Pfarrhofgründe- Kindergarten/ Musikschule/Pfarrsaal
Wir fordern ein Verkehrsgutachten mit mehreren Alternativen!
Stand der Planungen:
Derzeit geht es um die
Lösung der Verkehrsfrage, Verhandlungen mit der Erzdiözese und ein Architektenwettbewerb
werden folgen.
Der bisherige Umgang der WIPUR mit dem Verkehrsthema zeigt, dass es ihr kein Anliegen ist (man könnte es auch deutlicher ausdrücken):
Die WIPUR will eine schon vor Monaten von einem Statiker gemachte „planliche Darstellung“ realisieren, deren Eckpunkte:
die Zufahrt über die Pfarrhofgasse, eine teilweise Überbauung des Gablitzbaches, eine Tiefgarage gleich nach der Einfahrt in Grundstück und für FußgängerInnen die bestehende Brücke zum Pfarrhof
Aus unserer Sicht ist die Beauftragung eines unabhängigen Verkehrsgutachters mit der Erarbeitung mehrerer Alternativen für eine optimale Verkehrslösung notwendig.
Es ist alles zu tun, um
vgl. dazu auch Bericht aus dem Gemeinderat Teil I
2. Verkauf des Kindergartens I (Schwarzhubergasse) an die WIPUR (100% Tochter der Gemeinde) um 450.000 €
Da die geplante Erweiterung des Horts und ein Neubau des SPZ an dieser Stelle ohne diese Form der Finanzierung (Verkauf und „Zurück-Leasing“) aufgrund der Finanzlage nicht möglich wäre und das Argument einer besseren Abwicklung durch einen ausgegliederten Betrieb wie die WIPUR zumindest ein Versprechen ist, haben wir zugestimmt.
Dabei ist zu erwähnen, dass die Zeit drängt, weil eine Hortgruppe nicht gerade kindergerecht im Keller der Volksschule untergebracht ist.
Gefahr!!
eine Gefahr besteht darin, dass diese Summe nicht der Zahlung der zukünftigen Leasingraten gewidmet, sondern sofort ausgegeben wird, aber die Leasingraten die Budgets der nächsten Jahre belasten werden.
3. Stellungnahme zur Änderung zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien
Die Gemeinde Purkersdorf erhebt keinen Einwand gegen die Änderungen, ersucht aber in Bezug auf das Areal „Auhof-Center“ die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die vorhandene Verkehrsfrequenz im Sinne der Bestimmungen über Großprojekte wie Einkaufszentren zu prüfen und zu berücksichtigen (unter Hinweis auf § 7b Abs.7 WBauO).
Der Grund:
Das Auhof-Center beeinflusst die Entwicklung Purkersdorfs mehr als eigene Maßnahmen,
Tatsache ist, dass es keine - strenge - Prüfung betreffend die Auswirkungen des Einkaufszentrums auf die Umgebung - wie eigentlich vorgesehen - gegeben hat, sondern dass es sich – formell – um einzelne dort eben nebeneinander angesiedelte Betriebe handelt.
GR maria parzer
maria.parzer@puon.at