Problemfall Mobilfunk
Wer Hirn hat, schützt es!
Vier Mobilfunkbetreiber (Mobilkom /A1, max.mobil, Connect/ One, tele.ring), haben in Österreich mit Milliardenbeträgen Lizenzen für das Mobilfunkgeschäft vom Staat gekauft und errichten ihre Sendernetze. Derzeit ca. 10.000 Mobilfunksender in Österreich.
Obwohl Mobilfunk seine positiven Seiten hat, darf das mögliche Gesundheitsrisiko von Handys und Mobilfunksendern auch im Hinblick auf die Einführung weiterer mobiler Dienste mit UMTS, wodurch die Errichtung weiterer 20.000 Sender erforderlich wird, nicht vergessen werden.
Erforderliche politische bzw. gesetzliche Regelungen:
- Umsetzung der Forderungen der Mobilfunk-Petition vom 30.11.1999
- Umsetzung der Internationalen Salzburger Resolution vom 8.6.2000
- Einhaltung des von den Wissenschaftern der EU-Tagung vom 29.6.2000 ebenfalls bestätigten Internationalen Salzburger Gesundheitsvorsorgerwertes
- Schaffung eines Haftungsfonds der Mobilfunk-Betreiber, da nationale und internationale Versicherungen das Gesundheitsrisiko aus EMF explizit ausschließen
- Handykennzeichnung (Vorbild USA) damit sich der Konsument für ein möglichst strahlungsarmes Gerät entscheiden kann.
Ein Sender soll errichtet werden, was ist zu tun?
Handys und Schnurlos-Telefone kann man abschalten, Mobilfunksender nicht.
- Kontaktaufnahme mit Ihrem Bürgermeister als Bau- und Gesundheitsbehörde erster Instanz
- Kontaktaufnahme mit der Plattform GSM-Initiativen zwecks Informationsmaterial für Behörden und Anrainer
- Betreiberfirma ausfindig machen, Kontakt aufnehmen: Antennendaten, Pläne und Berechnungen, mit schriftlicher Zusage zur Einhaltung des Internationalen Salzburger Gesundheitsvorsorgewerts einfordern.
Falls erforderlich:
- Unterstützung der Kommunalpolitiker einfordern
- lokale Medien informieren
- Nachbarn und weitere Anrainer informieren, Unterschriften sammeln (Mobilfunk-Petition-Unterschriftliste), Protestbriefe verfassen (Adressen bei der Plattform): in Salzburg saßen die Bürger mit ihren Kindern in den Baugruben und ketteten sich Menschen an die Masten, um ihre Anrainerrechte und die schriftliche Zusage zur Einhaltung des Internationalen Salzburger Gesundheitsvorsorgewertes zu erzwingen.
Situierung und Betrieb von Mobilfunksendern
Bei Situierung und Betrieb von Mobilfunksendern sollten nachfolgende Punkte in einem Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden:
- Vorangehende Information und aktive Einbeziehung der Bevölkerung
- Überprüfung von Standortalternativen
- Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens
- Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes
- Berechnung und Messung der Exposition
- Berücksichtigung bereits vorhandener hochfrequenter Feld-Quellen
- Überprüfung und Überwachung nach Installation
- Staatliche Datenbank mit detaillierten Angaben über alle Basisstationen und deren Emissionen
Wie Messungen in Salzburg gezeigt haben, kann bei vernünftiger Netzplanung der Internationale Salzburger Gesundheitsvorsorgewert von 1 mW/m² für die Gesamtbelastung von Mobilfunksendern von den Mobilfunkbetreibern unter allfälliger Reduzierung der Sendeleistung eingehalten werden.
Kinder und Handys
Da der kindliche Schädel mehr Strahlung aufnimmt, die Blutbildung im Knochen noch aktiv ist und Kinder grundsätzlich empfindlicher reagieren sollten Kinder Handys nur in Notfällen benützen.
Wie verhält es sich mit Fernsehen und Radio?
Freiraummessungen 1998 und 1999 in der Stadt Salzburg zeigten, dass elektromagnetische Felder durch Rundfunk und Fernsehen im Bereich von 0,001 bis 0,1 mW/m² und damit deutlich unter den Immissionen der Mobilfunksender (bis 60 mW/m²) lagen.
Versicherungen
Versicherungen (nationale wie internationale) lehnen die Deckung des Gesundheitsrisikos aus elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks im Rahmen einer Betriebshaft - Pflichtversicherung explizit ab, dies zeigt die Dimension und Dramatik des Problems!
Wie funktioniert ein Mobilfunknetz?
Auf freistehenden Masten oder Dächern werden Rundstrahl- oder Sektorantennen errichtet, in schmalen Gassen oder an stark befahrenen Straßen werden Mikrozellen an Hausfassaden, in Einkaufszentren, Hotels, etc. werden Indoorzellen montiert.
Je mehr Handys genutzt werden, umso mehr Sender müssen errichtet werden. In Österreich errichten derzeit vier Betreiber jeweils unabhängig voneinander ihre Sendernetze (ca. 10.000 Sender), mit Einsatz der UMTS-Technologie werden weitere Sendernetze (zusätzlich ca. 20.000 Sen-der) auch für weitere Betreiber/Lizenznehmer den Mastenwald drastisch verdichten.
Während ein Teil der Betreiber die Sender untereinander überwiegend mittels Festnetzkabel verbindet, tun dies andere über Richtfunk, der ebenfalls zur gesundheitlichen Diskussion steht.
Der Einsatz der UMTS-Technologie für weitere drahtlose Dienste (Internet etc.) wird ohne Gesundheitsgrenzwerte zu einem weiteren massiven Anstieg der schon jetzt zu hohen Mikrowellenbelastung führen.
