Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!
Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Wir haben die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffen, dass dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuchen wir im Voraus um Entschuldigung.
Liste Baum & Grüne
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr
Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf
1) PRÄSENZFESTSTELLUNG
Anwesend waren: 28/Präsenzquorum: 22
AICHER GR Sabine |
PUTZ STR Christian |
BOLLAUF STR Susanne |
REISNER GR Annemarie |
BRUNNER GR Roman |
RÖHRICH GR Christian |
CAMBRUZZI GR Manfred |
SCHLAGITWEIT STR Mag. Christian |
FRANEK GR Christa |
SCHLÖGL BGM Mag. Karl |
FRANKE-LOSMANN GR Katharina |
STANGL GR Alexandra |
JAKSCH GR Walter |
TEUFL GR Thomas |
KAUKAL GR Beatrix |
TRAURIG GR Monika |
KEITEL GR Werner |
URBAN GR Silvia |
KÖCKEIS GR Friedrich |
WEINZINGER GR Manfred |
MANDL GR Christine |
WEINZINGER STR Viktor |
MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian |
WISZNIEWSKI GR Karim |
MAYER STR Elisabeth |
WOLKERSTORFER STR Harald |
ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf |
ZÖCHINGER GR Leopold |
entschuldigt:
OPPITZ STR Albrecht |
SEDA GR Michael |
NEMEC GR Ingrid |
LIEHR GR Florian |
SCHMIDL GR Margaretha |
|
Weiters waren anwesend:
HAIDER Baudir. Ing. Rainald |
NÖHRER Dkfm.Otmar, Leiter Finanzverw. |
HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard |
STANEK Josefine, Schriftführerin |
2) Bestellen der Verifikatoren
21) Für die SPÖ: GR Annemarie Reisner
22) Für die ÖVP: GR Leopold Zöchinger
23) Für die LiB&G: GR Sabine Aicher
24) Für die PUL: GR Manfred Cambruzzi
3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)
Josefine Stanek
4) Änderungen in der Tagesordnung
Folgende Punkte der Tagesordnung werden abgesetzt:
im nicht öffentlichen Teil:
GR-0197 Steuer- und/oder Abgabenangelegenheiten
GR-0198 Berichte des Prüfungsausschusses
GR-0199 Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters
zu Berichten des Prüfungsausschusses
5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge
51) AHS Purkersdorf – Erweiterung und Zubau
Antragsteller: BGM Schlögl
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6) Berichte des Bürgermeisters
6.1. Musikschule Finanzierungsbeitrag 2011
Das Land NÖ wird für den Betrieb 2011 der Musikschule Purkersdorf einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 277.062,57 leisten. Der Beitrag wir in 4 Tranchen über das Musikschulmanagement NÖ angewiesen.
Darüber hinaus hat das Land NÖ für die Musikschule Purkersdorf für den Ankauf von Mangelinstrumenten einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 40% des Ankaufspreises, maximal aber € 4.530,00, bewilligt.
6.2. Kindergarten I – Förderung Schul- und Kindergartenfonds
Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds hat in der Sitzung am 07.04.2011 beschlossen, die Einrichtung des neuen Kindergartens I – Wintergasse mit einer bei anerkannten Kosten in Höhe von € 381.800,00 mit einem nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von € 190.900,00 zu unterstützen. Der Betrag wird in den nächsten Wochen angewiesen.
6.3. Kindergarten I – Annuitätenzuschuss
Das Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds hat beschlossen, der Stadtgemeinde für den Kindergartenneubau Wintergasse eine Beihilfe (Annuitätenzuschuss) in Höhe von 4,42% Zinsen (dekursiv, halbjährlich) für ein fiktives Darlehen in Höhe von 45% (das sind € 998.000) der abgerechneten und anerkannten Baukosten (€ 2,217.800) mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu gewähren. Laufzeitbeginn ist der 1.4.2011.
6.4. Schülerhort Förderung Personalaufwand
Der Personalaufwand des Schülerhorts der Stadt Purkersdorf ist von der NÖ Landesregierung mit einem Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von € 42.024,00 gefördert worden.
6.5. Generationenwald - Naturpark
Für das Projekt „Generationenwald“ des Naturparks Sandstein-Wienerwald hat der NÖ Landschaftsfonds einen verlorenen Zuschuss in Höhe von € 17.414,62 bewilligt.
6.6. Feihlerhöhe
Mit der Anweisung des 4. Teilbetrages in Höhe von € 55.158,71 sind die Kaufvertragsbedingungen für den Erwerb der Feihlerhöhe zur Gänze erfüllt und wird die Liegenschaft nunmehr lastenfrei im Eigentum der Stadt Purkersdorf stehen.
6.7. Sozialhilfepaket
Die Steigerungsraten bei der Sozialhilfe waren bis 2013 mit 20% festgelegt, um die Dotierung des Pflegefonds garantieren zu können. In einem Gespräch zwischen den Gemeindevertreterverbänden und der Landesregierung konnte ein für die NÖ Gemeinden sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden:
von auf Steigerung statt
2010 2011 14,8% 20%
2011 2012 9,5% 20%
2012 2013 5% 20%
2013 2014 4,5% 20%
Darüber hinaus wird aufgrund der Einnahmen des „kleinen Glücksspiels“ der seit 2008 ausstehende Beitrag der NÖ Gemeinden in Höhe von € 91 Millionen bis 2015 getilgt und somit keine Belastungen daraus mehr resultieren.
6.8. Rochuswiese
Der Verkauf der Parzellen der Rochuswiese ist abgeschlossen und die neuen Grundeigentümer sind intabuliert. Der Gesamterlös in Höhe von € 1,136.093,02 wurde der Stadt bereits zur Gänze gutgeschrieben.
ANTRAG
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Dazu sprachen:
Schlögl, Aicher, Orthofer
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Frage GR Aicher:
Überlegt die Stadtgemeinde, ob jetzt etwas mit dem Schweizer Frankenkredit geschieht. Habe schon Dez. 2010 den Antrag gestellt, Kredit in Euro aufzunehmen.
Antwort StR Orthofer:
Die Stadtgemeinde hat von Experten Meinungen eingeholt. Jetzt umzusteigen wäre sehr schlecht. Auch für den im Dez. 2010 aufgenommenen Kredit ist es nach jetziger Sicht besser, ihn nicht in Euro aufgenommen zu haben.
Antwort Schlögl:
Hoffnung, dass der Schweizer Franken wieder schwächer wird, da die Schweizer unter dem starken Franken leiden. Zur Zeit wird der Schweizer Franken Kredit nicht bedient, was sinnvoll ist. Wenn der Schweizer Franken schwächer wird, wäre es sinnvoll in Euro umzuschulden.
7) Sonstige Berichte und/oder Anfragen
Bis 17.15 Uhr keine schriftlichen Anfragen.
8) Vorläufiger Sitzungsplan 2011
Wochentag |
Stadtrat |
Gemeinderat |
Dienstag |
09.08.2011 (bei Bedarf) |
|
Dienstag |
20.09.2011 |
|
Dienstag |
|
27.09.2011 |
Dienstag |
18.10.2011 |
|
Dienstag |
29.11.2011 |
|
Mittwoch |
*vorläufig |
07.12.2011* |
3. Genehmigung von Protokollen
Verifizierung des Protokolles vom 22.03.2011
Die VerifikatorInnen (Reisner – SPÖ, Zöchinger - ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 22.03.2011 keine Einwände haben.
ANTRAG
Das Protokoll vom 22.03.2011 wird genehmigt und von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0170 – WIPUR – Bericht aus der Gesellschaft - BGM Mag. Karl Schlögl
Projekt „Neubau Bildungszentrum Schwarzhubergasse 5“
Die Abbrucharbeiten für das am Baugrundstück befindliche Bestandsgebäude des alten Kindergarten I konnten in der ersten Hälfte des Mai 2011 abgeschlossen werden.
Am 14.04.2011 hat eine Verkehrsverhandlung stattgefunden, wo sämtliche Regelungen betreffend Parkverbote, abgesperrte Straßen, Regelungen mit dem Postbus, etc. besprochen wurden. Im Wesentlichen wurden hier schon die bewährten Regelungen von der Nachbarbaustelle „Umbau Volksschule“ übernommen und weitergeführt.
Die Baugrubensicherung mittels Bohrpfählen wurde am 24.05.2011 begonnen. Das Versetzen der Bohrpfähle konnte innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. Momentan werden die Aussteifungen zwischen den Bohrpfählen mittels Spritzbeton hergestellt. Diese Arbeiten erfolgen vertikal stufenweise – d.h. ist eine Ebene entsprechend befestigt, wird wieder weiter gegraben – solange, bis man die Gründungsebene für die Bodenplatte erreicht.
Bauzeitplan:
An einem detaillierten Bauzeitplan wird noch gearbeitet - von folgenden Eckdaten können wir zur Zeit aber ausgehen: Die Rohbauzeit ist mit 6 Monaten mit der Baufirma abgestimmt. Wenn alles programmgemäß läuft, sollte eine Gesamtfertigstellung des Gebäudes im Sommer 2012 möglich sein, jedenfalls aber im Herbst 2012.
Kalkulation/Kostenentwicklung:
Die Kalkulation sieht Netto-Errichtungskosten (ohne Einrichtung) von € 6.233.000,-- vor. Das sind jene Kosten, die auch beim Land NÖ für die Zusage der Förderung zugrunde liegen.
Mit Status 24.06.2011 sind für dieses Projekt netto € 530.226,38 Kosten angefallen.
Projekt „Umbau Volksschule Schwarzhubergasse 7“
Die Arbeiten beim Projekt „Umbau Volksschule Schwarzhubergasse 7“ laufen programmgemäß ab.
Im Innenhof der Volksschule konnte bereits die neue Fassade komplett fertiggestellt werden. Der Großteil der neuen Holz-Alu-Fenster inklusive der neuen Notausgangstüren wurde ebenfalls bereits versetzt.
An der Ostfassade (hin zur Hauptschule) wurde die komplette Wärmedämmung angebracht und der Abrieb der Fassade konnte fertig gestellt werden.
Auch die Fertigstellung des neuen Haupteinganges schreitet zügig voran – die Verputzarbeiten wurden abgeschlossen, der Estrich wurde eingebracht, die Versetzarbeiten der Alu-Konstruktionen für die Verglasung haben begonnen.
