Purkersdorf Online

Mobilfunk - Überwachung


Max.mobil: Zu wenig Hilfe beim Abhören

Wien - Der Konflikt zwischen dem Innenministerium und dem Mobilfunkbetreiber max.mobil spitzt sich weiter zu, berichtet das Magazin Format. Sektionschef Otto Prantl aus dem Ministerium habe Beschwerde bei der Telekom Control (TKC) eingelegt, weil max.mobil "sich stets weigert, bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken".

Prantl, so der Zeitungsbericht, werfe den Mobilfunkern mangelnde Zusammenarbeit bei der Überwachung von Handygesprächen vor. In seinem Schreiben beziehe er sich auf Paragraph 111 des Telkommunikationsgesetzes (TKG) und drohe max.mobil damit indirekt sogar mit dem Entzug der Mobilfunklizenz.

Max.mobil-Chef Georg Pölzl sei empört. Es gebe derzeit keinerlei gesetzliche Grundlage für das Abhören mobiler Gespräche: "Vorauseilenden Gehorsam wird es bei uns nicht geben, das sind wir dem Vertrauen unserer Kunden schuldig."

© DER STANDARD, 8. Oktober 2001


Handy-Überwachung steht

Netzbetreiber wollen notwendige Investitionen einklagen

Wien - Mit der nun vorliegenden Zustimmung der Netzbetreiber zur "Verordnung zur technischen Überwachung der Telekommunikation" ist der Weg für die Mobilfunkbetreiber frei, vom Staat die Kosten einzuklagen, die mit der Schaffung solcher Abhörmöglichkeiten einhergehen. Auf rund 30 bis 70 Millionen S (2,2 bis 5 Mio. EURO) pro Betreiber beziffert Manuela Bruck, Pressesprecherin von max.mobil die verordnete Umrüstung der Netze auf Abhörtauglichkeit.

Die Verordnung, die nach den Vorstellungen des zuständigen Verkehrsministeriums noch heuer in Kraft treten soll, verpflichtet die Mobil-und Festnetzbetreiber, der Exekutive alle Telefondaten einer verdächtigen Person zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung soll eine vorherige richterliche Genehmigung sein, die in einem Dreier-Senat beschlossen werden muss. Auch SMS-Nachrichten und E-Mails sollen damit überprüft werden können.

Allerdings ist im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben, dass die dafür notwendigen Investitionen von den Betreibern kommen müssen. Dies empört die Branche. "Wir sind im Besitze eines Universitätsgutachtens, das klar sagt, dass dies verfassungswidrig ist", sagt Ronald Chodasz, Mitglied der Geschäftsführung des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber. "Sobald die Verordnung am Tisch ist, werden wir dies einklagen." Bereits fix ist, dass die Kosten für den laufenden Betrieb den Betreibern refundiert werden.

Die grundsätzliche Zustimmung sei gegeben worden, weil nun fixiert wurde, dass die softwaremässige Schnittstelle "jetzt klar bei uns liegt", wie es Bruck formuliert. "Das sind wir den Kunden schuldig."

Für den grünen Abgeordneten Peter Pilz bleiben trotzdem eine ganze Reihe von Lücken, wie etwa, dass es keine Kontrolle über diese Schnittstellen gebe oder dass der geforderte Dreier-Senat schon jetzt oft nicht zustande komme, weil Gefahr im Verzug ist. Auch fehlen Pilz Verschlüsselungsgebote zwischen Schnittstelle und Behörde.

© DER STANDARD, 6. November 2001


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