Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 2.12.2009


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!

Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.

Liste Baum & Grüne


Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:  23.00 Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  30/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

AICHER GR Sabine

PARZER GR Dr. Maria

ab 19.04, Einleitende Erfordernisse

BOLLAUF StR Susanne

PAUXBERGER GR Johann

CAMBRUZZI GR Manfred

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

PUTZ StR Christian

ERBEN GR Karin

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian

 KAUKAL GR Beatrix

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

FELSBERGER GR Hermann

SCHMIDL StR Margaretha

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

ab 19.42 Uhr, Pkt. 0808

SEDA GR Michael

KEITEL GR Werner

TRAURIG GR Monika

KÖCKEIS GR Friedrich

WIMBERGER GR Gabriele

MANDL StR Christine

WEINZINGER StR Viktor

MATZKA GR Mag.Dr. Christian

ab 20.41 Uhr, Pkt. 0810

WISZNIEWSKI GR Karim

MAYER StR Elisabeth

WOLKERSTORFER GR Harald

NEMEC GR Ingrid

ZÖCHINGER GR Leopold

OPPITZ  StR Albrecht

 

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

 

 

 

 

 

 

 

entschuldigt:

BAUER GR Dr. Manfred

REISNER GR Annemarie

URBAN GR Silvia

 

 

 

 

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NOVOTNY Editha

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Inge Nemec

        22)  Für die ÖVP:                GR Leopold Zöchinger

        23)  Für die LiB&GR:            GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

4)           Änderungen in der Tagesordnung

 

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

 

51) Erhaltung Ybbstalbahn

Antragsteller: LiB & Grüne u. GR Erben

Aufnahme in die Tagesordnung:             Ja       4.11.            GR-0844

                                                       

52) Bedarfserhebung VS, Kindergärten, Hort usw.

Antragsteller: LiB & Grüne  u. GR Erben

Aufnahme in die Tagesordnung:             Ja       4.11.            GR-0845

 

53) Bedarfserhebung Heizkostenzuschuss

Antragsteller: LiB & Grüne  u. GR Erben

Aufnahme in die Tagesordnung:             Ja       4.11.            GR-0846

 

 

6)    Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.     Förderabrechnung Baumpflege 

Die NÖ Landesregierung, RU5, hat die Originalrechnungen des im Rahmen des Landschaftsfonds geförderten Projektes geprüft und der Stadtgemeinde einen Förderbetrag in Höhe von 20%, das sind € 4.860,00 zugesagt. Der Betrag wird in den nächsten Tagen überwiesen.

6.2.     Fördereinreichung Alltagsradweg „Radland-NÖ“ 

Für die „Alltagsradwegebeschilderung“ können Förderungen bis zu 35% der Investitionskosten, maximal aber € 5.000,00, aus dem Titel RADLand-Förderung angesprochen werden. Die Stadtgemeinde hat ein entsprechendes Projekt eingereicht und Kosten in Höhe von € 6.491,60 geltend gemacht. Daraus würde eine Förderung in Höhe von € 2.272,06 resultieren.

6.3.     Praktikum im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres 

Die Direktorin des SPZ Purkersdorf hat ersucht, einen Schüler im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres ein Praktikum in der Stadtverwaltung absolvieren zu lassen. Ich habe das für den Schüler Lukas Fieber, Konst. Walz-Gasse 33, zugesagt. Lukas Fieber wird dieses Praktikum im Frühjahr eine Woche lang im Stadtamt durchlaufen.

6.4.     Gemeinderatswahl 2010 – Konstituierung Gemeindewahlbehörde 

Aufgrund der Festlegung des Stichtages für die Gemeinderatswahl 2010 muss die Konstituierung der Gemeindewahlbehörde zwischen 22.12. und 28.12.2009 stattfinden. Die Meldung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für die Gemeindewahlbehörde hat bis 21.12.2009 zu erfolgen.

Ich werde, um die Tage zwischen den Geiertagen nicht beanspruchen zu müssen, die Gemeindewahlbehörde entweder für 22.12., 18.30 Uhr, oder für 23.12. 08.30 Uhr, zur konstituierenden Sitzung einberufen.

 

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig       

 

 

GR Manfred Cambruzzi: 3 schriftliche Anfragen an den Bürgermeister

 

Anfrage Nr. 1

Im Budget-Voranschlag 2010 findet sich unter der Position Stadtamt/ Mehrleistungsentschädigung der Betrag € 50.000,00. Die Purkersdorfer Liste – PUL ersucht um Nennung der Gründe um eine Steigerung um 25% der Mehrleistungsentschädigung von bisher € 40.000,00 auf € 50.000,00 zu rechtfertigen.

Antwort Bürgermeister

Dem heutigen Gemeinderat liegt ein Antrag zum Voranschlag 2010 vor, der das Ausmaß an Mehrdienstleistungen gleich wie im Vorjahr hält.

 

Anfrage Nr. 2

Der neu errichtete Kindergarten in der Wintergasse 46 ist seit 27.10.2009 in Betrieb.

Welche Gründe veranlassen die Stadtgemeinde die Eröffnung erst für Jänner/Februar 2010 zu planen und vorzunehmen?

Antwort Bürgermeister

Der Eröffnungstermin erst im Jahr 2010 war ein Wunsch der Kindergarteninspektorin, der Kindergartenleiterin und der Kindergartenpädagoginnen. Das Argument der Pädagoginnen ist, dass sich die Kinder ein paar Monate im Haus eingewöhnen sollen und eine vernünftige Vorbereitungsphase für dieses Fest mit den Kindern durchlaufen werden kann.

 

Anfrage Nr. 3

Schumann & Co

Veranstaltungen der Musikschule wurden bisher weder im Kulturausschuss beschlossen, noch durch den Stadtrat bewilligt.

Aus welchen schwerwiegenden Gründen musste daher das von der Musikschule bereits geplante und organisierte Konzert „Schumann & Co“ vom 22. Jänner 2010 auf den 19. März verschoben werden?

Antwort Bürgermeister

Schwerwiegende Gründe für die Verschiebung hat es nicht gegeben. Ich habe weder den einen noch den anderen Termin beeinflusst. Grundsätzlich ist jeder Termin Recht, wenn er mit der Stadtverwaltung abgesprochen ist, was hier nicht der Fall war. Außerdem findet am 23.01. im Stadtsaal eine große Veranstaltung statt, die ausreichend Vorbereitungszeit benötigt.

Veranstaltungen der Musikschule unterliegen nicht, wenn es sich um „interne“ Musikschultermine wie beispielsweise Klassen- und Vorspielabende, Konferenzen usw. handelt, einer ausdrücklichen Genehmigung durch ein Kollegialorgan der Stadt, weil es sich dabei um Veranstaltungen im Rahmen des Lehrbetriebes handelt und unter den Begriff laufende Verwaltung fällt. Anders verhält es sich im Fall des interdisziplinären Schumann-Abends, bei dem fremde Leistungen in Anspruch genommen werden müssen: Stadtsaal, Plakate usw., die sich über den laufenden Lehrbetrieb hinaus finanziell auswirken. Sobald alle für eine Entscheidung notwendigen Daten vorliegen wird ein Antrag an das zuständige Gremium formuliert.

 

GR Sabine Aicher – 5 schriftliche Anfragen an den Bürgermeister

 

1. Amtsblatt

Laut Definition handelt es sich beim Amtsblatt um ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.

·                Wieso sind dann Fotos im Amtsblatt – noch dazu im herausnehmbaren Veranstaltungskalender – auf denen der BM Bürgern zum Geburtstag gratuliert?

Auch wenn es sich um Herr Dr. Schnitt und Frau Lukas, beide verdiente Purkersdorfer, handelt kann man von keiner amtlichen Mitteilung sprechen.

Außerdem ist es unüblich die neuen zustellungsbevollmächtigen Fraktionsvertreter abzubilden.

·                Können die anderen Fraktionen die Fotos ihrer zustellungsbevollmächtigten Fraktionsvertreter ebenfalls im nächsten Amtsblatt abdrucken lassen?

Antwort Bürgermeister:

Es ist durchaus im öffentlichen Interesse verdiente MitbürgerInnen auch via Amtsblatt vor den Vorhang zu holen. Dies trifft im besonderen Maß auf die abgebildeten Geburtstagskinder Dr. Schnitt und Elfriede Lukas zu.

Die Abbildung von neuen FraktionssprecherInnen ist mir nicht bekannt, wäre aber aus meiner Sicht ebenfalls von öffentlichem Interesse.

Gemeint war bei der Anfrage offenbar die Angelobung des neuen Gemeinderates Fritz Köckeis, deren Veröffentlichung im Amtsblatt das öffentliche Interesse wohl kaum abgesprochen werden kann.

 

2. Grün- und Baumschnitt

Am Bauhof wird Grün- und Baumschnitt gesammelt.

  1. Um welche Menge handelt es sich dabei pro Jahr?
  2. Wo und wie wird dieser entsorgt?
  3. Welche Kosten fallen dabei ungefähr für die Manipulation am Bauhof und für Transport an?
  4. Wie viel kostet die Entsorgung, bzw. welche Einnahmen lukriert dabei die Gemeinde?

Antwort Bürgermeister:

Grün- und Baumschnitt wird einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt, entsorgt werden nur vom Kontrahenten händisch herausgefilterte Fremdstoffe (meist Plastiktaschen und –flaschen, auch Glas) im Biomüll über die Restmüllentsorgung der Stadtgemeinde.

Aufgrund der 2008 abgerechneten Zahlen ergeben sich nachstehende Grünschnitt- und Häckselgutmengen:

Baumschnitt:                                       910 t

Laub-, Gras- und Kleinschnitt:                          228 t

Gesamt 2008                                                         1.038 t

 

Finanzieller Aufwand:

Häckseln:                                  €        10.240,00

Verarbeitung                              €        41.309,40

Gesamt                                             €          51.549,40

Der Laub-, Gras- und Kleinschnitt sowie der Baum- und Strauchschnitt werden zur Anlage unseres landwirtschaftlichen Kompostierers, Hr. Rada, Flachberg, gebracht. Laub-, Grasschnitt und Kleinschnitt wird direkt mit der Biotonne verrottet, Häckselgut wird einerseits als Strukturmaterial der Biotonne beigemengt und andrerseits direkt in landwirtschaftliche Flächen eingebracht. Die aus der Verrottung entstehende Komposterde wird gesiebt und im Lauf des Jahres auf von der Behörde genehmigte landwirtschaftliche Betriebsflächen aufgebracht. Das fertige Material wir 2 x im Jahr untersucht, um sicherzustellen, dass die Konsistens auch den Auflagen der Behörde entspricht.

Direkte Einnahmen gibt es nur im  Laub-, Gras- und Kleinschnitt- Bereich, wenn die Anlieferung am Wirtschaftshof haushaltsübliche Mengen überschreitet. Grundsätzlich wird diese Leistung aber durch die Abfallwirtschaftsabgabe, das ist der vom Gemeinderat verordnete Aufschlag auf die Abfallwirtschaftsgebühr, gedeckt.

Für 2009 können abschließende Zahlen noch nicht genannt werden. Aufgrund der Sturmereignisse des Jahres 2009 wird aber das Volumen im Häckselbereich über jenem des Jahres 2008 liegen. Es darf angenommen werden, dass sich dieser Trend auch 2010 zeigen wird, weil viele Baumschnitte nach dem Sturm noch nicht verarbeitet sind.

 

 

3. Anton Wenzel Prager Gasse

Zu Baudurchführung der zuletzt fertig gestellten Wohnhausanlage der wvg – Bauträger- GesmbH in der Anton-Wenzel-Prager- Gasse 7- 9 wird um Auskunft gebeten, weshalb in Abgehung vom bewilligten Einreichplan die nötigen Kinderspielflächen nicht im vorgesehen und rechtlich vorgeschriebenen Ausmaß realisiert wurden.

Für insgesamt 52 Wohnungen sind in der Wohnhausanlage nach der Fertigstellung nunmehr allenfalls geschätzte 50 m² als Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, auf denen nicht mehr als eine Sandkiste und eine Schaukel angeboten sind, was – abgesehen von der Missachtung klarer Rechtsnormen – kläglichen Substandard darstellt.

Insbesondere wird um Auskunft ersucht,

  1. welches Ausmaß an Spiel- und Freiflächen für Kinder im bewilligten Einreichplan von DI Pfeil vorgesehen waren?
  2. In welchem Ausmaß derartige Flächen tatsächlich errichtet wurden?
  3. weshalb die Gemeinde im Rahmen Ihrer Kompetenzen zur Bauaufsicht nicht wahrgenommen hat, dass die für Spiel- und Freiflächen vorgesehenen Flächen anders genutzt wurden?
  4. und wer seitens der Gemeinde zu konsenslos abgeänderter Planänderungen Kompetenzen wahrzunehmen hat bzw. hätte?
  5. welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn Einreichpläne, wie in diesem Fall, konsenslos abgeändert werden?
  6. wieso der Baumangel nicht spätestens bei einem glanzvollen Eröffnungsevent aufgefallen ist, an dem auch hochrangige Vertreter der Gemeinde teilgenommen haben?