Ab Schulschluß starten dann die intensiven Innenarbeiten – Ausmalen, Fliesen legen, Elektroinstallationen, Fertigstellung der Heizungsinstallationen, etc..
Aus heutiger Sicht kann der sehr ehrgeizige Zeitplan mit der Fertigstellung Ende August 2011 eingehalten werden.
Die gegenwärtige Kostenentwicklung bei diesem Projekt lässt zur Zeit eine Landung im Bereich der budgetierten Errichtungskosten in Höhe von brutto € 2,6 Millionen erwarten.
Der Baubeirat wird in regelmäßigen Sitzungen über alle relevanten Projektdetails informiert.
Projekt „Erneuerung der Außenanlagen Kindergarten II, Bad-Säckingen-Straße 7“
Gemäß dem Auftrag der Stadtgemeinde Purkersdorf wird die WIPUR die Erneuerung der Außenanlagen im Kindergarten II durchführen.
Die Abstimmungen mit der Kindergartenleiterin sind abgeschlossen. Die Arbeiten starten ab 1. August 2011 und werden, was die groben Bau- bzw. Versetzarbeiten der neuen Spielgeräte betrifft, innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen sein – das ist auch die Zeit, in der der Kindergarten geschlossen ist. Danach erfolgt noch die Wiederherstellung der
Rasenflächen. Damit der Rasen auch ordnungsgemäß anwachsen kann, ist eine Benützung der Außenflächen erst wieder im Frühjahr 2012 möglich.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0171 – Bericht zu Kindergärten und Schülerhort - BGM Mag. Karl Schlögl
Kindergärten
Für das kommende Kindergartenjahr 2011/2012 wird es wieder möglich sein, alle Aufnahmewünsche in die Kindergärten zu erfüllen. Es muss der Stadt aber bewusst sein, dass über kurz oder lang mit dem bestehenden Platzressourcen nicht das auslangen gefunden werden kann zumal einerseits aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Kindergatenerhalter ein Mehr an Plätzen notwendig ist und andererseits die im AHS-Proviroium II untergebrachten Kindergartenräumlichkeiten in absehrbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
Ich habe daher, wie bereits einmal berichtet, mit den Eigentümern des Areals Hoffmann-Park Kontakt aufgenommen und angefragt, ob auf dem noch freien Grundstück, ca. 5.000 m², die Möglichkeit bestünde, einen 2-gruppigen Kindergarten samt notwendiger Außenflächen in eine etwaige Erweiterungsplanung des Seniorenwohnheims miteinzubeziehen. Dazu gibt es auch schon grundsätzlich positive Signale. Dieser Standort ist aus demographischer Sicht der wahrscheinlich beste für die Situierung zusätzlicher neuer Kinderbetreuungseinrichtungen.
Untersucht werden aber auch die Möglichkeiten von Erweiterungen bestehender Kindergärten.
Ich werde versuchen, bis zur Sitzung des Gemeinderates im September 2011 die Gespräche so weit vor zu treiben, dass eine Grundsatzentscheidung über einen möglichen neuen Kindergarten möglich ist.
Schülerhort
Die Nachfrage nach Schülerhortplätzen ist groß, die Einrichtung einer weiteren Schülerhortgruppe notwendig. Die entsprechenden Genehmigungsverfahren beim Amt der NÖ Landesregierung sind eingeleitet, die Verhandlungen für den Standort Hauptschule werden im Juli stattfinden. Es darf damit gerechnet werden, dass mit Schulbeginn die neue Hortgruppe ihren Betrieb aufnehmen kann.
Die organisatorischen und personellen Voraussetzungen sind mit Beschluss des Stadtrates vom 21.06.2011 geschaffen worden bzw. werden mit Beschluss GR0187 der heutigen Sitzung geschaffen.
Mit dieser zusätzlichen Gruppe können auch im Hortbereich alle Anmeldungen für das Schuljahr 2011/2012 angenommen werden.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen:
Schlögl, Franek, Aicher, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Viktor Weinzinger zur Sitzung am 28. 06. 2011
Punkt: GR-0172 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Bebauungsplan 17. und 17.a Änderung - Bericht
B e r i c h t
Das Amt der NÖ Landesregierung hat mit Schreiben vom 14. 04. 2011, RU1-BP-475/036-2010, mitgeteilt, dass die vorgenommene Prüfung der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. 03. 2011 unter TOP 4.4-0131 beschlossenen Verordnung mit der der Bebauungsplan abgeändert wurde (17. und 17.a Änderung), ergeben hat, dass die Vorschriften über die Erlassung dieser Verordnung eingehalten wurden.
A n t r a g
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
STR DI Dr. Rudolf Orthofer ZUR SITZUNG AM 28. Juni 2011
Punkt: GR–0173 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Basissubventionen 2011
S A C H V E R H A L T
Auch im Jahr 2011 haben wieder viele Vereine mittels Formblatt um Subventionen für ihre Tätigkeit angesucht. Die Subventionsansuchen wurden im Finanzausschuss am 08.Juni 2011 gemäß den geltenden Förderrichtlinien diskutiert und vorgeschlagen. Bei der Zuerkennung der Höhe der Subvention wurden sowohl die Leistungen der Vereine für den sozialen Zusammenhalt als auch deren finanzielle Lage berücksichtigt.
Antrag
Die Stadtgemeinde Purkersdorf gewährt folgende Subventionen im Haushaltsjahr 2011:
|
Förderung 2011 |
Aktive Wirtschaft Purkersdorf |
11.000 |
ARTplus Verein für Kunst + Design |
100 |
ATUS Purkersdorf |
1.800 |
Chorgemeinschaft Wienerwald |
700 |
Family & Friends |
100 |
Foto und Filmclub |
100 |
Freundeskreis Bad-Säckingen |
500 |
Freundeskreis Sanary sur Mer |
400 |
Fußballclub Purkersdorf (Jugend) |
14.000 |
Fußballclub Purkersdorf (Liga) |
10.000 |
Fußballclub Purkersdorf (Frauen) |
4.000 |
Junge ÖVP Purkersdorf |
200 |
Karateverein KU SHIN KAI (Union) |
200 |
Kath. Jungschar Pfarre Purkersdorf |
200 |
Kinderfreunde Purkersdorf |
1.000 |
KÖStV Austria (Studentenverb) |
100 |
KOBV Kriegsopfer/Behindertenverb |
100 |
Kulturbund Wiental |
2.000 |
Kulturkreis Purkersdorf (PUKK) |
3.000 |
Naturfreunde Purkersdorf |
1.000 |
NÖ Berg- und Naturwacht |
1.000 |
NÖ Seniorenbund |
1.100 |
ÖDV Diabetikerselbsthilfe Österr. |
500 |
ÖRV Hundesportverein Pkdf. *) |
300 |
Österr. Kameradschaftsbund |
100 |
ÖVP - Frauenbewegung |
200 |
Pensionistenverband Pkdf. |
1.100 |
Purkersdorfer Typen |
1.200 |
Sozialistische Jugend |
200 |
Sportunion Purkersdorf |
1.800 |
Stadtkapelle Purkersdorf |
1.200 |
Stadtverschönerungsverein |
1.800 |
Team Teigl Purkersdorf |
1.800 |
Tennisclub (Jugend) |
800 |
Theater Purkersdorf |
1.000 |
Verein Eigenheimbesitzer/Siedler |
200 |
Verein FreundInnen Pkdf-Online |
500 |
Summe |
65.300 |
Subventionen werden nur mit ordnungsgemäßen Tätigkeitsbericht und Abrechnungen lt. Subventionsrichtlinien gewährt.
*) Bezugnehmend auf die E-Mail vom 06. April 2011 und 03. Mai 2011 des ÖRV HundeSportVerein – HundeSportSchule Purkersdorf HSSP, sowie unter Bedachtnahme auf die heurige höhere Basissubvention wird keine zusätzliche Förderung gewährt.
Haushaltsstelle: 5/061010-757000
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Aicher, Schlagitweit, Zöchinger
Geschäftsordnungsantrag GR Aicher:
Getrennte Abstimmung Kameradschaftsbund.
Abstimmung Geschäftsordnungsantrag GR Aicher:
Dafür: 4
Dagegen: 22 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Stangl, Urban)
Enthalten: 2 (Zöchinger, Mayer)
Abstimmungsergebnis Grundantrag:
Dafür: 25
Enthalten: 3 (Aicher, Franek, Schlagitweit)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
STR DI Dr. Rudolf Orthofer ZUR SITZUNG AM 28. Juni 2011
Punkt: GR–0174 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Lustbarkeitsabgabe – Aufhebung der bisherigen Verordnung
S A C H V E R H A L T
Nach Abwägung aller Pro und Contra-Argumenten hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08. Juni 2011 beschlossen dem Gemeinderat zu
empfehlen, die bisherige Verordnung zur Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe aufzuheben.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt, dass die Verordnung des Gemeinderates
über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe aufgehoben wird:
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 28.06.2011, GR-0174, über die Aufhebung der Verordnung zur Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 01.12.2010, GR-0093, aufgrund der Ermächtigung § 15 Abs.3 Z.1 Finanzausgleichsgesetz 2008, FAG 2008, BGBl. I 103/2007, die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe verordnet.
Der Gemeinderat hebt die Verordnung vom 01.12.2010, GR-0093, über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe mit dem auf die Kundmachungsfrist folgenden Monatsersten auf.
Für den Gemeinderat
angeschlagen am:
abgenommen am:
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Cambruzzi, Schlögl, Aicher
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
STR DI Dr. Rudolf Orthofer ZUR SITZUNG AM 28. Juni 2011
GR-0175 – STR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
Gegenstand: Verordnung nach § 22 NÖ Spielautomatengesetz – Vergnügungsabgabe
SACHVERHALT
A. Das NÖ Spielautomatengesetz 2011
Das NÖ Spielautomatengesetz 2011 ist am 9.4.2011 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt (a) den Betrieb von Glücksspielautomaten („kleines Glücksspiel“) und (b) den Betrieb von „Spielautomaten“, bei denen keine vermögenswerte Gewinne ausgezahlt werden. Die „Glücksspielautomaten“ werden auf Landesebene geregelt und besteuert, für die „Spielautomaten“ gibt es eine Ermächtigung für die Gemeinden zur Erhebung einer „Vergnügungsabgabe“. Diese Ermächtigung soll den Gemeinden als Ersatz für die teilweise aufgrund der Außerkraftsetzung des NÖ Lustbarkeitsabgabegesetzes entstandenen Einnahmenausfälle dienen. Diese landesgesetzliche Ermächtigung zur Erhebung einer Vergnügungsabgabe tritt neben die bundesgesetzlich vorgesehene Ermächtigung zur Erhebung von Lustbarkeitsabgaben, die in Hundertteilen des Eintrittsgeldes erhoben werden (§ 14 Abs.1 Z.8 FAG 2008).
