Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 28.11.2011


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Wir haben die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffen, dass dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuchen wir im Voraus um Entschuldigung.

Liste Baum & Grüne


Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:   21.45 Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  31/Präsenzquorum: 22

 

BOLLAUF STR Susanne

PUTZ  GR Christian

BRUNNER GR Roman

REISNER GR Annemarie

CAMBRUZZI GR Manfred

RÖHRICH GR Christian

FRANEK GR Christa

SCHLAGITWEIT STR Mag. Christian

FRANKE GR Katharina

SCHLÖGL BGM Mag. Karl

JAKSCH GR Walter

SCHMIDL GR Margaretha ab 19.28 Uhr – Pkt. 241

KAUKAL GR Beatrix

SEDA GR Michael

KEITEL GR Werner

STANGL GR Alexandra

KÖCKEIS GR Friedrich

TEUFL GR Thomas

LIEHR GR Florian

TRAURIG GR Monika

MANDL GR Christine

WEINZINGER  GR Manfred

MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian

WEINZINGER STR Viktor

MAYER STR Elisabeth

WISZNIEWSKI  GR Karim ab 19.09 Uhr, Pkt. 238

NEMEC GR Ingrid

WOLKERSTORFER STR Harald

PPITZ STR Albrecht

ZÖCHINGER GR Leopold

ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf

 

 

 

entschuldigt:

AICHER GR Sabine

URBAN GR Silvia

 

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NOVOTNY Editha, Leiterin Allg. Verwaltung

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

STANEK Josefine, Schriftführerin

NÖHRER Dipl.-Kfm. Mag. Otmar

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Leopold Zöchinger

        23)  Für die LiB&G:             StR Mag. Christian Schlagitweit

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

 

4)        Änderungen in der Tagesordnung

Folgende Punkte der Tagesordnung werden abgesetzt:

Im Öffentlichen Teil

GR-0248       Darlehensverträge – Abstimmung und Adaptierung

GR-0266       Steuer- und/oder Abgabenangelegenheiten

Im Nicht Öffentlichen Teil

GR-0267       Berichte des Prüfungsausschusses

GR-0268       Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters

                zu Berichten des Prüfungsausschusses

 

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge                                  KEINE

 

                                     
 
                  

6)        Berichte des Bürgermeisters

 

6.1. Gemeindewald Bewirtschaftung  2011

Der von der Stadtgemeinde beauftragte Förster des Gemeindewaldes hat folgende Abrechnung 2011 gelegt:

Erträge Holzeinschläge

1. Quartal 2011:      fm      524,17                   €        13.811,04

2. Quartal 2011:      fm      562,13                   €        19.468,25

3. Quartal 2011:      fm      153,35                   €          3.937,92

Gesamt 2011                       fm     1.239,65                     €          37.217,21     inkl. MWSt.

Erträge Förderungen

WV-NÖ: Totholz und Höhlenbäume (2010)          €        1.500,00

AMA: Aufforstung und Schlagräumung               €           683,35

AMA: Läuterung (3 ha à € 350)                        €        1.050,00

Gesamt Förderungen                                            €          3.233,36

Summe Erträge 2011                                            €          40.450,57     inkl. MWSt.

Aufwand

Pflanzung, Läuterung, Schlagräumung und Generationenwaldprojekt

Schlagräumung                                             €        1.488,00

Vorbereitung Schlagpflanzung und

Pflanzensetzen                                              €        3.024,00

Entfernen alter Baumschutzsäulen                    €        3.513,60

Forstpflanzen (1.700 Stk)                                €           939,60

Zwischensumme                                            €        8.965,20

Anteil Naturpark für Generationenwald               €        1.728,00-

Aufwand 2011                                                        €          7.237,20       

 

Saldo 2011                                                              €        33.213,37       inkl. MWSt.

 

6.2. Berufung Rathmanner Bauprojekt Arch. Kirnberger Neugasse

Die NÖ Landesregierung hat die Vorstellung von Familie Rathmanner gegen den Bescheid des Stadtrates vom 15.02.2011, B-131/9-2764/21-2011, 20110125STR0188, betreffend das Bauprojekt von Arch. Kirnberger in der Neugasse als unbegründet abgewiesen.

6.3. Kindergartenüberprüfung

Ich habe der Kindergartenaufsicht aufgrund der im Sommer durchgeführten Überprüfungen mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung ein Gesamtprojekt für die notwendigen Adaptierungen und Sanierung ausarbeitet. Dies ist deshalb wichtig, weil einige Verbesserungen nur in der Kindergartenfreien Zeit ausgeführt werden können und daher ein abgestimmtes Vorgehen unter Berücksichtigung des Sommerdienstbetriebes notwendig ist.  Kleinere Mängel werden sofort behoben bzw. sind zum Teil bereits behoben worden.

6.4. Ausstattung Bildungszentrum

Hinsichtlich der Ausstattung des neuen Bildungszentrums habe ich mit den künftigen Nutzern ein Gespräch geführt. Grundsätzlich habe ich den Wunsch deponiert, dass Inventarien, die noch dem Standard entsprechen, mitgenommen werden sollen. Musikschule, VHS und städt. Bibliothek werden in den nächsten Wochen ein Ausstattungsprofil an die WIPUR (Herrn Prochaska) übergeben, sodass spätestens im Frühjahr mit den Ausschreibungen bzw. Kosteneinholungen dafür begonnen werden kann. Herr Prochaska übernimmt dann auch die Abstimmung mit der Förderstelle des Landes NÖ. Die WIPUR wird die Ausstattung in bewährter Weise begleiten, hinsichtlich der Finanzierung wird der Gemeinderat noch eine Entscheidung zu treffen haben.

6.5. Bad Säckingen – Neuer Bürgermeister

Am 06.11.2011 hat in Bad Säckingen die Stichwahl für das Bürgermeisteramt stattgefunden. Dabei hat Alexander Guhl die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinen können und wird seinen Dienst am 03.01.2012 beginnen; die offizielle Amtseinführung wird im Rahmen einer Gemeinderatssitzung am 09.01.2012 stattfinden.

Ich habe Herrn Guhl im Namen der Stadt Purkersdorf zu seiner Wahl herzlich gratuliert.

6.6. Schwellwerte-Verordnung

Die sogenannte „Schwellwerte-Verordnung“ nach dem Bundesvergabegesetz die für Direktvergaben eine Grenze von € 100.000 vorgesehen hat, war bis 31.12.2010 befristet und wurde damals von der Bundesregierung um 1 Jahr verlängert. Über Drängen, insbesondere der Gemeinden (Gemeinde- und Städtebund) hat die Bundesregierung die Schwellwerte-Verordnung aus konjukturpolitischen Erwägungen um ein weiteres Jahr mit folgenden Neuerungen bis 31.12.2012 verlängert:

Dienstleistungskonzessionsverträge€ 100.000 (bisher € 40.000)

Nicht offenes Vergabeverfahren:

bei Bauaufträgen € 1,000.000 (bisher € 120.000);  bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen € 100.000 (bisher € 80.000)

Verhandlungsverfahren:

im Unterschwellenbereich bei Bauaufträgen € 100.000 (bisher € 80.000); bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen € 100.000 (bisher € 60.000)

Direktvergaben: € 100.000 (bisher € 40.000)

6.7. Park & Ride - Erweiterung

Ich habe mich auf Grund der hohen Auslastung des P & R-Parkplatzes beim Bahnhof Purkersdorf-Zentrum mit Brief vom 24.11.2011 an LH Pröll, GD Kern, ÖBB, und LR Wilfling mit dem Ersuchen gewandt, die Situation der P&R-Anlage Purkersdorf zu prüfen und eine „Aufstockung“ der Anlage zu unterstützen.

6.8. Landesverwaltungsgerichtshöfe

Der Bund und die Länder haben sich am 21. Oktober 2011 im Grundsatz darauf geeinigt, Landesverwaltungsgerichtshöfe einzurichten. Es muss aber gleich zu Beginn angemerkt werden, dass noch viele Fragen offen sind.

Neun Verwaltungsgerichte der Länder und zwei neue Bundesverwaltungsgerichte sollen rund 120 Sonderbehörden und Senate ablösen, bei denen man sich derzeit gegen Behördenbescheide zur Wehr setzen und berufen kann. Das heißt: Wer mit einem Steuerbescheid oder Baubescheid nicht einverstanden ist, soll sich gleich an ein unabhängiges Gericht wenden können. Das soll qualitativ bessere und raschere Entscheidungen bringen, aber auch den Behörden-Wildwuchs reduzieren.

Wann die neuen Gerichte ihre Arbeit aufnehmen, können sowohl Bund als auch Länder gegenwärtig nicht sagen, da es einen gewissen Vorlauf - etwa zur Rekrutierung von RichterInnen – benötige. Hinzu kommt noch, dass es vor Einführung der Landesverwaltungsgerichte noch einige unklare Punkte zu behandeln gibt, die durch die Einsetzung von Arbeitsgruppen abgearbeitet werden sollen. Idealerweise sollten diese neuen Gerichte zweiter Instanz aber schon 2013 mit der Arbeit beginnen. Die Länder bekommen insgesamt 20 Millionen zusätzlich vom Bund, um die Anfangskosten für die zusätzlichen RichterInnen zu finanzieren.

Inwieweit Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich der Städte und Gemeinden einer kassatorischen oder meritorischen Entscheidung durch die Landesverwaltungsgerichte bzw. inwieweit der innergemeindliche Instanzenzug erhalten bleiben soll, ist zur Zeit noch keiner Entscheidung zugeführt worden und soll ebenfalls in den noch durchzuführenden Arbeitsgesprächen behandelt werden.

 

 

ANTRAG

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

7)        Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

 

 

8)           Sitzungsplan 2012

Vorschlag

Wochentag

Stadtrat

Gemeinderat

Dienstag

17.01.2012

 

Dienstag

20.03.2012

 

Dienstag

 

27.03.2012

Dienstag

08.05.2012

 

Dienstag

19.06.2012

 

Dienstag

 

26.06.2012

Dienstag

21.08.2012

 

Dienstag

18.09.2012

 

Dienstag

 

25.09.2012

Dienstag

16.10.2012

 

Dienstag

27.11.2012

 

MONTAG

 

03.12.2012

 

 

 

 

3.                Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 27.09.2011

Die VerifikatorInnen (Reisner – SPÖ, Zöchinger - ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 27.09.2011 keine Einwände haben.

ANTRAG

Das Protokoll vom 27.09.2011 wird genehmigt und von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

 

 

 

GR-0238 – Ergänzungswahl in den Stadtrat

 

 

Niederschrift

 

über die Ergänzungswahl in den Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

Datum:         28.11.2011

 

Ort:             Purkersdorf, Stadt- und Kulturzentrum

 

Beginn:         19.08           Uhr

 

Vorsitz:         BGM Mag. Karl Schlögl

 

1)        Feststellungen

 

Die Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, daß die Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß eingeladen worden sind. Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Ergänzungswahl in den Stadtrat festgesetzten Frist statt.

 

Anwesend sind:       siehe Präsenzfeststellung GR 28.11.2011

 

Entschuldigt sind:     siehe Präsenzfeststellung GR 28.11.2011

 

Die zur Gültigkeit der Wahl erforderliche Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Mitglieder des Gemeinderates ist gegeben.

 

2)        Ergänzungswahl in den Stadtrat

 

Zur Beurteilung der Gültigkeit der Stimmzettel werden beigezogen:

 

GR Annemarie Reisner        SPÖ

GR Leopold Zöchinger         ÖVP

 

 

Die freigewordene Stelle im Stadtrat von Purkersdorf (Christian Putz) entfällt auf die SPÖ, diese hat einen Wahlvorschlag eingebracht.

 

Der Wahlvorschlag lautet auf:    GR Michael SEDA

 

Der Wahlvorschlag ist mit einer ausreichenden Anzahl an Unterschriften versehen, er ist gültig.

 

Die mit Stimmzettel vorgenommene Abstimmung über den Wahlvorschlag der SPÖ ergibt:

 

abgegebene Stimmen:        30

 

ungültige Stimmzettel:        3

 

gültige Stimmzettel:           27

 

Die ungültigen Stimmzettel werden fortlaufend nummeriert. Die Ungültigkeit ist wie folgt begründet:

 

Nr. 1                     leerer Stimmzettel

 

Nr. 2                     leerer Stimmzettel

 

Nr. 3                     leerer Stimmzettel

 

Nr. 4                     ...........................................

 

Nr. 5                     ...........................................

 

Von den gültigen Stimmen lauten:

 

auf GR Michael SEDA                            27      Stimmzettel

 

 

Herr GR Michael SEDA ist daher zum Mitglied des Stadtrates gewählt.

 

Herr GR SEDA nimmt die Wahl zum Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf an.

 

 

Der Niederschrift sind angeschlossen:

 

1)  Sämtliche Stimmzettel

2)  Wahlvorschlag

 

Die Niederschrift wird von allen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben.

 

Ende der Ergänzungswahl: 19.20  Uhr

 

Der Bürgermeister:                                                 Die Mitglieder des Stadtrates:

 

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderates:

 

 

 

GR-0239                    BGM Mag. Karl Schlögl

Gegenstand:            WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft

 

Projekt „Neubau Bildungszentrum Schwarzhubergasse 5“

 

Bericht

 

Der Baufortschritt ist sehr zufriedenstellend. Der Rohbau befindet sich bereits im 2. OG – momentan läuft alles planmäßig. In der KW 45/2011 wurden auch bereits die Anschlüsse für den Schmutzwasser-, den Regenwasserkanal sowie für die Wasserleitung in der Schwarzhubergasse hergestellt. Dies ist insofern wichtig, damit speziell die Regenwässer von der Baustelle weggeleitet werden können, um so in weiterer Folge das Gebäude „dicht“ zu bekommen, damit mit den Innenausbauten begonnen werden kann.

Die Führung der Fernwärmeleitungen wurde mit der Firma EnergieComfort auch bereits abgestimmt. Derzeit steht die Fernwärmeleitung in der Engstelle zwischen Volksschule und Schülerhort. Von diesem Punkt aus wird die Fernwärmeleitung dann in weiterer Folge – Herstellung im Frühjahr/Sommer 2012 – über die Außenanlagen des Bildungszentrums in den Keller des Gebäudes (Ostseite) geführt.

 

Auf der Ausschreibungsseite läuft momentan auch alles planmäßig. Die Aufträge für die Gewerke „HKLS“, „Elektro“ und „Dach“ wurden erteilt. Die Gewerke „Fenster+Außentüren“, „Holzriegelfassade“ stehen kurz vor Beauftragung.

Die Ausschreibungsverfahren für die Gewerke „Mess- und Regeltechnik“, „Jalousien“, „Estrich“, „Maler“, „Fliesen“, „Schlosser“, „Abgehängte Decken“, laufen auch bereits.

Die Ausschreibungsverfahren für die Gewerke „Sportboden+Prallschutz“, „Innentüren“, „Elektronisches Schließsystem“, „Bodenbeläge“ sind in Vorbereitung und werden jedenfalls noch im Jahr 2011 gestartet.

 

Bauzeitplan:

Der Bauzeitplan ist auf einen Gesamtfertigstellungstermin im August 2012 ausgerichet – das ist die klare Zielsetzung. Das große „Aber“ dabei ist allerdings die Witterung – d.h. die Erreichung eines Fertigstellungstermines im August 2012 wird sehr stark davon abhängen, wie die Baustelle über den Winter kommt. Im Frühjahr 2012 wird man dann schon eine genauere Abschätzung treffen können, wo der Gesamtfertigstellungstermin zu liegen kommen wird.

Die Fertigstellung des Rohbaus (ohne Fassadenelemente) ist für Ende des Jahres 2011 vorgesehen. Die Versetzung der Betonfertigteile der Fassade ist für den Jänner 2012 vorgesehen – die Herstellung der Pfosten-Riegel-Konstruktion der Fassade in den oberen Geschoßen für Februar 2012.

 

Kalkulation/Kostenentwicklung:

Die Kalkulation sieht auch nach den letzten Anbotsöffnungen unverändert Netto-Errichtungskosten (ohne Einrichtung) von € 6.233.000,-- vor.
Mit Status 31.10.2011 sind für dieses Projekt netto € 1.288.612,68 Kosten angefallen.

 

Die 3. Baubeiratssitzung für dieses Projekt hat am 08.11.2011 stattgefunden.

 

 

Projekt „Umbau Volksschule Schwarzhubergasse 7“

 

Die operativen Arbeiten vor Ort für das Projekt „Umbau Volksschule“ sind abgeschlossen. Die Abrechnungen, Übergabe der Bestandspläne, Befunde und Dokumentationen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen – Zielsetzung ist aber jedenfalls, dass dieses Projekt bis Jahresende 2011, auch was den bürokratischen Teil betrifft, komplett fertiggestellt werden kann.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:      

Schlögl, Schlagitweit                             

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

GR Schmidl nimmt an der Sitzung teil.

GR-0241        BGM Mag. Karl Schlögl

Gegenstand:            Open Air Sommer 2012

Sachverhalt

Der Open Air Sommer 2011 war ein voller Erfolg. Viele tausend Menschen haben die beiden großen Konzerte besucht, die Stimmung war sowohl bei Manfred Mann & Earthband als auch bei Rainhard Fendrich ausgezeichnet. Die Berichterstattung über diese Aktivitäten der Stadtgemeinde zeigt, wie wichtig und sinnvoll dieses kulturelle Engagement der Stadt Purkersdorf ist.

Auch finanziell konnte der bewilligte Kostenrahmen im Jahr 2011 gehalten werden, mehr noch, durch zusätzliche Sponsorleistungen ist die präliminierte Beteiligung der Stadt von knapp € 21.000 auf knapp unter € 14.000 gesenkt worden (Ausgaben 2011: 88.463,18; Einnahmen: 74.510,00; monetärer Aufwand der Stadt: 13.953,18).

Im Jahr 2012 soll diese sehr erfolgreiche Eventreihe weiter geführt werden. Sehr erfreulich – auch im Hinblick auf mögliche Sponsoren – ist die Tatsache, dass die Redaktionen von Radio Wien und NÖ erstmals live von den Konzerten in Purkersdorf übertragen werden.

Geplant sind 2012 wieder 2 große Konzerte bei freiem Eintritt am Hauptplatz.

Sehr konkrete Gespräche hat es bereits mit der Gruppe ELO (Electric Light Orchestra) gegeben). Für diese Band wurde Termin Samstag, 16.06.2012 einmal vorreserviert.

Der 2. Event soll entweder am 25.08. oder am 15.09.2012 stattfinden; hier laufen noch die  Gespräche mit den Künstlern. Kontakte gibt es derzeit zu Christl Stürmer und Hubert von Goisern.

Hinsichtlich der Sponsoren gibt es bereits neben der UNIQA sehr intensive Gespräche. LH Pröll hat für 2012 einen Betrag von € 15.000 zugesagt.

Kostenaufstellung 2 Open-Air Konzerte 2012 (inkl. Steuern)

 

Ausgaben

Gagen:         ELO                                          € 30.000,-     16.06.2012

Noch in Verhandlung                    € 23.000,-     25.08. 0der 15.09.2012

2 Vorbands:                                        €   3.000,-

Bühne/Ton/Licht inkl.Personal                           € 26.500,-

Konzertflügel ELO                                 €   2.500,-

Backline (beide Konzerte)                      €   3.000,-

Hotelkosten                                                  €   2.000,-

Security-Dienst                                              €   2.500,-

Transport                                                              €   1.000,-

Gastroversorgung (VIP-Bereich)                       €   5.000,-

VerpflegungRotes Kreuz, ASB, Feuerwehr,

Bühnenarbeiter                                              €   1.500,-

Werbe und Marketingkosten

für beide Konzerte                                €   2.000,-                                

Gesamtkosten                                            € 102.000,-

 

Einnahmen

Derzeitige, bereits zugesagte Gelder                  € 35.000,     

Uniqa, Hypo NÖ, Wr. Städtische

Kultur NÖ (NÖ Landesregierung)             € 15.000,-

Weitere noch zu erwartende

Sponsorbeiträge                                   € 20.000,-

Verkauf VIP-Karten                              €   6.000,-

Standgebühren                                    €   3.000,-

Diverses                                             €   1.000,-    

Einnahmen gesamt voraussichtlich:                  € 80.000,-

 

Voraussichtlicher Aufwand:                                € 22.000

 

ANTRAG

Der Gemeinderat genehmigt die Durchführung der beiden Open Air Konzerte 2012, wie im Sachverhalt dargestellt, und beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit VzBgm. Matzka mit der Umsetzung.

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Zöchinger, Franek, Cambruzzi

 

Zusatzantrag Zöchinger, Franek schließt sich dem Antrag an:

Eintritt zwischen 15-20 Euro sollen verlangt werden.                                                    

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 22

Dagegen: 4 (Stangl, Schlagitweit, Franek, Schmidl)

Enthalten: 5 (Cambruzzi, Liehr, Zöchinger, Oppitz, Mayer)

 

 

Abstimmungsergebnis Zusatzantrag Zöchinger/Franek:

Dafür: 9

Dagegen: 20 (Bollauf, Brunner, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer)

Enthalten: 2 (Franke, Weinzinger M.)  

 

GR0242                     BGM Mag. Karl Schlögl

Gegenstand:            Gründung eines Musikschulverbandes mit Gablitz und Mauerbach

 

Bericht

 

Zwischen den Gemeinden Gablitz, Mauerbach und Purkersdorf gibt es grundsätzliche Übereinstimmung hinsichtlich des gemeinsamen Betriebes einer Musikschule. Entsprechende Beschlüsse der einzelnen Gemeinderäte liegen bereits vor. Um diese Absicht aber tatsächlich umsetzen zu können, bedarf es der übereinstimmenden Verabschiedung von Satzungen, die wiederum Grundlage eines entsprechenden Beschlusses bzw. Verordnung des Landes NÖ sind.

Es hat daher in den letzten Wochen intensive Gespräche hinsichtlich eines gemeinsamen Musikschulstatuts gegeben, allerdings sind die Formulierungen noch nicht Beschluss reif und müssen noch bestimmte Inhalte (Schülerhöchstzahlen bzw. Maximalbeiträge Gablitz, Raumfrage in monetärer Hinsicht u.ä.) geklärt werden.

Die Verbandsgründung liegt dann im Zeitplan, wenn es gelingt, das Musikschulstatut bis Ende März auf die Beine zu stellen und übereinstimmende Beschlüsse der einzelnen Kollegialorgane herbei zu führen.

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums des Landes NÖ, in dem die Zuteilungen der gefördeten Wochenstunden an die einzelnen Musikschulen für das nächste Jahr abgesegnet werden, findet üblicher Weise im Mai eines Jahres statt. Die für den Verband wichtigste und zentralste Frage, nämlich jene der Zuteilung zusätzlicher geförderter Wochenstunden für die Hereinnahme von Gablitz (bisher „weißer Fleck“ in der NÖ Musikschullandschaft) in einen gemeinsamen Verband mit Mauerbach - mindestens jene Stundenanzahl, mit der Gablitz am Musikschulverband beteiligt sein will (ca. 40 Stunden) - ist für Mauerbach (101 Stunden) und Purkersdorf (278 Stunden) von den zuständigen Landesstellen jedenfalls vor Inkraftsetzen eines gemeinmsamen Verbandes zu klären. Sollte diese Frage nicht ausreichend geklärt werden, ginge jede Stunde, die Gablitz am Verband beteilgt ist zu Lasten geförderter Stunden aus Mauerbach und Purkersdorf.

Dem NÖ Muikschulmanagement ist diese essentielle Frage bekannt; die Gemeinden können bis Ende März formal alle Beschlüsse fassen und den Verband einrichten, aber mit der aufschiebenden Wirkung, der Zuerkennung der zusätzlichen geförderten Wochenstunden für den Eintritt von Gablitz im vereibarten Ausmaß.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister und das Stadtamt, die Gespräche mit Gablitz und Mauerbach weiter zu führen und im Vorfeld abzuschließen und bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates im März 2012 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen. Der Gemeinderat stimmt dem Berichterstatter in der Frage vollinhaltlich zu, dass geförderte Wochenstunden für Gablitz nicht zu Lasten der beiden bestehenden Musikschulen (Stadt Purkersdorf und Marktgemeinde Mauerbach) gehen dürfen.

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

Schlögl, Liehr, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                               zur Sitzung am 28. 11. 2011

 

Punkt: GR-0243 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bebauungsplan - 18. Änderung

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt den Bebauungsplan abzuändern. Das Büro Dipl.Ing. Pluharz hat die nachstehenden Entwürfe für die 18. Änderung vorgelegt.

Die 18. Änderung des Bebauungsplanes hat derart zu erfolgen, dass in der Sitzung des Gemeinderates im März 2012 die entsprechende Verordnung beschlossen werden kann.

 

a) Herrengasse 4 (Gymnasium Purkersdorf)       Parz. 80/1

 

Antragsteller: Arch. HÜBNER         1030 Wien, Strohgasse 18

 

Antrag:         Änderung der Gebäudehöhe um den erforderlichen Erweiterungsbau mit EG + 4 Gesch. errichten zu können

 

Sachverhalt:  Im dzt. Bebauungsplan gelten für das Grundstück folgende Festlegungen:

                                               85% Bebauungsdichte

                                               Sonderbebauungsweise a

                                               maximale Gebäudehöhe 18,5 m

                   Die Sonderbebauungsweise a besagt, dass die Gebäudehöhe entlang des abgesenkten Pausenhofes 18,5 m betragen kann, die übrigen Gebäudehöhen dürfen max. 15 m aufweisen.

                   Die Errichtung des Gymnasiums-Zubaus ist entlang der östlichen Grundgrenze unmittelbar vor dem abgesenkten Pausenhof geplant. Das EG soll als sog. Leergeschoß mit freiem Zugang zum Pausenhof gestaltet werden, in den darüber liegenden 4 Geschoßen sind 34 Klassen und 15 Sonderklassen geplant.

                   Die notwendige Gebäudehöhe beträgt voraussichtlich ca. 18,50 m (3,70 m Geschoßhöhe für insges. 5 Geschoße). Die Höhe des Zubaues liegt damit innerhalb der bestehenden maximalen Gebäudehöhe von 18,50 m.

 

A n t r a g

 

„Änderung der Bebauungshöhe durch Meterangabe über Adria-Null, um die Schwierigkeit der Höhenangabe bei verschiedenen Gelände-Niveaus (abgesenkter Pausenhof) zu berücksichtigen.“

Zu diesem Antrag sprachen: Weinzinger V., Franek, Oppitz

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Dagegen: 1 (Franek)

Enthalten: 2 (Schlagitweit, Schmidl)

 

 

b) Hardt Stremayr-Gasse 5-7, Parz. 541/2

 

Antragsteller: Judith HARTWEGER und Roland SCHELCH

                   Hardt Stremayr-Gasse 5-7/1/6

 

Antrag:         Änderung der Bebauungsdichte von dzt. 45% auf einen höheren Prozentsatz, sodass die bestehende Bebauung, die 47,96% beträgt, innerhalb des festgelegten gesetzlichen Rahmens liegt und weiters ein geplanter Zubau (Wintergarten) von 10 m² ermöglicht wird.

 

Sachverhalt:  Die 3-geschoßige Wohnhausanlage besteht seit 1978 und wurde seitdem nicht verändert. Die bebaute Fläche beträgt 2.168 m². Bei einer Grundstücksgröße von 4.520 m² ergibt sich somit eine Bebauungsdichte von 48%. Die Festlegung der Bebauungsdichte von 45% stammt aus dem Jahre 1993. Damals wurden die Bestimmungen des alten Beb.Planes aus 1986 adaptiert und für Bauland-Wohngebiete generell die vereinzelt festgelegte "freie Anordnung" in offene bzw. offene/gekuppelte Bebauungsweise geändert.

                   Die für diese Liegenschaft vorher geltenden Bestimmungen lauteten:

                            GFZ 2,5 / freie Anordnung der Gebäude / 16 m Gebäudehöhe

                   Somit war eine 5-gesch. Bebauung erlaubt, bei einer Geschoßflächenzahl von 2,5 wäre eine Bruttogeschoßfläche von 11.300 m² erzielbar gewesen.

                   Die bestandsorientierte Änderung senkte die Gebäudehöhe von 16 m auf nunmehr Bauklasse III (= 11 m) und auf "offene Bebauungsweise". Bei der Festlegung der Dichte ist offensichtlich ein zu knapper Prozentsatz gewählt worden, Grund dafür dürften die beschränkten technischen Möglichkeiten gewesen sein, die eine genaue Flächenermittlung erschwerten bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bewerkstelligen ließen.

                  

A n t r a g

 

„Erhöhung der Bebauungsdichte von dzt. 45% auf 50%.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

c) Am Bahnweg 8 Parz. 436/3 und 442/216 (und Nachbarparzelle 442/7)

 

Antragsteller: WIENER MODELS, 1060 Wien, Stumpergasse 51/1

 

Antrag:         Erhöhung der Bebauungsdichte (dzt. 10%)

 

Sachverhalt:  Der Bereich um die o.g. Grundstücke besteht im Wesentlichen aus 2 großen Grundstücken mit jeweils ca. 2000 m².

                   Für den gegenständlichen Bereich sollte die geringe Bebauungsdichte von 10% gewährleisten, dass eine künftige volle Ausnutzung der Bebauungsbestimmungen den Rahmen der umgebenden kleinteiligen Bebauung nicht sprengt.

                   Mittlerweile gibt es aufgrund der geänderten Gesetzeslage differenziertere Möglichkeiten, eine großflächige Bebauung zu verhindern: die Bauland-Wohngebiets-Widmung kann durch einen Zusatz auf max. 2 bis 3 Wohneinheiten eingeschränkt werden. Diese Möglichkeit hat die Gemeinde Purkersdorf ergriffen und die BW-Widmung auf 3 WE beschränkt. Weiters gibt es im Bebauungsplan Festlegungen zur max. Gebäudeabmessungen.

                   Mit den dzt. Bestimmungen ist allerdings eine sinnvolle Grundteilung nicht möglich, da eine Parzelle mit der Mindestgröße von 500 m² nur mehr mit 50 m² bebaut werden könnte.

 

A n t r a g

 

„Die Bebauungsdichte wird auf 20% zu erhöht. Die maximale Ausnutzung dieser Bestimmung kann aufgrund der begleitenden Festlegungen (max. 3 Wohneinheiten, Beschränkung der Gebäudeabmessungen) den Umgebungscharakter nicht beeinträchtigen.

Die Nähe zur nächstgelegenen Bahnstation und zur Bushaltestelle sowie die Situierung des Planungsbereiches innerhalb der ausgewiesenen Entwicklungsachse Untertullnerbach entsprechen den Intentionen des Stadtentwicklungskonzeptes.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

d) Wiener Straße 61-63, Parz. 153/18 und .107 - Bericht

 

Antragsteller: gwb nordost, 1150 Wien, Märzstraße 1

 

Antrag:                  Änderung der Bebauungsweise von dzt. "offen, gekuppelt" auf "geschlossen"

 

Sachverhalt:  Antrag hat sich erübrigt, es wurde bereits eine Baubewilligung entsprechend den bestehenden Bestimmungen erteilt.

                  

 

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

e) A.W.Prager-Gasse 10, Parz. 149/15

 

Antragsteller: Wolfgang GROSS,    3002 Purkersdorf, A.W.Prager-Gasse 10

 

Antrag:         Abänderung der hinteren Baufluchtlinie, um für das bestehende Gebäude Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Sachverhalt:           Das als Pension und Wohnhaus genutzte Gebäude wurde 1898 errichtet. 1962 und 1979 erfolgten Umbauten und eine Aufstockung auf 3 Geschosse. Die Länge des Gebäudes beträgt ca. 45 m. Die bestehende seitliche Baufluchtlinie verläuft in einem Abstand von 5 m von der südlichen Grundgrenze.

 

                   § 50 der NÖ BO: Ab einer Gebäudehöhe von mehr als 8 m und einer Länge der der Grundstücksgrenze zugewandten Gebäudefront von mehr als 15 m muss der Bauwich für jenen Teil der Gebäudefront, der über diese 15 m hinausreicht, der vollen Gebäudehöhe entsprechen (abgesetzte Gebäudefront)

 

                   Aufgrund der Fassadenlänge sollte nach den geänderten rechtlichen Bestimmungen der Gebäudeabstand von der Grundgrenze die gesamte Gebäudehöhe betragen.

 

A n t r a g

 

„Abänderung der "Sonderbebauungsbestimmung b" in der Weise, dass auch die seitliche Baufluchtlinie mit einem Dreieck gekennzeichnet wird, und an diese angebaut werden kann.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

f) Hardt-Stremayr-Gasse 14, Parz. 579/12

 

Antragsteller: Erik WEISS, Hardt-Stremayr-Gasse 14

 

Antrag:         Verschiebung der Baufluchtlinien, um auch den Mittelteil des Grundstückes, der derzeit durch Baufluchtlinien vor Bebauung freigehalten wird, nutzen zu können.

 

Sachverhalt:  Bei diesem Bereich handelt es sich um den nördlichen Ausläufer des Ortszentrums, das Gelände steigt von der Hardt-Stremayr-Gasse relativ steil nach Norden an. Die Hangneigung beträgt in der unteren Grundstückshälfte zwischen 30 und 40 % und flacht im oberen Abschnitt auf 22% ab. Die Fernwirksamkeit dieses stark bewachsenen Hangrückens ist bedeutend. Um dieses charakteristische Landschaftselement zu schützen, ist die Bebaubarkeit des Hanges eingeschränkt. Entlang der Straße ist ein 30 m breiter Streifen zur Bebauung ausgewiesen, die exponierte Hangmitte wird durch entsprechende Baufluchtlinien frei gehalten. Erst im oberen flacheren Hangabschnitt, der mittels Fahne Anschluss an die Dr. Hild-Gasse hat, ist wieder eine bebaubare Flächen ausgewiesen.

                   Eine Bebauungsmöglichkeit des gesamten Hanggrundstückes durch Streichung der hinteren Baufluchtlinien ist aus den genannten Gründen nicht denkbar. Eine Bebauung des Waldhanges würde zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führen. Die bestehenden Strukturen (historische Villenbebauung aus der Jahrhundertwende, Schutzzonenfestlegung für 3 Wohngebäude, 1 Wohngebäude unter Denkmalschutz) sind zu erhalten, die großzügigen Freibereiche haben wesentlichen Anteil am Erscheinungsbild. Darüber hinaus stellen die für eine eventuelle Hangbebauung erforderlichen Erschließungswege einen unverträglichen Eingriff in das bestehende Ensemble dar.

                   Lt. Auskunft des Naturschutz-Sachverständigen der NÖ LR, Herr Mag. DI Gmeiner, ist eine Gesamtlösung für den Bereich zu erwirken, die nicht nur das Grundstück von Herrn Weiss, sondern auch die angrenzenden Liegenschaften mit einbezieht.

                   Folgende Vorgehensweise wird vorgeschrieben: Erhebung des Waldrandes, des waldähnlichen Bestandes, der Obstbäume und sonstigen Einzelbäumen bzw. Baum- und Strauchgruppen, Situierung der Wiesenflächen, Hangneigung mit Höhenschichtlinien und allfällige sonstige Details sofern sie für eine naturschutzfachliche Beurteilung von Bedeutung sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem entsprechenden (Vermessungs)plan darzustellen.

                   Erst nach Vorliegen dieser Plangrundlagen kann vom Naturschutz-Sachverständigen eine Beurteilung abgegeben werden, ob bzw. welche Flächen für eine mögliche Bebauung freigegeben werden können. Ziel muss jedenfalls sein, den wesentlichen Baumbestand im Bebauungsplan durch die Festlegung einer "Freifläche" zu schützen.

 

A n t r a g

 

„Der Antragsteller sollte die im Sachverhalt beschriebene Bestandserhebung beibringen, ohne die eine lösungsorientierte Bearbeitung des Antrages nicht durchführbar ist.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

g) Am Feuerstein 1, Parz. 283/3 - Bericht

 

Antragsteller: Dr. Manfred Zehetgruber, Dr. Henriette Pontoni

                   1130 Wien und 3002 Purkersdorf

 

Antrag:         Aufhebung der Bebauungslinie (= Baufluchtlinie) entlang der südlichen Grundgrenze zu den Bundesforsten, um eine vorteilhaftere Situierung des künftigen Wohnhauses zu ermöglichen und für den Gartenanteil im Westteil des Grundstückes eine bessere Besonnung zu erzielen

 

Sachverhalt: Entlang der besagten südlichen Grundstücksgrenze ist keine Baufluchtlinie festgelegt. Entsprechend der NÖ Bauordnung ist an Grundgrenzen zu Nachbargrundstücken, sofern diese nicht Verkehrsflächen sind, ein Bauwich von mind. der halben Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3 m einzuhalten. Im Rahmen der Bebauungsplanung können daher keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

h) Wintergasse 121, Parz.: 584/41 und 584/48

 

Antragsteller: Bungalow-Club Purkersdorf

                   3002 Purkersdorf, Wintergasse 121

 

Antrag:                  Erhöhung der Bebauungsdichte von dzt. 10% auf 15%

 

Sachverhalt:  Der Gebäudebestand auf dem Gelände des Bungalow-Clubs ist auf dem Kataster des Vermessungsamtes nicht exakt eingetragen. Lt. Auskunft der Clubleitung existieren 90 Ferienhäuser, dazu kommen noch Gemeinschaftsräumlichkeiten mit einer Fläche von ca. 520 m² (Vereinsgebäude, Sauna, Tennisclub, Pförtnerhaus).

                   Die einzelnen Ferienhäuschen dürfen lt. den "Sonderbestimmungen für das Waldbad" (Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde Purkersdorf) eine Größe von max. 65 m² erreichen.

                   Der Bungalowclub besteht im Wesentlichen aus zwei Grundstücken, die unterschiedlich nutzbar sind. Die an der Wintergasse gelegene Parzelle 584/41 ist flacher, dichter bebaut und beherbergt aufgrund der zentralen Lage sämtliche Gemeinschaftsräumlichkeiten. Die Parz. 584/48 liegt nördlich davon und ist zur Hälfte von Wald bedeckt. Diese Flächen sind zwar als Bauland gewidmet, aufgrund des Forstbestandes jedoch nicht als solches nutzbar.

 

                   Zur Abklärung, wie hoch die Bebauungsdichte festzulegen ist, um die Rechtssicherheit für den Baubestand bzw. für die rechtlich mögliche Ausbaugröße zu gewährleisten, ist eine differenzierte Betrachtung der beiden Grundstücke erforderlich.

 

                   Rein rechnerisch ist von folgender Größenordnung auszugehen:

 

                            Parz. 584/48 (obere Parz., tw. Wald)              = 38.655 m²

                            38 bestehende Ferienhäuser à 65 m²                =  2.470 m²

                                   Bestand mit erlaubter max. Ausbaugröße       =     6,4 %

 

                            Parz. 584/41 (untere Parz. entl. Winterg.)=     19.962 m²

                                               52 best. Ferienhäuser à 65 m²                3.380 m²

                            bestehende Gemeinsch.Einr.            520 m²      =             3.900 m²

                                   Bestand mit erlaubter max. Ausbaugröße       =    19,5 %

 

                   Die dzt. Bebauungsdichte von 10% müsste daher erhöht werden, da der Baubestand im unteren Teil der Liegenschaft diesen Wert bereits übersteigt. Zusätzlich ist zu gewährleisten, dass die lt. Bebauungsplan erlaubte Bebauung (65m² je Ferienhaus) ermöglicht wird.

 

A n t r a g

 

„Beibehaltung der Bebauungsdichte von 10% für die obere Parz. 584/48. Damit ist der Ausbau der bestehenden Ferienhäuser bis zur gesetzlich festgesetzten Maximalgröße von 65 m² je Gebäude gesichert

 

Erhöhung der Bebauungsdichte auf 20% für die untere Parz. 584/41. Damit ist die erlaubte Ausbaugröße für die bestehenden Ferienhäuser gewährleistet und auch der Bestand an Gemeinschaftsräumlichkeiten mit einbezogen.

 

Da derzeit etliche der bestehenden Ferienhäuser die rechtlich möglichen 65m² nicht erreichen, ist zur Abklärung der bestehenden Bebauungsdichte seitens des Bungalow-Clubs eine genaue Bestandserhebung beizubringen.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen: Weinzinger V., Mayer, Mandl, Franek

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

i) Sanatorium Purkersdorf, Wiener Str. 64, Parz. 170/3

 

Antragsteller: Bauamt, Stadtgemeinde Purkersdorf

 

Antrag:         Teilweise Aufhebung der Freiflächen-Sonderbestimmung

 

Sachverhalt:  Die Einfahrt zum Sanatorium ist auf dem der Wiener Straße zugewandte Abschnitt der Parz. 170/3 situiert, daneben befinden sich einige für den Betrieb des Sanatoriums notwendige Kfz-Stellplätze.

                   Die historische Parkanlage des Sanatoriumsgeländes ist besonders zu schützen. Zu diesem Zweck erfolgte 1993 eine Freiflächen-Festlegung mit der Verpflichtung zu einer parkähnlichen Ausgestaltung (Planzeichen F*).

                   Dass der seit jeher bestehende Zufahrtsbereich zum Hofmann-Bau nicht Teil der zu schützenden Parkanlage sein kann (Parkanlage - Fußwege), wurde anlässlich der Festlegung dieser Sonderbestimmung nicht bedacht.

                   Die Freiflächenfestlegung in diesem Bereich soll jedenfalls bestehen bleiben, allerdings ist der *-Zusatz zu entfernen. Damit bleibt weiterhin gewährleistet, dass die Flächen von jeglichen Einbauten frei bleiben, jedoch die Erschließungsfunktion für das Sanatorium gewährleistet ist.

 

A n t r a g

 

„Änderung von F* auf F für Teilbereich der Parz. 170/3 - siehe Skizze.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen: Weinzinger V., Schlagitweit, Franek, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Dagegen: 2 (Schlagitweit, Franek)

Enthalten: 1 (Schmidl)

 

 

j) Tullnerbachstraße 94 und 96,     Parz. 443/3 und -/4

 

Antragsteller: Fa. Später, 3002 Purkersdorf, Tullnerbachstr. 96

 

Antrag:         Änderung der Bebauungsweise von offen/gekuppelt auf geschlossen

 

Sachverhalt:  Die beiden als Betriebsbaugebiet gewidmeten o.g. Liegenschaften werden entlang des nordwestlich vorbeiführenden Gewässergrabens durch eine rote Gefahrenzone begrenzt. Die gelbe Gefahrenzone beeinträchtigt den südlichen Abschnitt der Parz. 442/3, sodass eine betrieblich notwendige bauliche Erweiterung nur Richtung Westen zum Nachbargrundstück 442/4 bewerkstelligt werden kann und die gesamte Fläche bis zur seitlichen Grundgrenze einnehmen würde.

                   Beide Grundstücke sind in der offenen Bebauungsweise bebaut worden (Parz. 442/4 mit Nebengebäude im seitlichen Bauwich), wodurch eine Kuppelung nicht mehr zur Wahl steht. Um die Erweiterung für den bestehenden Betrieb zu ermöglichen, sollte die Bauweise auf "geschlossen" abgeändert werden. Damit könnten der Anbau der LKW-Garage an das bestehende Nebengebäude sichergestellt werden.

                            Die Parz. 442/4 ist im östlichen Abschnitt aufgrund ihres Grundstückszuschnittes erschwert bebaubar bzw. unbebaubar. Hier sollte eine seitliche Baufluchtlinie neu festgelegt werden, die gleichzeitig die Grenze für die künftig geschlossene Bauweise bildet.

                   Der Planungsbereich liegt in der Entwicklungsachse Untertullnerbach.

 

A n t r a g

 

„Änderung der Bebauungsweise von wahlweise "offen, gekuppelt" auf "geschlossen"

Teilweise Streichung der Baufluchtlinie auf Parz. 443/4 - siehe Skizze.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen: Weinzinger V., Franek, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                             ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

 

 

Punkt: GR – 0244 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   1. Nachtragsvoranschlag 2011

 

S A C H V E R H A L T

 

Ein 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2011 wurde erstellt und im Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, den 1. Nachtragsvoranschlag 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.

Gleichzeitig nimmt der Finanzausschuss den 1. Nachtragsvoranschlag 2011 zum Anlass darauf hinzuweisen, dass sowohl Stadträte als auch die Leiter der Organisationseinheiten der Verwaltung in jeweils ihren Bereichen auf die Einhaltung des budgetären Rahmen sowie auf mögliche Einsparungen oder mögliche Umstrukturierungen achten sollen. Der Finanzausschuss hält einen angemessen Überschuss im ordentlichen Haushalt für notwendig, um die Investitionsfähigkeit der Stadtgemeinde auch in Zukunft zu erhalten.  

 

Der 1. NAVA 2011 lag vom 11. November 2011 bis 28. November 2011 zur Einsicht­nahme auf.  Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden bis Sitzungsbeginn nicht eingebracht.

 

Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 18,474.600,00 vor, dass sind um € 254.900,00 mehr als der ursprüngliche Voranschlag. Im a.o. Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 2,724.400,00 vorgesehen, dass sind um € 1,188.800,00 mehr als vorgesehen.

 

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag ergeben sich aus Mehr/Minderausgaben bzw. -einnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Budgetentwurfes seitens der Finanzverwaltung bzw. politischen Entschei­dungs­träger nicht eingeschätzt werden konnten.

 

Die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt zum ao.Haushalt sind gegenüber dem Voranschlag 2011 gleich geblieben.

An Darlehen sind für außerordentliche Vorhaben wie bisher € 221.200,00 vorgesehen.

Die größten Änderungen im a.o. Haushalt betreffen Abwasserbeseitigung, Wasserleitungsbau, Straßen, Fahrzeugkauf Bauhof und Sanierungen Kindergärten.

Die Mehreinnahmen im ao. Haushalt resultieren vor allem aus mehr Förderungen, mehr Bedarfszuweisungen, besseren Grundverkäufen und den Soll-Überschüssen aus dem Vorjahr.

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtragsvoranschlag 2011 in der vorliegenden Form.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 6 (Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

 

Punkt: GR – 0245 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Voranschlag 2012 und Dienstpostenplan

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

Der Entwurf des Voranschlages 2012 und der Dienstpostenplan 2012 wurden erstellt und im Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat empfohlen, den Voranschlag 2012 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Der Voranschlag 2012 und der Dienstpostenplan 2012 sind vom 11. November 2011 bis 28. November 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden keine eingebracht.

 

Die geplanten Einnahmen des o. Haushaltes betragen € 19,398.400,00, die ordentlichen Ausgaben (ohne Zuführung an den a.o. Haushalt) € 19,039.500,00 Ein Betrag von

€ 358.900,00 wird an den a.o. Haushalt zugeführt.

 

Die geplanten Ausgaben des a.o. Haushalt betragen € 1,790.800,00.

Diese werden zum größten Teil wie folgt bedeckt:

 

-       Einnahmen aus Förderungen, Werbungen, Erlöse, Beiträge etc.: € 251.600,00

-       Zuführungen vom ordentlichen Haushalt: € 358.900,00,

-       Aufnahme Darlehen insbesondere für die Finanzierung des Kaufes Rathaus, Brücken, Kindergärtensanierung, neuer Bauabschnitt Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:  € 976.600,00.

 

Trotz der Aufnahme des Darlehens wird die Stadtgemeinde auch im Jahr 2012 einen Netto-Abbau der Verbindlichkeiten (Darlehen und Leasingverpflichtungen) erreichen.

 

Gleichzeitig nimmt der Finanzausschuss den Voranschlag 2012 zum Anlass darauf hinzuweisen, dass Budgetansätze grundsätzlich eingehalten werden sollen, um unliebsame und negative Nachträge vermeiden zu können. Durch das Budget nicht gedeckte Ausgaben sollen nur dann beschlossen werden, wenn sie durch gesicherte anderweitige Zusatzeinnahmen oder Minderausgaben bedeckt sind.    

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag 2012 und den Dienstpostenplan 2012 in der vorliegenden Form.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Orthofer, Cambruzzi, Weinzinger V., Schlögl, Schlagitweit, Franek, Liehr, Schmidl, Zöchinger, Mayer, Oppitz

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 22

Dagegen: 8 (Schlagitweit, Franek, Schmidl, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger)

Enthalten: 1 (Cambruzzi)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

 

Punkt: GR – 0246 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Mittelfristiger Finanzplan 2012 – 2015

 

 

 

S A C H V E R H A L T 

 

 

 

Der mittelfristige Finanzplan 2012 - 2015 (MFP) wurde auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen erstellt. Es handelt sich um um ein Zahlenwerk, in dem die absehbaren Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts gemäß derzeitigem Wissensstand fortgeschrieben werden.

 

Die Prognose ist schwierig, weil naturgemäß nur diejenigen Projekte berücksichtigt werden können, die bereits konkret geplant bzw. beschlossen sind. Andere Projekte des ao Haushalts, die vom Gemeinderat jeweils gesondert beschlossen werden, sind naturgemäß nicht im Detail planbar. Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedenfalls fortgesetzt.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für

die Jahre 2012 bis 2015.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Orthofer, Zöchinger, Franek, Liehr

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 22

Dagegen: 8 (Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger, Cambruzzi, Franek, Schmidl, Schlagitweit)

Enthalten: 1 (Liehr)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                             ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung, Vizebgm. Matzka übernimmt den Vorsitz.

 

Punkt: GR – 0247 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Aufnahme von Darlehen

 

S A C H V E R H A L T

 

Im Voranschlag 2011 (inkl. 1. Nachtragsvoranschlag 2011) sind zur Finanzierung von außerordentlichen Vorhaben Darlehensaufnahmen von insgesamt € 221.200,00 und im Voranschlag 2012 für den Rathausankauf eine Darlehensaufnahme von

€ 250.000,00 vorgesehen.  

 

Das Darlehen in Höhe von € 221.200,00 soll für die neuen Bauabschnitte der Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage, Straßenbau und

Brücken aufgenommen weden.        

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat nunmehr beide Darlehen ausgeschrieben und folgende Kreditinstitute zur Anbotslegung eingeladen:

                            Hypo Investmentbank AG.

Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG

Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H.

Volksbank Wien AG

UniCredit Bank Austria AG

BAWAG P.S.K.

 

Abgabetermin war Donnerstag, 24. November 2011, 12.00 Uhr.

 

Ersucht wurde um Anbote für zwei Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren, Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den 6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF. Die BAWAG P.S.K., die Volksbank Wien AG, die Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H.,  und die Hypo NOE Gruppe Bank AG. haben innerhalb der Frist Anbote gelegt.

Die UniCredit Bank Austria AG hat mit Schreiben vom 17. November 2011 mitgeteilt, dass sie von einer Anbotslegung Abstand nehmen.

 

Gehwege, Straßenbau  € 221.200,00 (VA 2011)

Ankauf Rathaus  € 250.000,00 (VA 2012)

 

Banken

6-Monats-EURIBOR

6-Monats-LIBOR

1.

Raiffeisenbank Wienerwald

+ 1

nicht abgegeben

2.

BAWAG P.S.K.

+ 0,85 / + 0,97

nicht abgegeben

3.

Erste Bank

kein Angebot

kein Angebot

4.

UniCredit Bank Austria CA

kein Angebot

kein Angebot

5.

Volksbank Wien AG.

+ 1,125

nicht abgegeben

6.

Hypo NOE Gruppe Bank AG

+ 0,790 + 1,050

nicht abgegeben

 

zu 1. Verpfändung gemeindeeigener Steuern!

Sondertilgungen jederzeit möglich, Anbot befristet bis 31.12.2011.

 

zu 2. Keine Zuzählungsgebühr bzw. sonstige Bankspesen!

Anbot zwei Monate befristet!

Konditionen (+ 0,85) gelten bei Vergabe beider Darlehen, bei Aufnahme nur eines

Darlehens erhöht sich der Aufschlag auf + 0,97.

 

zu 5. Die angeführten Zinssatzindikatoren unterliegen ständigen Schwankungen,

daher Gewährung erst nach gesonderter schriftlichen Vereinbarung, in welcher

detaillierte Bedingungen festgehalten werden.

 

zu 6. Neben den Zinsen keine weiteren Spesen!

Anbot zwei Monate befristet!

 0,790 für € 221.200,00 bessere Konditionen durch Refinanzierungsmittel.

 1,050 für € 250.000,00.

 

Keine der Banken hat eine Bindung an den 6-Monats-LIBOR angeboten.

 

Antrag

 

der Gemeinderat möge beschließen:

 

Aufnahme zweier Darlehen für die Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben ”Gehwege, Straßenbau” des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von € 221.200,00 bei der Hypo NOE Gruppe Bank AG mit einem Aufschlag von + 0,790 %-Punkten und für die Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens ”Ankauf Rathaus” des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von € 250.000,00 bei der BAWAG P.S.K. mit einem Aufschlag von + 0,97 %-Punkten zu folgenden Bedingungen:

Darlehensaufnahme in EURO, Zuzählung 100 %, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 31.03.2014 und halbjährliche Anpassung.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Orthofer, Franek, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 21

Enthalten: 9 (Franek, Schmidl, Schlagitweit, Cambruzzi, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

 

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

Punkt: GR – 0249 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Tarifblatt Musikschule: Einführung eines zusätzlichen Tarifes und

                              Anpassung

 

S A C H V E R H A L T 

 

 

a) Tarif Volksschul-Rhythmusklasse

 

Für die neu geschaffene Kursform der Volksschul-Rhythmusklasse ist derzeit kein Tarif festgelegt. Bei der Rhythmusklasse kommt eine Musikschullehrerin in die Schule und lehrt den dafür angemeldeten Schülern musikalischen Grundunterricht. Die Instrumente werden von der Musikschule zur Verfügung gestellt.

 

b) Anpassung des Tarifs für die Volksschul-Bläserklasse

 

Für die Volkschul-Bläserklasse ist derzeit ein Tarif von EUR 15,-- pro Kind und Monat festgelegt. Die Kinder lernen unter Anweisung von MusikschullehrerInnen mit unterschiedlichsten Blasmusik-Leihinstrumenten, die von der Musikschule zur Verfügung gestellt werden. In jedem Sommer werden die Instrumente professionell gewartet. Die Kosten der Wartung, die jährlich sehr unterschiedlich sein können, werden im Nachhinein den Eltern weiterverrechnet. Auf Anregung der Finanzverwaltung wäre einerseits administrativ einfacher, andererseits für die Eltern besser planbar, wenn die Servicekosten gleich in den  Tarif eingerechnet würden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten 3 Jahre wäre ein „Servicezuschlag“ von etwa EUR 3,-- pro Kind und Monat kostendeckend und zweckmäßig.

A n t r a g

 

Der Gemeinderat ändert die Tarife der Musikschule wie folgt:

 

-          Neufestsetzung Tarif Rhythmusklasse: EUR 11,--pro Monat ab dem Schuljahr 2011/2012

-          Adaptierung Tarif Bläserklasse: EUR 18,-- pro Monat ab dem Schuljahr 2012/2013, wobei das Service der Instrumente im Tarif inbegriffen sind und diese Kosten nicht mehr im Nachhinein weiterverrechnet werden

Haushaltsstelle:        2/32000+810003

                            2/32000+810002

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                    ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                     ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

GR0250                     StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:  

Verein Jugend- und Kulturzentrum „Agathon“ - Basissubvention 2012

 

S A C H V E R H A L T 

 

Der Verein „Jugend- und Kulturzentrum Agathon“, der in Purkersdorf bis 2010 ein „offenes Jugendzentrum“ betrieben hat und sich seither Jugendkulturaktivitäten und im Auftrag der NÖ Jugendwohlfahrt die Jugend- und Drogenberatungsstelle des Landes NÖ betreibt, ist ein einer Umgründungsphase. Die aktuellen Dienstverhältnisse des Vereins laufen mit Jahresende aus und es werden vorläufig keine weiteren MitarbeiterInnen eingestellt. 

Das Land NÖ wird sich bis zur Klärung der Situation und der Zukunft des Vereins aus der Finanzierung zurückziehen. Deshalb wird vom Verein ab 01.01.2012 auch die Tätigkeit der Beratungsstellen bis auf weiteres eingestellt. Nach Informationen des Vereins ”Agathon” wird die NÖ Jugendwohlfahrt die Subventionen für den Verein bis zu einem eventuellen Neustart der Jugendberatungsstelle einbehalten und dann „anteilig ausbezahlt“ werden.

Der Verein „Agathon“ hat die Stadtgemeinde ersucht, als Überbrückung für die Neuorganisation vorläufig eine Teil-Subvention für 2012 zu gewähren, mit welcher der Verein einige Zeit die laufenden Kosten für Miete, Energie usw. abdecken kann.

Für die Stadtgemeinde ist es wichtig, dass die Zukunft der Jugendarbeit in Purkersdorf möglichst rasch geklärt wird. Ein erster Schritt dazu ist das vorige Woche vom Stadtrat beschlossene Projekt „Jugendcoaching“, durch welches ab Jänner 2012 der Bedarf analysiert, Ideen entwickelt und Fördermöglichkeiten recherchiert werden. Zusätzlich dazu soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, in der VertreterInnen der Stadtgemeinde Purkersdorf, einiger wichtiger Jugendvereine, und dem Verein „Agathon“ ab Jänner die Neuausrichtung der Jugendarbeit in Purkersdorf definieren. Ziel ist, dass die Stadtgemeinde Purkersdorf so rasch wie möglich eine Entscheidungsgrundlage hat.

Wir haben vor, im Jänner bereits 2 Treffen der Arbeitsgruppe abzuhalten (z.B. 2. und 4. Kalenderwoche) und ca. Anfang Februar (KW 5 oder 6) ein Treffen mit Dr. Neumayer zu arrangieren (mit einer kleineren Delegation). Für ihn wäre es auch kein Problem z.B. in den Semesterferien nach Purkersdorf zu kommen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt eine Subvention des Vereins „Jugend- und Kulturzentrum Agathon“ in der Höhe von EUR 12.000,-- als außerordentliche Überbrückungshilfe für die Zeit der Neuausrichtung.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf richtet eine Arbeitsgruppe ein, in welcher die Zukunft der Jugendarbeit in Purkersdorf diskutiert und definiert wird. Von Seiten der Stadtgemeinde werden dazu Bürgermeister, Sozialstadträtin, Jugendstadtrat, Finanzstadtrat sowie die Klubvorsitzenden entsandt. Von Seiten der Bedarfsträger werden die Vertreter von Jugendvereinen (zB Jugendorganisationen der Parteien, Schulsprecher) und des Vereins „Agathon“ eingeladen. Um die Interessen der NÖ Jugendwohlfahrt einzubringen, wird noch im Jänner 2012 ein Termin mit dem Leiter der NÖ Jugendwohlfahrt Dr. Neumayer angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen bis spätestens Mai 2012 vorliegen, sodass über Umsetzung im Juni-Gemeinderat entschieden werden kann.

 

Haushaltsstelle:    5/061010-757001  

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Oppitz, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 3 (Nemec, Röhrich, Teufl)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

VzBgm. Mag. Dr. Christian MATZKA              ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

 

GR-0251                    Bericht und Vorschau

Berichterstatter:      VzBgm. Mag. Dr. Christian MATZKA

 

 

 

Broschüre Sakrale Sammlung

Am 30. Oktober 2011 fand zum ersten Mal eine Ausstellung sakraler Exponate im Stadtmuseum statt. Die Ausstellung war sehr gut besucht und stieß nicht nur bei den PurkersdorferInnen auf großes Interesse, auch Besucher von Auswärts konnten begrüßt werden.
Da sowohl das Stadtmuseum wie auch die r.k. Kirche Purkersdorf über sehr wertvolle und interessante Ausstellungsstücke verfügen, wurde ja schon in der Kulturausschusssitzung vom 6. September 2011 der Entschluss gefasst, eine entsprechende Broschüre dahingehend zu konzipieren und zu produzieren. Eine derartige Unterlage ist nicht nur für die Ausstellung, sondern auch in weiterer Folge als Informations- und Werbeträger zu diesem Thema und der Stadt Purkersdorf interessant. Die Kosten dafür werden zur Zeit erhoben und Druckangebote eingeholt. Die Broschüre soll im Format A5, 32 Seiten, erscheinen und eine Auflage von maximal 3000 Stück haben. Der Kulturausschuss wird nach Vorliegen aller Unterlagen die Umsetzung beraten und für den Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten.

 

Städtepartnerschaft

In unserer Partnerstadt Bad Säckingen wurde Alexander Guhl als neuer Bürgermeister gewählt.

Der scheidende Bürgermeister von Bad Säckingen, Martin Weißbrot, wird zur Adventeröffnung nach Purkersdorf kommen.

Der Besuch der Delegation aus Sanary sur Mer mit einem Arbeitsgespräch war ein großer Erfolg. Dabei wurde die Verbesserung der Information für die Bevölkerung vereinbart. Die Internetkommunikation soll verbessert werden. Es wäre wichtig, neue Wege der Internetkommunikation zu etablieren. Der Ausschussvorsitzende wird beauftragt bis zur nächsten Ausschusssitzung gemeinsam mit den Vorsitzenden der Freundeskreise ein Konzept für einen Webauftritt der Städtepartnerschaften vor zu bereiten.

 

Stadtmuseum

Im Stadtmuseum wurde am 30.10. 2011 der zweite Teil der Schausammlung eröffnet. Die Sakrale Sammlung ist als Dauerausstellung für das interessierte Publikum zugängig gemacht worden.

 

Buch Purkersdorf

Das vor einigen Jahren publizierte Buch über Purkersdorf wurde und wird immer wieder von der Stadtgemeinde als Geschenk überreicht. Es sind nur mehr Restbestände vorhanden. Eine Neuauflage ist geplant. Ich werde  mit Frau U. Burg, Frau DI Andrea Czerny-Riess und Herrn GR Manfred Cambruzzi ein Konzept inkl. Kostenvoranschlag entwickeln. GR Manfred Cambruzzi hat angeregt, einen Film zum Buch zu entwickeln.

 

Purkersdorf von A - Z

Das seit über vierzig Jahren (Albin Axmann, Dr. Kurt Schlintner) bestehende Nachschlagwerk ist zuletzt im Jahre 2003 überarbeitet und neu aufgelegt worden. Eine Bearbeitung und Aktualisierung erscheint notwendig. Im Verlag Holinek ist das Buch elektronisch vorhanden. Ein Team, bestehend aus Frau DI Andrea Czerny-Riess, Frau U. Burg, Herrn GR Manfred Cambruzzi und meiner Person wird dazu ein Konzept entwickeln.

 

 

Postkutsche - Event 2012

Im Jahre 2012 ist beabsichtigt, eine Postbotenfahrt mit der Postkutsche von Purkersdorf nach Sieghartskirchen durchzuführen. Dabei soll es je ein Sonderpostamt in Purkersdorf und in Sieghartskirchen geben. Entlang der Strecke sollen Feste diese Fahrt begleiten und ergänzen. Gespräche mit den beteiligten Gemeinden und interessierten Personen sind für die nächsten Wochen geplant.

 

Weinheberdenkmal – Feihlerhöhe

Zu dem in der Öffentlichkeit kontroversiell diskutierten bestehenden Weinheber Denkmal soll eine Tafel angebracht werden, die einerseits auf die Funktion Weinhebers im Nationalsozialismus hinweist, andererseits die weltweite Anerkennung als Lyriker und die daraus resultierende diskutierte Rezeptionsgeschichte nach 1945 darstellt. Der Text dieser Tafel wird dem Kulturausschuss vorgelegt.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis

 

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

StR Orthofer verlässt die Sitzung

 

StR Seda - GR-0252 Vergabe von Gemeindewohnungen

 

 

Sachverhalt

 

Wintergasse 8/2/12 

Die Wohnung Wintergasse 8/2/12   (ehemals  Walter Haider) wurde gekündigt und kann ab sofort weiter vermietet werden. Frau Sonja Solbrich, zur Zeit wohnhaft in der gleichen Wohnhausanlage (Wintergasse 8/2/10), lebt mit Kind und Lebensgefährten in einer 33m² Wohnung und hat ersucht, in die Wohnung Haider übersiedeln zu können. Dadurch würde ihre Wohnung frei und kann diese weiter gegeben werden.

Größe:  63,76 m², Miete €  310,71/Monat zuzüglich BK

 

Wintergasse 8/2/10 

Durch die Vergabe der Wohnung Wintergasse 8/2/12 an Frau Sonja Solbrich wird die Wohnung Wintergasse 8/2/10 frei und kann mit dem Umzug von Frau Solbrich neu vergeben werden.

Frau Sandra Seibert musste nach ihrer Trennung von ihrem Lebendgefährten aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und wohnt seither in sehr beengten Verhältnissen wieder bei ihrer Mutter (muss sich ein Zimmer mit dem 16jährigen Bruder teilen). Frau Seibert sucht eine kleine Wohnung.

Die durch den Umzug von Frau Solbrich frei werdende Wohnung wäre für eine Single geeignet (Größe:  33 m²) und wäre für Frau Seibert auch leistbar.

 

ANTRAG

 

Die Wohnung Wintergasse 8/2/12  wird an Frau Sonja Solbrich, zur Zeit Wintergasse 8/2/10, vergeben.

Die Wohnung Wintergasse 8/2/10  wird an Frau Sandra Seibert, zur Zeit Wintergasse 4-6/8/4, vergeben.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                 zur Sitzung am 28. 11. 2011

 

Punkt: GR-0253 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Öffentliche Beleuchtung Wiener Straße - Werbeflächen

 

S a c h v e r h a l t

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2011 ist unter Punkt GR-0148 die Generalsanierung der Öffentlichen Beleuchtung Wiener Straße beschlossen worden. Die Finanzierung dieses Projektes erfolgt durch Forderungseinlösung bzw. Forderungsabtretung zu Gunsten der Raiffeisen Leasing und Rückführung des Abrechnungsbetrages in 15 Jahren beginnend ab Juli 2012. Ein Teil der Finanzierungskosten soll durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Merten Media-Networt GmbH, Schwechat, hereingebracht werden. Der Gemeinderat hat grundsätzlich der Vereinbarung mit der Merten Media zugestimmt, den Bauausschuss jedoch beauftragt, einzelne Vertragspunkte noch nachzuverhandeln, insbesondere auch die finanziellen Bedingungen zu verbessern. Letzteres ist insoferne gelungen, als die Aufteilung der Werbeerlöse für die ersten 30 Schaukästen auf 50:50 festgelegt und erst danach die Abstufung zu Gunsten der Merten Media einsetzt (das Delta dieser Maßnahme liegt je nach Auslastung bei mindestens € 4.200 p.a.).

Die Planungs- und Arbeitschritte an der Generalsanierung der B1-Beleuchtung Wiener Straße sind soweit fortgeschritten, dass sich nunmehr folgende Situation ergibt:

Es werden 79 Lichtpunkte errichtet, davon sind 60 mit beleuchteten Werbekästen ausgestattet, deren Vermarktung durch die Merten Media übernommen wird.

In der ursprünglichen Version ist von 40 beleuchteten Werbekästen ausgegangen worden. Dieses Mehr an Werbeträgern bedeutet für die Stadt auch ein Plus an Mehreinnahmen aus der Kooperation mit Merten Media. Die tatsächlichen Beträge richten sich aber nach der Auslastung der Werbeflächen.

Ausgehend von einer 50%gen Auslastung, die Fa. Merten Media rechnet mit 60 – 70%, ergibt sich für die Stadtgemeinde ein Mehr an Einnahmen in Höhe von € 4.200 p.a. gegenüber dem ursprünglichen Vertragsentwurf vom März 2011. Erlös für die Stadt bei 50%: 12.600 p.a., Erlös bei 60%: € 15.120 p.a. jeweils netto. Für die Refinanzierung des Projektes Generalsanierung bedeutet das einen Kostenbeitrag über die Vertragslaufzeit zwischen € 190.000 und € 230.000.

Im vorliegenden Vertrag selbst wurden die Pflichten der Stadtgemeinde auf ein Minimum zurück genommen; die Stadt kann, muss aber nicht bei der Aquisition mitwirken, die Betreuung der Leuchtkästen erfolgt technisch im Rahmen des Lampentauschs, die Affichierung von Werbemitteln wird auf 1 mal monatlich festgelegt sodass diese leicht planbar und umsetzbar ist.

 

A n t r a g

 

„Der Gemeinderat nimmt das im Sachverhalt dargestellte Ergebnis der Nachverhandlung der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.03.2011 unter Punkt GR-0148 grundsätzlich beschlossenen Vereinbarung betreffend Bewirtschaftung der Werbeflächen an der Öffentlichen Beleuchtung an der B 1 – Wiener Straße mit der Merten Media GmbH, Schwechat, zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Vereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt, zu.“

 

Zu diesem Antrag sprachen: Weinzinger V., Schlagitweit, Schlögl, Liehr

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Dagegen: 3 (Schlagitweit, Schmidl, Franek)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                       Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                         zur Sitzung am 28. 11. 2011

 

Punkt: GR-0254 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Parkfläche Tullnerbachstraße bei Hellbrücke -

            Vertragsverländerung

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Parkfläche bei der Tullnerbachstraße zwischen Wienerwaldbad und Hellbrücke steht im Eigentum der Österr. Bundesforste. Für die Nutzung dieser Fläche besteht ein Vertrag mit den Österr, Bundesforsten, welcher mit Jahresende abläuft. Die ÖBfAG hat der Stadtgemeinde Purkersdorf die beiliegende Vertragsverlängerung bis 31. 12. 2021 übermittelt.

 

A n t r a g

 

„Der Gemeinderat genehmigt die Vertragsverlängerung Nr. 111_10217_00002 für die Nutzung der Parkfläche bei der Tullnerbachstraße zwischen Wienerwaldbad und Hellbrücke.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger V., Franek, Schlögl, Weinzinger M., Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthalten: 1 (Franek)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                           zur Sitzung am 28. November 2011

 

GR0255         StR Susanne Bollauf

 

Gegenstand:  Essen auf Rädern – Förder- und Beitragsanpassung

 

 

SACHVERHALT

 

In der Sitzung des Gemeinderates im März 2011 wurde die Lieferung des täglichen Essen auf Rädern durch das Sozialzentrum SeneCura beschlossen. Die Kosten pro Portion betragen

€ 5,61 inkl. 10% USt. Die Weiterverrechnung an die Kunden beträgt € 5,33 bzw. € 4,82 (InhaberInnen von Purkersdorfer Karte) pro Portion und Tag, inkl. Ust. Die Differenz in Höhe von € 0,51 zwischen dem an die Kunden weiterverrechneten Betrag und den an „Purkersdorfer Karte-Kunden“ in Rechnung gestellten Betrag übernimmt die Stadtgemeinde.

 

Die Auslieferung und Verrechnung mit den Kunden erfolgt seit 5.9.2011 ausschließlich durch den Samariter Bund.

 

Eine vom Samariterbund übermittelte und von der Finanzverwaltung geprüfte Aufstellung der dadurch entstehenden Zusatzkosten ergibt einen jährlichen Abgang von rund €  9.550,--, basierend auf den Zahlen des 2. HJ 2010 und 1. HJ 2011.

 

Aufgrund der Gesamtauslieferung durch eine Organisation wird die Förderung des Landes NÖ, welche nach Menge der Auslieferung gestaffelt wird, reduziert:

Förderungen Land NÖ         bis   7.000 Portionen                   € 0,76

Förderungen Land NÖ         über 7.000 Portionen                  € 0,55                   

Förderungen Stadtgemeinde Purkersdorf  pro Portion    € 0,69

 

Entsprechend des Berechnungszeitraumes 2. HJ 2010 und 1. HJ 2011 würden 5.348 Portionen vom Land NÖ nur mehr mit € 0,55 pro Portion gefördert und nicht wie bisher mit € 0,76 pro Portion. Dies ergibt einen Förderungsverlust seitens des Landes NÖ von € 0,21 pro Portion.

 

Die Aktion Essen auf Rädern ist eine soziale Leistung der Stadtgemeinde Purkersdorf und daher soll der zusätzliche Mehraufwand und der Abgang durch die Förderung des Landes NÖ durch eine Anpassung der Förderung der täglichen Essenauslieferung an den Samariterbund erfolgen.

 

Derzeit:       Auslieferung von 12.348 Portionen jährlich

(Berechnungszeitraum 2. HJ 2010 und 1. HJ 2011)

Förderungen Land NÖ         bis   7.000 Portionen                   € 0,76

Förderungen Land NÖ         über 7.000 Portionen                  € 0,55                   

Förderungen Stadtgemeinde Purkersdorf  pro Portion    € 0,69

 

 

Der zusätzliche Aufwand von rund € 9.550,-- abzüglich der Förderungen, basierend auf dem oben angeführten Berechnungszeitraum, von € 5.717,64 ergibt einen Abgang in Höhe von

€ 3.832,36,--. Dieser Gesamtbetrag wird auf sämtliche in einem Jahr zugestellten Portionen (12.348) aufgeschlagen, das ergibt pro Portion eine Erhöhung der Förderung um € 0,31 auf 

€ 1,--.

 

Da der Essensbeitrag bereits im März 2011 bei Übernahme des Vertrages durch die SeneCura erhöht wurde, wird im heurigen Jahr von einer weiteren Erhöhung an die Kunden Abstand genommen. Der Kundenbeitrag für die Aktion Essen auf Rädern wird mit Wirksamkeit vom 1.1.2012 pro Portion um € 0,28 auf € 5,61 inkl. 10% MWSt erhöht, sodass der Einkaufspreis an die Kunden 1:1 weiter verrechnet wird. Die Förderung der Stadtgemeinde Purkersdorf für die Kunden, die InhaberInnen der Purkersdorfer Karte sind, in Höhe € 0,51 pro Portion (Kundenpreis € 4,82 inkl. 10% MWSt) bleibt unverändert.

 

ANTRAG

1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Förderung der Stadtgemeinde für die Lieferung des Essens auf Rädern durch den Arbeiter Samariter Bund ab dem 5.9.2011 um € 0,31 auf 

€ 1,-- pro gelieferter Portion zu.

 

2. Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Kundenbeitrages für die Portion Essen auf Rädern mit Wirksamkeit vom 1.1.2012 von € 5,33 auf € 5,61 inkl. 10% MWSt. Der Kundenbeitrag für InhaberInnen der Purkersdorfer Karte mit € 4,82 inkl. 10% MWSt bleibt unverändert.

 

Kostenausmaß 2011:  € 1.240,--

Bedeckung:             1/423000-728000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                       zur Sitzung am 28. Nov. 2011

StR Orthofer nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Punkt                         GR-0256                                                                   StR Susanne Bollauf

 

 

Gegenstand:  Kleinkindergruppe Wiener Straße 2 - Nutzungsvertrag

 

 

SACHVERHALT

 

Nach Mitteilung des NÖ Hilfswerks, dass die Kleinkindergruppe Schmetterling nach 20jährigem Bestehen mit Ablauf des 31.12.2011 geschlossen wird, hat die Stadtgemeinde Purkersdorf Gespräche mit möglichen Betreibern von Kleinkindergruppen geführt, um eine möglichst kontinuierliche Fortsetzung einer Betreuung von Kleinkindern in Purkersdorf sicher zu stellen.

Die Betreiberinnen der Lern- und Spielgruppe Hadersdorf  sind an einer Gründung einer Kleinkindergruppe in den Räumlichkeiten des derzeit noch bestehenden Objektes interessiert und bereit eine Kindergruppe ab Jänner 2012 zu finanziellen Bedingungen, die keine Erhöhung der Beiträge für die Eltern enthalten, zu eröffnen.

 

Es wurden die Räumlichkeiten bereits besichtigt und die möglichen künftigen Betreiberinnen über die finanziellen Rahmenbedingungen der Anmietung der Räumlichkeiten  in Kenntnis gesetzt.

 

Geplant ist eine befristete Vermietung der Räumlichkeiten für die Zeit vom 1.1. bis 31.7.2012 mit einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages nach Evaluierung im Mai 2012.

 

Ein entsprechender Nutzungsvertrag wurde ausgearbeitet.

Das Nutzungsentgelt für den Nutzungsgegenstand beträgt jährlich 4.410,55 zuzüglich 20% MWSt. Das entspricht einem monatlichen Entgelt von € 367,55 zuzüglich 20% MWSt. Die Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge werden je nach Aufwand vorgeschrieben.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des vorliegenden Nutzungsvertrages für die Kleinkindergruppe im Objekt Wiener Straße 2, zwischen der Lern- und Spielgruppe Hadersdorf und der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 1.1. bis 31.7.2012 zu.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Bollauf, Franek, Zöchinger

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

NUTZUNGSVERTRAG

 

 

abgeschlossen zwischen

 

1)   der Stadtgemeinde Purkersdorf, 3200 Purkersdorf, Hauptplatz 1 als Nutzungsgeberin einerseits und

2)   der Lern- und Spielgruppe Hadersdorf (Gemeinnütziger Verein zur Betreuung von Klein- und Schulkindern berufstätiger Eltern), 1140 Wien, Herzmanskystraße 14/2 als Nutzungsnehmerin anderseits

 

I.            Gegenstand des Vertrages

 

1)    Die Nutzungsgeberin ist Bestandnehmerin der Liegenschaft Wiener Straße 2.

 Die Nutzungsgeberin überlässt nachstehende Teile, der unter Punkt I.1. genannten Räumlichkeiten  (in der Folge kurz „Nutzungsgegenstand“ genannt) der Nutzungsnehmerin

a)    u. zw. die im Lageplan/Raumplan laut Beilage (der einen integrierter Bestandteil dieses Vertrages bildet) rot umrandeten Flächen, bestehend aus zwei Räumen im Gesamtausmaß von 126,74 m2 – mit den Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenständen entsprechend angeschlossener Inventarliste. 

b)    Mitbenützt wird die Toilettenanlage, Dusche, Bewegungsraum und jener Gartenteil, der gemäß beiliegender Skizze schraffiert ist und ausschließlichen Benützung durch die Nutzungsnehmerin zur Verfügung steht.

2)    Eine Weitervergabe des Nutzungsgegenstandes an andere Personen ist nicht zulässig und

      hat die sofortige Auflösung der Vereinbarung zur Folge.    

 

II.          Vertragsdauer

 

1)   Die Vertragsdauer umfasst den Zeitraum ab 1. Jänner 2012 bis einschließlich

31. Juli 2012.

Der Nutzungsnehmerin wird jedoch die Option auf Verlängerung des Mietvertrages um ein weiteres Jahr nach der Evaluierung im Mai 2012 eingeräumt.

2)   Nach Beendigung des Vertrages ist der Nutzungsgegenstand der Nutzungsgeberin sauber und in gutem brauchbarem Zustand zu übergeben. 

 

III.                                                              Verwendungszweck

 

1)    Der Nutzungsgegenstand wird der Nutzungsnehmerin ausschließlich als Kinderbetreuungseinrichtung überlassen und kann auch für Elternabende genutzt werden. Eine andere Nutzung, insbesondere die Nutzung anderer als die unter Punkt I.2. angeführte Räumlichkeiten, hat die sofortige Auflösung des Nutzungsvertrages zur Folge.

 

IV. Miete

 

Das Nutzungsentgelt für den Nutzungsgegenstand beträgt jährlich 4.410,55 zuzüglich 20% MWSt. Das entspricht einem monatlichen Entgelt von € 367,55 zuzüglich 20% MWSt. Die Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge werden je nach Aufwand vorgeschrieben.

V.                                                                 Instandhaltung

 

1)    Die Nutzungsnehmerin bestätigt den Nutzungsgegenstand in gutem brauchbarem Zustand übernommen zu haben. Die Nutzungsnehmerin ist verpflichtet den Nutzungsgegenstand pfleglich zu behandeln.

2)    Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, soweit diese das Gebäude betreffen, sind zur Gänze von der Nutzungsgeberin zu tragen.

3)    Ernste Schäden des Hauses hat die Nutzungsnehmerin unverzüglich der Nutzungsgeberin anzuzeigen. Die Nutzungsgeberin sichert zu, dafür Sorge zu tragen, dass solche Schäden unverzüglich von der Nutzungsgeberin behoben werden.

 

VI.  Betreten des Nutzungsgegenstandes

 

Die Nutzungsnehmerin hat der Nutzungsgeberin oder den von ihr beauftragten Dritten nach vorheriger Ankündigung das Betreten des Nutzungsgegenstandes zu den üblichen Geschäftszeiten zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug ist die Nutzungsgeberin berechtigt, den Nutzungsgegenstand auch in Abwesenheit der Nutzungsnehmerin zu betreten, sofern kein Vertreter der Nutzungsnehmerin in angemessener Zeit erreicht werden kann.

 

VII.     Sonstiges

 

1)    Dieser Vertrag gibt die Absprachen der Vertragsteile in Bezug auf den Nutzungsgegenstand richtig und vollständig wieder, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2)    Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen, um rechtswirksam zu sein, der Schriftform. Die Schriftform ist auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis erforderlich. Ausdrücklich wird vereinbart, dass die Übermittlung via Telefax zulässig ist und die Schriftform erfüllt.

3)    Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet. Die erste Ausfertigung ist für die Nutzungsgeberin, die zweite Ausfertigung für die Nutzungsnehmerin.

 

 

 

Purkersdorf, am..........................

 

 

 

 

 

 

Mag. Karl Schlögl                                                              Martina Fuchs

Bürgermeister                                                                           Leiterin und Obfrau  

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                           zur Sitzung am 28. November 2011

 

GR0257         StR Susanne Bollauf

 

Gegenstand:  Säuglingswäschepaket

 

 

SACHVERHALT

 

Das Wäschepaket wird allen Eltern, die ihr neugeborenes Kind in Purkersdorf mit Hauptwohnsitz anmelden übergeben, mit der Einschränkung, dass die Mutter mindestens sechs Monate in Purkersdorf ihren Hauptwohnsitz begründet haben muss.

 

Da Wien die Vergaberichtlinien im Zusammenhang mit dem Wäschepaket geändert hat, hat die Praxis gezeigt, dass die „6Monatsklausel“ nicht mehr zeitkonform ist.

 

Entsprechend der Anregung des zuständigen Ausschusses wurde von der Allg. Verwaltung folgendes in Erfahrung gebracht:

Wäschepakete gibt es in Wien in der herkömmlichen Form nicht mehr, nur mehr ein Wickelrucksack mit einer Decke und einer Jausenbox und Gutscheinen auf Sponsoringbasis. Die Ausgabe erfolgt an alle Wienerinnen egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, auch bei zwischenzeitlicher Übersiedlung wird der Rucksack auf Verlangen im Spital ausgehändigt. Gibt die Wöchnerin jedoch bekannt, dass sie nicht mehr in Wien wohnhaft ist, so bekommt sie keinen Wickelrucksack.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Übergabe des Wäschepaketes an den/die Erziehungsberechtigten bei Erstanmeldung des Neugeborenen in Purkersdorf mit Hauptwohnsitz. Die Sechsmonatsklausel ist somit hinfällig.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

STR Harald WOLKERSTORFER            ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

Punkt: GR–0258

GEGENSTAND:         Berichte

Sachverhalt

 

Jakobimarkt 2012

Der Jakobimarkt 2012 findet am Samstag, dem 21.07. von 14 – 21 Uhr statt.

Das Organisationskomitee bleibt gegenüber 2011 unverändert. Das Programm wird durch dieses Komitee erarbeitet und umgesetzt. Für die Durchführung des Marktes hat das Komitee um die Zurverfügungstellung eines Kostenrahmens ersucht. Dieser Rahmen liegt bei maximal € 4.000. Wie berichtet, konnte der Jakobimarkt 2011 mit Ausgaben in Höhe von € 3.717,80 und mit Einnahmen in Höhe von € 1.520,00 abgerechnet werden; das Delta lag demnach bei € 2.197,80. Dieses Ziel ist auch für 2012 angestrebt und machbar.

Der Stadtrat hat für die Durchführung des Jakobimarktes 2012 einen Kostenrahmen in Höhe von € 3.500,00 genehmigt. Die Verwendung der Mittel ist in der Buchhaltung der Stadtverwaltung nachzuweisen und sind die Unterlagen gegebenenfalls dem Prüfungsausschuss zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Ostermarkt 2012

Der Ostermarkt soll 2012 in der Zeit vom 30.03. bis 31.03. (Freitag und Samstag vor dem Palmsonntag) stattfinden. Die Öffnungszeiten des Marktes sollen unverändert bleiben (Freitag 10 – 18 Uhr und Samstag 10 – 14 Uhr). 

Die Bewerbung des Marktes ist beabsichtigt, in gewohnter Weise durch Plakate und durch das Amtsblatt durchzuführen.

Der Stadtrat hat sich für die Abhaltung eines Ostermarktes in der Zeit vom 30. – 31.03.2012 ausgesprochen und dafür einen Kostenrahmen in Höhe von max. € 1.000,00 zuzüglich MWSt. genehmigt

Blumenmarkt 2012

Es ist beabsichtigt, an einem Wochenende nach Ostern auch 2012 wieder einen Blumenmarkt zu organisieren. Aufgrund der Erfahrung aus dem Blumenmarkt 2011, der eher nicht den Erwartungen der Stadt entsprochen hat, wird STR Wolkerstorfer mit möglichen „Ausstellern“ Kontakt aufnehmen und versuchen, diesen Markt auf eine breitere Basis zu stellen. Wenn sich nämlich nur 1 Anbieter findet, könnte die Stadt vielleicht anbieten, diesem jenen Teil des Hauptplatzes, wo der Blumenmarkt üblicher Weise stattfindet, für ein Wochenende zur Verfügung zu stellen und die Stadt hätte dann weder einen organisatorischen noch einen finanziellen Aufwand damit.

Der Vorsitzende wird mit den ortsansässigen Blumenhandlungen bzw. Gärtnereien, Tulach,  Weinmann, Greentec und Passecker, Kontakt aufnehmen und über das Gesprächsergebnis in der nächsten Ausschusssitzung berichten. Allfällige Beschlüsse können auch dann noch zeitgerecht vorbereitet und gefasst werden.

Der Ausschuss hat sich grundsätzlich für die Abhaltung eines Blumenmarktes im Jahr 2012 ausgesprochen und wartet hinsichtlich einer Umsetzungsempfehlung die Gespräche zwischen den ortsansässigen  Blumenhandlungen und Gärtnereien ab.

Adventmarkt 2012

Der Adventmarkt 2012 ist für die Zeit vom Freitag 30.11. (Eröffnung des Advents) – Sonntag, 23.12.2012 geplant und soll im gewohnten Umfang stattfinden. Frau Bastirsch-Grass ist dabei, das Programm und die Kosten zusammenzustellen und wird für die erste Sitzung des Ausschusses im Jahr 2012 einen entsprechenden Beschluss vorbereiten.

Der Ausschuss  hat in der letzten Sitzung empfohlen, die Abhaltung des Adventmarktes 2012 für 30.11. – 23.12.2012 zu fixieren. Die Eröffnung des Purkersdorfer Advents 2012 soll am 30.11.2012 stattfinden. Die Umsetzungsbeschlüsse erfolgen im Frühjahr 2012.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

Wolkerstorfer, Franek, Schlögl, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                       zur Sitzung am 28.11.2011

 

GR0259                     StR Elisabeth Mayer

Gegenstand:                        Berichte

 

BERICHTE

 

NÖ Landeskindergärten:

 

Die Bezirkshauptmannschaft hat am 21. Sept. 2011 eine Aufsichtsprüfung über die Erhaltung der NÖ Landeskindergärten in Purkersdorf durchgeführt. Rechtsgrundlage dafür: § 16 des NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBI 5060. Der Prüfbericht ist am 11. Okt. 2011 in der Stadtgemeinde eingelangt.

 

NÖ Landeskindergarten I, Wintergasse 46 (Frist für Zwischenbericht 30.11.2011)

Gebäude:

Spielplatz:

 

NÖ Landeskindergarten II, Bad Säckingenstraße 7 (Frist für Zwischenbericht: 30.5.2012)

Die Liegenschaft und die Raumausstattung wurden als entsprechend beurteilt. Neben kleineren Mängeln wie fehlenden Türdichtungen, quietschende Türen, lockere Türklinke, etc. wurden folgende Punkte bei der Ausstattung und beim Gebäude als nicht entsprechend angeführt.

 

Innenbereich:

Außenbereich:

 

NÖ Landeskindergarten IV, SeneCura

Gruppe 1 (SeneCura)

Gruppe 2 (Wienerstraße 2)

 

NÖ Landeskindergarten III, Franz Ruhmgasse 7 (Zwischenbericht und Sanierungsplan bis 1.3.2012) In allen Bereichen außer Liegenschaft nicht entsprechend:

 

Innenbereich:

Garten:

Außenhaut:

 

Die angeführten Schäden und Mängel sind größtenteils aus früheren Besichtigungen mit der WIPUR bekannt. Die Ausschussvorsitzende hat Finanzstadtrat Dr. Rudolf Orthofer im Oktober 2011 um die Bereitstellung der budgetären Mittel für die dringendsten Sanierungsmaßnahmen ersucht. In einem zweiten Schritt hat StR Elisabeth Mayer um ein Gespräch mit Bürgermeister Mag. Schlögl und der WIPUR gebeten. Bei diesem Termin am 5. Dez. 2011 werden ein Sanierungsplan und die Reihung der Dringlichkeit festgelegt.

 

 

Purkersdorfer Musikschule

 

Die Musikschule hat für das Schuljahr 2011/2012 folgende Veranstaltungen geplant:

 

14. Dez. 2011, 19.00 Uhr             Weihnachtskonzert / Stadtsaal Purkersdorf

24. April 2012, 9.00-17.00 Uhr       Musikschule Live! – Tag der offenen Tür / Stadtsaal

5. Mai 2012, 19.00 Uhr                 Kirchenkonzert / Röm. Kath. Stadtpfarrkirche St. Jakob

11. Mai 2012, abends                            Spuren des Islam / Festsaal BG/BRG

                                               (in Kooperation mit BG/BRG und Stadtbibliothek)

3. Juni 2012, 17.00 Uhr                Pop Open Air / BG/BRG

18. Juni 2012, 19.00 Uhr              Prima la Musica Konzert / Stadtsaal Purkersdorf

 

Herzlichen Dank an den Musikschulleiter Lorenz Huber und sein Team für die Organisation dieser Events und für die Bemühungen entsprechende Förderungen zu lukrieren.

 

ANTRAG

 

Die Berichte werden zur Kenntnis genommen.

 

 

zu diesem Antrag sprachen:

Mayer, Cambruzzi, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis:                                                   

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

STR Albrecht OPPITZ                                       ZUR SITZUNG AM 28. November 2011

 

 

 
Punkt: GR–0260

GEGENSTAND:         Sport und Jugend - Berichte

 

Weiterführende 40 Stunden Beratung
Die „Jugendberatung in NÖs Gemeinden“ ist ein Angebot des Landes NÖ/Landesjugendreferat, abgewickelt wird es über den Regionalverband NÖ- Mitte und über das Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich. Die „Jugendberatung in NÖs Gemeinden“ sieht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“ und stellt den Gemeinden in Niederösterreich in diesem Sinne Beratung/Know How zur Seite.

Herr Lutz Köllner bietet 40 Stunden mit Jugendcoaching Beratung an. Diese wären Ziel führend, denn wie aus dem Erstgespräch erkennbar, sieht der Jugendcoach einige Möglichkeiten für die Jugendlichen Einrichtungen zu schaffen, bzw. Vorhaben mit seinem Know-How zu unterstützen. Dafür wären € 1.800, wovon das Land NÖ die ½ übernimmt, notwendig. In diesen 40 Stunden sollen wenn möglich folgende Leistungen erbracht werden:

Der Stadtrat hat diesem Projekt zugestimmt und die notwendigen Mittel frei gegeben (€ 900,00).


Fertigstellung Beachvolleyballplatz

Der Beachvolleyballplatz wurde fertig gestellt und von den Spielerinnen und Spielern schon dankend großartig angenommen. Zur Überwinterung wurden die Volleyballnetze bei beiden Plätzen von der Sportunion abgenommen. Bis zum Saisonstart 2012 sollte ein Pflichtenheft für die Aufgaben der einzelnen Beteiligten erstellt werden. Darin sollen die Tätigkeiten des Platzwartes der Sportanlage Speichberg ebenso angeführt werden. Seitens der Kosten ist eine Schlussrechnung der Firma STRABAG AG über 35.084,18 Euro eingelangt und überwiesen worden. Vergangene Woche wurde das Ansuchen um Förderung an das Büro für Dorf und Stadterneuerung übergeben und es kann von einer 50% Unterstützung ausgegangen werden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Orthofer, Teufl, Schmidl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 Antrag an den Gemeinderat

STR Mag. Christian Schlagitweit              zur Sitzung am 28.11.2011

GR-0261        STR Mag. Christian Schlagitweit

 

Gegenstand: Radwegeerrichtung

Sachverhalt

Die NÖ Straßenverwaltung hat für den Radwegabschnitt zwischen Kastanienallee und Fürstenberggasse, Querung der B44 für die Stadtgemeinde eine kostenlose Projektierung durchgeführt. Zwei Varianten liegen der Gemeinde zur Entscheidung vor:

Var. 1: Ein Radweg entlang des Wienflusses verbindet Kastanienallee mit der Brücke; nach dem Schöffel-Denkmal eine Radfahrerüberfahrt beim Fahrbahnteiler.
Diese Variante setzt eine Geschwindigkeitsverminderung auf der B44 auf 50 km/h voraus. Kosten ca. 35.000.- bei Durchführung durch die Straßenmeisterei im Zuge der für Mai 2012 geplanten Brückensanierung.

 

Var. 2: Radweg von Kastanienallee zur Ampel. Verbreiterung des Gehwegs auf der nördlichen Straßenseite auf einen Geh- und Radweg (min. 2,5m) durch Verschwenkung der B44 Richtung Wienfluss. Würde an Baukosten 160.000.- machen, durch Synergien mit geplanter Brückensanierung wäre eine Umsetzung für ca. 60.000,- möglich (inkl. Versetzung der Ampel)

 

Antrag

 

Der GR spricht sich grundsätzlich für die Umsetzung der Var. I bei der Querung über die B44 aus. In den kommenden Wochen findet vor Ort eine Begehung mit Vertretern des Landes statt. Daher wird die definitive Entscheidung bis zu dieser Begehung verschoben. Der Bürgermeister und die Stadträte für Bauangelegenheiten und für Umwelt, Energie und Verkehr werden vom Gemeinderat ermächtigt, anhand der Ergebnisse dieser Besprechung vor Ort die letztliche Entscheidung zu fällen.

 

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination                    

Abschätzung der Kosten:              € 35.000

Bedeckung:                      5/612000-002003

 

Dazu sprachen:                                                                                                    

Schlagitweit, Cambruzzi, Schmidl, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Jaksch, Matzka, Franek, Schlögl, Liehr, Reisner, Orthofer

 

Geschäftsordnungsantrag Cambruzzi:

Absetzung, keine Radwegmaßnahmen in diesem Bereich.

 

Geschäftsordnungsantrag Orthofer:

Zurück an Bau- und Umweltausschuss und einbauen was bei der Besprechung mit dem Land besprochen wurde.

 

Abstimmungsergebnis Orthofer:

Dafür: 26

Dagegen: 2 (Cambruzzi, Schlagitweit)

Enthalten: 3 (Röhrich, Schmidl, Franek)

 

Damit ist die Angelegenheit an die beiden genannten Ausschüsse zurückverwiesen.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                   Antrag an den Gemeinderat

STR Mag. Christian Schlagitweit              zur Sitzung am 28.11.2011

 

 

GR-0262        STR Mag. Christian Schlagitweit

 

Gegenstand:            Klima- und Energiemodellregion Wienerwald - Bericht

 

 

Bericht

 

Die Gemeinden Mauerbach, Gablitz und Purkersdorf haben gemeinsam einen Projektantrag als Energiemodellregion bei der KPC im Rahmen von klima:aktiv gestellt. Die Bundesforste und Raiffeisen Wienerwald haben auch eine Subvention in der gemeinsamen Höhe von 8.000.- zugesagt.

Die formale Überprüfung des Projektantrags hat keine Beanstandung ergeben.

Anfang Dezember beurteilt die Jury den Projektantrag fachlich. Anfang 2012 ist mit einer Benachrichtigung über Anerkennung oder Ablehnung zu rechnen.

 

 

Antrag

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                                            

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

9. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 18. November 2011

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet Sitzung um 08.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Es wird festgestellt, dass die Einladung (eingeladen wurde am 14. November 2011) zur gegenständlichen Sitzung gemäß § 57 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 NÖ GO 1973 i.d.g.F. rechtzeitig schriftlich unter Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung einberufen worden ist.

 

Es wird weiters festgestellt, dass neben dem Vorsitzenden drei  Mitglieder erschienen sind, womit das Mindestpräsenzquorum von mindestens der Hälfte der weiteren Mitglieder neben dem Vorsitzenden gemäß § 57 Abs. 2 i.V. mit § 121 NÖ GO 1973 i.d.g.F. erfüllt ist. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

zu 2) Kassenprüfung

Nebenkassa – Allgemeine Verwaltung

 

Am 16. November 2011 wurde das letzte Mal an die Hauptkassa abgeführt.

Der Endsaldo beträgt zum heutigen Tage: € 617,30.

Der Wechselgeldbestand von € 100,00 ist vorhanden.

 

Nebenkassa – Standesamt

Am 11. November 2011 wurde das letzte Mal an die Hauptkassa abgeführt.

Der Endsaldo beträgt zum heutigen Tage: € 137,20.

Der Wechselgeldbestand von € 25,00 ist vorhanden.

 

Nebenkassa - Bauverwaltung

Im Bauamt wurde ein Soll/IST-Bestand von € 100,00 von Frau Judith Wolek ermittelt.

Dies entspricht dem derzeitigen Wechselgeld.

Die letzte Zahlungsbewegung war im März 2011.

 

elektronisches Kassabuch (Hauptkassa) - Finanzverwaltung

Eingesehen wird das elektronische Kassabuch der Hauptkassa und festgestellt,

dass der Endsaldo mit dem ordnungsgemäß verwahrten Bargeld übereinstimmt.

Der Endsaldo beträgt zum heutigen Tage: € 3.179,05.

 

Ende der Sitzung:    08.40 Uhr

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken für die Kontrolle der Kassen.

 

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen._

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015              zur Sitzung am 28. November 2011

 

Punkt: GR–0265 – STR Harald Wolkerstorfer/GR Leopold Zöchinger

 

 

GR-0265        Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen uä.

 

Sachverhalt

 

Aufgrund des Ausscheidens von GR Christian Putz aus dem Ausschuss  3 (Personalausschuss) hat der Fraktionssprecher der SPÖ folgende Änderungen bei den Ausschussbesetzungen eingebracht:

 

HR Mag. Walter Steinacker wird mit Jahresende aus dem WIPUR Aufsichtsrat ausscheiden. Die Neubesetzung der Stelle kommt der ÖVP zu.

Die ÖVP hat mitgeteilt, dass Herr Mag. Martin Koller, Hießberger-Gasse 18, 3002 Purkersdorf, für das Aufsichtsratsmandat nominiert wird.

 

Beantragte Veränderungen

statt

Ausschuss

neu

Christian Putz

Ausschuss 3 – Personal-Recht-Wohnen

Harald Wolkerstorfer

 

 

 

Mag. Walter Steinacker

WIPUR-Aufsichtsrat

Mag. Martin Koller

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagenen Änderungen laut Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Im Falle der Bestellung von Mag. Martin Koller zum Mitglied des WIPUR-Aufsichtsrates gilt diese Bestellung mit Wirksamkeit vom 1.1.2012.

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig


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