Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!
Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.
Liste Baum & Grüne
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 23.00 Uhr
Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf
1) PRÄSENZFESTSTELLUNG
Anwesend waren: 30/Präsenzquorum: 22
NAME |
NAME |
AICHER GR Sabine |
PARZER GR Dr. Maria ab 19.04, Einleitende Erfordernisse |
BOLLAUF StR Susanne |
PAUXBERGER GR Johann |
CAMBRUZZI GR Manfred |
PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna |
DE BETTIN PADOLIN GR Markus |
PUTZ StR Christian |
ERBEN GR Karin |
SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian |
KAUKAL GR Beatrix |
SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl |
FELSBERGER GR Hermann |
SCHMIDL StR Margaretha |
FRANKE-LOSMANN GR Katharina ab 19.42 Uhr, Pkt. 0808 |
SEDA GR Michael |
KEITEL GR Werner |
TRAURIG GR Monika |
KÖCKEIS GR Friedrich |
WIMBERGER GR Gabriele |
MANDL StR Christine |
WEINZINGER StR Viktor |
MATZKA GR Mag.Dr. Christian ab 20.41 Uhr, Pkt. 0810 |
WISZNIEWSKI GR Karim |
MAYER StR Elisabeth |
WOLKERSTORFER GR Harald |
NEMEC GR Ingrid |
ZÖCHINGER GR Leopold |
OPPITZ StR Albrecht |
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ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf |
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entschuldigt:
BAUER GR Dr. Manfred |
REISNER GR Annemarie |
URBAN GR Silvia |
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Weiters waren anwesend:
HAIDER Baudir. Ing. Rainald |
NÖHRER Dkfm. Otmar |
HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard |
NOVOTNY Editha |
STANEK Josefine, Schriftführerin |
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2) Bestellen der Verifikatoren
21) Für die SPÖ: GR Inge Nemec
22) Für die ÖVP: GR Leopold Zöchinger
23) Für die LiB&GR: GR Sabine Aicher
24) Für die PUL: GR Manfred Cambruzzi
3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)
Josefine Stanek
4) Änderungen in der Tagesordnung
5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge
51) Erhaltung Ybbstalbahn
Antragsteller: LiB & Grüne u. GR Erben
52) Bedarfserhebung VS, Kindergärten, Hort usw.
Antragsteller: LiB & Grüne u. GR Erben
53) Bedarfserhebung Heizkostenzuschuss
Antragsteller: LiB & Grüne u. GR Erben
6) Berichte des Bürgermeisters
6.1. Förderabrechnung Baumpflege
Die NÖ Landesregierung, RU5, hat die Originalrechnungen des im Rahmen des Landschaftsfonds geförderten Projektes geprüft und der Stadtgemeinde einen Förderbetrag in Höhe von 20%, das sind € 4.860,00 zugesagt. Der Betrag wird in den nächsten Tagen überwiesen.
6.2. Fördereinreichung Alltagsradweg „Radland-NÖ“
Für die „Alltagsradwegebeschilderung“ können Förderungen bis zu 35% der Investitionskosten, maximal aber € 5.000,00, aus dem Titel RADLand-Förderung angesprochen werden. Die Stadtgemeinde hat ein entsprechendes Projekt eingereicht und Kosten in Höhe von € 6.491,60 geltend gemacht. Daraus würde eine Förderung in Höhe von € 2.272,06 resultieren.
6.3. Praktikum im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres
Die Direktorin des SPZ Purkersdorf hat ersucht, einen Schüler im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres ein Praktikum in der Stadtverwaltung absolvieren zu lassen. Ich habe das für den Schüler Lukas Fieber, Konst. Walz-Gasse 33, zugesagt. Lukas Fieber wird dieses Praktikum im Frühjahr eine Woche lang im Stadtamt durchlaufen.
6.4. Gemeinderatswahl 2010 – Konstituierung Gemeindewahlbehörde
Aufgrund der Festlegung des Stichtages für die Gemeinderatswahl 2010 muss die Konstituierung der Gemeindewahlbehörde zwischen 22.12. und 28.12.2009 stattfinden. Die Meldung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für die Gemeindewahlbehörde hat bis 21.12.2009 zu erfolgen.
Ich werde, um die Tage zwischen den Geiertagen nicht beanspruchen zu müssen, die Gemeindewahlbehörde entweder für 22.12., 18.30 Uhr, oder für 23.12. 08.30 Uhr, zur konstituierenden Sitzung einberufen.
Antrag
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
GR Manfred Cambruzzi: 3 schriftliche Anfragen an den Bürgermeister
Anfrage Nr. 1
Im Budget-Voranschlag 2010 findet sich unter der Position Stadtamt/ Mehrleistungsentschädigung der Betrag € 50.000,00. Die Purkersdorfer Liste – PUL ersucht um Nennung der Gründe um eine Steigerung um 25% der Mehrleistungsentschädigung von bisher € 40.000,00 auf € 50.000,00 zu rechtfertigen.
Antwort Bürgermeister
Dem heutigen Gemeinderat liegt ein Antrag zum Voranschlag 2010 vor, der das Ausmaß an Mehrdienstleistungen gleich wie im Vorjahr hält.
Anfrage Nr. 2
Der neu errichtete Kindergarten in der Wintergasse 46 ist seit 27.10.2009 in Betrieb.
Welche Gründe veranlassen die Stadtgemeinde die Eröffnung erst für Jänner/Februar 2010 zu planen und vorzunehmen?
Antwort Bürgermeister
Der Eröffnungstermin erst im Jahr 2010 war ein Wunsch der Kindergarteninspektorin, der Kindergartenleiterin und der Kindergartenpädagoginnen. Das Argument der Pädagoginnen ist, dass sich die Kinder ein paar Monate im Haus eingewöhnen sollen und eine vernünftige Vorbereitungsphase für dieses Fest mit den Kindern durchlaufen werden kann.
Anfrage Nr. 3
Schumann & Co
Veranstaltungen der Musikschule wurden bisher weder im Kulturausschuss beschlossen, noch durch den Stadtrat bewilligt.
Aus welchen schwerwiegenden Gründen musste daher das von der Musikschule bereits geplante und organisierte Konzert „Schumann & Co“ vom 22. Jänner 2010 auf den 19. März verschoben werden?
Antwort Bürgermeister
Schwerwiegende Gründe für die Verschiebung hat es nicht gegeben. Ich habe weder den einen noch den anderen Termin beeinflusst. Grundsätzlich ist jeder Termin Recht, wenn er mit der Stadtverwaltung abgesprochen ist, was hier nicht der Fall war. Außerdem findet am 23.01. im Stadtsaal eine große Veranstaltung statt, die ausreichend Vorbereitungszeit benötigt.
Veranstaltungen der Musikschule unterliegen nicht, wenn es sich um „interne“ Musikschultermine wie beispielsweise Klassen- und Vorspielabende, Konferenzen usw. handelt, einer ausdrücklichen Genehmigung durch ein Kollegialorgan der Stadt, weil es sich dabei um Veranstaltungen im Rahmen des Lehrbetriebes handelt und unter den Begriff laufende Verwaltung fällt. Anders verhält es sich im Fall des interdisziplinären Schumann-Abends, bei dem fremde Leistungen in Anspruch genommen werden müssen: Stadtsaal, Plakate usw., die sich über den laufenden Lehrbetrieb hinaus finanziell auswirken. Sobald alle für eine Entscheidung notwendigen Daten vorliegen wird ein Antrag an das zuständige Gremium formuliert.
GR Sabine Aicher – 5 schriftliche Anfragen an den Bürgermeister
1. Amtsblatt
Laut Definition handelt es sich beim Amtsblatt um ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.
· Wieso sind dann Fotos im Amtsblatt – noch dazu im herausnehmbaren Veranstaltungskalender – auf denen der BM Bürgern zum Geburtstag gratuliert?
Auch wenn es sich um Herr Dr. Schnitt und Frau Lukas, beide verdiente Purkersdorfer, handelt kann man von keiner amtlichen Mitteilung sprechen.
Außerdem ist es unüblich die neuen zustellungsbevollmächtigen Fraktionsvertreter abzubilden.
· Können die anderen Fraktionen die Fotos ihrer zustellungsbevollmächtigten Fraktionsvertreter ebenfalls im nächsten Amtsblatt abdrucken lassen?
Antwort Bürgermeister:
Es ist durchaus im öffentlichen Interesse verdiente MitbürgerInnen auch via Amtsblatt vor den Vorhang zu holen. Dies trifft im besonderen Maß auf die abgebildeten Geburtstagskinder Dr. Schnitt und Elfriede Lukas zu.
Die Abbildung von neuen FraktionssprecherInnen ist mir nicht bekannt, wäre aber aus meiner Sicht ebenfalls von öffentlichem Interesse.
Gemeint war bei der Anfrage offenbar die Angelobung des neuen Gemeinderates Fritz Köckeis, deren Veröffentlichung im Amtsblatt das öffentliche Interesse wohl kaum abgesprochen werden kann.
2. Grün- und Baumschnitt
Am Bauhof wird Grün- und Baumschnitt gesammelt.
Antwort Bürgermeister:
Grün- und Baumschnitt wird einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt, entsorgt werden nur vom Kontrahenten händisch herausgefilterte Fremdstoffe (meist Plastiktaschen und –flaschen, auch Glas) im Biomüll über die Restmüllentsorgung der Stadtgemeinde.
Aufgrund der 2008 abgerechneten Zahlen ergeben sich nachstehende Grünschnitt- und Häckselgutmengen:
Baumschnitt: 910 t
Laub-, Gras- und Kleinschnitt: 228 t
Gesamt 2008 1.038 t
Finanzieller Aufwand:
Häckseln: € 10.240,00
Verarbeitung € 41.309,40
Gesamt € 51.549,40
Der Laub-, Gras- und Kleinschnitt sowie der Baum- und Strauchschnitt werden zur Anlage unseres landwirtschaftlichen Kompostierers, Hr. Rada, Flachberg, gebracht. Laub-, Grasschnitt und Kleinschnitt wird direkt mit der Biotonne verrottet, Häckselgut wird einerseits als Strukturmaterial der Biotonne beigemengt und andrerseits direkt in landwirtschaftliche Flächen eingebracht. Die aus der Verrottung entstehende Komposterde wird gesiebt und im Lauf des Jahres auf von der Behörde genehmigte landwirtschaftliche Betriebsflächen aufgebracht. Das fertige Material wir 2 x im Jahr untersucht, um sicherzustellen, dass die Konsistens auch den Auflagen der Behörde entspricht.
Direkte Einnahmen gibt es nur im Laub-, Gras- und Kleinschnitt- Bereich, wenn die Anlieferung am Wirtschaftshof haushaltsübliche Mengen überschreitet. Grundsätzlich wird diese Leistung aber durch die Abfallwirtschaftsabgabe, das ist der vom Gemeinderat verordnete Aufschlag auf die Abfallwirtschaftsgebühr, gedeckt.
Für 2009 können abschließende Zahlen noch nicht genannt werden. Aufgrund der Sturmereignisse des Jahres 2009 wird aber das Volumen im Häckselbereich über jenem des Jahres 2008 liegen. Es darf angenommen werden, dass sich dieser Trend auch 2010 zeigen wird, weil viele Baumschnitte nach dem Sturm noch nicht verarbeitet sind.
3. Anton Wenzel Prager Gasse
Zu Baudurchführung der zuletzt fertig gestellten Wohnhausanlage der wvg – Bauträger- GesmbH in der Anton-Wenzel-Prager- Gasse 7- 9 wird um Auskunft gebeten, weshalb in Abgehung vom bewilligten Einreichplan die nötigen Kinderspielflächen nicht im vorgesehen und rechtlich vorgeschriebenen Ausmaß realisiert wurden.
Für insgesamt 52 Wohnungen sind in der Wohnhausanlage nach der Fertigstellung nunmehr allenfalls geschätzte 50 m² als Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, auf denen nicht mehr als eine Sandkiste und eine Schaukel angeboten sind, was – abgesehen von der Missachtung klarer Rechtsnormen – kläglichen Substandard darstellt.