Antwort Bürgermeister:

Dazu habe ich nachfolgende Stellungnahme vom Stadtamt erhalten:

zu 1) Mit Bescheid vom 0802.2008 wurde im Zuge der Projektsbewilligung für die Wohnhausanlage ein Kinderspielplatz mit einer Gesamtfläche von 386 m', wie in den Einreichunterlagen dargestellt, mitbewilligt. In der Vorprüfungsniederschrift ist festgehalten, dass auf der nördlichen Freifläche der Liegenschaft ein Kinderspielplatz mit 386 m' eingerichtet wird. Aufgrund der einschlägigen Verordnung ist eine Mindestfläche von 150 m', zuzüglich 5 m' ab der 10. Wohneinheit erforderlich. Das ergibt im gegenständlichen Fall eine vorzuschreibende Spielplatzfläche im Ausmaß von 360 m'. Mit der geplanten Fläche und ausgeführten von 386 m' wird dem NÖ­Spielplatzgesetz 2002 entsprochen.

zu2) Im Zuge der Fertigstellungsmeldung wurde bezüglich des Kinderspielplatzes keine Abänderung gemeldet und im Lageplan des Bestandsplanes die Fläche mit 386 m' ausgewiesen.

zu 3) Der Baubehörde obliegt nicht die Durchführung der örtlichen Bauaufsicht. Es wurden keine Abweichungen und Verstöße gegen die Bestimmungen der Bauordnung. zur Anzeige gebracht. Eine andere, fremde Nutzung der eingezeichneten Spielplatzflächen ist der Baubehörde nicht bekannt. Wie schon erwähnt, wurde im Zuge der Fertigstellungsmeldung bezüglich des Kinderspielplatzes keine Abänderung gemeldet und im Lageplan des Bestandsplanes die Fläche mit 386 m' ausgewiesen. Im Übrigen haftet der Bauführer für die bewilligungsgemäße Ausführung.

zu 4) Zur Vermutung einer konsenslosen Abänderung wäre eine Durchführung einer bewilligungspflichtigen Änderung die Voraussetzung. Eine Abänderung des Projektes, welche eine bewilligungspflichtige Maßnahme darstellen könnte, wurde der Baubehörde nicht zur Kenntnis gebracht. Werden konsenslose Abänderungen durchgeführt, die jedoch den einschlägigen Bestimmungen entsprechen, ist eine nachträgliche Bewilligung zu erteilen. Aufgrund der Fertigstellungsanzeige liegt keine konsenslose Abweichung bezüglich des Kinderspielplatzes vor. Bewilligung oder Versagung von bewilligungspflichtigen Abänderungen obliegen der Baubehörde 1. Instanz, in Purkersdorf also dem Stadtamt.

zu 5) Würden Einreichpläne konsenslos abgeändert, wäre das eindeutig der Tatbestand der Urkundenfälschung. Ich gehe davon aus, dass das so nicht gemeint war. Gemeint ist offensichtlich eine konsenslose Änderung eines bewilligten Projektes, die mit entsprechenden Einreichunterlagen bei der Baubehörde mit einem Antrag um nachträgliche baubehördliche Bewilligung einzureichen wäre. Die Baubehörde hätte einem solchen Antrag dann stattzugeben, wenn kein Widerspruch zu den Bestimmungen der NÖ Bauordnung bzw. zu den raumordnerischen Normen besteht. Im Fall einer konsenslosen, nicht bewilligungsfähigen Ausführung einer Projektänderung hat die Baubehörde den Abbruch und die Herstellung des bewilligten Zustandes vorzuschreiben.

zu 6) Es haben keine Bediensteten des Stadtamtes bzw. der Bausachverständige am "glanzvollen Eröffnungsevent" teilgenommen.

Abschließend wird folgendes festgehalten: Das NÖ-Spielplatzgesetz 2002 setzt den behördlichen Wirkungsrahmen mit der Feststellung der erforderlichen Größe des Spielplatzes im Baubewilligungsbescheid fest. Nach diesem Gesetz stehen der Baubehörde keine weiteren Auflagen bzw. Bestimmungen im Baubewilligungsbescheid zu. Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 28.03.2003 die Aufhebung der Verordnung über die Ausgestaltung von Kinderspielplätzen aufgehoben. Im NÖ-Spielplatzgesetz 2002 sind ausschließlich Festlegungen über die Errichtung von Zäunen und Geländern sowie bei der Ausführung die Bedachtnahme auf den Stand der Technik angeführt. Über die Ausstattung selbst sind keine Normen oder andere Ausführungsvorschriften verbindlich erklärt worden und daher auch nicht vollziehbar. Der Baubehörde wird vom Gesetz keine Ermächtigung zur Vorschreibungen bestimmter Ausstattung von Kinderspielplätzen im großvolumigen Wohnbau zugestanden.

 

4. Wohnbauprojekt Wintergasse 48

In der  Zeitschrift Rundschau schreibt der Bürgermeister, dass „von den 24 Reihenhäusern und Doppelhäusern nahezu alle verkauft sind“.

Diese Aussage stimmt nicht mit den bisherigen Informationen aus der Wipur überein, daher unsere Fragen:

  1. Wie viele Wohnungen sind verkauft (Kaufvertrag schon unterschrieben)?
  2. Wie viele Wohnungen wurden vermietet (Mietkaufvariante)?
  3. Welche Konsequenzen hat die Vermietung statt des Verkaufes für die Kreditrückzahlungsmöglichkeiten der Wipur?
  4. Welche finanziellen Risken ergeben sich für die Wipur/ Gemeinde durch die Mietvariante?

Antwort Bürgermeister:

 Dazu gibt liegt der heutigen Sitzung ein Bericht aus der Gesellschaft vor, die den Verwertungsfortschrift des Projektes darstellt. Eine Miet/Kauf-Variante wurde von verschiedenen Seiten des Gemeinderates immer wieder gefordert und deshalb der WIPUR zur Umsetzung empfohlen. Die Konsequenz für die Wipur ist, dass der Rückzahlungszeitraum länger wird. Ich sehe bei den gewählten Varianten keine wesentlichen Risken.

 

5. Heizkostenzuschuss

In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.08 wurde folgendes beschlossen:

„Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf € 150,--. Als Bemessungsgrundlage wird der Ausgleichsrichtsatz zuzüglich € 100,-- herangezogen. Die sonstigen Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses bleiben bis auf Widerruf unverändert.

Den Empfängern dieses Zuschusses soll eine kostenlose Energieberatung angeboten werden“

  1. Wie vielen Personen/Haushalten wurde der Heizkosten-Zuschuss gewährt?
  2. In welcher Form wurde den Personen/Haushalten die kostenlose Energieberatung angeboten?
  3. Wie viele Personen/Haushalte haben diese Energieberatung erhalten?

Antwort Bürgermeister:

Die Beantwortung dieser Frage kann aufgrund der Kurzfristigkeit heute nicht beantwortet werden wird aber in den nächsten Tagen schriftlich nachgereicht.

 

Dazu sprachen:

Schlögl, Aicher

 

NACHTRAG vom 5.1.2010

Antwort des Bürgermeisters

 

zu  Punkt 1:

Für die Heizperiode 2008/2009 wurde 73 Personen/Haushalten der Heizkostenzuschuss gewährt. Für die Heizperiode 2009/2010 haben bereits 20 Personen um den Heizkostenzuschuss angesucht und erhalten.

 

zu Punkt 2:

Die kostenlose Energieberatung wird den PurkersdorferInnen über das Amtsblatt angeboten, weiters wird in dem persönlichen Schreiben über die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses auf die kostenlose, persönliche Heizberatung durch die Umweltberatung des Landes Niederösterreichs, Tel.: 02742/71829, hingewiesen.

 

zu Punkt 3:

Die Stadtgemeinde führt keine Aufzeichnungen, diesbezüglich wäre die zuständige Umweltstadträtin zu befragen. Wir erhalten auch keine Rückmeldungen seitens der NÖ Landesregierung über die Inanspruchnahme der Beratungstätigkeiten durch PurkersdorferInnen.

        

 

 

8)                    Sitzungsplan 2010

 

Sitzungstermine 2010

 

 

Wochentag

Stadtrat

Gemeinderat

Dienstag

16.02.2010

 

Dienstag

23.03.2010

 

Dienstag

 

30.03.2010

Dienstag

18.05.2010

 

Dienstag

22.06.2010

 

Dienstag

 

29.06.2010

Dienstag

10.08.2010

 

Dienstag

21.09.2010

 

Dienstag

 

28.09.2010

Dienstag

19.10.2010

 

Dienstag

30.11.2010

 

Dienstag

 

07.12.2010

 

 

3.            Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 29.09.2009

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 29.09.2009 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 29.09.2009 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

GR-0804        BGM Mag. Karl Schlögl

 

WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft

 

 

Bericht

 

 

WIPUR-Finanzierungen

 

Im beigefügten Übersichtsblatt ist der Status der WIPUR-Finanzierungen per Stichtag 30.09.2009 dargestellt. Die Übersicht der CHF-Finanzierungen zeigt folgende Eckdaten:

·         Kreditstand bei Aufnahme: CHF 32.673.327,62 (€ 21.896.869,17 bewertet zum Aufnahmekurs)
bisherige Tilgungen: CHF 18.267.269,66
Kreditstand zum 30.09.2009: CHF 14.406.057,96 (€ 9.514.918,57 bewertet zum letzten Stichtagskurs).

·         Im Vergleich zu einer EUR-Finanzierung ist die CHF-Finanzierung zum Stichtag 30.09.2009 mit € 2.409,221,84 (Zinsen und Währung) klar im Vorteil.

Unter Berücksichtigung der EUR-Finanzierungen hat die WIPUR zum 30.09.2009 offene Kreditverbindlichkeiten in Höhe von € 11.535.165,46.

 

Darüberhinaus gibt es noch 2 Baufinanzrahmen für die Projekte Wintergasse 46 und 48:

·         Rahmen Wintergasse 46 (Kindergarten): € 2.900.000,--
Ausnützung zum 30.09.2009: € 2.100.000,--

·         Rahmen Wintergasse 48 (Häuser): € 5.000.000,--
Ausnützung zum 30.09.2009: € 3.800.730,--

 

 

Projekt Neubau Kindergarten Wintergasse 46

 

Das Gebäude des neuen Kindergartens – Aussenanlagen werden erst im Frühjahr 2010 übergeben - in der Wintergasse 46 wurde am Montag, 19.10.2009 programmgemäß an die Stadtgemeinde Purkersdorf übergeben. Seit Dienstag, 27.10.2009 läuft bereits der Betrieb im neuen Gebäude. Die Rückmeldungen sind alle durchwegs positiv – die Kinder und das Betreuungspersonal fühlen sich sehr wohl.

 

Für die WIPUR gibt es jetzt da und dort noch kleine Aus- bzw. Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Im Großen und Ganzen ist das Projekt Neubau Kindergarten Wintergasse 46, was die Bauarbeiten betrifft, abgeschlossen. Ganz anders sieht es auf der Abrechnungsebene aus. Hier ist noch einiges zu tun. Die Firmen wurden nunmehr zur Legung der Schlussrechnung aufgefordert. So wie es aussieht, ist eine komplette Abrechnung des Projektes nicht vor 2 Monaten zu erwarten, da speziell bei den Schlussrechnungen umfangreiche Prüfroutinen durchlaufen werden müssen.

 

Die bereits in der letzten Gemeinderatssitzung kommunizierten Netto-Errichtungskosten inklusive Einrichtung und Außenspielgeräten in Höhe von rund € 3,9 Millionen werden aus heutiger Sicht halten.

 

Die offizielle Eröffnung des Kindergartens ist für Jänner/Februar 2010 geplant – diese wird von der Stadtgemeinde Purkersdorf organisiert und durchgeführt.

 

 

Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48

 

Die Bauarbeiten beim Projekt Wintergasse 48 sind im Großen und Ganzen abgeschlossen. Es gibt da und dort noch kleine Nachbesserungsarbeiten, aber ansonsten ist die Baustelle fertig.

 

Es werden auch bereits laufend die einzelnen Wohneinheiten an die Wohnungswerber übergeben. Mit Stichtag 15.11.2009 waren bereits 16 Wohneinheiten übergeben, 17 Verträge unterschrieben und für die restlichen 7 Wohneinheiten gibt es schriftliche Zusagen, dass die Wohneinheiten genommen werden. Die Verträge werden demnächst unter Dach und Fach sein, sodass dann alle Wohneinheiten einen Abnehmer gefunden haben – dies bereits 1 Monat nach Fertigstellung des Projektes.

 

Die ausführenden Firmen wurden zur Legung der Schlußrechnung aufgefordert. Die derzeitigen Abrechnungen und Hochrechnungen der Kosten zeigen ein sehr stabiles Bild im Vergleich zu den budgetierten Kosten. Eine komplette Abrechnung auch mit der Darstellung des Verkaufs bzw. der Vermietung in Zahlen kann es erst nach Abschluss sämtlicher Abrechnungen bzw. Verträge geben.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:      

Schlögl, Parzer, Aicher, Schlagitweit                                    

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

 

Punkt: GR–0805 – Bürgermeister Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND:   Erhöhung des Aufschlages bei variablen Darlehen - Bericht 

 

 

B E R I C H T

 

Mit Schreiben vom 09. September 2009 an die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die UniCredit Bank Austria AG mitgeteilt, dass sie bei den variabel verzinsten Ausleihungen die Aufschläge auf den EURIBOR bzw. LIBOR ab 01.01.2010 auf 0,30 % - Punkte anheben muss, widrigenfalls würden die Kreditvereinbarungen gekündigt.

