An die
Stadtgemeinde Purkersdorf
Hauptplatz 1
3002 Purkersdorf
Von
Hausgemeinschaft A.W.Pragergasse 15
Betreff: Einwendung gegen das Vorhaben
Aktenzeichen B131/9/Ku/2106/050-2002
Althaussanierung mit der Errichtung einer Wohnhausanlage mit 129 Wohneinheiten auf der Liegenschaft 3002 Purkersdorf, Wiener Strasse 60 und 62, Grundstueck Nr. 169/36 (EZ 580, KG Purkersdorf) und Grundstueck Nr. 170/10 (EZ 2401, KG Purkersdorf)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir erheben gegen oben angefuehrtes Bauvorhaben Einspruch und fordern die Abhaltung einer Bauverhandlung.
Als direkte Anrainer an oben genannte Grundstuecke haben wir berechtigte Bedenken bezueglich der Auswirkungen des Bauvorhabens. Unsere Wohnung befinden sich in einem am Hang gelegen Wohnhaus und wir befuerchten dass das Bauvorhaben direkte Schaeden an unserer Anlage ausloesen wird.
Neben einem Abrutschen des Hanges und der Gartenanlage muessen wir auch ein Absenken des Hauses befuerchten. Aus diesem Grund fordern wir die Einholung eines geologischen Gutachtens in dem geprueft wird, welche wie auch immer gearteten Auswirkungen das Bauvorhaben auf unsere Wohnanlage mit sich bringen wird. Es muss sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben zu keiner qualitativen Wertminderung unseres Eigentums fuehrt. Im Rahmen dieses Gutachtens soll auch geklaert werden, welche Auswirkungen das Bauvorhaben auf das unter denkmalschutz stehende Sanatorium Purkersdorf und die Paulavilla hat.
Wir haben heute, am 12. Februar 2002 Einsicht in saemtliche verfuegbaren Plaene genommen. Das Ausstellungsdatum der Plaene war auf den 15. Februar 2002 vordatiert. Auf keinem der uns vorgelegten Plaene war irgendein Eingangsdatum auffindbar. Mit Verwunderung und grossem Befremden stellen wir fest, dass wir als Eigentuemer unserer Anlage mitten auf dem Plan teilweise namentlich erwaehnt werden, was den Anschein erweckt, dass wir auch Eigentumsanteile am Sanatoriumsareal haben.
Als Buerger der Stadtgemeinde Purkersdorf finden wir die oben angefuehrten Maengel als nicht akzeptabel, vor allem da es sich bei diesem Bauvorhaben um ein doch umstrittenes Projekt handelt. Es muesste ein Anliegen der Stadtgemeinde sein, dass dieses Projekt ueber jeden Zweifel erhaben ist und solche Formalfehler umgehend behoben werden. Da so viele Details fraglich sind, stellen wir uns die wohl berechtigte Frage, ob nicht bei anderen Planinhalten, wie etwa Abstaende und Hoehen des Bauvorhabens ebenfalls Fehler vorhanden sind. Wir fordern daher eine unverzuegliche Behebung und Richtigstellung aller angefuerten Maengel auf den zur Einsicht aufliegenden Dokumenten.
Ende Juli 2001, interessanterweise Mitten in der Haupturlaubszeit, wurden wir als Nachbarn ueber die bevorstehende Umwidmung der oben genannten Grundstuecke informiert. Wir haben in alle verfuegbaren Unterlagen, erstellt im Jahre 1993, Einsicht genommen und stellen fest, dass das uns damals vorgestellte Projekt und alle dazugehoerenden Unterlagen mit den heute besichtigten Dokumenten in keinster Weise uebereinstimmen. Der Abstand zu unserer Grundstuecksgrenze hat sich um ca 30% reduziert, statt des urspruenglich geplanten in sich geschlossenen Einzelobjektes sind nun vier nicht homogene Bloecke geplant. Der urspruenglich dargestellte riesige Obstgarten wurde durch einen grossen, zur Wohnanlage gehoerenden Kinderspielplatz ersetzt.
Am 31. Jaenner 2002, interessanterweise wieder zur Ferienzeit, erhalten wir vom Buergermeister eine Einladung zu einem Informationsaben ueber das gegenstaendliche Bauvorhaben. Am naechsten Tag erst wurde uns die Verstaendigung ueber die Einlangung eines Bauantrages zugestellt. Wie sich damit herausstellt findet die Informationsveranstaltung exakt am Abend vor Ablauf der Frist zur Einbringung eventueller Einwendungen statt. Moeglicherweise wird der Buergermeister diese Bedenken mit dem Hinweis daraufhin abtun, dass es sich bei der Informationsveranstaltung um ein Buergerservice handle. Tatsaechlich jedoch koennen die Informationen aus der Veranstaltung fuer eine etwaige Beeinspruchung nicht verwendet werden, da wir am naechsten Tag, zwar umfassend informiert, unseren Parteienstatus verlieren, wenn wir nicht bereits vor dem Informationsabend schriftlich Einspruch erhoben haben.
Wir erwarten die umgehende Umsetzung unserer Forderungen sowie die Einladung zur geforderten Bauverhandlung vor der Bewilligung des Bauantrags, wo oben genannte Punkte ausfuehrlich behandelt und klargestellt werden und verbleiben