Purkersdorf Online

Mobilfunk: Umsetzung überfällig


Plattform Mobilfunk-Initiativen:
Mobilfunk: bundesweite Umsetzung der Petitions-Forderungen nach zwei Jahren weiter überfällig

Rechtssicherheit für Gemeinden und Bürger, gesetzliche Verankerung der Gesundheitsvorsorge - bitte warten! Wie lange noch?

"Versäumnisse von vielen Seiten" ortet Eva Marsalek von der Plattform Mobilfunk-Initiativen zwei Jahre nach Einbringen der politisch breit unterstützten Mobilfunk-Petition, nachdem bundesweit bisher noch keine der Forderungen erfüllt wurde.

Eine für alle Österreicher gültige Verankerung der Anrainerrechte im Telekommunikationsgesetz ist weiterhin ausständig.

Anders in den Bundesländern: hier gibt es einhellige Allparteien-Beschlüsse in Kärnten und im Burgenland, in der Steiermark eine Vier-Parteien-Aufforderung an den Bund. Auch Bezirke und Gemeinden haben über Parteigrenzen hinweg klar lautende Resolutionen verabschiedet.

"Freiwillige Maßnahmen": Die Bundesregierung wird, auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich, nicht um ein einheitliches, gesetzlich verankertes Maßnahmenpaket im Sinne der Petitionsforderungen hinwegkommen. "Wie die Erfahrung der letzten Jahre hinreichend lehrt, führen "ausdrückliche Versicherungen" und Freiwilligkeit nicht zum demokratisch unerlässlichen Interessensausgleich", so Marsalek.

Bürgermeister Dr. Schaden:"In Salzburg will ich die unverzügliche Rückkehr an den Verhandlungstisch und erwarte das Angebot der Betreiber".

Nachdem es berechtigte Zweifel an der Ungefährlichkeit des Mobilfunks gibt, ist das auch von der EU im Rahmen des Vorsorgeprinzips verankerte hohe Gesundheitsschutzniveau durch die entsprechenden Verordnungen im Telekommunikationsgesetz sicherzustellen. Die bisher in der Stadt Salzburg ergriffenen Notmaßnahmen sind auf Dauer untauglich, wir brauchen Rechtssicherheit für die Gemeinden, auch in Bezug auf ein geordnetes Ausbaukonzept der Mobilfunknetze. Ganz besonders im Hinblick auf sechs weitere UMTS-Netze.

"Bis zur bundesgesetzlichen Regelung fordere ich die Betreiber auf, an den Verhandlungstisch mit moderierten Entscheidungen zurückzukehren!", so Schaden.

Rückkehr zum "Salzburger Modell" um bürgerkriegsähnliche Zustände wie 1998 in Salzburg zu verhindern:

"Wir Salzburger sind keine Technologieverweigerer, aber wir bestehen beharrlich auf unserem demokratischen Anrainerrecht und dem Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden. Dass wir konsensbereit sind, haben wir in den vergangenen drei Jahren bewiesen", so Bernhard Carl, Sprecher der Salzburger Bürgerinitiativen und Einbringer der Mobilfunk-Petition. "Aufgrund der einseitigen Aufkündigung durch die Betreiber ist die Bundesregierung mehr denn je aufgerufen, das mit dem PR-Staatspreis ausgezeichnete und bewährte Salzburger Konsensmodell gesetzlich zu verankern!"

Mag. Rohrauer nimmt die Aufgabe der Umweltanwaltschaft Salzburg, im Naturschutzverfahren als Partei den Erholungs- und Tourismusfaktor Landschaftsbild zu schützen, wahr. "In Salzburg ist es uns gelungen, bei den Betreibern eine Bewusstseinsbildung zu erreichen. In den Naturschutzverfahren ist es unser Anliegen, die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes durchzusetzen. Aber auch die Umweltanwaltschaft fordert die rechtliche Absicherung des Konsensmodells", so Rohrauer, "Freiwilligkeit ist nicht der richtige Weg. Ein weiterer Netzausbau ohne Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips ist nach Ansicht der österreichischen Umweltanwälte unverantwortlich."

