittels Formblatt um Subventionen für ihre Tätigkeit angesucht. Die Subventionsansuchen wurden im Finanzausschuss am 16. Juni 2009 gemäß den geltenden Förderrichtlinien diskutiert. Die Höhe der Subvention berücksichtigt sowohl die Leistungen der Verein für den sozialen Zusammenhalt als auch deren finanzielle Lage.

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf gewährt folgende Subventionen im Haushaltsjahr 2009:

 

A.Bereits beschlossen

1)   Jugend- und Kulturzentrum Agathon           € 50.000,00 (GR 09.Dez 2008, Pkt. 0643)

Summe A:                                                              € 50.000,00

 

B. Neu zu beschließen

1)    Aktive Wirtschaft                                    € 14.000,00     (davon 8.000,- aconto lt StR)

2)   ArtPlus Kunst & Design                             €     200,00

3)   ATUS Purkersdorf                                    €  2.000,00 (Abrechnung & Bericht fehlt)

4)   Chorgemeinschaft Wienerwald                   €     900,00

5)   Freundeskreis Bad-Säckingen                    €     500,00

6)   Freundeskreis Sanary                              €     500,00

7.a) Fußballclub Purkersdorf (Jugend)               € 13.000,00

7.b) Fußballclub Purkersdorf (Liga)                   € 14.000,00

7.c) Fußballclub Purkersdorf (Damenfußball)       €  3.000,00

8)   Hilfsverein Freie Evangelik Gem Wiental       €     150,00

9)   Junge Generation der SPÖ                        €     300,00

10)                                                            Junge ÖVP   €  300,00

11)                                                            Karateverein KU SHIN KAI     €        300,00

12) Kath. Jungschar Pfarre Purkersdorf             €     250,00

13) Kinderfreunde Purkersdorf                         €  1.200,00

14) KÖStV Austria                                        €     250,00

15) KOBV – Kriegsopfer/Behindertenverband      €     250,00

16) Krampus-Paß d`Wienerwald Teifl`n            €     200,00

17) Kulturbund Wiental                                  €  2.600,00

18) Kulturkreis Purkersdorf (PUKK)                   €  3.600,00 (Abrechnung fehlt)

19) Naturfreunde Purkersdorf                          €  1.000,00

20) NÖ Berg- und Naturwacht                        €  1.600,00

21) NÖ Seniorenbund                                    €  1.300,00 (Abrechnung beigebracht)

22) ÖDV Diabetikerselbsthilfe                          €     600,00

23) Österr. Kameradschaftsbund                     €     200,00

24) ÖVP – Frauenbewegung                           €     250,00

25) Pensionistenverband Purkersdorf.               €  1.300,00

26) Purkersdorfer Typen                                €  1.300,00 (Abrechnung fehlt)

27) Sozialistische Jugend                               €     300,00

28) SPÖ Frauen                                           €     250,00

29) Sportunion Purkersdorf                             €  2.000,00 (Abrechnung fehlt)

30) Stadtkapelle Purkersdorf                          €  1.200,00

31) Stadtverschönerungsverein Purkersdorf       €  2.000,00

32) Team Teigl Purkersdorf                            €  2.000,00

33.a)TCP Tennisclub Purkersdorf (Jugend)         €  1.000,00

33.b)TCP Tennisclub Sondersubv 35 Jahre Jugend        €      1.000,00

34) Theatergruppe Purkersdorf                       €  1.000,00

35) Verein der Eigenheimbesitzer                     €     400,00

36) Verein der Freunde Purkersdorf-Online        €     750,00

Summe B:                                                              € 76.920,00

 

Die Auszahlung der Förderungen soll nur dann erfolgen, wenn fehlende Berichte und detaillierte Abrechnungen der Vorjahre nachgereicht werden.

 

Das Förderformular für 2010 soll insofern angepasst werden, als bei „Mitgliederzahl“ nur die PurkersdorferInnen angegeben werden sollen und die Kinder/Jugendliche <18 extra angegeben werden sollen.

 

Anmerkung zur Förderung des Vereins der Freunde Purkersdorf-Online

Der Gemeinderat empfiehlt, dass der Verein als Trägerorganisation der Internet-Plattform passende redaktionelle Richtlinien, Datenschutzregeln und organisatorische Maßnahmen ergreift, damit vermieden wird, dass es durch Missbrauch der Anonymität zu keinen anonymen Anschuldigungen von Dritten und Gerüchten kommt und keine Mitbürger Schaden erleiden.

 

 

Haushaltsstelle:          5/061010-757001 (A.)

                               1/061000-757000 (B.)

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

Orthofer, Schlagitweit, Schlögl, Cambruzzi, Mayer, Erben, Nemec, Zöchinger, Oppitz

 

Abänderungantrag Schlagitweit:

Kameradschaftsbund u. KÖStV Austria sollen getrennt abgestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis Schlagitweit:

Dafür: 5

Dagegen: 20 (Mayer, Oppitz, Urban, Wimberger, Zöchinger, Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Schlögl, Seda, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer)

Enthalten:  2 (Traurig, Cambruzzi)

 

Abänderungantrag Erben:

FCP und Aktive Wirtschaft getrennt abgestimmt.

Dafür: 6

Dagegen: 20 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Oppitz, Urban, Wimberger)

Enthalten: 1 (Zöchinger)

 

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 21

Dagegen: 2 (Schlagitweit, Aicher)

Enthalten: 4 (Zöchinger, Schmidl, Erben, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF       ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                  ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

Schmidl verlässt die Sitzung.

 

Punkt: GR–0733 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:     Darlehensaufnahme

 

S A C H V E R H A L T

 

Im Voranschlag 2009 ist zur Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben „Stadtentwicklung“ und „Restaurant“ auf der Haushaltsstelle 6/363000+346239 und 6/853270+346239 eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 150.000,00 und € 90.000,00 veranschlagt.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat folgende Kreditinstitute um ein Darlehensangebot ersucht:

 

                            Hypo Investmentbank AG.

Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG

Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H.

Volksbank Wien AG

UniCredit Bank Austria AG

BAWAG P.S.K.

 

Abgabetermin war Dienstag, 16. Juni 2009, 12.00 Uhr.

Ersucht wurde um Anbot für ein Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren, Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den 6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF. Die UniCredit Bank Austria AG, die BAWAG P.S.K., die Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG. und die Hypo Investmentbank AG. haben innerhalb der Frist ein Anbot gelegt.

Die Volksbank Wien AG und die Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H. haben kein Angebot gelegt.

 

Stadtentwicklung: € 240.000,00

 

Banken

6-Monats-EURIBOR

6-Monats-LIBOR

 

 

 

 

 

 

 

Raiffeisenbank Wienerwald

 

nicht abgegeben

 

nicht abgegeben

 

Volksbank Wien AG.

 

nicht abgegeben

 

nicht abgegeben

 

BAWAG P.S.K.

 

+ 0,37

 

+ 0, 69

 

UniCredit Bank Austria AG

 

+ 0,90

 

kein Angebot

*)

Erste Bank

 

+ 1,40

 

kein Angebot

**)

Hypo Investmentbank AG

 

+ 1,24

 

+ 1,69

***)

 

 

 

 

 

 

*) Die Kondition gilt für 1 Jahr ab Erstzuzählung. Spätestens 2 Monate vor

 

   Ablauf sind Verhandlungen über eine Neufestsetzung der Darlehenszinsen

 

   (Aufschlag) zu führen. Sollte es zu keiner Einigung kommen endet das

 

   Darlehen ein Jahr nach Erstzuzählung und ist zur Gänze zurückzuzahlen.

 

   Laufzeit nur 15 Jahre!

 

 

 

 

 

   Es bedarf keiner separaten Kündigung.

 

 

 

   Anbot gebunden bis 23.06.2009.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**) Anbot befristet bis 31.07.2009

 

 

 

 

 

 

 

***) Auf Grund der aktuellen Marktsituation wird vor endgültiger

 

    Beschlussfassung im Gemeinderat um Kontakaufnahme mit dem Kundenbetreuer

 

    ersucht. Anbot hat eine Gültigkeit von zwei Monaten.

 

 

 

 

 

Die BAWAG P.S.K. hat den LIBOR angeboten mit 0,69 %-Punkten Aufschlag.

Zum Angebotsstichtag (04.06.2009) betrug der Zinssatz beim LIBOR 0,5333 % + 0,69 % = 1,2233 % (beim EURIBOR 1,457 % + 0,37 % = 1,827 %).

 

Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich auf Basis 6-Monats-CHF-Libor 2 Bankarbeitstage vor dem nächsten Fälligkeitstermin. 

Die Konvertierung des EUR-Darlehens in ein CHF-Darlehen und umgekehrt  ist zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer Frist von 5 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit gegen schriftliches Aviso ohne Verrechnung von Spesen durch die Darlehensgeberin möglich.

 

Antrag

 

Aufnahme eines Fremdwährungskredites für die Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben „Stadtentwicklung“ und „Restaurant“ des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von € 240.000,00 bei der BAWAG P.S.K. zu folgenden Bedingungen:

Zuzählung 100 %, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 30.06.2011, Bindung des Zinssatzes an den 6 Monats-LIBOR (CHF) mit einem Aufschlag von 0,69 %-Punkten und halbjährlicher Anpassung.

Die Konvertierung des EUR-Darlehens in ein CHF-Darlehen und umgekehrt  ist zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer Frist von 5 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit gegen schriftliches Aviso ohne Verrechnung von Spesen durch die Darlehensgeberin möglich.

 

Haushaltsstelle:   6/363000+346239  € 150.000,00

                            6/853270+346239  €    90.000,00

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

Orthofer, Zöchinger

 

Abstimmungsergebnis

Dafür: 19

Enthalten: 7 (Oppitz, Mayer,Zöchinger, Parzer, Schlagitweit, Erben, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF        ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT        ZUR SITZUNG AM 23. Juni 2009

 

Punkt: GR–0734 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:  Annahme eines Vergleiches nach Verkehrsunfall

 

 

S A C H V E R H A L T

 

Anläßlich eines Verkehrsunfalles am 03. Februar 2008 auf Höhe der Tullnerbachstraße 7 wurden ein Baum und zwei Verkehrzeichen, die sich im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befinden, beschädigt.

Es konnte eine außergerichtliche Einigung mit der gegenerischen Haftpflichtversicherung Generali Versicherung AG erzielt werden.

Auf Basis des Gehölzbewertungsgutachtens der Firma GEENTEC Gartengestaltungen GesmbH. sowie vorliegenden Rechnungen der Firma Forster Verkehrs- und Werbetechnik GesmbH. über die Verkehrszeichen war ein Betrag in Höhe von € 11.254,62 zu fordern.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung bezeichnete die Bewertung durch die Firma GREENTEC Gartengestaltungen GesmbH. als überhöht und legte ein eigenes Sachverständigengutachen mit einem Endwert von € 7.906,43 vor.

 

Um ein durchaus aufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden, konnte nun ein Vergleichsbetrag bei einem Mittelwert zwischen den beiden Positionen, nämlich bei € 9.500,00 zuzüglich der Einschreitkosten vom

bevollmächtigten Rechtsanwalt der Stadtgemeind Purkersdorf Dr. Ingo Riss erzielt werden.

Damit sind insgesamt über 84 % der geltend gemachten Forderungen durchgesetzt.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Riss, Seidengasse 28, 1070 Wien hat mit Schreiben vom 16. April 2009 die Annahme des außergerlichtlichen Vergleiches empfohlen.

 

Antrag

 

Gem. § 35, Z. 16, der NÖ Gemeindeordnung 1973 nimmt die Stadtgemeinde Purkersdorf den

außergerichtlichen Vergleichsbetrag in Höhe von € 9.500,00, der durch die Generali Versicherung AG

bereits an die Stadtgemeinde Purkersdorf mit Datum 07. Mai 2009 überwiesen wurde, betreffend den Verkehrsunfall am 03. Februar 2008 Höhe Tullnerbachstraße 7, an.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 23.06.2009      

 

GR-0735                           Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:           Beitritt zum Verband für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung

 

S A C H V E R H A L T

Im Rahmen der Stadterneuerung werden die Kosten für die Betreuung und Prozessbegleitung durch die Koordinierungsstelle für Stadterneuerung der NÖ Landesregierung gefördert. Diese Förderung enthält EU-Cofinanzierungsmittel.