Insbesondere wird um Auskunft ersucht,
Antwort Bürgermeister:
Dazu habe ich nachfolgende Stellungnahme vom Stadtamt erhalten:
zu 1) Mit Bescheid vom 0802.2008 wurde im Zuge der Projektsbewilligung für die Wohnhausanlage ein Kinderspielplatz mit einer Gesamtfläche von 386 m', wie in den Einreichunterlagen dargestellt, mitbewilligt. In der Vorprüfungsniederschrift ist festgehalten, dass auf der nördlichen Freifläche der Liegenschaft ein Kinderspielplatz mit 386 m' eingerichtet wird. Aufgrund der einschlägigen Verordnung ist eine Mindestfläche von 150 m', zuzüglich 5 m' ab der 10. Wohneinheit erforderlich. Das ergibt im gegenständlichen Fall eine vorzuschreibende Spielplatzfläche im Ausmaß von 360 m'. Mit der geplanten Fläche und ausgeführten von 386 m' wird dem NÖSpielplatzgesetz 2002 entsprochen.
zu2) Im Zuge der Fertigstellungsmeldung wurde bezüglich des Kinderspielplatzes keine Abänderung gemeldet und im Lageplan des Bestandsplanes die Fläche mit 386 m' ausgewiesen.
zu 3) Der Baubehörde obliegt nicht die Durchführung der örtlichen Bauaufsicht. Es wurden keine Abweichungen und Verstöße gegen die Bestimmungen der Bauordnung. zur Anzeige gebracht. Eine andere, fremde Nutzung der eingezeichneten Spielplatzflächen ist der Baubehörde nicht bekannt. Wie schon erwähnt, wurde im Zuge der Fertigstellungsmeldung bezüglich des Kinderspielplatzes keine Abänderung gemeldet und im Lageplan des Bestandsplanes die Fläche mit 386 m' ausgewiesen. Im Übrigen haftet der Bauführer für die bewilligungsgemäße Ausführung.
zu 4) Zur Vermutung einer konsenslosen Abänderung wäre eine Durchführung einer bewilligungspflichtigen Änderung die Voraussetzung. Eine Abänderung des Projektes, welche eine bewilligungspflichtige Maßnahme darstellen könnte, wurde der Baubehörde nicht zur Kenntnis gebracht. Werden konsenslose Abänderungen durchgeführt, die jedoch den einschlägigen Bestimmungen entsprechen, ist eine nachträgliche Bewilligung zu erteilen. Aufgrund der Fertigstellungsanzeige liegt keine konsenslose Abweichung bezüglich des Kinderspielplatzes vor. Bewilligung oder Versagung von bewilligungspflichtigen Abänderungen obliegen der Baubehörde 1. Instanz, in Purkersdorf also dem Stadtamt.
zu 5) Würden Einreichpläne konsenslos abgeändert, wäre das eindeutig der Tatbestand der Urkundenfälschung. Ich gehe davon aus, dass das so nicht gemeint war. Gemeint ist offensichtlich eine konsenslose Änderung eines bewilligten Projektes, die mit entsprechenden Einreichunterlagen bei der Baubehörde mit einem Antrag um nachträgliche baubehördliche Bewilligung einzureichen wäre. Die Baubehörde hätte einem solchen Antrag dann stattzugeben, wenn kein Widerspruch zu den Bestimmungen der NÖ Bauordnung bzw. zu den raumordnerischen Normen besteht. Im Fall einer konsenslosen, nicht bewilligungsfähigen Ausführung einer Projektänderung hat die Baubehörde den Abbruch und die Herstellung des bewilligten Zustandes vorzuschreiben.
zu 6) Es haben keine Bediensteten des Stadtamtes bzw. der Bausachverständige am "glanzvollen Eröffnungsevent" teilgenommen.
Abschließend wird folgendes festgehalten: Das NÖ-Spielplatzgesetz 2002 setzt den behördlichen Wirkungsrahmen mit der Feststellung der erforderlichen Größe des Spielplatzes im Baubewilligungsbescheid fest. Nach diesem Gesetz stehen der Baubehörde keine weiteren Auflagen bzw. Bestimmungen im Baubewilligungsbescheid zu. Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 28.03.2003 die Aufhebung der Verordnung über die Ausgestaltung von Kinderspielplätzen aufgehoben. Im NÖ-Spielplatzgesetz 2002 sind ausschließlich Festlegungen über die Errichtung von Zäunen und Geländern sowie bei der Ausführung die Bedachtnahme auf den Stand der Technik angeführt. Über die Ausstattung selbst sind keine Normen oder andere Ausführungsvorschriften verbindlich erklärt worden und daher auch nicht vollziehbar. Der Baubehörde wird vom Gesetz keine Ermächtigung zur Vorschreibungen bestimmter Ausstattung von Kinderspielplätzen im großvolumigen Wohnbau zugestanden.
4. Wohnbauprojekt Wintergasse 48
In der Zeitschrift Rundschau schreibt der Bürgermeister, dass „von den 24 Reihenhäusern und Doppelhäusern nahezu alle verkauft sind“.
Diese Aussage stimmt nicht mit den bisherigen Informationen aus der Wipur überein, daher unsere Fragen:
Antwort Bürgermeister:
Dazu gibt liegt der heutigen Sitzung ein Bericht aus der Gesellschaft vor, die den Verwertungsfortschrift des Projektes darstellt. Eine Miet/Kauf-Variante wurde von verschiedenen Seiten des Gemeinderates immer wieder gefordert und deshalb der WIPUR zur Umsetzung empfohlen. Die Konsequenz für die Wipur ist, dass der Rückzahlungszeitraum länger wird. Ich sehe bei den gewählten Varianten keine wesentlichen Risken.
5. Heizkostenzuschuss
In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.08 wurde folgendes beschlossen:
„Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf € 150,--. Als Bemessungsgrundlage wird der Ausgleichsrichtsatz zuzüglich € 100,-- herangezogen. Die sonstigen Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses bleiben bis auf Widerruf unverändert.
Den Empfängern dieses Zuschusses soll eine kostenlose Energieberatung angeboten werden“
Antwort Bürgermeister:
Die Beantwortung dieser Frage kann aufgrund der Kurzfristigkeit heute nicht beantwortet werden wird aber in den nächsten Tagen schriftlich nachgereicht.
Dazu sprachen:
Schlögl, Aicher
NACHTRAG vom 5.1.2010
Antwort des Bürgermeisters
zu Punkt 1:
Für die Heizperiode 2008/2009 wurde 73 Personen/Haushalten der Heizkostenzuschuss gewährt. Für die Heizperiode 2009/2010 haben bereits 20 Personen um den Heizkostenzuschuss angesucht und erhalten.
zu Punkt 2:
Die kostenlose Energieberatung wird den PurkersdorferInnen über das Amtsblatt angeboten, weiters wird in dem persönlichen Schreiben über die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses auf die kostenlose, persönliche Heizberatung durch die Umweltberatung des Landes Niederösterreichs, Tel.: 02742/71829, hingewiesen.
zu Punkt 3:
Die Stadtgemeinde führt keine Aufzeichnungen, diesbezüglich wäre die zuständige Umweltstadträtin zu befragen. Wir erhalten auch keine Rückmeldungen seitens der NÖ Landesregierung über die Inanspruchnahme der Beratungstätigkeiten durch PurkersdorferInnen.
8) Sitzungsplan 2010
Sitzungstermine 2010
Wochentag |
Stadtrat |
Gemeinderat |
Dienstag |
16.02.2010 |
|
Dienstag |
23.03.2010 |
|
Dienstag |
|
30.03.2010 |
Dienstag |
18.05.2010 |
|
Dienstag |
22.06.2010 |
|
Dienstag |
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29.06.2010 |
Dienstag |
10.08.2010 |
|
Dienstag |
21.09.2010 |
|
Dienstag |
|
28.09.2010 |
Dienstag |
19.10.2010 |
|
Dienstag |
30.11.2010 |
|
Dienstag |
|
07.12.2010 |
3. Genehmigung von Protokollen
Verifizierung des Protokolles vom 29.09.2009
Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 29.09.2009 keine Einwände haben.
Das Protokoll vom 29.09.2009 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
GR-0804 BGM Mag. Karl Schlögl
WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft
Bericht
WIPUR-Finanzierungen
Im beigefügten Übersichtsblatt ist der Status der WIPUR-Finanzierungen per Stichtag 30.09.2009 dargestellt. Die Übersicht der CHF-Finanzierungen zeigt folgende Eckdaten:
·
Kreditstand bei
Aufnahme: CHF
32.673.327,62 (€ 21.896.869,17 bewertet zum Aufnahmekurs)
bisherige Tilgungen: CHF 18.267.269,66
Kreditstand zum 30.09.2009: CHF 14.406.057,96 (€ 9.514.918,57 bewertet
zum letzten Stichtagskurs).
· Im Vergleich zu einer EUR-Finanzierung ist die CHF-Finanzierung zum Stichtag 30.09.2009 mit € 2.409,221,84 (Zinsen und Währung) klar im Vorteil.
Unter Berücksichtigung der EUR-Finanzierungen hat die WIPUR zum 30.09.2009 offene Kreditverbindlichkeiten in Höhe von € 11.535.165,46.
Darüberhinaus gibt es noch 2 Baufinanzrahmen für die Projekte Wintergasse 46 und 48:
·
Rahmen Wintergasse 46
(Kindergarten): € 2.900.000,--
Ausnützung zum 30.09.2009: € 2.100.000,--
·
Rahmen Wintergasse 48
(Häuser): € 5.000.000,--
Ausnützung zum 30.09.2009: € 3.800.730,--
Projekt Neubau Kindergarten Wintergasse 46
Das Gebäude des neuen Kindergartens – Aussenanlagen werden erst im Frühjahr 2010 übergeben - in der Wintergasse 46 wurde am Montag, 19.10.2009 programmgemäß an die Stadtgemeinde Purkersdorf übergeben. Seit Dienstag, 27.10.2009 läuft bereits der Betrieb im neuen Gebäude. Die Rückmeldungen sind alle durchwegs positiv – die Kinder und das Betreuungspersonal fühlen sich sehr wohl.
Für die WIPUR gibt es jetzt da und dort noch kleine Aus- bzw. Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Im Großen und Ganzen ist das Projekt Neubau Kindergarten Wintergasse 46, was die Bauarbeiten betrifft, abgeschlossen. Ganz anders sieht es auf der Abrechnungsebene aus. Hier ist noch einiges zu tun. Die Firmen wurden nunmehr zur Legung der Schlussrechnung aufgefordert. So wie es aussieht, ist eine komplette Abrechnung des Projektes nicht vor 2 Monaten zu erwarten, da speziell bei den Schlussrechnungen umfangreiche Prüfroutinen durchlaufen werden müssen.
Die bereits in der letzten Gemeinderatssitzung kommunizierten Netto-Errichtungskosten inklusive Einrichtung und Außenspielgeräten in Höhe von rund € 3,9 Millionen werden aus heutiger Sicht halten.
Die offizielle Eröffnung des Kindergartens ist für Jänner/Februar 2010 geplant – diese wird von der Stadtgemeinde Purkersdorf organisiert und durchgeführt.
Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48
Die Bauarbeiten beim Projekt Wintergasse 48 sind im Großen und Ganzen abgeschlossen. Es gibt da und dort noch kleine Nachbesserungsarbeiten, aber ansonsten ist die Baustelle fertig.
Es werden auch bereits laufend die einzelnen Wohneinheiten an die Wohnungswerber übergeben. Mit Stichtag 15.11.2009 waren bereits 16 Wohneinheiten übergeben, 17 Verträge unterschrieben und für die restlichen 7 Wohneinheiten gibt es schriftliche Zusagen, dass die Wohneinheiten genommen werden. Die Verträge werden demnächst unter Dach und Fach sein, sodass dann alle Wohneinheiten einen Abnehmer gefunden haben – dies bereits 1 Monat nach Fertigstellung des Projektes.
Die ausführenden Firmen wurden zur Legung der Schlußrechnung aufgefordert. Die derzeitigen Abrechnungen und Hochrechnungen der Kosten zeigen ein sehr stabiles Bild im Vergleich zu den budgetierten Kosten. Eine komplette Abrechnung auch mit der Darstellung des Verkaufs bzw. der Vermietung in Zahlen kann es erst nach Abschluss sämtlicher Abrechnungen bzw. Verträge geben.
Zu diesem Bericht sprachen:
Schlögl, Parzer, Aicher, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0805 – Bürgermeister Mag. Karl SCHLÖGL
GEGENSTAND: Erhöhung des Aufschlages bei variablen Darlehen - Bericht
B E R I C H T
Mit Schreiben vom 09. September 2009 an die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die UniCredit Bank Austria AG mitgeteilt, dass sie bei den variabel verzinsten Ausleihungen die Aufschläge auf den EURIBOR bzw. LIBOR ab 01.01.2010 auf 0,30 % - Punkte anheben muss, widrigenfalls würden die Kreditvereinbarungen gekündigt.
Da nicht nur Purkersdorf betroffen ist, führte der Österreichische Städtebund in dieser Angelegenheit in der
Zwischenzeit mit Vertretern der Bank Austria auf verschiedenen Ebenen Gespräche und kann daher per Rundschreiben Nr. 22/2009 vom 04. November 2009 folgendes berichten:
In den Beratungen wurden die Vertreter der Bank Austria umfassend über die aktuelle Situation der kommunalen Haushalte und Erwartungen für 2010 informiert. Im Sinne der langjährigen Partnerschaft des
Institutes mit den österreichischen Städten und Gemeinden wurden zwischen Städtebund und Bank Austria eine vorläufige bis Ende 2010 befristete Lösung akkordiert, die der derzeit schwierigen Situation der Kommunen in vollem Umfange Rechnung trägt.
Das heißt, dass die Angelegenheit bis Ende 2010 vorläufig ausgesetzt und darüber hinaus eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Bank und der Finanzkommission etabliert wird um die Fragen der Kommunalfinanzierung und die Refinanzierungslage am Markt zu erörtern.