Spielapparate im Sinne des § 19 Abs.1 NÖ Spielautomatengesetz sind:
1. technische oder elektronische Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen, wobei der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt (Geschicklichkeitsapparate). Zu diesen „Geschicklichkeitsapparaten“ gehören Geräte, deren Ziel es ist, motorische Fertigkeiten oder ein gewisses Reaktionsvermögen unter Beweis zu stellen. Geschicklichkeitsapparate sind beispielsweise Kegel- und Bowlingbahnen, Flipper, Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Dart-Automaten, Tischfußballautomaten, Billardtische, Motorsport- oder Raumfahrtsimulationen, Rodeoreitgeräte (nicht aber Kinderreitgeräte).
2. Technische Einrichtungen wie Schau- , Scherz-, oder sonstige Spielapparate, die nur zur Unterhaltung bestimmt sind. Schauapparate sind Geräte, deren Ziel der Schaueffekt ist; dazu gehören sind etwa Film(Video)kabinen, TV-Apparate, Monitore, Dioramen mit bewegter Darstellung. Scherzapparate sind Geräte, deren Verwendung eine Erheiterung des Benutzers durch eine gezielte psychische Einwirkung in Form einer komischen oder zumindest als komisch beabsichtigten Reaktion des Apparats bewirken soll. Sonstige Spielapparate sind Geräte, bei denen der Spieler den Mechanismus betätigt, um sich dessen zufallsabhängige Reaktion zu seiner Unterhaltung zunutze zu machen.
3. Vorrichtungen zur Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen (Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD oder mp3 Player etc.).
Zulässig sind lediglich Spielapparate, die keine vermögenswerte Gewinne auszahlen oder ausfolgen. In Geld oder Vermögenswerte einlösbare Punkte gelten auch als Gewinn. Freispiele, die beim Betrieb erzielt werden, gelten nicht als Gewinn.
Die Gemeinden werden gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948 in der Fassung BGBl I Nr. 103/2007, ermächtigt, durch Verordnung des Gemeinderates eine Vergnügungsabgabe, die nicht in Hundertteilen des Eintrittsgeldes bemessen wird, für den öffentlichen Betrieb von Spielapparaten (§ 19 Abs.1), zu erheben.
Der Abgabensatz darf den im Gesetz angeführten Höchstsatz von EUR 25,-- pro Monat nicht übersteigen. Die Gemeinde ist berechtigt, in der Einhebungsverordnung die Abgabe für unterschiedliche Kategorien von Spielapparaten in unterschiedlicher Höhe festzusetzen. Dabei kann etwa an den Wert oder die Art des Spielapparates oder an den erwarteten Umsatz angeknüpft werden.
B. Intention der Stadtgemeinde
Die Gemeinden sind berechtigt, sowohl eine Vergnügungsabgabe nach dem NÖ Spielautomatengesetz 2011 (entsprechend der Einhebungsverordnung des Gemeinderates) als auch eine Lustbarkeitsabgabe auf Grund der Gemeinderatsverordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe zu erheben. Allerdings ist eine Abgabeneingebung für „Vergnügen auf und mit Spielautomaten“ jedenfalls deutlich zeitgemäßer als anstelle eine Abgabe „für Veranstaltungen“. Die Entlastung der Veranstalter ist wichtig, um die Position Purkersdorf als „Stadt, in der was los ist“ zu fördern.
Die Einhebung der Vergnügungssteuer kann als Ersatz für den im Tagesordnungspunkt GR-0175 beschlossenen Entfall der Lustbarkeitsabgabe – die vor allem von Kulturveranstaltern als veranstaltungshemmend empfunden wurde – dienen. Das wäre ein wichtiges Signal in Richtung der vorwiegend „freiwilligen“ Veranstalter (meist Vereine), die Eintritt einheben, um den Vereinsaufwand bedecken zu können.
Die vom NÖ Gesetz vorgegebene maximale Abgabenhöhe von 25,-- pro Monat ist für alle Betreiber in einer durchaus verkraftbaren Höhe. Bezüglich der Abgabenhöhe erscheint es allerdings sinnvoll, zwischen den einzelnen Geräteklassen zu unterscheiden.
Geschicklichkeitsapparate können fallweise eine Ergänzung für Freizeitgestaltung sein und sollen deshalb eher gering besteuert werden. Gemäß Gesetz trifft es hier nur technische Einrichtungen und nicht „Möglichkeiten“. Das heißt, eine Darts-Scheibe wäre nicht steuerpflichtig, aber ein Darts-Automat (insbesondere mit Münzeinwurf) schon.
Schau- , Scherz-, oder sonstige Spielapparate dienen nicht der Geschicklichkeit, sondern vor allem zum Zeitvertreib; dazu gehören auch Videospiele. In dieser Geräteklasse wäre eine höhere Besteuerung durchaus sinnvoll.
Vorrichtungen zur Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen sind sehr unterschiedlich. Einerseits gibt es eine Tradition, dass in Gastronomiebetrieben die Gäste gegen Entgelt ihre Hintergrundmusik selber auswählen können (zB Wurlitzer) und andererseits unterliegt sie bereits der AKM-Abgabe. Es wäre also möglich, diesen Abgabengegenstand vorerst nicht zu besteuern und die Entwicklung des Musikautomatensektors abzuwarten.
Eine besondere administrative Belastung ist durch die Vergnügungsabgabe nicht zu erwarten, da die die Betreiber bzw Aufsteller ohnedies die Aufstellung von Spielapparaten bei der Gemeinde schriftlich anmelden müssen. Die Verpflichtung zur Abgabenmeldung und Abgabeabführung trifft die Betreiber.
ANTRAG
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 28.06.2011, GR-0175, über die Erhebung einer Vergnügungsabgabe:
Aufgrund des § 22 NÖ Spielautomatengesetz, LGBl. 7071, wird folgendes verordnet:
Die Stadtgemeinde Purkersdorf erhebt für den öffentlichen Betrieb folgender Spielapparate eine Vergnügungsabgabe:
1) Für Geschicklichkeitsapparate gemäß §19 (1) Lit.1 („technische oder elektronische Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen, wobei der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt“) beträgt die Vergnügungsabgabe je Spielapparat und begonnenem Kalendermonat € 5,00, wenn dafür ein Entgelt verlangt wird.
2) Für Schau- , Scherz-, oder sonstige Spielapparate gemäß §19 (1) Lit.2 („technische Einrichtungen wie Schau- , Scherz-, oder sonstige Spielapparate, die nur zur Unterhaltung bestimmt sind“) beträgt die Vergnügungsabgabe je Spielapparat und begonnenem Kalendermonat € 25,00.
Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.
Für den Gemeinderat
angeschlagen am:
abgenommen am:
Dazu sprachen:
Orthofer, Schlagitweit, Cambruzzi
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 28. Juni 2011
Punkt: GR–0176 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Verkauf von Liegenschaften
S A C H V E R H A L T
Mit Schreiben vom 21. März 2011 ersucht Herr Robert Pordes, An der Stadlhütte 1b, 3011 Unter-Tullnerbach, die Stadtgemeinde Purkersdorf um Verkauf den bis zur Außenkante seiner Grundstückseinfriedung reichenden Teil des Grundstückes zwecks Grenzbereinigung.
Anlässlich der Vermessung seines Grundstückes im vergangenen Jahr für die Eintragung in den Grenzkataster ist aufgefallen, dass das der Stadtgemeinde Purkersdorf gehörende Grundstück 622/3, EZ 2245 teilweise innerhalb seiner Grundstückseinfriedung liegt.
Es liegt eine Stellungnahme des Bauamtes, Herr Ing. Rainald Haider, vor, in dem festgehalten wird, dass gegen den Verkauf der gesamten Parzelle 622/14, EZ 2245,
(4 m²) nichts einzuwenden ist.
Bei der Parzelle 622/3, EZ 2245, (Gesamt 18 m²), stellt der Verkauf von 7 m² kein Problem dar, jedoch beim Verkauf der gesamten Parzelle der öffentliche Zugang zum Wienfluss nicht mehr möglich wäre.
ANTRAG
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf an Herrn Robert Pordes, An der Stadlhütte 1b,
3011 Unter-Tullnerbach, der Parzelle 622/14 (4 m²) zur Gänze und einem Teil der Parzelle 622/3 mit 7 m² zu. Die gesamte Fläche der Parzelle 622/3 (18 m²) soll nicht verkauft werden, da der öffentliche Zugang zum Wienfluss erhalten bleiben muss.
Es wird ein Pauschalpreis von € 2.500,00 festgelegt, wobei die Kosten der Errichtung und
Verbücherung des Kaufvertrages sowie die Grundteilung vom Käufer zu tragen sind.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0177 – Kulturbericht – VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA
Bericht
Purkersdorfer Kultursommer
Der Purkersdorfer Kultursommer bietet im Jahre 2011 eine Vielzahl an Veranstaltungen, die von klassischer Musik, über Theater bis Pop und Rockmusik reicht. Vokalensembles, Orchesterkonzerte, Theaterproduktionen großteils von Purkersdorfer Künstlerinnen und Künstler gestaltet zeigen die Bedeutung Purkersdorfs als Kulturstadt.
Städtepartnerschaft
Das Theater Purkersdorf wird am 9. Juli 2011 mit dem Stück „Der Brandner Kaspar“ in Göstling/Ybbs gastieren.
Stadtmuseum
Die Finanzierung der Neuaufstellung der Kirchensammlung im Stadtmuseum wurde vom Stadtrat beschlossen. Die Arbeiten sind im Gange und die Eröffnung ist für Ende Oktober geplant.