Damit die Förderung weiterhin EU-cofinanziert werden kann, muss das Bundesvergabegesetz genau eingehalten werden. Um eine Inhouse-Vergabe zu ermöglichen ist es notwendig, dass alle Städte bzw. Gemeinden, die eine Betreuung durch den Verband in Anspruch nehmen, auch Mitglied des Verbandes sind (ähnlich eines Abwasserverbandes bzw. eines Müllverbandes).

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 25,- pro Jahr. Die Mitgliedschaft  kann natürlich nach Ablauf der Aktion Stadterneuerung wieder gekündigt werden.

Durch die Nutzung von EU-Mitteln kann das Gesamtfördervolumen der Stadterneuerung in Niederösterreich entsprechend erhöht werden.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zum Verband für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung als ordentliches Mitglied zu.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

VzBgm. Mag. Maria Anna Pleischl                                       ZUR SITZUNG AM 23.6.2009

StR Schmidl nimmt an der Sitzung teil.

 

GR-0736                           Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:           Friedhofsangelegenheiten

 

S A C H V E R H A L T

 

A) Urnenfriedhof

Die derzeitig vorhandenen Grabstellen für Urnen sind vergeben, der Platz für den Urnenfriedhof kann nicht erweitert werden. Die Nachfrage ist jedoch sehr groß. Als Lösung des Platzproblems bietet sich die Aufstellung eines Urnenwandsystems an. Als Platz erscheint die Nordseite des derzeitigen Urnenfriedhofes geeignet, um die Gruppe Urnengräber weiterhin auf einem Ort im Friedhof belassen zu können.

Um einen Begriff über den möglichen Umfang (auch finanziell) der Erweiterung der Urnengräber zu bekommen, hat die Stadtverwaltung unverbindliche Angebote eingeholt, sowohl was die Urnenwände anbelangt als auch hinsichtlich der Fundamentierung (Baumeister- und Steinmetzarbeiten)

Je nach Ausmaß und Modell der Erweiterung muss für die Urnenewand mit ca. 10 – 11.000 € und für die Baumeister- und Steinmetzarbeiten mit 8 – 12.000 € gerechnet werden.

Bevor jedoch ein Auftrag ergeht, wäre es sinnvoll, diese Maßnahmeauch mit der den beiden Kirchen (rk und evang.) abzusprechen und diese in die Entscheidung beratend einzubinden. Ähnliches gilt für den Verschönderungsverein, dem das Erscheinungsbild des Friedhofes schon immer ein besonderes Anliegen war.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat spricht sich für die Erweiterung des Urnenfriedhofes aus. Der Gemeinderat beauftragt die Vizebürgermeisterin, den Baustadtrat gemeinsam mit den Mitgliedern des Bauausschusses mit der Umsetzung des Projektes. Vertreter der rk.Pfarre Purkersdorf, der evang. Pfarre Purkersdorf sowie ein Vertreter des Verschönerungsvereines sind beratend der Umsetzung beizuziehen. Der Gemeinderat legt einen finanziellen Umsetzungsrahmen in Höhe von € 21.000 zuzügl. MWSt. fest. Die notwendigen Leistungen sind im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006 in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (mind. 3 ausgewählte Teilnehmer, Schwellwert € 100.000) auszuschreiben und zu vergeben.

HH-Stelle: 5/817000-619000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

GR Matzka nimmt an der Sitzung teil.

 

B) Sanierung Friedhofstraße

Antragsteller: Vzbgmst. Mag. Pleischl / STR Viktor Weinzinger

 

S a c h v e r h a l t

 

Im März 2009 wurde die Fahrbahn der Friedhofstraße durch ein Unwetterereignis stark beschädigt. Die Sanierungskosten belaufen sich laut Anbot der Fa. Pittel + Brausewetter vom 25. 03. 2009, Preisbasis Rahmenausschreibung 2006, auf €URO 61.517,96 inkl. MWSt.

Der Schaden wurde dem Amt der NÖ Landesregierung mit der Bitte um Unterstützung aus dem Katastrophenfonds mitgeteilt. Diese hat den Schaden aufgenommen und eine Unterstützung bis zu 50 % zugesagt.

 

A n t r a g

 

 „Die Fa. Pittel + Brausewetter wird mit der Sanierung der Friedhofstraße entsprechend dem Anbot vom 25. 03. 2009 zu einer Auftragssumme von €URO 61.517,96 inkl. MWSt. beauftragt. Die Schlussrechnung ist dem Amt der NÖ Landesregierung zur Abrechnung der Unterstützung aus dem Katastrophenfonds vorzulegen.“

HHSt.: 5/817000-619000 1. NV

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:         

Pleischl, Cambruzzi, Aicher, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                    Antrag an den Gemeinderat

STR Christian Putz                                         zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: GR-0737 – STR Christian Putz

 

Gegenstand: Wohnungsvergaben

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Frau Sonja Wieder, Tullnerbachstraße 28/5, hat die Wohnung aufgekündigt. Die Wohnung wäre ab sofort für eine Weitergabe frei. Die Wohnung hat eine Größe von 39,07 m², Kat. B, die Miete beträgt  € 207,91,- pro Monat inkl. MWSt., und beinhaltet einen Abstattungsbetrag (auf 10 Jahre gerechnet) für den fälligen Baukostenbeitrag in Höhe von € 3.941,54. Dieser Beitrag reduziert sich durch den monatlich zu leistenden Abstattungsbeitrag.

Herr Alois Teimel, geb. 1951, muss aus seiner derzeitigen Wohnung Tullnerbachstraße 40 ausziehen und hat sich um eine kleine Gemeindewohnung beworben.

 

ANTRAG

 

Die Wohnung Tullnerbachstraße 28/5, ehem. Wieder, wird an Herrn Alois Teimel, derzeit Tullnerbachstraße 40, vergeben.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                        

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         Antrag an den Gemeinderat

STR Christian Putz                                             zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: GR-0738 – STR Christian Putz

 

Gegenstand: Dienstpostenplan 2009 – Änderung im Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Änderungen Dienstpostenplan

 

Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Bedarfserhebung für die nächsten Jahre hat ergeben, dass ab Herbst 2009 im Schülerhort- und Kindergartenbereich neue Gruppen aufgemacht werden müssen. Nachstehend eine Beschreibung der IST-Situation und der notwendigen personellen Ergänzungen.

Personalbedarf Landeskindergarten I, bisher:

1. Gruppe      Fr. Löffler               40 Stunden

2. Gruppe      Fr. Kozar                40 Stunden

3. Gruppe      Fr. Köckeis              20 Stunden

                   Fr. Rychetsky          20 Stunden

4. Gruppe      Fr. Hackl                 40 Stunden

5. Gruppe      Fr. Solbrich             40 Stunden            

Betreuungsmehrbedarf bis 18.00 Uhr  5 – 10 Stunden (wenn bis 19 Uhr!)

Gesamt bisher:        205

 

Personalbedarf ab September 2009

1. Gruppe      Fr. Löffler               40 Stunden

2. Gruppe      Fr. Kozar                40 Stunden

3. Gruppe      Fr. Gössinger           30 Stunden

Fr. Köckeis              10 Stunden

4. Gruppe      Fr. Hackl                 40 Stunden

5. Gruppe      Fr. Solbrich             40 Stunden

6. Gruppe      Fr. Rychetsky          30 Stunden

Fr. Köckeis              10 Stunden

5 Stunden Mehrbedarf bis 18.00 Uhr, Fr. Haas

Gesamt neu:            245

 

Frau Gössinger, die bis März die Karenzvertretung von Fr. Köckeis war, und derzeit im Kindergarten IV, SeneCura, für 13,0 Wochenstunden beschäftigt ist, übernimmt eine Gruppe im KG I. Dadurch erhöht sich ihre Wochenstundenzahl von 13,0 auf 30,0 Wochenstunden. Fr. Gössinger hatte bisher einen befristeten Dienstvertrag.

 

Fr. Rychetsky (25 Stunden unbefristet + 5 Stunden befristet- von Karenz Köckeis) übernimmt die neue Gruppe im Kindergarten I mit einem Beschäftigungsausmaß von 30,0 Wochenstunden.

 

Kindergarten III

Betreuungsmehrbedarf von 5 Wochenstunden, abgedeckt durch Bacco Giolend, der im Kindergarten III als Nativespeaker mit derzeit 25 Wochenstunden beschäftigt ist.

 

Kindergarten IV, SeneCura

Da Fr. Gössinger in den Kindergarten I wechselt, wird eine neue Betreuerin für 15,0 Wochenstunden aufgenommen.

Neu: Haas Manuela, 3002 Purkersdorf, Tullnerbachstraße 7/1/4, verh., 2 Kinder

         Einstufung: 4/1,

Fr. Haas hat schon öfter als Springerin in den Kindergärten und im Schülerhort ausgeholfen.

 

Kindergärten Dienstpostenplanänderung

Durch die zusätzliche Gruppe im Landeskindergarten I und dem Mehrbedarf von 5 Stunden im Landeskindergarten III ist eine Erhöhung des Stundenausmaßes des Dienstpostenplans von 45 Stunden erforderlich. Darüber hinaus sollte Vorsorge dafür getroffen werden, dass der Versuch mit English im Kindergarten auch in anderen Kindergärten durchgeführt wird. Ein zusätzlicher Dienstposten im SOLL mit einem Stundenausmaß von 25 Wochenstunden sollte daher ergänzt werden.

 

Zusammenfassung Stundenaufteilung Frau Haas

Reinigung Schülerhort:                 10 Stunden (abends)

Betreuerin Kindergarten IV            15 Stunden

Betreuerin Kindergarten I                5 Stunden

Wochenstunden gesamt:              30 Stunden

(Sollten diese Stunden im Kindergarten IV auf Grund des Kinderbetreuungsbedarfes nicht voll benötigt werden, so sind diese Stunden in einem der anderen Kindergärten abzuleisten).

 

Änderungen Schülerhort

 

Schülerhort I, Alois Mayer-Gasse (Stammhaus)

PädagogInnen:        Schlenker(Leiterin)   40 Wochenstunden   klk

                            Fahrecker               35 Wochenstunden   klk

                            Suda                      35 Wochenstunden   klk

                            Neue/r Pädagoge/in        35 Wochenstunden klk (ausgeschrieben)

Betreuerinnnen:       Maurer                   36 Wochenstunden

                            Riedinger -              30 Wochenstunden

                            Fonjga          15 Wochenstunden

Neu:                           Laager                       15 Wochenstunden - Springerin

                                                                                                         

Im Schülerhort ist aufgrund des ständig steigenden Bedarfs eine neue Gruppe zu eröffnen. Es läuft daher eine Ausschreibung für eine neue Pädagogin. Bewerbungsfrist: 31.07.2009. Fr. Riedinger stockt ihre derzeitigen 15,0 Wochenstunden auf 30,0 auf, dafür wird eine neue Springerin als Ersatz für 15,0 Wochenstunden aufgenommen.

Neu: Laager Nicole, 3002 Purkersdorf, Kaiser Josef-Straße 8/4, verh., 1 Kind

         Einstufung: 4/1

Fr. Laager ist schon längerer Zeit als Aushilfe in den Kindergärten und im Schülerhort tätig.