 

Da nicht nur Purkersdorf betroffen ist, führte der Österreichische Städtebund in dieser Angelegenheit in der

Zwischenzeit mit Vertretern der Bank Austria auf verschiedenen Ebenen Gespräche und kann daher per Rundschreiben Nr. 22/2009 vom 04. November 2009 folgendes berichten:

 

In den Beratungen wurden die Vertreter der Bank Austria umfassend über die aktuelle Situation der kommunalen Haushalte und Erwartungen für 2010 informiert. Im Sinne der langjährigen Partnerschaft des

Institutes mit den österreichischen Städten und Gemeinden wurden zwischen Städtebund und Bank Austria eine vorläufige bis Ende 2010 befristete Lösung akkordiert, die der derzeit schwierigen Situation der Kommunen in vollem Umfange Rechnung trägt.

 

Das heißt, dass die Angelegenheit bis Ende 2010 vorläufig ausgesetzt und darüber hinaus eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Bank und der Finanzkommission etabliert wird um die Fragen der Kommunalfinanzierung und die Refinanzierungslage am Markt zu erörtern.

 

Zu diesem Bericht sprachen: 

Schlögl, Parzer                                                       

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Bgm. Mag. Karl Schlögl                                 ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

Punkt: GR–0806 – Bürgermeister Mag. Karl SCHLÖGL

 

GEGENSTAND: Open Air Sommer 2010

 

S A C H V E R H A L T

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt auch im Jahr 2010 wieder ein umfangreiches Kulturprogramm auszurichten. Höhepunkte dieser Eventreihen sind wiederum zwei Open Air-Auftritte am Hauptplatz (12.06.: Jimmy Cliff, 04.09.: EAV o. Fendrich o. Stürmer.

 

Die Kalkulation für den Open Air Konzerte 2010 sieht wie folgt aus:

 

Ausgaben

Einnahmen

Jimmy Cliff (o. and. Int. Künstler)

EAV, Fendrich oder Stürmer

50.000,00

UNIQA

22.000,00

Wien-Energie

12.000,00

Regionale Vorbands

3.000,00

2 Sponsoren Sturm-Markting

8.000,00

Ton/Licht/Bühne

20.000,00

Immorent/EÖSPC

7.000,00

Hotel und Transporte

3.000,00

HYPO NÖ

6.000,00

Gastro/Catering, Band

VIP-Service, Bühnenarbeiter

Feuerwehr, RK, ASB

5.000,00

Land NÖ

3.000,00

Gastrohütten

1.000,00

VIP-Karten

4.000,00

Div. Kleinsponsoren

2.000,00

Security

3.000,00

 

 

Diverses/Unvorhergesehenes

2.000,00

 

 

 

 

 

 

Gesamt Ausgaben

87.000,00

Gesamt Einnahmen

65.000,00

Finanzierungsdelta €

22.000,00

Alle angeführten verstehen sich NETTO!

 

Für eine entsprechende Bedeckung des Open Air Sommers 2010 ist im Haushaltplan 2010 vorgesorgt worden.

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für die Durchführung des Open Air Sommers 2010 aus und genehmigt den vorliegenden Kostenrahmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, innerhalb des Kostenrahmens die Veranstaltungen auszurichten und die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

Haushaltsstelle:  5/859000-728002

                           6/859000+810001

                           6/859000+871100

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Schlögl, Zöchinger, Cambruzzi, Schlagitweit, Erben

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 19

Dagegen: 8 (Aicher, Schmidl, Parzer, Schlagitweit, Erben, Cambruzzi, Zöchinger, Wimberger)

Enthalten: 3 (Oppitz, Mayer, Pauxberger)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                           ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR–0807 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND:

WIPUR – Landeskindergarten III – Franz Ruhmgasse – Verkauf an WIPUR – Garantieerklärung - Mietvertrag

 

 

 

Sachverhalt

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 unter Punkt 4.4. GR-0329 beschlossen, dass nach dem Verkauf des Kindergartens I in der Schwarzhubergasse 5 auch die anderen Kindergartenliegenschaften Schritt für Schritt an die WIPUR GmbH verkauft werden sollen.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt daher, das Grundstück Nr. 281/65 inneliegend in der EZ 1793 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkersdorf im Ausmaß von insgesamt 2.400 m² inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens III an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf zu einem Preis von € 700.000,-- zu verkaufen. Ein Schätzgutachten vom Dezember 2008 hat einen Verkehrswert von € 643.000,-- ermittelt.

Der beiliegende Kaufvertrag wurde in Abstimmung mit dem Notariat Fuchs & Reim erstellt. Die Refinanzierung bei der WIPUR GmbH erfolgt durch Vermietung des Grundstückes und des Gebäudes an die Stadtgemeinde Purkersdorf. Der beiliegende Mietvertrag wurde vom Notariat Fuchs & Reim, Purkersdorf, errichtet.

 

Um den Kauf des Grundstückes Franz Ruhm-Gasse 4 finanzieren zu können, muss die WIPUR GmbH ein Darlehen in der Höhe von € 700.000,-- aufnehmen. Damit die WIPUR GmbH in den Genuss günstiger Darlehenskonditionen des öffentlichen Sektors (Unterschied im Aufschlag 2,5% !) kommen kann, ist eine Garantieerklärung der Stadtgemeinde Purkersdorf gegenüber der kreditgewährenden Bank notwendig. Diese Garantieerklärung wird eingeschränkt sein auf den das Darlehen betreffenden Grundstückskauf Franz Ruhm-Gasse 4.

Erklärung:

Im Jahr 2006 wurde der Kindergarten I an die WIPUR verkauft. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2007 stimmte die Stadtgemeinde grundsätzlich zu, auch die anderen Kindergärten der Stadt an die WIPUR zu verkaufen und das Facility Management für alle drei Kindergärten an die WIPUR zu übertragen.

Im Dezember 2007 erfolgte der Verkauf des Kindergartens II an die WIPUR.

In der Sitzung des Gemeinderates am 02. Dezember 2009 wird die Stadtgemeinde den letzten Kindergarten, nämlich III - Franz Ruhm Gasse, an die Wipur für einen Verkaufspreis von €  700.000,00 verkaufen (Schätzgutachten liegt vor).Für die Aufnahme eines Darlehens durch die Wipur über diesen Betrag, verlangt das kreditgebende Geldinstitut (BAWAG-PSK) eine Garantieerklärung der Stadtgemeinde, damit die günstigeren Kreditkonditionen des  öffentlichen Sektors ( Zinssatz ca. 2,50 Prozentpunkte p.a. billiger ), auch zugunsten der WIPUR Anwendung finden können. In dieser Variante würden auch die Kosten für eine etwaige Hypothekarbesicherung,  1,2 %,  nicht anfallen, weil sich die Bank mit der Garantieerklärung zufrieden gibt.

 

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt betrifft den Grunderwerb und die damit verbundenen Gebühren und Steuern:

Um die Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2001, Artikel 34 anwenden zu können (Ersparnis der Grunderwerbssteuer  4,5 % und der Eintragungsgebühr 1,0% ), hat der Gemeinderat aufgrund einer Empfehlung des Bundesministeriums für Finanzen den Beschluss vom 27.03.2007 gefasst, alle Kindergärten an die WIPUR zu übergeben. Falls nicht würde das  bedeuten, dass im Falle eines Nichtverkaufes des Kindergartens III für die beiden bereits getätigten Verkäufe Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühren in Höhe von rd. € 54.000,00 anfallen würden, natürlich auch für den bevorstehenden Verkauf. Insgesamt reden wir über eine Steuer- und Gebührensumme in Höhe von ca. € 80.000 !, etwaige Strafzuschläge nicht eingerechnet.  

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine positive Beurteilung des Rechtsgeschäftes durch den Gemeinderat und in weiterer Folge durch die NÖ Landesregierung nachhaltig einen finanziellen Mehraufwand (Zinsen ca. 130000 über die Laufzeit, Steuern- und Gebühren ca. 80.000) hintanhalten würde.

 

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf verkauft an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH das Grundstück Nr. 281/65 inneliegend in der EZ 1793 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkerdorf im Ausmaß von insgesamt 2.400 m² inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens III gemäß dem beiliegenden Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von € 700.000,--.

 

Weiters mietet die Stadtgemeinde Purkersdorf gemäß dem beiliegenden Mietvertrag das Grundstück samt Gebäude von der WIPUR GmbH an.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf gibt eine Garantieerklärung für eine Darlehensaufnahme der WIPUR GmbH in Höhe von € 700.000,-- gegenüber der kreditgewährenden Bank zum Zweck des Erwerbes der Liegenschaft Franz Ruhm-Gasse 4 ab.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt den Bürgermeister als alleinigen Gesellschaftervertreter der WIPUR GmbH den vorliegenden Kaufvertrag mittels Gesellschafterbeschlusses zu genehmigen.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

Schlögl, Zöchinger, Schlagitweit, Cambruzzi, Parzer, Erben, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 20

Dagegen: 4 (Parzer, Schlagitweit, Schmidl, Erben)  

Enthalten: 6 (Aicher, Wimberger, Pauxberger, Mayer, Oppitz, Zöchinger)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 02.12.2009

 

Punkt: 4.1a. – GR-0808                                                     Bgm. Mag. Karl Schlögl                                        

Gegenstand:  NÖ Landeskindergarten I, Wintergasse 46 – Einrichten eines

Fahrtendienstes

 

SACHVERHALT

 

Im Rahmen einer Elterbesprechung im neuen Kindergarten I wurde von einigen Eltern der Wunsch geäußert, einen Fahrtendienst für Kindergartenkinder einzurichten (Bringdienst!). Eine Bedarfserhebung hat ergeben, dass ursprünglich 15 Eltern eine solche Einrichtung benötigen würden, davon sind schlussendlich 9 Anmeldungen übrig geblieben.

Die Stadtverwaltung hat vorerst die Kosten für einen Fahrtendienst über das Stadttaxi erhoben. Die Kosten dafür lagen in einer unvertretbaren Höhe.

Als Alternative wurde eine Anfrage an das Rote Kreuz gestellt, ob es bereit wäre, den Kindergartentransport für die Gemeinde durchzuführen. Nach einem grundsätzlichen ja des RK konnte ein Lösung gefunden werden, die unter ½ des Stadttaxibetriebes kostet. Das kostenintensivste am Fahrtbetrieb sein die Personalkosten, weil Kindergartentrasporte nur mit einer zusätzlichen Begleitperson durchgeführt werden dürfen.

Ein Vertrag mit dem ÖRK liegt vor, siehe Beilage. Die Eckpunkte des Vertrages sind:

Das RK übernimmt den Kindergartentransport in der Zeit zwischen 06.45 und 09.00 Uhr, täglich an den Kindergartentagen.

Die Stadtgemeinde stellt den Bus zur Verfügung mit der entsprechenden Ausrüstung und übernimmt auch die Betriebskosten dafür. Das Fahrzeug wird Insassen versichert.

Das RK erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von € 1.300,00 zuzügl. MWSt. sowie eine einmalige jährliche Zuwendung in Höhe von € 500,00 für Bekleidung und Ausbildung des Betreuungspersonals.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 16.100,00.

Der Beitrag der Eltern zum Kindergartentransport soll € 35,00 (inkl. MWSt., das sind € 31,82 netto) betragen. Der Elternbeitrag p.a. beträgt demnach 2.864 netto. Um eine Förderung zum KG bei der NÖ Landesregierung wird angesucht. Der Aufwand der Stadt wird somit bei ca. € 11.000 p.a. zu liegen kommen.

 

Wie bereits erwähnt sind zur Zeit neun Kinder für Beförderungsdienst zum Landeskindergarten I, Wintergasse 46, angemeldet.

 

Die Eltern zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 35,--, wobei der monatliche Beitrag nicht aliquotiert werden kann und die angemeldeten Abfahrtszeiten eingehalten werden müssen. Die Anmeldungen erfolgen über die Allg. Verwaltung, die Verrechnung über die Finanzabteilung.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat einen Kleinbus mit sechs Plätzen zur Beförderung von Kindern im Alter von 2,5 bis 6 Jahren ausgestattet. Kosten € 788,50, zuzügl. MWSt. 

Abfahrtszeiten sind jeweils um

7:00 Uhr,       7:30 Uhr        und        8:00 Uhr.

Jeweilige Abfahrt bzw. Zusteigmöglichkeiten:     

·         Sanatorium Purkersdorf, Wiener Straße,

·         Stadttaxistandplatz bei der Volksbank, Hauptplatz,

·         Wintergasse 8

 

 

ANTRAG

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung eines Beförderungsdienstes für Kinder zum Landeskindergarten I, wie im Sachverhalt beschrieben, zu und genehmigt den vorliegenden Vertrag mit dem Roten Kreuz.

Die für die Betriebstauglichkeit notwendigen Investitionen für die Adaptierung eines Sportbusses  (Kindersitze, Tafeln nach dem KfG,) werden genehmigt und wird dafür ein Kostenrahmen in Höhe von € 1.200,00 zuzüglich MWSt. bewilligt. Weiters wird der Bürgermeister beauftragt, eine Insassenversicherung für das Transportfahrzeug abzuschließen.

Als Beitrag der Eltern für die Inanspruchnahme des Kindergartenfahrtendienstes legt der Gemeinderat einen Betrag in Höhe von € 35,00 inkl. MWSt fest (€ 31,82 netto) pro Monat fest. Dieser Betrag ist nicht aliquotierbar.