Humplik- Jone Nachlass
Die vor mehreren Jahren von Frau Mag. Inge Preiß im Keller der Stadtgalerie eingelagerten Gemälde von Hildegard Jone wurden wegen der Auflösung des Geschäftes von Georg Klenovsky im Verlassenschaftsverfahren am 19. Mai 2011 von Frau DI Czerny-Riess und Herrn Christian Matzka in das Archiv der Stadtgemeinde in das Rathaus rückgeführt. Dabei wurden die Bilder an Hand der Inventarliste kontrolliert und die Vollzähligkeit festgestellt.
Stadtbibliothek – Bericht
Die Stadtbibliothek hat sich mit der Veranstaltung “Bücherkino“ im Purkersdorfer Kulturleben etabliert. Die gut besuchten Veranstaltungen zeigen das Interesse an Literatur und deren filmische Umsetzung. In der Zukunft werden weitere Veranstaltungen stattfinden.
Die diesjährige Literatour führt im August 2011 den Lesekreis nach Salzburg, um auf dem Spuren von Stefan Zweig zu wandeln.
Klassikkonzerte
In der Konzertsaison 2011/12 finden wieder drei Klassikkonzerte, die auch als Abonnement zu erwerben sind, statt. Es wird die italienische Sängerin Giovanna Manci in Purkersdorf im Rahmen des Ost-West Musikfestes am 18. November 2011 gastieren. Für das Neujahrskonzert am 13. Jänner 2012 konnte wieder das Ensemble „Quinternio“ Wien gewonnen werden. Ulrike Anton spielt am 23. März 2012 Musik für Flöte und Klavier. Als Konzertlocations dient wieder der Festsaal der AHS-Purkersdorf und die Unternehmensleitung der Österreichischen Bundesforste.
Malakademie
Die Purkersdorfer Malakademie zeigte die Werke der Studierenden am 27. Mai 2011 in der Stadtgalerie. Viele Talente konnten dabei entdeckt werden. Die Bedeutung zeigt sich auch darin, dass einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Aufnahmsprüfungen in künstlerische höhere Schulen bestanden haben. Eine gelungene Kooperation von Musikschule und Malakademie war die bildnerische Umsetzung der symphonischen Dichtung „Die Moldau“ und des musikalischen Zyklus „Bilder einer Ausstellung“ durch Künstlerinnen und Künstler der Malakademie. Die Werke wurden während des Orchesterkonzertes am 17. Juni 2011 projiziert und illustrierten somit die musikalische Umsetzung der Themen.
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen:
Matzka, Orthofer
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0178 – Vergabe von Gemeindewohnungen – STR Christian PUTZ
Tullnerbachstraße 81/7/5
Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5 (ehemals Andreas Hamelec) wurde weder von dem im Gemeinderat beschlossenen Wohnungswerber noch von einem/r im Vorsorgebeschluss vorgesehehen WohnungswerberIn angenommen. Herr Marcus Nemec sucht eine Wohnung dieser Größe, hat diese auch bereits besichtigt und würde die Wohnung nehmen.
Größe: 34,91 m², Miete € 181,63 /Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Markus Nemec, 13.7.1981 derzeit Purkersdorf, Wiener Straße 4 /2 , wohnt bei den Eltern
ANTRAG
Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5 wird an Markus Nemec, geb. am 13.7.1981, derzeit Purkersdorf, Wiener Straße 4/2, vergeben.
ANTRAG
Zu diesem Antrag sprachen:
Putz, Aicher, Schlögl, Franek
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0179 STR Christian PUTZ
Gegenstand:
Vereinbarungen ARGEV, ARO und AGR – Anpassung Infrastrukturleistungen
In Verhandlungen zwischen ARA AG und den Vertretern der Gebietskörperschaften und der Abfallwirtschaftsverbände wurde eine ein Wertanpassung der Entgelte für die Infrastrukturleistungen per 1.1.2011 vereinbart. Um diese Regelung für das Vertragsgebiet Purkersdorf wirksam werden zu lassen, ist die Anpassung zu den Hauptvereinbarungen ARGEV (Leicht- und Metallverpackungen) und der ARO (Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton) in Form eines Nachtrages notwendig. Die ARA AG hat als Rechtsnachfolgerin der ARGEV und der ARO die entsprechenden Nächträge am 26.04.2011 übermittelt und um Fertigung der Nachträge ersucht.
Im Wesentlichen werden folgende Änderungen zu den Hauptvereinbarungen in den beiden Nachträgen behandelt:
1) Anpassung der Vereinbarungsdauer (ordentliche Kündigung erstmals zum 31.12.2013)
2) Jährliche Aktualisierung der Verrechnungsgrundlage (Anzahl der Sammelbehälter) für Papierverpackungen an den aktuellen Stand lt. Frequenzmeldung (erstmals für den Zeitraum 2011 auf Basis der Meldung zum Stichtag 31.12.2010)
3) Streichung der Position Standplatzadaptierung ab 1.1.2013 (betrifft Papierverpackungen)
4) Wertanpassung der Standplatzentgelte für Standplatzreinigung und Schneefreihaltung ab 1.1.2011 um 8,1% für Papierverpackungen und um 7,3% für Leicht- und Metallverpackungen.
Die Änderungen in der Leistungsverrechnung können bereits ab dem 1. Quartal 2011 in Anspruch genommen werden, auch wenn der Vertrag erst später unterzeichnet wird.
Gleichzeitig mit der Abrechnung für das 1. Quartal 2011 wird der gesamte Datenaustausch (Melde- und Berichtswesen, Leistungsverrechnung) zwischen den kommunalen Vertragspartnern und der ARA auf die neue Online-Anwendung „CONDAT WEB“ umgestellt. Entsprechende Schulungen laufen derzeit, Frau Bastirsch-Grass als Verantwortliche in der Stadtverwaltung hat diese sehr umfangreichen Instruktionen schon absolviert. Die neuen Verträge bedeuten zwar Mehreinnahmen für die Kommunen und Verbände, damit verbunden ist allerdings auch ein erheblicher zusätzlicher Aufwand in der Administration und Abwicklung.
Der Mehraufwand im administrativen Bereich fällt aber nicht nur im Bereich der ARA-Fraktionen an, sondern insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben durch das Abfallwirtschaftsgesetz in der Abwicklung und Dokumentation der gesamten Abfallbilanzen.
Für die Sammlung von Verpackungen aus dem Packstoff Glas gilt ab 1.1.2011 ebenfalls ein modifizierter Vertrag. Mit den Vertretern der Kommunen wurde für ganz Österreich ein neues Entgelt von € 1,006 pro Normeinwohner ausverhandelt. Dieses Entgelt wurde bundesländermäßig gewichtet.
Für Niederösterreich ist ein Satz von € 0,982 pro Normeinwohner festgelegt worden dieser wird wie folgt aufgeschlüsselt:
40 % für Behälterablöse: betrifft Purkersdorf nicht, da die Behälter nicht im Eigentum der Stadtgemeinde stehen
60 % für sonstige Kosten der Sammlung (Platzmiete, Reinigung, Instandhaltung baulicher Veränderungen, Schaffung neuer Infrastruktur)
60% des Normsatzes ergeben € 0,5892 p.a., im Quartal also € 0,1473 pro Normeinwohner (NEW), Nächtigung und Sammelmenge.
€ 0,1473 x NEW 9.045* = € 1.332,32/Quartal * wird den Volkszahlen angepasst
Für die Stadtgemeinde Purkersdorf bedeutet dies ein Brutto Entgelt pro Quartal von: € 1.598,79 gegenüber der derzeitigen Brutto Quartalsabrechnung von € 1.373,77.
ANTRAG
Dr Gemeinderat genehmigt die vorliegenden Nachträge 2011 zu den Hauptvereinbarungen mit der ARGEV und der ARO, jetzt zusammengefasst in der ARA AG, und der AGR.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Viktor Weinzinger zur Sitzung am 28. 06. 2011
Punkt: GR-0180 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Rochuswiese - Aufschließung Bertha von Suttner-
Gasse - Vergabe der Arbeiten
S a c h v e r h a l t
Um die Parzellen Bertha von Suttner-Gasse 2, 4 und 6 erreichen und mit Wasser, Kanal und Strom aufschließen zu können, ist die Herstellung der Straße erforderlich. Die Fa. Pittel + Brausewetter hat diese Arbeiten um € 56.167,44 inkl. MWSt., Preisbasis Rahmenausschreibung 2011, angeboten. Es handelt sich hierbei um eine Graderfahrbahn.
A n t r a g
„Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Straße der Bertha von Suttner-Gasse an die Fa. Pittel + Brausewetter entsprechend dem Anbot vom 07. 04. 2011 zu einer Auftragssumme von € 56.167,44 inkl. MWSt.“
HHSt.: 5/612000-002300
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24
Enthalten: 4 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Viktor Weinzinger zur Sitzung am 28. 06. 2011
Punkt: GR-0181 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Sanierung Florian Trautenberger-Straße - Vergabe der Arbeiten
S a c h v e r h a l t
Die Fa. Pittel + Brausewetter hat die Arbeiten für die Sanierung der Florian Trautenberger-Straße mit € 347.756,57 inkl. MWSt., Preisbasis Rahmenausschreibung 2011, angeboten. Die Sanierung soll in zwei Abschnitten verrechnet werden. Erste Hälfte Ende 2011, zweite Hälfte 2012.
A n t r a g,
„Vergabe der Arbeiten für die Sanierung der Florian Trautenberger-Straße an die Fa. Pittel + Brausewetter entsprechend dem Anbot vom 12. 04. 2011 zu einer Auftragssumme von € 347.756,57 inkl. MWSt. Die Sanierung wird in zwei Abschnitten verrechnet werden. Erste Hälfte Ende 2011, zweite Hälfte 2012.“
HHSt.: 1. NV 2011 und Budget 2012
Zu diesem Antrag sprachen:
Weinzinger, Zöchinger, Aicher, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27
Enthalten: 1 (Aicher)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Viktor Weinzinger zur Sitzung am 28. 06. 2011
Punkt: GR-0182 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: „Energie Optimal“ - Instandhaltungs- und
Energieeinsparungsmaßnahmen
S a c h v e r h a l t
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 01. 12. 2010 wurde der Vertrag „Energie Optional“ mit der Energiecomfort für die Heizungsanlagen Hauptschule, Hort, Rathaus, Volksschule und Feuerwehrhaus, abgeschlossen.
