Damit die Unterschrift bei einem Bürgerinitiativantrag gültig ist, muss die Unterschrift persönlich geleistet werden. Ein Unterschriftenliste kann also ausgedruckt werden und soll dann mit einem oder mehreren Namen Herrn Zoufal übermittelt werden.
An die
Stadtgemeinde
Purkersdorf
Hauptplatz
1
3002
Purkersdorf
Betreff: |
Rückwidmung der Liegenschaften Wiener
Straße 60 und 62,
Grundstück Nr. 169/36 (EZ 580, KG Purkersdorf) und Grundstück Nr. 170/10 (EZ 2502, KG Purkersdorf) |
Die Unterzeichneten beantragen, der Gemeinderat möge die Rück-widmung der obgenannten Liegenschaften von Kernland in den Stand, als die Klaus KG die Sanatoriumsgründe erworben hat, beschließen.
Begründung: Die geplante großvolumige Verbauung würde dem Willen der Bevölkerung und einer Anzahl von Gemeinderäten und damit dem geplanten Stadtentwicklungskonzept widersprechen.
Durch diese Rückwidmung würde das weltberühmte, von Josef Hoffmann geschaffene Baujuwel des Purkersdorfer Sanatoriums, eines der letzten erhaltenen Gesamtkunstwerke des Wiener Jugendstils, nicht völlig mit neuen Gebäuden zubetoniert werden und außerdem der wertvolle, fast einhundert Jahre alte Baumbestand des Sanatoriumparks erhalten bleiben.
In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, welcher Kostenersatz dem Grundstückseigentümer, der BUWOG, für bereits getätigte Investitionen zustehen würde.
Zustellbevollmächtigter:
Wolfgang
Zoufal
Wiener
Straße 58/6/20
3002
Purkersdorf
Beilagen:
Unterschriftslisten