 

 

HH: 1/240000-728500

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Schlögl, Zöchinger, Cambruzzi, Schmidl, Oppitz, Schlagitweit, Mayer, Erben, Nemec, Parzer

 

Zusatzsantrag Zöchinger:

Die Erfahrungen aus dem Vertrag werden im April evaluiert und danach wird auf Grundlage des Ergebnisses über die weitere Vorgangsweise entschieden (§ 11 der Vereinbarung).

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag samt Zusatzantrag Zöchinger: einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR – 0809 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   1. Nachtragsvoranschlag 2009 und Dienstpostenplan

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Ein 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2009 wurde erstellt und im

Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat die Änderungen diskutiert und nimmt sie zur Kenntnis, zumal sie durch entsprechende Beschlüsse von Stadt- und Gemeinderat gedeckt sind.

Gleichzeitig nimmt der Finanzausschuss den 1. Nachtragsvoranschlag 2009 zum Anlass die Stadt- und Gemeinderäte zum wiederholten Male  darauf hinzuweisen, dass sich alle Ausgaben nach den Vorgaben des Budgets richten sollten und bewusste Überschreitungen nur in Ausnahmefällen beschlossen werden sollten. 

 

Der 1. NAVA 2009 lag vom 18. November 2009 bis 02. Dezember 2009 zur Einsicht­nahme auf.  Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden bis Sitzungsbeginn nicht eingebracht.

 

Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von

€ 17,145.500,00 vor, das sind um € 39.300,00 weniger als der ursprüngliche Voranschlag.

Im ao Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 4,506.400,00 vorgesehen, das sind um € 2,294.400,00 mehr als vorgesehen.

 

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag ergeben sich aus Mehr-/Minderausgaben bzw. -einnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Budgetentwurfes seitens der Finanzverwaltung bzw. politischen Entschei­dungs­träger nicht eingeschätzt werden konnten.

 

Die größten Änderungen im ao Haushalt betreffen Friedhof, Gehwege und Straßen,

Abwasserbeseitigung, Aussichtswarte Rudolfshöhe, und Müllbeseitigung. Die Abdeckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch Verschiebung von geplanten Projekten in das

Haushaltsjahr 2010 bzw. wurden Vorhaben nicht durchgeführt oder sind in anderer Form

gelöst worden (z.B.: Gestaltung Feihlerhöhe, Öffentliches WC etc.).

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtragsvoranschlag 2009 in der vorliegenden Form.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Orthofer, Schlagitweit, Zöchinger, Pauxberger, Schlögl, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 18

Dagegen: 5 (Schmidl, Aicher, Schlagitweit, Parzer, Erben)

Enthalten:  6 (Mayer, Zöchinger, Wimberger, Oppitz, Pauxberger, Cambruzzi)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

Bgm. Schlögl unterbricht die Sitzung um 21.05 Uhr.

Bgm. Schlögl nimmt die Sitzung um 21.11 Uhr wieder auf.

 

Punkt: GR – 0811 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Mittelfristiger Finanzplan 2010 – 2013 und Anpassung der

                             Darlehens-Rückzahlungen

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

Der mittelfristige Finanzplan 2010 - 2013 (MFP) wurde auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen erstellt. Es handelt sich um um ein Zahlenwerk, in dem die absehbaren Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts gemäß derzeitigem Wissensstand fortgeschrieben werden.

 

Die Prognose ist schwierig, weil naturgemäß nur diejenigen Projekte berücksichtigt werden können, die bereits konkret geplant bzw. beschlossen sind. Andere Projekte des ao Haushalts, die vom Gemeinderat jeweils gesondert beschlossen werden, sind naturgemäß nicht im Detail planbar. Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedenfalls fortgesetzt.

 

Gleichzeitig wurden mit der UniCredit Bank Austria AG neue Rückzahlungsmodalitäten

zu den unten angeführten Krediten vereinbart, wobei die Gesamtlaufzeit und die bisher

vereinbarten Sicherheiten, Bedingungen und Konditionen unverändert bleiben und

sinngemäß weiterhin gelten:

 

619 242 712      =  Darlehen Nr. 200

619 242 910      =  Darlehen Nr. 201

619 244 221      =  Darlehen Nr. 203

50192 079 100  =  Darlehen Nr. 204

50192 079 101  =  Darlehen Nr. 205

50192 079 102  =  Darlehen Nr. 206

 

Diese Abänderung der Rückzahlungen wirkt sich insoferne aus, als innerhalb des gesamten Darlehensvolumen eine gleichmäßigere Annuitätenverteilung und Belastungsaufteilung auf die Gesamtlaufzeit aller aufgenommenen Darlehen der Stadtgemeinde Purkersdorf erfolgt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für

die Jahre 2010 bis 2013 und beschließt die Abänderung der Rückzahlungsmodalitäten

für oben angeführte Darlehen lt. beiliegender Tilgungspläne.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                             

Orthofer, Schlögl, Parzer, Mayer, Schlagitweit, Zöchinger

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 19

Enthalten:  11 (Mayer, Zöchinger, Wimberger, Oppitz, Pauxberger, Schmidl, Aicher, Schlagitweit, Parzer, Erben, Cambruzzi )

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 200

 

Punkt: GR–0812 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GEGENSTAND:   Basissubvention 2010 – Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Der Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf „Agathon“,  Kaiser Josef-Straße 49, 3002

Purkersdorf, hat vordringlich darum gebeten, eine Entscheidung über die Basissubvention

2010, das Ansuchen für das Jahr 2010 samt Jahresberichte 2008 und Einnahmen- und

Ausgabenabrechnung 2008, sowie budgetierte Gesamtkosten für drei Betriebsbereiche 2010 

liegen im Stadtamt auf, bereits im Dezember 2009 zu treffen, da der Betrieb des Jugend- und

Kulturhauses wesentlich von der Subvention abhängt und bereits mit der Planung für das

kommende Haushaltsjahr begonnen werden müsste.

 

 

ANTRAG

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt als Basissubvention für das Jahr

2010 einen Betrag von € 50.000,00. Die Auszahlung erfolgt wie im Vorjahr jeweils innerhalb

der ersten beiden Wochen jedes Quartals.

Der Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ wird der Stadtgemeinde Purkersdorf einen

Jahresplan zur inhaltlichen Ausrichtung für das Jahr 2010 und mittelfristige und strategische

Überlegungen zum Standort vorlegen.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Orthofer, Aicher, Oppitz, Erben, Schlagitweit

 

Gegenantrag Schlagitweit:

Reduzierung des Antrags auf den ersten Absatz. = Streichung letzter Satz des Antrags.

 

Abstimmungsergebnis Gegenantrag:

Dafür: 5

Dagegen: 24 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Oppitz, Wimberger, Zöchinger, Pauxberger)

Enthalten: 1 (Cambruzzi)

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                          ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR–0813 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GEGENSTAND:  Schadensfall Servitutsweg zum BG/BRG

 

S A C H V E R H A L T

 

Am 02.01.2008 kam, Frau Sacha Hamernik, vor der Garage der Wohnhausanlage der „Wien Süd“ in 3002 Purkersdorf, Herrengasse 6b zu Sturz und verletzte sich dadurch schwer (linke Hand gebrochen).

 

Daraufhin klagte Frau Hamernik einen Schadenersatzanspruch (Schmerzensgeld, Pflegeaufwand, Verdienstentgang, etc. ) in Höhe von € 11.110,42 gegen die „Wien Süd“ gerichtlich ein.

 

Frau Hamernik stützt diesen Schadenersatzanspruch im Wesentlichen darauf, dass der Zugang zu der Garage der „Wien Süd“, in welcher sie einen KFZ-Abstellplatz gemietet hatte, nicht ordnungsgemäß gestreut war, weshalb sie auf einer Eisplatte ausrutschte und sich verletzte.

 

In einer Gerichtsverhandlung am 09.11.2009 wurde festgestellt, dass das Grundstück, auf welchem Frau Hamernik zum Sturz kam, der Firma WIPUR gehört, welche den Winterdienst durchzuführen hat. Die WIPUR jedoch wiederum hat ihre Verantwortlichkeit für den Winterdienst an die Mieterin der gesamten Liegenschaft, die Firma SPAR weitergegeben, wobei SPAR wiederum die Stadtgemeinde Purkersdorf mit dem Winterdienst beauftragt hat.

 

Letztlich also liegt die Verantwortlichkeit für den Winterdienst, sohin die Verpflichtung zur Schneeräumung, Streuung und Eisfreihaltung nach dem derzeitigen Verfahrensstand bei der Stadtgemeinde Purkersdorf.

Nach dem bisherigen Beweisergebnissen geht der Richter davon aus, dass der Schadenersatzanspruch der Klägerin grundsätzlich berechtigt ist. Allerdings bewertet der Richter den Grad des Mitverschuldens von Frau Hamernik mit zirka einem Drittel.

Zwischen „Wien Süd“ und Frau Hamernik wurde ein bedingter Vergleich abgeschlossen, welcher in Rechtskraft erwächst, wenn er nicht bis spätestens 15.12.2009 widerrufen wird. Da letztendlich nicht die „Wien Süd“, sondern die Stadtgemeinde Purkersdorf für den Winterdienst der Garagenzufahrt verantwortlich ist, hat die Stadtgemeinde Purkersdorf den Schaden zu tragen. Um die zusätzlichen Kosten einer Prozesslawine „Wien Süd“ klagt WIPUR, WIPUR klagt SPAR, SPAR klagt Stadtgemeinde Purkersdorf zu vermeiden, sollte die Stadtgemeinde Purkersdorf sich dem Vergleich der „Wien Süd“ anschließen und die Kosten in Höhe € 13.161, 65 ( Schadenersatz und Verfahrenskosten) übernehmen.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2009 hat uns die Wiener Städtische Vers. AG mitgeteilt, dass sie den Vergleich erfüllen wird.

Antrag

 

Gem. § 35, Z. 16, der NÖ Gemeindeordnung 1973 nimmt die Stadtverwaltung Purkersdorf den gerichtlichen Vergleich in Höhe von € 13.161,65 an.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Orthofer, Cambruzzi, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR–0814 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GEGENSTAND:   Verordnung über die Erhebung der Grundsteuern 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Bis einschließlich 2009 wurde der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages zur Ermittlung der Grundsteuer jährlich gemeinsam mit dem Voranschlag (Haushaltsbeschluss) beschlossen und kundgemacht und galt daher nur für das jeweilige Haushaltsjahr.

 

Durch den Entfall des § 73 Abs. 3 lit. a in der 13. Novelle der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-15, ist es nun erforderlich, um die Rechtssicherheit der Grundsteuereinhebung zu gewährleisten, eine allgemeine Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer vom Gemeinderat zu erlassen. (§ 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz 1955 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 FAG 2008).

 

Diese Verordnung soll mit 01. Jänner 2010 in Kraft treten.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf erlässt die beiliegende Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, die mit 01. Jänner 2010 in Kraft tritt. 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

            VERORDNUNG

 

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

vom 02. Dezember 2009, GR-0814, über die

Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer

 

 

 

Gemäß § 27 Bundesgesetz vom 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgF. Und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF. wird verordnet:

 

Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:

 

 

  1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)                                          500 v.H.

 

  1. Grundsteuer für sonstige Grundstücke

(Grundsteuer B)                                          500 v.H.

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

 

Angeschlagen am:

 

Abgenommen am:              

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF     Antrag an den Gemeinderat

STR DI Dr. Rudolf Orthofer                                          zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt:          GR-0815 - StR DI Dr. Rudolf Orthofer

                   GR-0816 - StR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

Gegenstand:

GR-0815        Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen

GR-0816        Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen

 

S a c h v e r h a l t

 

1. Ausgangssituation:

Das Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes,  der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009, tritt mit
1. Jänner 2010 in allen Bundesländern, somit auch in Niederösterreich, in Kraft Bundesabgabenordnung BAO).

Die NÖ Abgabenordnung 1977 tritt mit diesem Datum außer Kraft. Die weiterhin in der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers verbleibenden Bestimmungen der NÖ Abgabenordnung 1977, das sind das die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden betreffende Organisationsrecht und Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben sowie die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens, wurden in einem neuen Landesgesetz, dem NÖ Abgabenbehördenorganisa-tionsgesetz 2009 (NÖ ABOG 2009), zusammengefasst und vom NÖ Landtag bereits in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2009 beschlossen. Dieses Gesetz wird ebenfalls mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

Der NÖ Landtag hat am 1. Oktober 2009 die durch die Schaffung der einheitlichen Bundesabgabenordnung für den Bund, die Länder und Gemeinden mit 1. Jänner 2010 notwendig werdenden Änderungen in sämtlichen Landesgesetzen – u. a. auch im
NÖ Tourismusgesetz 1991 – beschlossen: Die normökonomischen Verweise auf die NÖ Abgabenordnung 1977 im § 11 (Ortstaxe) in Verbindung mit § 12 (Regionaltaxe) und im § 13 (Interessentenbeitrag) wurden durch entsprechende Verweise auf die Bundesabgabenordnung ersetzt. Die „Selbstbemessung“ in § 11 Abs. 7 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 wurde im Sinne der Bundesabgabenordnung auf „Selbstberechnung“ geändert und wurde die bzgl. Bestimmung der BAO angeführt.

 

2. Ortstaxen-Verordnungen (§ 11 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 1991) und
Interessentenbeitrags-Verordnungen (§ 13 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 1991) - Änderungsbedarf:

 

a) Jene Gemeinden, die im Text ihrer geltenden Tourismusabgaben-Verordnungen auf die NÖ Abgabenordnung nicht verwiesen haben, müssen keine Neubeschlüsse fassen.

b) Jene Gemeinden, die in ihren geltenden Tourismusabgaben-Verordnungen einen Verweis auf die NÖ Abgabenordnung enthalten haben, müssen Neubeschlüsse fassen.