Nunmehr hat die Energiecomfort Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen für Sanierungsmaßnahmen bei den Heizungsanlagen Hauptschule, Rathaus und Feuerwehrhaus vorgelegt. Die Sanierungsmaßnahmen wurden vom Vertreter der Energiecomfort, Herrn Dipl.Ing. Gerstbauer, im Zuge der Bauausschusssitzung am 16. 06. 2011 vorgetragen und betragen für die Hauptschule ca. € 45.000,-, für das Rathaus (Stadtsaal) ca. € 40.000,- und für die Feuerwehr ca. € 20.000,-.
Herr Dipl.Ing. Gerstbauer erklärte die einzelnen notwendigen Maßnahmen an den vorangeführten Gebäuden. Ohne bereits baulicher Maßnahmen konnten in der Hauptschule im ersten Halbjahr 2011 ca. 25 %, im Rathaus ca. 15 % und bei der Feuerwehr ca. 9 % an Energiekosten eingespart werden.
A n t r a g
„Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Energie-Comfort mit der Anboteinholung für die Instandhaltungsmaßnahmen und Energieeinsparungsmaßnahmen. Die Vergabe der Arbeiten hat gemeinsam mit der Stadtgemeinde Purkersdorf auf Grund der notwendigen Beschlüsse im Stadt- bzw. Gemeinderat erfolgen.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Susanne BOLLAUF zur Sitzung am 28. Juni 2011
Punkt: GR-0183 StR Susanne Bollauf
Gegenstand: Bericht
Eltern-Kind-Zentrum
Das Eltern-Kind-Zentrum freut sich steigender Beliebtheit. In einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Bürgermeister Mag. Karl Schlögl, Frau Barbara Hlavka-de Martin und Frau StR Susanne Bollauf betreffend des Eltern-Kind-Zentrums wurde das 1. Jahr des Eltern-Kind-Zentrums evaluiert und eine Weichenstellung für den Betrieb im 2. Jahr vereinbart:
Standort:
Da der derzeit gemeinsam mit der Musikschule genutzte Raum im ehemaligen Provisorium der AHS im Herbst nicht mehr verfügbar sein wird, wurde die Verlegung des Standortes in die Räumlichkeiten des Vereins Volkshaus am neuen Standort, Herrengasse 6 mit Beginn September 2011 im Stadtrat bewilligt.
Betreuung und Organisation:
Frau Barbara Hlavka-de Martin hat die Organisation und den Aufbau des Eltern-Kind-Zentrums kostenlos und in Eigenregie durchgeführt. Ihr Aufgabengebiet wird nunmehr festgelegt: Betreuung, Organisation, Bewerbung, Koordination von Vorträgen, Terminverwaltung der Beratungsangebote, Abrechnung und Verwaltung.
Ab Anfang September 2011 werden je ein Vormittagstermin (Babytag und Hebammensprechstunde, Sozialberatung) und ein Nachmittagstermin, angeboten. Beim Nachmittagstermin finden Vorträge, Beratungsstunden der dipl. Kinder- und Säuglingskrankenschwester, Vorträge in Zusammenarbeit mit der NÖ Elternschule usw. statt.
Mit Frau Barbara Hlavka-de Martin wurde vereinbart, dass ab September 2011 ihr Arbeitsaufwand finanziell durch die Stadtgemeinde Purkersdorf in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 10 Stunden pro Woche (Betreuungs- und Vorbereitungszeit) à € 8,--, befristet auf ein Jahr, abgegolten werden soll. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein nach Vorlage schriftlicher Aufzeichnungen über die Durchführung der Öffnungszeiten.
Elternbeitrag:
Der bisher pro Vormittag eingehobene Unkostenbeitrag in Höhe von € 4,-- wird umgewandelt in einen direkten Kostenbeitrag für Vortragshonorare, der anlassbezogen von den teilnehmenden Eltern in entsprechender Höhe eingehoben wird.
Öffentlichkeitsarbeit:
Für die Bewerbung des neuen Standortes und die geänderten Öffnungszeiten wird der bestehende Folder adaptiert, dieser wird den Säuglingspaketen der Stadtgemeinde beigelegt und im Rathaus aufgelegt
Weiters findet die jährliche Eltern-Kindjause am 23. 9. 2011 um 15:00 Uhr in den neuen Räumlichkeiten statt. Dazu werden alle Eltern mit Kindern bis 3 Jahre schriftlich eingeladen, der neue Folder wird beigelegt. Zu diesem Termin werden auch Vereine und Institutionen zur Präsentation eingeladen.
ANTRAG
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Bollauf, Zöchinger
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0184 – STR Harald WOLKERSTORFER
Gegenstand: Tourismusregion Wienerwald – Auflösung
Sachverhalt
Die NÖ Tourismusregionen sind in dem seit 1.1.2011 geltenden NÖ Tourismusgesetz nicht mehr verankert und auch nicht mehr operativ tätig. Es ist nicht mehr notwendig, den Verein „Tourismusregion Wienerwald“ länger aufrecht zu erhalten. Die Generalversammlung des Vereins hat daher dessen Auflösung beschlossen. Formal bedarf dieser Beschluss noch der Zustimmung des Gemeinderates. Auf die Stadt kommen daraus keinerlei Verpflichtungen zu. Das Vereinsvermögen wird an die Wienerwald Tourismus GmbH übertragen.
Der Beitritt zur Wienerwaldtourismus GmbH ist freiwillig und wird Inhalt eines Beschlusses im Herbst 2011 sein. Bis dahin soll über eine Zusammenarbeit mit der WW Tourismus GmbH verhandelt und ein Kooperationsmodell ausgearbeitet werden, das auf die Bedürfnisse Purkersdorfs zugeschnitten ist.
ANTRAG
Der Gemeinderat stimmt der Auflösung des Vereines „Tourismusverband Wienerwald“ zu.
Zu diesem Antrag sprachen
Wolkerstorfer, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0185 – STR Harald WOLKERSTORFER
Gegenstand: Genehmigung für Bienenstöcke
Sachverhalt
Die Gestaltung der Streuobstwiese Feihlerhöhe macht große Fortschritte. Die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse geht zügig voran. In einer Begehung letzte Woche wurde angeregt, entlang des Aufstiegsweges zumindest 2 Sitzmöglichkeiten aufzustellen, deren Ziel es ist, zentrumsnahe Ruhezonen zu schaffen; dies soll gemeinsam mit Biosphärenpark und Bundesforsten geschehen.
Weiters hat sich ein Bienenzüchter aus Gablitz gemeldet, der gerne 4 Bienenstöcke im Bereich Feihlerhöhe/Streuobstwiese aufstellen möchte. Dazu braucht er allerdings die Zustimmung der Grundeigentümerin Stadtgemeinde Purkersdorf.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt Herrn Benno Karner, Gablitz, die Aufstellung von 4 Bienenstöcken auf der Feihlerhöhe/Streuobstwiese. Die Situierung ist mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Die Genehmigung wird vorerst auf die Dauer von 4 Jahren erteilt und erlischt automatisch mit 30.09.2015. Eine etwaige Verlängerung bedarf eines neuerlichen Beschlusses des Gemeinderates.
Zu diesem Antrag sprachen
Wolkerstorfer, Aicher, Schlögl, Cambruzzi, Reisner
Abstimmungsergebnis
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 28.6.2011
Bildung und Familie StR Elisabeth Mayer
GR-0186 NÖ Landeskindergarten I - Wintergasse
SACHVERHALT
Der Spielplatz des NÖ Landeskindergartens I wurde im Zuge des Neubaus naturnahe geplant und gestaltet, bietet den Kindern zahlreiche Bewegungs- und Betätigungsmöglichkeiten und entspricht den neuesten pädagogischen Erkenntnissen. Für die Beschattung sorgt ein großes Sonnensegel und auf den Terrassen mehrere große Sonnenschirme. Die Praxis hat gezeigt, dass für einen Teil der Außenfläche (Naß-Spielbereich) ein zusätzlicher Sonnenschutz dringend erforderlich ist um die Kinder vor der intensiven Sonnenbestrahlung zu schützen.
ANTRAG
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister und die zuständige Stadträtin eine passende Lösung zu finden.
Bedeckung:
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 28.06.2011
Bildung und Familie STR Elisabeth Mayer
GR-0187 Schülerhort
SACHVERHALT
Die Mitglieder des Gemeinderates haben dem Dringlichkeitsantrag, betreffend die Schaffung zusätzlicher Hortbetreuungsplätze ab Sept. 2011, in der letzten Sitzung zugestimmt. Der Bedarf an Nachmittagsbetreuung für 6-10jährige Schulkinder ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Ab September 2011 wird es eine neue Hortgruppe geben. Die Schaffung dieser achten Hortgruppe wird die Reduzierung der Kinderanzahl in den einzelnen Gruppen möglich machen, wie von der NÖ Landesregierung empfohlen. Um Bewilligung wurde bereits angesucht.
Diese achte Hortgruppe wird dem Schülerhort II (Leiterin Beate Holzer) zugeordnet und in der neuen Mittelschule (Josef Schöffelschule) untergebracht. Die erforderlichen Tische und Stühle für diese Hortgruppe werden von der Volksschule als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Die Kinder werden in der vorhandenen Schulküche im Untergeschoss das Mittagessen einnehmen.
Folgende Anschaffungen sind dringend erforderlich:
Grundausstattung Werkbereich: Bastelmaterial, Werkzeug ca. € 500,--
Grundausstattung Spielmaterial: Lernspiele u.a. ca. € 500,--
Grundausstattung Baubereicht: Bauteppich und Konstruktionsmaterial ca. € 700,--
Regale, Kleinmöbel und Matratzen etc. ca. € 1.000,--
Herzlichen Dank an Frau Dir. Koncy-Polt für die Raumbenützung und an Frau Dir. Statin für die Möbelleihgabe.
ANTRAG
Der Gemeinderat stimmt der Schaffung einer achten Hortgruppe zu, genehmigt die im Sachverhalt angeführten Anschaffungen und stellt dafür einen Kostenrahmen in der Höhe von max. € 4.000,-- (inkl. 20% MWSt.) zur Verfügung.