 

Schülerhort II, Volksschule

PädagogInnen:        Holzer (Leiterin)       40 Wochenstunden   klk      (Neu: Leiterzulage)

                            Gimplinger               40 Wochenstunden   klk      (+ 5 Wochenstunden)

                            Lehmden                 40 Wochenstunden   klk

Betreuerinnen Mikulan –                40 Wochenstunden   (davon 10 Volksschule)

Wieger                            35 Wochenstunden   (davon 5. Frühbetreuung)

Neu:                           Haas –                       10 Wochenstunden – und Reinigung

        

Dienstpostenplanänderung Schülerhort

40 PädagogInnenwochenstunden (35 neu + 5 Gimplinger) plus 1 Leiterzulage

40 Betreuerinnenwochenstunden (10 Mikulan, , 15 Laager, 15 Riedinger)

10 Reinigungs-Wochenstunden (10 Haas, Reinigung nur abends möglich wegen Mitbenützung. einer Klasse der Volksschule)

Dienstpostenplanänderung Musikschule

Im Bereich Musikschule ist eine administrative Kraft mit Stadtratsbeschluss aufgenommen worden. Diese personelle Maßnahme ist noch im Dienstpostenplan abzubilden.

 

Sämtliche angeführten Änderungen sind im vorliegenden Dienstpostenplan nachgeführt und eingearbeitet worden.

 

ANTRAG

 

Die vorliegenden Änderungen des Dienstpostenplanes (siehe Beilage) im Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen und Musikschule werden genehmigt. Hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle einer/s HortpädagogIn wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit StR Putz nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Auswahl zu treffen und die Anstellung zeitgerecht vor Beginn des neuen Schuljahres 2009/10 im Rahmen der Bürgermeisterkompetenz zu veranlassen.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                        

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig


Änderung des Dienstpostenplan Beilage zu Punkt 20090623GR0738

 

IST              SALDO         SOLL            SALDO

Kindergarten:       

Bisher:                   507,0                              537,0

NEU:                           560,0             + 53,0                        600,0             + 63,0

 

Schülerhort:

346,0                              400,0

436,0             + 90,0                        496,0             + 96,0

 

Musikschule 0                                    0

Verwaltung

                            20,0                + 20,0                        20,00             + 20,0

 

Gesamt nach Änderung                 + 163,0                                 + 179,0

 

 

 

IST DERZEIT

IST NEU

SOLL DERZEIT

SOLL NEU

 

 

 

Verwaltungs-ebene

Dienst-zweig

Anzahl Bed.

Bdst/

WSt.

Anzahl Bed.

Bdst./WSt.

Anzahl

Bed.

Bdst./

WSt.

Anzahl

Bed.

Bdst./

WSt.

Entlohnungs-gruppe

VB

Leistungs-verwendung

Funktions-verwendungs-gruppe

Vorschulische Erziehung

Kindergärten

Native Speaker

Integrationsgruppe

 

12

 

12

Summe

 

13

1

0

14

 

482,0

25,0

0,0

507,0

 

15

1

0

16

 

535,0

25,0

0,0

560,0

 

14

1

1

16

 

492,0

25,0

20,0

537,0

 

16

2

1

19

 

575,0

50,0

20,0

600,0

 

4

5

3

 

bei Bedarf

 

0

0

0

 

Schülerhort

Leiter/in

 

 

48

48

12

Summe

 

1

5

5

11

 

40,0

185,0

121,0

346,0

 

2

5

7

14

 

80,0

185,0

171,0

436,0

 

1

6

6

13

 

40,0

225,0

135,0

400,0

 

2

6

8

16

 

80,0

225,0

191,0

496,0

 

klk

klk

4/5

 

Leiterzulage

 

bei Bedarf

0

0

0

0

 

Musikschule

Organisationskaraft

 

71

 

0

 

0,0

 

1

 

20,0

 

0

 

0,0

 

1

 

20,0

 

5

 

 

 

0

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                          zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: 4.4.-0739 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 10. Änderung – Stellungnahmen

 

Bitte klicken Sie die pdf-Datei Örtliches Raumordnungsprogramm – 10. Änderung – Stellungnahmen an!

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                          zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: 4.4.-0740 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 10. Änderung - Verordnung

 

Bitte klicken Sie die pdf-Datei Örtliches Raumordnungsprogramm – 10. Änderung – Verordnung an!

 

 

Bitte klicken Sie die pdf-Datei Vorentwurf der geänderten Bauvorschriften der Stadtgemeinde Purkersdorf an!

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                          zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: 4.4.-0742 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Forststraße „Sportplatzstraße“ – Bestandsvertrag mit ÖBfAG

 

S a c h v e r h a l t

 

Auf Grund der Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht für die Postsiedlungsbrücke auf Grund des statischen Gutachtens des Büro Dipl.Ing. Kath wurden die ÖBfAG ersucht, die Forststraße „Sportplatzstraße“ zwischen der Karli Schäfer-Gasse und der Andreas Scheu-Gasse für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht für Kommunalfahrzeuge benützen zu dürfen. Die ÖBfAG haben daher den nachstehenden Bestandsvertrag für die Nutzung der Forststraße übermittelt.

 

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 09. 06. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der vorliegende Bestandsvertrag für die Benützung der Forststraße „Sportplatzstraße“ zwischen der Karli Schäfer-Gasse und der Andreas Scheu-Gasse für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht für Kommunalfahrzeuge, abgeschlossen mit der ÖBfAG zu einem jährlichen Entgelt von € 2.000,- exkl. MWSt. wird genehmigt.“

 

HHSt.: 5/612400-002000

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Zöchinger, Schlögl, Mayer

 

Zusatzantrag Schlögl:

Erweiterung des Vertrages bis 2010 das Privatpersonen die Forststraße benützen dürfen, Bgm. Schlögl wird ermächtigt diesbezüglich Verhandlungen mit der ÖBfAG zu führen.

 

Abstimmungsergebnis Grund- und Zusatzantrag:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                          zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: 4.4.-0743 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Forststraße „Glaskogelstraße“ – Bestandsvertrag mit ÖBfAG

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die ÖBfAG ersucht einen Teil der Glaskogelstraße zwischen Schillergasse und der Dambachstraße als Radweg benützen zu dürfen. Die ÖBfAG haben daher den nachstehenden Bestandsvertrag für die Nutzung der Forststraße übermittelt.

 

 

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 09. 06. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der vorliegende Bestandsvertrag für die Benützung eines Teiles der Forststraße Glaskogelstraße zwischen der Schillergasse und der Dambachstraße als Radweg, abgeschlossen mit der ÖBfAG zu einem jährlichen Entgelt von € 100,- exkl. MWSt. wird genehmigt.“

 

HHSt.: 1/612000-728120

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                         zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: 4.4.-0744 – STR Viktor Weinzinger, STR Marga Schmidl

 

Gegenstand: Gestaltung Kaiser-Josef-Straße

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Das Büro Dipl.Ing. Rennhofer hat die Planung für die Neugestaltung der Kaiser-Josef-Straße soweit durchgeführt, dass das Projekt von der Schwarzhubergasse bis zur Hellbrücke am 13. 05. 2009 der Bevölkerung präsentiert. Die Anregungen und Wünsche der Anrainer wurden aufgenommen und von Dipl.Ing. Rennhofer in die Planung eingearbeitet. Derzeit werden die Einreichpläne und die Ausschreibung ausgearbeitet. Der Bauabschnitt von der Schwarzhubergasse bis zur Schöffelgasse soll noch heuer begonnen werden. Die Anbotslegung wird voraussichtlich Mitte Juli 2009 erfolgen.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 09. 06. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die Arbeiten für die Neugestaltung der Kaiser-Josef-Straße von der Schwarzhubergasse bis zur Schöffelgasse nach erfolgter Ausschreibung gemeinsam mit dem Bauausschuss und Frau STR Schmidl zu vergeben.“

 

 

HHSt.: 5/363000-002340

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                     

Weinzinger, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne BOLLAUF                               zur Sitzung am 23. 06. 2009

GR Parzer verlässt die Sitzung.

 

Punkt: GR-0745 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Tullnerbachstraße 3 – Vertrag Plakatwand

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Der Vertrag für die Plakatwände entlang des Grundstücks Tullnerbachstraße 3 (Hackschnitzellager) ist ausgelaufen (Vertrag mit Grundeigentümer Toth). Die Fa. EPAMEDIA hat der nutzungsberechtigten Stadtgemeinde Purkersdorf mitgeteilt, dass sie die Wände wegnehmen wird. Die Stadtverwaltung hat daraufhin die EPAMEDIA ersucht, die Plakatwände nicht zu entfernen, sondern zu erneuern und verbessern und einen Vertrag über das Nutzungsrecht vorzulegen. Entsprechend dem Vertrag mit dem Grundeigentümer Toth ist das Recht auf Bewirtschaftung an die nutzungsberechtigte Stadtgemeinde übergegangen.

Die EPAMEDIA wird die bestehende Plakatwand sanieren und die Plakatflächen etwas verkleinern, sodass in Zukunft insgesamt 17 lm Werbefläche verbleiben. Darüber hat die EPAMEDIA eine Vereinbarung vorgelegt (siehe Beilage 1). Das jährliche Entgelt beträgt € 800,00 zuzügl. MWSt., sämtliche mit der Errichtung und Vergebührung des Vertrages anlaufenden Kosten trägt die EPAMEDIA.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde und der EPAMEDIA hinsichtlich der Plakatflächen entlang des Grundstücks Tullnerbachstraße 3.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                        

Bollauf, Oppitz, Schlagitweit, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 23

Enthalten: 4 (Schmidl, Aicher, Schlagitweit, Cambruzzi)

 

 

Beilage zu 20080623GR0745 – Vertrag EPAMEDIA

 

 

 

 

Vereinbarung

 

 

 

 

Herr/Frau/Firma    Stadtgemeinde Purkersdorf

Adresse :                 3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1                                     

UID-Nummer ………………………… räumen als Bestandgeber (Nutzungs- oder Verfügungsberechtigter)

der Liegenschaft              KG: 01906 Purkersdorf,        EZ: 1908                         Gst. Nr. 606/5

Adresse:                         PurkersdorfTullnerbachstraße 3

der EPAMEDIA - EUROPÄISCHE PLAKAT- UND AUSSENMEDIEN GMBH die alleinige Berechtigung ein, Werbeträger auf dieser  Liegenschaft zu errichten und selbst oder durch Dritte zu bewirtschaften. Die Anzahl bzw. das Ausmaß der Werbeträger beträgt 2 * 5,1 m + 1 * 6,8 m = gesamt 17 lfm.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem  01.04.2009 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vermieter verzichtet auf die Dauer von   5  Jahren auf die Aufkündigung. Danach kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 3  monatigen Kündigungsfrist am Quartalsende von beiden Seiten aufgelöst werden. Die Aufkündigung muss mit eingeschriebenem Brief übermittelt werden und ist wirksam, wenn sie an die in der Vereinbarung genannte Adresse erfolgt, es sei denn, dass der Vertragspartner später eine andere Adresse genannt hat. Es gilt das Datum des Poststempels.

Im Falle der Veräußerung der Liegenschaft bzw. im Falle von baulichen Veränderungen die den Bestand der Werbeanlage untunlich erscheinen lassen, oder wenn die Werbewirksamkeit entsprechend den PWÖ- Kriterien nicht gegeben ist, kann die Vereinbarung innerhalb einer Frist von 8 Wochen zum Monatsletzten aufgekündigt werden. Die Vereinbarung ist übertragbar und geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über.

Die EPAMEDIA ist berechtigt die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn sich herausstellt, dass die Errichtung der Werbeanlage aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, oder aufgrund eines rechtskräftigen Entfernungsauftrages abgebaut werden muss.

Der Vermieter ist verpflichtet, EPAMEDIA bzw. ihren Mitarbeitern oder Beauftragten den jederzeitigen Zutritt zu den Werbeflächen zu ermöglichen. Sollte die vollständige Sichtbarkeit der Werbeflächen durch vorhandene Sträucher, Äste oder Pflanzen nicht mehr gewährleistet sein, ist die EPAMEDIA berechtigt, diese soweit zu entfernen bzw. abzuschneiden, als es die vollständige Sichtbarkeit erfordert.