 

Neue Verordnungen können ab sofort im Gemeinderat beschlossen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit 1. Jänner 2010 in Kraft gesetzt werden.

 

Die Änderung des NÖ Tourismusgesetzes, LGBl. 7400-5, wurde mit 30. November 2009 im Landesgesetzblatt kundgemacht.

Neuverordnungen sind nach der 14-tägigen Kundmachung (jeweils inkl. Einladungskurrende und Sitzungsprotokoll) der Aufsichtsbehörde (Abteilung Wirtschaft, Tourismus und

Technologie des Amtes der NÖ Landesregierung, zur Prüfung vorzulegen.

Hinweise:

a) Zur Ortstaxe:

Bei Verordnungsneubeschlüssen sind bis auf weiteres die Euro-Beträge - je nach gesetzlicher Ortsklassen-Einstufung - in die Verordnungen aufzunehmen, wie diese aktuell im § 11 Abs. 3 NÖ Tourismusgesetz 1991 geregelt sind (bei Ortsklasse I - € 0,509 pro Person und Nächtigung; bei Ortsklasse II - € 0,3634 pro Person und Nächtigung; bei Ortsklasse III - € 0,145 pro Person und Nächtigung). Die obgenannten Höchstbeträge sind u. a. ein Kriterium für die Erhaltung bzw. Erreichung der Förderfähigkeit gemäß § 8 NÖ Tourismusgesetz 1991 - „Förderung von Gemeinden“.

b) Zum Interessentenbeitrag:

Gemeinden der Ortsklasse I und II sind ermächtigt, Interessentenbeiträge einzuheben. Gemeinden der Ortsklasse III sind gemäß § 13 NÖ Tourismusgesetz 1991 nicht ermächtigt, Interessentenbeiträge einzuheben.

c) Zur Regionaltaxe:

Die Regionaltaxe wird – wie bisher – als Landesabgabe unmittelbar aufgrund des § 12 des NÖ Tourismusgesetzes 1991 eingehoben sowie vierteljährlich mit dem Land NÖ abgerechnet. Regionaltaxenverordnungen sind daher wie bisher nicht zu beschließen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt folgende Verordnungen

 

a)     Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen

b)     Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

 

 

 

Abstimmungsergebnis Ortstaxen: einstimmig

Abstimmungsergebnis Interessenentenbeiträgen: einstimmig

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.2009, GR-0815, aufgrund des § 11 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-5, verordnet:



VERORDNUNG
über die Erhebung von ORTSTAXEN

 

§ 1

 

Die .Stadtgermeinde Purkersdorf erhebt als Gemeinde der Ortsklasse I eine Ortstaxe von jenen     Personen, die im Gemeindegebiet in Gästeunterkünften nächtigen. Die Ortstaxe wird zur Weiterentwicklung und Förderung des Tourismus verwendet.

 

§ 2

 

Gästeunterkünfte sind Unterkünfte, die zur Unterbringung von Gästen zum vor    übergehenden Aufenthalt bestimmt sind, sei es im Rahmen der gewerblichen     Beherber­gung, sei es im Rahmen der Privatzimmervermietung, in Kur- oder Er     holungsheimen, in Sonderkrankenanstalten in nach em NÖ Heilvorkommen und Kurortegesetz, LGBl. 7600, anerkannten Kurorten, in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen.

§ 3

 

Die Ortstaxe beträgt € 0,509 pro Person und Nächtigung.

 

§ 4

 

Von der Entrichtung der Ortstaxe sind befreit:

 

a)            Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,
b)            Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn sie in Jugendherbergen,      Jugend- oder Erholungsheimen oder in Ferienlagern nächtigen, die von einer   inländischen Wohlfahrtseinrichtung oder einer inländischen   Jugendorganisation betrieben werden,

c)            Personen, die aus Anlass des Schulbesuches oder in Ausübung des militäri-        schen Dienstes oder des Zivildienstes oder als Lehrling gemäß § 1 des Berufs-         ausbildungsgesetzes, BGBl.Nr. 142/1969, in der Fassung BGBl.Nr. 256/1993, oder als Lehrling gemäß § 2 der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen                Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl. 5030, im Gemeindegebiet nächtigen,        sowie Personen, die in Bildungseinrichtungen, welche nicht auf Gewinn         gerichtet sind, im Gemeindegebiet nächtigen,
d)            Schwer Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens
               50 % und Blinde; sowie Begleitpersonen von schwer Behinderten und Blinden,
               sofern die schwer Behinderten und die Blinden laut ärztlicher Bescheinigung
               völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind,

e)            Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind,
f)             Sozialhilfeempfänger im Sinne der einschlägigen Sozialhilfegesetze der     Bundesländer,

g)            Personen in Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von
               8 Wochen,
h)            Personen, die im Rahmen der NÖ Familienurlaubsaktion für diesen Aufenthalt       einen Zuschuss bekommen sowie
i)             Personen, die vorübergehend in Schutzhütten nächtigen.

 

§ 5

 

Die Festsetzung der zu entrichtenden Ortstaxe erfolgt durch Selbstberechnung (§ 201 und § 201a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung      BGBl. I Nr. 52/2009). Dabei ist die Ortstaxe auf einen vollen Centbetrag zu runden,      wobei ab 0,5 Cent aufzurunden ist.
Die Ortstaxe ist vom Unterkunftgeber von den in Punkt 1 genannten Personen einzuheben und bis zum 15. des zweitfol­genden Monats an die Gemeinde ab zuführen.
Bei mehrmaligem vorübergehenden Aufent­halt von denselben Personen während eines Jahres in erselben Gästeunterkunft oder auf demselben Campingplatz kann der Unterkunftgeber (Betreiber ines Camping­platzes) die Ortstaxe in pauschalierter Form zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres ab­rechnen und abführen, wobei eine Aufenthaltsdauer von 8 Wochen im Jahr zugrunde zu legen ist.
Bei entgeltlicher Beherbergung kann die Ortstaxe in den Nächtigungspreis einbezo­gen und braucht nicht gesondert in Anrechnung gebracht werden. Unterlässt der Unterkunftgeber die Einhebung der Ortstaxe, so haftet er für die richtige Abfuhr. Im Übrigen gilt die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009.

 

§ 6

 

Diese Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen außer Kraft.
 

Für den Gemeinderat

Mag. Karl Schlögl

Bürgermeister

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf
hat in seiner Sitzung am 02.12.2009, GR-0816, aufgrund des § 13 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-5, verordnet:

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

VzBgm. Mag. Maria Anna Pleischl            ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR–0817 – VizeBgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:  Bericht zu Stadterneuerung, ARGE Troppberg u.ä.

 

S A C H V E R H A L T

 

Das Projekt der Stadterneuerung „Schlosspark“ ist abgerechnet und sind die Kosten seitens des Förderungsgebers anerkannt worden. Für dieses Projekt sind € 55.522,00 frei gegeben und bereits überwiesen worden.

Das Projekt „Stadtspaziergänge“ ist fast abgeschlossen. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf knapp unter € 11.000, nämlich 6.510,34 für die Broschüren und € 5.014,10 für 2 große und 35 kleine Tafeln.

Für die Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Stadterneuerung sind für 2009 € 14.500 zugesagt worden (das ist im Wesentlichen die Unterstützung für die Stadterneuerungsbeauftragte Mag. Wipp). Der Förderbetrag wird in den nächsten Tagen angewiesen.

Eingereicht worden ist das Projekt „Kaiser Josef-Straße“, und wurde dieses auch bereits als Projekt der Stadterneuerung anerkannt.

 

In der ARGE Troppberg ist bei der letzten Sitzung Ende September angeregt worden, eine Sternwanderung auf den Troppberg durchzuführen. Als Termin wurde der 25. April 2010 festgelegt – unter der Voraussetzung, dass an diesem Tag nicht die Bundepräsidentenwahl stattfindet. Von den an der ARGE beteiligten Gemeinden Gablitz, Pressbaum, Purkersdorf und Tullnerbach wird je eine Wanderung auf den Troppberg geführt. Am Fuß des Troppbergs werden dann die Wanderer gastronomisch versorgt, und es werden diverse heimische Produkte aus der Biosphärenpark-Landwirtschaft angeboten.

Das Team der österreichischen Bundesforste im Biosphärenpark organisiert ein Rahmenprogramm rund um das Thema Biosphärenpark; für Erwachsene gibt es Informationen und Anschauungsmaterial; für die Kinder ein kleines Stationenspiel, Bastel- und Schminkmöglichkeit (zB Verwandlung in eine kleine Fledermaus). Eventuell wird die Wanderung von den Startpunkten in den Gemeinden durch eine Biosphärenparkführung begleitet.

Frau Burg, mit Unterstützung von Frau Kirchweger, und Frau Wagner, ÖBF, gestaltet ein Plakat für alle vier Gemeinden mit derselben Botschaft (vier Logos der Gemeinden, Logo des Biosphärenpark Managements und der Bundesforste sollen aufs Plakat).

Für den Purkersdorfer Teil der Wanderung wird Herr Stoschka die Organisation übernehmen. Die nächste Zusammenkunft findet am 15. Jänner 2010 statt, bei der sich auch die ARGE neu konstituieren soll. In der letzten Sitzung wurde außerdem angeregt, den Wanderwegfolder neu aufzulegen. Es gibt kaum noch Exemplare und die Nachfrage ist unerwartet stark.

Herr Schwarz, Tullnerbach, prüft die Möglichkeiten einer Neuauflage des Folders „Wandern rund um den Troppberg“ mit Neugestaltung der Karte.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                     Antrag an den Gemeinderat

STR Christian Putz                                          zur Sitzung am 02. 12. 2009

Punkt: GR-0818– STR Christian Putz

 

Gegenstand: Wohnungsvergaben

 

S a c h v e r h a l t

 

1) Die Mieterin der Wohnung Berggasse 15-17/4, Fr. Mühl, ist verstorben, die Wohnung kann nach Freigabe durch die Verlassenschaft neu vergeben werden.

Daten zu Berggasse 15-17/4: Vormieterin Gertraude Mühl, 40,69 m², Miete inkl. BK € 185,51 ink.MWSt.

Für diese Wohnung hat sich Herr Milan Veselinovic interessiert, der eine gleich große Wohnung in dieser Anlage besitzt (Berggasse 15-17/5). Er hat ersucht die Wohnung tauschen zu dürfen. Somit stünde die Wohnung Berggasse 15-17/5 (Daten: 40,69 m², Miete inkl. BK € 185,51 ink.MWSt.) zur Vergabe an.

Diese Wohnung soll an Herrn Jürgen Riedinger vergeben werden, der bei seinen Eltern in der Wohnhausanlage Herrengasse 8/2/22 (57 m²) wohnt.

 

2) Die Mieterin der Wohnung Berggasse 15-17/10, Frau Pauser, ist verzogen. Die Wohnung kann vergeben werden.

Daten zu Berggasse 15-17/10: Vormieterin Pauser, Kat. B-Wohnung (keine Heizung), 30,35 m², Miete inkl. BK € 138,37 inkl. MWSt

 

3) Die Mieterin der Wohnung Wintergasse 8/2/3, Herr Jürgen Goldgruber, ist verzogen. Die Wohnung kann vergeben werden.

Daten zu Wintergasse 8/2/3: Vormieterin Goldgruber, Kat. B, 33,73, m², Miete inkl. BK € 160, inkl. MWSt

 

4) Die Mieterin Tullnerbachstraße 81/2/6, Frau Emma Polak, ist ins Altenheim Senecura übersiedelt. Die Wohnung kann vergeben werden.

Daten zu Tullnerbachstraße 81/2//6: Vormieterin Polak,.40,80 m², Miete inkl. BK derzeit € 242 inkl. MWSt

Diese Wohnung soll an Frau Denise Wurz, die auf Stiege 2 Tür 5 bei ihrem Vater in einer 30m²-Wohnung lebt, vergeben werden.

 

Für die Wohnungen Berggasse 15-17/5 und Wintergasse 8/2/3 stehen folgende BewerberInnen auf der Warteliste:

Wanda Lorenz, Sandra Seibert und Muhamad Jusic

 

ANTRAG

 

Die Wohnung Berggasse 15-17/4 (ehem. Mühl) wird an Herrn Milan Veselinovic vergeben, der seinerseits die Wohnung Berggasse 15-17/5 verlässt.

 

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/2/1/6 (ehem. Polack) wird an Frau Denise Wurz vergeben.

 

Die Wohnungen Berggasse 15-17/5 (ehem. Veselinovic) und Wintergasse 8/2/3 (ehem. Goldgruber) werden folgenden Personen angeboten:

1)     Wanda Lorenz

2)     Sandra Seibert

3)     Muhamad Jusic

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         Antrag an den Gemeinderat

STR Christian Putz                                           zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: GR-0819– STR Christian Putz

 

Gegenstand: ELAK – Elektronischer Akt

 

S a c h v e r h a l t

 

Im Bereich der Stadtverwaltung soll im nächsten Jahr das Projekt ELAK (elektronischer Akt) begonnen werden, wobei sich 1 Bereich besonders anbietet, die Einführungsphase dort zu durchlaufen, nämlich die Finanzverwaltung. Anbieten würden sich auch Bürgeranregungen und/oder Beschwerden in einem nachvollziehbaren elektronischen Verfahren abzuwickeln.