Bevor ein Sender errichtet wird, sollte durch Berechnungen die zu erwartende Strahlenbelastung festgestellt werden.
Auch die Antenne oder das Gehäuse des Handys selbst ist Empfänger und Sender zugleich, d.h. dass Sie sich beim Telefonieren mit dem Handy den Sender direkt ans Ohr bzw. an den Kopf halten. Mit einem Schnurlostelefon nach dem DECT-Standard haben Sie ihren Sender direkt in der Wohnung.
Anrainerrecht - Mieterinformation - Gemeinden
ANRAINER
Trotz der ausdrücklichen Versicherung der privaten Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundesregierung, die Aufstellung der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit den Anrainern durchzuführen, hat es der Gesetzgeber bisher verabsäumt, diese ausdrückliche Versicherung auch gesetzlich zu verankern. Somit werden Anrainer und Mieter weder informiert noch haben sie Mitspracherechte.
Kleine Sender sowie Mikro- und Indoorzellen sind zumeist nicht einmal dem örtlichen Bauamt gegenüber anzeigepflichtig. Dies trotz des Umstandes, dass Mietern gerichtlich die Reduzierung ihrer Wohnungsmiete aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen und der daher verständlichen Angst bzw. Minderung der Wohnungsqualität zuerkannt wurde (München 1998) und eine Entwertung der Liegenschaften in der Umgebung von Mobilfunksendern nahe liegt.
BÜRGERMEISTER
haben als Baubehörde 1. Instanz nur Regelungsmöglichkeiten im Rahmen des Baurechts und des Ortsbildschutzes, sollten aber als Gesundheitsbehörden 1. Instanz auch den Gesundheitsschutz der Bürger gewährleisten.
Grenzwerte in Österreich - derzeitige Situation
Die derzeitigen Grenzwerte (ÖNORM S 1120, ICNIRP, WHO, EU, Verordnung d. Verkehrsministeriums) schützen nur vor übermäßiger Erwärmung des Körpers aber nicht Chromosomenbrüchen, Krebs, Schlafstörungen, etc. Eine Gesamtbetrachtung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse legt einen vorsichtigen Umgang mit der Mobilfunk - Technologie nahe.
Geforderter Grenzwert für Mobilfunk
Die Mobilfunk-Petition vom 30.11.1999, die Internationale Salzburger Resolution vom 8.6.2000 und Wissenschafter der EU-Tagung vom 29.6.2000 empfehlen generell die Einhaltung des wissenschaftlich international abgesicherten Salzburger Vorsorgewertes von 1 mW/m² für die Gesamtbelastung durch Mobilfunksender.
Mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden
Viele der vorliegenden Untersuchungen liefern hinreichende Hinweise, dass Felder, wie sie von Mobilfunkeinrichtungen ausgehen, gesundheitsschädlich sein können und auch gesundheitlich relevante Langzeit-Effekte zu erwarten sind. U.a. wird berichtet über:
- Schlafstörungen
- Unruhe
- Kopfschmerzen
- Geräuschphänomene
- Konzentrations- und Lernstörungen
- Störungen des Gedächtnisses
- Müdigkeit und Erschöpfung
- Blutdrucksteigerung, Herzrythmusstörung, Veränderung der Herzratenvariabilität
- Schwächung des Immunsystems (erhöhte Infektanfälligkeit, Tumorpromotion)
- Auswirkungen auf Blutzellen (Blutbildveränderungen, Leukämie)
- DNA-Brüche
- Handytelefonierer: Risikoerhöhung für Gehirntumore, Ohrspeicheldrüsenkrebs und andere bösartige Erkrankungen
Begriffserläuterungen
EMF | elektromagnetische Felder (ausgehend von
Mobil-funksendern, Handyantennen, etc.) |
W/m², mW/m², µW/m² Watt/m², Milliwatt/m² , Microwatt/ m²
| Einheiten für die Angaben zur Leistungsflussdichte eines
Senders |
Leistungsflussdichte | Maß für die Strahlenbelastung der
Bevölkerung durch Mobilfunksender (Exposition) sei es im Garten oder im Haus.
Die Leistungsflussdichte kann von den Betreibern vor Errichtung errechnet
werden. |
ICNIRP | Internationale Kommission zum Schutz vor
nicht-ionisierender Strahlung |
WHO | Weltgesundheitsorganisation |
GSM | Mobilfunk derzeit (A1, max.mobil, one,
tele.ring) |
UMTS | für weitere mobile Dienste am Handy (Internet
etc) |
DECT-System bei Schnurlostelefonen ist ebenfalls gepulst Mobilfunk
Mobilfunk Grenzwerte im internationalen Vergleich
Vornorm ÖNORM S 1120 | 6.000 bzw. 10.000
mW/m² |
ICNIRP/WHO/EU-Empfehlung | 4.500 bzw. 9.000
mW/m² |
Russland | 100 mW/m² |
Schweiz seit Dez. 1999 | 42-95 mW/m² je
Anlage |
Italien | 1 mW/m² je Anlage |
Internationaler Salzburger Gesundheitsvorsorgewert | 1 mW/m² für
die Gesamtbelastung |
Impressum und weitere Informationen
Plattform GSM-Initiativen p.A. Eva Marsálek,
Lenaugasse 36,
A-3400 Klosterneuburg-Kierling
Tel./Fax: 02243-87366
E-mail:
eva.marsalek@utanet.at
Mit wissenschaftlicher Unterstützung von Mitarbeitern der Universität
Wien.
http://plattform-gsm.homepage.com
http://mobilfunk-petition.homepage.com
Plattform GSM-Initiativen, Tel. 02243-87366
Stand: Oktober 2000