Das jährliche Entgelt für o. a. Werbeanlage beträgt € 800,- exkl. 20% MwSt.
(bzw. € ........................................... pro Laufmeter Werbefläche, exkl. 20% MwSt.). Es wird die Wertsicherung nach dem   VPI 05, Basismonat des Vertragsabschlusses, vereinbart. Die Anpassung wird jährlich im Folgemonat des Vertragsabschlusses vorgenommen, Schwankungen von  +/- 5% bleiben unberücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils halbjährlich im Voraus in gleichen Teilbeträgen fällig; erstmals mit Errichtung der Werbeanlage. Die Zahlungen erfolgen an ..................................................

(Name der Bank, BLZ, Konto-Nr)

Sämtliche Kosten für die Aufstellung, allfällige behördliche Bewilligungen und Instandhaltung gehen zu Lasten der EPAMEDIA. Die Werbeanlage bleibt auf die Dauer ihres Bestandes im Eigentum der EPAMEDIA. Die Kosten der Vergebührung dieses Vertrages trägt die EPAMEDIA. Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.

..................... ,. am .......................

 

 

 

……………………………………………………                                         ……………………………………………………

                        EPAMEDIA                                                               Unterschrift des Bestandgebers

Europäische Plakat- und Aussenmedien GmbH

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne BOLLAUF                                zur Sitzung am 23. 06. 2009

GR Parzer nimmt wieder an der Sitzung teil.

Punkt: GR-0746 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Tullnerbachstraße 48 – Vertrag mit UPC betreffend Kopfstation

 

S a c h v e r h a l t

 

Bisher war die UPC als Nachfolgerin von Telesignal prekaristisch im Gelände des Wirtschaftshofes der Stadtgemeinde auf der Liegenschaft der Tullnerbachstraße 48 im Bahnböschungsbereich mit einer Kopfstation untergebracht. Es hat sich nunmehr ergeben, dass die UPC einen Wartungscontainer in der Nähe der Kopfstation aufstellen will. Die UPC hat die Stadtgemeinde ersucht, einen Platz für einen ca. 20m² großen Container zur Verfügung zu stellen. Dies haben beide Seiten auch gleich zum Anlass genommen, die prekaristische Form der Überlassung in einen Mietvertrag umzuwandeln, sodass für beide Seiten höhere Rechtssicherheit besteht.

Die UPC hat in Abstimmung mit der Stadtverwaltung einen Mietvertrag vorgelegt.

Der Rechtsausschuss hat den Vertrag geprüft und hat folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen:

Im Punkt 1.1., 5 – 6. Zeile, sind die Worte „im Ausmaß von __ m² nach dem Wort Dachflächen zu streichen. In der 7. Zeile sind die Worte „samt Fundament“ ersatzlos zu streichen.

Ebenfalls in der 7. Zeile ist die Zahl 15 durch 20 zu ersetzen. Dem Absatz ist anzufügen. Das Gesamtausmaß der Mietfläche wird einvernehmlich mit 75m² festgelegt.

Der Punkt 1.4. soll wie folgt lauten:

Für den Fall eines Um- und/oder Zu(Neu)baues des Wirtschaftshofes durch die Vermieterin bietet die Vermieterin der Mieterin an, die bisherigen für den Betrieb der Kopfstelle samt notwendiger Räumlichkeiten für die Unterbringung von technischem Equipment erforderlichen Flächen, durch einen auf eigene Kosten neu zu errichtenden, selbständigen Gebäudeteil zu ersetzen. Diese Option ist nur in planerischer und organisatorischer Abstimmung mit der Vermieterin möglich und an deren ausdrückliche Zustimmung gebunden.

Punkt 2.1. Der Beginn des Mietverhältnisses wird mit 1.7.2009 festgelegt

Punkt 3.1. Mietzins.

Die UPC hat eine Miete von € 3,00/m² und Monat zuzüglich MWSt. angeboten. Die Stadtverwaltung hat sich vorbehalten, einen höheren Mietzins pro m² zu verlangen und angekündigt, dass dieser bei mindestens € 4,00/m² und Monat netto liegen wird.

Die vom Rechtsausschuss gewünschten Änderungen sind

 

ANTRAG

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mietvertrag mit der UPC betreffend den Betrieb einer Kopfstation auf der Liegenschaft Tullnerbachstraße 48 mit den im Sachverhalt dargestellten Änderung und legt den Mietzins gem. Punkt 3.1. des Vertrages mit einem Betrag von € 4,50/m² und Monat zuzüglich MWSt. fest. Die Stadtgemeinde geht dabei von einer Mietfläche von mindestens 75m², demnach einer Mindestmiete von € 337,50/Monat zuzüglich MWSt. aus.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                        

Bollauf, Cambruzzi, Bollauf

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

MIETVERTRAG

 

abgeschlossen zwischen

 

der

Stadtgemeinde Purkersdorf

Hauptplatz 1

3002 Purkersdorf

 

als Vermieterin einerseits

 

und

 

der

UPC Austria Services GmbH

Wolfganggasse 58-60

1120 Wien

FN 296333i, HG Wien

 

als Mieter andererseits

 

 

wie folgt:

 

 

PRÄAMBEL

Die Vermieterin betreibt auf der in ihrem Eigentum befindlichen Liegenschaft EZ 2486, Grundbuch KG 01906 Purkersdorf mit den Grundstücksnummern 442/100, .303 und 442/12 gelegen an der Tullnerbachstraße 48, einen Wirtschaftshof.

 

Der Mieterin hat zum Zeitpunkt des Abschlusses des gegenständlichen Mietvertrages das Recht, einen Raum dieses Wirtschaftshofes prekaristisch zu nutzen, in dem sie eine Kopfstation für ihr Kabelnetz betreibt. Zusätzlich zur Vermietung dieses Raumes beabsichtigt die Mieterin die Aufstellung eines Wartungs-Containers mit ca. ____m².

 

1. Mietgegenstand

1.1   Die Vermieterin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2486, GB 01906 Purkersdorf, GST-Nr. 442/100, .303 und 442/12 samt den darauf errichteten Gebäuden mit der Adresse Tullnerbachstraße 48, 3002 Purkersdorf. Mietgegenstand ist einerseits ein Raum mit einer Nutzfläche von 53,41 m² samt der dazugehörigen Dachflächen zum Betrieb einer Kopfstelle, der Unterbringung von technischem Equipment und zum Aufstellen von benötigten Sat-Spiegeln sowie andererseits eine zur Verfügung zu stellende Fläche im Ausmaß von rund 20m² zur Aufstellung eines Wartungscontainers zur Unterbringung von technischem Equipment

       Das Gesamtausmaß der Mietfläche wird einvernehmlich mit 75m² festgelegt.

Die Vermieterin vermietet und der Mieter mietet die im beiliegenden Plan (Beilage ./1), welcher einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages darstellt, farblich eingezeichneten Bestandsflächen. Der Aufstellungsort des Containers wird zwischen Vermieterin und Mieterin einvernehmlich festgelegt und ist ebenfalls in den beiliegenden Plan einzutragen.

1.2   Die Mieterin ist berechtigt, die oben bezeichnete Liegenschaft für den Zugang zum Mietgegenstand sowie zum Zwecke der Kontrolle und Reparatur des Containers jederzeit zu betreten.

1.3   In jedem Fall hat die Vermieterin das Bestandobjekt (Raum und Fläche) in einem solchen Zustand an den Mieter zu übergeben und für die Dauer des Bestandverhältnisses zu erhalten, dass es für den für den Mieter bedungenen Gebrauch tauglich ist.

1.4   Für den Fall eines Um und/oder Zu(Aus)baues des Wirtschaftshofes durch die Vermieterin, bietet die Vermieterin dem Mieter an, die bisherigen für den Betrieb der Kopfstelle samt notwendiger Räumlichkeiten für die Unterbringung von technischem Equipment  erforderlichen Flächen, durch einen auf eigene Kosten neu zu errichtenden, selbständigen Gebäudeteil zu ersetzen. Diese Option ist nur in planerischer und organisatorischer Abstimmung mit der Vermieterin möglich und an deren Zustimmung gebunden.

1.5   Die Vermieterin räumt dem Mieter das Recht ein, im Mietgegenstand Kommunikationseinrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu installieren, zu betreiben, zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Diese Kommunikationseinrichtungen dienen dem Betrieb von Telekommunikationsdienstleistungen und umfassen die dafür benötigten technischen Anlagen, Geräte, Anschlüsse und Kabel. Die Kommunikationseinrichtungen und deren einzelne Teile stehen im Eigentum des Mieters und stehen diesem zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung.

1.6   Dem Mieter ist es ferner gestattet, technisches Equipment seiner Kunden oder Mitbewerber auf eigenes Risiko im Mietgegenstand einzustellen.

1.7   Dem Mieter sind für den Zugang zum Mietgegenstand alle notwendigen Schlüssel bzw. sonstigen Öffnungsbehelfe in ausreichender Anzahl auszuhändigen. Darüber hinaus gestattet die Vermieterin die Errichtung eines Schlüsseltresors bzw. Schlüsselkastens auf Kosten des Mieters. Über die Abnahme des Mietgegenstandes ist ein gemeinsames Protokoll zu erstellen.

1.8.  Ausdrücklich festgehalten wird, dass Art und Beschaffenheit des technischen Equipments des Mieters Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mieters darstellen. Der Vermieterin ist jegliches Auskundschaften von Einrichtungen, Systemfunktionen oder Daten des Mieters untersagt.

1.9   Mängel werden innerhalb angemessener Frist vom Vermieter nachgebessert. Das Recht des Mieters gem. § 1096 ABGB bleibt davon jedoch unberührt.

2. Mietdauer und Beendigung

2.1   Das Mietverhältnis beginnt am 1.7.2009 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden, wobei für die Wahrung der Frist der Postaufgabestempel maßgeblich ist.

2.1.1 Ausdrücklich festgehalten wird, dass die einzelnen Bestandsflächen vom Mieter unabhängig voneinander gekündigt werden können.

2.2   Die Parteien sind berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt für den Mieter insbesondere,

a) wenn die Vermieterin entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages die Nutzung des Mietgegenstandes erschwert oder unmöglich macht;

b) wenn die Vermieterin Einrichtungen bzw. Equipment des Mieters beschädigt oder zerstört oder gegen die vertraglich vereinbarte Geheimhaltungspflicht verstößt;

c) wenn über das Vermögen der Vermieterin ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; oder

d) wenn sich für den Mieter der Standort des Mietgegenstandes für die Errichtung und den Betrieb seiner Einrichtungen als wirtschaftlich, technisch oder betrieblich ungeeignet erweist.

2.3   Seitens der Vermieterin kann das Mietverhältnis gem. Punkt 2.1. nur aus wichtigem Grund iSd § 30 MRG gekündigt werden, insbesondere,

a) wenn der Mieter mit Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils mindestens vierzehn Tagen in Verzug ist;

b) wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht;

c) der Mieter gegen Bestimmungen dieses Vertrages gröblich verstößt und diesen Verstoß und dessen Folgen nicht innerhalb angemessener Frist ab diesbezüglicher schriftlicher Aufforderung beendet oder beseitigt;

d) wenn über das Vermögen des Mieters ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

2.4   In den Fällen einer Kündigung aus wichtigem Grund gilt eine 1-monatige Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten als vereinbart.

2.5   Bei Beendigung des Bestandverhältnisses hat der Mieter das Bestandobjekt von seinen Einrichtungen geräumt und in einem dem Zustand der Abnahme, unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung entsprechenden Zustand besenrein zurück zu stellen. Die vom Mieter im oder am Bestandobjekt vorgenommenen baulichen Veränderungen und sonstigen Investitionen, die nicht ohne Beschädigung der baulichen Substanz des Bestandobjektes demontiert werden können, gehen unentgeltlich und ohne Anspruch des Mieters auf Investitionsersatz in das Eigentum der Vermieterin über.

2.6   Weiters gelten die Bestimmungen der §§ 1097, 1036 und 1037 AGBG. Über die Rückstellung ist ein Protokoll zu erstellen; dem Mieter überlassene Schlüssel und sonstige Öffnungsbehelfe sind an die Vermieterin zu übergeben.