Dr. Gerd Oberfeld, Referent für Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer:

"Immer mehr Menschen klagen über zum Teil schwerwiegende Gesundheitsprobleme, die sie den Sendeanlagen zuschreiben. Auf Grund intensiver Befassung und einer Vielzahl eigener Untersuchungen ist für mich die Gesundheitsschädigung durch Mobilfunksendeanlagen belegt." Der Wunsch nach einer flächendeckenden deep-in-house-Versorgung mit der heutigen GSM-Technologie ist mit einem vorbeugenden Gesundheitsschutz nicht vereinbar. Ich erwarte mir von der Bundespolitik umgehende Maßnahmen der Schadensbegrenzung und einen Umbau der Mobilfunknetze auf ein "Handynetz light".

Mit der mobilen Telefonie wird fahrlässig umgegangen.

So wurde von Anfang an versäumt, eine Abschätzung zu gesundheitlichen Risiken und zur Sozialverträglichkeit vorzunehmen. Ausgereifte Überlegungen und entsprechende Rahmenbedingungen zu medizinischen und rechtlichen Aspekten des Mobilfunks (Basisstationen und Handys) fehlen bis heute. Dazu DI Dr. med. Hans-Peter Hutter, Sprecher der Organisation "ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt": "Der Bund glänzt durch Untätigkeit. Das ist z.B. hinsichtlich der massiven Bewerbung für Kinderhandys besonders problematisch. Kinder mit ihrem in Entwicklung befindlichen Gehirn sind als besonders empfindlich gegenüber hochfrequenter Strahlung einzustufen." Trotzdem fehlen weiterhin eine Kennzeichnung von Handys (Angaben zur Strahlungsbelastung) und eine glaubwürdige Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich einer vorsichtigen Benutzung der Telefone.

Umweltdachverband: Aus rechtlichen Gründen ist die Verankerung des Salzburger Vorsorgewertes per Verordnung unumgänglich. Das Fehlen jeglichen rechtsverbindlichen Grenzwertes bedeutet Rechtsunsicherheit für Bürger, Gemeinden und Betreiber und ist weder verfassungs- noch EU-konform.

Ungeklärte Haftungsfragen sind eine der Folgen. Da auch beim Mobilfunk derzeit die Gewinne privatisiert und das Risiko der Allgemeinheit aufgebürdet wird, muss die unbegrenzte Haftung der Betreiber unverzüglich sichergestellt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass Absprachen mit den Betreibern auf "frewilliger Basis" (z.B. Informationsvereinbarung mit dem Gemeindebund) in der Praxis kaum realisiert werden. Zum Schutze der Bevölkerung vor Willkür von Privatunternehmen bedarf es bundesweiter gesetzlicher Regelungen.

Potentielle Bestandsgeber für Mobilfunksender rufen wir in derem eigenen Interesse auf, der einseitigen Information nicht blind zu folgen und zu überdenken, in welchem Verhältnis die möglichen Mieteinnahmen zu möglichem Gesundheits- und Liegenschaftswertverlust, ungeklärten Haftungsfragen und Unfrieden in der Nachbarschaft stehen. Zumindest sollten sie aber im Bestandsvertrag die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes mit Anpassung an den Stand des Wissens zivilrechtlich absichern.

Wenn FMK-Barmüller medial mitteilt, dass "eine gemeinsame Vorgangsweise eher zum Ziel führen würde", sollte er den schon vor Monaten angebotenen "Runden Tisch" mit den Vertretern aller "Mitspieler", auch auf politischer Ebene, endlich annehmen. "Die Plattform Mobilfunk-Initiativen ist dazu jedenfalls wie bisher bereit", so Marsalek abschließend.


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