Zu diesem Bericht sprachen:
Schlögl, Parzer
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Bgm. Mag. Karl Schlögl ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0806 – Bürgermeister Mag. Karl SCHLÖGL
GEGENSTAND: Open Air Sommer 2010
S A C H V E R H A L T
Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt auch im Jahr 2010 wieder ein umfangreiches Kulturprogramm auszurichten. Höhepunkte dieser Eventreihen sind wiederum zwei Open Air-Auftritte am Hauptplatz (12.06.: Jimmy Cliff, 04.09.: EAV o. Fendrich o. Stürmer.
Die Kalkulation für den Open Air Konzerte 2010 sieht wie folgt aus:
Ausgaben |
€ |
Einnahmen |
€ |
Jimmy Cliff (o. and. Int. Künstler) EAV, Fendrich oder Stürmer |
50.000,00 |
UNIQA |
22.000,00 |
Wien-Energie |
12.000,00 |
||
Regionale Vorbands |
3.000,00 |
2 Sponsoren Sturm-Markting |
8.000,00 |
Ton/Licht/Bühne |
20.000,00 |
Immorent/EÖSPC |
7.000,00 |
Hotel und Transporte |
3.000,00 |
HYPO NÖ |
6.000,00 |
Gastro/Catering, Band VIP-Service, Bühnenarbeiter Feuerwehr, RK, ASB |
5.000,00 |
Land NÖ |
3.000,00 |
Gastrohütten |
1.000,00 |
||
VIP-Karten |
4.000,00 |
||
Div. Kleinsponsoren |
2.000,00 |
||
Security |
3.000,00 |
|
|
Diverses/Unvorhergesehenes |
2.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Gesamt Ausgaben |
87.000,00 |
Gesamt Einnahmen |
65.000,00 |
Finanzierungsdelta € |
22.000,00 |
Alle angeführten verstehen sich NETTO!
Für eine entsprechende Bedeckung des Open Air Sommers 2010 ist im Haushaltplan 2010 vorgesorgt worden.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für die Durchführung des Open Air Sommers 2010 aus und genehmigt den vorliegenden Kostenrahmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, innerhalb des Kostenrahmens die Veranstaltungen auszurichten und die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Haushaltsstelle: 5/859000-728002
6/859000+810001
6/859000+871100
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Zöchinger, Cambruzzi, Schlagitweit, Erben
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19
Dagegen: 8 (Aicher, Schmidl, Parzer, Schlagitweit, Erben, Cambruzzi, Zöchinger, Wimberger)
Enthalten: 3 (Oppitz, Mayer, Pauxberger)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0807 – Bgm. Mag. Karl Schlögl
GEGENSTAND:
WIPUR – Landeskindergarten III – Franz Ruhmgasse – Verkauf an WIPUR – Garantieerklärung - Mietvertrag
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 unter Punkt 4.4. GR-0329 beschlossen, dass nach dem Verkauf des Kindergartens I in der Schwarzhubergasse 5 auch die anderen Kindergartenliegenschaften Schritt für Schritt an die WIPUR GmbH verkauft werden sollen.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt daher, das Grundstück Nr. 281/65 inneliegend in der EZ 1793 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkersdorf im Ausmaß von insgesamt 2.400 m² inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens III an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf zu einem Preis von € 700.000,-- zu verkaufen. Ein Schätzgutachten vom Dezember 2008 hat einen Verkehrswert von € 643.000,-- ermittelt.
Der beiliegende Kaufvertrag wurde in Abstimmung mit dem Notariat Fuchs & Reim erstellt. Die Refinanzierung bei der WIPUR GmbH erfolgt durch Vermietung des Grundstückes und des Gebäudes an die Stadtgemeinde Purkersdorf. Der beiliegende Mietvertrag wurde vom Notariat Fuchs & Reim, Purkersdorf, errichtet.
Um den Kauf des Grundstückes Franz Ruhm-Gasse 4 finanzieren zu können, muss die WIPUR GmbH ein Darlehen in der Höhe von € 700.000,-- aufnehmen. Damit die WIPUR GmbH in den Genuss günstiger Darlehenskonditionen des öffentlichen Sektors (Unterschied im Aufschlag 2,5% !) kommen kann, ist eine Garantieerklärung der Stadtgemeinde Purkersdorf gegenüber der kreditgewährenden Bank notwendig. Diese Garantieerklärung wird eingeschränkt sein auf den das Darlehen betreffenden Grundstückskauf Franz Ruhm-Gasse 4.
Erklärung:
Im Jahr 2006 wurde der Kindergarten I an die WIPUR verkauft. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2007 stimmte die Stadtgemeinde grundsätzlich zu, auch die anderen Kindergärten der Stadt an die WIPUR zu verkaufen und das Facility Management für alle drei Kindergärten an die WIPUR zu übertragen.
Im Dezember 2007 erfolgte der Verkauf des Kindergartens II an die WIPUR.
In der Sitzung des Gemeinderates am 02. Dezember 2009 wird die Stadtgemeinde den letzten Kindergarten, nämlich III - Franz Ruhm Gasse, an die Wipur für einen Verkaufspreis von € 700.000,00 verkaufen (Schätzgutachten liegt vor).Für die Aufnahme eines Darlehens durch die Wipur über diesen Betrag, verlangt das kreditgebende Geldinstitut (BAWAG-PSK) eine Garantieerklärung der Stadtgemeinde, damit die günstigeren Kreditkonditionen des öffentlichen Sektors ( Zinssatz ca. 2,50 Prozentpunkte p.a. billiger ), auch zugunsten der WIPUR Anwendung finden können. In dieser Variante würden auch die Kosten für eine etwaige Hypothekarbesicherung, 1,2 %, nicht anfallen, weil sich die Bank mit der Garantieerklärung zufrieden gibt.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt betrifft den Grunderwerb und die damit verbundenen Gebühren und Steuern:
Um die Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2001, Artikel 34 anwenden zu können (Ersparnis der Grunderwerbssteuer 4,5 % und der Eintragungsgebühr 1,0% ), hat der Gemeinderat aufgrund einer Empfehlung des Bundesministeriums für Finanzen den Beschluss vom 27.03.2007 gefasst, alle Kindergärten an die WIPUR zu übergeben. Falls nicht würde das bedeuten, dass im Falle eines Nichtverkaufes des Kindergartens III für die beiden bereits getätigten Verkäufe Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühren in Höhe von rd. € 54.000,00 anfallen würden, natürlich auch für den bevorstehenden Verkauf. Insgesamt reden wir über eine Steuer- und Gebührensumme in Höhe von ca. € 80.000 !, etwaige Strafzuschläge nicht eingerechnet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine positive Beurteilung des Rechtsgeschäftes durch den Gemeinderat und in weiterer Folge durch die NÖ Landesregierung nachhaltig einen finanziellen Mehraufwand (Zinsen ca. 130000 über die Laufzeit, Steuern- und Gebühren ca. 80.000) hintanhalten würde.
Antrag
Die Stadtgemeinde Purkersdorf verkauft an die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH das Grundstück Nr. 281/65 inneliegend in der EZ 1793 des Grundbuches der Katastralgemeinde 01906 Purkerdorf im Ausmaß von insgesamt 2.400 m² inklusive dem darauf befindlichen Gebäude des Kindergartens III gemäß dem beiliegenden Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von € 700.000,--.
Weiters mietet die Stadtgemeinde Purkersdorf gemäß dem beiliegenden Mietvertrag das Grundstück samt Gebäude von der WIPUR GmbH an.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf gibt eine Garantieerklärung für eine Darlehensaufnahme der WIPUR GmbH in Höhe von € 700.000,-- gegenüber der kreditgewährenden Bank zum Zweck des Erwerbes der Liegenschaft Franz Ruhm-Gasse 4 ab.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt den Bürgermeister als alleinigen Gesellschaftervertreter der WIPUR GmbH den vorliegenden Kaufvertrag mittels Gesellschafterbeschlusses zu genehmigen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Zöchinger, Schlagitweit, Cambruzzi, Parzer, Erben, Orthofer
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 20
Dagegen: 4 (Parzer, Schlagitweit, Schmidl, Erben)
Enthalten: 6 (Aicher, Wimberger, Pauxberger, Mayer, Oppitz, Zöchinger)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 02.12.2009
Punkt: 4.1a. – GR-0808 Bgm. Mag. Karl Schlögl
Gegenstand: NÖ Landeskindergarten I, Wintergasse 46 – Einrichten eines
Fahrtendienstes
Im Rahmen einer Elterbesprechung im neuen Kindergarten I wurde von einigen Eltern der Wunsch geäußert, einen Fahrtendienst für Kindergartenkinder einzurichten (Bringdienst!). Eine Bedarfserhebung hat ergeben, dass ursprünglich 15 Eltern eine solche Einrichtung benötigen würden, davon sind schlussendlich 9 Anmeldungen übrig geblieben.
Die Stadtverwaltung hat vorerst die Kosten für einen Fahrtendienst über das Stadttaxi erhoben. Die Kosten dafür lagen in einer unvertretbaren Höhe.
Als Alternative wurde eine Anfrage an das Rote Kreuz gestellt, ob es bereit wäre, den Kindergartentransport für die Gemeinde durchzuführen. Nach einem grundsätzlichen ja des RK konnte ein Lösung gefunden werden, die unter ½ des Stadttaxibetriebes kostet. Das kostenintensivste am Fahrtbetrieb sein die Personalkosten, weil Kindergartentrasporte nur mit einer zusätzlichen Begleitperson durchgeführt werden dürfen.
Ein Vertrag mit dem ÖRK liegt vor, siehe Beilage. Die Eckpunkte des Vertrages sind:
Das RK übernimmt den Kindergartentransport in der Zeit zwischen 06.45 und 09.00 Uhr, täglich an den Kindergartentagen.
Die Stadtgemeinde stellt den Bus zur Verfügung mit der entsprechenden Ausrüstung und übernimmt auch die Betriebskosten dafür. Das Fahrzeug wird Insassen versichert.
Das RK erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von € 1.300,00 zuzügl. MWSt. sowie eine einmalige jährliche Zuwendung in Höhe von € 500,00 für Bekleidung und Ausbildung des Betreuungspersonals.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 16.100,00.
Der Beitrag der Eltern zum Kindergartentransport soll € 35,00 (inkl. MWSt., das sind € 31,82 netto) betragen. Der Elternbeitrag p.a. beträgt demnach 2.864 netto. Um eine Förderung zum KG bei der NÖ Landesregierung wird angesucht. Der Aufwand der Stadt wird somit bei ca. € 11.000 p.a. zu liegen kommen.
Wie bereits erwähnt sind zur Zeit neun Kinder für Beförderungsdienst zum Landeskindergarten I, Wintergasse 46, angemeldet.
Die Eltern zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 35,--, wobei der monatliche Beitrag nicht aliquotiert werden kann und die angemeldeten Abfahrtszeiten eingehalten werden müssen. Die Anmeldungen erfolgen über die Allg. Verwaltung, die Verrechnung über die Finanzabteilung.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat einen Kleinbus mit sechs Plätzen zur Beförderung von Kindern im Alter von 2,5 bis 6 Jahren ausgestattet. Kosten € 788,50, zuzügl. MWSt.
Abfahrtszeiten sind jeweils um
7:00 Uhr, 7:30 Uhr und 8:00 Uhr.
Jeweilige Abfahrt bzw. Zusteigmöglichkeiten:
· Sanatorium Purkersdorf, Wiener Straße,
· Stadttaxistandplatz bei der Volksbank, Hauptplatz,
· Wintergasse 8
ANTRAG
Der Gemeinderat stimmt der Durchführung eines Beförderungsdienstes für Kinder zum Landeskindergarten I, wie im Sachverhalt beschrieben, zu und genehmigt den vorliegenden Vertrag mit dem Roten Kreuz.
Die für die Betriebstauglichkeit notwendigen Investitionen für die Adaptierung eines Sportbusses (Kindersitze, Tafeln nach dem KfG,) werden genehmigt und wird dafür ein Kostenrahmen in Höhe von € 1.200,00 zuzüglich MWSt. bewilligt. Weiters wird der Bürgermeister beauftragt, eine Insassenversicherung für das Transportfahrzeug abzuschließen.
Als Beitrag der Eltern für die Inanspruchnahme des Kindergartenfahrtendienstes legt der Gemeinderat einen Betrag in Höhe von € 35,00 inkl. MWSt fest (€ 31,82 netto) pro Monat fest. Dieser Betrag ist nicht aliquotierbar.
HH: 1/240000-728500
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Zöchinger, Cambruzzi, Schmidl, Oppitz, Schlagitweit, Mayer, Erben, Nemec, Parzer
Zusatzsantrag Zöchinger:
Die Erfahrungen aus dem Vertrag werden im April evaluiert und danach wird auf Grundlage des Ergebnisses über die weitere Vorgangsweise entschieden (§ 11 der Vereinbarung).
Abstimmungsergebnis Grundantrag samt Zusatzantrag Zöchinger: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR – 0809 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: 1. Nachtragsvoranschlag 2009 und Dienstpostenplan
S A C H V E R H A L T
Ein 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2009 wurde erstellt und im
Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat die Änderungen diskutiert und nimmt sie zur Kenntnis, zumal sie durch entsprechende Beschlüsse von Stadt- und Gemeinderat gedeckt sind.