3. Mietzins

3.1   Der monatlich vom Mieter zu entrichtende Mietzins für den unter Punkt 1 genannten Mietgegenstand wird mit einem Betrag von Euro 4,50/m² und Monat vereinbart und beträgt sohin gesamt Euro 337,50 zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (dzt. 20%).

3.2   Der Mietzins ist im Voraus bis zum 15. eines jeden Kalendermonats auf das von der Vermieterin bekannt zu gebende Konto zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. zu verrechnen. Erfolgt der Beginn des Mietverhältnisses nicht an einem Monatsersten, so ist der Pauschalmietzins aliquot im darauf folgenden Monat zu bezahlen.

3.3   Zuzüglich zum monatlichen Mietzins hat der Mieter die auf die gegenständlichen Bestandsflächen entfallenden Betriebskosten zu bezahlen. Diese werden monatlich mit einem Betrag von Euro _____,- zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (dzt. 20%) festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich im Zuge der Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.06. des Folgejahres.

3.4   Bezüglich der Stromversorgung obliegt es dem Mieter, mit einem Versorgungsunternehmen einen entsprechenden Stromliefervertrag abzuschließen. In diesem Fall wird der Mieter die Strom- und zugehörigen Kosten direkt mit dem Versorgungsunternehmen verrechnen.

4. Recht und Pflichten des Mieters

4.1   Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich und unter Schonung der Substanz zu behandeln. Für Reparaturen von baulichen Schäden, Schäden an Wasserleitungen, Gas- und Stromhauptleitungen, Installationen, Kanalisation und Zentralheizung ist der Mieter nicht verantwortlich. Nimmt der Mieter bestehende oder drohende ernste Schäden der Liegenschaft wahr, so hat er diese jedoch der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.

4.2   Der Mieter darf Veränderungen (z.B. Verlegung von Kabeln), Einbauten (z.B. Klima-, und Belüftungsanlagen) und Adaptierungen (z.B. Errichtung eines unabhängigen Stromanschlusses) im Mietgegenstand – sofern es sich nicht um die Substanz des Mietgegenstandes beeinträchtigende Änderungen handelt – auf eigene Kosten nach seinen Bedürfnissen vornehmen. Sofern die bauliche Substanz des Mietgegenstandes betroffen ist, dürfen Änderungen nur mit Zustimmung durch die Vermieterin vorgenommen werden, wobei die Vermieterin die Zustimmung dazu nicht verweigern wird, wenn die Veränderungen zur Erreichung des Vertragszweckes für den Mieter unbedingt erforderlich sind und dieser die Kosten dafür trägt. Ausbesserungen oder Veränderungen am vom Mieter errichteten Wartungscontainer darf dieser ohne Zustimmung der Vermieterin vornehmen.

4.3   Der Mieter ist verpflichtet, seine von ihm eingebrachten technischen Einrichtungen im Mietgegenstand zu erhalten, instand zu halten und zu warten. Der Mieter ist für das von ihm eingebrachte Inventar (auch das von Dritten) selbst verantwortlich. Die Vermieterin erwirbt an den vom Mieter eingebrachten technischen Einrichtungen, Anlagen und Anlagenteilen kein Eigentum.

4.4   Der Mieter ist weiters verpflichtet, den Betrieb dieser Einrichtungen unter Einhaltung aller behördlichen Vorschriften so vorzunehmen, dass Störungen der Vermieterin hintan gehalten werden. Es obliegt dem Mieter, allfällige behördliche Bewilligungen selbst einzuholen.

5. Rechte und Pflichten der Vermieterin

5.1   Die Vermieterin wird alle gebotenen Maßnahmen treffen, um Beeinträchtigungen, Störungen oder Schäden des Mieters und seiner bzw. der mit seinem Wissen und Willen eingestellten technischen Einrichtungen zu vermeiden. Dies gilt auch, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden auf Dritte zurückzuführen sind, für deren Verhalten die Vermieterin einzustehen hat.

5.2   Die Vermieterin wird den Mietgegenstand gemäß den gesetzlichen Bestimmungen instand halten.

5.3   Beabsichtigt die Vermieterin die Durchführung von baulichen Maßnahmen oder Ausbesserungen, durch die der Betrieb der Einrichtungen des Mieters und seine technische Infrastruktur beeinträchtigt werden könnte, so wird er dem Mieter die Durchführung dieser Arbeiten in angemessener Frist, mindestens jedoch acht (8) Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzeigen. Bei Baumaßnahmen, die den Zugang zur betreffenden Liegenschaft beeinträchtigen oder erschweren, sind Baumaßnahmen im Einvernehmen mit dem Mieter so zu koordinieren, dass eine Beeinträchtigung des Mieters kurz gehalten wird. Jedenfalls gilt, dass für den Fall, dass die Durchführung von baulichen Maßnahmen nicht nur eine kurzzeitige Störung des technischen Betriebes des Mieters darstellt, die Vermieterin dem Mieter einen gleichwertigen Ersatzstandort zur Unterbringung seines technischen Equipments für die Dauer der Maßnahmen anzubieten hat.

5.4   Sämtliche bauliche Maßnahmen, Erhaltungs- oder Ausbesserungsarbeiten, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, sind in terminlicher Abstimmung mit dem Mieter durchzuführen.

5.5   Die Vermieterin gewährt dem Mieter und den von ihm beauftragten oder ermächtigten Personen jederzeit (Tag und Nacht) ungehinderten Zugang zum Mietgegenstand und eine ungestörte Nutzung des Mietgegenstandes.

5.6   Sofern eine Mitwirkung der Vermieterin zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder Bewilligungen erforderlich ist, wird die Vermieterin diese leisten und auch allfällig notwendige Erklärungen abgeben oder Unterschriften leisten.

5.7   Der Vermieterin ist es nicht gestattet, die vermieteten Räumlichkeiten ohne Anwesenheit des Mieters bzw. mindestens eines von ihm entsandten Vertreters und vorherige Anmeldung zu betreten. Lediglich bei Gefahr in Verzug ist die Vermieterin berechtigt, das Bestandobjekt ohne Beisein eines Vertreters des Mieters zu betreten oder Einsatzkräften zugänglich zu machen. In einem solchen Fall hat die Vermieterin jedoch den Mieter unverzüglich zu informieren. Die Vermieterin haftet für alle nachteiligen Folgen, die durch eine verspätete oder unterlassene Verständigung entstehen.

5.8   Dem Mieter wird das Recht gem. § 5 Abs. 1 TKG 2003 eingeräumt, Leitungen von eigenen oder fremden Telekommunikationsunternehmen auf die Liegenschaft zu leiten und insbesondere die dafür notwendigen Grabungen bzw. Bauarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, und dieses Leitungsrecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auszuüben. Die Vermieterin ist verpflichtet, dies zu dulden. Allfällige Nachteile durch die durchzuführenden Arbeiten, wie etwa Verschmutzungen der Liegenschaft, sind vom Mieter zu beseitigen. Die vom Mieter in Ausübung des Leitungsrechtes auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft errichteten Anlagen bzw. Kommunikationseinrichtungen und deren einzelne Teile stehen im Eigentum des Mieters und stehen diesem zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung. Soweit Teile dieser Anlagen, wie z.B. die Verrohrung, aufgrund untrennbarer Verbindung mit der Liegenschaft in das Eigentum der Vermieterin übergehen sollten, räumt die Vermieterin dem Mieter als wirtschaftlichem Eigentümer der Anlagen bzw. Teile der Anlagen für die Dauer dieses Mietvertrages das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Teilen der Anlagen ein. Die in Ausübung des Leitungsrechtes errichteten Anlagen bzw. Kommunikationseinrichtungen sind zum Zeitpunkt der Endigung des Mietvertrages nach Wahl der Vermieterin zu entfernen oder gegen entsprechende Ablöse auf der Liegenschaft zu belassen.

6. Verwendungszweck

6.1   Der Mieter wird im Mietgegenstand einerseits eine Kopfstation für ein Multimedia-Kabelnetz betreiben und andererseits einen Wartungscontainer aufstellen.

6.2   Zum Betrieb der Kopfstelle gehören insbesondere das Aufstellen und der Betrieb einer Sat-Farm, die Einbringung von technischem Equipment und Anlagen und die Verlegung von dafür notwendigen Kommunikationslinien..

6.3   Der Wartungscontainer dient der Unterbringung und Lagerung von Material, das für den Betrieb der Kopfstation und des sonstigen Equipments benötigt wird.

7. Weitergabe des Mietgegenstandes

Die gänzliche Weitergabe des Bestandobjektes an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist nur mit Zustimmung der Vermieterin zulässig, wobei eine Weitergabe an konzernmäßig verbundene Unternehmen im Sinne des § 228 UGB auch ohne Zustimmung der Vermieterin zulässig ist. Die teilweise Weitergabe des Bestandobjektes an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich ist dem Mieter auch ohne Zustimmung der Vermieterin gestattet. Von einer teilweisen Untervermietung wird der Mieter jedoch die Vermieterin unverzüglich verständigen.

8. Haftung

8.1   Jede Vertragspartei haftet der anderen für die Einhaltung der gemäß diesem Vertrag übernommenen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

8.2   Die Vermieterin haftet dem Mieter für Schäden und Nachteile an den Einrichtungen und Anlagen des Mieters sowie für Störungen oder Ausfälle der Versorgungseinrichtungen (Wasser, Strom, Gas. Licht, etc.) und sowie für Schäden an dem vom Mieter errichteten Container und den gem. Punkt 5.8. verlegten Leitungen samt Anlagen, sofern die Schäden von der Vermieterin, ihren Beschäftigten oder ihren sonstigen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Vermieterin haftet bei grobem Verschulden auch für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

8.3   Der Mieter haftet der Vermieterin für Schäden, die durch den Betrieb der Kommunikationseinrichtungen des Mieters, seiner Beschäftigten oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird ausgeschlossen.

9. Kosten und Gebühren

Sämtliche mit der Vergebührung dieses Mietvertrages verbundenen Kosten und Gebühren tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung oder Vertretung trägt jede Partei selbst. Die Durchführung der Vergebührung des gegenständlichen Vertrages obliegt der Vermieterin, die dem Mieter hinsichtlich der Kosten im oben genannten Verhältnis Rechnung legen wird.

10 Rechtsnachfolge

10.1 Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen beiderseits auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Insbesondere verpflichtet sich die Vermieterin im Falle eines Eigentümerwechsels der in der Präambel genannten Liegenschaft ihrem Rechtsnachfolger sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag zu überbinden.

10.2 Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.3 Der Mieter ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Bestandvertrag auf andere mit dem Mieter gemäß UGB verbundene Unternehmen zu übertragen. Eine derartige Vertragsübertragung ist der Vermieterin unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11. Schriftlichkeit

Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Vereinbarung, vom Schriftformerfordernis abzugehen. Nebenabreden zu diesem Vertrag, in welcher Form auch immer, wurden nicht getroffen.

12. Allgemeines

12.1 Dieser Mietvertrag samt der Frage seines gültigen Zustandekommens sowie seiner Vor- und Nachwirkungen unterliegt ausschließlich österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.

12.2 Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, zuständigen Gerichtes vereinbart.

12.3 Der Bestand dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht.

12.4 Dieser Mietvertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragsteil erhält je eine Ausfertigung.

12.5 Beide Vertragsparteien sind mit der Erhebung, Speicherung und elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, soweit diese im Zusammenhang mit der Administration des Mietvertrages und der Bezahlung der monatlichen Entgelte erforderlich sind.

 

Wien, am

 

_____________________________                     ________________________

UPC Austria Services GmbH                               Stadtgemeinde Purkersdorf

 

Beilagen:

Einreichplan für die Errichtung einer Kabel-TV-Kopfstation (Beilage ./1)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 23.6.2009

 

4.6.                 Bildung und Familie                                               StR Elisabeth Mayer

 

GR-0747 – Familienfreundliche Gemeinde

 

SACHVERHALT

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die Möglichkeit, am Audit „Familienfreundliche Gemeinde“ teilzunehmen. Dieses staatliche Gütezeichen für generationsbewusste Gemeinden wird von der Familie & Berufmanagement GmbH im Auftrag des zuständigen Ministeriums vergeben. Das Gemeinde Audit ist ein Unterstützungsprozess die Familien- und Kinderfreundlichkeit bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und alle Generationen in die Gestaltung und Planung einzubinden.

