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Problemfall Mobilfunk


Wer Hirn hat, schützt es!

Vier Mobilfunkbetreiber (Mobilkom /A1, max.mobil, Connect/ One, tele.ring), haben in Österreich mit Milliardenbeträgen Lizenzen für das Mobilfunkgeschäft vom Staat gekauft und errichten ihre Sendernetze. Derzeit ca. 10.000 Mobilfunksender in Österreich.

Obwohl Mobilfunk seine positiven Seiten hat, darf das mögliche Gesundheitsrisiko von Handys und Mobilfunksendern auch im Hinblick auf die Einführung weiterer mobiler Dienste mit UMTS, wodurch die Errichtung weiterer 20.000 Sender erforderlich wird, nicht vergessen werden.

Erforderliche politische bzw. gesetzliche Regelungen:

Ein Sender soll errichtet werden, was ist zu tun?

Handys und Schnurlos-Telefone kann man abschalten, Mobilfunksender nicht. Falls erforderlich:

Situierung und Betrieb von Mobilfunksendern

Bei Situierung und Betrieb von Mobilfunksendern sollten nachfolgende Punkte in einem Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden: Wie Messungen in Salzburg gezeigt haben, kann bei vernünftiger Netzplanung der Internationale Salzburger Gesundheitsvorsorgewert von 1 mW/m² für die Gesamtbelastung von Mobilfunksendern von den Mobilfunkbetreibern unter allfälliger Reduzierung der Sendeleistung eingehalten werden.

Kinder und Handys

Da der kindliche Schädel mehr Strahlung aufnimmt, die Blutbildung im Knochen noch aktiv ist und Kinder grundsätzlich empfindlicher reagieren sollten Kinder Handys nur in Notfällen benützen.

Wie verhält es sich mit Fernsehen und Radio?

Freiraummessungen 1998 und 1999 in der Stadt Salzburg zeigten, dass elektromagnetische Felder durch Rundfunk und Fernsehen im Bereich von 0,001 bis 0,1 mW/m² und damit deutlich unter den Immissionen der Mobilfunksender (bis 60 mW/m²) lagen.

Versicherungen

Versicherungen (nationale wie internationale) lehnen die Deckung des Gesundheitsrisikos aus elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks im Rahmen einer Betriebshaft - Pflichtversicherung explizit ab, dies zeigt die Dimension und Dramatik des Problems!

Wie funktioniert ein Mobilfunknetz?

Auf freistehenden Masten oder Dächern werden Rundstrahl- oder Sektorantennen errichtet, in schmalen Gassen oder an stark befahrenen Straßen werden Mikrozellen an Hausfassaden, in Einkaufszentren, Hotels, etc. werden Indoorzellen montiert.

Je mehr Handys genutzt werden, umso mehr Sender müssen errichtet werden. In Österreich errichten derzeit vier Betreiber jeweils unabhängig voneinander ihre Sendernetze (ca. 10.000 Sender), mit Einsatz der UMTS-Technologie werden weitere Sendernetze (zusätzlich ca. 20.000 Sen-der) auch für weitere Betreiber/Lizenznehmer den Mastenwald drastisch verdichten.

Während ein Teil der Betreiber die Sender untereinander überwiegend mittels Festnetzkabel verbindet, tun dies andere über Richtfunk, der ebenfalls zur gesundheitlichen Diskussion steht.

Der Einsatz der UMTS-Technologie für weitere drahtlose Dienste (Internet etc.) wird ohne Gesundheitsgrenzwerte zu einem weiteren massiven Anstieg der schon jetzt zu hohen Mikrowellenbelastung führen.

Bevor ein Sender errichtet wird, sollte durch Berechnungen die zu erwartende Strahlenbelastung festgestellt werden.

Auch die Antenne oder das Gehäuse des Handys selbst ist Empfänger und Sender zugleich, d.h. dass Sie sich beim Telefonieren mit dem Handy den Sender direkt ans Ohr bzw. an den Kopf halten. Mit einem Schnurlostelefon nach dem DECT-Standard haben Sie ihren Sender direkt in der Wohnung.