Gleichzeitig nimmt der Finanzausschuss den 1. Nachtragsvoranschlag 2009 zum Anlass die Stadt- und Gemeinderäte zum wiederholten Male darauf hinzuweisen, dass sich alle Ausgaben nach den Vorgaben des Budgets richten sollten und bewusste Überschreitungen nur in Ausnahmefällen beschlossen werden sollten.
Der 1. NAVA 2009 lag vom 18. November 2009 bis 02. Dezember 2009 zur Einsichtnahme auf. Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden bis Sitzungsbeginn nicht eingebracht.
Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
€ 17,145.500,00 vor, das sind um € 39.300,00 weniger als der ursprüngliche Voranschlag.
Im ao Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 4,506.400,00 vorgesehen, das sind um € 2,294.400,00 mehr als vorgesehen.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag ergeben sich aus Mehr-/Minderausgaben bzw. -einnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Budgetentwurfes seitens der Finanzverwaltung bzw. politischen Entscheidungsträger nicht eingeschätzt werden konnten.
Die größten Änderungen im ao Haushalt betreffen Friedhof, Gehwege und Straßen,
Abwasserbeseitigung, Aussichtswarte Rudolfshöhe, und Müllbeseitigung. Die Abdeckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch Verschiebung von geplanten Projekten in das
Haushaltsjahr 2010 bzw. wurden Vorhaben nicht durchgeführt oder sind in anderer Form
gelöst worden (z.B.: Gestaltung Feihlerhöhe, Öffentliches WC etc.).
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtragsvoranschlag 2009 in der vorliegenden Form.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlagitweit, Zöchinger, Pauxberger, Schlögl, Aicher
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18
Dagegen: 5 (Schmidl, Aicher, Schlagitweit, Parzer, Erben)
Enthalten: 6 (Mayer, Zöchinger, Wimberger, Oppitz, Pauxberger, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Bgm. Schlögl unterbricht die Sitzung um 21.05 Uhr.
Bgm. Schlögl nimmt die Sitzung um 21.11 Uhr wieder auf.
Punkt: GR – 0811 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Mittelfristiger Finanzplan 2010 – 2013 und Anpassung der
Darlehens-Rückzahlungen
S A C H V E R H A L T
Der mittelfristige Finanzplan 2010 - 2013 (MFP) wurde auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen erstellt. Es handelt sich um um ein Zahlenwerk, in dem die absehbaren Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts gemäß derzeitigem Wissensstand fortgeschrieben werden.
Die Prognose ist schwierig, weil naturgemäß nur diejenigen Projekte berücksichtigt werden können, die bereits konkret geplant bzw. beschlossen sind. Andere Projekte des ao Haushalts, die vom Gemeinderat jeweils gesondert beschlossen werden, sind naturgemäß nicht im Detail planbar. Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedenfalls fortgesetzt.
Gleichzeitig wurden mit der UniCredit Bank Austria AG neue Rückzahlungsmodalitäten
zu den unten angeführten Krediten vereinbart, wobei die Gesamtlaufzeit und die bisher
vereinbarten Sicherheiten, Bedingungen und Konditionen unverändert bleiben und
sinngemäß weiterhin gelten:
619 242 712 = Darlehen Nr. 200
619 242 910 = Darlehen Nr. 201
619 244 221 = Darlehen Nr. 203
50192 079 100 = Darlehen Nr. 204
50192 079 101 = Darlehen Nr. 205
50192 079 102 = Darlehen Nr. 206
Diese Abänderung der Rückzahlungen wirkt sich insoferne aus, als innerhalb des gesamten Darlehensvolumen eine gleichmäßigere Annuitätenverteilung und Belastungsaufteilung auf die Gesamtlaufzeit aller aufgenommenen Darlehen der Stadtgemeinde Purkersdorf erfolgt.
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für
die Jahre 2010 bis 2013 und beschließt die Abänderung der Rückzahlungsmodalitäten
für oben angeführte Darlehen lt. beiliegender Tilgungspläne.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlögl, Parzer, Mayer, Schlagitweit, Zöchinger
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19
Enthalten: 11 (Mayer, Zöchinger, Wimberger, Oppitz, Pauxberger, Schmidl, Aicher, Schlagitweit, Parzer, Erben, Cambruzzi )
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 200
Punkt: GR–0812 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer
GEGENSTAND: Basissubvention 2010 – Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“
S A C H V E R H A L T
Der Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf „Agathon“, Kaiser Josef-Straße 49, 3002
Purkersdorf, hat vordringlich darum gebeten, eine Entscheidung über die Basissubvention
2010, das Ansuchen für das Jahr 2010 samt Jahresberichte 2008 und Einnahmen- und
Ausgabenabrechnung 2008, sowie budgetierte Gesamtkosten für drei Betriebsbereiche 2010
liegen im Stadtamt auf, bereits im Dezember 2009 zu treffen, da der Betrieb des Jugend- und
Kulturhauses wesentlich von der Subvention abhängt und bereits mit der Planung für das
kommende Haushaltsjahr begonnen werden müsste.
ANTRAG
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt als Basissubvention für das Jahr
2010 einen Betrag von € 50.000,00. Die Auszahlung erfolgt wie im Vorjahr jeweils innerhalb
der ersten beiden Wochen jedes Quartals.
Der Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ wird der Stadtgemeinde Purkersdorf einen
Jahresplan zur inhaltlichen Ausrichtung für das Jahr 2010 und mittelfristige und strategische
Überlegungen zum Standort vorlegen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Aicher, Oppitz, Erben, Schlagitweit
Gegenantrag Schlagitweit:
Reduzierung des Antrags auf den ersten Absatz. = Streichung letzter Satz des Antrags.
Abstimmungsergebnis Gegenantrag:
Dafür: 5
Dagegen: 24 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Oppitz, Wimberger, Zöchinger, Pauxberger)
Enthalten: 1 (Cambruzzi)
Abstimmungsergebnis Grundantrag: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0813 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer
GEGENSTAND: Schadensfall Servitutsweg zum BG/BRG
S A C H V E R H A L T
Am 02.01.2008 kam, Frau Sacha Hamernik, vor der Garage der Wohnhausanlage der „Wien Süd“ in 3002 Purkersdorf, Herrengasse 6b zu Sturz und verletzte sich dadurch schwer (linke Hand gebrochen).
Daraufhin klagte Frau Hamernik einen Schadenersatzanspruch (Schmerzensgeld, Pflegeaufwand, Verdienstentgang, etc. ) in Höhe von € 11.110,42 gegen die „Wien Süd“ gerichtlich ein.
Frau Hamernik stützt diesen Schadenersatzanspruch im Wesentlichen darauf, dass der Zugang zu der Garage der „Wien Süd“, in welcher sie einen KFZ-Abstellplatz gemietet hatte, nicht ordnungsgemäß gestreut war, weshalb sie auf einer Eisplatte ausrutschte und sich verletzte.
In einer Gerichtsverhandlung am 09.11.2009 wurde festgestellt, dass das Grundstück, auf welchem Frau Hamernik zum Sturz kam, der Firma WIPUR gehört, welche den Winterdienst durchzuführen hat. Die WIPUR jedoch wiederum hat ihre Verantwortlichkeit für den Winterdienst an die Mieterin der gesamten Liegenschaft, die Firma SPAR weitergegeben, wobei SPAR wiederum die Stadtgemeinde Purkersdorf mit dem Winterdienst beauftragt hat.
Letztlich also liegt die Verantwortlichkeit für den Winterdienst, sohin die Verpflichtung zur Schneeräumung, Streuung und Eisfreihaltung nach dem derzeitigen Verfahrensstand bei der Stadtgemeinde Purkersdorf.
Nach dem bisherigen Beweisergebnissen geht der Richter davon aus, dass der Schadenersatzanspruch der Klägerin grundsätzlich berechtigt ist. Allerdings bewertet der Richter den Grad des Mitverschuldens von Frau Hamernik mit zirka einem Drittel.
Zwischen „Wien Süd“ und Frau Hamernik wurde ein bedingter Vergleich abgeschlossen, welcher in Rechtskraft erwächst, wenn er nicht bis spätestens 15.12.2009 widerrufen wird. Da letztendlich nicht die „Wien Süd“, sondern die Stadtgemeinde Purkersdorf für den Winterdienst der Garagenzufahrt verantwortlich ist, hat die Stadtgemeinde Purkersdorf den Schaden zu tragen. Um die zusätzlichen Kosten einer Prozesslawine „Wien Süd“ klagt WIPUR, WIPUR klagt SPAR, SPAR klagt Stadtgemeinde Purkersdorf zu vermeiden, sollte die Stadtgemeinde Purkersdorf sich dem Vergleich der „Wien Süd“ anschließen und die Kosten in Höhe € 13.161, 65 ( Schadenersatz und Verfahrenskosten) übernehmen.
Mit Schreiben vom 26.11.2009 hat uns die Wiener Städtische Vers. AG mitgeteilt, dass sie den Vergleich erfüllen wird.
Antrag
Gem. § 35, Z. 16, der NÖ Gemeindeordnung 1973 nimmt die Stadtverwaltung Purkersdorf den gerichtlichen Vergleich in Höhe von € 13.161,65 an.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Cambruzzi, Schlögl
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0814 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer
GEGENSTAND: Verordnung über die Erhebung der Grundsteuern
S A C H V E R H A L T
Bis einschließlich 2009 wurde der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages zur Ermittlung der Grundsteuer jährlich gemeinsam mit dem Voranschlag (Haushaltsbeschluss) beschlossen und kundgemacht und galt daher nur für das jeweilige Haushaltsjahr.
Durch den Entfall des § 73 Abs. 3 lit. a in der 13. Novelle der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-15, ist es nun erforderlich, um die Rechtssicherheit der Grundsteuereinhebung zu gewährleisten, eine allgemeine Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer vom Gemeinderat zu erlassen. (§ 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz 1955 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 FAG 2008).
Diese Verordnung soll mit 01. Jänner 2010 in Kraft treten.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf erlässt die beiliegende Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, die mit 01. Jänner 2010 in Kraft tritt.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf
vom 02. Dezember 2009, GR-0814, über die
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer
Gemäß § 27 Bundesgesetz vom 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgF. Und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF. wird verordnet:
Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:
(Grundsteuer A) 500 v.H.
(Grundsteuer B) 500 v.H.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Mag. Karl Schlögl)
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR DI Dr. Rudolf Orthofer zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: GR-0815 - StR DI Dr. Rudolf Orthofer
GR-0816 - StR DI Dr. Rudolf Orthofer
Gegenstand:
GR-0815 Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen
GR-0816 Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen
S a c h v e r h a l t
1. Ausgangssituation:
Das Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für
die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten
Abgaben - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009,
tritt mit
1. Jänner 2010 in allen Bundesländern, somit auch in Niederösterreich, in Kraft
Bundesabgabenordnung BAO).
Die NÖ Abgabenordnung 1977 tritt mit diesem Datum außer Kraft. Die weiterhin in der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers verbleibenden Bestimmungen der NÖ Abgabenordnung 1977, das sind das die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden betreffende Organisationsrecht und Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben sowie die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens, wurden in einem neuen Landesgesetz, dem NÖ Abgabenbehördenorganisa-tionsgesetz 2009 (NÖ ABOG 2009), zusammengefasst und vom NÖ Landtag bereits in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2009 beschlossen. Dieses Gesetz wird ebenfalls mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.
Der NÖ Landtag hat am 1. Oktober 2009 die durch die Schaffung der
einheitlichen Bundesabgabenordnung für den Bund, die Länder und Gemeinden mit
1. Jänner 2010 notwendig werdenden Änderungen in sämtlichen Landesgesetzen – u.
a. auch im
NÖ Tourismusgesetz 1991 – beschlossen: Die normökonomischen Verweise
auf die NÖ Abgabenordnung 1977 im § 11 (Ortstaxe) in Verbindung mit § 12
(Regionaltaxe) und im § 13 (Interessentenbeitrag) wurden durch entsprechende
Verweise auf die Bundesabgabenordnung ersetzt. Die „Selbstbemessung“ in § 11
Abs. 7 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 wurde im Sinne der Bundesabgabenordnung
auf „Selbstberechnung“ geändert und wurde die bzgl. Bestimmung der BAO
angeführt.
2. Ortstaxen-Verordnungen (§ 11 Abs. 1 NÖ
Tourismusgesetz 1991) und
Interessentenbeitrags-Verordnungen (§ 13 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 1991) -
Änderungsbedarf:
a) Jene Gemeinden, die im Text ihrer geltenden Tourismusabgaben-Verordnungen auf die NÖ Abgabenordnung nicht verwiesen haben, müssen keine Neubeschlüsse fassen.
b) Jene Gemeinden, die in ihren geltenden Tourismusabgaben-Verordnungen einen Verweis auf die NÖ Abgabenordnung enthalten haben, müssen Neubeschlüsse fassen.
Neue Verordnungen können ab sofort im Gemeinderat beschlossen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit 1. Jänner 2010 in Kraft gesetzt werden.
Die Änderung des NÖ Tourismusgesetzes, LGBl. 7400-5, wurde mit 30. November 2009 im Landesgesetzblatt kundgemacht.