Bei einer ersten Besprechung erfolgte die Interessensbekundung durch Herrn BGM Mag. Schlögl und StR Mayer.  Am 25. Mai 2009 (von 18.00 bis 20.00 Uhr) hat das Audit-Seminar im Rathaus (Trauungssaal) stattgefunden. StR Mandl, StR Bollauf,  GR Urban, GR Traurig, GR Oppitz, StR Mayer und Editha Novotny haben daran teilgenommen. Als nächster Schritt ist ein Grundsatzbeschluß des Gemeinderates zur Teilnahme an diesem Audit erforderlich. Die Teilnahmevereinbarung wird zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und der Familie & Beruf Management GmbH geschlossen (siehe Beilage). Als Projektleiterin und Ansprechpartnerin für die FBG stellt sich Frau StR Mayer zur Verfügung. Danach erfolgt die Orientierungsphase, in der die PurkersdorferInnen über dieses Projekt informiert werden. Im Anschluss daran wird eine Projektgruppe gebildet, die aus Menschen aller Generationen (GemeindevertreterInnen, MitarbeiterInnen von Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Interessierte u.a.) bestehen soll. In einem ersten Workshop wird die Ist-Situation analysiert und in einem zweiten Workshop werden die Maßnahmen zur Erreichung des Soll-Zustandes konkretisiert. Für die Grundzertifizierung (nach ca. 9 Monaten) ist der Basisprojektbericht (Umsetzungsplan) im Gemeinderat zu beschließen. Nach 3 Jahren erfolgt ein SOLL/IST Vergleich durch die Zertifizierungsstelle und nach positiver Bewertung wird das Gütesiegel „familienfreundlichegemeinde“ für die Dauer von 3 Jahren durch den/die zuständige/n Bundesminister/in verliehen.

Die Kosten für das Auditseminar, die Prozessbegleitung, die Unterlagen und Give aways sind durch eine Förderung der Familie & Beruf Management GmbH gedeckt .

Für die Workshops hat die Stadtgemeinde die Räume und eventuell eine Bewirtung zu stellen. Darüber hinaus werden 50% der Gutachterkosten von ca. 1.000,-- (816,-- + Fahrtspesen) anfallen. Weiters ist mit Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit zu rechnen. 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt die Teilnahme am Audit „familienfreundlichegemeinde“ und die Einhaltung der Richtlinien in der jeweils geltenden Verfassung und genehmigt die damit verbunden Kosten. Als Projektleiterin wird hiermit StR Elisabeth Mayer nominiert und mit der Durchführung des Auditprozesses in der Gemeinde beauftragt.

HH-Stelle: 5/259000-757730

Kosten: max. 3000

 

Zu diesem Antrag sprachen:       

Mayer, Aicher, Schlagitweit, Schmidl, Cambruzzi, Bollauf, Mandl, Orthofer, Wolkertorfer, Urban, Oppitz, Schlögl, Traurig

 

Zusatzantrag Schmidl:

Die Leitung des Projektes, StR Mayer, soll auch durch eine Steuerungsgruppe aller Fraktionen unterstützt werden. Das Familienbild soll weiter gefasst werden (was ist Familie, z.B. auch Homopaar).

 

Gegenantrag GR Wolkerstorfer

Die Stadtgemeinde spricht sich grundsätzlich für eine Teilnahme am Audit „Familienfreundliche Gemeinde“ aus. Da aber die genauen Kosten sowie etwaige Folgekosten noch nicht bekannt sind, werden die Ausschüsse „Familie und Bildung“ sowie „Frauen und Soziales gemeinsam beauftragt, eine genaue Kostenaufstellung samt etwaiger Folgekosten und Auswirkungen auf die voraussichtliche zusätzliche Arbeitsbelastung in der Stadtverwaltung vorzulegen. Der Gemeinderat entscheidet aufgrund der von den beauftragten Ausschüssen vorgelegten Unterlagen.

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Grundsätzlich spricht sich der Gemeinderat für eine Teilnahme am Audit „Familienfreundliche Gemeinde“ aus. StR Mandl und StR Mayer werden beauftragt, gemeinsam die Ausschüsse „Frauen und Soziales“ und „Bildung und Familie“ sowie  einen Vertreter der Fa. Familie & Beruf Management GmbH und GR Cambruzzi einzuladen, um für die Sitzung des Gemeinderates im September eine Vorlage mit allen relevanten Daten und den zu erwartenden Kosten auszuarbeiten. Die entgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat nach Vorlage aller Unterlagen in seiner Sitzung im September.

 

Abstimmungsantrag Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Dafür: 19

Dagegen: 2 (Oppitz, Urban)

Enthalten: 7 (Mayer, Wimberger, Zöchinger, Schmidl, Parzer, Erben, Aicher)

 

Mit der Annahme des Geschäftsordnungsantrages kommen die noch offenen Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr zur Abstimmung.

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 23.6.2009

 

4.6.                 Bildung und Familie                                               StR Elisabeth Mayer

GR-0748 – Hort - Anschaffungen

 

SACHVERHALT

 

Auf Grund der durchgeführten Bedarfserhebung ist es notwendig, dass im Herbst 2009 eine weitere Hortgruppe in einem Klassenraum der Volksschule Purkersdorf eingerichtet wird. Somit werden ab diesem Zeitpunkt insgesamt 3 Hortgruppen in der Volksschule unter der Leitung von Beate Holzer als Schülerhort II geführt.

Für die Einrichtung der dritten Hortgruppe sind folgende Anschaffungen notwendig.

 

Möbel von Schmiederer & Schendl haben sich in der Praxis sehr bewährt.

 

Möbelstück und Geräte:

Anzahl

Preis pro Stück

Preis gesamt:

Hortgruppe 3 + -gruppe 2:

 

 

 

Sessel (Sitzhöhe 42cm    )

50

€ 80,--

€ 4.000,--

Tisch – rechteckig                        (120x60, h 70 cm)

10

€ 195,--

€ 1.950,--

Tisch – halbrund

4

€ 254,--

€ 1.016,--

Hortgruppe 2:

 

 

 

Schreibtisch

1

€ 289,--

€ 289,--

Drehstuhl

1

€ 235,--

€ 235,--

Pinnwand

4

€ 50,--

€ 200,--

Bauecken-Unterbaubank (90x40x40)

2

€ 155,--

€ 310,--

Kanzlei:

 

 

 

Aktenschrank (t 42cm, b 80cm)

1

€ 369,--

€ 369,--

Schreibtisch

1

€ 289,--

€ 289,--

Schreibtischcontainer

1

€ 325,--

€ 325,--

Drehstuhl

1

€ 235,--

€ 235,--

Küche:

 

 

 

Tisch (rechteckig)

1

€ 195,--

€ 195,--

Sessel

6

€ 80,--

€ 480,--

Kästchen (für Essesboxen)

1

€ 309,--

€ 309,--

Gesamt: € 10.202,--

 

Ausgaben für Geschirr (Suppenteller, flacher Teller, Gläser, Besteck, Salatschüsserl) – jeweils 50 Gedecke sind € 500,-- und für die Grundausstattung an Spielmaterialien € 300,-- zu erwarten. Preisangabe inkl. MWSt.

 

ANTRAG

Der Gemeinderat beschließt den Ankauf der notwendigen Anschaffungen für den Schülerhort II wie im Sachverhalt dargestellt im Wert von € 11.000,-- .

HH-Stelle: 1/250000-043000 +  (Nachtrags – VA 2009)

 

Abstimmungsergebnis:                                             

Mayer, Cambruzzi, Orthofer

 

Zu diesem Antrag sprachen:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 23.6.2009

 

4.6.                 Bildung und Familie                                               StR Elisabeth Mayer

 

GR-0749 – NÖ Elternschule – Herbst 09 (Modul II)

 

SACHVERHALT

Die Vorträge der NÖ Elternschule finden in Purkersdorf seit 2006 statt. Im Jahr 2008 haben insgesamt 133 Eltern/PädagogInnen/Interessierte die Vortragsabende besucht. Eine Evaluierung der letzten drei Jahre hat ergeben, dass starkes Interesse an Elternbildungsvorträgen bei den Eltern mit Kindern im Kindergarten- und Volksschulalter besteht. Darüber hinaus ist sichtbar geworden, dass die Vorträge mit persönlicher Einladung -  in Form eines an die Eltern adressierten Briefes - besser besucht wurden. Es ist daher erstrebenswert neben den Handzetteln, Plakaten und der Ankündigung im Amtsblatt und auf der Homepage die Eltern persönlich anzuschreiben.

Im Herbst 2009 ist das Modul II der NÖ ElternschuleVortragsreihe für Eltern mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren mit folgenden Themen geplant:

• Entwicklung und Erziehung im Alter von drei bis sechs Jahren

• Außerfamiliäre Kinderbetreuung und ihre Bedeutung für Kind und Familie

• Vorschulalter, Förderung, Schulreife

Die Vorträge finden in den Räumlichkeiten der NÖ Landeskindergärten von Okt. – Nov. 2009 statt. Die konkreten Termine werden in Absprache mit den Referentinnen festgelegt. Die Vorträge werden durch Plakate und Handzettel in öffentlichen Einrichtungen und bei Ärzten beworben und im Amtsblatt angekündigt. Die Eltern mit Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren werden mit einem persönlichen Brief angeschrieben.

Voraussichtliche Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit: € 900,--

Es gibt bereits die mündliche Zusage des NÖ Landes für die zu erwartende Förderung von € 220,-- und die Übernahme der Referentinnenhonorare.

ANTRAG

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der NÖ Elternschule (Modul II) im 2. Halbjahr 2009, wie im Sachverhalt dargestellt, und genehmigt die erforderlichen Mittel in der Höhe von € 900,--. Um Förderung bei der zuständigen Abteilung der NÖ Landesregierung ist anzusuchen.

Haushaltsstelle: 5/259000-728600

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Mayer, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Marga SCHMIDL                                                                    zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: GR-0750 – STR Marga SCHMIDL

 

Gegenstand: Energiezukunft Purkersdorf

 

Sachverhalt

Die Arbeiten für das Projekt Energiezukunft Purkersdorf gehen zeitgerecht voran. Im Arbeitskreis „Erhebung“ wurden die Details der Erhebungsarbeiten besprochen, nachfolgend mit Bgm. Mag. Schlögl abgeklärt und fertig gestellt.  Die Druckarbeiten wurde durch die Firma Demczuk erledigt. Die Aussendung des Fragebogens konnte durch die Unterstützung der Feuerwehr (einkuvertieren von 4279 Briefen mit dem Inhalt Brief – Erhebungsbogen – Einladung 02.06.2009 – Rücksendekuvert) zeitgerecht fertig gestellt werden. Die Briefe wurden am 25.05.2009 zur Post gebracht und im Laufe der 22.Woche durch die Post ausgetragen. Die Auftaktveranstaltung am 02.06.2009 war gut besucht und es haben sich rege Diskussionen zu den verschiedenen Themenschwerpunkten entwickelt. Nächster Schritt ist die Entwicklung der Kooperation mit der örtlichen Wirtschaft. Dazu wird es in Kürze ein Gespräch mit der Wirtschaftskammer, Außenstelle Purkersdorf geben. Zeitgleich werden die Eingabearbeiten der ausgefüllten Erhebungsbögen und die Erhebungsarbeiten im gemeindeeigenen Bereich (Energiebuchhaltung) gestartet.

