Tempo 30 km/h – der Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und der Gesundheit zu liebe
Wie in der Gemeinderatssitzung berichtet, hat die Gemeinde per Verordnung die 30iger Zone durch die Bahnhofstraße, die Wienzeile und Straße im Zentrum erweitert (ein Gemeinderatsbeschluss auf Initiative der Stadträtin Marga Schmidl war dem vorausgegangen)
Es wurden nun auch die Bahnhofstraße und die Wienzeile (Radweg Richtung Wien!) sowie Straßen im Zentrum zur 30iger Zone erklärt.
Das gilt allerdings erst, wenn die 30iger Tafeln stehen.
(Wir hoffen auf eine baldige Aufstellung durch die Gemeinde, noch zur Rad-Saison!)
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Verordnungstext
Betrifft: Purkersdorf Zentrum - Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
V E R O R D N U N G
Gemäß § 43 (1) lit b StVO 1960, BGBl. 159, wird in
Verbindung mit
§ 94d leg. cit., in der derzeit geltenden Fassung, eine Geschwindigkeitsbeschränkung
30 km/h für die
Bahnhofstraße,
Wienzeile,
Wiener Straße (Gemeindeteil – von Onr. 2 bis 14),
Pummergasse,
Fürstenberggasse,
Alois Mayer-Gasse,
Schwarzhubergasse,
Schöffelgasse,
Kaiser Josef-Straße, von der Linzer Straße bis zur Tullnerbachstraße,
Ziegelfeldgasse,
Berggasse,
Luisenstraße,
Marterbauerstraße,
Rochusgasse,
Linzer Straße von der Kaiser Josef-Straße bis zur B1-Umfahrung,
entsprechend der planlichen Darstellung, in welcher die 30 km/h-Zone in gelber Farbe dargestellt ist und einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung bildet, verordnet.
Die Zonenbeschränkung ist mit Verkehrszeichen gemäß § 52/11a StVO 1960 „Zonenbeschränkung 30 km/h“ und § 52/11b StVO 1960 „Ende der Zonenbeschränkung 30 km/h“ für beide Fahrtrichtungen kundzumachen.
Diese sind an folgenden Stellen aufzustellen:
Bahnhofstraße, unmittelbar nach der Abzweigung von der Wiener Straße,
Wiener Straße 14 (Gemeindestraßenbereich), unmittelbar nach der Abzweigung von der Wiener Straße (Bundesstraßenbereich),
Schöffelgasse, unmittelbar nach der Abzweigung von der Tullnerbachstraße, Fürstenberggasse, unmittelbar nach der Abzweigung von der Tullnerbachstraße, Kaiser Josef-Straße, unmittelbar nach der Abzweigung von der Tullnerbachstraße, Linzer Straße, unmittelbar nach der Abzweigung der B1-Umfahrung,
Kaiser Josef-Straße, unmittelbar nach der Abzweigung vom Hauptplatz, Pummergasse, unmittelbar vor der Einmündung Karl Kurz-Gasse.
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Sämtliche vorangegangenen Verordnungen zu den oben angeführten Straßenzügen treten hiermit außer Kraft.
Der Bürgermeister:
(Mag. Karl SCHLÖGL)
Ergeht zur Kenntnis an:
1. Polizeiinspektion Purkersdorf, Bachgasse 8, 3002 Purkersdorf
2. Stadtgemeinde Purkersdorf, Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf, mit dem Auftrag, die Tafeln im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Purkersdorf aufzustellen.