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Endlich Rauchfrei!


Seit dem 1. November 2019 ist Rauchen in der Gastronomie untersagt. Eigentlich hätte das Rauchverbot schon seit 1. Mai 2018 gelten sollen. ÖVP und FPÖ revidierten aber das Gesetz kurz vor dem Inkrafttreten.

Damit ist nun das Rauchen an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate). Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.

Tabakrauchen erzeugt bei 70 bis 80% der Raucher/innen eine Abhängigkeit. Der Hauptwirkstoff dafür ist das Nikotin. Das Suchtpotential des Tabakrauchens ist vergleichbar mit dem von Heroin.

Im Gegensatz zu anderen Substanzen, welche die eigene Gesundheit schädigen, schädigt das Rauchen auch die Gesundheit anderer! Tabakrauch ist die größte vermeidbare Gesundheitsgefährdung und Hauptquelle von Feinstaubbelastung in Innenräumen. Passivrauch enthält dieselben Schadstoffe wie Tabakrauch.

Die Altersgrenze beim Rauchen wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Die neue Altersgrenze gilt auch bei der Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Auch der Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke wird österreichweit erst ab 18 gestattet sein. Die Regelungen finden sich in den Jugendschutzgesetzen wieder, auf deren Harmonisierung sich die Länder im April geeinigt hatten. Sie gelten in Niederösterreich ab 1. Jänner 2019. Um unter 18-jährige vom Zigarettenkauf bei Automaten abzuhalten, wird mit der kontaktlosen NFC der Bankomatkarte bei jedem Kunden abgefragt, ob der Betreffende schon das zulässige Alter hat.

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Letzte Änderung: 2019-10-31 - Stichwort - Sitemap