Neuverordnungen sind nach der 14-tägigen Kundmachung (jeweils inkl. Einladungskurrende und Sitzungsprotokoll) der Aufsichtsbehörde (Abteilung Wirtschaft, Tourismus und
Technologie des Amtes der NÖ Landesregierung, zur Prüfung vorzulegen.
Hinweise:
a) Zur Ortstaxe:
Bei Verordnungsneubeschlüssen sind bis auf weiteres die Euro-Beträge - je nach gesetzlicher Ortsklassen-Einstufung - in die Verordnungen aufzunehmen, wie diese aktuell im § 11 Abs. 3 NÖ Tourismusgesetz 1991 geregelt sind (bei Ortsklasse I - € 0,509 pro Person und Nächtigung; bei Ortsklasse II - € 0,3634 pro Person und Nächtigung; bei Ortsklasse III - € 0,145 pro Person und Nächtigung). Die obgenannten Höchstbeträge sind u. a. ein Kriterium für die Erhaltung bzw. Erreichung der Förderfähigkeit gemäß § 8 NÖ Tourismusgesetz 1991 - „Förderung von Gemeinden“.
b) Zum Interessentenbeitrag:
Gemeinden der Ortsklasse I und II sind ermächtigt, Interessentenbeiträge einzuheben. Gemeinden der Ortsklasse III sind gemäß § 13 NÖ Tourismusgesetz 1991 nicht ermächtigt, Interessentenbeiträge einzuheben.
c) Zur Regionaltaxe:
Die Regionaltaxe wird – wie bisher – als Landesabgabe unmittelbar aufgrund des § 12 des NÖ Tourismusgesetzes 1991 eingehoben sowie vierteljährlich mit dem Land NÖ abgerechnet. Regionaltaxenverordnungen sind daher wie bisher nicht zu beschließen.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt folgende Verordnungen
a) Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen
b) Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis Ortstaxen: einstimmig
Abstimmungsergebnis Interessenentenbeiträgen: einstimmig
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.2009, GR-0815, aufgrund des § 11 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-5, verordnet:
VERORDNUNG
über die Erhebung von ORTSTAXEN
§ 1
Die .Stadtgermeinde Purkersdorf erhebt als Gemeinde der Ortsklasse I eine Ortstaxe von jenen Personen, die im Gemeindegebiet in Gästeunterkünften nächtigen. Die Ortstaxe wird zur Weiterentwicklung und Förderung des Tourismus verwendet.
§ 2
Gästeunterkünfte sind Unterkünfte, die zur Unterbringung von Gästen zum vor übergehenden Aufenthalt bestimmt sind, sei es im Rahmen der gewerblichen Beherbergung, sei es im Rahmen der Privatzimmervermietung, in Kur- oder Er holungsheimen, in Sonderkrankenanstalten in nach em NÖ Heilvorkommen und Kurortegesetz, LGBl. 7600, anerkannten Kurorten, in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen.
§ 3
Die Ortstaxe beträgt € 0,509 pro Person und Nächtigung.
§ 4
Von der Entrichtung der Ortstaxe sind befreit:
a) Personen bis zum
vollendeten 15. Lebensjahr,
b) Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn sie in
Jugendherbergen, Jugend- oder Erholungsheimen oder in Ferienlagern
nächtigen, die von einer inländischen Wohlfahrtseinrichtung oder einer
inländischen Jugendorganisation betrieben werden,
c) Personen, die aus
Anlass des Schulbesuches oder in Ausübung des militäri- schen Dienstes
oder des Zivildienstes oder als Lehrling gemäß § 1 des Berufs- ausbildungsgesetzes,
BGBl.Nr. 142/1969, in der Fassung BGBl.Nr. 256/1993, oder als Lehrling gemäß §
2 der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung
1991, LGBl. 5030, im Gemeindegebiet nächtigen, sowie Personen, die in
Bildungseinrichtungen, welche nicht auf Gewinn gerichtet sind, im
Gemeindegebiet nächtigen,
d) Schwer Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von
mindestens
50 % und Blinde; sowie Begleitpersonen von schwer
Behinderten und Blinden,
sofern die schwer Behinderten und die Blinden laut ärztlicher
Bescheinigung
völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind,
e) Personen, die von
der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind,
f) Sozialhilfeempfänger im Sinne der einschlägigen
Sozialhilfegesetze der Bundesländer,
g) Personen in
Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von
8 Wochen,
h) Personen, die im Rahmen der NÖ Familienurlaubsaktion für diesen
Aufenthalt einen Zuschuss bekommen sowie
i) Personen, die vorübergehend in Schutzhütten nächtigen.
§ 5
Die
Festsetzung der zu entrichtenden Ortstaxe erfolgt durch Selbstberechnung
(§ 201 und § 201a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der
Fassung BGBl. I Nr. 52/2009). Dabei ist die Ortstaxe auf einen vollen
Centbetrag zu runden, wobei ab 0,5 Cent aufzurunden ist.
Die Ortstaxe ist vom Unterkunftgeber von den in Punkt 1 genannten Personen
einzuheben und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats an die Gemeinde ab
zuführen.
Bei mehrmaligem vorübergehenden Aufenthalt von denselben Personen während
eines Jahres in erselben Gästeunterkunft oder auf demselben Campingplatz kann
der Unterkunftgeber (Betreiber ines Campingplatzes) die Ortstaxe in
pauschalierter Form zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres abrechnen und
abführen, wobei eine Aufenthaltsdauer von 8 Wochen im Jahr zugrunde zu legen
ist.
Bei entgeltlicher Beherbergung kann die Ortstaxe in den Nächtigungspreis
einbezogen und braucht nicht gesondert in Anrechnung gebracht werden.
Unterlässt der Unterkunftgeber die Einhebung der Ortstaxe, so haftet er für die
richtige Abfuhr. Im Übrigen gilt die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961,
in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009.
§ 6
Diese Verordnung
tritt am 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung über
die Erhebung von Ortstaxen außer Kraft.
Für den Gemeinderat
Mag. Karl Schlögl
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde
Purkersdorf
hat in seiner Sitzung am 02.12.2009, GR-0816, aufgrund des § 13 des NÖ
Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-5, verordnet:
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
VzBgm. Mag. Maria Anna Pleischl ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0817 – VizeBgm. Mag. Maria Anna Pleischl
GEGENSTAND: Bericht zu Stadterneuerung, ARGE Troppberg u.ä.
S A C H V E R H A L T
Das Projekt der Stadterneuerung „Schlosspark“ ist abgerechnet und sind die Kosten seitens des Förderungsgebers anerkannt worden. Für dieses Projekt sind € 55.522,00 frei gegeben und bereits überwiesen worden.
Das Projekt „Stadtspaziergänge“ ist fast abgeschlossen. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf knapp unter € 11.000, nämlich 6.510,34 für die Broschüren und € 5.014,10 für 2 große und 35 kleine Tafeln.
Für die Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Stadterneuerung sind für 2009 € 14.500 zugesagt worden (das ist im Wesentlichen die Unterstützung für die Stadterneuerungsbeauftragte Mag. Wipp). Der Förderbetrag wird in den nächsten Tagen angewiesen.
Eingereicht worden ist das Projekt „Kaiser Josef-Straße“, und wurde dieses auch bereits als Projekt der Stadterneuerung anerkannt.
In der ARGE Troppberg ist bei der letzten Sitzung Ende September angeregt worden, eine Sternwanderung auf den Troppberg durchzuführen. Als Termin wurde der 25. April 2010 festgelegt – unter der Voraussetzung, dass an diesem Tag nicht die Bundepräsidentenwahl stattfindet. Von den an der ARGE beteiligten Gemeinden Gablitz, Pressbaum, Purkersdorf und Tullnerbach wird je eine Wanderung auf den Troppberg geführt. Am Fuß des Troppbergs werden dann die Wanderer gastronomisch versorgt, und es werden diverse heimische Produkte aus der Biosphärenpark-Landwirtschaft angeboten.
Das Team der österreichischen Bundesforste im Biosphärenpark organisiert ein Rahmenprogramm rund um das Thema Biosphärenpark; für Erwachsene gibt es Informationen und Anschauungsmaterial; für die Kinder ein kleines Stationenspiel, Bastel- und Schminkmöglichkeit (zB Verwandlung in eine kleine Fledermaus). Eventuell wird die Wanderung von den Startpunkten in den Gemeinden durch eine Biosphärenparkführung begleitet.
Frau Burg, mit Unterstützung von Frau Kirchweger, und Frau Wagner, ÖBF, gestaltet ein Plakat für alle vier Gemeinden mit derselben Botschaft (vier Logos der Gemeinden, Logo des Biosphärenpark Managements und der Bundesforste sollen aufs Plakat).
Für den Purkersdorfer Teil der Wanderung wird Herr Stoschka die Organisation übernehmen. Die nächste Zusammenkunft findet am 15. Jänner 2010 statt, bei der sich auch die ARGE neu konstituieren soll. In der letzten Sitzung wurde außerdem angeregt, den Wanderwegfolder neu aufzulegen. Es gibt kaum noch Exemplare und die Nachfrage ist unerwartet stark.
Herr Schwarz, Tullnerbach, prüft die Möglichkeiten einer Neuauflage des Folders „Wandern rund um den Troppberg“ mit Neugestaltung der Karte.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: GR-0818– STR Christian Putz
Gegenstand: Wohnungsvergaben
S a c h v e r h a l t
1) Die Mieterin der Wohnung Berggasse 15-17/4, Fr. Mühl, ist verstorben, die Wohnung kann nach Freigabe durch die Verlassenschaft neu vergeben werden.
Daten zu Berggasse 15-17/4: Vormieterin Gertraude Mühl, 40,69 m², Miete inkl. BK € 185,51 ink.MWSt.
Für diese Wohnung hat sich Herr Milan Veselinovic interessiert, der eine gleich große Wohnung in dieser Anlage besitzt (Berggasse 15-17/5). Er hat ersucht die Wohnung tauschen zu dürfen. Somit stünde die Wohnung Berggasse 15-17/5 (Daten: 40,69 m², Miete inkl. BK € 185,51 ink.MWSt.) zur Vergabe an.
Diese Wohnung soll an Herrn Jürgen Riedinger vergeben werden, der bei seinen Eltern in der Wohnhausanlage Herrengasse 8/2/22 (57 m²) wohnt.
2) Die Mieterin der Wohnung Berggasse 15-17/10, Frau Pauser, ist verzogen. Die Wohnung kann vergeben werden.
Daten zu Berggasse 15-17/10: Vormieterin Pauser, Kat. B-Wohnung (keine Heizung), 30,35 m², Miete inkl. BK € 138,37 inkl. MWSt
3) Die Mieterin der Wohnung Wintergasse 8/2/3, Herr Jürgen Goldgruber, ist verzogen. Die Wohnung kann vergeben werden.
Daten zu Wintergasse 8/2/3: Vormieterin Goldgruber, Kat. B, 33,73, m², Miete inkl. BK € 160, inkl. MWSt
4) Die Mieterin Tullnerbachstraße 81/2/6, Frau Emma Polak, ist ins Altenheim Senecura übersiedelt. Die Wohnung kann vergeben werden.
Daten zu Tullnerbachstraße 81/2//6: Vormieterin Polak,.40,80 m², Miete inkl. BK derzeit € 242 inkl. MWSt
Diese Wohnung soll an Frau Denise Wurz, die auf Stiege 2 Tür 5 bei ihrem Vater in einer 30m²-Wohnung lebt, vergeben werden.
Für die Wohnungen Berggasse 15-17/5 und Wintergasse 8/2/3 stehen folgende BewerberInnen auf der Warteliste:
Wanda Lorenz, Sandra Seibert und Muhamad Jusic
ANTRAG
Die Wohnung Berggasse 15-17/4 (ehem. Mühl) wird an Herrn Milan Veselinovic vergeben, der seinerseits die Wohnung Berggasse 15-17/5 verlässt.
Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/2/1/6 (ehem. Polack) wird an Frau Denise Wurz vergeben.
Die Wohnungen Berggasse 15-17/5 (ehem. Veselinovic) und Wintergasse 8/2/3 (ehem. Goldgruber) werden folgenden Personen angeboten:
1) Wanda Lorenz
2) Sandra Seibert
3) Muhamad Jusic
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: GR-0819– STR Christian Putz
Gegenstand: ELAK – Elektronischer Akt
S a c h v e r h a l t
Im Bereich der Stadtverwaltung soll im nächsten Jahr das Projekt ELAK (elektronischer Akt) begonnen werden, wobei sich 1 Bereich besonders anbietet, die Einführungsphase dort zu durchlaufen, nämlich die Finanzverwaltung. Anbieten würden sich auch Bürgeranregungen und/oder Beschwerden in einem nachvollziehbaren elektronischen Verfahren abzuwickeln.
ELAK bedeutet, dass Vorgänge nicht mehr in Papierform bearbeitet und archiviert werden, sondern der gesamt Aktenlauf sich auf virtueller Ebene abspielt. Eine streng strukturierte Zugriffs-, Bearbeitungs- und Erledigungsstruktur lässt nicht nur jederzeit erkennen, in welchem Stadium sich ein Verwaltungsakt befindet, sondern dokumentiert auch jeden kleinsten Schritt im Verfahren für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit.