Im Anbot von Ing. Streisselberger sind keine Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Druckkosten der Datenerhebung, Aussendung der Fragebögen, Kosten der Stadtverwaltung (Mehrleistungen Fr. DI Dörflinger und Herr Hölzl) sowie für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung, Stadtsaalmiete, Energiebuffet vorhanden. Der Umweltausschuss befürwortet diese Veranstaltungen und die Öffentlichkeitsarbeit rund um das Energiekonzept und ersucht den Gemeinderat für die genannten Posten einen Kostenrahmen von 5.000 Euro zu genehmigen.

Antrag

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und genehmigt die Kosten laut oben angeführtem Sachverhalt.

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:              € 5.000,-

Bedeckung:                                5/529000-728017

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Schmidl, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Marga SCHMIDL                                                                    zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: GR-0752 – STR Marga SCHMIDL

 

Gegenstand: VOR-Tarife – Ortsfahrschein

 

 

Sachverhalt

 

Seit Jahren gibt es in Purkersdorf den Ortstarif für den Bus innerhalb der Gemeindegrenzen. Für eine Fahrt mit den ÖBB-Bussen im Linienverkehr und innerhalb des Ortsgebietes bezahlt der Fahrgast EUR 1,20. Die Differenz von € 0,50 wird je zur Hälfte vom VOR und von der Stadtgemeinde übernommen. Das bisherige Tarifniveau von EUR 1,70 wird demnächst vom VOR auf EUR 1,80 angehoben. Wenn die Stadtgemeinde diese Preissteigerung übernimmt werden die Kosten für die Stadtgemeinde laut nachfolgender Aufstellung bei ähnlicher Auslastung ( rund 33.400 Personen/Jahr) steigen. 2009 würde diese Kostensteigerung erst ab August schlagend werden, daher eine andere Summe als 2010.

Jahr                            Kosten ohne                                    Kosten mit

Übernahme der Zusatzkosten

2008                      ca. 2900,00

2009                      wie oben                          €        4.380,00

2010                      wie oben                          €        6.235,00

 

Antrag

Der Gemeinderat beschließt die bestehende Förderung von € 0,25 beizubehalten und die Fahrpreiserhöhung von € 1,20 auf € 1,30 an die Purkersdorfer Fahrgäste weiterzugeben.

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:              wie bisher

Bedeckung:                                5/529000-620002

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERS                       Antrag an den Gemeinderat

STR Marga SCHMIDL                                zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Punkt: GR-0753 – STR Marga SCHMIDL

 

Gegenstand:

VOR – Nachtbus Wienerwald – Finanzierungs- und Leistungsvereinbarung

 

Sachverhalt

 

Der Wienerwald Nachtbus, die Verbindung von Wien Hütteldorf (0:50) bis Untertullnerbach Bhf/Irenenstraße (1:13) auf der Linie 351, wurde im Februar 2002 eingeführt. Seit Juli 2004 fährt der Nachtbus täglich. Eine grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates für die Führung des Wienerwald Nachtbusses besteht. Die Gemeinden Tullnerbach, Pressbaum und Wolfsgraben haben im vergangenen Herbst Interesse an der Verlängerung des Nachtbusses bis Rekawinkel Bahnhof bekundet. Daher wurde mit dem VOR ein neuer Vertrag ausgearbeitet, der die Teilnahme an diesem Service an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen beinhaltet. Dieser neue Vertrag mit einem Geltungszeitraum von 01.07.2009 bis 12.12.2009 ersetzt den Letztgültigen von Dezember 2008. Die Kostenaufschlüsselung erfolgt laut beigefügten Finanzierungsplan. Die Zahlungen der Stadtgemeinde gelten als Subvention im öffentlichen Interesse, auf diese entfällt keine Umsatzsteuer Die Förderung durch das Land Niederösterreich ist aufrecht und beträgt für das Jahr 2009 bei einer Förderquote von 35 %  € 6568,19. Die Einreichung erfolgt wie immer nach abgelaufenem Rechnungsjahr.

Der Netto-Kostenaufwand 2009, nach Abzug der Förderung, beträgt € 12.198,08.

 

Antrag

Der Gemeinderat spricht sich für die Weiterführung des Wienerwald Nachtbusses für das Jahr 2009 aus und genehmigt die beschriebene Finanzierungsregelung mit dem Verkehrsverbund Ostregion.

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:              € 18.766,27 (vor Förderung)

Bedeckung:                                5/529000-620002

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

24. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 12. Mai 2009

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.03 Uhr, begrüßt die Anwesenden und besonders Herrn Ing. Rainald Haider und Herrn Dipl.Ing. Dieter Kath von der Firma Dipl.-Ing. Kath Ziviltechniker GmbH, die zu den Tagesordnungspunkten 2 als Auskunftspersonen erschienen sind, und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

zu 2) Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Heimgartenbrücke - Bericht

 

Es wurde in die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen eingesehen, die Aufbereitung war ausgezeichnet und wurde von Dipl.Ing. Dieter Kath sehr detailliert und laienfreundlich ausgeführt.

Der Prüfungsausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die

Prüfung und nehmen den Bericht zur Kenntnis.

_______________________________________________________________________

 

zu 4) Überstunden 2008

 

Herr Dkfm. Otmar Nöhrer verlässt um 19.02 Uhr die Sitzung.

 

Der Prüfungsausschuss hat die drei Personen mit mehr als 200 Überstunden im Jahr überprüft.

Die Aufzeichnungen von Frau Monika Kuppel sind nachvollziehbar und die Überstunden offensichtlich durch die EDV-Umstellung begründet.

Die Überstunden von Dkfm. Otmar Nöhrer liegen im Schnitt mit fünf Überstunden pro Woche im normalen Bereich.

Zu den überproportionalen Überstunden von Herrn RegRat Burkhard Humpel wird angeregt:

Der Personalausschuss wird ersucht zu prüfen, ob nicht Herrn RegRat Humpel einer Teilzeitkraft zur Seite gestellt werden könnte, um damit die „teuren“ Überstunden zu reduzieren.

Weiters empfiehlt der PA den Rechtsausschuss zu bitten, zu prüfen ob durch die massiven Überstunden arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Gemeinde entstehen könnten.

Festgestellt wurde, dass die Unterlagen nicht vollständig waren, einige Monate in der Aufstellung fehlten.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Die Personalverwaltung ist von der Annahme ausgegangen, dass nur jene Gleitzeitnachweise für die Prüfung relevant sind, in welchen die Auszahlung von Überstunden angeführt sind, daher sind nur diese Unterlagen dem Prüfungsausschuss vorgelegt worden. Die Aufzeichnungen von Herrn Humpel sind vollständig und lückenlos, und es können die Unterlagen jederzeit vom Prüfungsausschuss über Verlangen eingesehen werden.

Die Anregung des Ausschusses, die Anstellung einer Teilzeitkraft zu überlegen, erscheint nicht sinnvoll, weil die Überstunden fast ausschließlich aus Tätigkeiten resultieren, deren Wahrnehmung und Erledigung einerseits eines fachlich fundierten Hintergrundes bedürfen (lange Amtstage, Ausschüsse, Stadtrat, Gemeinderat, Wipur, u.ä.m.) und andrerseits fast ausschließlich außerhalb der normalen Arbeitszeit angesiedelt sind. Insbesondere die Vorbereitungen von Sitzungen des Stadt- und Gemeinderates sowie die von Herrn Humpel zu betreuenden Ausschüsse Personal und Recht können nicht wirklich im Rahmen des „normalen Tagesgeschäftes“ erfolgen. Arbeitsstunden außerhalb der Normalarbeitszeit sind in dieser Ebene nicht nur üblich sondern gewünscht und notwendig. Aus dienstrechtlicher Sicht sind die Mehrdienstleistungen kein Problem. Es stellen sich 2 Ansätze dar, wie man Überstunden abgilt. A) durch Aufzeichnung jeder geleisteten Stunde und deren Abrechnung B) durch die Vereinbarung einer Überstundenpauschale. Gesetzlich sind beide Möglichkeiten zulässig, wobei im Fall B) ein mehrjähriger Beobachtungszeitraum heranzuziehen ist und die Pauschale aus dem Durchschnitt dieses Zeitraumes resultiert. Überstundenpauschale umfassen Zeiten an Werktagen bis 22.00 Uhr, Nacht (ab 22.00 Uhr – 06.00 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagsüberstunden können nicht pauschaliert werden.

Ich werde den Personalausschuss beauftragen, mit Herrn Humpel eine Vereinbarung hinsichtlich einer Pauschalierung seiner Überstunden vorzubereiten und dem Gemeindrat für die Septembersitzung einen diesbezüglichen Beschluss vorzubereiten.

 

zu 3) Prüfung von Subventionen

 

a) FCP Purkersdorf

 

Der PA stellt fest, trotz wiederholter Bitte, dass keine detaillierten Informationen der Bereiche „Spielbetrieb“ und vor allem „Aufwand Jugend“ vorliegen - der Bereich „Sportplatzerhaltung und Pflege“ liegt nicht beim FCP - und empfiehlt daher dem Gemeinderat die geplanten Basissubventionen bis zur Übermittlung der gewünschten Unterlagen auszusetzen, falls die weitere Prüfung am 15. Juni 2009 keine zufrieden stellenden Informationen liefert.

Der PA ersucht um Übermittlung der geforderten Unterlagen bis 12. Juni 2009.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter haben den FCP nochmals um Vorlage der geforderten Informationen für die subventionierten Projekte 2007 ersucht. Eine detaillierte Kostenaufstellung ist vom FCP in der Zwischenzeit vorgelegt worden.

 

b) Aktive Wirtschaft

 

Herr Robert Strobl, Obmann Aktive Wirtschaft, hat mit E-Mail vom 06. Mai 2009 um Verlängerung der Frist zur Vorlage der Unterlagen ersucht und daher der Punkt auf die nächste Sitzung verschoben und empfiehlt daher dem Gemeinderat die geplanten Basissubventionen bis zur Übermittlung der gewünschten Unterlagen auszusetzen, falls die weitere Prüfung am 15. Juni 2009 keine zufrieden stellenden Informationen liefert.

Der PA ersucht um Übermittlung der geforderten Unterlagen bis 12. Juni 2009.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter  haben  die Aktive Wirtschaft nochmals um Vorlage einer Ausgaben – Einnahmen – Abrechnung für die subventionierten Projekte 2007 ersucht.. ______________________________________________________________

 

c) ATUS Purkersdorf

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß vor.

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

d) Team – Teigl Purkersdorf

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß vor.

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

e) NÖ Berg und Naturwacht

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß vor.

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

f) Pensionistenverband Österreichs

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß vor.

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

g) Stadtverschönerungsverein Purkersdorf

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß vor.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

zu 5) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

Termin der Begehung Bauhof:

Freitag, 05. Juni 2009, 7.00Uhr (Treffpunkt Bauhof)

 

 

Notiz über die Begehung des Bauhofes der Stadtgemeinde Purkersdorf durch den Prüfungsausschuss am 5.6.2009 um 7.00

 

Entschuldigt: Frau GR Erben und Herr GR Matzka, Begehung durch die GR Urban, Reisner, Cambruzzi, Felsberger und Zöchinger, Gäste: Hr. Ing, Haider, Hr. Str. Weinzinger, Führung durch den Vorarbeiter Hr. Labermeier

 

Die Kontrolle der Bestandsliste (Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge) war leider nicht möglich, da sich diese laut Info von Herrn Ing. Haider nur in der Gemeinde und auch da wieder nur im PC von Herrn Klemmer befinden, der derzeit aber leider krank ist, und dadurch kein Zugang zu seinem PC möglich ist.

 

Diese Situation führte doch zu "Verwunderung" der Ausschussmitglieder, da ein Zugang zu allgemeinen Daten nicht von der Verfügbarkeit von Personen abhängig sein sollte. Es wird daher angeregt:

 

1. Die Bestandslisten in Papierform in allen Betrieben vor Ort bereit zu halten. Auch um Änderungen an die Gemeinde übermitteln zu können, da nicht in allen Betrieben eine PC Anbindung vorhanden ist.