Bedeckung: 5/250000-043005 (1. Nachtragsvoranschlag 2011)
Zu diesem Antrag sprachen:
Mayer, Schlögl, Franek
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 28.06.2011
Bildung und Familie STR Elisabeth Mayer
GR-0188 Musikschule
BERICHT
Die Musikschule Purkersdorf ist in den letzten Monaten unter der Leitung von Lorenz Huber mit vielen Veranstaltungen und Klassenabenden präsent gewesen. Der Tag der offenen Tür am 6. Juni 2011 wurde von zahlreichen interessierten Eltern, Jugendlichen und Kindern in Anspruch genommen.
Das Orchesterkonzert am 17. Juni 2011 unter der Leitung von Martin Rotter mit dem Motto „Reise in den Osten“ in Kooperation mit der Malakademie war eine grandiose Darbietung und wurde von den anwesenden ZuhörerInnen entsprechend gewürdigt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Betreuung eines Jugendsinfonieorchesters eine gewaltige Herausforderung darstellt und nur sehr wenige Musikschulen ein eigenes Orchester dieser Qualität und Zusammensetzung vorweisen können.
Beim PrimaLaMusica Preisträgerkonzert am 20. Juni 2011 konnten sich die Gäste vom qualitativ hohen Niveau und der musikalischen Meisterleistung der Preisträger überzeugen.
Das Seminar „Dirigieren und Führen“ am 19. Juni 2011 mit Seminarleiter Lorenz Huber wurde sehr gut angenommen. Die Einnahmen in der Höhe von € 960,-- wurden von der Stadtgemeinde verdoppelt (siehe Stadtratsbeschluss vom 15.03.2011, STR0221) und kommen der Musikschule Purkersdorf für die Einrichtung der Online-Lernplattform zugute.
Die Musikschule und der Elternverein sind ihrerseits sehr bemüht zusätzliche Gelder zu lukrieren. Im Laufe des vergangenen Jahres konnte die Musikschule Purkersdorf bei allen Konzerten und Veranstaltungen insgesamt rund € 2.200,-- an Spendeneinnahmen verzeichnen. Durch Kostenüberprüfung, Sponsorensuche und zusätzliche Anbotseinholung (z.B. Klavierstimmen) konnten weitere Kosten gespart werden.
Herzlichen Dank an alle MusikschülerInnen, LehrerInnen, Frau Weinzinger (Sekretariat), dem Elternverein (Obmann Herr Rohringer) und dem Leiter Lorenz Huber für dieses besondere Engagement.
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Albrecht Oppitz zur Sitzung am 28. 06. 2011
Punkt: GR-0189 Bgm. Mag. Schlögl
Gegenstand: Weiterentwicklung Jugendarbeit
Sachverhalt
Der vergangene Sport- und Jugendausschuss hat an dem Prozess "Weiterentwicklung der Jugendarbeit" Interesse bekundet und den Vorsitzenden beauftragt Verhandlungen mit der Trägerorganisation "Regionalmanagement NÖ-Mitte" bezüglich des Projekts "Commit" zu tätigen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen konnte der Vorsitzende erreichen, dass eine kostenlose Erstberatung im Rahmen der Aktion NÖ Jugendpartnergemeinde möglich ist. Die Erstberatung würde in Purkersdorf stattfinden. Termin nach Vereinbarung.
Antrag
„Der Ausschuss spricht sich für die Inanspruchnahme des kostenlosen Beratungsgespräches aus und somit beauftragt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Sport und Jugendausschusses einen Termin in Absprache mit den Ausschussmitgliedern für September 2011 zu vereinbaren.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Orthofer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Mag. Christian Schlagitweit zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0190 STR Mag. Christian Schlagitweit
Gegenstand: Öffnung der Einbahn Kieslinggasse
Sachverhalt
Die Kieslinggasse ist eine Einbahn von der Wintergasse hinunter Richtung Bahn, zur Franz-Guschlgasse. Die Kieslinggasse ist breit genug um ein Befahren gegen die Einbahn für Fahrräder gefahrlos möglich zu machen.
Antrag
Der Umweltausschuss befürwortet den Sachverhalt und ersucht den Gemeinderat um den Beschluss in der Kieslinggasse das Befahren mit Rädern gegen die Einbahn zu ermöglichen. Der Gemeinderat stimmt diesem Ansinnen zu.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten:
Bedeckung:
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlagitweit, Teufl, Urban, Franek, Brunner, Cambruzzi, Köckeis, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Mag. Christian Schlagitweit zur Sitzung am 28. Juni 2011
GR-0191 STR Mag. Christian Schlagitweit
Gegenstand: Energieleitbild Purkersdorf
Sachverhalt:
Der Endbericht des Energiekonzepts (inkl. Energieszenario und strategischen Leitlinien) von Ing. Streisselberger liegt vor uns kann von jedem Gemeinderat bei Frau DI Dörflinger eingesehen werden. Elektronisch ist der Bericht an die Mitglieder des Gemeinderates mit den Tischvorlagen übersandt worden; die heute vorliegende endgültige Version wird vollinhaltlich zum Protokoll genommen und allen interessierten GemeinderätInnen elektronisch übermittelt
Antrag
Der Gemeindrat nimmt über Empfehlung des Umweltausschusses den Endbericht zur Kenntnis.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich weiterhin für die effiziente Energienutzung und den Umstieg auf erneuerbare Energie gemäß den strategischen Leitlinien aus und wird diese in ihrem Wirkungsbereich soweit möglich berücksichtigen. Um diese Aufgabe in der Verwaltung umzusetzen, wird DI Claudia Dörflinger, Umweltkoordination zur Energiebeauftragten der Stadtgemeinde Purkersdorf bestellt.
Der Umweltstadtrat wird ersucht, jährlich dem Gemeinderat über Maßnahmen, Auswirkungen und Fortschritte hinsichtlich der Zielsetzungen zu berichten.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlagitweit, Schlögl, Aicher, Orthofer, Jaksch, Franek, Weinzinger V., Zöchinger, Matzka, Mandl, Cambruzzi
Abänderungsantrag Aicher und Schlögl:
Statt letzter Absatz Antrag:
Um die Fortschritte in der Zielerreichung gemäß dem Energieleitbild sichtbar zu machen, ist die jährliche Evaluierung anhand der Parameter Heizung, Elektrizität und Treibstoff vorzunehmen. Die Erhebung dieser Daten können z.B. anhand der Datenerfassung von immer denselben Haushalten erfolgen. Ein genaues Erhebungsprozedere muss noch erarbeitet werden.
Diese Ergebnisse sind Grundlage des Berichtes, den der Umweltstadtrat dem Gemeinderat jährlich vorzulegen hat.
Der Umweltausschuss soll einen Vorschlag für den nächsten Gemeinderat vorbereiten, eine Art Durchführungsbestimmung ist vorzulegen.
StR Schlagitweit zieht seinen Grundantrag zurück und erklärt seinen Grundantrag ergänzt mit dem Abänderungsantrag Aicher und Schlögl als seinen Grundantrag, der von den Antragstellern Aicher, Schlagitweit und Schlögl als eingebracht gilt.
Gegenantrag Orthofer ist der ursprüngliche Grundantrag.
Abstimmungsergebnis Gegenantrag Orthofer:
Dafür: 11
Dagegen: 4 (Aicher, Schlagitweit, Franek, Cambruzzi)
Enthalten: 13 (Mayer, Stangl, Urban, Zöchinger, Matzka, Schlögl, Weinzinger V., Bollauf, Kaukal, Traurig, Brunner, Köckeis, Weinzinger M.)
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag Schlagitweit, Aicher und Schlögl:
Dafür: 14
Dagegen: 2 (Orthofer, Jaksch)
Enthalten: 12 (Weinzinger V., Bollauf, Wolkerstorfer, Weinzinger M., Franke-Losmann, Mandl, Keitl, Reisner, Brunner, Röhrich, Teufl, Wiszniewski )
Das ergibt eine Stimmengleichstand, damit gilt der Antrag als abgelehnt.
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Mag. Christian Schlagitweit zur Sitzung am 28. Juni 2011
Bgm Schlögl verlässt während der Diskussion den Sitzungssaal, Vizebgm. Matzka übernimmt den Vorsitz.
GR-0192 STR Mag. Christian Schlagitweit
Gegenstand: Förderrichtlinien Energie 2011
Sachverhalt
Ein Instrument der Stadtgemeinde zur Durchsetzung energie- und klimapolitischer Zielsetzungen lt. den strategischen Leitlinien sind Förderungen. Sie sollen anregen, Impulse setzen und bei Kosten eine Hilfe bieten. Die vorliegenden Förderrichtlinien werden die Gemeindeausgaben gegenüber den zuletzt gültigen (Gemeindebudget 2011 Klimaschutzförderungen Solar, Energie € 7.000,- sowie Einspeisevergütungen Photovoltaik € 20.000,-) in etwa halbieren.
Folgende 6 Bereiche sollen gefördert werden:
1) thermografische Analysen von Gebäuden
2) Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung
3) Pelletkaminöfen
4) Solarstromökobonus Purkersdorf
5) Energieberatung für Bezieher des Heizkostenzuschusses
6) Umfassende Energieberatung für Miteigentümer- und Mietergemeinschaften in großen Wohnbauten
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt die Förderrichtlinien lt. Sachverhalt und setzt diese rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft .
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: Budget 2011 Klimaschutzförderungen Solar, Energie € 7.000,-
Budget 2011 Einspeisevergütung Photovoltaik € 20.000,-
Bedeckung: 5/529000-768010
5/529000-768030
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlagitweit, Weinzinger V., Zöchinger, Franek, Traurig, Jaksch, Orthofer, Aicher, Wolkerstorfer
Vor der Abstimmung nimmt Bgm. Schlögl wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.
GR Zöchinger ersucht um eine Sitzungsunterbrechung für fraktionelle Beratungen.
Bgm. Schlögl unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.
Danach:
Nach Wiederaufnahme der Sitzung verlässt StR Orthofer die Sitzung (anwesend nun 27).
