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Michl ® sagt am 05.05.2009 09:19 zu Koarl ?:Erster Beitrag

Re: in sein heimatland begleiten?


Das Beispiel ist wahrscheinlich deshalb plakativ, weil es aus dem Leben gegriffen ist!! ...warum die Rechte der Ausländer über denen der österr. Beamten stehen?... Weil ein österr. Beamter sein eigenes Leben riskieren muß, nur um einen randalierenden Ausländer vor sich selbst zu schützen. Meiner Meinung nach soll er sich doch den antun was immer er will, wenn er dann erschöpft ist, kann man ihm ja die notwendige medizinische Versorgung zukommen lassen. Ich frage mich sowieso warum man einen Typen der in der Zelle randaliert (egal ob Ausländer oder nicht), nicht mittels Betäubungspfeil außer Gefecht setzen kann. Erinnert natürlich stark daran wie Tiere im Zoo beruhigt werden, aber schließlich ist die Situation sehr ähnlich. Und von einem Zoowärter verlangt schließlich auch niemand, daß er in einen Käfig zu einem wütenden Tiger geht....
Aber die Rechte der Gefängnisinsassen (und zu 85% sind das leider nun mal Ausländer) sind natürlich mehr zu schützen...
Zum zweiten Punkt: Ich beziehe mich hier auf Ausländer die straffällig geworden sind. Sei es durch Verbrechen, durch nicht Folge geleisteten Abschiebungen, oder einfach dadurch, daß sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen, zu denen sie nicht berechtigt sind. Ich denke das genügt...

Wie kann jemand Sozialleistungen in Anspruch nehmen, zu denen er nicht berechtigt ist?

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