ELAK bedeutet, dass Vorgänge nicht mehr in Papierform bearbeitet und archiviert werden, sondern der gesamt Aktenlauf sich auf virtueller Ebene abspielt. Eine streng strukturierte Zugriffs-, Bearbeitungs- und Erledigungsstruktur lässt nicht nur jederzeit erkennen, in welchem Stadium sich ein Verwaltungsakt befindet, sondern dokumentiert auch jeden kleinsten Schritt im Verfahren für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit.

Im Bereich der Finanzverwaltung ergibt sich ein wesentlicher Mehrwert insbesondere dadurch, dass sämtliche Rechnungen und Belege nur mehr in einem elektronischen Archiv liegen und über Volltextsuche aus dem Archiv samt aller Erledigungsvermerke und sonstigen Anmerkungen rasch wieder abgerufen werden können. Das lange Heraussuchen aus den Belegordnern entfällt in Zukunft.

Die Stadtgemeinde Tulln hat beispielsweise alle Belege innerhalb der Behaltefrist eingescannt und kann so auf ein nunmehr 8-jähriges elektronisches Archiv zugreifen, was zu einer enormen Entlastung der Finanzabteilung der Stadt Tulln geführt hat.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat spricht sich für die Einführung des elektronischen Akts in der Stadtverwaltung aus. Der Stadtrat entscheidet nach Vorlage eines Gesamtkonzeptes mit Kosten- und Nutzen über die Umsetzung dieses Vorhabens.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Putz, Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Cambruzzi, Pauxberger, Bollauf, Nemec, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 2 (Schmidl, Erben)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                               zur Sitzung am 02. 12. 2009

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung, Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.

Punkt: 4.4.-0820 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Wassergenossenschaft Glasgraben - Vereinbarung

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Wassergenossenschaft Glasgraben beabsichtigt eine Wasserleitung von der Pernerstorferstraße bis zur Glasgrabensiedlung herzustellen. Die Verlegung erfolgt auf den Parz. 186/1 und 186/3, beide EZ 2245, Öffentliches Gut der Stadtgemeinde Purkersdorf. Sämtliche Arbeiten werden auf Kosten der Wassergenossenschaft Glasgraben durchgeführt. Bei der Übergabestelle in der Pernerstorferstraße wird ein Wasserzählerschacht errichtet.

Die Wassergenossenschaft Glasgraben hat die nachstehende Vereinbarung mit der Bitte um Genehmigung übermittelt.

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen der

 

Stadtgemeinde Purkersdorf

3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1

 

und der

 

Wassergenossenschaft Glasgraben

1160 Wien, Mildeplatz 2/8

 

 

bezüglich

 

 

der Trinkwasserversorgung der Liegenschaften der Wassergenossenschaft Glasgraben über die kommunale Anlage der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

 

1.     Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Vertragspartner

Der vorliegende Vertrag wird zwischen folgenden Vertragspartnern abgeschlossen:

 

Stadtgemeinde Purkersdorf, vertreten durch                 …………………………………..

                                                                  …………………………………..

                                                                  …………………………………..

                                                                  …………………………………..

                                                                  …………………………………..

 

Wassergenossenschaft Glasgraben, vertreten durch       …………………………………..

                                                                  …………………………………..

                                                                  …………………………………..

                                                                  …………………………………..

                                                                  …………………………………..

 

1.2 Zweck dieser Vereinbarung

Die Wassergenossenschaft Glasgraben errichtet eine Wasserversorgungsanlage für die Trinkwasserversorgung der Liegenschaften im Bereich der „Glasgrabenwiese“. Dies erfolgt über einen Anschluss an die bestehende kommunale Anlage der Stadtgemeinde Purkersdorf.

Diese Vereinbarung dient der Kostenregelung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung des Trinkwassers.

 

1.3 Vertragsbindung

Die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen sind rechtsverbindlich. Nachweislich entstandener Schaden durch Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen durch einen Vertragspartner ist dem geschädigten Vertragspartner oder einem geschädigten Dritten vom verursachenden Vertragspartner zu ersetzen.

 

1.4 Vertragsdauer

Diese Vereinbarung  wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, längstens jedoch auf die Zeitdauer des Bestandes der Anlage. Sollte aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben ein Ausstieg aus der Vereinbarung notwendig oder zweckmäßig erscheinen, so ist dies nur einvernehmlich zwischen allen Vertragspartnern möglich. Ausreichende Übergangsfristen sind dabei einzuhalten.

 

 

2. Vertragsgegenstand

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf räumt der Wassergenossenschaft Glasgraben das Recht ein, eine wasserrechtliche genehmigte Anlage zu errichten und an die bestehende kommunale Anlage anzuschließen. Die Wassergenossenschaft Glasgraben ist verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik zu errichten und betreiben sowie etwaige Beeinträchtigungen der bestehenden Anlage der Stadtgemeinde Purkersdorf bzw. der Trinkwasserqualität (Verkeimungen, etc.) hintan zu halten.

 

 

3. Aufteilung der Kosten

 

3.1 Einmalige Anschlussgebühr

Da die Wassergenossenschaft Glasgraben jene Anlagenteile, die bis zum Anschluss an die bestehende Wasserleitung erforderlich sind, auf eigene Rechnung errichtet und auch betreibt, verzichtet die Stadtgemeinde Purkersdorf auf anteilige Kosten hinsichtlich der bestehenden kommunalen Wasserversorgungsanlage, somit auf eine Anschlussgebühr.

 

 

3.2 Jährliche Benützungsgebühr

Die Stadtgemeinde Purkersdorf erhält von der Wassergenossenschaft Glasgraben für die Bereitstellung von Trinkwasser eine jährliche Benützungsgebühr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und zwar die Bereitstellungsgebühr (abhängig von der Wasserzählergröße) und Wassergebühr (derzeit € 2,12 exkl. MWSt.).

Diesbezüglich wird im Bereich des Anschlusses seitens der Wassergenossenschaft Glasgraben ein Übergabeschacht mit einem Wasserzähler angeordnet, um die zu verrechnende Wassermenge ablesen zu können.

Die Weiterverrechnung an die Genossenschaftsmitglieder erfolgt intern anhand der Satzungen der Wassergenossenschaft.

 

3.3 Vorschreibung der Kosten

Die Vorschreibung der Kosten erfolgt quartalsweise an die Wassergenossenschaft Glasgraben.

 

4. Sonstige Bestimmungen

 

4.1 Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarung

Ergänzungen und Abänderungen dieser Vereinbarung erfordern die Einvernehmlichkeit aller Vertragspartner und die Genehmigung durch die zuständigen Gemeinderäte.

 

4.2 Streitigkeiten/Schiedsgericht

Für allfällige aus diesem Vertrag entstehende Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Bezirksgericht in Purkersdorf als Gerichtsstand festgelegt.

 

4.3 Inkrafttreten dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung tritt mit                             in Kraft.

 

 

Purkersdorf, am

 

 

Für die Stadtgemeinde Purkersdorf:                            Für die Wassergenossenschaft Glasgraben

 

.........................................................                            .........................................................

 

.........................................................                            .........................................................

 

.........................................................                            .........................................................

 

.........................................................                            .........................................................

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt die im Sachverhalt festgehaltene Vereinbarung mit der Wassergenossenschaft Glasgraben.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         Bericht an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                               zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: 4.4.-0821 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bebauungsplan 16. Änderung

 

 

 

B e r i c h t

 

 

 

 

Das Amt der NÖ Landesregierung hat mit Schreiben vom 05. 11. 2009, RU1-BP-475/035-2009, mitgeteilt, dass die Überprüfung der Verordnung der 16. Änderung des Bebauungsplanes keinen Anlass für die Behebung der Verordnung ergeben hat.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                               zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: 4.4.-0822   - STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Liegenschaft Deutschwaldstraße 62 - Löschungsbestätigung

 

Sachverhalt:

 

Im Lastenblatt der Liegenschaft Deutschwaldstraße 62, EZ. 1939, Parz. 307/19 unter ClNr. 1 ist folgende Reallast einverleibt:

1 a 978/1939 1240/1956

REALLAST zur Erhaltung der zwei über Gst 252/2 führenden Brücken und der über Gst. 307/1 307/23 307/24 führenden Wege zur Sicherung der ungehinderten Zufahrt zu Gst 307/5 bis 307/18 für Gemeinde Wien

 

Das Notariat Dr. Fuchs und Dr. Reim haben mit Schreiben vom 23.11.2009 um Ausstellung einer Bestätigung ersucht, wonach die o.a. Reallast tatsächlich löschungsreif ist. Die Stadt Wien benötigt für die Ausstellung der Löschungserklärung diese Bestätigung von der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

Da die gegenständliche Liegenschaft, Deutschwaldstraße 62, Parz. 307/19, EZ. 1939, direkt über das öffentliche Gut der Deutschwaldstraße, Parz. 262, EZ. 2245, KG. Purkersdorf, erschlossen und von der Zufahrt über die angeführten Brücken und Wege nicht betroffen ist

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den

 

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„B E S T Ä T I G U N G

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf, stimmt der Löschung der in der Einlagezahl 1939, KG. 01906 Purkersdorf, folgender unter ClNr 1 eingetragenen

1 a 978/1939 1240/1956

REALLAST zur Erhaltung der zwei über Gst 252/2 führenden Brücken und der über Gst. 307/1 307/23 307/24 führenden Wege zur Sicherung der ungehinderten Zufahrt zu Gst 307/5 bis 307/18 für Gemeinde Wien

zu, da die gegenständliche Liegenschaft, Parz. 307/19, EZ. 1939, von der Zufahrt der angeführten Brücken und Wege nicht betroffen ist. Die gegenständliche Liegenschaft ist direkt über das öffentliche Gut der Deutschwaldstraße, Parz. 262, EZ. 2245, KG. Purkersdorf, erschlossen.

 

Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, ob obiger Liegenschaft die Löschung der unter Blatt C 1 a 978/1939 1240/1956 eingetragenen Reallast, vorgenommen werden kann.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Parzer

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 2.12.2009

GR Schlagitweit verlässt die Sitzung.

Punkt: 4.5. – GR-0824                                            StR Christine Mandl

 

 

Gegenstand:  Seniorenveranstaltungen

 

 

 

SACHVERHALT

 

Im Februar 2010 soll die nächste Veranstaltung für Senioren zum Thema „Wie sicher bin ich in den eigenen vier Wänden?“ in Zusammenarbeit mit der Polizei stattfinden. Die von der SeneCura unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten werden auch diesmal wieder genutzt. Verschiedene Firmen für Sicherheitseinrichtungen, wie Türen, Schlösser usw. haben wieder die Möglichkeit ihre Produkte zu präsentieren.

 

ANTRAG

 

 

 

Der Gemeinderat spricht sich für die Durchführung der Veranstaltung für Senioren im Februar 2010, wie im Sachverhalt dargestellt, aus und stellt dafür einen Kostenrahmen in Höhe von € 200,-- zur Verfügung.

HH-Stelle: 5/859000-729000

Kostenrahmen: € 200,--

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 02.12.2009

 

 

Punkt: 4.5. – GR-0825                                           StR Christine Mandl

 

Gegenstand:  Hebammensprechstunde – Vertragsverlängerung

 

 

Seit zwei Jahren können schwangere Purkersdorferinnen eine einmalige Beratungsstunde bei der Hebamme Monika Kristan in Anspruch nehmen.

 

Der zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber und Frau Monika Kristan als Dienstnehmerin  abgeschlossene freie Dienstvertrag endet mit 31.12.2009 und soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Beratungsstunde in Höhe von € 65,-- bleibt unverändert.

 

Aus gesundheitlicher und sozialer Sicht haben sich die Beratungsstunden sehr bewährt und sollten weitergeführt werden.

 

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des freien Dienstvertrages mit Frau Monika Kristan um ein weiteres Jahr (1.1.2010 bis 31.12.2010) zu. Die Beratungsstunde bleibt mit

€ 65,-- pro Beratung unverändert.

Kostenrahmen: € 1.000,--

HH-Stelle: 1/430000-728100

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                              zur Sitzung am 02. 12. 2009

Bgm. Schlögl und GR Schlagitweit nimmt wieder an der Sitzung teil.

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Punkt: GR-0826– STR Susanne BOLLAUF

 

Gegenstand: Mietvertrag Rathausstuben GesmbH – Stehbeisl

 

S a c h v e r h a l t

 

Im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom 23.06.2009, GR-0764, hat die Vorsitzende des Rechtsausschusses einerseits den Beschluss vollzogen, indem die Rathausstuben im beschlossenen Zeitraum die Räumung des 1. Stocks durchgeführt haben und andrerseits beim Notar die Errichtung eines Mietvertrages für die neuen Bestandsflächen in Auftrag gegeben. Der Vertrag liegt nunmehr in ein entscheidungsfähiger Form vor (siehe Beilage).

Die Bewirtung des Stadtsaales durch „externe“ Gastronomen hatte beim Rot-Kreuz-Ball eine sehr gelungene Premiere. Herr Rieger, Hotel Wiental, scheint die logistischen Herausforderungen gut im Griff zu haben. Die Schnelligkeit des Services und die gastronomische Qualität haben gestimmt, die BesucherInnen und auch der Veranstalter waren sehr zufrieden.