Abänderungsantrag Schlögl, Aicher, Zöchinger:
Die Vorlage bleibt bis auf Pkt. 3 (Pelletkaminöfen) gleich. Bei Pkt. 3 (Pelletkaminöfen) wird nur gefördert, wenn es sich um Wohnobjekte mit bis zu 4 Wohneinheiten handelt. Die Gesamtjahresförderungssumme für alle in einem Jahr eingereichten Anträge beträgt max. 1.500 Euro, wobei diese Summe auf alle Ansuchen eines Jahres aufzuteilen ist. Im Einzelfall kann eine max. Förderung von 300 Euro pro Ansuchen genehmigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26
Enthalten: 1 (Matzka)
Förderung von thermographischen Analysen von Gebäuden
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Ziel der Förderung ist es, das Bewusstsein der BewohnerInnen über den thermischen Zustand ihrer Gebäude und Wohnungen zu stärken und weiterführend die Planung von thermischen Sanierungen anzuregen bzw. zu optimieren.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Thermographische Aufnahmen und Auswertungen für Gebäude mit einer Baugenehmigung vor dem 01.01.1986. Die Förderung wird nur für Gebäude auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet. Förderwerber können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein.
Förderung |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Thermographie von Gebäuden |
Innen-und Außenaufnahmen mit einer berichtsmäßigen Auswertung durch befugte Fachleute |
30% aber max. € 100,- |
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt rückwirkend ab 01.01.2011. Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2011 behördlich genehmigt und errichtet wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
a) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf laut § 1 besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
b) Die Höhe der Förderung beträgt 30 % der nachgewiesenen getätigten Investitionen, höchstens jedoch € 100,-.
§ 4 Förderungswerber
a) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
b) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht
§ 5 Ansuchen und Verfahren
a) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf/Umweltkoordination einzubringen.
b) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Nachweis Eigentum oder Nutzungsberechtigung der Wohnung oder des Hauses mit der Baugenehmigung
· Saldierte Rechnung eines befugten Fachexperten über die Gesamtkosten der Expertise
· Innen- und Außenaufnahmen sowie eine berichtsmäßige Auswertung der Ergebnisse.
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Expertise erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, betroffene Gebäude vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Purkersdorf, Juni 2011
Förderung für die Energieberatung von BezieherInnen des Heizkostenzuschusses
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme der Energieberatung des Landes für diejenigen zu ermöglichen, die am meisten einer Energieberatung bedürfen – BezieherInnen des Heizkostenzuschusses. Diese Energieberatung durch qualifizierte Experten wird vom Land NÖ gefördert, allerdings ist bei der Inanspruchnahme ein Selbstbehalt zu leisten. Die Stadtgemeinde Purkersdorf wird diese Fördermöglichkeit speziell bekanntmachen.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Rückerstattung des Selbstbehaltes für die Inanspruchnahme der Energieberatung durch das Land NÖ für BezieherInnen des Heizkostenzuschusses. Aktuell sind das € 30,-. Die Förderung wird nur für Gebäude/Wohnungen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet. Förderwerber können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein.
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt rückwirkend ab 01.01.2011.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
c) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss in der Höhe des Selbstbehalts für die Energieberatung des Landes NÖ.
d) Die Höhe der Förderung beträgt aktuell € 30,-.
§ 4 Förderungswerber
Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
c) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf/Umweltkoordination einzubringen.
d) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Nachweis Eigentum oder Nutzungsberechtigung der Wohnung oder des Hauses
· Rechnung über den bezahlten Selbstbehalt
· Nachweis über Auswertung der Beratung
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit erfolgt durch den Umweltausschuss. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Purkersdorf, Juni 2011
Förderung für eine umfassende Energieberatung für Miteigentümer- und Mietergemeinschaften in mehrgeschossigen Wohnbauten
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme einer Energieberatung zu unterstützen, die eine Grundlage für die Planung von energetischen Verbesserungen eines Gebäudes oder einer Wohnung ist. Eine Energieberatung für einzelne Mieter bzw. Miteigentümer einzelner Wohnungen ist nur beschränkt wirksam, da Maßnahmen oft auf der Ebene des Gesamtgebäudes ansetzen müssen. Diese umfassende Energieberatung bedarf der Zustimmung aller / bzw. der Mehrheit der Bewohner. Diese Förderung soll ein Anreiz für die Entscheidungsfindung für eine umfassende Energieberatung in älteren großvolumigen Miet- oder Eigentumswohnbauten mit mehr als 10 Wohnungen und einer Baugenehmigung vor dem 01.01.1986 setzen.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Umfassende Energieberatung in älteren großvolumigen Miet- oder Eigentumswohnbauten mit mehr als 10 Wohnungen und einer Baugenehmigung vor dem 01.01.198. Die Förderung wird nur für Gebäude auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet. Förderwerber können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein.
Anlagenart |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Großvolumige Miet- oder Eigentumswohnbauten, Baugenehmigung vor dem 01.01.1986 |
Thermographie + schriftliche Auswertung Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Heizung Darstellung der derzeitigen Kosten –und Energiesituation Konzeptvorschlag für thermische Sanierung und/oder Umstellung der Beheizung auf erneuerbare Energieträger inkl. Einbauvorschlag Investitionskostenabschätzung Wirtschaftlichkeitsvergleich nach ÖNORM M7140 und Darstellung der Energieeinsparung Hinweise zur Realisierungsmöglichkeit |
20% der nachgewiesenen Kosten vermindert um die Kosten die von der NÖ Energieberatung übernommen werden – bzw. € 30,-/Wohneinheit aber max. € 600,- |
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt rückwirkend ab 01.01.2011. Gefördert wird die Energiebratung in großvolumigen Miet- oder Eigentumswohnbauten, mit einer Baugenehmigung vor dem 01.01.1986.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
e) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Wohnbauten besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Beratungskosten.
f) Die Höhe der Förderung beträgt 20% der nachgewiesenen Kosten, vermindert um die Kosten die von der NÖ Energieberatung übernommen werden – bzw. € 30,-/Wohneinheit aber max. € 600,-
§ 4 Förderungswerber
c) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
e) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist von einer Eigentümergemeinschaft (im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes), einer Mietergemeinschaften oder der Hausverwaltung mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf/Umweltkoordination einzubringen.
f) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Nachweis Eigentum oder Nutzungsberechtigung der Wohnung oder des Hauses incl. Art des Heizsystems
· Thermographie + schriftliche Auswertung
· Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Heizung
· Darstellung der derzeitigen Kosten –und Energiesituation
· Konzeptvorschlag für thermische Sanierung und/oder Umstellung der Beheizung auf erneuerbare Energieträger inkl. Einbauvorschlag
· Investitionskostenabschätzung
· Wirtschaftlichkeitsvergleich nach ÖNORM M7140 und Darstellung der Energieeinsparung
· Hinweise zur Realisierungsmöglichkeit
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, betroffene Wohnbauten vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Purkersdorf, Juni 2011
Förderung von Pelletkaminöfen
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Ziel der Förderung ist es, eine teilweise oder überwiegende Substitution fossiler Energieträger zu ermöglichen, wenn Menschen nicht in der Lage sind das gesamte Heizsystem umzustellen. Besondere Zielgruppe sind Eigentümer und Mieter in mehrgeschossigen Wohnbauten, wo sie kaum oder keinen Einfluss auf das bestehende Heizsystem haben. Damit werden sie befähigt, individuell ihre Heizkosten beträchtlich zu senken und zu einem erheblichen Anteil mit erneuerbarer Energie klimaschonend und nachhaltig zu heizen.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Errichtung von Pelletskaminöfen, die den strengen Emissionsbestimmungen des UZ 37 entsprechen. Die Förderung wird nur für Anlagen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet. Förderwerber können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein.
Anlagenart |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Pelletskaminöfen |
Kamingutachten, Einhaltung der UZ37 sowie keine Zentralheizung oder eine bestehende auf Basis fossiler Energieträger |
10% aber max. € 300,- |
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt rückwirkend ab 01.01.2011. Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2011 behördlich genehmigt und errichtet wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
g) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
h) Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der nachgewiesenen getätigten Investitionen, höchstens jedoch € 300,-.
§ 4 Förderungswerber
d) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
e) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht
§ 5 Ansuchen und Verfahren
g) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf/Umweltkoordination einzubringen.
h) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Nachweis Eigentum oder Nutzungsberechtigung der Wohnung oder des Hauses incl. Art des Heizsystems
· Saldierte Rechnung eines befugten Gewerbetreibenden über die Gesamtkosten von Anschaffung und Errichtung der Anlage
· Kamingutachten
· Qualitätsbescheinigung bzw. Nachweis über Einhaltung von UZ37.
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Anlage erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Purkersdorf, Juni 2011
SOLARSTROMÖKOBONUS PURKERSDORF
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Die Stadtgemeinde Purkersdorf gewährt (fördert) einen „Solarstromökobonus“ für die Einspeisung von solar erzeugtem Strom aus Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen) im Gebiet der Stadtgemeinde Purkersdorf. Für bestehende Anlage mit der Erstzulassung vor 01.01.2011 wird der Solarstromökobonus in der Höhe von € 0.60/kwh für 3 Jahre laut Richtlinien vom Dezember 2008 weitergeführt. Nach 3 Jahren kann über Ansuchen ein neuer Antrag eingebracht werden. Über das Förderansuchen wird in diesem Fall neu entschieden.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die eingespeiste Kilowattstunde elektrische Energie ins öffentliche Netz des Energieversorgungsunternehmens. Die Förderung wird nur für Anlagen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet. Förderwerber können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein.
§ 2 Gültigkeit der Förderung
a) Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2011 errichtet wurden, behördlich beantragt und genehmigt worden sind.
b) Die Förderung des „Solarstromökobonus“ wird durch die Stadtgemeinde vorerst auf 60kWp Gesamtleistung installierter Solarzellenleistung im Stadtgebiet beschränkt.
§ 3 Art, Zeitdauer und Höhe der Förderung
a) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuß pro eingespeister Kilowattstunde.
b) Die Laufzeit der Förderung für eine Anlage beträgt 2 volle Betriebsjahre, d.h jeweils von 01.01.-31.12 eines Jahres. Nach Ablauf der Erstförderung kann ein neuer Antrag gestellt werden.
c) Die Höhe der Förderung wird auf € 0,20 pro eingespeister Kilowattstunde begrenzt. Die genaue Höhe des „Solarstromökobonus“ ist damit nicht fix, sondern abhängig von eingespeisten Menge.
d) Gefördert werden pro 1 kWp-Solarstromanlage maximal 1000 kWh/Jahr.
e) Pro Förderungsansuchen können Leistungen von bis zu 5kWp gefördert werden.