Im Bereich der Finanzverwaltung ergibt sich ein wesentlicher Mehrwert insbesondere dadurch, dass sämtliche Rechnungen und Belege nur mehr in einem elektronischen Archiv liegen und über Volltextsuche aus dem Archiv samt aller Erledigungsvermerke und sonstigen Anmerkungen rasch wieder abgerufen werden können. Das lange Heraussuchen aus den Belegordnern entfällt in Zukunft.
Die Stadtgemeinde Tulln hat beispielsweise alle Belege innerhalb der Behaltefrist eingescannt und kann so auf ein nunmehr 8-jähriges elektronisches Archiv zugreifen, was zu einer enormen Entlastung der Finanzabteilung der Stadt Tulln geführt hat.
ANTRAG
Der Gemeinderat spricht sich für die Einführung des elektronischen Akts in der Stadtverwaltung aus. Der Stadtrat entscheidet nach Vorlage eines Gesamtkonzeptes mit Kosten- und Nutzen über die Umsetzung dieses Vorhabens.
Zu diesem Antrag sprachen:
Putz, Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Cambruzzi, Pauxberger, Bollauf, Nemec, Schmidl
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28
Enthalten: 2 (Schmidl, Erben)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 02. 12. 2009
Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung, Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.
Punkt: 4.4.-0820 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Wassergenossenschaft Glasgraben - Vereinbarung
S a c h v e r h a l t
Die Wassergenossenschaft Glasgraben beabsichtigt eine Wasserleitung von der Pernerstorferstraße bis zur Glasgrabensiedlung herzustellen. Die Verlegung erfolgt auf den Parz. 186/1 und 186/3, beide EZ 2245, Öffentliches Gut der Stadtgemeinde Purkersdorf. Sämtliche Arbeiten werden auf Kosten der Wassergenossenschaft Glasgraben durchgeführt. Bei der Übergabestelle in der Pernerstorferstraße wird ein Wasserzählerschacht errichtet.
Die Wassergenossenschaft Glasgraben hat die nachstehende Vereinbarung mit der Bitte um Genehmigung übermittelt.
Vereinbarung
zwischen der
Stadtgemeinde Purkersdorf
3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1
und der
Wassergenossenschaft Glasgraben
1160 Wien, Mildeplatz 2/8
bezüglich
der Trinkwasserversorgung der Liegenschaften der Wassergenossenschaft Glasgraben über die kommunale Anlage der Stadtgemeinde Purkersdorf
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragspartner
Der vorliegende Vertrag wird zwischen folgenden Vertragspartnern abgeschlossen:
Stadtgemeinde Purkersdorf, vertreten durch …………………………………..
…………………………………..
…………………………………..
…………………………………..
…………………………………..
Wassergenossenschaft Glasgraben, vertreten durch …………………………………..
…………………………………..
…………………………………..
…………………………………..
…………………………………..
1.2 Zweck dieser Vereinbarung
Die Wassergenossenschaft Glasgraben errichtet eine Wasserversorgungsanlage für die Trinkwasserversorgung der Liegenschaften im Bereich der „Glasgrabenwiese“. Dies erfolgt über einen Anschluss an die bestehende kommunale Anlage der Stadtgemeinde Purkersdorf.
Diese Vereinbarung dient der Kostenregelung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung des Trinkwassers.
1.3 Vertragsbindung
Die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen sind rechtsverbindlich. Nachweislich entstandener Schaden durch Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen durch einen Vertragspartner ist dem geschädigten Vertragspartner oder einem geschädigten Dritten vom verursachenden Vertragspartner zu ersetzen.
1.4 Vertragsdauer
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, längstens jedoch auf die Zeitdauer des Bestandes der Anlage. Sollte aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben ein Ausstieg aus der Vereinbarung notwendig oder zweckmäßig erscheinen, so ist dies nur einvernehmlich zwischen allen Vertragspartnern möglich. Ausreichende Übergangsfristen sind dabei einzuhalten.
2. Vertragsgegenstand
Die Stadtgemeinde Purkersdorf räumt der Wassergenossenschaft Glasgraben das Recht ein, eine wasserrechtliche genehmigte Anlage zu errichten und an die bestehende kommunale Anlage anzuschließen. Die Wassergenossenschaft Glasgraben ist verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik zu errichten und betreiben sowie etwaige Beeinträchtigungen der bestehenden Anlage der Stadtgemeinde Purkersdorf bzw. der Trinkwasserqualität (Verkeimungen, etc.) hintan zu halten.
3. Aufteilung der Kosten
3.1 Einmalige Anschlussgebühr
Da die Wassergenossenschaft Glasgraben jene Anlagenteile, die bis zum Anschluss an die bestehende Wasserleitung erforderlich sind, auf eigene Rechnung errichtet und auch betreibt, verzichtet die Stadtgemeinde Purkersdorf auf anteilige Kosten hinsichtlich der bestehenden kommunalen Wasserversorgungsanlage, somit auf eine Anschlussgebühr.
3.2 Jährliche Benützungsgebühr
Die Stadtgemeinde Purkersdorf erhält von der Wassergenossenschaft Glasgraben für die Bereitstellung von Trinkwasser eine jährliche Benützungsgebühr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und zwar die Bereitstellungsgebühr (abhängig von der Wasserzählergröße) und Wassergebühr (derzeit € 2,12 exkl. MWSt.).
Diesbezüglich wird im Bereich des Anschlusses seitens der Wassergenossenschaft Glasgraben ein Übergabeschacht mit einem Wasserzähler angeordnet, um die zu verrechnende Wassermenge ablesen zu können.
Die Weiterverrechnung an die Genossenschaftsmitglieder erfolgt intern anhand der Satzungen der Wassergenossenschaft.
3.3 Vorschreibung der Kosten
Die Vorschreibung der Kosten erfolgt quartalsweise an die Wassergenossenschaft Glasgraben.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1 Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarung
Ergänzungen und Abänderungen dieser Vereinbarung erfordern die Einvernehmlichkeit aller Vertragspartner und die Genehmigung durch die zuständigen Gemeinderäte.
4.2 Streitigkeiten/Schiedsgericht
Für allfällige aus diesem Vertrag entstehende Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Bezirksgericht in Purkersdorf als Gerichtsstand festgelegt.
4.3 Inkrafttreten dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung tritt mit in Kraft.
Purkersdorf, am
Für die Stadtgemeinde Purkersdorf: Für die Wassergenossenschaft Glasgraben
......................................................... .........................................................
......................................................... .........................................................
......................................................... .........................................................
......................................................... .........................................................
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt die im Sachverhalt festgehaltene Vereinbarung mit der Wassergenossenschaft Glasgraben.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Bericht an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: 4.4.-0821 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Bebauungsplan 16. Änderung
B e r i c h t
Das Amt der NÖ Landesregierung hat mit Schreiben vom 05. 11. 2009, RU1-BP-475/035-2009, mitgeteilt, dass die Überprüfung der Verordnung der 16. Änderung des Bebauungsplanes keinen Anlass für die Behebung der Verordnung ergeben hat.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: 4.4.-0822 - STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Liegenschaft Deutschwaldstraße 62 - Löschungsbestätigung
Sachverhalt:
Im Lastenblatt der Liegenschaft Deutschwaldstraße 62, EZ. 1939, Parz. 307/19 unter ClNr. 1 ist folgende Reallast einverleibt:
1 a 978/1939 1240/1956
REALLAST zur Erhaltung der zwei über Gst 252/2 führenden Brücken und der über Gst. 307/1 307/23 307/24 führenden Wege zur Sicherung der ungehinderten Zufahrt zu Gst 307/5 bis 307/18 für Gemeinde Wien
Das Notariat Dr. Fuchs und Dr. Reim haben mit Schreiben vom 23.11.2009 um Ausstellung einer Bestätigung ersucht, wonach die o.a. Reallast tatsächlich löschungsreif ist. Die Stadt Wien benötigt für die Ausstellung der Löschungserklärung diese Bestätigung von der Stadtgemeinde Purkersdorf.
Da die gegenständliche Liegenschaft, Deutschwaldstraße 62, Parz. 307/19, EZ. 1939, direkt über das öffentliche Gut der Deutschwaldstraße, Parz. 262, EZ. 2245, KG. Purkersdorf, erschlossen und von der Zufahrt über die angeführten Brücken und Wege nicht betroffen ist
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„B E S T Ä T I G U N G
Die Stadtgemeinde Purkersdorf, stimmt der Löschung der in der Einlagezahl 1939, KG. 01906 Purkersdorf, folgender unter ClNr 1 eingetragenen
1 a 978/1939 1240/1956
REALLAST zur Erhaltung der zwei über Gst 252/2 führenden Brücken und der über Gst. 307/1 307/23 307/24 führenden Wege zur Sicherung der ungehinderten Zufahrt zu Gst 307/5 bis 307/18 für Gemeinde Wien
zu, da die gegenständliche Liegenschaft, Parz. 307/19, EZ. 1939, von der Zufahrt der angeführten Brücken und Wege nicht betroffen ist. Die gegenständliche Liegenschaft ist direkt über das öffentliche Gut der Deutschwaldstraße, Parz. 262, EZ. 2245, KG. Purkersdorf, erschlossen.
Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, ob obiger Liegenschaft die Löschung der unter Blatt C 1 a 978/1939 1240/1956 eingetragenen Reallast, vorgenommen werden kann.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Weinzinger, Parzer
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 2.12.2009
GR Schlagitweit verlässt die Sitzung.
Punkt: 4.5. – GR-0824 StR Christine Mandl
Gegenstand: Seniorenveranstaltungen
Im Februar 2010 soll die nächste Veranstaltung für Senioren zum Thema „Wie sicher bin ich in den eigenen vier Wänden?“ in Zusammenarbeit mit der Polizei stattfinden. Die von der SeneCura unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten werden auch diesmal wieder genutzt. Verschiedene Firmen für Sicherheitseinrichtungen, wie Türen, Schlösser usw. haben wieder die Möglichkeit ihre Produkte zu präsentieren.
ANTRAG
Der Gemeinderat spricht sich für die Durchführung der Veranstaltung für Senioren im Februar 2010, wie im Sachverhalt dargestellt, aus und stellt dafür einen Kostenrahmen in Höhe von € 200,-- zur Verfügung.
HH-Stelle: 5/859000-729000
Kostenrahmen: € 200,--
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 02.12.2009
Punkt: 4.5. – GR-0825 StR Christine Mandl
Gegenstand: Hebammensprechstunde – Vertragsverlängerung
Seit zwei Jahren können schwangere Purkersdorferinnen eine einmalige Beratungsstunde bei der Hebamme Monika Kristan in Anspruch nehmen.
Der zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber und Frau Monika Kristan als Dienstnehmerin abgeschlossene freie Dienstvertrag endet mit 31.12.2009 und soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Beratungsstunde in Höhe von € 65,-- bleibt unverändert.
Aus gesundheitlicher und sozialer Sicht haben sich die Beratungsstunden sehr bewährt und sollten weitergeführt werden.
ANTRAG
an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des freien Dienstvertrages mit Frau Monika Kristan um ein weiteres Jahr (1.1.2010 bis 31.12.2010) zu. Die Beratungsstunde bleibt mit
€ 65,-- pro Beratung unverändert.
Kostenrahmen: € 1.000,--
HH-Stelle: 1/430000-728100
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne Bollauf zur Sitzung am 02. 12. 2009
Bgm. Schlögl und GR Schlagitweit nimmt wieder an der Sitzung teil.
Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.
Punkt: GR-0826– STR Susanne BOLLAUF
Gegenstand: Mietvertrag Rathausstuben GesmbH – Stehbeisl
S a c h v e r h a l t
Im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom 23.06.2009, GR-0764, hat die Vorsitzende des Rechtsausschusses einerseits den Beschluss vollzogen, indem die Rathausstuben im beschlossenen Zeitraum die Räumung des 1. Stocks durchgeführt haben und andrerseits beim Notar die Errichtung eines Mietvertrages für die neuen Bestandsflächen in Auftrag gegeben. Der Vertrag liegt nunmehr in ein entscheidungsfähiger Form vor (siehe Beilage).
Die Bewirtung des Stadtsaales durch „externe“ Gastronomen hatte beim Rot-Kreuz-Ball eine sehr gelungene Premiere. Herr Rieger, Hotel Wiental, scheint die logistischen Herausforderungen gut im Griff zu haben. Die Schnelligkeit des Services und die gastronomische Qualität haben gestimmt, die BesucherInnen und auch der Veranstalter waren sehr zufrieden.
Im Sinne des Beschlusses des Stadtrates vom 04.08.2009 sind die frei gewordenen Räumlichkeiten der Ratshausstuben vorübergehend durch die Musikschule für den Unterricht in Popularmusik genutzt worden und stehen zurzeit frei. Bei Bällen und anderen größeren Veranstaltungen könnten die Räumlichkeiten, wenn das von den Veranstaltern gewünscht wird, als zusätzliche Gastroräumlichkeiten genutzt werden.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt den auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 23.06.2009, GR-0764, errichteten Bestandvertrag mit der Rathausstuben GesmbH und Herrn Karner.