Im Sinne des Beschlusses des Stadtrates vom 04.08.2009 sind die frei gewordenen Räumlichkeiten der Ratshausstuben vorübergehend durch die Musikschule für den Unterricht in Popularmusik genutzt worden und stehen zurzeit frei. Bei Bällen und anderen größeren Veranstaltungen könnten die Räumlichkeiten, wenn das von den Veranstaltern gewünscht wird, als zusätzliche Gastroräumlichkeiten genutzt werden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt den auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 23.06.2009, GR-0764, errichteten Bestandvertrag mit der Rathausstuben GesmbH und Herrn Karner.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Bollauf, Schmidl, Cambruzzi, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                         zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: GR-0827– STR Susanne BOLLAUF

 

Gegenstand: EPAMEDIA – Verlängerung Vertrag Buswartehäuschen

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Außenwerbung Dr. Schuster KG hat in den frühen 1990ger Jahren Wartehäuschen für die Stadtgemeinde errichtet. Das Buswartehäuschen bei der Liegenschaft Tullnerbachstraße 54 ist bei einem Verkehrsunfall zerstört worden. Die Fa. EPAMEDIA, als Rechtsnachfolgerin der Dr. Schuster Außenwerbung KG, ersucht im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung des Wartehäuschen um die Zustimmung der Stadtgemeinde, dass sich der Vertrag vom 06.11.1992 künftig stets um ein weiteres Jahr automatisch verlängert, wenn er nicht durch einen der Vertragspartner (Stadtgemeinde, EPAMEDIA) unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde stimmt der Änderung des Vertrages mit der Außenwerbung Dr. Schuster KG, Rechtsnachfolgerin EPAMEDIA, vom 06.11.1992 hinsichtlich einer automatischen Vertragverlängerung zu. Demnach verlängert sich dieser Vertrag in Zukunft stets um ein Jahr, wenn er nicht durch einen der Vertragspartner (Stadtgemeinde, EPAMEDIA) unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                         zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: GR-0828– STR Susanne BOLLAUF

 

Gegenstand: Ankündigungstafeln bei Siedlungseinfahrten

 

S a c h v e r h a l t

 

Frau StR Bollauf hat die Anfertigung und Montage von Ankündigungstafeln für die mehr als überholungsbedürftigen Ankünder bei den Siedlungseinfahrten angefragt. Es liegen mehrere Angebote vor. Die „Siedlungstafeln“ sollten sich vom Erscheinungsbild her etwa jenem des Plakatsystems angleichen und auch im Handling ähnlich einfach sein. Im Rahmen eines Nachfolgeauftrags bei der Fa. Advantec, die das Plakatsystem hergestellt hat, würde der Preis pro Tafel € 1.239,00 zuzügl. MWSt. betragen. Benötigt werden maximal 15 Stück. Die vorhandenen Fundamente können größtenteils verwendet werden. 3 Fundamente wären neu zu errichten. 

Antrag

 

Der Gemeinderat spricht sich für die Anschaffung neuer „Siedlungsankündigungsflächen“ aus und genehmigt die Anschaffung der „Siedlungsankündigungsflächen“. Die Vergabe der Lieferung und Montage der Plakatflächen obliegt aufgrund der Wertgrenzen der NÖ Gemeindeordnung dem Stadtrat, der auch die Vergabe für die notwendigen Fundamente durchführen soll.

Kosten Plakatflächen:                  € 18.585,00 zuzügl. MWSt.

Kosten Fundamente:          €   1.200,00 zuzügl. MWSt.

 

HH: 5/859000-04300

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

Bollauf, Aicher, Schlögl, Erben, Cambruzzi, Schlagitweit, Weinzinger, Oppitz, Orthofer, Pauxberger, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 18

Dagegen: 8 (Pauxberger, Oppitz, Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Cambruzzi, Aicher, Schmidl)

Enthalten: 4 (Matzka, Wimberger, Mayer, Zöchinger)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 02.12.2009

 

4.7.              Bildung und Familie                                StR Elisabeth Mayer

 

GR-0829 – Musikschule Purkersdorf – Tarif für Tanzunterricht

 

 

SACHVERHALT

 

 

Durch den neuen gesamt österreichischen Rahmenlehrplan ist die Einführung dieser Unterrichtsform notwendig geworden.

 

Vorschlag der Musikschule:

Tanzunterricht 75 min       einheimische Schüler/Erwachsene        € 29,00

Tanzunterricht 75 min       auswärtige Schüler/Erwachsene            € 39,00

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 folgende Tarife für den Tanzunterricht eingeführt und festgelegt werden:

Tanzunterricht 75 min       einheimische Schüler/Erwachsene        € 29,00

Tanzunterricht 75 min       auswärtige Schüler/Erwachsene            € 39,00

 

 

 Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

                                                          

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 02.12.2009

 

4.7.              Bildung und Familie                                StR Elisabeth Mayer

 

GR-0830 – NÖ Landeskindergarten II – Spielplatzgestaltung (Natur im Garten)

 

SACHVERHALT

 

Die „Natur im Garten-Beratung“ hat am 4. Mai 2009 stattgefunden. Frau DI Christine Haas hat die Beratung durchgeführt und eine umfassende Skizze und viele Anregungen geliefert.

Die Ausschussvorsitzende hat in einem ersten Gespräch am 21. Sept. 09 mit dem Herrn Bürgermeister, den Vertretern der WIPUR und der Allgemeinen Verwaltung den Plan über die naturnahe Gartengestaltung des Kinderspielplatzes vorgelegt und auf die Dringlichkeit der Anschaffung hingewiesen. Alle Anwesenden waren grundsätzlich für die Umsetzung und sind der Ansicht, dass alle Maßnahmen in einem Schritt durchgeführt werden sollen. Als Zeithorizont wurde Frühjahr bis Sommer 2010 angegeben (Wunschtermin: Osterferien). Als Ziel wurde formuliert, dass dem Gemeinderat in der Sitzung im Dezember ein Antrag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 

Bei einem Lokalaugenschein vor Ort wurde die Firma, welche den Außenbereich des NÖ Landeskindergarten I gestaltet hat, um einen Kostenvorschlag ersucht. Anwesend waren die Kindergartenleiterin, ein Vertreter der WIPUR und die Ausschussvorsitzende. Dieser Kostenvorschlag mit Anregungen zu den einzelnen Spielbereichen liegt nun vor.

 

Für die neuen Spielgeräte inklusive Montage, TÜV-Abnahme, Baumaßnahmen (Grabarbeiten, Fundamente, Asphaltfahrbahn, Fallschutz) und Einbringung eines Fertigrasens sind mit Kosten in der Höhe von ca. 50.000,-- bis 70.000,-- zu rechnen. Die WIPUR hat bei der Planung und Umsetzung der Außenanlage des NÖ Landeskindergartens I sehr viele Erfahrungen gesammelt. Diese Kompetenzen können auch für die Projektabwicklung der Außenanlage des NÖ Landeskindergartens II von Vorteil sein und Ressourcen sparen. Um die WIPUR mit den notwendigen Vorarbeiten zu betrauen, ist es erforderlich einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Genauere Angaben zu den Kosten kann es erst nach Durchführung der Ausschreibungen geben.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat spricht sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich für eine Neugestaltung bzw. Verbesserung der Außenanlage des NÖ Landeskindergarten II, Bad Säckingen-Straße aus. Dieser Spielplatz soll den Kindern ausreichend Bewegungsmöglichkeiten bieten und auch die Kriterien für „NATUR im GARTEN“ soweit als möglich erfüllen. Die WIPUR als Eigentümerin der Liegenschaft wird mit der Vorbereitung und Planung der Maßnahmen im Außenspielbereich des Landeskindergartens beauftragt. Die Anordnung der einzelnen Spielbereiche sowie die Entscheidung über die Art der Spielgeräte sind in Absprache mit der Kindergartenleiterin festzulegen. Die endgültige Entscheidung über die Ausführung des Projektes obliegt im Sinne der Wertgrenzen der NÖ Gemeindeordnung dem zuständigen Organ der Gemeinde (Stadt- oder Gemeinderat), das wiederum die WIPUR mit der Ausführung des Projektes betrauen wird.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 27

Enthalten: 3 (Aicher, Putz, Nemec)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 02.12.2009

 

4.7.              Bildung und Familie                                StR Elisabeth Mayer

 

GR-0831 – NÖ Elternschule – Modul III

 

SACHVERHALT

 

In diesem Jahr wurden das Modul II und III der NÖ Elternschule mit insgesamt 6 Abenden in Purkersdorf veranstaltet. Die Vorträge waren sehr gut besucht und haben insgesamt 116 Eltern, Großeltern, PädagogInnen und Interessierte erreicht. Deshalb soll auch im Frühjahr 2010 das Modul III (3 Vortragsabende) der NÖ Elternschule (für Eltern von Kindern von 6-10 Jahren) durchgeführt werden.

 

Themen:

 

 

 

Die konkreten Termine werden in den nächsten Wochen noch festgelegt. Die Vorträge werden voraussichtlich in der Schule stattfinden. Die Referenten erhalten max. € 600,--. Als Werbungskosten sind max. € 440,-- zu erwarten.

Das NÖ Land fördert die Vortragsreihe mit € 220,-- für die Organisation und übernimmt € 264,-- Referentenhonorar.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Modul III der NÖ Elternschule wie im Sachverhalt dargestellt und genehmigt die Kosten von max. € 1.100,--. Um die Förderung von insgesamt € 484,-- zu lukrieren, wird ein Ansuchen an das NÖ Land gestellt.

 

Haushaltsstelle: 5/259000-728600 (2010)

Kostenrahmen: € 1.100,--

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Mayer, Schlagitweit, Erben

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           Antrag an den Gemeinderat

STR Oppitz                                                      zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: 4.8.-0832 – STR Albrecht Oppitz

 

 

Gegenstand: Saisonkarten für Mitglieder der Blaulicht-Jugendorganisationen

 

 

 

S a c h v e r h a l t:

 

 

Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Blaulichtorganisationen in Purkersdorf wird über eine Begünstigung der Jugend nachgedacht. Wie in den vergangenen Jahren soll auch 2010 wieder jedes Mitglied der Blaulicht-Jugendorganisationen im Alter zwischen 6 – 18 Jahren eine kostenfreie Badesaisonkarte für das Wienerwaldbad erhalten.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.

„Den Mitgliedern der Jugendorganisationen der Feuerwehr, des Roten Kreuz und Arbeiter Samariterbundes in Purkersdorf wird für die Badesaison 2010 eine Saisonkarte kostenfrei ausgestellt. Die betreffende Purkersdorfer Organisation übermittelt der WIPUR spätestens 2 Wochen vor Badesaisonbeginn eine Liste jener Personen welche ein Alter von 6 – 18 Jahren aufweisen und in der Jugendorganisation aktiv sind. Die WIPUR wird ersucht diesen Personen – ein Lichtbild ist jeweils mitzubringen - an der Kassa eine Saisonkarte auszuhändigen.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                                                     

Oppitz, Cambruzzi, Orthofer, Parzer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           Bericht an den Gemeinderat

STR Oppitz                                                      zur Sitzung am 02. 12. 2009

 

Punkt: 4.8.-0833 – STR Albrecht Oppitz

 

 

Gegenstand: Wienerwaldbad - Bericht

 

 

B e r i c h t

 

Budgetverhandlungen Wienerwaldbad: Bei den Budgetverhandlungen mit Finanzstadtrat Orthofer wurden die für das Wienerwaldbad unbedingt notwendigen Reparaturarbeiten in das Budget 2010 hinein reklamiert. Die Haushaltsstellen im ordentlichen Haushalt bleiben im Vergleich zu 2009 nahezu unverändert.

 

Tarifmodell 2010: Änderungen beim Tarifmodell sind für das Jahr 2010 nicht vorgesehen.

 

Abrechnung der Badesaison 2009 siehe Beilage.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                                 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                               ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR–0834 – StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:   Energiezukunft Purkersdorf 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

Bei der Auswertung der Haushaltsbefragung (siehe beigefügten Bericht) hat sich herausgestellt, dass besonders Einfamilienhäuser im älteren Baubestand, eine hohe Energiekennzahl aufweisen. Die genaue Aufschlüsselung dieser Daten erfolgt durch Ing. Streisselberger und wird nach der Ausarbeitung dem Umweltausschuss und nachfolgend dem Gemeinderat vorgelegt. Hier liegt ein großes Einsparungspotenzial besonders im Bereich der Dämmung vor. Um ein Zeichen in Richtung Energiesparen zu setzen, schlägt der Umweltausschuss vor, im Jänner 2010 eine Energieberatungsoffensive zu starten. Nach Vorgesprächen mit Hrn. Ing. Krenmayr von der Niederösterreichischen Energieberatung und mit Hrn. Ing. Obermayer von Wien Energie Service Management, ist es möglich, als ersten Schritt im Jänner (28.01.2010) einen Energie-Beratungstag für jene Haushalte die laut Haushaltsbefragung hohe Energiekennzahlen haben auf der Stadtgemeinde anzubieten. Dieses Angebot kann nach einer Evaluierung auf alle PurkersdorferInnen ausgeweitet werden. Ein besonderes Angebot ist dabei, eine Gebäudethermographie in Zusammenarbeit mit Wien Energie zu günstigen Konditionen anzubieten. Die Stadtgemeinde Purkersdorf möchte die Hausbesitzer (Ein/Zweifamilienhäuser) die an der Haushaltsbefragung teilgenommen haben, mit einer Subvention unterstützen. Die Unterstützung der Gemeinde bewegt sich abhängig von den tatsächlichen Kosten für die Thermographie in der Höhe von 10% - 20 %. Insgesamt wird für diese Maßnahme ein Kostenrahmen von maximal € 1.000,- zu Verfügung gestellt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat beschließt  einen finanziellen Kostenrahmen von max. € 1.000,- laut Sachverhalt.