§ 4 Förderungswerber
f) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
g) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
a) Die Anlage ist spätestens nach Beginn der Einspeisung in der Förderstelle/Umweltkoordination mit einer Kopie der Baugenehmigung/Bauanzeige und einer Kopie der Vereinbarung mit einem Energieversorgerunternehmen über die Abnahme des erzeugten Stroms bekanntzugeben.
b) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenblatt bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
c) Dem Förderungsansuchen ist die Jahresabrechnung des Energieversorgungsunternehmens beizulegen.
§ 6 Kontrolle
Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen, gegebenenfalls auch Messungen durchzuführen. Im Falle unrichtiger Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden. Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
§ 7 Zusatzbestimmung
Andere Förderungen (inkl. Bundes- und Landesförderungen), die nur die Errichtungsinvestitionen der Solarstromanlage betreffen, schließen den „Purkersdorfer Solarstromökobonus“ aus.
Purkersdorf, Juni 2011
Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung
Richtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf
Ziel der Förderung ist es, den weiteren Ausbau von solarthermischen Anlagen für die Warmwasseraufbereitung und ggf. auch für Heizzwecke zu stimulieren, da damit der Brennstoffeinsatz in Gebäuden langfristig gesenkt werden kann und sich der Sommerbetrieb von Heizkesseln (Strom oder Gas) weitgehend erübrigt.
§ 1 Gegenstand der Förderung
Errichtung von Solaranlagen laut unten angeführten technischen Mindestvoraussetzungen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung.
Die Förderung wird nur für Anlagen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet ausgeschüttet. Förderwerber können nur Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Purkersdorf sein.
Anlagenart |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
Warmwasserbereitung |
Mind. 4 m² Kollektorfläche, mind. 300 l Speicher |
€ 200,- |
Warmwasserbereitung und Zusatzheizung |
Mind. 15 m² Kollektorfläche, mind. 300 l Speicher |
€ 300,- |
Die Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen.
§ 2 Start der Förderung
Die Förderung gilt rückwirkend ab 01.01.2011. Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.01.2011 behördlich genehmigt und errichtet wurden.
§ 3 Art und Höhe der Förderung
i) Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für im § 1 angeführte Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten.
j) Die Höhe der Förderung beträgt € 200,- für die Warmwasserbereitung und € 300,- für Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung.
§ 4 Förderungswerber
h) Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer, natürliche Personen als Nutzungsberechtigte an Wohnungen in Wohnhausanlagen gemeinsam und zu ungeteilter Hand mit dem Liegenschaftseigentümer.
i) Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Purkersdorf als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
§ 5 Ansuchen und Verfahren
i) Ansuchen der Förderung nach den vorliegenden Richtlinien ist mittels Kenndatenformular bei der Stadtgemeinde Purkersdorf einzubringen.
j) Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen:
· Eigentumsnachweis an der Liegenschaft
· Saldierte Rechnung eines befugten Gewerbetreibenden über die Gesamtkosten von Anschaffung und Errichtung der Anlage.
· Anlagenplan + Anlagenbeschreibung
§ 6 Vergabe und Kontrolle
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit der Anlage erfolgt durch den Umweltausschuss. Die Stadtgemeinde Purkersdorf behält sich das Recht vor, zu fördernde Anlagen vor Ort zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben kann die Förderung vom Bürgermeister schriftlich widerrufen werden.
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener budgetärer Mittel.
Purkersdorf, Juni 2011
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Mag. Christian Schlagitweit zur Sitzung am 28. Juni 2011
StR Orthofer nimmt wieder an der Sitzung teil.
GR-0193 STR Mag. Christian Schlagitweit
Gegenstand: Wienerwald Nachtbus
Sachverhalt
Der Wienerwald Nachtbus, die Verbindung von Wien Hütteldorf (0:50) bis Untertullnerbach Bhf/Irenenstraße (1:13) auf der Linie 351, wurde im Februar 2002 eingeführt. Seit Juli 2004 fährt der Nachtbus täglich. Eine grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates für die Führung des Wienerwald Nachtbusses besteht. Die tägliche Führung dieses Kurses bietet eine sichere nächtliche Verbindung von Hütteldorf nach Purkersdorf. Beigefügt die Zahlen der aktuellen Fahrgastzählung. Die Gemeinden Tullnerbach, Pressbaum und Wolfsgraben haben im vergangenen Herbst Interesse an der Verlängerung des Nachtbusses bis Rekawinkel Bahnhof bekundet. Daher wurde mit dem VOR ein Vertrag ausgearbeitet, der die Teilnahme der anderen Gemeinden an diesem Service an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen beinhaltet. Dieser Vertrag muss jährlich erneuert werden. Die Kostenaufschlüsselung erfolgt laut beigefügten Finanzierungsplan. Die Zahlungen der Stadtgemeinde gelten als Subvention im öffentlichen Interesse, auf diese entfällt keine Umsatzsteuer. Die Förderung durch das Land Niederösterreich ist aufrecht und beträgt für das Jahr 2011/2012 35% das ist bei Kosten von € 19.391,87 ein Betrag von € 6787,15. Die Einreichung erfolgt wie immer nach abgelaufenem Rechnungsjahr. Der Netto.Kostenaufwand 2011/12 nach Abzug der Förderung, beträgt somit € 12.604,72.
Antrag
Der Gemeinderat spricht sich für die Weiterführung des Wienerwald Nachtbusses für das Jahr 2011/2012 aus und genehmigt die beschriebene Finanzierungsregelung mit dem Verkehrsverbund Ostregion.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: € 19.391,87 (vor Förderung)
Bedeckung: 5/529000-620002
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlagitweit, Schlögl, Urban
Gegenantrag Schlögl:
Verlängerung nur bis Fahrplanwechsel im Dezember 2011. Umweltausschuss soll gemeinsam mit den beteiligten Gemeinden und dem Land Niederösterreich einen Weiterführungsvorschlag vorbereiten.
Abstimmungsergebnis Gegenantrag Schlögl:
einstimmig
7. Sitzung
des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss
vom 12. Mai 2011
zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.51 Uhr begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu 2) Musikschule – Inventarprüfung etc.
Am 12. Mai 2011 fand um 18.00 Uhr unter Beisein des Leiters der Musikschule Purkersdorf Lorenz HUBER in der Musikschule Purkersdorf, Wiener Straße 2, 3002 Purkersdorf, eine Überprüfung des Inventars statt, welche folgendes Ergebnis brachte:
Übergeben wurde eine Inventarliste per 01.03.2011 seit diesem Datum gibt es keine Veränderungen im Bestand.
Es wurden Stichproben vor Ort durchgeführt, ebenso wurde die Mappe mit den Aufzeichnungen über Ausleihungen von Musikinstrumenten stichprobenartig geprüft.
Lt. Aussage von Herrn Huber gibt es einen Minussaldo an Reparaturen und Service der Instrumente der Bläserklasse in Höhe von € 500,00 per anno. Der Prüfungsausschuss regt an, die Gebühr von
€ 15,00 pro Monat auf rund € 18,00 pro Monat anzupassen, um den Abgang abzudecken.
Der Prüfungsausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Thematik
„Führen von Inventarlisten“ beschäftigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_________________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss und
ersuchen den Ausschuss Nr. 7 – Bildung und Familie sich dem Problem „Gebühren“ anzunehmen.
_________________________________________________________________________
zu 3) Gehsteig „Dopplinger“
Herrn Ing. Haider wird für die ausführlichen Erklärungen gedankt und der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die Informationen ausreichend sind und die Vergabe ordnungsgemäß erfolgte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_________________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
_________________________________________________________________________
zu 4) Plakatiersystem
Der Prüfungsausschuss prüft die Saldenliste und stellt Einnahmen von € 4.551,59 für 2010 fest.
Für 2011 wird auf Grund der geänderten Tarife eine Steigerung an Einnahmen erwartet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_________________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
_________________________________________________________________________
zu 5) Trödlermarkt
Der Prüfungsausschuss stellt die Umsetzung der Vereinbarungen fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
_________________________________________________________________________
zu 6) Allfälliges
Termin der nächsten Sitzung:
Donnerstag, 15. September 2011, 19.00 Uhr
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19.43 Uhr.
Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuche ich um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 28. Juni 2011
Betreff: AHS Purkersdorf – Erweiterung und Zubau
BEGRÜNDUNG
I. Zur Dringlichkeit
Der Bund beabsichtigt die AHS Purkersdorf mit 2 Zubauten zu erweitern. Dazu ist die Zustimmung der Stadtgemeinde als Grundeigentümerin des AHS-Areals notwendig. Die Zubaumaßnahmen greifen massiv in die bestehende Schulstruktur ein und entwickeln auch entsprechende Auswirkungen auf die anrainende Bevölkerung.
Eine rasche Entscheidung ist notwendig, um einen eventuellen Baubeginn nicht zu verzögern.
II: Sachverhalt
Die AHS-Purkersdorf Platz aus allen Nähten. Der „Ansturm“ auf die Schule ist ungebremst. Seit ca. einem Jahr gibt es Entwürfe über eventuelle Zubauten, um der latenten Raumnot Herr/Frau zu werden.
Dieser Entwurf sieht einerseits die Errichtung eines Kubus im derzeitigen Bereich der Außenstiegenanlage und andrerseits ein Stelzenbauwerk über der 3.fach-Turnhalle bis zur Höhe des derzeit bestehenden AHS-Gebäudes vor.
Die Vertreter der Stadt konnten dem Stelzenzubau aufgrund möglicher Weise zu erwartender massiver Auswirkungen auf die anrainende Bevölkerung bisher keine Zustimmung signalisieren. Die Zustimmung der Stadt als Grundeigentümerin zum Zubau bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates; dieser sollte, da es sich um Generationenprojekt handelt, eine möglichst breite Zustimmung im Gemeinderat erfahren.
ANTRAG
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit den Fraktionssprechern der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen, Aicher, Cambruzzi, Wolkerstorfer und Zöchinger, mit den VertreterInnen des Bundes und des Landesschulrates die Zubau und Erweiterungspläne zu diskutieren und gegebenenfalls eine übereinstimmende Verständigung dem nächsten Gemeinderat vorzulegen bzw. auch den negativen Standpunkt der Stadt zu hinterlegen.
Zu diesem Antrag sprachen
Abstimmungsergebnis einstimmig