Zu diesem Antrag sprachen:
Bollauf, Schmidl, Cambruzzi, Orthofer
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne Bollauf zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: GR-0827– STR Susanne BOLLAUF
Gegenstand: EPAMEDIA – Verlängerung Vertrag Buswartehäuschen
S a c h v e r h a l t
Die Außenwerbung Dr. Schuster KG hat in den frühen 1990ger Jahren Wartehäuschen für die Stadtgemeinde errichtet. Das Buswartehäuschen bei der Liegenschaft Tullnerbachstraße 54 ist bei einem Verkehrsunfall zerstört worden. Die Fa. EPAMEDIA, als Rechtsnachfolgerin der Dr. Schuster Außenwerbung KG, ersucht im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung des Wartehäuschen um die Zustimmung der Stadtgemeinde, dass sich der Vertrag vom 06.11.1992 künftig stets um ein weiteres Jahr automatisch verlängert, wenn er nicht durch einen der Vertragspartner (Stadtgemeinde, EPAMEDIA) unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.
ANTRAG
Die Stadtgemeinde stimmt der Änderung des Vertrages mit der Außenwerbung Dr. Schuster KG, Rechtsnachfolgerin EPAMEDIA, vom 06.11.1992 hinsichtlich einer automatischen Vertragverlängerung zu. Demnach verlängert sich dieser Vertrag in Zukunft stets um ein Jahr, wenn er nicht durch einen der Vertragspartner (Stadtgemeinde, EPAMEDIA) unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne Bollauf zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: GR-0828– STR Susanne BOLLAUF
Gegenstand: Ankündigungstafeln bei Siedlungseinfahrten
S a c h v e r h a l t
Frau StR Bollauf hat die Anfertigung und Montage von Ankündigungstafeln für die mehr als überholungsbedürftigen Ankünder bei den Siedlungseinfahrten angefragt. Es liegen mehrere Angebote vor. Die „Siedlungstafeln“ sollten sich vom Erscheinungsbild her etwa jenem des Plakatsystems angleichen und auch im Handling ähnlich einfach sein. Im Rahmen eines Nachfolgeauftrags bei der Fa. Advantec, die das Plakatsystem hergestellt hat, würde der Preis pro Tafel € 1.239,00 zuzügl. MWSt. betragen. Benötigt werden maximal 15 Stück. Die vorhandenen Fundamente können größtenteils verwendet werden. 3 Fundamente wären neu zu errichten.
Antrag
Der Gemeinderat spricht sich für die Anschaffung neuer „Siedlungsankündigungsflächen“ aus und genehmigt die Anschaffung der „Siedlungsankündigungsflächen“. Die Vergabe der Lieferung und Montage der Plakatflächen obliegt aufgrund der Wertgrenzen der NÖ Gemeindeordnung dem Stadtrat, der auch die Vergabe für die notwendigen Fundamente durchführen soll.
Kosten Plakatflächen: € 18.585,00 zuzügl. MWSt.
Kosten Fundamente: € 1.200,00 zuzügl. MWSt.
HH: 5/859000-04300
Zu diesem Antrag sprachen:
Bollauf, Aicher, Schlögl, Erben, Cambruzzi, Schlagitweit, Weinzinger, Oppitz, Orthofer, Pauxberger, Mayer
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18
Dagegen: 8 (Pauxberger, Oppitz, Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Cambruzzi, Aicher, Schmidl)
Enthalten: 4 (Matzka, Wimberger, Mayer, Zöchinger)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 02.12.2009
4.7. Bildung und Familie StR Elisabeth Mayer
GR-0829 – Musikschule Purkersdorf – Tarif für Tanzunterricht
SACHVERHALT
Durch den neuen gesamt österreichischen Rahmenlehrplan ist die Einführung dieser Unterrichtsform notwendig geworden.
Vorschlag der Musikschule:
Tanzunterricht 75 min einheimische Schüler/Erwachsene € 29,00
Tanzunterricht 75 min auswärtige Schüler/Erwachsene € 39,00
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 folgende Tarife für den Tanzunterricht eingeführt und festgelegt werden:
Tanzunterricht 75 min einheimische Schüler/Erwachsene € 29,00
Tanzunterricht 75 min auswärtige Schüler/Erwachsene € 39,00
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 02.12.2009
4.7. Bildung und Familie StR Elisabeth Mayer
GR-0830 – NÖ Landeskindergarten II – Spielplatzgestaltung (Natur im Garten)
SACHVERHALT
Die „Natur im Garten-Beratung“ hat am 4. Mai 2009 stattgefunden. Frau DI Christine Haas hat die Beratung durchgeführt und eine umfassende Skizze und viele Anregungen geliefert.
Die Ausschussvorsitzende hat in einem ersten Gespräch am 21. Sept. 09 mit dem Herrn Bürgermeister, den Vertretern der WIPUR und der Allgemeinen Verwaltung den Plan über die naturnahe Gartengestaltung des Kinderspielplatzes vorgelegt und auf die Dringlichkeit der Anschaffung hingewiesen. Alle Anwesenden waren grundsätzlich für die Umsetzung und sind der Ansicht, dass alle Maßnahmen in einem Schritt durchgeführt werden sollen. Als Zeithorizont wurde Frühjahr bis Sommer 2010 angegeben (Wunschtermin: Osterferien). Als Ziel wurde formuliert, dass dem Gemeinderat in der Sitzung im Dezember ein Antrag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Bei einem Lokalaugenschein vor Ort wurde die Firma, welche den Außenbereich des NÖ Landeskindergarten I gestaltet hat, um einen Kostenvorschlag ersucht. Anwesend waren die Kindergartenleiterin, ein Vertreter der WIPUR und die Ausschussvorsitzende. Dieser Kostenvorschlag mit Anregungen zu den einzelnen Spielbereichen liegt nun vor.
Für die neuen Spielgeräte inklusive Montage, TÜV-Abnahme, Baumaßnahmen (Grabarbeiten, Fundamente, Asphaltfahrbahn, Fallschutz) und Einbringung eines Fertigrasens sind mit Kosten in der Höhe von ca. 50.000,-- bis 70.000,-- zu rechnen. Die WIPUR hat bei der Planung und Umsetzung der Außenanlage des NÖ Landeskindergartens I sehr viele Erfahrungen gesammelt. Diese Kompetenzen können auch für die Projektabwicklung der Außenanlage des NÖ Landeskindergartens II von Vorteil sein und Ressourcen sparen. Um die WIPUR mit den notwendigen Vorarbeiten zu betrauen, ist es erforderlich einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Genauere Angaben zu den Kosten kann es erst nach Durchführung der Ausschreibungen geben.
ANTRAG
Der Gemeinderat spricht sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich für eine Neugestaltung bzw. Verbesserung der Außenanlage des NÖ Landeskindergarten II, Bad Säckingen-Straße aus. Dieser Spielplatz soll den Kindern ausreichend Bewegungsmöglichkeiten bieten und auch die Kriterien für „NATUR im GARTEN“ soweit als möglich erfüllen. Die WIPUR als Eigentümerin der Liegenschaft wird mit der Vorbereitung und Planung der Maßnahmen im Außenspielbereich des Landeskindergartens beauftragt. Die Anordnung der einzelnen Spielbereiche sowie die Entscheidung über die Art der Spielgeräte sind in Absprache mit der Kindergartenleiterin festzulegen. Die endgültige Entscheidung über die Ausführung des Projektes obliegt im Sinne der Wertgrenzen der NÖ Gemeindeordnung dem zuständigen Organ der Gemeinde (Stadt- oder Gemeinderat), das wiederum die WIPUR mit der Ausführung des Projektes betrauen wird.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27
Enthalten: 3 (Aicher, Putz, Nemec)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 02.12.2009
4.7. Bildung und Familie StR Elisabeth Mayer
GR-0831 – NÖ Elternschule – Modul III
SACHVERHALT
In diesem Jahr wurden das Modul II und III der NÖ Elternschule mit insgesamt 6 Abenden in Purkersdorf veranstaltet. Die Vorträge waren sehr gut besucht und haben insgesamt 116 Eltern, Großeltern, PädagogInnen und Interessierte erreicht. Deshalb soll auch im Frühjahr 2010 das Modul III (3 Vortragsabende) der NÖ Elternschule (für Eltern von Kindern von 6-10 Jahren) durchgeführt werden.
Themen:
Die konkreten Termine werden in den nächsten Wochen noch festgelegt. Die Vorträge werden voraussichtlich in der Schule stattfinden. Die Referenten erhalten max. € 600,--. Als Werbungskosten sind max. € 440,-- zu erwarten.
Das NÖ Land fördert die Vortragsreihe mit € 220,-- für die Organisation und übernimmt € 264,-- Referentenhonorar.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Modul III der NÖ Elternschule wie im Sachverhalt dargestellt und genehmigt die Kosten von max. € 1.100,--. Um die Förderung von insgesamt € 484,-- zu lukrieren, wird ein Ansuchen an das NÖ Land gestellt.
Haushaltsstelle: 5/259000-728600 (2010)
Kostenrahmen: € 1.100,--
Zu diesem Antrag sprachen:
Mayer, Schlagitweit, Erben
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Oppitz zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: 4.8.-0832 – STR Albrecht Oppitz
Gegenstand: Saisonkarten für Mitglieder der Blaulicht-Jugendorganisationen
S a c h v e r h a l t:
Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Blaulichtorganisationen in Purkersdorf wird über eine Begünstigung der Jugend nachgedacht. Wie in den vergangenen Jahren soll auch 2010 wieder jedes Mitglied der Blaulicht-Jugendorganisationen im Alter zwischen 6 – 18 Jahren eine kostenfreie Badesaisonkarte für das Wienerwaldbad erhalten.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.
„Den Mitgliedern der Jugendorganisationen der Feuerwehr, des Roten Kreuz und Arbeiter Samariterbundes in Purkersdorf wird für die Badesaison 2010 eine Saisonkarte kostenfrei ausgestellt. Die betreffende Purkersdorfer Organisation übermittelt der WIPUR spätestens 2 Wochen vor Badesaisonbeginn eine Liste jener Personen welche ein Alter von 6 – 18 Jahren aufweisen und in der Jugendorganisation aktiv sind. Die WIPUR wird ersucht diesen Personen – ein Lichtbild ist jeweils mitzubringen - an der Kassa eine Saisonkarte auszuhändigen.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Oppitz, Cambruzzi, Orthofer, Parzer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Bericht an den Gemeinderat
STR Oppitz zur Sitzung am 02. 12. 2009
Punkt: 4.8.-0833 – STR Albrecht Oppitz
Gegenstand: Wienerwaldbad - Bericht
B e r i c h t
Budgetverhandlungen Wienerwaldbad: Bei den Budgetverhandlungen mit Finanzstadtrat Orthofer wurden die für das Wienerwaldbad unbedingt notwendigen Reparaturarbeiten in das Budget 2010 hinein reklamiert. Die Haushaltsstellen im ordentlichen Haushalt bleiben im Vergleich zu 2009 nahezu unverändert.
Tarifmodell 2010: Änderungen beim Tarifmodell sind für das Jahr 2010 nicht vorgesehen.
Abrechnung der Badesaison 2009 siehe Beilage.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 24. 11. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0834 – StR Marga Schmidl
GEGENSTAND: Energiezukunft Purkersdorf
S A C H V E R H A L T
Bei der Auswertung der Haushaltsbefragung (siehe beigefügten Bericht) hat sich herausgestellt, dass besonders Einfamilienhäuser im älteren Baubestand, eine hohe Energiekennzahl aufweisen. Die genaue Aufschlüsselung dieser Daten erfolgt durch Ing. Streisselberger und wird nach der Ausarbeitung dem Umweltausschuss und nachfolgend dem Gemeinderat vorgelegt. Hier liegt ein großes Einsparungspotenzial besonders im Bereich der Dämmung vor. Um ein Zeichen in Richtung Energiesparen zu setzen, schlägt der Umweltausschuss vor, im Jänner 2010 eine Energieberatungsoffensive zu starten. Nach Vorgesprächen mit Hrn. Ing. Krenmayr von der Niederösterreichischen Energieberatung und mit Hrn. Ing. Obermayer von Wien Energie Service Management, ist es möglich, als ersten Schritt im Jänner (28.01.2010) einen Energie-Beratungstag für jene Haushalte die laut Haushaltsbefragung hohe Energiekennzahlen haben auf der Stadtgemeinde anzubieten. Dieses Angebot kann nach einer Evaluierung auf alle PurkersdorferInnen ausgeweitet werden. Ein besonderes Angebot ist dabei, eine Gebäudethermographie in Zusammenarbeit mit Wien Energie zu günstigen Konditionen anzubieten. Die Stadtgemeinde Purkersdorf möchte die Hausbesitzer (Ein/Zweifamilienhäuser) die an der Haushaltsbefragung teilgenommen haben, mit einer Subvention unterstützen. Die Unterstützung der Gemeinde bewegt sich abhängig von den tatsächlichen Kosten für die Thermographie in der Höhe von 10% - 20 %. Insgesamt wird für diese Maßnahme ein Kostenrahmen von maximal € 1.000,- zu Verfügung gestellt.