 

2. Daten die für mehrere Bereiche von Interesse sind, sollte dies nicht schon so gehandhabt werden, auf einem allgemeinen Ordner auf dem Server abzulegen, um den Zugriff bei Ausfall einer Person zu gewährleisten.

 

Der Bauhof an sich wurde als sehr ordentlich und den räumlichen Gegebenheiten entsprechend gut strukturiert vorgefunden. Fahrtenbücher und Tachoscheiben der Fahrzeuge sind vorhanden, ein Fahrtenbuch wurde stichprobenartig eingesehen und keine Auffälligkeiten festgestellt. Wäsche und Pflege erfolgen so weit wie möglich in Eigenregie.

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Die Kritik hinsichtlich der Unterlagenzugänglichkeit der Inventarverzeichnisse im Bauhof ist gerechtfertigt, sobald Herr Klemmer wieder gesund ist, wird mit ihm gemeinsam ein „öffentlicher Ordner“ eingerichtet, zu dem ein noch zu bestimmender Personenkreis jederzeit Zugang hat. Im Übrigen ist mittelfristig daran gedacht, den Leiter des Bauhofes mit einem PC auszustatten, die Inventaraufstellung wäre dann auch jederzeit vor Ort abrufbar. Etwaige Änderungen bedürften nicht der Papierform, sondern können elektronisch nachgeführt werden.

 

 

Dazu sprachen:

Zöchinger, Aicher, Cambruzzi

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

GR-0756    Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen

 

 

1) SPÖ

GR Harald Wolkerstorfer, Fraktionssprecher der Sozialdemokratischen Partei, und StR Christian Putz, zustellungsbevollmächtigter Vertreter der SPÖ, beantragen folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeinderatsausschüsse:

 

Ausschuss 1 - Finanzen und Betriebe

Christian Matzka                        statt Markus De Bettin Padolin

 

Ausschuss 4 - Bauwesen und Stadtplanung

Ingrid Nemec                            statt Ayse Bürgmann

 

Ausschuss 6-Rechtsangelegenheiten und Vereine

Beatrix Kaukal                           statt Michael Seda

Albrecht Oppitz                         statt Hans-Jürgen Gaugl (ÖVP)

 

Ausschuss 7 Bildung

Monika Traurig                          statt Ayse Bürgmann

 

Ausschuss 8 Sport und Jugend

Markus De Bettin Padolin             statt Ingrid Nemec

Gabriele Wimberger                    statt Hans-Jürgen Gaugl (ÖVP)

 

Ausschuss 9 - Umwelt und Verkehr:

Gabriel Wimberger                      statt Daniela Watznauer (ÖVP)

 

Ausschuss 10 Prüfungsausschuss

Beatrix Kaukal                           statt Hermann Felsberger

Ingrid Nemec                            statt Christian Matzka

Harald Wolkerstorfer                   statt Annemarie Reisner

 

UmweltgemeinderätInnen

Ingrid Nemec                            statt Karin Erben

 

Verifikatoren Gemeinderat

Annemarie Reisner                      statt Karin Erben

 

Schöffenlistenkommission

Beatrix Kaukal                           statt Ayse Bürgmann

 

 

 

2) ÖVP

GR Leopold Zöchinger, Fraktionssprecher der Österreichischen Volkspartei, beantragt folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeinderatsausschüsse:

 

Ausschuss 1 - Finanzen:

Gabriele Wimberger                    statt Hans-Jürgen Gaugl

 

Ausschuss 3 - Personal, Bürgerservice und Wohnen:

Hans Pauxberger                        statt Daniela Watznauer

Vorschlag für Ausschussvorsitz-Stellvertretung: Hans Pauxberger

 

Ausschuss 6 - Rechtsangelegenheiten und Vereine:

Silvia Urban                              statt Daniela Watznauer

Albrecht Oppitz                         statt Hans-Jürgen Gaugl (SP-Mandat, siehe Änderung Ausschuss 6 SPÖ)

 

Ausschuss 8 - Sport und Jugend:

Gabriele Wimberger                    statt Hans-Jürgen Gaugl

Vorschlag für Ausschussvorsitz: Albrecht Oppitz statt Hans-Jürgen Gaugl

 

Ausschuss 9 - Umwelt und Verkehr:

Gabriele Wimberger                    statt Daniela Watznauer (SP-Mandat, siehe Änderung Ausschuss 9 SPÖ)

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt die von den Fraktionen SPÖ und ÖVP eingebrachten Änderungen zur Kenntnis und genehmigt die beantragten Veränderung in den genannten Ausschüssen, Entsendungen usw.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                   Antrag an den Gemeinderat

BGM Mag. Karl Schlögl                         zur Sitzung am 23. 06. 2009

 

Dringlichkeitsantrag

 

gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973 betreffend Rathausstuben zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 23. 06.2009.

 

Punkt: GR-764      – BGM Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: Rathausstuben Beendigung Pachtverhältnis und Neuer Mietvertrag

 

 

 

………………………………………..

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Umbauarbeiten werden in den nächsten Tagen fertig gestellt und das neue „Stehbeisl“ kann im Lauf des Sommers übergeben werden. Ein Aussetzen des ausschließlichen Versorgungsrechts durch die Rathausstuben kann schon jetzt umgesetzt werden und entspräche den Intentionen der GR-Beschlüsse vom 11.03.2008 und 24.06.2008.

 

S a c h v e r h a l t

Mit den Beschlüssen des Gemeinderates vom 11.03.2008 und 24.06.2008 ist grundsätzlich festgelegt worden, wie die neue Vertragsstruktur mit der RathausstubenGesmbH nach Fertigstellung des neuen Stehbeisl aussehen soll. Die Arbeiten am neuen Stehbeisl sind in den nächsten Wochen abgeschlossen und der Betrieb kann in nunmehr geänderter Form, unter Weglassen der Betriebsflächen im Obergeschoss, aufgenommen werden. Im Sinne der zitierten Beschlüsse des Gemeinderates soll das Versorgungsmonopol der Rathausstuben so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden, um rasch anderen Bewerbern, die Möglichkeit der Bewirtung des Stadtsaales zu öffnen. Mit den Rathausstuben könnte dieses Vorgehen per 1.7.2009 umgesetzt werden. Was auch bedeutet, dass die damals festgelegte Miete neu mit diesem Datum in Kraft tritt.

Für das Räumen der Betriebsflächen wäre eine Übergangsfrist zu vereinbaren und wichtig ist auch noch, dass bis zum Inkarafttreten des ausformulierten Vertrages die Betriebspflicht zur Bewirtung des Stadtsaales aufrecht bleibt, wenn dies von Veranstaltern gewünscht wird.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat legt im Sinne seiner Beschlüsse vom 11.03.2008 und 24.06.2008 fest, dass das bisherige Pachtverhältnis mit 30.06.2009 endet und das Vertragsverhältnis (Miete) neu mit der RathausstubenGesmbH für das „Stehbeisl“ mit 1.7.2009 in Kraft tritt. Für die Räumung der Betriebsflächen im Obergeschoss (Rathausstuben und Nebenflächen) wird eine Frist bis 15.09.2009 vereinbart, widrigenfalls die Räumung durch die Stadtgemeinde auf Kosten der Rathausstuben erfolgt. Für die Zeit bis zur Beschlussfassung des neuen Mietvertrages durch den Gemeinderat, voraussichtlich September 2009, gilt für die RathausstubenGesmbH Betriebspflicht für die Versorgung des Stadtsaales, wenn das von Veranstaltern gewünscht wird, jedoch nicht Bewirtungsmonopol, dieses fällt mit 1.7.2009.

Der Bürgermeister wird beauftragt einen Mietvertrag mit der RathausstubenGesmbH für den Betrieb des Stehbeisl im Sinne der Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.03.2008 und 24.06.2008 ausarbeiten zu lassen und dem Gemeinderat zur Sitzung im September 2009 vorzulegen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

GR-765

Dringlichkeitsantrag

zur Sitzung des Gemeinderates

am 23. Juni 2009

 

 

Gemäß § 46 Abs.3 der NÖ-Gemeindeordnung 1973 ersucht das unterzeichnete Mitglied des Gemeinderates der PUL-PURKERSDORFER LISTE

um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellt folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 23. Juni 2009:

 

 

  1. Dringlichkeit

Im Gemeinderatsbeschluss vom 17. Juni 2008 wurde auf die dringliche Raumbeschaffung durch Schließung und Neuadaptierung der Restauranträumlichkeiten und Nutzung durch die Stadtgemeinde hingewiesen.

Die Mehrheit der Mandatare im Gemeinderat haben zugestimmt, dass im Gegenzug der Mieter des im EG befindlichen Stehbeisls eine Küche eingebaut bekommt.

Im Bericht der WIPUR-Aufsichtsratssitzung vom 26.Mai wird festgehalten, dass die Fertigstellung des Kücheneinbaues im Stehbeisl mit 12. Juni d.J. abgeschlossen sein wird. Damit steht einer sofortigen Vertragsunterzeichnung seitens der Stadtgemeinde mit der Betreiberfirma Karner nichts mehr im Weg.

 

     2. Antrag

Der Gemeinderat der Stadtgmeinde Purkersdorf beschließt die sofortige Vertragserstellung durch einen in Vertragserrichtungen versierten Anwalt und bringt die Vorlage per Rundbrief den Gemeinderatsmandataren zur Kenntnis und Abstimmung. Damit ist gewährleistet, dass in kürzester Zeit die ehemaligen Restaurant-Räumlichkeiten der Stadtgemeinde zur Verfügung stehen und genutzt werden können.

 

 

 

GR Manfred Cambruzzi

 

 

Purkersdorf, am 22. Juni 2009

 

 

GR Cambruzzi zieht den Antrag zurück.

 

 

 

 

GR-766

Dringlichkeitsantrag
zur Sitzung des Gemeinderates am 23.06.2009

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne

PULPurkersdorfer Liste

fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 23.06.2009:

I. Zur Dringlichkeit:

Anlass ist die Vergabe des Auftrages für das Projekt „Blühendes Purkersdorf“ und die damit verbundenen Kosten von € 24.294,00 inkl. Mwst. an die Firma

 „Mayas Blumenwiese“ aus Gablitz.

 

Es wurde lediglich ein zweites Angebot eingeholt, nämlich das der Firma „Koppensteiner“, die in Langenzersdorf beheimatet ist. Es wurde kein Unternehmen aus Purkersdorf oder der näheren Umgebung zur Angebotslegung eingeladen.

 

Vorgestellt wurde das Projekt von Herrn GR Wolkerstorfer am 21.04.09 in der Sitzung des Kulturausschusses. Die Einladung erfolgte durch die Vorsitzende, die Ausschussmitglieder hatten keine Einladung an Herrn Wolkersdorfer ausgesprochen. Seine Anwesenheit wurde auch nicht im Protokoll vermerkt.

 

Zur Information: In der Stadtratssitzung vom 28.04.09 wurde diesbezüglich lediglich ein Grundsatzbeschluss gefasst. Der durch die Auftragsvergabe begünstigte Michael Smetana „Mayas Blumenwiese“ und GR Harald Wolkerstorfer, Fraktionsvorsitzender der Liste Schlögl, sind beide Funktionsträger im Vorstand des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Purkersdorf. Ziel dieser Vereinigung ist es lt. Statut „..die Interessen und Anliegen der Gewerbebetriebe besser zu fördern..“

II. Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt:

 

Aufgrund des Naheverhältnisses zum Auftragnehmer und der Vergabe des Auftrages ohne transparentes Vergabeverfahren und vergleichbare Angebote, haben die beiden involvierten Personen - Frau Stadträtin Pleischl und Herr Gemeinderat Wolkerstorfer - die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und ihre Ämter zur Verfügung zu stellen.

 

Purkersdorf, am 23.06.2009

 

Dazu sprachen:

Aicher, Pleischl, Cambruzzi, Schlögl, Wolkerstorfer, Zöchinger, Schlagitweit, Mayer, Erben, Schmidl, Orthofer, Weinzinger

 

GR Aicher zieht den Antrag zurück.

 

 


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