 

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:              max. € 1.000,-

Bedeckung:                                5/529000-729001

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Schmidl, Schlagitweit, Pauxberger, Schlögl, Erben, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthalten: 1 (Nemec)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                             ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009

 

Punkt: GR–0835 – StR Marga Schmidl

 

GEGENSTAND:   Baumpflegekonzept  Purkersdorf

 

Bericht

Um die Baumbetreuung für die nächsten Jahre zu optimieren, gibt es die Überlegung ein Baumpflegekonzept erstellen zu lassen. Im Folgenden einige Punkte, die aus fachlicher Sicht beachtet werden sollten:

Erstellung des Konzeptes für einen Zeitrahmen von mindestens 5 Jahren

Aufbauend auf Daten des bestehenden Baumkatasters – Optimierung der kontinuierlichen Pflege des Baumbestandes respektive des öffentlichen Grüns, Planliche Ausweisung der Bäume – Vernetzung mit Baumkataster – Festlegen von Kontrollen (abhängig vom Baumart/zustand in Hinblick auf Verkehrssicherheit aber auch Standortverbesserungen für Bäume, z.B. durch entsprechende Schnittmaßnahmen, Unterpflanzungen, Anfahrschutzmaßnahmen,..) – Planung von Baumfällungen (Bäume die durch Pflegemaßnahmen nicht mehr verkehrssicher gemacht werden können) - Ausweisung von Neupflanzungen (unter Berücksichtigung von Standort, Baumart, Jungbaumpflege,..) – Interne Arbeitsplanung (Vorgaben für Arbeiten des Bauhofes, ..) - Kostenübersicht und Kostentransparenz (erleichtert Budgetierung über mehrere Jahre hinweg)

 

Folgende Angaben sollten gemacht werden:

 

Die Vergabe der Arbeiten kann dann jeweils gesondert erfolgen. Um eine kontinuierliche Pflege (mehrjährige Kenntnis der Bäume erleichtert Arbeiten, vor allem bei geänderten Bedingungen z.B. nach Schlechtwetterereignissen) zu ermöglichen und um den jährlichen Arbeitsaufwand für die Gemeinde zu minimieren ist eine einmalige Vergabe aufbauend auf dem Pflegekonzept überlegenswert, bei Vergabe an den Ersteller des Konzeptes Kostenreduktionen möglich.

Folgende befugte Firmen werden zur Anbotserstellung eingeladen:

ÖBF, Ing. Hudak

Greentec Purkersdorf

Vlasitz & Zodl, Wien

Saller, Wien

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Antrag StR Schmidl

 

GR-0836        Petition Klimabündnis

 

 

Petition Klimabündnis

 

 

Klimabündnis Österreich ist an die Stadtgemeinde Purkersdorf herangetreten und bittet um Unterstützung der Klimaschutzforderungen für die UN-Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen. Um zur Rettung des Weltklimas beizutragen, können Klimabündnis-Gemeinden jetzt mit der Unterzeichung der Petition nationalen PolitikerInnen ihre Botschaft mit auf den Weg nach Kopenhagen geben.

Klimabündnis Österreich wird gemeinsam mit BürgermeisterInnen, Unternehmen und SchülerInnen die gesammelten Petitionen direkt in Kopenhagen an die österreichische Delegation übergeben.

Stadträtin Schmidl empfiehlt dem Gemeinderat, die Petition des Klimabündnis zu unterzeichnen und stellt folgenden

 

Antrag:

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für die Gemeinde-Petition aus und empfiehlt dem Bürgermeister nachfolgende Petition zu unterzeichnen.

 

 

Dazu sprachen:

Schmidl, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthalten: 1 (Orthofer)

 

 

 

27. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 13. Oktober 2009

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet Sitzung um 07.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Es wird festgestellt, dass die Einladung zur gegenständlichen Sitzung gemäß § 57

Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 NÖ GO 1973 i.d.g.F. rechtzeitig schriftlich unter Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung einberufen worden ist.

 

Es wird weiters festgestellt, dass neben dem Vorsitzenden vier  Mitglieder erschienen sind, womit das Mindestpräsenzquorum von mindestens der Hälfte der weiteren Mitglieder neben dem Vorsitzenden gemäß § 57 Abs. 2 i.V. mit § 121 NÖ GO 1973 i.d.g.F. erfüllt ist. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

zu 2) Kassenprüfung

 

elektronisches Kassabuch

 

Eingesehen wird das elektronische Kassabuch der Hauptkassa und festgestellt,

dass der Endsaldo mit dem ordnungsgemäß verwahrten Bargeld übereinstimmt.

Der Endsaldo beträgt zum heutigen Tage: € 1.657,61

 

 

Ende der Sitzung:    07.37 Uhr

 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken für die Kontrolle der Kassa.

_______________________________________________________________________

 

 

28. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 26. November 2009

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.03 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

zu 2) Prüfung der Subvention - FCP

 

Der FCP wurde in der letzten Ausschusssitzung am 16. September 2009 ersucht den Posten „Platzbetreuung und Verwaltung“ in Höhe von € 25.700,09 näher zu erläutern (Wirtschaftsjahr 2007) und per E-Mail an den Ausschussvorsitzenden zu übersenden, der anschließend die einzelnen Ausschussmitglieder davon informieren wird.

 

Mit Datum vom 12. November 2009 liegt nunmehr eine E-Mail betreffend die geforderten Erläuterungen zur Position „Platzbetreuung und Verwaltung“ vor.

 

Der Prüfungsausschuss empfiehlt, alle Förderungen die von der Stadtgemeinde Purkersdorf an den FCP zur Auszahlung kommen, sollten in den betreffenden Abrechnungen „bezeichnungskonform“ angeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Zu 3) Prüfung der Subvention – Aktive Wirtschaft

 

Die Aktive Wirtschaft wurde in der letzten Ausschusssitzung am 16. September 2009 ersucht, die Unterlagen 2007 an den Ausschussvorsitzenden bis Mitte Oktober 2009 per E-Mail zu übersenden, der anschließend die einzelnen Ausschussmitglieder davon informiert.

 

Mit Eingangsdatum vom 21. Oktober 2009 liegt nunmehr eine Ein- und Ausgabenrechnung für das

Haushaltsjahr 2007 der Aktiven Wirtschaft Purkersdorf vor, diese wurde vom Stadtamt per

E-Mail am 23. Oktober 2009 dem Ausschussvorsitzenden zugestellt.

 

Der Prüfungsausschuss nimmt die Abrechnung der Aktiven Wirtschaft zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Zu 4) Vereinsprüfung

 

a) Purkersdorfer Typen

 

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.

 

b) NÖ Seniorenbund

 

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.

 

c) Purkersdorfer Kinderfreunde

 

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.

 

d) Stadtkapelle Purkersdorf

 

Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.

 

Damit hat der Prüfungsausschuss alle Vereine die im Jahr 2008 mehr als € 1.000,00 Basissubvention erhalten haben geprüft und für in Ordnung befunden.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Zu 5) Wahlamt

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass Schwankungen im Bereich „Sonstige Ausgaben – Position Wahlamt“ aufscheinen und nimmt sich vor bei der nächsten Sitzung die personenbezogenen Nebengebühren lt. Nebengebührenordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf zu prüfen. 

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Zu 6) Volkshochschule   

 

Der Prüfungsausschuss diskutiert und prüft die Unterlagen der Volkshochschule und stellt die vorbildliche Führung der Konten fest.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken für die Prüfung sämtlicher Subventionen , nehmen das Ergebnis zur Kenntnis und leiten dieses an die betroffenen Vereine weiter.      

_______________________________________________________________________

 

Zu 7) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Termin der nächsten Sitzung:     

Donnerstag, 18. März 2010, 18.00 Uhr

 

Tagesordnung:

1.      Rechnungsabschluss 2009

2.      Prüfung der Abrechnung Postkutsche

 3.  Prüfung der Nebengebührenordnung

 

Zu 9) Allfälliges

 

keine Wortmeldung

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Erscheinen und schließt die Sitzung um 19.24 Uhr.

 

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

GR-0839        Änderungen in der Zusammensetzung von Ausschüssen u.ä.

 

 

LiB & Grüne (GR Aicher)

 

Volksschulausschuss

 

statt Frau Prager     NEU:  GR Christian Schlagitweit

 

 

ÖVP (GR Zöchinger)

 

 Verifikatoren Gemeinderat ÖVP - statt Watznauer - Urban, Ersatz Zöchinger

 

Verifikator Stadtrat ÖVP - Ersatz - statt Gaugl - Oppitz

 

Ordner im Gemeinderat - statt Gaugl - Zöchinger, Ersatz Oppitz

 

Disziplinarkommission - statt Gaugl - Zöchinger, Ersatz Wimberger

 

Gemeindevermittlungsamt - Ersatz statt Gaugl - Pauxberger

 

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt die von den Fraktionen LiB & Grüne und ÖVP eingebrachten Änderungen zur Kenntnis und genehmigt die beantragten Veränderung in den genannten Ausschüssen, Entsendungen usw.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

 

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2009

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne

fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 02.12.2009

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

Solidarität mit der Partnergemeinde Göstling zum Erhalt der Ybbstalbahn

 

Begründung

 

 

I. Zur Dringlichkeit:

Purkersdorf ist Partnergemeinde von Göstling, das von der geplanten Einstellung der Ybbstalbahn betroffen ist. Inzwischen ist die Ybbstalbahn Entwicklungs-Genossenschaft gegründet worden, die nicht nur ein konkretes Konzept zur Weiterführung der Ybbstalbahn ausgearbeitet hat, sondern auch ein Gesamtmobilitätskonzept Bahn&Bus Oberes Ybbstal

 

II. Zum Antrag:

Der Gemeinderat von Purkersdorf erklärt sich solidarisch mit der Partnergemeinde Göstling im Bemühen um den Erhalt der Ybbstalbahn und für ein Gesamtmobilitätskonzept. Der  Landeshauptmann, die Landesregierung und die ÖBB werden um konkrete Unterstützung dafür ersucht

 

Purkersdorf, am 1. Dezember 2009

Dazu sprachen:

Schlagitweit, Schlögl, Pauxberger, Orthofer

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

 

 

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2009

 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

 

Liste Baum & Grüne

fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 02.12.2009:

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

1.      die Gemeinde tritt im Rahmen des Volksschulausschusses dafür ein, dass für das Schuljahr 2010/ 2011 (und darüber hinaus) geeignete Räume für die Volksschule in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden, damit alle Klassen in der VS untergebracht werden können.

 

2.      die Gemeinde gibt eine Bedarfsplanung für Kindergärten, Schulen, Hort und andere öffentliche Einrichtungen, auch Altersheimplätze in Auftrag.

 

Begründung

 

I. Zur Dringlichkeit:

 

Die derzeit schon sehr beengte Situation in der Volksschule und im Hort ist bekannt.

Die Raumsituation in der VS wird dadurch verschärft, dass ab dem nächsten Schuljahr (ab September 2010) es in der Volksschule eine 1. Klasse mehr (4) geben muss.

Damit fehlt ein Klassenraum.
Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, der nächste Gemeinderat kann nicht abgewartet werden.

Ebenso ist die Bedarfsplanung bereits zu lange verabsäumt worden, um mindestens ein weiteres halbes Jahr zuzuwarten, bis mit der Umsetzung begonnen wird.

II. Zum Antrag:

Zu 1.
Um eine Lösung für eine adäquate Unterbringung der Volksschulkinder bis September 2010  zu finden, muss dringend daran gearbeitet werden; mit diesem Zeitrahmen kann nur eine Notlösung gefunden werden.

Zu 2.

Damit eine qualitative Versorgung mit Betreuungsplätzen aller Altersgruppen gesichert ist, ist eine vorausschauende Erhebung des Bedarfes und eine vorausschauende langfristige Planung durch die Gemeinde notwendig (Finanzen, Reserveflächen etc.)

Purkersdorf, am 1. Dezember 2009

Dazu sprachen:

Schlögl, Cambruzzi, Erben, Parzer, Traurig, Orthofer

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Der Antrag wird an den Familien- und den Sozialausschuss zur vorbereitenden Beratung weitergeleitet.

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:

einstimmig

 

 

 

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2009

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne

fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 02.12.2009

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Heizkostenzuschusses soll statt auf € 150,-- auf € 200,-- erhöht werden (Bemessungsgrundlage: Ausgleichsrichtsatz zuzüglich € 80,--). und den Empfängern soll darüber hinaus eine kostenlose Energieberatung angeboten werden.

Begründung

I. Zur Dringlichkeit:

Die angespannte Wirtschaftslage sowie die geringen Kollektivvertragserhöhungen für nächstes Jahr bringen immer mehr Menschen in prekäre Situationen.

 

II. Zum Antrag:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt

den Heizkostenzuschuss auf € 200,-- zu erhöhen und gleichzeitig eine kostenlose Energieberatung anzubieten.

Purkersdorf, am 1. Dezember 2009

 

Dazu sprachen:

Cambruzzi, Aicher, Zöchinger

 

Diesen Antrag schließen sich die SPÖ- und ÖVP-Fraktion sowie die PUL als Antragsteller an.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig


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