Anrainerrecht - Mieterinformation - Gemeinden

ANRAINER
Trotz der ausdrücklichen Versicherung der privaten Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundesregierung, die Aufstellung der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit den Anrainern durchzuführen, hat es der Gesetzgeber bisher verabsäumt, diese ausdrückliche Versicherung auch gesetzlich zu verankern. Somit werden Anrainer und Mieter weder informiert noch haben sie Mitspracherechte.

Kleine Sender sowie Mikro- und Indoorzellen sind zumeist nicht einmal dem örtlichen Bauamt gegenüber anzeigepflichtig. Dies trotz des Umstandes, dass Mietern gerichtlich die Reduzierung ihrer Wohnungsmiete aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen und der daher verständlichen Angst bzw. Minderung der Wohnungsqualität zuerkannt wurde (München 1998) und eine Entwertung der Liegenschaften in der Umgebung von Mobilfunksendern nahe liegt.

BÜRGERMEISTER
haben als Baubehörde 1. Instanz nur Regelungsmöglichkeiten im Rahmen des Baurechts und des Ortsbildschutzes, sollten aber als Gesundheitsbehörden 1. Instanz auch den Gesundheitsschutz der Bürger gewährleisten.

Grenzwerte in Österreich - derzeitige Situation

Die derzeitigen Grenzwerte (ÖNORM S 1120, ICNIRP, WHO, EU, Verordnung d. Verkehrsministeriums) schützen nur vor übermäßiger Erwärmung des Körpers aber nicht Chromosomenbrüchen, Krebs, Schlafstörungen, etc. Eine Gesamtbetrachtung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse legt einen vorsichtigen Umgang mit der Mobilfunk - Technologie nahe.

Geforderter Grenzwert für Mobilfunk

Die Mobilfunk-Petition vom 30.11.1999, die Internationale Salzburger Resolution vom 8.6.2000 und Wissenschafter der EU-Tagung vom 29.6.2000 empfehlen generell die Einhaltung des wissenschaftlich international abgesicherten Salzburger Vorsorgewertes von 1 mW/m² für die Gesamtbelastung durch Mobilfunksender.

Mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden

Viele der vorliegenden Untersuchungen liefern hinreichende Hinweise, dass Felder, wie sie von Mobilfunkeinrichtungen ausgehen, gesundheitsschädlich sein können und auch gesundheitlich relevante Langzeit-Effekte zu erwarten sind. U.a. wird berichtet über:

Begriffserläuterungen

EMF elektromagnetische Felder (ausgehend von Mobil-funksendern, Handyantennen, etc.)
W/m², mW/m², µW/m²
Watt/m², Milliwatt/m² , Microwatt/ m²
Einheiten für die Angaben zur Leistungsflussdichte eines Senders
Leistungsflussdichte Maß für die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Mobilfunksender (Exposition) sei es im Garten oder im Haus. Die Leistungsflussdichte kann von den Betreibern vor Errichtung errechnet werden.
ICNIRP Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung
WHO Weltgesundheitsorganisation
GSM Mobilfunk derzeit (A1, max.mobil, one, tele.ring)
UMTS für weitere mobile Dienste am Handy (Internet etc)
DECT-System bei Schnurlostelefonen ist ebenfalls gepulst Mobilfunk

Mobilfunk Grenzwerte im internationalen Vergleich

Vornorm ÖNORM S 1120 6.000 bzw. 10.000 mW/m²
ICNIRP/WHO/EU-Empfehlung 4.500 bzw. 9.000 mW/m²
Russland 100 mW/m²
Schweiz seit Dez. 1999 42-95 mW/m² je Anlage
Italien 1 mW/m² je Anlage
Internationaler Salzburger Gesundheitsvorsorgewert1 mW/m² für die Gesamtbelastung

Impressum und weitere Informationen

Plattform GSM-Initiativen p.A. Eva Marsálek,
Lenaugasse 36,
A-3400 Klosterneuburg-Kierling
Tel./Fax: 02243-87366
E-mail: eva.marsalek@utanet.at

Mit wissenschaftlicher Unterstützung von Mitarbeitern der Universität Wien.
http://plattform-gsm.homepage.com
http://mobilfunk-petition.homepage.com
Plattform GSM-Initiativen, Tel. 02243-87366
Stand: Oktober 2000


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