Antrag
Der Gemeinderat beschließt einen finanziellen Kostenrahmen von max. € 1.000,- laut Sachverhalt.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: max. € 1.000,-
Bedeckung: 5/529000-729001
Zu diesem Antrag sprachen:
Schmidl, Schlagitweit, Pauxberger, Schlögl, Erben, Orthofer
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29
Enthalten: 1 (Nemec)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 02. Dezember 2009
Punkt: GR–0835 – StR Marga Schmidl
GEGENSTAND: Baumpflegekonzept Purkersdorf
Bericht
Um die Baumbetreuung für die nächsten Jahre zu optimieren, gibt es die Überlegung ein Baumpflegekonzept erstellen zu lassen. Im Folgenden einige Punkte, die aus fachlicher Sicht beachtet werden sollten:
Erstellung des Konzeptes für einen Zeitrahmen von mindestens 5 Jahren
Aufbauend auf Daten des bestehenden Baumkatasters – Optimierung der kontinuierlichen Pflege des Baumbestandes respektive des öffentlichen Grüns, Planliche Ausweisung der Bäume – Vernetzung mit Baumkataster – Festlegen von Kontrollen (abhängig vom Baumart/zustand in Hinblick auf Verkehrssicherheit aber auch Standortverbesserungen für Bäume, z.B. durch entsprechende Schnittmaßnahmen, Unterpflanzungen, Anfahrschutzmaßnahmen,..) – Planung von Baumfällungen (Bäume die durch Pflegemaßnahmen nicht mehr verkehrssicher gemacht werden können) - Ausweisung von Neupflanzungen (unter Berücksichtigung von Standort, Baumart, Jungbaumpflege,..) – Interne Arbeitsplanung (Vorgaben für Arbeiten des Bauhofes, ..) - Kostenübersicht und Kostentransparenz (erleichtert Budgetierung über mehrere Jahre hinweg)
Folgende Angaben sollten gemacht werden:
Die Vergabe der Arbeiten kann dann jeweils gesondert erfolgen. Um eine kontinuierliche Pflege (mehrjährige Kenntnis der Bäume erleichtert Arbeiten, vor allem bei geänderten Bedingungen z.B. nach Schlechtwetterereignissen) zu ermöglichen und um den jährlichen Arbeitsaufwand für die Gemeinde zu minimieren ist eine einmalige Vergabe aufbauend auf dem Pflegekonzept überlegenswert, bei Vergabe an den Ersteller des Konzeptes Kostenreduktionen möglich.
Folgende befugte Firmen werden zur Anbotserstellung eingeladen:
ÖBF, Ing. Hudak
Greentec Purkersdorf
Vlasitz & Zodl, Wien
Saller, Wien
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Antrag StR Schmidl
GR-0836 Petition Klimabündnis
Petition Klimabündnis
Klimabündnis Österreich ist an die Stadtgemeinde Purkersdorf herangetreten und bittet um Unterstützung der Klimaschutzforderungen für die UN-Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen. Um zur Rettung des Weltklimas beizutragen, können Klimabündnis-Gemeinden jetzt mit der Unterzeichung der Petition nationalen PolitikerInnen ihre Botschaft mit auf den Weg nach Kopenhagen geben.
Klimabündnis Österreich wird gemeinsam mit BürgermeisterInnen, Unternehmen und SchülerInnen die gesammelten Petitionen direkt in Kopenhagen an die österreichische Delegation übergeben.
Stadträtin Schmidl empfiehlt dem Gemeinderat, die Petition des Klimabündnis zu unterzeichnen und stellt folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich für die Gemeinde-Petition aus und empfiehlt dem Bürgermeister nachfolgende Petition zu unterzeichnen.
Dazu sprachen:
Schmidl, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29
Enthalten: 1 (Orthofer)
27. Sitzung
des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss
vom 13. Oktober 2009
zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet Sitzung um 07.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Es wird festgestellt, dass die Einladung zur gegenständlichen Sitzung gemäß § 57
Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 NÖ GO 1973 i.d.g.F. rechtzeitig schriftlich unter Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung einberufen worden ist.
Es wird weiters festgestellt, dass neben dem Vorsitzenden vier Mitglieder erschienen sind, womit das Mindestpräsenzquorum von mindestens der Hälfte der weiteren Mitglieder neben dem Vorsitzenden gemäß § 57 Abs. 2 i.V. mit § 121 NÖ GO 1973 i.d.g.F. erfüllt ist. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.
zu 2) Kassenprüfung
elektronisches Kassabuch
Eingesehen wird das elektronische Kassabuch der Hauptkassa und festgestellt,
dass der Endsaldo mit dem ordnungsgemäß verwahrten Bargeld übereinstimmt.
Der Endsaldo beträgt zum heutigen Tage: € 1.657,61
Ende der Sitzung: 07.37 Uhr
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Antwort
Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken für die Kontrolle der Kassa.
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28. Sitzung
des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss
vom 26. November 2009
zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.03 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu 2) Prüfung der Subvention - FCP
Der FCP wurde in der letzten Ausschusssitzung am 16. September 2009 ersucht den Posten „Platzbetreuung und Verwaltung“ in Höhe von € 25.700,09 näher zu erläutern (Wirtschaftsjahr 2007) und per E-Mail an den Ausschussvorsitzenden zu übersenden, der anschließend die einzelnen Ausschussmitglieder davon informieren wird.
Mit Datum vom 12. November 2009 liegt nunmehr eine E-Mail betreffend die geforderten Erläuterungen zur Position „Platzbetreuung und Verwaltung“ vor.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt, alle Förderungen die von der Stadtgemeinde Purkersdorf an den FCP zur Auszahlung kommen, sollten in den betreffenden Abrechnungen „bezeichnungskonform“ angeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 3) Prüfung der Subvention – Aktive Wirtschaft
Die Aktive Wirtschaft wurde in der letzten Ausschusssitzung am 16. September 2009 ersucht, die Unterlagen 2007 an den Ausschussvorsitzenden bis Mitte Oktober 2009 per E-Mail zu übersenden, der anschließend die einzelnen Ausschussmitglieder davon informiert.
Mit Eingangsdatum vom 21. Oktober 2009 liegt nunmehr eine Ein- und Ausgabenrechnung für das
Haushaltsjahr 2007 der Aktiven Wirtschaft Purkersdorf vor, diese wurde vom Stadtamt per
E-Mail am 23. Oktober 2009 dem Ausschussvorsitzenden zugestellt.
Der Prüfungsausschuss nimmt die Abrechnung der Aktiven Wirtschaft zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 4) Vereinsprüfung
a) Purkersdorfer Typen
Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.
b) NÖ Seniorenbund
Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.
c) Purkersdorfer Kinderfreunde
Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.
d) Stadtkapelle Purkersdorf
Alle Unterlagen liegen ordnungsgemäß und vorbildlich vor.
Damit hat der Prüfungsausschuss alle Vereine die im Jahr 2008 mehr als € 1.000,00 Basissubvention erhalten haben geprüft und für in Ordnung befunden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 5) Wahlamt
Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass Schwankungen im Bereich „Sonstige Ausgaben – Position Wahlamt“ aufscheinen und nimmt sich vor bei der nächsten Sitzung die personenbezogenen Nebengebühren lt. Nebengebührenordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6) Volkshochschule
Der Prüfungsausschuss diskutiert und prüft die Unterlagen der Volkshochschule und stellt die vorbildliche Führung der Konten fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken für die Prüfung sämtlicher Subventionen , nehmen das Ergebnis zur Kenntnis und leiten dieses an die betroffenen Vereine weiter.
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Zu 7) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung
Termin der nächsten Sitzung:
Donnerstag, 18. März 2010, 18.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Rechnungsabschluss 2009
2. Prüfung der Abrechnung Postkutsche
3. Prüfung der Nebengebührenordnung
Zu 9) Allfälliges
keine Wortmeldung
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Erscheinen und schließt die Sitzung um 19.24 Uhr.
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
GR-0839 Änderungen in der Zusammensetzung von Ausschüssen u.ä.
LiB & Grüne (GR Aicher)
Volksschulausschuss
statt Frau Prager NEU: GR Christian Schlagitweit
ÖVP (GR Zöchinger)
Verifikatoren Gemeinderat ÖVP - statt Watznauer - Urban, Ersatz Zöchinger
Verifikator Stadtrat ÖVP - Ersatz - statt Gaugl - Oppitz
Ordner im Gemeinderat - statt Gaugl - Zöchinger, Ersatz Oppitz
Disziplinarkommission - statt Gaugl - Zöchinger, Ersatz Wimberger
Gemeindevermittlungsamt - Ersatz statt Gaugl - Pauxberger
Antrag
Der Gemeinderat nimmt die von den Fraktionen LiB & Grüne und ÖVP eingebrachten Änderungen zur Kenntnis und genehmigt die beantragten Veränderung in den genannten Ausschüssen, Entsendungen usw.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2009
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates
Liste Baum & Grüne
fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben
um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 02.12.2009
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen:
Solidarität mit der Partnergemeinde Göstling zum Erhalt der Ybbstalbahn
Begründung
I. Zur Dringlichkeit:
Purkersdorf ist Partnergemeinde von Göstling, das von der geplanten Einstellung der Ybbstalbahn betroffen ist. Inzwischen ist die Ybbstalbahn Entwicklungs-Genossenschaft gegründet worden, die nicht nur ein konkretes Konzept zur Weiterführung der Ybbstalbahn ausgearbeitet hat, sondern auch ein Gesamtmobilitätskonzept Bahn&Bus Oberes Ybbstal
II. Zum Antrag:
Der Gemeinderat von Purkersdorf erklärt sich solidarisch mit der Partnergemeinde Göstling im Bemühen um den Erhalt der Ybbstalbahn und für ein Gesamtmobilitätskonzept. Der Landeshauptmann, die Landesregierung und die ÖBB werden um konkrete Unterstützung dafür ersucht
Purkersdorf, am 1. Dezember 2009
Dazu sprachen:
Schlagitweit, Schlögl, Pauxberger, Orthofer
Der Antrag wird zurückgezogen.
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2009
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates
Liste Baum & Grüne
fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben
um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 02.12.2009:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. die Gemeinde tritt im Rahmen des Volksschulausschusses dafür ein, dass für das Schuljahr 2010/ 2011 (und darüber hinaus) geeignete Räume für die Volksschule in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden, damit alle Klassen in der VS untergebracht werden können.
2. die Gemeinde gibt eine Bedarfsplanung für Kindergärten, Schulen, Hort und andere öffentliche Einrichtungen, auch Altersheimplätze in Auftrag.
Begründung
I. Zur Dringlichkeit:
Die derzeit schon sehr beengte Situation in der Volksschule und im Hort ist bekannt.
Die Raumsituation in der VS wird dadurch verschärft, dass ab dem nächsten Schuljahr (ab September 2010) es in der Volksschule eine 1. Klasse mehr (4) geben muss.
Damit fehlt ein
Klassenraum.
Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, der nächste Gemeinderat kann nicht
abgewartet werden.
Ebenso ist die Bedarfsplanung bereits zu lange verabsäumt worden, um mindestens ein weiteres halbes Jahr zuzuwarten, bis mit der Umsetzung begonnen wird.
II. Zum Antrag:
Zu 1.
Um eine Lösung für
eine adäquate Unterbringung der Volksschulkinder bis September 2010 zu finden,
muss dringend daran gearbeitet werden; mit diesem Zeitrahmen kann nur eine
Notlösung gefunden werden.
Zu 2.
Damit eine qualitative Versorgung mit Betreuungsplätzen aller Altersgruppen gesichert ist, ist eine vorausschauende Erhebung des Bedarfes und eine vorausschauende langfristige Planung durch die Gemeinde notwendig (Finanzen, Reserveflächen etc.)
Purkersdorf, am 1. Dezember 2009
Dazu sprachen:
Schlögl, Cambruzzi, Erben, Parzer, Traurig, Orthofer
Geschäftsordnungsantrag Schlögl:
Der Antrag wird an den Familien- und den Sozialausschuss zur vorbereitenden Beratung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:
einstimmig
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2009
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates
Liste Baum & Grüne
fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben
um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 02.12.2009
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Heizkostenzuschusses soll statt auf € 150,-- auf € 200,-- erhöht werden (Bemessungsgrundlage: Ausgleichsrichtsatz zuzüglich € 80,--). und den Empfängern soll darüber hinaus eine kostenlose Energieberatung angeboten werden.
Begründung
I. Zur Dringlichkeit:
Die angespannte Wirtschaftslage sowie die geringen Kollektivvertragserhöhungen für nächstes Jahr bringen immer mehr Menschen in prekäre Situationen.
II. Zum Antrag:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt
den Heizkostenzuschuss auf € 200,-- zu erhöhen und gleichzeitig eine kostenlose Energieberatung anzubieten.
Purkersdorf, am 1. Dezember 2009
Dazu sprachen:
Cambruzzi, Aicher, Zöchinger
Diesen Antrag schließen sich die SPÖ- und ÖVP-Fraktion sowie die PUL als Antragsteller an.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig