Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 26.6.2012


STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 10. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 26. Juni 2012

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.45 Uhr Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf

1) PRÄSENZFESTSTELLUNG Anwesend waren: 30/Präsenzquorum: 22

AICHER GR Sabine OPPITZ STR Albrecht
BOLLAUF STR Susanne ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf
BRUNNER GR Roman PUTZ STR Christian
CAMBRUZZI GR Manfred REISNER GR Annemarie
FRANEK GR Christa RÖHRICH GR Christian
FRANKE GR Katharina SCHMIDL GR Margaretha
JAKSCH GR Walter SEDA GR Michael (ab
KEITEL GR Werner STANGL GR Alexandra
KÖCKEIS GR Friedrich TEUFL GR Thomas
MANDL GR Christine TRAURIG GR Monika
MARINGER STR Christiane URBAN GR Silvia
MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian WEINZINGER GR Manfred
MAYER STR Elisabeth WISZNIEWSKI GR Karim (ab Pkt. 316)
NEMEC GR Ingrid WOLKERSTORFER STR Harald
ZÖCHINGER GR Leopold

entschuldigt:

KAUKAL GR Beatrix WEINZINGER STR Viktor
LIEHR GR Florian

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald NOVOTNY Editha, Leiterin Allg. Verwaltung
HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard STANEK Josefine, Schriftführerin
NÖHRER Dkfm. Otmar, Leiter Finanzverw.

2) Bestellen der Verifikatoren 21) Für die SPÖ: GR Annemarie Reisner 22) Für die ÖVP: GR Leopold Zöchinger 23) Für die LiB&G: GR Sabine Aicher 24) Für die PUL: GR Manfred Cambruzzi

3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

Josefine Stanek

4) Änderungen in der Tagesordnung

Folgende Punkte der Tagesordnung werden abgesetzt:

Im Nicht Öffentlichen Teil

GR-0348 Steuer-und/oder Abgabenangelegenheiten GR-0349 Berichte des Prüfungsausschusses GR-0350 Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters

zu Berichten des Prüfungsausschusses

5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge

51)

Antragsteller: Liste Baum & Grüne und PUL

Kinderspielplatz Wintergasse 48

Aufnahme in die Tagesordnung: JA GR-0335a Abstimmungsergebnis: einstimmig (Abhandlung zu Pkt. 335)

52)

Antragsteller: STR Oppitz & STR Wolkerstorfer

Wienerwaldbad – Regelung Jugend Blaulichtorganisationen

Aufnahme in die Tagesordnung: Ja GR-0354 Abstimmungsergebnis: einstimmig

6) Berichte des Bürgermeisters

2.1. Umweltförderung -Wasserwirtschaft

Die Umweltförderung des Bundes hat über die Kommunalkredit Austria folgende Förderungsauszahlungen angekündigt:

Abwasserentsorgung (ABA)
Bauabschnitt Auszahlung (€) Barwert (€) Zinsen (€)
09 7.987,91 2.910,07 5.077,84
08 22.236,65 7.991,59 14.245,06
10 14.178,62 5.578,18 8.600,44
11 1.584,83 1.080,67 504,16
Wasserversorgung (WVA)
05 5.890,71 4.056,22 1.834,49

2.2. NÖ Wasserwirtschaftsfonds Zuzählung ABA BA 14

Dem Baufortschritt entsprechend wurde für das Vorhaben ABA Florian Trautenberger-Straße die Zuzählung eies 2. Betrages in Höhe von € 327,00 aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds veranlasst. Insgesamt sind damit bisher € 4.261,00 für diesen Abschnitt abgestattet.

2.3. Zuschuss zum Personalaufwand Hort

Für das Jahr 2011 hat das NÖ eine Zuschuss zum Personalaufwand im Schülerhort Purkersdorf in Höhe 45.135,,00 geleistet. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist durch das Stadtamt nachgewiesen worden.

2.4. Landesförderung Stadtbibliothek

Das Land NÖ Hat der Stadtbibliothek Purkersdorf einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 3.000,00 als Basisförderung zur Verfügung gestellt.

2.5. Energiekonzept Purkersdorf -Endabrechnung

Aufgrund der vom Stadtamt eingereichten Kostenzusammenstellung der Aufwendungen fürdie Erstellung des Energiekonzeptes hat die Förderstelle des Landes NÖ die Auszahlung eines Förderbetrages in Höhe von € 16.350,00 veranlasst.

2.6. Musikschule Förderung 2012

Die Kulturregion NÖ GmbH hat mitgeteilt, dass für den Betrieb der Musikschule Purkersdorf für das Jahr 2012 ein Betrag in Höhe € 294.337,85 bewilligt worden ist. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich.

2.7. Kostenersatz Bundespräsidentenwahl 2010

Für die Durchführung der Bundespräsidentenwahl 2010 hat die NÖ Landesregierung einen Kostenersatz im Sinne § 25 Abs. 1 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in Höhe von € 0,56 pro Wahlberechtigtem(r), das sind gesamt € 3.792,32, angewiesen.

2.8. Kindergarten III – Englisch im Kindergarten

Die NÖ Landesregierung hat den Versuch „Englisch im Kindergarten“ im Kindergarten III – Franz Ruhm-Gasse verlängert und für das Kindergartenjahr 2012/2013 bewilligt.

2.9. S-Bahnverkehr Purkersdorf

Ab 09.12.2012 wird es für Pendler/innen der Station Purkersdorf Zentrum neue Zugsangebote (Wien-Purkersdorf-Wien) geben. Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr wird es dann 4 Züge pro Stunde (bisher 2) geben. In Summe halten dann an einem Werktag über 100Personenzüge. ¾ der Züge werden durch das bmvit durch Bestellung bei der ÖBB-PV ermöglicht.

2.10. Fahrplan 2012/2013

Die Verhandlungen für den kommenden ÖBB-Fahrplan sind abgeschlossen. Es wird zu deutlichen Verbesserungen und Verdichtungen im Angebot kommen; zu den Verkehrsspitzen wird ein ¼-Stunden-Takt eingeführt. Erfreulich auch, dass Bund und Land die Kosten für einen Nachtzug während der Woche übernehmen.

2.11. Fahrtkostenförderung für Studierende

Im Zeitraum Oktober 2011 bis Februar 2012 haben 115 Purkersdorfer Studierende um einen Fahrtkostenzuschuss nach § 8a NÖ Jugendgesetz angesucht, die allesamt auch genehmigt worden sind. Insgesamt sind € 5750,00 (€ 50,00/Studierendem/r) an Förderung für diesen Zeitraum ausgeschüttet worden, der Anteil der Stadt an dieser Summe beträgt € 2.875,00.

2.12. Bedarfszuweisungen

Im heutigen Gespräch mit LH Dr. Pröll hat mir dieser zugesagt, dass für Purkersdorf im Jahr 2012 € 350.000 an Bedarfszuweisungen reserviert werden. Die Auszahlung der Mittel wird erfolgt in 2 Tranchen.

ANTRAG

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Zu diesem Bericht sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7) Sonstige Berichte und/oder Anfragen

7.1.) Liste Baum & Grüne: Schriftliche Anfragen an den Bürgermeister zur Gemeinderatssitzung am 27. März 2012

  1. Die WIPUR weist in Ihrer letzten Bilanz einen Gewinn von 184.000,-Euro aus. Wie hoch waren im Geschäftsjahr die realisierten und wie hoch die die unrealisierten Verluste aus der Verteuerung des Schweizer Frankens (Kredite in Schweizer Franken)?
  2. Durch welche Bilanzierungs-Maßnahmen wurden diese -ganz oder teilweisekompensiert?
  3. Auflösung von Reserven (nicht mehr notwendige Rückstellungen, Rücklagen) in welcher Höhe?
  4. Wie hoch sind die verbliebenen noch auflösbaren Reserven?
  5. Zu welchem Kurs wurden die Verbindlichkeiten in CHF in der letzten Bilanz bewertet?
  6. Ergibt sich im laufenden Geschäftsjahr (Stichtag 30.6.2012) aller Voraussicht nach, ein weiterer Kursverlust und in welcher Höhe?

Antwort

Die Beantwortung der Punkte 1 – 6 wird durch die WIPUR direkt erfolgen, schriftlich nachgereicht und an alle Fraktionssprecher/innen übermittelt.

7. Die Turbulenzen im Euro-Raum gehen weiter, der Aufwertungsdruck auf den CHF hält offensichtlich an. Ist es kaufmännisch klug, die Kredite in CHF weiterzuführen?

Antwort

Die Schwankungen des CHF sind zur Gänze in den Bilanzen berücksichtigt worden. Ein Umwandeln der CHF-Kredite in EUR wäre aus kaufmännischer Sicht nicht nachvollziehbar, liegt der Zinsenunterschied zwischen LIBOR und EURIBOR doch immer noch bei 1%; abgesehen von der Fixierung des CHF-Wechselkurses bei 1,20 €.

8. In der Stadtratsitzung vom 22.11.2011 wurde vereinbart, dass eine Liste der letzten beiden Jahre erstellt wird, in der zu sehen ist, zu welchen Veranstaltungen N1 Niederösterreich TV Fernseh GmbH erschienen ist. Die Stadtgemeinde Purkersdorf bezahlt derzeit € 8.800,--pro Jahr für die Berichterstattung pro Jahr für 26 Berichte. Zu welchen Veranstaltungen ist N1 Niederösterreich TV Fernseh GmbH in den Jahren 2010 und 2011 erschienen?

Antwort

Nachstehend eine Auflistung der von N1 in den letzten Jahren gesendeten Beiträge:

9. Wie viele Berichte waren es 2012 und welche Veranstaltungen?

Antwort

10. Ist gesichert, wenn N1 Niederösterreich TV Fernseh GmbH bei einer Veranstaltung

erscheint, dass der Beitrag auch tatsächlich im Fernsehen gesendet wird? Antwort: Aus den bisherigen Erfahrungen kann geschlossen werden, dass, wenn ein Team von N1 zu Aufnahmen erscheint, auch ein Beitrag in der kommenden Woche folgt.

8) Sitzungsplan 2012 siehe Intranet-Sitzungskalender

3. Genehmigung von Protokollen

Verifizierung des Protokolles vom 27.03.2012

Die VerifikatorInnen (Reisner – SPÖ, Zöchinger -ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 27.03.2012 keine Einwände haben.

ANTRAG Das Protokoll vom 27.03.2012 wird genehmigt und von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0314 WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft

Projekt „Neubau Bildungszentrum Schwarzhubergasse 5“

Der Baufortschritt beim Projekt „Neubau Bildungszentrum Schwarzhubergasse 5“ ist sehr zufriedenstellend – sowohl das Tempo als auch die Ausführungsqualität passen. Das Projekt liegt momentan genau im Bauzeitplan -die Fertigstellung des Gebäudes vor Einrichtung ist, wie geplant, in der KW 45/2012 (09.11.2012) zu erwarten. Bis Weihnachten 2012 sollte dann die Einrichtung des Hauses sowie der technische Probebetrieb abgeschlossen sein, damit am 07.01.2013 der Betrieb im neuen Gebäude starten kann. In den letzten Wochen wurden folgende Arbeiten vorangetrieben:

  • Versetzung der Holz-Riegel-Fassade Hofseite und Haupt-Eingangsseite
  • Einbringung des Estriches im 1. Stock, Teile des EG, KG
  • Kontinuierliches Weiterarbeiten an der HLSE-Installation im gesamten Gebäude
  • Fertigstellung der Trockenbauwände
  • Dichtheitsprobe des Daches
  • Vorbereitende Arbeiten für die Außenanlage im Hofbereich
  • Fertigstellung der Vollwärmeschutzfassade an der Nordseite (zum Nachbar) und zur Volksschule
  • Wiederherstellung von rund 80% der in Anspruch genommenen Grundstücksflächen zum

nördlichen Nachbar – Rest (im westlichen Bereich) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt Aus heutiger Sicht ist die Einhaltung der budgetierten Netto-Errichtungskosten in Höhe von € 6.233.644,--zu erwarten. Mit Status 31.05.2012 sind für dieses Projekt netto € 2.888.215,08 Kosten angefallen. Die Anbotseinholungen für die Einrichtungsgewerke werden in den nächsten Wochen durchgeführt, damit die hiezu notwendigen Entscheidungen durch die diversen Gremien (Stadtgemeinde Purkersdorf, Sonderschulgemeinde) im September 2012 erfolgen können.

Wienerwaldbad Purkersdorf – Saison 2012

Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Badesaison 2012 wurden von der WIPUR GmbH neben dem normalen Vorbereitungs-und Instandhaltungsprogramm einige Umbaumaßnahmen in den Sanitäranlagen durchgeführt. Die Duschen wurden neu verfliest und die sehr lange zentrale und schon ziemlich desolate Warmwasserleitung wurde durch kurze neue Leitungen ersetzt, die von zwei Warmwasserboilern aus sowohl die Herren-als auch die Damendusche jederzeit mit ausreichend Warmwasser versorgen. Des weiteren wurden neue WC-Trennwände eingebaut und auch die WC-Sitzstellen wurden erneuert und mit einem Spülkasten-System versorgt, das dazu beitragen soll, Verstopfungen hintanzuhalten. Generell ist festzustellen – abgesehen von den laufend notwendigen Instandhaltungsarbeiten an den über 40 Jahre alten Hochbauten – dass in den nächsten Jahren auch mit erhöhten Instandhaltungskosten im Bereich der Wassertechnik zu rechnen sein wird. Die Anlage geht heuer in die 12. Betriebssaison und trotz der jährlichen Wartung sieht man da und dort bei den diversen Gerätschaften schon deutliche Abnützungsspuren. Bereits heuer mussten 2 Magnetventile, die die Frischwassernachspeisung regeln, getauscht werden. Auch das 1-Meter-Sprungbrett musste getauscht werden – das alte Sprungbrett hatte Risse aufgewiesen und es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem kompletten Abbrechen des Brettes kommen kann. Am 04.06.2012 fand die jährliche Überprüfung der Betriebsanlage Wienerwaldbad nach dem Bäderhygienegesetz und der Gewerbeordnung durch die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung statt. Dabei wurde vom bädertechnischen Amtssachverständigen zur guten Betriebsführung des Wienerwaldbades ausdrücklich gratuliert. Für die Badesaison 2013 muss der Einbau eines Wärmetauschers im Kreislaufsystem der Solaranlage vorgesehen werden – es ist dann nicht mehr erlaubt, so wie dies bisher der Fall war, das Beckenwasser durch die Solarschläuche zu schicken. Dieser Umbau muss jedenfalls im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Saison 2013 durchgeführt werden.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Bericht sprachen: Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0315 WIPUR: Sanierungsarbeiten Kindergarten II + III

Kindergarten III – Speichberg

Im Kindergarten III stehen schon seit längerer Zeit gröbere Sanierungsarbeiten an, die auch von der BH Wien-Umgebung bei der letzten Begehung der Kindergärten bereits als zu behebende Mängel festgestellt wurden. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

1.) Zimmermannsarbeiten

Aufgrund von Gefahr in Verzug wurden diese Arbeiten – Abbruch von desolaten Pergulas, Austausch von morschen Dachpfosten, etc. – bereits in den Osterferien 2012 erledigt. Kosten: netto € 7.247,84.

2.) Fenstertausch

Der Großteil der eingebauten Holzfenster ist kaputt -teilweise Wassereintritt und auch einige Scheiben sind defekt (beschlagen zwischen den Gläsern) – eine Sanierung würde das Problem nur kurzzeitig lösen und würde kostenmäßig mit rund netto € 50.000,--zu Buche schlagen. Die einzig sinnvolle Variante ist, die kaputten Fenster zu tauschen. Dies hat auch zusätzlich den Vorteil, dass gleichzeitig die Sicherheitsstandards (z.B. Einbau von Dreh-Kipp-Sperren) entsprechend den aktuell geltenden Richtlinien angepasst werden können. Die WIPUR schlägt daher den Einbau eines sehr bewährten Holz-Alu-Fenstersystems (wie z.B. Volksschule) vor, das sich nicht nur optisch innen und außen in das Gebäude perfekt integrieren lässt, sondern auch qualitativ eine sehr gute dauerhafte Lösung ist. Es sollen natürlich auch nur jene Fenster getauscht werden, die kaputt sind. Die Fenster, die in geschützten Bereichen (Dachvorsprünge) situiert sind und natürlich auch die Türen werden nicht getauscht. Ebenso können der Großteil der Fensterbänke innen und außen nach dem Fenstertausch wieder eingebaut und damit weiter verwendet werden. Die „sensationelle“ Architektur des Gebäudes – 13!! verschiedene Fenstertypen bzw. Größen bei insgesamt 37 zu tauschenden Fenstern – hat die Sache im Vorfeld bei der Planung der Fenstertauscharbeiten nicht unbedingt erleichtert! Die Kosten für den Fenstertausch belaufen sich auf rund netto € 65.000,-

3.) Sanierung Terrasse, Traufenpflaster

Das Traufenpflaster um das Gebäude herum ist dringend sanierungsbedürftig – teilweise Stolper-und Verletzungsgefahr. Ebenso gibt es einen Terrassenbereich, der komplett desolat ist Abbruch und Neuherstellung Die Kosten für die Bauarbeiten belaufen sich auf rund netto € 16.000,-

4.) Gärtnerarbeiten

Durch die Arbeiten im Bereich der Terrasse und des Traufenpflasters werden auch einige Gärtnerarbeiten notwendig.

5.) Ausmalarbeiten im Inneren des Gebäudes

Da der Fenstertausch sehr wahrscheinlich ohne größere Beschädigungen über die Bühne gehen wird,

sind keine gröberen Ausmalarbeiten vorgesehen.
Die Kostenzusammenstellung sieht wie folgt aus: Zimmermannsarbeiten 7.247,84
Fenstertausch 65.000,--
Bauarbeiten 16.000,--
Gärtnerarbeiten WIPUR Projektmanagement + ÖBA pauschal € € 3.000,-5.000,--
Summe netto 96.247,84
Zeitplan:

Die Arbeiten werden in der Sommerpause des Kindergartens – KW 30-32/2012 – durchgeführt, sodass der Betrieb dann ab KW 33/2012 wieder problemlos starten kann.

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

Kindergarten II – Bad Säckingen-Straße

1.) Erneuerung WC-Trennwände in Gruppe 1 + 2

Bei der Begehung durch die BH-WU im Herbst 2011 wurde bemängelt, dass in der 1. + 2. Gruppe die WC-Trennwände (noch halbe Höhe) großteils sehr desolat waren. Von der WIPUR wurden neue WC-Trennwände – in der vollen Höhe, wie dies mittlerweile Kindergartenstandard ist – eingebaut. Kosten

netto € 1.878,--.

2.) Fenstertausch + Ausmalarbeiten

Ursprünglich war auch geplant, im Kindergarten II die kaputten Holzfenster (ähnliche Situation wie im Kindergarten III) in der Sommerpause 2012 zu tauschen. Aufgrund der diversen architektonischen Details des Kindergartengebäudes hat die erste Kostenschätzung einen Nettobetrag von rund € 140.000,--ergeben – aufgrund dieser horrenden Kosten hat die WIPUR alle weiteren diesbezüglichen Schritte gestoppt – es muss hier nochmals intensiv nachgedacht werden, wie es zu einer wesentlich günstigeren Lösung kommen kann – dies wird in den nächsten Wochen passieren und dann wird versucht, auch für den Kindergarten II eine praktikable und vor allem auch wirtschaftlich sinnvolle und machbare Lösung für den Fenstertausch zu finden. Es gibt allerdings ein Fenster an der Westfassade des Kindergartens, wo es immer wieder zu Wassereintritten kommt – dieses Fenster soll im Zuge der Fenstertauschaktivitäten im Kindergarten III notdürftig abgedichtet werden, um zumindest diese Problematik vorerst in den Griff zu bekommen, bis es zu einer endgültigen Lösung kommt. Mit dem Fenstertausch waren ursprünglich auch notwendige Ausmalarbeiten im Inneren des Kindergartengebäudes vorgesehen – diese müssen durch den Aufschub des Fenstertausches nunmehr auch noch ein bisschen warten.

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt die WIPUR GmbH mit der Durchführung der Arbeiten wie im Sachverhalt beschrieben. Die Kosten werden von der WIPUR an die Stadtgemeinde Purkersdorf in Rechnung gestellt. Haushaltsstelle: 5/240003-614000 NÖ Landeskindergarten III – 80.000,--Rest über Nachtragsvoranschlag!

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Mayer, Aicher

Zusatzantrag Mayer:

Im Kindergarten III sollen zusätzliche Sanierungsarbeiten insbesondere Ersetzen der Stofftapeten durch Ausmalen durchgeführt werden. Kosten ca. € 15.000,--

Abstimmungsergebnis Grundantrag und Zusatzantrag:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR Wiszniewski nimmt an der Sitzung teil.

GR0316 WIPUR Zubau BG/BRG Purkersdorf

Bericht

Die WIPUR GmbH ist gerade dabei, das Projekt „Zubau BG/BRG Purkersdorf“ hinsichtlich einer operativen Umsetzung zu strukturieren bzw. die noch zahlreichen offenen Detailfragen abzuarbeiten. Als Ergebnis wird dann ein entsprechender Vertragstext zwischen BMUKK/Stadtgemeinde Purkersdorf/WIPUR entstehen, der sämtliche Punkte für den Zubau des BG/BRG Purkersdorf regelt.

Dieser Vertrag wird von der WIPUR im Entwurf ausgearbeitet und mit dem BMUKK und der Stadtgemeinde Purkersdorf über die Sommermonate 2012 entsprechend abgestimmt sodass die notwendigen Gremialbeschlüsse im September 2012 erfolgen können.

Sofern es im September 2012 dann zu einem unterschriebenen Vertrag kommt, sollte ein Baubeginn im Frühjahr/Sommer 2013 und eine bezugsreife Fertigstellung des Gebäudes mit Schulbeginn September 2014 möglich sein.

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Bericht sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Von: Leopold Zöchinger [leopold.zoechinger@vp-purkersdorf.at] Gesendet: Montag, 25. Juni 2012 21:54 An: Humpel Burkhard Cc: Bina Aicher; christa franek; Schmidl Marga; Christiane Maringer; Cambruzzi Manfred; Elisabeth Mayer; Oppitz Albrecht; Alexandra Stangl; Silvia Urban; Liehr Florian Betreff: gemeinsamer Geschäftsordnungsantrag Wipur Jahresabschluss zum 30.6.2011 Sehr geehrter Herr Stadtamtsdirektor, lieber Burkhard Folgende Präzisierung im Sachverhalt zu obigen Antrag würden wir gerne durchführen bzw. ergänzen:

Laut Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 30.6.2011 beträgt die Eigenmittelquote der Gesellschaft WIPUR 7,75% bzw. die fiktive Schuldentilgungsdauer 31,4 Jahre. Damit liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf (§22 URG) vor, der im Falle der Nichteinleitung bzw. Fortsetzung eines Reorganisationsverfahrens zu einer Haftung der Geschäftsführung gemäß § 22 UGR führen kann.

  1. Welche Schritte wurden eingeleitet, um die Eigenmittelquote an das gesetzliche Maß (mindestens 8%) anzupassen.
  2. Welche Schritte wurden eingeleitet, um die Schuldentilgungsdauer an das gesetzliche Maß (maximal 15 Jahre) anzupassen.

Im Namen aller UnterzeichnerInnen

LG Leopold Zöchinger

file:///G|/...0120626_GR0317_Teil%20b%20WIPUR%20Jahresabschluss%20zum%2030.6.2011%20-%20Präzisierung%20Zöchinger.htm[05.07.2012 10:08:13]

D R. E R N S T G R OS SM A NN

em. RECHTSANWALT Wien,am25. Juni 2012

1010, Singerstrasse 27 TEL. 512 75 55

3002 Purkersdorf, Kaiser Josef-Straße 25

Tel. 0676/6060120

F:\ADVOKAT\DATEN\WINWORD\12-06\1234.DOC

An den Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf zH Herrn Bürgermeister Mag. Karl Schlögl

Hauptplatz 1 3002 Purkersdorf

Sehr geehrte Herr Bürgermeister! Hoher Gemeinderat!

In Kenntnis des Geschäftsordnungsantrages zur Gemeinderatssitzung vom 26.06.2012, eingebracht von Elisabeth Mayer u.a., wegen Behandlung eines Tagesordnungspunktes „WIPUR – Jahresabschluss zum 30.06.2011“, gestatte ich mir in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrates der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadtgemeinde Purkersdorf GmbH (im Folgenden kurz „WIPUR“) nachstehende

STELLUNGNAHME

abzugeben:

Seit Jahren, sohin nicht erstmals, erhalten wir von der CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, die jährlich den Jahresabschluss der WIPUR prüft, die Stellungnahme, dass im Hinblick auf den Umstand, dass die Eigenmittelquote weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt, ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf besteht. Aus guten Gründen hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf in der Sitzung vom 25.03.2004 durch Beschluss der Geschäftsführung der WIPUR die bindende Weisung erteilt, weder ein Gutachten eines Wirtschaftstreuhänders einzuholen, noch ein Reorganisationsverfahren zu beantragen.

Dem Beschluss liegt die Überlegung zugrunde, dass die beiden Kennziffern für die WIPUR deshalb nicht von Bedeutung sind, weil das URG (Unternehmensreorganisationsgesetz) lediglich auf die Kennzahlen Eigenmittelquote und fiktive Schuldentilgungsdauer abstellt, dabei aber nicht berücksichtigt wird, dass wegen der Struktur des Unternehmens und ihrem Tätigkeitsbereich (spezielles Projektgeschäft mit den damit verbundenen besonderen Finanzierungsgegebenheiten) ein Reorganisationsbedarf nicht allein an den beiden Kennzahlen beurteilt werden kann. Dies trifft auch auf viele andere Unternehmen zu, was zum Ergebnis geführt hat, dass das URG als sogenanntes totes Recht behandelt wird. Nach meinem Wissenstand wurde aufgrund dieses URG lediglich ein einziges Verfahren eingeleitet.

Bei der Prüfung, ob ein Reorganisationsbedarf besteht, müssen auch andere wesentliche Kennzahlen des Unternehmens herangezogen werden:

Gemäß dem Jahresabschluss zum 30.06.2011 steht ein Anlagevermögen von € 28,8 Mio. (darin nicht ausgewiesen sind stille Reserven) Kreditverbindlichkeiten von € 17,35 Mio. gegenüber.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die WIPUR alle Verpflichtungen laufend erfüllt, ohne dass es zu Mahnungen oder Klagen der Vertragspartner käme. Die notwendigen Mittel stehen jederzeit ausreichend zur Verfügung. Schließlich wird auf die Stellungnahme der CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH zu Top 3.3 verwiesen. Ausdrücklich wird erklärt, dass die Abschlussprüfer keine Tatsachen festgestellt haben, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten. Es wurde beim Rechnungsabschluss der vom Gesetz geforderte Bestätigungsvermerk erteilt.

Zum procedere hinsichtlich des Geschäftsordnungsantrages empfehle ich, den Antrag in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln. Es soll verhindert werden, dass durch ein nicht sachlich fundiertes Gerede das erworbene Vertrauen der Geschäftspartner der WIPUR und deren Bonitätsbeurteilung gefährdet wird. Es darf als unbestritten vorausgesetzt werden, dass der Eigentümer seines Unternehmens dieses nicht schlecht redet, um sich nicht selbst zu schädigen.

In der Sache selbst, möge mein Bericht vom hohen Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

Mit den besten Empfehlungen

Antrag

Die Stellungnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Grossmann wird zur Kenntnis genommen.

Dazu sprachen:

Schlögl, Zöchinger, Orthofer, Aicher, Maringer

Geschäftsordnungsantrag Schmidl auf Sitzungsunterbrechung.

Bgm. Schlögl unterbricht die Sitzung 19.30 Uhr Bgm. Schlögl nimmt wieder die Sitzung um 19.35 Uhr

Abstimmungsergebnis Grundantrag: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0318 BGM Mag. Karl Schlögl
Gegenstand: Gründung Gemeindeverband der Musikschule Wienerwald Mitte
Sachverhalt

Die Vertreter der Gemeinden Gablitz, Mauerbach und Purkersdorf, sind überein gekommen, einen Musikschulverband mit dem Namen „Gemeindeverband der Musikschule Wienerwald Mitte“ zu bilden. Über den Fortgang der Verhandlungen wurde im Gemeinderat laufend berichtet. Ein Statut wurde ausgearbeitet und vom Land NÖ einer Vorprüfung unterzogen, die Prüfung war grundsätzlich positiv. Die Vorteile des Musikschulverbandes liegen in der Kostenoptimierung, einer Verwaltungsvereinfachung sowie die Nutzung von Synergien im Bezug auf Musikschullehrer/innen, Unterrichtsräumen und Instrumenten. Die Musikschullehrer/innen von Mauerbach und Purkersdorf werden in den Musikschulverband übernommen. Für die allfällige Abfertigungen von Musikschullehrer/innen nach der „Abfertigung alt“ haben für Ansprüche bis zum Tag vor dem Gründungstag (1.9.2012) die bisherigen Dienstgeber aufzukommen (siehe auch Beschluss GR0353 der heutigen Sitzung). Danach entstehende Abfertigungsansprüche trägt der Musikschulverband. Seitens des Landes werden 411 Stunden gefördert und diese mit 270 Stunden für Purkersdorf, 101 Stunden für Mauerbach und 40 Stunden für Gablitz aufgeteilt, daraus ergibt sich auch die Verteilung der Anteile am Verband wie folgt:

  • Gablitz 9,7323 %
  • Mauerbach 24,5742 %
    • Purkersdorf 65,6934 % Um möglichst rasch eine notwendige Verbandsversammlung einberufen und einen funktionsfähigen Verbandsvorstand installieren zu können hat der Gemeinderat auch die Purkersdorfer Delegierten zu bestimmen (2). Nach den Statuten entsendet jede der beteiligten Gemeinden 2 Delegierte in den Verbandsvorstand, sowohl in der Verbandsversammlung als auch im Verbandsvorstand herrscht „Einstimmigkeit“. Die Vertretung der Gemeinden in derVerbandsversammlung richtet sich nach den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung (§§ 37 und 27). In den Vorbesprechungen ist auch vereinbart worden, dass die Stelle des/der Verbandsobmannes/frau im Rotationsprinzip wechseln soll, und zwar in einem 2-jährigen Rhythmus. Da diese Vorgehensweise aus formalen Gründen (Verbandsgesetz) nicht in den Statuten verankert werden kann, wird es Aufgabe der Verbandsversammlung sein, sich durch einen entsprechenden Beschluss zu binden bzw. sich eine entsprechende Geschäftsordnung zu geben. Wichtig und dringend für die erste Sitzung der Verbandsversammlung bzw. des Vorstandes sind insbesondere folgende Agenda: Für die Verbandsversammlung:
      • Bestellen eines/r Obmann/frau
      • Bestellen eines/r Obmann/frau-Stellvertreters/in
      • Geschäftsordnung -Rotationsbeschluss
    • Haushalt für Rumpfjahr 2012 Für den Verbandsvorstand:
      • Provisorische Bestellung eines/r Leiter/in der Musikschule
      • Einrichten eines/r Standortkoordinators/in für Mauerbach
      • Übernahme des bestehenden Lehrpersonals und einer Verwaltungsbediensteten
      • Festlegen der Tarife für die Inanspruchnahme von Leistungen des Musikschulverbandes
      • Regelung betreffend Unterrichtsräumlichkeiten
      • Regelung betreffend Instrumente
      • Umstellung Verwaltungssoftware und Zusammenführung der Daten von Purkersdorf und Mauerbach (Kosten ca. € 750)

ANTRAG

1) Der Gemeinderat genehmigt die diesem Beschluss beigelegte Erklärung zur Gründung des Gemeindeverbandes der Musikschule Wienerwald Mitte und die Statuten dieses Verbandes. Sowohl die Erklärung als auch die Statuten bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 2) Der Gemeinderat entsendet folgende Personen in den Verbandsvorstand des Gemeindeverbandes der Musikschule Wienerwald Mitte: BGM Mag. Karl Schlögl StADir. Burkhard Humpel

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Cambruzzi, Schmidl, Orthofer, Mayer, Zöchinger

Abstimmungsergebnis: einstimmig

VEREINBARUNG gemäß § 4 NÖ GEMEINDEVERBANDSGESETZ

I.

Die Gemeinden GABLITZ, MAUERBACH und PURKERSDORF sind übereingekommen, gemäߧ 4 NÖ Gemeindeverbandsgesetz, LGBI. 1600, einen Gemeindeverband zur Besorgung der unter II näher bezeichneten Aufgaben zu bilden und diesem die in derAnlage ausgewiesene Satzung zu geben.

II.

Der Vereinbarung liegen übereinstimmende Willenserklärungen (Gemeinderatsbeschlüsse) mit folgendem Wortlaut zugrunde: "Die Gemeinde PURKERSDORF, Bezirk Wien-Umgebung, vereinbart mit den Gemeinden GABLITZ und MAUERBACH, beide Bezirk Wien-Umgebung, einen Gemeindeverband mit dem Namen

"Gemeindeverband der Musikschule Wienerwald Mitte“

und dem Sitz in Purkersdorf zur Besorgung nachstehender Aufgaben laut der Satzung zubilden: Errichtung, Erhaltung, Verwaltung und Führung der Musikschule Wienerwald-Mitte. Die Satzung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses".

III. Diese Vereinbarung wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde PURKERSDORF in seinerSitzung am 26. JUNI 2012, 20120626GR0318, beschlossen.Zur Urkunde dessen erfolgt die Fertigung dieser Vereinbarung gemäߧ 55 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000, unter Beisetzung des Siegels der Gemeinde.

………………. ………………………… Bürgermeister Stadtrat

Rundsiegel

………………. ………………. Gemeinderat Gemeinderat

SATZUNG

„Gemeindeverband der Musikschule Wienerwald Mitte“

I. Allgemeines

§ 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes

Der Gemeindeverband führt den Namen „Gemeindeverband der Musikschule Wienerwald Mitte“ und hat seinen Sitz in Purkersdorf.

§ 2 Mitglieder

Dem Gemeindeverband gehören folgende Gemeinden aus dem Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung als Mitglied an:

  • Marktgemeinde Gablitz
  • Marktgemeinde Mauerbach
  • Stadtgemeinde Purkersdorf

§ 3 Aufgaben und Zweck des Gemeindeverbandes

(1)
Aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden obliegt dem Gemeindeverband die Errichtung, Erhaltung, Verwaltung und Führung der „Musik-schule Wienerwald Mitte“.
(2)
Der Gemeindeverband ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

II. Organisation

§ 4 Organe

(1) Organe des Gemeindeverbandes (§ 7 Abs.1 NÖ Gemeindeverbandsgesetz) sind:

  • die Verbandsversammlung
  • der Verbandsvorstand und
  • der/die Verbandsobmann/frau

§ 5 Verbandsversammlung

(1)
Die Verbandsversammlung ist die Versammlung der Vertreter/innen der verbandsangehörigenGemeinden. Vertreter/in der Gemeinde in der Verbandsversammlung ist der/die Bürgermeister/in.
(2)
Der Verbandsversammlung obliegt:
  1. Beschlussfassung über Satzungsänderungen (§ 5 NÖ Gemeindeverbandsgesetz),ausgenommen Änderungen des Aufgabenbereiches des Gemeindeverbandes sowie desKostenersatzes
  2. Beschlussfassung über den Beitritt und das Ausscheiden von Gemeinden (§ 20 NÖGemeindeverbandsgesetz) sowie über die Auflösung des Gemeindeverbandes (§ 21 NÖGemeindeverbandsgesetz)
  3. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verbandsvorstandes
  4. Beschlussfassung über den Voranschlag, den Nachtragsvoranschlag, das Voranschlagsprovisorium, den Rechnungsabschluss und den Dienstpostenplan
  5. Bestellung von Ausschüssen und Hilfsorganen gemäß § 7 NÖ Gemeindeverbandsgesetz
(3)
Zu einem gültigen Beschluss der Verbandsversammlung ist die Anwesenheit von zwei Drittelder Vertreter/innen der Verbandsversammlung sowie Einstimmigkeit erforderlich.

§ 6 Verbandsvorstand

(1)
Der Verbandsvorstand besteht aus 6 (sechs), jeweils zwei von den Gemeinderäten derverbandsangehörigen Gemeinden vorzuschlagenden stimmberechtigten Mitgliedern, aus derenMitte der/die Verbandsobmann/frau als Vorsitzende/n und sein/e Stellvertreter/in zu bestellen ist. Der Verbandsvorstand besteht somit aus einem/r Verbandsobmann/frau, einem/rVerbandsobmann/frau-Stellvertreter/in und 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der/die Leiter(in) der Verbands-Musikschule „Wienerwald Mitte“ ist zu den Sitzungen desVerbandsvorstandes einzuladen und ohne Stimmrecht beratend beizuziehen.
(2)
Die Funktionsperiode des Verbandsvorstandes beginnt mit der Bestellung seiner Mitglieder, und endet mit der Bestellung des neuen Verbandsvorstandes, die jeweils innerhalb von sechs Monaten nach einer Gemeinderatswahl vorzunehmen ist.
(3)
Erfüllt ein Mitglied des Verbandsvorstandes die für seine Bestellung erforderlichenVoraussetzungen nicht mehr, ist es von der Verbandsversammlung abzuberufen und ein neuesMitglied für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen. Wird der Gemeinderat einerMitgliedsgemeinde vorzeitig aufgelöst, bleibt das zum Zeitpunkt der Auflösung nominierteMitglied des Verbandsvorstandes solange im Amt, bis eine Nachnominierung durch den neugewählten Gemeinderat beschlossen wird, im Sinne § 6 Abs. 2 aber maximal bis 6 Monate nachder Gemeinderatswahl.
(4)
Dem Verbandsvorstand obliegen:
  1. Vorberatung und Antragstellung der zum Wirkungskreis der Verbandsversammlunggehörenden Angelegenheiten
  2. Erlassung von Verordnungen sowie Festlegen von Tarifen und Entgelten
  3. Entscheidungen im Instanzenzug
  4. Entscheidung in allen Angelegenheiten, die einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen
  5. Aufnahme ständiger Bediensteter des Gemeindeverbandes, sowie die Auflösung desDienstverhältnisses solcher Bediensteter, insbesondere die Bestellung des/der Leiters(in)der Musikschule
  6. Abschluss von Rechtsgeschäften, durch die sich der Gemeindeverband zu Leistungenverpflichtet
  7. Beschlussfassung über Anträge gemäß § 17 Abs.4 NÖ Gemeindeverbandsgesetz
  8. Durchführung der Abwicklung im Falle der Auflösung gemäß § 21 Abs.1 NÖ Gemeindeverbandsgesetz
(5)
Zu einem gültigen Beschluss des Verbandsvorstandes ist die Anwesenheit von zwei Drittel derMitglieder und Einstimmigkeit erforderlich.

§ 7 Verbandsobmann/frau

(1)
Der/die Verbandsobmann/frau und sein/e Stellvertreter/in sind aus dem Kreis der VertreterInnen der verbandsangehörigen Gemeinden in der Verbandsversammlung zu bestellen.
(2)
Dem(r) Verbandsobmann/frau obliegen:
  1. Die Besorgung aller Aufgaben des Gemeindeverbandes, die nicht gemäß § 5(2) der Verbandsversammlung oder gemäß § 60 dem Verbandsvorstand obliegen, und
  2. die Angelobung der Mitglieder des Verbandsvorstandes nachdem NÖ Gemeindeverbandsgesetz.
(3)
Der/die Verbandsobmann/frau ist Vorsitzende/r der Verbandsversammlung. Der/dieVerbandsobmann/frau ist im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch den/die Obmann/frauStellvertreter/in zu vertreten.

§ 8 Amt des Gemeindeverbandes

(1)
Die Geschäfte des Gemeindeverbandes werden durch das Amt des Gemeindeverbandes besorgt.
(2)
Das Amt ist in diesen Angelegenheiten ein Hilfsorgan des Gemeindeverbandes.

§ 9 Prüfungsausschuss

(1)
Zur Überwachung der gesamten Gebarung des Gemeindeverbandes, ob diese wirtschaftlich,zweckmäßig und sparsam geführt wird, ob sie den Gesetzen und sonstigen Vorschriftenentspricht und richtig geführt wird, ist ein Prüfungsausschuss zu bestellen.
(2)
Der Prüfungsausschuss besteht aus je einem Mitglied der verbandsangehörigen Gemeinden.Mitglieder des Verbandsvorstandes dürfen nicht gleichzeitig zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses bestellt werden.
(3)
Die Überprüfung ist mindestens einmal halbjährlich (Semester) vorzunehmen. Das Ergebnis istin einem schriftlichen Bericht der Verbandsversammlung anlässlich der Beschlussfassung überden Rechnungsabschluss vorzulegen.

III. Finanzielle Angelegenheiten

§ 10 Stundenkontingente

(1) Für die Berechnung der Kostenersätze werden die Gesamtstunden folgendermaßen definiert: -Grundkontingent: Das Grundkontingent richtet sich nach den vom Land NÖ für denMusikschulverband „Wienerwald Mitte“ jeweils festgelegten geförderten Stunden einesJahres und beträgt jeweils die Summe dieser Stunden. Das sind derzeit für Gablitz 40, fürMauerbach 101 und für Purkersdorf 270 Stunden.

- Erweitertes Kontingent: Das erweiterte Kontingent beinhaltet alle über das Grundkontingent hinausgehenden durchgeführten Stunden eines Jahres.

(2)
Die Aufteilung des nicht gedeckten Aufwandes richtet sich nach der Anzahl der vom Land NÖjeweils geförderten Stunden. Die Kosten für die Aufwendungen des Grundkontingents werdenim Verhältnis der geförderten Stunden (gerundet auf volle Stunden) aufgeteilt.
  • Gablitz 9,7323 %
  • Mauerbach 24,5742 %
  • Purkersdorf 65,6934 %
(3)
Über eine Änderung des Aufteilungsschlüssels bestimmt die Verbandsversammlung.
(4)
Jede Gemeinde des Gemeindeverbandes hat das Recht, zusätzlich zum dieser Gemeinde zustehenden Grundkontingent weitere Stunden anzubieten. Der daraus entstehende nichtdurch Elternbeiträge gedeckte Aufwand solcher Stunden wird aus-schließlich von jener Gemeinde abgedeckt, die diese Stunden beim Verband angefordert hat.

§ 11 Kostenersätze

(1)
Zur Deckung des Aufwandes des Gemeindeverbandes sind zunächst die Einnahmen (Elternbeiträge; Subventionen) heranzuziehen, die ihm aus der Besorgung seiner Aufgabenzufließen. Der durch diese Einnahmen nicht gedeckte Aufwand ist nach Maßgabe folgenderBestimmungen von den verbandsangehörigen Gemeinden zu ersetzen (§ 17 Abs.1 NÖ Gemeindeverbandsgesetz).
(2)
Die Aufteilung des nicht gedeckten Aufwandes von Stunden des Grundkontingents auf die verbandsangehörigen Gemeinden hat nach dem im § 10 (2) am Beginn jedes Kalenderjahres zu erfolgen.
(3)
Die Höhe der Kostenersätze ist auf Grund des Rechnungsabschlusses und in Anwendung der Bestimmungen des § 10 zu ermitteln.
(4)
Der Rechnungsabschluss ist so zeitgerecht zu erstellen, dass er bis spätestens 30. April des demRechnungsjahr folgenden Jahres der Aufsichtsbehörde und den verbandsangehörigen Gemeinden vorgelegt werden kann.
(5)
Die verbandsangehörigen Gemeinden haben den durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes und durch die geleisteten Vorauszahlungen (§ 12) nicht gedeckten Aufwand binnen acht Wochen nach Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss zu ersetzen.
(6)
Kommt eine verbandsangehörige Gemeinde ihrer Verpflichtung gemäß Abs. 5 nicht nach, ist sievom Gemeindeverband unter Setzung einer Nachfrist, die vier Wochen nicht übersteigen darf,aufzufordern, die Leistung zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verbandsvorstand beider Aufsichtsbehörde zu beantragen, dass für den Fall der Nichtleistung der in Verzuggeratenen verbandsangehörigen Gemeinde mit Bescheid aufgetragen wird, die Leistung binneneiner gemäß § 17 Abs. 4 NÖ Gemeindeverbandsgesetz festzusetzenden Frist zu erbringen.
(7)
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Übernahme der Musikschullehrer/innen durch den Gemeindeverband (Erwerber) bestehenden Anwartschaften auf Abfertigung werden im Falledes Anspruches auf Abfertigung in Folge Auflösung eines Dienstverhältnisses vom vorherigenDienstgeber (Veräußerer) bis zum Ausmaß nach § 13 Abs. 2 übernommen. Alle darüber hinaus gehenden Abfertigungsansprüche werden vom Gemeindeverband getragen.

§ 12 Laufende Vorauszahlungen

(1)
Die verbandsangehörigen Gemeinden haben für das nächstfolgende Kalenderviertel Vorauszahlungen zu leisten. Ihre Höhe wird jeweils im Voranschlag festgesetzt. Die Vorauszahlungen sind in vier gleichen Raten, jeweils bis spätestens 30. November, 28. Februar,
31. Mai und 31. August zur Zahlung fällig.
(2)
Der Berechnung der Vorauszahlungen ist der Voranschlag des Gemeindeverbandes, der bislängstens 20. Oktober des seiner Geltung vorausgehenden Jahres von der Verbandsversammlung zu beschließen ist, zugrunde zu legen.
(3)
Kommt eine verbandsangehörige Gemeinde ihrer Verpflichtung gemäß Abs.1 nicht nach, sind die Bestimmungen des § 11 Abs. 6 sinngemäß anzuwenden.

IV. Personal

§ 13 Unterrichtspersonal

(1)
Die vor Gründung des Gemeindeverbandes bestehenden Rechte und Pflichten der Gemeinden Mauerbach und Purkersdorf (Veräußerer) aus einem zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Dienstvertrag oder Dienstverhältnis mit Musikschullehrer/innen gehen aufgrunddes Übergangs auf den Gemeindeverband (Erwerber) über. Die Kostenaufteilung allfälligerAbfertigungsansprüche nach Übernahme dieser Musikschullehrer/innen erfolgt entsprechend §11 Abs. 7 und § 13 Abs. 2.
(2)
Hinsichtlich bestehender Abfertigungsansprüche gilt folgende Regelung:Sämtliche Abfertigungsansprüche, die Musikschullehrer/innen vor der Gründung desGemeindeverbandes bei den bisherigen Musikschulträgern Marktgemeinde Mauerbach undStadtgemeinde Purkersdorf erworben haben, werden durch diese Gemeinden in jenem Ausmaßzur Gänze gedeckt, die aufgrund der Beschäftigungsdauer und des Beschäftigungsausmaßes bis zum Stichtag (31. August 2012) entstanden sind. Eine Auflistung der vonAbfertigungsansprüchen betroffenen Musikschullehrer/innen mit Nennung des Eintrittstages,der Einstufung zum Stichtag (31.08.2012), des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes zum Stichtag sowie des erworbenen Abfertigungsausmaßes zum Stichtag (31.08.2012) istintegrierender Bestandteil dieser Statuten. Alle darüber hinaus gehendenAbfertigungsansprüche werden vom Gemeindeverband getragen.
(3)
Die Auflösung der Dienstverhältnisse richtet sich bei Auflösung des Gemeindeverbandes nachden Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes und nachfolgendenBestimmungen: Die verbandsangehörigen Gemeinden und das betroffene Unterrichtspersonal sollen sich innerhalb von drei Monaten ab der Auflösung des Gemeindeverbandes über die Begründung eines Dienstverhältnisses zu einer der beteiligten Gemeinden einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, dann gilt das zum aufgelösten Gemeindeverband bestandene Dienstverhältnis als aufgelöst.
(4)
Alle mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten sind von den beteiligten Gemeinden nach Maßgabe der Quote gemäß § 10 Abs. 2 zu tragen.

§ 14 Verwaltungspersonal

(1)
Dem Gemeindeverband werden grundsätzlich Gemeindebedienstete der Gemeinde, in der derGemeindeverband seinen Sitz hat, zur Verfügung gestellt. Über die Anzahl dieser Bedienstetenund das Ausmaß der jeweiligen Beschäftigung sowie die Dauer der Zurverfügungstellung isteine Vereinbarung zwischen dem Gemeindeverband und der Gemeinde abzuschließen. Fürdiese Vereinbarung ist der Verbandsvorstand namens des Gemeindeverbandes und das maßgebliche Organ der Gemeinden nach den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnungzuständig. Die Diensthoheit wird weiterhin von der zur Verfügung stellenden Gemeindeausgeübt. Vor Personalmaßnahmen, die mit erhöhten Kosten für den Gemeindeverband verbunden sind, ist das Einverständnis seitens des Gemeindeverbandes einzuholen.
(2)
Unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 sind die Bediensteten für die Dauer der Zurverfügungstellung den Organen des Gemeindeverbandes gegenüber weisungsgebunden.
(3)
Die Personalkosten (laufende Bezüge, Ruhe-und Versorgungsgenüsse und sonstigeZuwendungen, sind vierteljährlich der zur Verfügung stellenden Gemeinde zu refundieren.
(4)
Unbeschadet der Bestimmungen des Abs.1, 2 und 3 ist es dem Gemeindeverband vorbehalten, eigenes Verwaltungspersonal zu beschäftigen. Auf das Verwaltungspersonal desGemeindeverbandes finden die Bestimmungen des NÖ Gemeindever-tragsbedienstetengesetzes1976, LGBI. 2420 (in der jeweils geltenden Fassung) sinngemäß Anwendung.
(5)
Alle mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten sind von den beteiligten Gemeinden nach Maßgabe der Quote gemäß § 10 Abs. 2 zu tragen.

V. Unterrichtsräume

§ 15 Unterrichtsräume

(1) Unterrichtsräumlichkeiten stehen zum Verbandsgründungszeitpunkt in folgenden Gebäudenzur Verfügung:

  • Gablitz: Volksschule Ferdinand Ebner-Gasse 6 und Bildungswerk Linzerstraße 165 b
  • Mauerbach: Volksschule/Musikschule Hauptstraße 250
  • Purkersdorf: Bildungszentrum Schwarzhubergasse

(2) Die Aufteilung der Unterrichtsfächer und Lehrkräfte auf die einzelnen Standorte wird überVorschlag der Musikschulleitung vom Verbandsvorstand vorgenommen.

VI. Ausscheiden und Verbandsauflösung

§ 16 Haftung

Für Verbindlichkeiten des Gemeindeverbandes haften die verbandsangehörigen Gemeinden gegenüber dritten Personen im Ausmaß der Kostenaufteilung gemäß § 11 Abs.2 der Satzung.

§ 17 Ausscheiden aus Gründen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

(1)
Eine verbandsangehörige Gemeinde kann dem Gemeindeverband ihr Ausscheiden wegenwirtschaftlicher Unzumutbarkeit erklären. Diese Erklärung ist eingehend zu begründen undentsprechend zu belegen. Beschließt die Verbandsversammlung, die Erklärung nicht zur Kenntnis zu nehmen, weil sie der Auffassung ist, dass wirtschaftliche Unzumutbarkeit nichtvorliegt, kann sie, ebenso wie die das Ausscheiden begehrende Gemeinde, gemäß § 18 NÖGemeindeverbandsgesetz die NÖ Landesregierung zur Entscheidung anrufen. Das Ausscheidenwird im Falle der Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam, indem dieses erfolgt, im Falle der Anrufung der Landesregierungjedoch mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Landesregierung eine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat.
(2)
Die ausscheidende Gemeinde hat, wenn anders der Verbandszweck sonst weiterhin nichterfüllt werden kann, erforderlichenfalls ihre Rechte am Verbandsvermögen an diesen abzutreten, Eigentum zu übertragen, Dienstbarkeiten einzuräumen und bei Eintritt von Schaden Ersatz zu leisten.
(3)
Die Gemeinde haftet jedenfalls für die Verbindlichkeiten des Gemeindeverbandes zum Zeitpunkt des Ausscheidens nach Maßgabe der Bestimmungen des § 16 und sofern nicht Abs.2anzuwenden ist.

§ 18 Auflösung des Gemeindeverbandes

(1)
Der Gemeindeverband kann sich nur auflösen, wenn die vom Gemeindeverband und denverbandsangehörigen Gemeinden getroffenen Maßnahmen erkennen lassen, dass die ordnungsgemäße Besorgung der an die Gemeinde rückzuübertragenden Aufgaben durch diesegewährleistet ist oder wenn zu befürchten ist, dass der Gemeindeverband die ihm übertragenen Aufgaben nicht mehr zu erfüllen vermag und alle ihm angehörigen Gemeinden esverlangen.
(2)
Der Gemeindeverband ist mit Nichterfüllung oder mit dem Wegfall der im § 3 bezeichneten Aufgaben aufzulösen.

§ 19 Vermögensrechtliche Ansprüche

(1)
Bei Auflösung des Gemeindeverbandes gehen die von den verbandsangehörigen Gemeinden eingebrachten Sachwerte (Musikinstrumente, Noten etc.) wieder in den Besitz der Einbringer über. Das übrige Vermögen des Gemeindeverbandes ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 auf die verbandsangehörigen Gemeinden aufzuteilen. wobei die jeweiligen Verhältnisse zum Zeitpunktder Auflösung der Aufteilung zugrunde zu legen sind.
(2)
Die Kosten der Abwicklung sind vor der Aufteilung in Abzug zu bringen.
(3)
Die Abwicklung ist durch den im Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Verbandsvorstanddurchzuführen. Der Verbandsvorstand bleibt jedenfalls -soweit es sich um die Liquidation handelt -bis zur Abwicklung dieser im Amt.

Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 26. JUNI 2012 20120626GR0318

Abfertigungsansprüche Musikschullehrer/innen Mauerbach per Stichtag 31.08.2012

durch-Besch. schnittliches Anspruch Eintritt Einstufung

Ausmaß Besch. Monatsbezüge Ausmaß

Batori Bela 01.09.1998 ms1/15 32,590% 28,627% 4-fach Batorine-Luptak Piroska 01.09.1999 ms2/11 37,700% 36,728% 4-fach Bauer-Ivanov Lada 10.01.2000 ms1/12 44,670% 42,637% 4-fach Kovacevic Mag. Katharina 01.09.1999 ms1/10 78,890% 79,260% 4-fach Sima-Richter Mag. Brigitte 04.09.1995 ms1/14 47,410% 47,558% 4-fach Valencia Mag. Jorge-Daniel 01.01.1992 ms2/16 96,670% 87,853% 9-fach

Abfertigungsanspüche Musikschullehrer/innen Purkersdorf zum Stichtag 31.08.2012
Geburtsdatum Stunden % Eintritt Abfertigung
Adlberger Bernhard 01.04.1965 ms2 9 6,3 23,33 01.10.2002 3fach
Augsten Elisabeth 13.09.1977 ms1 8 5,5 20,37 04.09.2000 4fach
Bara Christine 03.07.1983 ms2 6 10,3 38,15 26.05.2010 keine
Bichler-Ortner Angelika 25.10.1973 ms1 9 10,1 37,41 08.09.2003 keine
Cocchia Charles 05.12.1968 ms2 10 6,1 22,59 01.09.2004 keine
Düchler Maria 18.07.1964 ms1 12 1,5 5,56 06.09.2010 keine
Fellinger Wolfgang 06.04.1965 l3 13 10,0 40,00 01.10.1991 9fach
Franke Ursula 02.03.1968 ms2 10 10,5 38,89 01.09.2001 4fach
Fras Gunnar 07.10.1967 ms2 11 9,7 35,93 01.09.2004 keine
Holpfer Martin 14.06.1974 ms1 8 4,1 15,19 06.09.2010 keine
Humpel Katharina 16.01.1988 ms2 3 2,7 10,00 06.09.2010 keine
Köhldorfer Edmund 22.04.1966 ms1 13 15,3 56,67 01.09.2006 keine
Kopal Claudia 13.11.1973 ms1 10 24,5 90,74 01.10.2000 4fach
Kusturica-Perez-Salado Ismedina 25.07.1965 l2a2 15 25,0 100,00 01.10.1990 9fach
Lechner Sandra 13.09.1971 ms1 10 0,0 0,00 07.09.2009 keine
Mandl Katherine 08.01.1972 ms1 12 1,5 5,56 01.02.2012 keine
Meixner Robert 20.07.1965 l2a2 14 10,8 43,20 01.01.1995 6fach
Neugebauer Herwig 21.09.1965 ms1 12 0,6 2,22 01.09.2011 keine
Novosel Tena 08.08.1982 ms2 4 4,1 15,19 14.10.2011 keine
Prieler Karl 15.08.1962 l3 15 14,6 58,40 01.11.1991 9fach
Reigl Hannes 12.05.1961 ms2 15 13,8 51,11 07.09.2009 keine
Rotter Martin 28.08.1974 ms1 10 14,1 52,22 01.10.2000 4fach
Schaller Clemens 16.02.1971 ms1 10 10,1 37,41 01.09.2001 4fach
Scholl Christian 13.01.1972 ms2 10 10,3 38,15 01.09.2006 keine
Schuschnig-Ktenaveas Margaretha 27.09.1958 l2a2 15 15,4 61,60 01.10.1991 9fach
Seidl Martina 15.10.1975 ms2 10 11,7 43,33 08.09.2003 keine
Stumpf Camilla 09.02.1962 l2a1 15 21,4 85,60 01.11.1991 9fach
Roul Ruzzini Saverio 13.02.1972 ms2 7 4,6 17,04 01.04.2012 keine
Wadauer Volker 09.10.1966 ms2 13 7,4 27,41 01.04.2003 keine
Wieser Martina 07.06.1970 ms1 11 12,7 47,04 04.09.2004 keine
Würzl Katharina 08.02.1963 ms1 14 24,0 88,89 01.09.1993 6fach
Zettl Elisabeth 10.07.1958 l2a1 13 12,0 48,00 01.11.1991 9fach

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0319 Schülerhort – Struktur-und Tarifveränderung

Sachverhalt

Auf Grund des finanziellen Abganges im Schülerhort von € 323.487,--im Vorjahr hat der Bürgermeister die verantwortlichen Stadträte sowie die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Neustrukturierung des Schülerhortes mit dem Ziel, das jährliche Defizit bedeutend zu senken, beauftragt. In diesem Zusammenhang fanden zahlreiche Gespräche statt: Der Bürgermeister lud zu Arbeitsgesprächen mit Vertretern der Gemeinden Gablitz und Mauerbach ein. Die Gebarung des Schülerhortes der Stadtgemeinde wurde von einer Vertreterin der Gemeinde Mauerbach auf die Wirtschaftlichkeit und Effizienz überprüft. Frau StR Mayer führte Gespräche mit dem Personal des Schülerhortes. Die schulische Nachmittagsbetreuung kommt auf Grund der Entscheidung des Gemeinderates für 2012/2013 nicht in Betracht. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vorsitzenden des Finanzausschusses, StR Dr. Rudolf Orthofer, des Personalausschusses, StR Michael Seda und des Bildungsausschusses, StR Elisabeth Mayer und seitens der Verwaltung, StA.Dir. Burkhard Humpel und Editha Novotny wurde ein Tarifmodell für den Schülerhort ausgearbeitet. Zusammengefasst ergeben sich aus heutiger Sicht zwei Möglichkeiten zur Neustrukturierung des Schülerhortes:

1.Auslagerung des Schülerhortes an einen privaten Betreiber:

Die Kostendeckung ergibt sich durch eine Mindestbetreuungszeit und durch höhere Betreuungstarife. Die Stadtgemeinde trägt kein Trägerrisiko, hat ausschließlich die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die Anschaffung der Personalkostenförderung. Wirtschaftliches Delta: ca. € 150.000,-

2. Weiterführung der bestehenden Schülerhorte I und II:

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:

  1. Die achte Gruppe des Schülerhortes wird ab 1. Juli 2012 geschlossen.
  2. Keine Gratismitarbeiter-Tarife ab 1. Juli 2012
  3. Umsetzung des neuen Tarifmodells
    1. Änderung des Tarifes der Ferienbetreuung ab 1. Jänner 2013: a) Die Betreuung kann nur mehr in ganzen Wochen gebucht werden und nicht mehr in Einzeltagen. b) Der Elternbeitrag wird mit € 52,--pro Kind und Woche festgelegt, das Essen ist
    2. zusätzlich zu bezahlen. c) Für Geschwisterkinder ist derselbe Tarif zu verrechnen, wie für das erste Kind.
  4. Ab viermonatigen Zahlungsrückständen erfolgt der Ausschluss des Kindes vom Besuch des Schülerhortes („Soziale Notfälle“ könnten eine individuelle Sozialmaßnahme erforderlich machen, die gesondert behandelt gehört).
  5. Bei den Hortpädagoginnen, Frau Suda und Frau Balog wird ab 1. Juli 2012 die Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf 37 Wochenstunden reduziert. Bei Frau Bortel (Karenzvertretung für Frau Holzer) wird die wöchentliche Arbeitszeit mit 30 Stunden ab 1. Juli 2012 festgelegt. Dies ergibt eine Gesamtreduzierung von 12 Wochenstunden.
  6. Kurzzeitabsenzen in Form von Krankenständen, Zeitausgleich oder Urlaube werden intern abgedeckt, sodass es zu einer Reduktion von Personalkosten für Vertretungen kommt.
  7. Seit 1. April ist eine Betreuerin, Frau Gundinger Vernessa nicht mehr im Schülerhort tätig, sondern wurde zur Betreuung der Kinder in die Kleinkindergruppe PuKi übernommen.

Neues Tarifmodell:

9 Berechnungseinheiten pro Woche € 80,-12 „ € 96,-15 „ € 111,-20 „ € 123,-25 „ € 140,--

Durch eine Mindestbetreuungszeit von 36 Monatsstunden ergibt sich eine effizientere Grundauslastung. Die Personalkostenförderung seitens der NÖ Landesregierung ist durch die Mindestbetreuungszeit auf jeden Fall gegeben.

9. Einzuschränken wäre der Hortbetrieb jedenfalls auf die Stunden nach Schulunterrichtsende; zur Zeit werden auch Zeiten abgedeckt, in denen SchülerInnen einen früheren Unterrichtsschluss bzw. Freistunden haben. Diese Regelung ist aus der Sicht der Verwaltung in keiner Weise haltbar, es ist nicht die Aufgabe des Hortes, Schulunterrichtszeiten abzudecken! Das ist auch eine Frage der Haftung! Wenn das gewünscht ist, hat die Schulgemeinde dafür aufzukommen und wäre das vertraglich zu lösen! Das Herauslösen der gleitenden „SchülerInnenübernahme“ in den Hort lässt jedenfalls eine straffere und Ergebnis orientierte Organisation zu, ohne die Qualität der Betreuung zu schmälern.

ANTRAG

Der Gemeinderat erklärt, dass der Betrieb des Schülerhortes in der Hoheit der Stadt bleiben soll. Für die Weiterführung des Schülerhortes werden die im Sachverhalt unter 2. Weiterführung der bestehenden Schülerhorte I und II in den Punkten 1 – 9 ausgeführten Maßnahmen umgesetzt und die beschrieben Struktur-und Tarifveränderungen genehmigt.

Zu diesem Antrag sprachen:

Schlögl, Aicher, Orthofer, Oppitz, Cambruzzi, Franek, Bollauf

Bgm. Schlögl unterbricht die Sitzung 19.49 Uhr. Bgm. Schlögl nimmt die Sitzung wieder um 20.00 Uhr auf.

Abänderungsantrag Aicher und Schlögl:

9 Berechnungseinheiten pro Woche € 75,-
12 € 88,-
15 € 105,--

Abstimmungsergebnis Grundantrag mit Abänderungsantrag: Dafür: 25 Dagegen: 5 (Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Bericht an den Gemeinderat Raumordnung zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0320 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan -Bericht

B e r i c h t

Dem Gemeinderat wird zur Kenntnis gebracht, dass die 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und die 18. Änderung des Bebauungsplanes in Rechtskraft erwachsen sind. Mit Schreiben vom 07. 05. 2012, RU1-BP475/037-2011, hat das Amt der NÖ Landesregierung mitgeteilt, dass die vorgenommene Prüfung der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27. 03. 2012 unter Top GR-0277 beschlossenen Verordnung mit der die 18. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen wurde, gemäß § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ergeben hat, dass die Vorschriften über die Erlassung dieser Verordnung eingehalten wurden. Weiters hat das Amt der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 15. 05. 2012, RU1-R-475/027-2012, mitgeteilt, dass im Sinne des § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die Gesetzmäßigkeit der Kundmachung der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes festgestellt wurde.

A n t r a g,

„Der Gemeinderat Nimmt den Bericht zur Kenntnis.“

Zu diesem Bericht sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

20120626GR0320 Örtliches Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan – Bericht Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR DI Dr. Rudolf Orthofer ZUR SITZUNG AM 26. Juni 2012

GR0321 Basissubventionen 2012

SA C H V E R H A L T

Auch im Jahr 2012 haben wieder viele Vereine mittels Formblatt um Subventionen für ihre Tätigkeit angesucht. Die Subventionsansuchen wurden im Finanzausschuss am 11.Juni 2012 gemäß den geltenden Förderrichtlinien diskutiert und vorgeschlagen. Bei der Zuerkennung der Höhe der Subvention wurden sowohl die Leistungen der Vereine für den sozialen Zusammenhalt als auch deren finanzielle Lage berücksichtigt.

ANTRAG

Die Stadtgemeinde Purkersdorf gewährt nachstehenden Vereinen bzw. Organisationen Unterstützungen im Haushaltsjahr 2012:

Subventionen werden nur mit ordnungsgemäßen Tätigkeitsbericht und Abrechnungen lt. Subventionsrichtlinien gewährt. Haushaltsstelle:5/061010-757000

Der Kulturverein "Die Bühne" bekommt für seine vielfältige regionale und überregionale Entfaltung seiner Tätigkeit und der damit verbundenen Bereicherung und Intensivierung der Purkersdorfer Kulturscene, eine einmalige Unterstützung in Höhe von € 3.000,00 aus Mitteln der Kulturförderung für 2012 zugesprochen.

Zu diesem Antrag sprachen:

Orthofer, Aicher, Schlögl, Franek, Cambruzzi

Geschäftsordnungsantrag Aicher auf getrennte Abstimmung von Aktive Wirtschaft, KÖStV, Kameradschaftsbund

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnugsantrag:

Dafür: 8 Enthalten: 4 (Matzka, Keitl, Traurig, Cambruzzi) Dagegen: 18 (Bollauf, Brunner, Jaksch, Köckeis, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Seda, Teufl,

Weinzinger M, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

Abstimmungsergebnis Grundantrag: Dafür: 26 Enthalten: 4 (Aicher, Franek, Schmidl, Schlagitweit)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR DI Dr. Rudolf Orthofer ZUR SITZUNG AM 26. Juni 2012

GR0322 Theater Purkersdorf: Sommertheater 2012 und Produktion Bockerer in Gösting/Ybbs

SA C H V E R H A L T

Mit Schreiben vom 13. Mai 2012 ersucht das Theater Purkersdorf, Obmann Michael Köck, Bahnhofstraße 3, 3002 Purkersdorf, um eine Subvention in Höhe von € 7.000,00 für das Sommertheater Purkersdorf, welches im Rahmen des Purkersdorfer Kultursommers 2012 durchgeführt wird und um eine Subvention in Höhe von € 1.500,00 für die Durchführung der Theaterproduktion „Der Bockerer“ in der Partnerstadt Göstling a.d.Ybbs. Die restliche Finanzierung wurde durch die Partnerstadt Göstling a.d. Ybbs bereits zugesagt.

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt das Sommertheater Purkersdorf des Theaters Purkersdorf, Obmann Michael Köck, Bahnhofstraße 3, 3002 Purkersdorf, welches im Rahmen des Purkersdorfer Kultursommers 2012 durchgeführt wird mit einem Betrag in Höhe von € 7.000,00 und die Theaterproduktion „Der Bockerer“, welches in der Partnerstadt Göstling a.d. Ybbs durchgeführt wird, mit einem Betrag in Höhe von € 1.000,00 zu subventionieren. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf regt weiters an, auch wieder für Kinder ein Theaterstück aufzuführen.

Haushaltsstelle: 5/859000-728000 € 7.000,00 1/063000-728000 € 1.000,00

Zu diesem Antrag sprachen:

Orthofer, Cambruzzi, Mayer

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR DI Dr. Rudolf Orthofer ZUR SITZUNG AM 26. Juni 2012

GR0323 Liegenschaftserwerb – Anteile Ferdinand Kürnberger-Gasse

SA C H V E R H A L T

Mit Schreiben vom 19. August 2011 teilt die Otto Friedrich & Partner GmbH., Immobilientreuhand, Krotenthallergasse 6/8, 1080 Wien, im Namen von Herrn KR Karl Fürnkranz mit, dass dieser bereit ist den ihm außerbücherlich gehörigen 1/10tel Anteil an der Ferdinand Kürnberger-Straße + Weg (EZ 444, Gst.Nr. 442/170 und 442/176) kostenlos an die Stadtgemeinde Purkersdorf abzutreten, wenn die Stadtgemeinde Purkersdorf die mit der Abtretung entstehenden Kosten und Gebühren trägt. Herr KR Karl Fürnkranz ist infolge Einantwortung nach Frau Hermine Fürnkranz außerbücherlicher Eigentümer der bezughabenden Grundbuchsanteile und Herr Notar Dr. Michael Mauler, Krongasse 15, 1050 Wien, ist mit der Verlassenschaftsabhandlung beauftragt worden. Im Gemeinderat am 27. September 2011, GR-0206, wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmt einer unentgeltlichen Abtretung des Herrn KR Karl Fürnkranz außerbücherlichen gehörenden 1/10tel Anteil an der Ferdinand Kürnberger-Straße + Weg an die Stadtgemeinde Purkersdorf zu.Der Stadtgemeinde dürfen aus der Übernahme der Teilfläche ins Öffentliche Gut keine Kosten erwachsen. Weiters soll Kontakt mit allen Miteigentümern aufgenommen und darauf hingewiesen werden, dass auf Grund von Reinigungs-und Instandhaltungskosten ab dem Jahr 2012 mit Kosten für alle Miteigentümern zu rechnen ist.

Am 11. Juni hat Stadtamtsdirektor RegRat Burkhard Humpel mitgeteilt, dass der damalige Beschluss nicht praktikabel wäre, weil es nicht möglich sei, die Reinigungs-und Instandhaltungskosten weiter zu verrechnen, denn dazu müsste es entsprechende Beschlüsse der Miteigentümer geben. Seiner Ansicht nach wäre es im Interesse der Stadtgemeinde und der Rechtssicherheit, dass die Straße ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde übernommen wird, auch wenn dies mit Notariatskosten in der Höhe von ca. € 350,00 pro Fall verbunden wäre.

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt die unentgeltliche Übertragung ins öffentliche Gut, selbst wenn dies mit Notariatskosten in Höhe von ca. € 350,00 pro Fall verbunden wäre.

Haushaltsstelle: 1/010000-640000

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: Dafür: 28 Enthalten: 2 (Aicher, Maringer)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0324 Hildegard Jone – Gedenkveranstaltung zum 50. Todestag

Sachverhalt

Im Jahre 2013 jährt sich zum 50. Mal der Todestag der Purkersdorfer Künstlerin Hildegard Jone, deren Nachlass die Stadtgemeinde geerbt hat. Die Stadt als Nachlassempfängerin ist bekommt auch die Tantiemen, die durch die Aufführung der Werke von Hildegard Jone andie Urheberrechtsgesellschaften (in Österreich AKM, international CISAC -Confédération Internationale des Sociétés d´Auteurs et Compositeurs und GESAC -Groupement Europeén des Sociétés d´Auteurs et Compositeurs) zu leisten sind. Die Stadt lukriert aus den Veröffentlichungen und Aufführungen von Werken im Schnitt ca. € 2.000 pro Jahr. Aus Anlass des 50. Todestages dieser weit über die Grenzen Österreichs bekannten Künstlerin ist beabsichtigt, eine Gedenkveranstaltung zu organisieren, die u.a. auch ein Symposium über das Werk von Hilgegard Jone beinhaltet. Um rechtzeitig kompetente Wissenschafter anfragen zu können ist eine Entscheidung über eine Gedenkveranstaltung im April 2013 schon jetzt dringend notwendig; ebenso die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Kostenrahmens. Im Zuge der Gedenkveranstaltung wird das Stadtmuseum eine Ausstellung gestalten, Dr. Manfred Bauer arbeitet laufend den Nachlass auf und wird zur Gedenkveranstaltung eine Arbeit vorlegen. Lesungen der Texte Hildegard Jones sollen dem Publikum ihre literarische Bedeutung näher bringen. Ebenfalls geplant ist ein Konzert mit vertonten Werken von Hildegard Jone. Im Rahmen des geplanten Symposiums soll die Bedeutung von Hildegard Jone dargestellt werden. Dazu gibt es bereits Kontakte mit Frau Dr. Renate Grimmlinger in Gablitz, Frau Barbara Schingnitz, Basel, Univ.Prof. Dr. Unterkircher, UNI Innsbruck (Brenner Archiv), weitere Wissenschafter sollen angefragt werden. Aus Anlass des 50. Todestages soll auch das Ehrengrab von Hildegard Jone renoviert werden. Eine erste Kostenschätzung weist voraussichtliche Kosten in Höhe von unter € 1.000,00 aus. .

ANTRAG

Der Gemeinderat spricht sich für die Abhaltung einer Gedenkveranstaltung zum 50. Todestag von Hildegard Jone, wie im Sachverhalt beschrieben, aus. Für die Organisation der Veranstaltung stellt der Gemeinderat einen Betrag in Höhe von € 5.000, für die Renovierung des Ehrengrabes einen weiteren Betrag in Höhe von maximal € 1.000 bereit. Mit der Abwicklung der Veranstaltung im Rahmen der finanziellen Vorgaben und Inhalte dieses Beschlusses wird der Kulturausschuss des Gemeinderates beauftragt; darüber ist eine detaillierte Abrechnung an den Gemeinderat zu legen.

Um eine Förderung der Veranstaltung durch das Land NÖ ist anzufragen. Bedeckung: 5/380000-757400 Voranschlag 2013

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0325 Weinheber Denkmal – Inschrift Zusatz

Sachverhalt

Josef Weinhebers politische Haltung zu Faschismus und Nationalsozialismus ist bis heute umstritten und Gegenstand kontroversieller Diskussionen. Weinheber trat im Jahre 1931 erstmals der NSDAP bei und stellte auch seine Dichtkunst in den Dienst des Nationalsozialismus. Weinheber beteiligte sich 1938, nach der Okkupation durch Hitler-Deutschland, am „Bekenntnisbuch österreichischer Dichter“, schrieb Gedichte zur Volksabstimmung 1938 und auch ein Hörspiel zu Hitlers 50. Geburtstag im Jahre 1939. Adolf Hitler nahm ihn in die „Gottbegnadeten-Liste“ mit anderen deutschen Dichtern auf. Josef Weinheber beging, kurz bevor die Rote Armee Kirchstetten erreichte, am 8. April 1945 Selbstmord. Der Kulturausschuss hat in seinen Diskussionen einerseits die Position vertreten, das Weinheber Denkmal auf der Feihlerhöhe zu belassen, um zu dokumentieren, dass die dichterischen Leistungen Weinhebers außer Diskussion stehen, doch wird auch festgestellt, dass die Stadtgemeinde der Person Weinhebers auf Grund seiner Verstrickungen in die Nationalsozialistische Kulturpolitik mit großer Skepsis begegnet. Um dieser Haltung Ausdruck zu verleihen, hat der Kulturausschuss empfohlen, diesem Umstand durch das Anbringen einer Zusatztafel am Denkmal Rechnung zu tragen, um zu zeigen, dass die Stadtgemeinde Purkersdorf eine eindeutige Stellung gegen die Politik und Ideen von Nationallsozialismus und Faschismus bezieht und diese aus Schärfste verurteilt, andrerseits aber den künstlerischen Leistungen Weinhebers mit Respekt begegnet.

ANTRAG

Der Gemeinderat verurteilt politische Haltungen pro Faschismus und Nationalsozialismus, die auch Wegbegleiter von Josef Weinheber waren, auf das Schärfste, erkennt aber die dichterischen Leistungen Weinhebers mit Respekt an. Der Gemeinderat beauftragt daher eine schlichte Tafel mit folgendem Text in Anlehnung an die zweite Strophe des Gedichtes „Requiem für einen Faschisten“ von Theodor Kramer am Weinheber-Denkmal auf der Feihlerhöhe anzubringen:

Weinheber, den großen Lyriker, zog es zu denen, die marschierten.

Kosten: Tafel ca. 200 Euro

Bedeckung: 5/362000-6190000 1. Nachtragsvoranschlag 2012

Zu diesem Antrag sprachen:

Matzka, Maringer, Aicher, Franek, Cambruzzi

Abstimmungsergebnis: Dafür: 25 Enthalten: 2 (Aicher, Franke) Dagegen: 3 (Schmidl, Franek, Maringer)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Michael SEDA ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR-0326 Vergabe von Gemeindewohnungen

Sachverhalt

a) Wintergasse 8/3/8

Die Wohnung Wintergasse 8/3/8 (ehem. Schaubschläger) wurde gekündigt, die Wohnung kann ab sofort weiter vermietet werden. Frau Melissa Reiterer will einen eigenen Hausstand gründen und hat sich für diese Wohnung beworben. Wohnungsdaten: Größe: 50,54 m², Miete € 251,85,19/Monat zuzüglich BK, Kaution: € 760,00 Vormieter Lukas Schaubschläger

b) Bad Säckingen-Straße 2-4-/1/3

Die Wohnung Bad Säckingen-Straße 2-4/1/3 wurde gekündigt und kann ab sofort wieder vermietet werden. Wohnungsdaten: Größe 36,47 m² Miete € 192,16/Monat zuzüglich BK, Kaution: 580,00 Vormieter: René Weber (Matijevis)

ANTRAG

a)Die Wohnung Wintergasse 8/3/8 wird an Melissa Reiterer, derzeit, Purkersdorf, Wintergasse 8/2/8, vergeben. b) Die Wohnung Bad Säckingen-Straße 2-4/1/3 wird an Frau Isabella Aschauer, derzeit Purkersdorf, Herrengasse 7/2/10, vergeben.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Michael SEDA ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR-0327 Telefonieumstellung -Abschlussbericht

Sachverhalt

Die, von der Stadtgemeinde Purkersdorf, beauftragte Firma HMP Beratungs GmbH, hat nunmehr den Schlussbericht betreffend Telefonieumstellung der Stadtverwaltung Purkersdorf, übermittelt. Wie aus dem Bericht ersichtlich (Bericht liegt bei Herrn Klemmer im Stadtamt auf und kann auf Wunsch elektronisch zugestellt werden) belaufen sich die realisierten Einsparungen im Jahr 2012 auf 21.023,79 Euro und ist gegenüber der prognostizierten Einsparung von 14.457,15 Euro, vor allem durch die Teilnehmererhöhung erreicht worden. Summary: Die gewünschten Einsparungen und die gestellten Prognosen sind erreicht und mit € 6.566,64 deutlich höher ausgefallen als prognostiziert. Die Einsparungen belaufen sich im Jahr 2012 auf € 21.023,79 excl. MWSt.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Kostenoptimierung – mobile Telefonanlage -Nachberechnung

2012 Ferdinand Dietrich

Projektvorgangsweise

    • Auswertung und Analyse der erhaltenen Informationen
    • Monatsrechnungen und Einzelgesprächsnachweise von 8 Monaten (08.2011 – 03.2012)
  • Nachberechnung auf die Ausgangssituation (2011) vor der Umstellung
  • Darstellen der ERgebnisse

Annahme Nachberechnung

Aufgrund der substituierten Festnetztelefonie sind aktuell keine Gesprächsdaten im Festnetzbereich vorhanden

Für die Nachberechnung wurde folgender Verteilungsschlüssel angenommen (basiert auf der Verteilung von 2011)

Kommerzielle Bewertung – mobile PABX

Rechnungskontrolle

  • In den Monaten ersten Monaten wurden seitens T-Mobile Falschverrechnungen getätigt
  • Gutschrift 01.2012 in der Höhe von 2.025,77 €
  • Analysierte Falschbeträge seitens HMP: 2.535,08 €
  • Ausständige Differenz: 509,31 €

Conclusio

    • 2011 prognostizierte Einsparung
    • 14.457,15 € pro 12 Monate
    • Realisierte Einsparung 2012
    • 21.023,79 € pro 12 Monate
    • Die erhöhte Einsparung von 6.566,64 € pro 12 Monate resultiert aus der gestiegenen Teilnehmeranzahl
      • 2011: 36 Teilnehmer (angenommen)
      • 2012: 71 Teilnehmer (Istwert)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Ihr Ansprechpartner bei HMP Consulting:

Ferdinand Dietrich ferdinand.dietrich@hmp.co.at Tel.: +43 505 22 243

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0328 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Gehsteigsanierung Linzer Straße 49 bis 61

S a c h v e r h a l t

Für die Sanierung des desolaten Gehsteiges in der Linzer Straße von ONr. 49 bis 61 hat die Fa. Pittel + Brausewetter ein Angebot in der Höhe von € 78.284,21 inkl. MWSt., Preisbasis Rahmenausschreibung 2011, vorgelegt.

A n t r a g,

„Vergabe der Arbeiten für die Gehsteigsanierung in der Linzer Straße von ONr. 49 bis 61 an die Fa. Pittel + Brausewetter entsprechend dem Angebot vom 30. 03. 2012 zu einer Auftragssumme von € 78.284,21 inkl. MWSt. Die Vergabe hat nach Maßgabe der finanziellen Mittel zu erfolgen.“

HHSt.: 5/612000-002003

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

20120626GR0328 Gehsteigsanierung Linzer Straße 49 bis 61 Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0329 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Wasserbau und Hochwasserschutz

S a c h v e r h a l t

Folgende Arbeiten bzw. Abschlüsse von Übereinkommen sind für Wasserbauund Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich:

a) Uferbruchbehebung Wurzbach

Im Bereich der Liegenschaft Schuhmeierstraße 2a, Parz. 588/2, KG Purkersdorf, ist ein Schaden an der Ufermauer am Wurzbach aufgetreten. Der Schaden kann durch den Forsttechnischen Dienst für Wildbach-und Lawinenverbauung im Zuge des Betreuungsdienstes saniert werden. Der Sanierungsaufwand wird auf € 6.000,-geschätzt. Der Finanzierungsschlüssel Beträgt 1/3 Republik Österreich, 1/3 Land NÖ, 1/3 Stadtgemeinde Purkersdorf. Zur weiteren Veranlassung ersucht der Forsttechnische Dienst für Wildbach-und Lawinenverbauung den vorliegenden Antrag zu unterfertigen.

Betreuungsdienst

Einzugsgebiet (Vorhaben): Wurzbach Jahr: 2012 Gemeinde: Purkersdorf Bezirk: Wien-Umgebung

Die Stadtgemeinde beantragt beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach-und Lawinenverbauung die Förderung und Durchführung der unten angeführten Arbeiten aus Mitteln des Betreuungsdienstes.

Bereich der Arbeiten:

Wurzbach im Bereich Grd.St. 588/2 (KG Purkersdorf) und 587/8 (KG Purkersdorf, ÖWG der ÖBF-AG)

Art der Arbeiten:

Lokale Sanierung der beschädigten Ufermauer; Verhinderung eines größeren Schadausmasses.

20120626GR0329 Wasserbau und Hochwasserschutz Seite 1/5

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

Blick bachaufwärts auf die Schadstelle

Die Stadtgemeinde bestätigt, dass sie alle betroffenen Anrainer im obigen Bereich

nachweislich verständigt hat und deren Zustimmung vorliegt.

Die Anrainer haben sich mit den vorgenannten Arbeiten und mit den damit verbundenen dau

ernden oder vorübergehenden Beanspruchungen ihrer Grundstücke einverstanden erklärt

und zur Kenntnis genommen, dass aus Mitteln des Betreuungsdienstes keine Entschädigungen

für eine dauernde Grundinanspruchnahme erfolgen kann.

Die Fischerei-und Wassernutzungsberechtigten im angeführten Bereich und bachab

wärts wurden von der Gemeinde verständigt, erklären sich mit den genannten Arbeiten

einverstanden. Die Verständigung des/der Pächters obliegt den Fischereiberechtigten.

Purkersdorf, am

Für den Interessenten:

……………………………………

b) Hochwasserschutz Mindersiedlung -Interessentenerklärung

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat ein Projekt für den Hochwasserschutz der Mindersiedlung ausarbeiten lassen und den Forsttechnischen Dienst für Wildbach-und Lawinenverbauung mit der Umsetzung ersucht. Die wasserrechtliche Genehmigung hierfür wurde bereits erteilt. Der Forsttechnischen Dienst für Wildbach-und Lawinenverbauung hat der Stadtgemeinde Purkersdorf die nachstehende Interessentenerklärung mit der Bitte um Unterfertigung übermittelt.

20120626GR0329 Wasserbau und Hochwasserschutz Seite 2/5

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

20120626GR0329 Wasserbau und Hochwasserschutz Seite 3/5

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

20120626GR0329 Wasserbau und Hochwasserschutz Seite 4/5

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

c) Mäharbeiten am Gablitzbach

Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist gemäß den wasserrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die Ufer des Gablitzbaches derart zu pflegen bzw. zu mähen, dass das Durchflussprofil ständig gewährleistet ist und Verklausungen vermieden werden. Diese Arbeiten im Abschnitt des Gablitzbaches von der Brücke Linzer Straße bis zur Stadtgrenze wurden letztmalig 2009 durchgeführt. Für diese Arbeiten wurden Angebote von den Firmen Braunias, Reinbold und Grassmann eingeholt. Abgegeben hat jedoch nur die Fa. Braunias – Angebotshöhe € 6.984,00 inkl. MWSt.

d) Baumschnitt Wienfluss Höhe Uferstraße 58

Im Uferbereich des Wienflusses Höhe Uferstraße 58 stehen fünf abgestorbene und umsturzgefährdete Baume (zwei sind bereits in der Mitte abgebrochen und auf Privatgrundstücke gefallen). Die Fa. Grassmann hat die Entfernung der Bäume um € 840,00 inkl. MWSt. angeboten.

A n t r a g,

„Der Gemeinderat genehmigt die im Sachverhalt angeführten Vergaben von Arbeiten bzw. Abschlüsse von Übereinkommen, die für Wasserbau-und Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.

HHSt.: 5/612100-... 1. NV 2012 und Budget 2013

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

20120626GR0329 Wasserbau und Hochwasserschutz Seite 5/5

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0330 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Zufahrt zur Kellerwiese 9 -Zustimmungserkärung

S a c h v e r h a l t

Arapieva Ferdovsi und Yandiev Salman haben um die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer neuen Zufahrtsbrücke zur Liegenschaft Kellerwiese 9 angesucht. Das Bauwerk liegt zu einem geringen Teil auf der Parz. 130/1, KG Purkersdorf, welche sich im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befindet. Für die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung ist die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.

A n t r a g,„Der Gemeinderat erteilt Arapieva Ferdovsi und Yandiev Salman die Zustimmung zur Errichtung einer neuen Zufahrtsbrücke zur Liegenschaft Kellerwiese 9 entsprechend dem Einreichplan der Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH, GZ 4953/12 vom 28. 02. 2012, zur Inanspruchnahme einer geringen Teilfläche der Parz. 130/1, KG Purkersdorf,“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

20120626GR0330 Zufahrt zur Liegenschaft Kellerwiese 9 – Zustimmungserklärung Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0331 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Verlegung Skaterplatz

S a c h v e r h a l t

Der Skaterplatz soll von der Hardt-Stremayr-Gasse südlich der AHS verlegt werden. Da es sich um ein Grundstück der ÖBB handelt ist hierfür eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Für die baulichen Anlagen (Asphaltierung eines Teiles der derzeitigen Schotterfläche und Errichtung eines Zaunes zum Gleiskörper) sind noch Angebote einzuholen.

A n t r a g,„Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt gemeinsam mit STR Weinzinger und STR Oppitz den Vertrag mit der ÖBB abzuschließen und die Arbeiten nach Angebotslegung zu vergeben.“

Zu diesem Antrag sprachen:

Oppitz, Franek, Schmidl, Maringer, Aicher, Cambruzzi, Jaksch, Schlögl, Wiszniewski, Mandl

Geschäftsordnungsantrag Cambruzzi:

Zurückstellen und gemeinsam mit den Jugendlichen und dem neuen Jugendzentrum beraten

Bgm. Schlögl unterbricht die Sitzung um 20.44 Uhr.Bgm. Schlögl nimmt die Sitzung um 20.51 Uhr wieder auf.

GR Cambruzzi zieht den Antrag zurück

Abänderungsantrag Schlögl und Oppitz:

Der Gemeinderat beschließt, dass bis Ende September 2012 der Skaterplatz von der Hardt-Stremayr-Gasse abgesiedelt werden soll. Ein Komitee bestehend aus StR Oppitz, StR Weinzinger, je einem Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, zwei Jugendzentrumsmitarbeiter und ein Vertreter der Nutzer des Skaterplatzes soll eine Lösung erarbeiten. Der Gemeinderat ist im September zu informieren.

Abstimmungsergebnis Abänderungsantrag:

einstimmig

20120626GR0331 Verlegung Skaterplatz Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Bauwesen zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0332 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Ankauf eines Klein-LKW für den Bauhof (Abfallwirtschaft)

S a c h v e r h a l t

Die derzeitige 12 Jahre alte VW-Pritsche ist derart reparaturbedürftig, dass die Ausstellung einer Begutachtungsplakette nur mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Es wurden daher Angebote von folgenden Firmen bzw. Fahrzeugen eingeholt: Lagerhaus Tulln-Neulengbach

Ausführung für Straßendienst € 21.200,00 excl. MWSt.Ford Nutzfahrzeuge € 25.250,00 excl. MWSt.Toyota Frey € 22.577,83 excl. MWSt.Opel Eisner € 21.509,93 excl. MWSt.Autohaus Figl (VW) € 27.767,64 excl. MWSt.

A n t r a g,„Ankauf eines Klein-LKW für die Abfallwirtschaft, insbesondere der Betreuung der dezentralen Sammelstellen und der Entfernung illegaler Müllablagerungen, beim Lagerhaus Tulln-Neulengbach, Iveco Daily, entsprechend dem Anbot vom 04. 05. 2012 zu einer Auftragssumme von € 21.200,00 excl. MWSt. Die Finanzierung soll mittels Leasing erfolgen.“

HHSt.: 1/852000-1. Nachtragsvoranschlag 2012

Zu diesem Antrag sprachen:Oppitz, Aicher

Abstimmungsergebnis: einstimmig

20120626GR0332 Ankauf eines Klein-LKW für Abfallwirtschaft Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Viktor Weinzinger zur Sitzung am 26. 06. 2012

GR0333 – STR Albrecht OPPITZ in Vertretung von STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Abfallbehandlung Interkommunale Zusammenarbeit mit Wien

S a c h v e r h a l t

Mit 31.12.2013 laufen die Verträge für die Anlieferung von Rest-und Sperrmüll in die Abfallbehandlungsanlage Hagenbrunn (BSU) aus. Diese Vereinbarung wurde vor 10 Jahren zwischen den sogenannten „verbandsfreien Gemeinden“ und der damaligen Ausschreibungsgewinnerin BSU abgeschlossen und sieht eine einjährige Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende vor. Die Stadt Purkersdorf hat sich damals mit einer Menge von 200 Jahrestonnen sowohl der Ausschreibung als auch der Vereinbarung angeschlossen. Dies war und ist für Purkersdorf insoferne wichtig, als die Vereinbarung mit der Müllverbrennungsanlage „Flötzersteig“ zwar eine gesicherte und saubere Abfallbehandlung garantiert, allerdings nicht für sperrige Abfälle (größer 40 x 40 cm), weil diese die Gefahr in sich bergen, dass die Roste der Verbrennungsanlage verstopfen. Im Jahresschnitt hat Purkersdorf an die BSU Hagenbrunn zwischen 300 und 350 Jahrestonnen angeliefert. Im Zuge der Diskussionen der Vertreter der „verbandsfreien Gemeinden“ über die weitere Vorgangsweise zur Abfallbehandlung und dem damit verbundenen Auftrag aller beteiligten Gemeinden, in der Abfallbehandlung deutlich Kosten einzusparen, wurde auch die Variante „interkommunale Zusammenarbeit“ ins Spiel gebracht. Purkersdorf als langjähriger Partner der Gemeinde Wien hat, wie auch Klosterneuburg, diese Variante vehement favorisiert, weil bei dieser Arbeitsbasis einerseits ein langwieriger und teurer Ausschreibungsprozess entfallen kann und andrerseits im Zuge einer derartigen Zusammenarbeit der jeweilige Partner nicht von der Erzielung von Gewinnen ausgehen darf, was sich wiederum enorm Preis senkend auf das Bearbeitungsentgelt auswirkt. Eine Interkommunale Kooperation ist unionsrechtlich zulässig. Was Purkersdorf den anderen Gemeinden voraus hat, ist, dass der Umstieg auf „interkommunale Zusammenarbeit“ sofort möglich ist; die anderen „verbandsfreien Gemeinden“ haben diese Möglichkeit erst ab 1.1.2014. Purkersdorf bleibt lediglich mit dem Kontingent von mindestens 200 Jahrestonnen im „BSU-Vertrag“. In der Verhandlung mit den Vertretern der Gemeinde Wien konnte erreicht werden, dass die Zusammenarbeit rückwirkend per 1.1.2012 in Kraft tritt und somit auch der geringere Verarbeitungspreis voll im Budget 2012 realisiert werden kann. Noch ein wesentlicher, nicht zu unterschätzender Aspekt ist, dass die Vereinbarung mit Wien keine Indexierung des Verarbeitungspreises vorsieht, und zwar für die gesamte Dauer der nächsten 10 Jahre. Allein aus diesem Titel wird die Stadt Purkersdorf nachhaltig den Aufwand im Abfallbehandlungsbereich auf einem relativ flachen Niveau halten können. Vergleich bisher : ab 2012

flötzersteig verbrennung
preis €/tonne ohne ALSAG jahrestonnen jahresaufwand in €
verarbeitungspreis flötzersteig bisher 139,96 1.300 181.948
verarbeitungspreis ab 2012 110,00 1.300 143.000
differenz 2012 38.948

Die Schiene BSU sollte sich die Stadt jedenfalls auch offen lassen und den Vertrag neu verhandeln. Erste Gespräche mit der BSU haben gezeigt, dass die Firma bereit ist, im noch laufenden Vertrag einer spürbaren Senkung des Verarbeitungspreises zuzustimmen, wenn die Stadt ihrerseits auf eineKündigung des bestehenden Übereinkommens per 31.12.2013 verzichtet. Es wurde vereinbart, dass die Verhandlungen darüber bis Mitte September abgeschlossen sein sollen, sodass der Gemeinderat

20120626GR0333 Abfallbehandlung Interkommunale Zusammenarbeit mit Wien Seite 1/11

in seiner nächsten Sitzung, spätestens aber in der Dezembersitzung 2012 darüber befinden kann, ob Purkersdorf aus dem Vertrag mit 1.1.2014 aussteigt oder eine Weiterführung zu anderen Bedingungen erfolgen kann. Der Purkersdorfer Verhandlungsleiter, StADir. Humpel, wird versuchen, eine Senkung rückwirkend ab 1.1.2012 zu erreichen und ähnlich wie im interkommunalen Vertrag mit Wien eine schonende Regelung hinsichtlich der Indexierung auszuverhandeln. Es muss allerdings klar sein, dass die BSU ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen ist und daher andere Maßsstäbe anzulegen sind. Sollte es gelingen, mit der BSU ein annähernd ähnliches Verhandlungsergebnis zu erzielen, wie mit Wien würde das wie folgt aussehen:

bsu hagenbrunn (sperrmüll) verarbeitungspreis bisher verarbeitungspreis ab ??? € 150,57/t € 110,00/t 300 t 300 t € 45.171 € 33.000
differenz € 12.171

ANTRAG „Der Gemeinderat spricht sich bei der Abfallbehandlung für eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wien in Form einer „interkommunalen Kooperation“ aus. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft zu, und zwar wie im Vertrag vorgesehen, rückwirkend mit 01.01.2012. Betreffend die weitere Vorgangsweise zum „BSU-Vertrag“ wird der Sachverhalt zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung beauftragt, spätestens zur Dezembersitzung 2012 des Gemeinderates eine Beschlussvorlage vorzubereiten.“

Zu diesem Antrag sprachen: Oppitz, Aicher, Schlögl, Orthofer, Franek

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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VEREINBARUNG

zur interkommunalen Kooperation im Bereich der Abfallwirtschaft

abgeschlossen zwischen

Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 48 1050 Wien, Einsiedlergasse 2,

im Folgenden kurz „MA 48“ genannt

und

Stadtgemeinde Purkersdorf Hauptplatz 1 3002 Purkersdorf

im Folgenden kurz „Purkersdorf“ genannt

Präambel

(1)
Interkommunale Kooperationen sind unionsrechtlich zulässig 1 . Sie sind im Bereich der Abfallwirtschaft sogar ausdrücklich unionsrechtlich verankert 2 .
(2)
Unionsrechtlich geboten ist auch das Prinzip der Nähe und der Autarkie.
(3)
Die MA 48 verfügt über ausreichende Ressourcen zur thermischen Behandlung von Abfällen nach dem neuesten Stand der Technik und den rechtlichen Anforderungen. Purkersdorf selbst verfügt über keine thermischen Abfallbehandlungskapazitäten.

1 EuGH Rs C-480/06 Kommission ./. Deutschland 2 Art 16 und Art 28 Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG

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(4)
Die Vertragsparteien beabsichtigen die öffentlichen Ressourcen, welche der MA 48 zur Verfügung stehen, gemeinsam zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden, so auch zur Behandlung der Abfälle von Purkersdorf.
(5)
Mit der gegenständlichen Vereinbarung soll die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch gemeinsame Kooperationen im Sinne des verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatzes der Sparsamkeit, Effizienz und Zweckmäßigkeit (Art 51a B-VG) geregelt werden. Eine wirtschaftliche Tätigkeit wird nicht bezweckt. Mit Privaten soll nicht in Konkurrenz getreten werden und es sollen Private an der Erfüllung der gegenständlichen Vereinbarung auch nicht teilhaben.
(6)
Die MA 48 strebt lediglich die Abdeckung ihrer Kosten an, die durch die Behandlung der Abfälle Purkersdorfs entstehen bzw dieser Behandlung betriebswirtschaftlich zugeordnet werden (zB Gemeinkosten). Ein Gewinn soll nicht erzielt werden.

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

(1)
Purkersdorf betraut die MA 48 mit der öffentlichen Aufgabe der Abfallbehandlung und die MA 48 nimmt diese Betrauung an. Diese öffentliche Aufgabe der Abfallbehandlung soll von der MA 48 gemeinsam mit ihrer eigenen Tätigkeit der Abfallbehandlung und allfälliger weiterer Abfallbehandlungsaktivitäten für sonstige öffentliche Aufgabenträger erfolgen.
(2)
Zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe der Abfallbehandlung sind die MA 48 und Purkersdorf berechtigt, sich Rechtsträger zu bedienen, die in ihrem 100%igen Einflussbereich stehen. Soweit sonstige Rechtsträger eingesetzt werden, sind die MA 48 und Purkersdorf verpflichtet, diese Leistungen nach den Vorschriften des Bundesvergabegesetzes zu vergeben.
(3)
Purkersdorf und die MA 48 vereinbaren, die in Beilage 1 angeführten Abfälle zu übergeben und zu übernehmen.

Die zur Behandlung übergebenen Abfälle haben die in Beilage 2 angegebenen Übernahmekriterien einzuhalten.

Die Abfälle werden von Purkersdorf an den Übernahmestationen gemäß Beilage 3 angeliefert. Sollten die Übernahmestationen, an welche primär angeliefert wird, stillstehen, so teilt die MA 48 Purkersdorf rechtzeitig im Vorhinein die jeweils ersatzweise anzuliefernde Übernahmestation gemäß Beilage 3 mit.

Im Rahmen der Anlieferungen ist die Betriebsordnung der jeweiligen Übernahmestation einzuhalten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.

Nähere bzw zu den Beilagen abweichende Angaben über Art und Umfang der Abfallbehandlung erfordern eine gesonderte Abstimmung zwischen den Vertragsparteien; dies unter anderem unter Berücksichtigung der Mitgestaltungsrechte gemäß § 2.

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(4) Die MA 48 hat die Abfallbehandlung unter Beachtung aller gesetzlichen behördlichen Vorgaben durchzuführen. Insbesondere wird im Sinne des § 15 Abs. 5a lit. b AWG 2002 explizit die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung der jeweils übergebenen Abfälle beauftragt. Details dazu werden von den Vertragspartnern in Form des Lenkungsausschusses bestimmt.

§ 2 Mitgestaltungsrechte

(1)
Die MA 48 hat Aufzeichnungen über die Behandlung der gegenständlichen Abfälle zu führen und jeweils monatlich automatisationsunterstützt ermittelte Daten zu übermitteln. Bekanntzugeben sind alle die Behandlung der Abfälle betreffenden Umstände und alle Informationen, die zur Entscheidung für den Lenkungsausschuss erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Informationen, die zur Beurteilung der den Gesetzen und behördlichen Vorschriften entsprechenden Abfallbehandlung erforderlich sind. Purkersdorf ist berechtigt, in alle die Behandlung der gegenständlichen Abfälle betreffenden Unterlagen Einsicht zu nehmen und hievon Kopien anfertigen zu lassen. Bei vorangehender Ankündigung ist Purkersdorf berechtigt, die Abfallbehandlungsanlagen der MA 48 zu besichtigen und entsprechende Erkundigungen anzustellen. Purkersdorf ist berechtigt, sich hiezu Sachverständiger zu bedienen. Die MA 48 hat alle die Abfallbehandlung betreffenden Anfragen unverzüglich, vollständig und wahrheitskonform zu beantworten.
(2)
Zur Abwicklung der gegenständlichen Vereinbarung werden die Vertragsparteien einen Lenkungsausschuss gemäß Beilage 4 einsetzen. Der Lenkungsausschuss wird über alle die Abfallbehandlung betreffenden Angelegenheiten, wie insbesondere Details zur Anlieferungsmenge, Zeit, Übernahmeort und Qualität der Abfälle, verbindliche Festlegungen treffen. Der Lenkungsausschuss wird auch über Art der Abrechnung und die Höhe der jeweils zu zahlenden Kostenbeiträge insoweit Festlegungen treffen, als Änderungen zu dieser Vereinbarung erforderlich sind.
(3)
Der Lenkungsausschuss trifft die Entscheidungen einvernehmlich. Beschlussfassungen im Umlaufwege sind zulässig. Beschlüsse können nur in Anwesenheit aller Mitglieder bzw bei einer Beschlussfassung durch alle Mitglieder des Lenkungsausschusses getroffen werden.

§ 3 Kostenbeitrag

(1)
Die MA 48 und Purkersdorf vereinbaren, die angelieferten und übernommenen Abfälle gemäß den in Beilage 5 angeführten Kostenbeiträgen zu bewerten.
(2)
Der zu leistende Kostenbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des Kostenbeitrages gemäß Beilage 5 in EUR pro Tonne mit der übernommenen Abfallmenge in Tonnen. Es gelten die auf einer geeichten Brückenwaage der Übernahmestation ermittelten Wiegedaten.

Die MA 48 stellt Purkersdorf monatlich den zu leistenden Kostenbeitrag zuzüglich

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der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die in Rechnung gestellten Beträge sind der MA 48 innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung zu bezahlen.

(3)
Der Kostenbeitrag gemäß Beilage 5 ist mit Ausnahme der in Absatz 4 geregelten Anpassung infolge Änderung der entsorgungsspezifische Abgaben und/oder Änderung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Abfallbehandlungen ein Festpreis bis zum 31.12.2023. Danach wird der Kostenbeitrag gemäß Beilage 5 entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2010, herausgegeben von der Statistik Austria, jeweils zum Beginn eines Kalenderjahrs angepasst; sohin erstmals mit Wirkung für das Jahr 2024. Basis für die Kostenbeitragsanpassung ist die für Jänner 2012 bekanntgegebene Indexzahl. Die Kostenbeitragsanpassung erfolgt unter Vergleich dieses Basisindexwertes mit dem Indexwert, der für Oktober des jeweils vorangehenden Jahres (erstmals Oktober 2023) bekanntgegeben wird. Auf Vorschlag der MA 48 kann ein Kostenbeitrag vom Lenkungsausschuss bestimmt werden, der niedriger ist als der sich aus dieser Wertsicherung errechnete angepasste Kostenbeitrag. Sollte keine Festlegung des Lenkungsausschusses getroffen werden, gilt der Kostenbeitrag gemäß Beilage 5, der ab dem Jahr 2024 entsprechend diesem Absatz angepasst wird.
(4)
Unbeschadet Absatz 3 wird der Kostenbeitrag angepasst, sobald eine allgemeine entsorgungsspezifische Abgabe (zB AlSAG) geändert, aufgehoben oder neu eingeführt wird. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung des Kostenbeitrages ausschließlich um die Erhöhung oder Minderung der Abgabe pro Tonne Abfall. Darüber hinaus ist der Kostenbeitrag gemäß Beilage 5 anzupassen, sobald aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine geänderte Art der Abfallbehandlungen zwingend erforderlich wird.
(5)
Festgehalten wird, dass die Beträge gemäß Beilage 5 ausschließlich die Kosten für eine unterbrechungsfreie Zurverfügungstellung der Abfallbehandlungskapazitäten und deren Betrieb decken, also keinen Gewinnanteil beinhalten. Festgehalten wird, dass die Beträge gemäß Beilage 5 lediglich ein Kostenbeitrag zu der gemeinsamen Erfüllung der Aufgabe der Abfallbehandlung sind.

§ 4 Vertragsdauer

(1)
Das Übereinkommen tritt mit 1.1.2012 in Kraft.
(2)
Beide Vertragspartner verzichten auf die Aufkündigung der Vereinbarung aus ordentlichem Grund bis zum 31.12.2021, so dass die Vereinbarung frühestens zum 31.12.2023 aufgelöst werden kann. Die Vereinbarung kann ab dem 1.1.2022 jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) aufgekündigt werden. Eine nicht fristgerecht erfolgte Kündigung hat die Vertragsauflösung zum nächst möglichen Kündigungstermin zur Folge; es bedarf keiner neuerlichen Kündigung.
(3)
Jede Vertragspartei ist zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung aus wesentlichen/wichtigen Gründen berechtigt, die sie nicht zu vertreten hat. Als derartige wichtige Gründe gelten insbesondere, wenn

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(a)
sich private Personen an der MA 48 direkt oder indirekt beteiligen bzw die MA 48 derart umstrukturiert wird, dass an der MA 48 direkt oder indirekt Private beteiligt sind;
(b)
die MA 48 nicht mehr im Wesentlichen im öffentlichen Interesse gelegene Aufgaben (zB Aufgaben im Bereich der interkommunalen Kooperation, der Behandlung öffentlich rechtlich gesammelter Abfälle) erfüllt;
(c)
eine Vertragspartei mit der Zahlung von zumindest EUR 50.000,00 trotz schriftlicher Nachfristsetzung mehr als drei Monate in Verzug ist;
(d)
eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten trotz vorangehender schriftlicher Mahnung unter Nachfristsetzung verstößt.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1)
Die Vertragsparteien haften wechselseitig – sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht Gegenteiliges fordern – für leicht fahrlässig verursachte Schäden pro Schadensfall nur bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 100% des Jahreskostenbeitrags jener Einzelfraktion, im Zuge deren Abfallbehandlung der Schaden entstanden ist (maximale Haftungssumme pro Schadensfall: Kostenbeitrag für Einzelfraktion gemäß Beilage 5 inkl AlSAG-Beitrag, exkl gesetzlicher Umsatzsteuer, multipliziert mit Jahresmenge der entsprechenden Einzelfraktion gemäß Beilage 1). Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird wechselseitig zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen; diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz.
(2)
Die MA 48 verpflichtet sich, auch dem Landes-Rechnungshof Einsicht in ihre die Behandlung der Abfälle betreffenden Unterlagen, insbesondere Buchhaltungsunterlagen, zu gewähren und ihm alle geforderten Auskünfte zu erteilen, soweit dies mit dem Betrieb der Abfallbehandlungsanlagen für Purkersdorf im Zusammenhang steht.
(3)
Unbeschadet der gesetzlichen bzw behördlichen Berichtspflichten, wie insbesondere gegenüber den Organen der Vertragsparteien, Rechnungshof und Gerichten sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, Informationen über die gegenständliche interkommunale Kooperation und alle in diesem Zusammenhang getätigten Zahlungen zu veröffentlichen. Soweit eine Öffentlichkeitsarbeit notwendig ist, haben sich die Vertragsparteien hierüber und deren Inhalt vorab schriftlich zu informieren und zu koordinieren. Veröffentlichungen, welche nicht auf Initiative der Vertragsparteien erfolgen und nicht im Verantwortungsbereich der Vertragsparteien liegen, unterliegen nicht dieser Vereinbarung
(4)
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Allfällige Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich vor einem Schiedsgericht geltend zu machen. Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern. Jede Vertragspartei hat binnen 14 Tagen ab Verkündigung des Rechtsstreits einen Schiedsrichter zu nennen. Beide namhaft gemachten Schiedsrichter haben binnen 4 Wochen ab ihrer Bestellung den dritten Schiedsrichter gemeinsam festzulegen. Unterlässt ein Vertragspartner die Namhaftmachung eines Schiedsrichters bzw können sich die beiden namhaft gemach

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ten Schiedsrichter nicht auf einen dritten Schiedsrichter einigen, hat jenes Gericht, welches gemäß der österreichischen Zivilprozessordnung in der jeweils geltenden Fassung zuständig ist, den jeweiligen Schiedsrichter zu bestellen. Schiedssprache ist Deutsch. Schiedsort ist – sofern nicht einvernehmlich Gegenteiliges bestimmt wird – Wien. Das Schiedsverfahren wird unter Anwendung der österreichischen Zivilprozessordnung in der jeweils geltenden Fassung geführt. Die Verhandlungen erfolgen jeweils in nicht öffentlicher Sitzung im Beisein beider Parteien und ihrer Vertreter.

(5)
Die Vertragsparteien verzichten auf die Irrtumsanfechtung, Einwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage und/oder laesio enormis (§ 934 ABGB).
(6)
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder Teile hievon nichtig oder unwirksam sein, so führt dies zum Entfall dieser Bestimmung bzw der betroffenen Teile. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche rechtswirksam bzw gesetzeszulässig ist und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
(7)
Es bestehen keine Nebenabreden. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für alle nach dieser Vereinbarung zu erstattenden Mitteilungen, insbesondere für die Kündigung und Beschlussfassung durch den Lenkungsausschuss, wobei das Schriftformerfordernis durch eine schriftliche Protokollierung der Beschlüsse des Lenkungsausschusses gewahrt ist.
(8)
Folgende Beilagen bilden integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung: -Beilage 1 (Abfälle) -Beilage 2 (Übernahmekriterien) -Beilage 3 (Übernahmestationen) -Beilage 4 (Lenkungsausschuss) -Beilage 5 (Kostenbeitrag)
(9)
Diese Vereinbarung wird in zwei (2) Originalen ausgefertigt, wobei jede Partei ein Original erhält.
(10)
Die Parteien nehmen zu Kenntnis, dass der Lenkungsausschuss nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen autonome Entscheidungen treffen kann.

Wien/Purkersdorf

Für die Stadtgemeinde Purkersdorf

(Datum, Unterschrift) (Datum, Unterschrift)

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Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom xxxx . Für die Stadt Wien

DI Josef Thon, OSR Leiter der Magistratsabteilung 48 (Datum, Unterschrift)

Beilagen:

Beilage 1

Abfälle

Bezeichnung SN
(gem. ÖN 2100)
Hausmüll 91101
Sperrmüll 91401

Beilage 2

Übernahmekriterien

Übernahmekriterien Einheit Hausmüll Sperrmüll
Heizwert MJ/kg 7 -14
Wassergehalt Gew.-% < 45
Eisenanteil Gew.-% < 5
Nicht-Eisenanteil Gew.-% < 1
Glührückstand % < 35
Kantenlänge mm max. 400 x 400 x 400
Flammpunkt °C > 55
Chlor % < 1
Schwefel % < 1
Summe Fluor, Brom, Jod % < 0,1
Quecksilber mg/kg < 100
Cadmium mg/kg < 100
Summe Schwermetalle (Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kupfer, Nickel, Zinn, Zink) % < 1

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PCB und/oder PCT mg/kg < 50
allgemeine Anforderungen schüttfähig, nicht staubend, nicht radioaktiv, ausreagiert, nicht reaktiv gegenüber Wasser/Säuren/Laugen, ohne freie Flüssigphase, ohne biologisch gefährliche bzw. nachweislich desinfizierte Risikogruppen 1+2 gemäß Richtlinie der EU 2000/54/EG vom 18.9.2000
Anlieferform schüttfähig, lose, nicht in Ballen verpresst

Beilage 3 Übernahmestationen

Hausmüll:

MVA Flötzersteig

1160 Wien, Flötzersteig 12 Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr

Sperrmüll:

MVA Pfaffenau

1110 Wien, 11. Johann Petrak Gasse 7 Monat bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr

weitere Übernahmestationen

(bei Stillstand der oben angeführten Anlagen)

Hausmüll:

MVA Spittelau

1090 Wien, Spittelauer Lände 45 Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr

MVA Pfaffenau

1110 Wien, 11. Johann Petrak Gasse 7 Monat bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr

Abfall-Logistik-Zentrum -Pfaffenau (ab 2014) 1110 Wien, 11. Johann Petrak Gasse 7 Monat bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr

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Sperrmüll:

Abfall-Logistik-Zentrum -Pfaffenau (ab 2014) 1110 Wien, 11. Johann Petrak Gasse 7 Monat bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr

Beilage 4

Lenkungsausschuss

Mitglieder MA 48:

Reinhard Siebenhandl Rainer Kronberger

Mitglieder Purkersdorf:

BGM Mag. Karl SCHLÖGL Burkhard Humpel

Beilage 5

Kostenbeitrag

Abfälle Kostenbeitrag AlSAG Kostenbeitrag (exkl. AlSAG) (inkl. AlSAG)

[EUR/t] [EUR/t] [EUR/t] Hausmüll 110 8 118 Sperrmüll 110 8 118

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STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

GR0334 Weiterführung der Kleinkindergruppe PuKi

SACHVERHALT

Die Purkersdorfer Kleinkindergruppe PuKi hat ihren Betrieb mit 9. April 2012 aufgenommen. und betreut derzeit 10 Kinder. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung den Betrieb der Kleinkinderbetreuungsgruppe, Wienerstraße 2, vorerst bis zum 31. Juli 2012 beschlossen. Bei der Begehung durch die Bezirkshauptmannschaft am 18. April 2012 erhielt die Stadtgemeinde die Bewilligung zur Führung einer Tagesbetreuungseinrichtung für max. 15 Kinder im Alter von 1,5 bis 3 Jahren für einen unbefristeten Zeitraum.

Derzeit liegen 10 fixe Anmeldungen für September 2012 vor. Deshalb erscheint eine Weiterführung der Kleinkindergruppe sinnvoll. Weiters erfolgt eine Aussendung und Bewerbung der Kleinkindergruppe an die Eltern aller 1,5 bis 2,5jährigen Purkersdorfer Kinder. Positiver Nebeneffekt bei einer Weiterführung der Purkersdorfer Kleinkindergruppe ist, dass allen Kleinkindern von 2,5 bis 3 Jahren, denen kein Platz in einem Kindergarten der Stadtgemeinde angeboten werden kann, bis zur Aufnahme im Kindergarten weiterhin ein Betreuungsplatz angeboten werden könnte.

Die Öffnungszeiten ergeben sich entsprechend der angemeldeten Betreuungszeiten. Die Kleinkindergruppe wird weiterhin von der Kindergartenpädagogin, Frau Barbara Hlavka de Martin und der Betreuerin, Frau Vernessa Gundinger betreut. Das Beschäftigungsausmaß ergibt sich aus dem Betreuungsbedarf.

Die, im letzten Gemeinderat, beschlossenen Elternbeiträge werden nicht verändert. Zwischen den Eltern und der Stadtgemeinde Purkersdorf wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Betreffend die finanzielle Situation wäre bei der Führung durch eine gemeinnützige Organisation jedenfalls die Übernahme der Kosten des Standortes, sowie eine Ausfallshaftung bzw. die Bereitschaftserklärung eventuelle Mehrkosten nach jährlicher Überprüfung der

Geschäftsgebarung durch die Gemeinde, abzudecken.
Kostenaufstellung:
Ausgang
Geschätzte monatliche Betriebskosten
für die Räumlichkeiten Wienerstraße 2 zuzügl. MWSt 500,-
geschätzte Personalkosten:
30 Stunden dipl. Kindergartenpädagogin
25 Stunden Betreuerin ges. 3.210,--
Monatl. Ausgaben: inkl. Instandhaltungen, Energiekosten ca. 4.000,--
Eingang
dzt. Anmeldungen 10 Kinder (2 ganztags, 8 halbtags) Förderungen (Personalkostenzuschuss Land NÖ) ca. 1.650,-
(10 Kinder/Monat) ca. 365,--
Monatl. Einnahmen: (erhöhen sich, bei höherer Kinderzahl) ca. 2.015,-

ANTRAG

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung der Kleinkindergruppe PuKi, Wienerstraße 2 bis auf Widerruf und stellt die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung.

HH-Stelle: 1. Nachtragsvoranschlag 2012

Kostenrahmen von Sept. bis Dez. 2012: Geschätzte Einnahmen: € 9.000,00 Geschätzte Ausgaben: € 16.000,00

und Voranschlag 2013 Einnahmen: ca € 14.000,00 Ausgaben: ca. € 24.000,00

Voraussichtliche Kosten Betreuungsjahr 2012/13 Einnahmen: ca € 23.000,00 Ausgaben: ca. € 40.000,00

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Susanne BOLLAUF ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Matzka übernimmt den Vorsitz. GR Schmidl verlässt die Sitzung.

GR0335 Kindergartenspielplätze – zweckfremde Nutzung

SACHVERHALT

§ 15 Abs. 1 NÖ Kindergartengesetz 2006 regelt den zweckfremden Gebrauch von Kindergärten wie folgt: „Mit der Bewilligung der Inbetriebnahme gelten die erforderlichen Räume, Gebäude, und sonstigen Liegenschaften als zur ausschließlichen Verwendung für Zwecke des Kindergartens gewidmet“. Im Abs. 2 heißt es: "Die Verwendung von Gebäuden und Liegenschaften eines Kindergartens während der Kindergartenöffnungszeiten für andere Zwecke, von Katastrophenfällen abgesehen, bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Jedenfalls ist auf das allgemeine Rauchverbot in Kindergärten zu achten und sind die Räume gereinigt zu übergeben." Der Abs. 3 regelt: "Die Landesregierung hat die Bewilligung zu versagen, wenn durch die angestrebte Verwendung die ordnungsgemäße Führung des Kindergartens gefährdet wäre."

Daraus ergibt sich zusammenfassend, dass der Kindergartenerhalter außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens den Kindergarten grundsätzlich auch für andere Zwecke nutzen darf (auch ohne Zustimmung durch die Landesregierung). Selbstverständlich gilt auch für den Kindergartenerhalter, dass die ordnungsgemäße Führung des Kindergartens nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden darf. Für die Fremdnutzung von Kindergärten und deren Liegenschaften außerhalb der Öffnungszeiten liegt es also im Ermessen des Kindergartenerhalters, im Fall der Landeskindergärten I – III Purkersdorf, der Stadtgemeinde Purkersdorf, eine solche Bewilligung zu erteilen oder nicht.

Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für Entscheidungsträger als oberste Priorität zu beurteilen, ob durch eine Öffnung kindergärtnerlicher Anlagen für zweckfremde Nutzung die ordnungsgemäße Führung eines Kindergarten gewährleistet ist, und zwar im vollen Umfang. Selbst eine geringfügige Einschränkung wäre aus dem Buchstaben des Gesetzes heraus ein Versagungsgrund. Weiters haben die entscheidungsbefugten Organe darüber zu befinden, ob eine eventuelle Öffnung außerhalb der Betriebszeiten von Kindergärten den Grundsätzen der öffentlichen Wirtschaft, nämlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, entspricht.

Neben formalen Voraussetzungen für eine Öffnung, sind materielle Voraussetzungen, Gegebenheiten und Erfahrungen abzuwägen:

  • wer öffnet und schließt die Anlage? – welches und wieviel Personal ist dafür notwendig? wer trägt die Kosten dafür?
  • wer kontrolliert die Anlage, ob sie in einem betriebssicheren Zustand zurückgestellt wird?
  • welche Privatrechte werden durch eine Öffnung verletzt? – im Fall des Kindergarten III beispielsweise gibt es Verträge, die den Anrainern einen Kindergartenbetrieb und keinen öffentlichen Spielplatz zusichern!; hier müssten die Einverständniserklärungen aller betroffenen eingeholt werden. Eine einzige fehlende Zustimmung bringt die Absicht zu Fall, es sei denn, die Stadt (oder jemand anderer) übernimmt das daraus eventuell resultierende Risiko (Unterlassungsklagen, Wertminderungsklagen, Rückgabe des Objektes usw.)
  • wer haftet für Schäden an der Anlage? und können solche überhaupt vor dem täglichen Kindergartenbeginn repariert werden?
  • wer darf nutzen? – nur Familien mit Kindern in einem gewissen Alter? Wie wird selektiert, wer kontrolliert das?
  • gibt es Aufsichtspersonal? falls ja, wer trägt die Lohnkosten?
  • Theama Vandalismusschäden: derartige Schäden an öffentlichen Spielplätzen sind enorm, führen zu teilweise Außerbetriebsetzungen von Spielgeräten; ziehen einen hohen Wiederherstellungs-und Wiederbeschaffungsaufwand nach sich, ebenso einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand.
  • eine Öffnung führt zu einer wesentlich stärkeren Abnutzung der vorhandenen Einrichtungen, der Reparaturaufwand wird steigen, wie sich aus der Praxis zeigt.

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Susanne BOLLAUF ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

Aus den bisherigen Erfahrungen mit öffentlichen Kinderspielplätzen kann objektiv betrachtet nichtgewährleistet werden, dass eine Öffnung der Kindergartenspielplätze in Purkersdorf nicht zu einer Beeinträchtigung einer dem Gesetz entsprechenden Führung der Kindergärten führt. Selbst wenn alle offenen Fragen hinsichtlich eines reibungslosen Ablaufes geklärt wären, müssten sich die Entscheidungsträger die Frage stellen, ob die Öffnung der Kindergartenspielplätze nicht die Grundsätze der Öffentlichen Verwaltung verletzt.

Allgemeine Anmerkung zur Verpflichtung der Errichtung öffentlicher Spielplätze:

Nach § 5 NÖ Spielplatzgesetz 2002 hat jede Gemeinde für je 5.000 Einwohner für die Errichtung eines mindestens 1.000m² großen öffentlichen Spielplatzes zu sorgen. Die Stadt Purkersdorf hätte demnach öffentliche Spielplätze im Ausmaß von 2.000 m² zu errichten. Dieses Erfordernis hat die Stadtgemeinde erfüllt und stehen in Purkersdorf öffentliche Spielplatzflächen im mehrfachen Ausmaß des gesetzlichen Erfordernisses zur Verfügung.

ANTRAG

Der Gemeinderat stellt fest, dass in Purkersdorf eine Mindestanzahl der Norm des NÖ Spielplatzgesetzes entsprechende Fläche an öffentlichen Kinderspielplätzen im Gemeindegebiet zur Verfügung steht. Eine Veranlassung, Kindergartenspielplätze nach Kindergartenschluss öffentlich zu machen, sieht der Gemeinderat nicht und verweist in diesem Zusammenhang auf § 15 NÖ Kindergartengesetz, wonach durch eine Öffnung kindergärtnerlicher Anlagen für zweckfremde Nutzung die ordnungsgemäße Führung eines Kindergartens uneingeschränkt gewährleistet bleiben muss. Diesen Passus zu erfüllen sieht sich der Gemeinderat ohne Einsatz zusätzlicher Organe außer Stande zu gewährleisten, vom wirtschaftlichen Aspekt einer Öffnung ganz abgesehen. Die Aufwendungen für eine Öffnung der Kindergartenspielplätze nach Kindergartenbetriebsschluss stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen und können daher weder als wirtschaftlich noch als zweckmäßig noch als sparsam eingestuft werden.

Zu diesem Antrag sprachen:

Bollauf, Aicher, Cambruzzi, Mayer

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25 Dagegen: 4 (Aicher, Franek, Maringer, Cambruzzi)

GR 335a Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne Purkersdorfer Liste – Manfred Cambruzzi

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 26.06.2012

Dringlichkeitsantrag der Liste Baum & Grüne zur Gemeinderatssitzung vom 26.06.2012

betr.: Kinderspielplatz in der Reihenhausanlage Wintergasse 48

I. Zur Dringlichkeit:

Seit der Fertigstellung der Reihenhausanlage in der Wintergasse 48 ist dort kein Kinderspielplatz errichtet worden. Das bedeutet, dass die Kinder, die in dieser Wohnhausanlage leben, nicht die Möglichkeit haben, gemeinsam einen Spielplatz zu benützen. Auch ist in der Umgebung kein öffentlicher Kinderspielplatz vorhanden.

Um bereits für die bevorstehende warme Jahreszeit den Kindern diesen Freiraum zu schaffen, ist Dringlichkeit gegeben.

Lt. Beilage, Schreiben Reinhart Handl, NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten, K5, vom 3. Mai 2012, ergibt sich, dass der Kindergartenerhalter (die Gemeinde) außerhalbder Öffnungszeiten des Kindergartens den Kindergarten auch für andere Zwecke nutzen darf (ohne Zustimmung durch die Landesregierung). Selbstverständlich gilt auch für den Kindergartenerhalter, dass die ordnungsgemäße Führung des Kindergartens nicht gefährdet werden darf. Es liegt nun im Entscheidungsbereich des Kindergartenerhalters.

II. Zum Antrag:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf möge beschließen,

  1. dass als Übergangslösung bis zu einer Neuerrichtung eines eigenen Kinderspielplatzes die Kinder der Wohn-Reihenhausanlage den Kinderspielplatz des KindergartensWintergasse 46 außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens (abends, am Wochenende, in den Ferien) benützen können.
  2. dass ehestbaldig ein öffentlicher oder nichtöffentlicher Kinderspielplatz für dieBedürfnisse der BewohnerInnen Wintergasse 48, entsprechend dem NÖ Spielplatzgesetz 2002, errichtet wird.

Purkersdorf, am 25.Juni 2012

Abstimmungergebnis:

Dafür: 5 Enthalten: 1 (Matzka) Dagegen: 24 (Bollauf, Brunner, Franke, Jaksch, Keitel, Köckeis, Mandl, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

Von: Handl Reinhart, (K4_5) [reinhart.handl@noel.gv.at]Gesendet: Donnerstag, 03. Mai 2012 11:58An: sabine.aicher@listebaum-gruene.atBetreff: WG: Anfrage wegen Nutzung eines Kinderspielplatzes

Anlagen: Wohnhausanlage Wintergasse 48 Kindergarten.jpg

Sehr geehrte Frau Gemeinderat Aicher!

Ihre Anfrage zum NÖ Kindergartengesetz wurde an mich zur Beantwortungweitergeleitet:

Der § 15 des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 5060-2, normiert im Abs.

1: "Mit der Bewilligung der Inbetriebnahme gelten die erforderlichen Räume, Gebäude, und sonstigen Liegenschaften als zur ausschließlichen Verwendungfür Zwecke des Kindergartens gewidmet."

Im Abs. 2 heißt es: "Die Verwendung von Gebäuden und Liegenschaften einesKindergartens während der Kindergartenöffnungszeiten für andere Zwecke, von Katastrophenfällen abgesehen, bedarf der Bewilligung der Landesregierung.Jedenfalls ist auf das allgemeine Rauchverbot in Kindergärten zu achten undsind die Räume gereinigt zu übergeben."

Der Abs. 3 regelt: "Die Landesregierung hat die Bewilligung zu versagen, wenn durch die angestrebte Verwendung die ordnungsgemäße Führung desKindergartens gefährdet wäre."

Zusammenfassend ergibt sich, dass der Kindergartenerhalter (die Gemeinde)außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens den Kindergarten auch für andere Zwecke nutzen darf (ohne Zustimmung durch die Landesregierung).Selbstverständlich gilt auch für den Kindergartenerhalter, dass dieordnungsgemäße Führung des Kindergartens nicht gefährdet werden darf. Es liegt nun im Entscheidungsbereich des Kindergartenerhalters.

Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben und stehe fürRückfragen zum NÖ Kindergartengesetz gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß NÖ LandesregierungIm AuftrageReinhart Handl Abteilung Kindergärten, K53109 St. Pölten, "Tor zum Landhaus",Wienerstraße 54, 3. Stock, Zimmer 329Tel.: 02742/9005/13271, FAX: 02742/9005/13595mailto:reinhart.handl@noel.gv.at

www.noe.gv.at/kindergarten

Von: Einwögerer Sandra (K4_5) Im Auftrag von #K5Gesendet: Donnerstag, 03. Mai 2012 09:09An: Handl Reinhart, (K4_5)Betreff: WG: Anfrage wegen Nutzung eines Kinderspielplatzes

Von: Bina Aicher Liste Baum [mailto:sabine.aicher@listebaum-gruene.at] Gesendet: Mittwoch, 18. April 2012 12:50An: #K5 Betreff: Anfrage wegen Nutzung eines Kinderspielplatzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Gemeinderätin in 3002 Purkersdorf, Bezirk Wien-Umgebung.

Folgende Problematik stellt sich für mich gerade und ich ersuche um Auskunft.

In Purkersdorf wurde eine Reihenhausanlage mit 24 Häusern errichtet. Jedochkein Kinderspielplatz.

Es handelt sich um eine neue Reihenhausanlage, die von vielen Jungfamilienbewohnt wird.

Diese Wohnhausanlage ist durch einen Zaun begrenzt und nur über Gegensprechanlage zu betreten.

Auch in der vorgeschriebenen (NÖ Spielplatzgesetz 2002) Entfernung befindetsich kein öffentlicher Spielplatz.

Die Reihenhausanlage grenzt direkt an einen Landeskindergarten.

Dieser Kindergarten ist naturgemäß abends und an den Wochenenden geschlossen.

Meine Frage lautet jetzt: Wäre es möglich, das Freigelände des Kindergartens in Zeiten des Nicht-Betriebes von den Kindern der Wohnhausanlage zu nützen?

Selbstverständlich nicht als „Öffentlicher Spielplatz“ sonders verbunden durch eine Tür zwischen Reihenhausanlage und Kindergartenspielplatz.

Eine weitere Möglichkeit würde auch die Aushändigung eines Schlüssels sein.Es sollen nur die Kinder der Reihenhausanlage diesen Spielplatz nützen können.

Die Räume des Kindergartens werden auch jetzt schon für gewerbliche Nutzungvermietet.

Bitte sollte ich eine relevante Frage vergessen haben zu stellen, wäre ichsehr froh, wenn Sie mir etwaige Informationen hinzufügen würden.

Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar und bedanke michbereits im Voraus für Ihre Hilfestellung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Aicher

Fraktionsvorsitzende der Liste Baum & Grüne

3002 Purkersdorf

Bahnhofstraße 24

0676 46 155 10

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Harald WOLKERSTORFER ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR Schmidl nimmt wieder an der Sitzung teil.

GR0336 Infoterminal am Hauptplatz

Sachverhalt

Die Fa. Grosz&Grosz Stadt-und Gemeindeausstellungs GmbH bietet Gemeinden kostenfrei Infoterminals an. Finanziert werden solche Projekte über entgeltliche Einschaltungen. Der Vorsitzende legt dem Ausschuss einen Prospekt vor. Die Mitwirkung der Stadt an diesem Projekt besteht darin a) einen geeigneten Standort vorzuschlagen und b) den für das Computerterminal notwendigen Strom (220 V) und Datenanschlüsse samt der daraus resultierenden laufenden Kosten zur Verfügung zu stellen. Solche Terminals sind bereits in vielen Städten installiert und funktionieren problemlos. Herr Humpel hat beispielsweise die beiden in Wr. Neustadt aufgestellten Terminals besichtigt und auch ausprobiert und könnte sich eine solche Einrichtung auch sehr gut für Purkersdorf vorstellen. Das Design der Startseite kann individuell auf die Bedürfnisse der Stadt abgestimmt werden. Buttons und Inhalte, die direkt über die Startseite anwählbar sein sollen, können von der Stadt definiert und auch jederzeit aktualisiert und geändert werden. Die gesamte grafische Oberfläche kann in bis zu 20 Sprachen abgerufen werden. Die Terminalstartseite bietet ein einfaches Interface, um auf beherbergenede Betriebe zugreifen und auch gleich abrufen zu können, ob Zimmer verfügbar sind. Die Verfügbarkeitsdaten können vom Beherberger selbst per Username und Passwort eingepflegt werden. Die Integration bestehender Systeme ist möglich. Es können beliebige Web-Sites abrufbar gemacht werden und dadurch bestehende Inhalte (Serviceinfos, Gemeindehomepage, Tourismusverband … ) in die Terminalstartseite integriert werden. Darüber hinaus können per RSS beispielsweise Schlagzeilen von Tageszeitungen, Websites der Gemeinde und sonstigen Anbietern touchscreenfreundlich am Terminal abrufbar gemacht werden. Newstickes sind mit dieser Technik ebenfalls möglich. Die Terminals sind ausgestattet mit 17“ Infrarot Touchscreen Technologie, Anti-Reflektion beschichtetem Glas (Betätigung durch bloßen Finger oder Handschuhe), sehr widerstandsfähige Glasoberfläche (vandalensicher), funktioniert auch bei nasser oder verschmutzter Oberfläche. Über die integrierte Webcam können Fotomails und kurze Vieosequenzen versandt werden. Technische Voraussetzungen sind, wie bereits erwähnt, eine 220V-Stromversorgung und eine unterbrechungsfreie Datenleitung (24 Stunden online), was im Hauptplatzbereich Purkersdorf kein Problem ist.

ANTRAG

Die Stadtgemeinde ist an der Installierung eines Infoterminals am Purkersdorfer Hauptplatz durch die Grosz&Grosz interessiert und erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung zur Benützung des für den Betrieb notwendigen Grundes am Purkersdorfer Hauptplatz. Der Standort ist im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung festzulegen. Die Stadtgemeinde übernimmt die Kosten für die Herstellung der Stromversorgung und der notwendigen Datenleitung -diese ist in den UPC-Versorgungsumfang der Stadt einzubinden, sowie deren laufenden Kosten; die Beauftragung der Herstellungskosten obliegt nach erfolgter Anbotseinholung dem Stadtrat.

Jährliche Kosten ca. 200 Euro Kostenstelle: Gewerbebudget

Zu diesem Antrag sprachen:

Wolkerstorfer, Cambruzzi, Franek, Aicher

Abstimmungsergebnis: Dafür: 24

Dagegen: 3 (Aicher, Franek, Cambruzzi) Enthalten: 3 (Schmidl, Röhrich, Maringer)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Elisabeth MAYER ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0337-Familienwandertag SACHVERHALT

Der 1. Familienwandertag im Sept. 2011 wurde sehr gut angenommen. Als besonderes Angebot für Menschen aller Generationen soll dieser Wandertag auch heuer im Herbst, und zwar am Samstag,

15. Sept. 2012, um 10.30 Uhr, stattfinden. Wandern ist die beste Gesundheitsvorsorge für Jung und Alt. Mit dieser Wanderung sollen Familien und auch neu zugezogene PurkersdorferInnen auf die wunderschönen Wanderwege in unserer Gemeinde aufmerksam gemacht werden.

Erlebnisse, Abenteuer und Wettbewerb sind die wichtigsten Faktoren für eine gelungene Wanderung mit Kindern, die damit motiviert werden sich auf den Weg zu machen. Die Wanderung beginnt beim Jakobusplatz und führt auf dem Rundweg „Süßfeld“ (lt. Troppberg-Folder Nr. 2) über die Hochramalpe bis zur Feihlerhöhe. Gehzeit ca. 2,5 Stunden. Wegstrecke ca. 7 km. Eine ausgebildete Waldpädagogin der Österreichischen Bundesforste wird vom Land NÖ, Biosphärenpark Wienerwald gesponsert und begleitet die Wanderer. An Hand von Erlebnisstationen und speziellen Angeboten wird den TeilnehmerInnen die Flora und Fauna des Wienerwaldes näher gebracht. Auf der Hochramalpe gibt es eine Pause und je nach Interesse die Möglichkeit beim Drachen steigen und/oder bei Wettspielen mitzumachen. Beim Ziel „Feihlerhöhe“ hat sich der Verein ARTplus angeboten unter dem Motto „Ich male mein Purkersdorf“ einen Malwettbewerb zu veranstalten. Erwachsene und Kinder haben die Möglichkeit einer neuen Sicht auf unsere Stadt und lernen die Streuobstwiese auf der Feihlerhöhe kennen. Ein Imker hat seine Bienenstöcke auf der Feihlerhöhe aufgestellt. Interessierte können sich über die Entstehung des Honigs informieren – es wird Honigbrote als Kostproben geben. Mit Äpfeln vom Bauernmarkt, Getränken und Müsliriegel (gesponsert von GR Leopold Zöchinger) werden die TeilnehmerInnen verköstigt.

Herzlichen Dank an Gerhard Stoschka für die fachlichen Anregungen und Ideen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Wanderkarten und div. Infomaterialien in Absprache mit dem Biosphärenpark und dem Wienerwaldtourismus aufgelegt und/oder verteilt. Kostenaufstellung: Einschaltung ins Amtsblatt (ca. 400,--Euro), Plakate in A1 und A3 inkl. Plakatsystem (ca. 300,--Euro), Bewirtung (ca. 100,--Euro) und Malmaterialien (ca. 100,--Euro).

ANTRAG

Der Gemeinderat genehmigt die Durchführung des Familienwandertags am 15. Sept. 2012, ab 10.30 Uhr wie im Sachverhalt dargestellt und genehmigt die Kosten in der Höhe von max. 1.000,--Euro. Um Förderung wird angesucht.

Kostenrahmen: € 1.000,--inkl. MWSt. Haushaltsstelle: 5/259000-757730

Z u diesem Antrag sprachen:

Mayer, Schmidl, Cambruzzi, Bollauf, Schlögl, Wolkerstorfer, Traurig, Urban, Orthofer, Jaksch, Franek

Zusatzantrag Schmidl:

Für die zukünftigen Familienwandertage ist es verpflichtend, dass sich die beiden Ausschüsse (Familie und Bildung) über den Termin absprechen müssen.

Geschäftsordnungsantrag Aicher :

Antrag auf Schluss der Debatte

Gegenantrag Cambruzzi:

Zusammenlegung der Veranstaltungen auf 22.9.

Zusatzantrag Bollauf:

Gemeinsame Aktion von Familien-und Bildungsausschuss.

Gegenantrag Traurig:

Der Familienwandertag soll mit diesem Programm im Frühjahr 2013 stattfinden.

Mayer zieht den gesamten Tagesordnungspunkt zurück.

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT STR Elisabeth MAYER ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0338-Bericht aus dem Bildungsausschuss

Purkersdorfer Musikschule

Die Musikschule hat im Schuljahr 2011/2012 folgende Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt:

14. Dez. 2011, 19.00 Uhr, Weihnachtskonzert / Stadtsaal Purkersdorf

24. April 2012, 9.00-17.00 Uhr, Musikschule Live! – Tag der offenen Tür / Stadtsaal

5. Mai 2012, 19.00 Uhr, Kirchenkonzert / Röm. Kath. Stadtpfarrkirche St. Jakob

11. Mai 2012, 19.00 Uhr, Spuren des Islam / Festsaal BG/BRG

3. Juni 2012, 17.00 Uhr, Pop Open Air / BG/BRG

18. Juni 2012, 19.00 Uhr, Prima la Musica Konzert / Stadtsaal Purkersdorf

Die Veranstaltungen waren sehr gut besucht und haben auf anschauliche Weise das hohe musikalische Niveau der Musikschule dokumentiert. Die beantragten Förderungen für „Spuren des Islam“ werden aller Voraussicht nach in der erwarteten Höhe eingehen. Herzlichen Dank an den Musikschulleiter Lorenz Huber und sein Team für die Organisation und Umsetzung dieser Events und für die Bemühungen entsprechende Förderungen zu lukrieren. Darüber hinaus haben verschiedenste Ensembles der Musikschule bei div. Ehrungen und Veranstaltungen der Stadtgemeinde für die musikalische Umrahmung gesorgt.

Herr Lorenz Huber wird auf eigenen Wunsch mit Ende Aug. 2012 seine Tätigkeit als Leiter der Musikschule beenden. Der Gemeinderat dankt Herrn Lorenz Huber sehr herzlich für sein besonderes Engagement, seinen wertschätzenden Führungsstil und seine beeindruckende Leitertätigkeit in den letzten Jahren.

NÖ Elternschule

Mit Modul 2 und 3 wurden im letzten Halbjahr 6 Vorträge im Rahmen der NÖ Elternschule in Purkersdorf erfolgreich durchgeführt. Mehr als 60 Personen haben daran teilgenommen. Im Herbst 2012 werden 3 Vorträge – Modul 2, für Eltern mit Kindern von 3 – 6 Jahre – stattfinden.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT STR Albrecht OPPITZ ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0339 Jugendcafé-Jugendtreff Purkersdorf

SACHVERHALT

Vertreter/innen aller Gemeinderatsfraktionen haben über mehrere Monate hinweg in der dafür gegründeten „Arbeitsgruppe Jugend“ intensiv beraten, sich mit Jugendlichen ausgetauscht und sind zum Schluss gekommen, dass es in Purkersdorf keine freien Räumlichkeiten für Jugendliche gibt. Deshalb haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe in Purkersdorf umgesehen um geeignete Räumlichkeiten für einen Jugend- treff zu finden. Mehrere Varianten wurden geprüft und am Ende haben die Vorteile des AHS-Provisoriums den Ausschlag gegeben. Ziel war es, dass der Jugendtreff möglichst rasch eröffnet werden sollte. Dies war nur bei dem Provisorium möglich, da die notwendigen Adaptionen leicht durchzuführen sind. Bis zum Herbst diesen Jahres soll der Jugendtreff gemeinsam mit interessierten Jugendlichen eingerichtet und ge-staltet werden. Viele Ressourcen dafür werden vom bereist geschlossenen Jugend-und Kulturzentrum Agathon zur Verfügung gestellt. Als Setreiber konnte der mittlerweile völlig umstrukturierte Verein Agathon gewonnen werden. Der neue Vorstand wurde paritätisch (gleichberechtigte Parteien) gewählt und besteht aus Obfrau Marga Schmidl, Obfraustellvertreterin Nina Holztrattner (beide diplomierte Sozialarbeiterinnen), Albrecht Oppitz und Monika Traurig. Es wird neue Mitarbeiterlnnen, zwei Frauen, zwei Männerund eine Leitung (m/w), geben. Das Cafe für die Jugendlichen soll ab Herbst jeden Donnerstag, Freitag und Samstag geöffnet sein; besonders wichtig scheint die offene Jugendarbeit, bei der die Sozialarbeiterinnen die Jugendlichen bei ihren öffentlichen Treffpunkten aufsuchen und ihre Anliegen vor Ort besprechen.Neben dem Jugendcafe wird es in angrenzenden Räumen auch eine Jugendservicestelle geben, wo Ju-gendliche für alle Lebenslagen Beratung, Hilfe und Informationen erhalten. Dieser Jugendtreff soll auch als Partyraum genützt und gemietet werden können und wird mit einer Musik-und Lichtanlage ausgestattet sein. Dank der Mithilfe von BGM Mag. Schlögl, GR Schmidl, Fr. N. Holztrattner, GR Traurig, Fr. K. Eitel, STR Seda, GR Cambruzzi, GR Aicher, GR Zöchinger, STR Bollauf und vielen mehr steht dieses Projekt auf starken Beinen. Es gibt ein neues Konzept und für dieses Konzept gibt es von Seiten des Landes finanzielle Unterstützung, damit diese wertvolle Arbeit für unsere Jugendlichen geleistet werden kann. ln den Vorgesprächen hat auch die Stadtgemeinde eine finanzielle Unterstützung signalisiert.

ANTRAG

Die Stadtgemeinde unterstützt den Verein Jugendzentrum im Jahr 2012 mit einer nicht rückzahlbaren Beihilfe in Höhe von € 40.000,00. Die Zuwendung ist zweckgebunden einerseits für Umzug und Adaption des neuen Vereinslokales in der Wiener Straße (AHS-Provisorium II) und zur Abdeckunq nicht gedeckten Aufwand der entstehenden Personalkosten der Jugendbetreuerinnen und Sozialarbeiter/innen. Bedeckung: 5/061010-757001 1. Nachtragsvoranschlag 2012

Zu diesem Antrag sprachen:

Oppitz, Schmidl

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT STR Albrecht OPPITZ ZUR SITZUNG AM 26. JUNI 2012

GR0340 Bericht aus dem Jugendausschuss

SACHVERHALT

Verbesserungen Sportanlage Speichberg

Die erweitere Beachvolleyballanlage am Sportplatz Speichberg wird sehr gut angenommen. An sonnigen Nachmittagen treffen sich täglich bis zu 40 Beachvolleyballerlnnen und verbringen ihre Freizeit mit Beach- volleyball spielen. Vor allem wird die Anlage auch von jungen Mädchen genützt. Dass die Nachfrage so groß ist, sieht man auch in der Unterstufe der AHS-Purkersdorf, wo es mehr als 140 Schülerinnen und Schüler gibt, die sich besonders für Volleyball interessieren, und diesen Sport auch Wettkampfmäßig be-treiben wollen. Deshalb sollten die Rahmenbedingungen rund um die Anlage stimmen. Der Stadtrat hat der Beauftragung folgender Maßnahmen mit einem Kostenrahmen von max. € 2.000 zugestimmt:

1) Ballfangnetze für den neuen Beachvolleyballplatz

An den beiden Stirnseiten des neuen Platzes sollen auf vielseitigen Wunsch der Sportlerinnen und Sportler Ballfangnetze montiert werden.

2) Schutzvorrichtungen und Zubehör für „alten“ Beachvolleyballplatz

Stangenschutzpolster 2 Stück à € 180,00 1 Sandschieber à € 120,00 1 Paar Antennen à € 60,00

Freiluftdusche für Beachplätze

Es besteht der dringende Wunsch der Sportlerinnen und Sportler, sich den Sand bereits im Freien abzuwaschen zu können. Dadurch werden die Kabinen weniger verschmutzt und eine Abkühlung im Sommer ist möglich. Der Stadtrat hat die Umsetzung genehmigt. Eine Begehung und Absprache für eine technische Umsetzbarkeil wurde bereits durchgeführt.

Waldsportpfad

Der Naturpark hat die Um-und Neugestaltung des Purkersdorfer-Waldsportpfades in einen Projektantrag aufgenommen und wird diesen auf der kommenden Vorstandssitzung absegnen lassen. Dann wird das Projekt beim Land NO eingereicht. Es ist geplant, dass der neue Waldsportpfad aus vier bis sechs Stationen besteht die sowohl Naturschutzgedanken als auch sportliche Anregungen bieten sollen. An der genauen Projektbeschreibung wird noch gearbeitet. Der Ausschuss wird laufend bis zur Fertigstellung der Planungsunterlagen über das Projekt informiert.

Badfest

Als Angebot in den Sommerferien für Junge und Junggebliebene soll im Purkersdorfer Wienerwaldbad ein Badfest stattfinden. Der geplante Termin ist der 11. 08. 2012. Das Veranstaltungskonzept wird Großteils vom Vorjahr übernommen. Bereits in der Vorplanung ist ein Termin für Schlechtwetter, 14. 08. 2012, bestimmt worden. Veranstalter ist die Stadtgemeinde Purkersdorf. Herr STR Oppitz, dafür verantwortlich. Der Stadtrat hat für das Badfest 2012 einen Kostenrahmen in der Höhe von 3.000,00 genehmigt Auf die Sicherheit durch verstärkte Security ist besonders Augenmerk zu legen. Eventuell können die Kosten, durch weiteres Sponsoring reduziert werden und geringer gehalten werden.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Umwelt-Energie-Verkehr zur Sitzung am 26.06.2012

GR0341 Radabstellanlage Fürstenberggasse -STR Christiane MARINGER

Sachverhalt

Die neuen versperrbaren Radabstellanlagen in der Fürstenberggasse werden gegen ein Nutzungsentgelt von € 120,-/Jahr zur Benützung freigegeben. Die Schlüsselvergabe erfolgt durch das Bauamt, pro Schlüssel wird eine Kaution von € 50,-eingehoben. In die Benützungsbedingungen ist aufzunehmen, dass die Gemeinde bei Einbruch, Sachbeschädigung und elementaren Ereignissen jeglicher Art keine Haftung übernimmt.

Antrag

Der Gemeinderat beschließt die Benützungsbedingungen laut Sachverhalt.

Zuständigkeit: Umweltkoordination / Bauverwaltung Bedeckung: 2/612000+824000

Dazu sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Umwelt-Energie-Verkehr zur Sitzung am 26.06.2012

GR0342 KEM Wienerwald – STR Christiane MARINGER

Bericht

Der öffentliche Arbeitskreis in Purkersdorf hat stattgefunden, das Protokoll ist an die Mitglieder des Umweltausschusses weitergeleitet worden. Die Redaktionsarbeit am Umsetzungskonzept hat begonnen, für Purkersdorf arbeiten STR Maringer, UGR Jaksch und UGR Zöchinger mit. Die Protokolle werden an den Ausschuss und an alle die bereits bisher im KEM WW aktiv waren weitergeleitet. Die nächsten gemeinsamen, öffentlichen Aktionen sind die Umweltmesse, 21.9. in Purkersdorf und der Radlrekordtag, 22.9. in Mauerbach. Für beide Tage sind die KollegInnen zur Mitarbeit aufgerufen. Details siehe im beiliegenden Protokoll (Protokoll_AG_Umweltmesse_2012-05-31.doc). Im Amtsblatt wird Platz für die Bewerbung reserviert.

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Dazu sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Projekt: Klima-und Enerigemodellregion Wienerwald Thema: Umweltmesse in Purkersdorf -Radlrekordtag in Mauerbach Ort: Trauungssaal der Stadtgemeinde Purkersdorf Datum/Uhrzeit: 31.5.2012; 18:00 bis 19:00 Uhr

Name Funktion Email
Christine Maringer Stadträtin Purkersdorf maringer@reizwort.at
Walter Jaksch Umweltemeinderat Purkersdorf Jawa1@aon.at
Bernhard Haas Umweltgemeinderat Gablitz Bernhard.haas@noe.gv.at
Helge Ebner G21 Mauerbach Helge.ebner@tplus.at; helge.ebner@gmx.at
Tilman Brandl Umweltgemeinderat Mauerbach Tbrandl2@chello.at
Florian Tatzber AEE NÖ Wien tatzber@aee.or.at
Besprechungspunkte WER
1 Termin der Umweltmesse ist für 21.9. fixiert (ca. 10.00 -18.00 Uhr). Der Stadtsaal wurde reserviert.
2 Bewerbung: Ab Anfang August, sollen von allen massiv Presseaussendungen zur Umweltmesse gemacht werden Von 17.-21.9 wurden in Purkersdorf Plakat-Werbeflächen reserviert. (50-55 €) Auf den Plakaten wird die Umweltmesse gemeinsam mit dem Radlrekordtag in Mauerbach beworben Alle
3 Die Umweltmesse ist eine KEM Veranstaltung der drei Gemeinden Purkersdorf Gablitz und Mauerbach. Die Kosten für Plakatdruck, Werbeflächen und Stadtsaalmiete werden von KEM übernommen. (geschätzt max. 500-1.000 €)
4 Ausstellende Betriebe: Walter Jaksch hat schon eine Reihe von Betrieben kontaktiert. Alle sind aufgefordert mögliche (regionale Betriebe) selbst einzuladen und/oder Kontakte an Walter Jaksch weiterzuleiten. Die Betriebe sollen sich mit den Themen Energie(sparen), Natur, Ernährung, (E-)Mobilität auseinandersetzen. Ziel ist es auch, dass Kontakt mit regionalen Betrieben aufgebaut wird und auch den Betrieben die Möglichkeit zu geben, sich besser untereinander zu vernetzen Alle
5 „Werbemöglichkeiten“ für Betriebe. Betriebe sollen die Möglichkeit haben sich auch in unterschiedlichen Medien zu präsentieren (N1-TV, Homepages wie Klimaschutz Purkersdorf, KEM) Mit N1-TV wird Kontakt aufgenommen Tatzber
6 Vorträge: Es sollen spannende und Interessante Vorträge abgehalten werden. Vorschläge und Kontakte an Walter Jaksch. Alle
7 Bei Bedarf kann auch ein Fahrradflohmarkt abgehalten werden
8 Biosphärenpark, Bundesforste und RAIKA als Partner von KEM kontaktieren und abklären wo sie wie beitragen wollen Tatzber
9 Ziel ist es auch, dass die regionalen Schulen eingebunden werden
10 Themenplatzierung: Auf der Umweltmesse sollen Themen wie die Mitfahrbörse (Aktionskomitee Westbahn), BürgerInnenbeteiligung, Projekte aus der KEM, Kurzparkzone in Hütteldorf u.ä. platziert und diskutiert werden
11 Radlrekordtag findet in Mauerbach am Samstag (22. September) statt. Diesesmal sollen auch Purkersdorfer und Gablitzer hinfahren. Ende Juni steht dazu ein Grobkonzept von Tilman Brandl und Helge Ebner. Dieses wird vor dem nächstem Treffen ausgesandt Eventuell Fahrradflohmarkt Suche nach Sponsoren für Verlosung von Preisen (zB. Fahrrad) Brandl, Ebner Alle

Nächstes Treffen: Für Ende Juni wird nochmal ein Abstimmungstermin in der kleinen festgelegt Anhänge: keine Ersteller: F. Tatzber, am 1. Juni 2012

Freigabe:

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Umwelt-Energie-Verkehr zur Sitzung am 26.06.2012

GR0343 Energy network Wienerwald – STR Christiane MARINGER Bericht

Beigefügt der Bericht der letzten Sitzung. Die Arbeiten für den regionalen Einkaufsfolder sind weit fortgeschritten. Der Druck ist im Sommer geplant. Die Vorstellung des Folders ist derzeit im Rahmen der Umweltmesse geplant.

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Dazu sprachen:

Maringer, Jaksch, Orthofer

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

ENERGY NETWORK Wienerwald (EN WW)

Protokoll 13. Sitzung, am 15.05.2012 (ohne Titel, zufällige Reihungen)

Entschuldigt: W. Süß, F. Brandstetter, T. Brandl, F. Weiss Anwesend: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Regionaler Einkaufsführer

Die Texte liegen alle vor, allerdings sind die Fotos in schlechter Qualität (weniger als 300 dpi) und die Themen der Fotos sollten noch einmal evaluiert werden. Aus Gablitz gibt es gar keine Fotos. Wer keine brauchbaren Fotos liefert, kommt eben ohne Foto hinein. Auch bei den Texten muss in der Ausführlichkeit der Beschreibungen noch vereinheitlicht werden. Weiters fehlen noch die Eingangsstatements der Bürgermeister.

Offene Fragen:

  • Aufnahme der öffentlichen Bibliotheken: Ja
  • Karte der Geschäfte: Nein
  • Freigabe der Texte: Rückfrageschleife der Geschäftsführer, nach Layoutvorschlag
  • Branchenzusammenfassung: Nein, aber ein Register am Ende mit Branchenzuordnung und Seitenangabe.
  • Tauschkreis Wienerwald: wird aufgenommen
  • Pelletseinkaufsgemeinschaft: wird aufgenommen
  • Biobauernmarkt Pressbaum: wird aufgenommen
  • Fa. Gstöttner Gablitz: wird aufgenommen
  • Gablitzer Gemüsefeld: wird aufgenommen
  • Selbsterntefeld Gablitz: wird aufgenommen
  • Installateur Flesch Gablitz: wird aufgenommen (Zertifizierung)
  • Finalisierung: 15. Juni – alle Unterlagen in entsprechender Qualität bei. C. Dörflinger!
  • Gemeindevorstellung: Foto des Bürgermeisters, Wappen und Gemeindebeschreibung mit 800 Zeichen – geliefert von den Gemeindeverantwortlichen.
  • Begründung des Folders: Eine Seite mit Foto des Energy Networks – wer verfasst den Textvorschlag?
  • Endredaktion: 28. 6. 12 um 17:30 mit Fototermin
  • P. Samec / Abklärung W. Süß
  • Regionaler Produktführer: Wenn er fertig ist, soll eine Pressekonferenz stattfinden. Fertigstellung bis

21. 9. 12, Pressekonferenz am 21. Od. 22. Sept. 2012

Nextbike

Umsetzung erfolgt in der KEM (Klima-u. Energie Modellregion). Purkersdorf und Gablitz haben bereits einen Grundsatzbeschluss. Bisher noch keine Rückmeldung seitens der Stadt Wien über die Aufstellungsmöglichkeit in Hütteldorf. Doris Hammermüller wollte sich mit dem Wiener Radbeauftragten in Verbindung setzen. Das Wiener Leihsystem wird nicht nach Hütteldorf ausgebaut und daher hätte Nextbike eine Chance. Alfons wird nachfragen.

Versperrbare Fahrradboxen

Purkersdorf kauft 12 Boxen um ca. 20.000 mit Förderungen von KLIEN. Kosten für Purkersdorf sind dann ca.

9.000 . Eine Box wäre um 10,00 € pro Monat zu mieten. Eine Aufstellung von Gablitzer Boxen in Purkersdorf wurde diskutiert, dafür wäre dann auch eine Förderung von KEM oder klima:aktiv möglich.

Infoaustausch der Klima-und Energieregionen

Pressbaum ist bereits in der Umsetzungsphase. Projekte wurden noch keine erarbeitet. Im September werden 2 WS veranstaltet.

e5 beginnt im Herbst mit einer Mobilitätswoche.

KEM Wienerwald: Gemeinde-Workshops zur Erstellung eines Umsetzungskonzepts laufen gerade. Gablitz hat ihn schon vor 2 Wochen mit 18 TN abgehalten. Purkersdorf macht morgen den WS.

Allfälliges

Nächster Termin:

Donnerstag, 28. Juni 2012, Purkersdorf, 17:30 – zuerst Fototermin (Treffpunkt vor dem Rathaus) und anschließend Finalisierung -Regionaler Einkaufsführer / Redaktionssitzung!

Einladung mit genauer Ortsangabe und Agenda erfolgt wieder spätestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung.

Für das Protokoll

C. Dörflinger

G. Lamers

W. Alfons

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat Umwelt-Energie-Verkehr zur Sitzung am 26.06.2012

GR0344 ÖBB-Fahrplan 2012/2013 – STR Christiane MARINGER

Sachverhalt

Der aktuell vorgestellte Fahrplan bleibt hinter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Bestandsstrecke Wienerwald deutlich zurück. Auch wenn es für Purkersdorf zu den Hauptverkehrszeiten Erleichterungen geben wird, bleibt das Nacht-und Wochenendaufkommen weiter unzureichend. Zudem wird der neue Fahrplan ein weiter steigendes Verkehrsaufkommen für unsere Stadt bedeuten. Das Aktionskomitee Unsere Westbahn hat einen alternativen Fahrplan vorgelegt, der mit den zur Verfügung stehenden Mitteln machbar ist. Die Umweltstadträtin hat den Bürgermeister ersucht sich beim Land weiter für die Realisierung dieses Fahrplans einzusetzen.

Antrag

Der Gemeinderat unterstützt die Resolution des Aktionskomitees „Unsere Westbahn – Unsere Busse“ zur weiteren Verbesserung des öffentlichen Verkehrs auf der Wienerwaldstrecke.

Resolutionstext als pdf-Beilage (BGM_Resolution_2.pdf).

Dazu sprachen:

Maringer, Orthofer, Schlögl, Zöchinger, Mayer, Franek

Gegenantrag Schlögl:

Resolution nur für die Stadtgemeinde Purkersdorf.

Bgm. Schlögl unterbricht um 22.15 Uhr die Sitzung. Bgm. Schlögl nimmt um 22.22 Uhr die Sitzung wieder auf.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 8 (Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger, Kökeis, Keitl, Nemec) Enthalten: 11 (Jaksch, Teufl, Brunner, Putz, Weinzinger M., Wiszniewski, Reisner, Wolkerstorfer, Bollauf, Seda, Traurig)

Somit ist die Resolution nicht angenommen.

20120626GR-0349 Berichte des Prüfungsausschusses 20120626GR-0350 Stellungnahmen Bürgermeister und Kassenverwalter

11. Sitzung des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss vom 05. Juni 2012

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.04 Uhr begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

zu 2) Musikschule – Inventarprüfung etc.

Herr Dir. Lorenz Huber hat mitgeteilt, dass er den Prüfungstermin nicht einhalten kann und auch eine Vertretung so kurzfristig nicht organisiert werden konnte. Daher wird der Tagesordnungspunkt 2 auf den nächsten Sitzungstermin (Treffpunkt: Musikschule, Wiener Straße 2)

am Dienstag, 03. Juli 2012, 17.00 Uhr

verschoben.

Frau GR Sabine Aicher bittet sie für diesen Termin zu entschuldigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und Kassenverwalter nehmen den neuen Prüfungstermin zur Kenntnis.

zu 3) Mängelmeldungen durch Rauchfangkehrer

Herr Baudirektor Ing. Rainald Haider informiert ausführlich über die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften. Laut Aussage gibt es derzeit keine gröberen Mängelmeldungen im Stadtgebiet. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die Kontrolle.

zu 5) Spielplatzabgabe

Herr Baudirektor Ing. Rainald Haider legt eine Liste (2005 – 2011) mit fertiggestellten Wohnprojekten vor, die lt. Aussage, außer der Herrengasse 6, einen entsprechenden Spielplatz haben müssten. Der Prüfungsausschuss ersucht die Baubehörde zu prüfen, ob diese angeführten Objekte oder die Bauträger den Spielplatz entsprechend aller gesetzlichen Vorgaben errichtet haben.

Der Prüfungsausschuss ersucht weiters die Liste ab 2002 zu ergänzen und dem Prüfungsausschuss den Prüfungsbericht zu einer der nächsten Sitzung zu übermitteln. Der Prüfungsausschuss dankt Herrn Ing. Haider für seine Unterstützung. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss. Die Stadtverwaltung wird die entsprechenden Unterlagen aufbereiten -ab Gültigkeit desNÖ Spielplatzgesetzes 2002, LGBl. 8215, – und anschließend dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen.

20120626GR-0349 Berichte des Prüfungsausschusses 20120626GR-0350 Stellungnahmen Bürgermeister und Kassenverwalter

zu 4) Eltern-Kind-Zentrum

Das Eltern-Kind-Zentrum wird lt. Beschluss des Stadtrates vom 17. Jänner 2012, STR0375, bewirtschaftet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses stellen fest, dass das Eltern-Kind-Zentrum von den Müttern sehr gut angenommen wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die Kontrolle.

zu 6) Allfälliges

Termin der nächsten Sitzung:

Mittwoch, 19. September 2012, 18.00 Uhr

Tagesordnungspunkt: Stellplatzausgleichsabgabe

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19.08 Uhr.

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.


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Letzte Änderung: 2012-07-11 - Stichwort - Sitemap