Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 29.9.2009 (1)


Teil 1 - Teil 2 - Teil 3 - Teil 4

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!

Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.

Liste Baum & Grüne


 

Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:  21.50  Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  28/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

AICHER GR Sabine

PARZER GR Dr. Maria

BOLLAUF StR Susanne
ab 19.22 Uhr, Pkt. 768

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna
ab 19.20 Uhr, Pkt. 768

CAMBRUZZI GR Manfred

PUTZ StR Christian

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

REISNER GR Annemarie

ERBEN GR Karin

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

 KAUKAL GR Beatrix

SCHMIDL StR Margaretha

KEITEL GR Werner

SEDA GR Michael

KÖCKEIS GR Friedrich

TRAURIG GR Monika

MANDL StR Christine

URBAN GR Silvia

MATZKA GR Mag. Christian

WIMBERGER GR Gabriele

MAYER StR Elisabeth

WEINZINGER StR Viktor

NEMEC GR Ingrid

WISZNIEWSKI GR Karim

OPPITZ  StR Albrecht

WOLKERSTORFER GR Harald

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

ZÖCHINGER GR Leopold

 

 

 

 

 

 

 

 

entschuldigt:

BAUER GR Dr. Manfred

PAUXBERGER GR Johann

FELSBERGER GR Hermann

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

 

 

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NOVOTNY Editha

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Silvia Urban

        23)  Für die LiB&GR:            GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

4) Änderungen in der Tagesordnung

 

Der Punkt 788 kommt als Bericht, die Beschlussfassung folgt im nächsten GR   

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

        Keine eingelangt

 

 

6)               Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.     Mandatsrücklegung Stangl - Neubesetzung

Alexandra Stangl hat mit Wirkung vom 16.09.2009 auf die Ausübung ihres Gemeinderatsmandates verzichtet. Für sie ist seitens der SPÖ-Fraktion Herr Friedrich Köckeis nachnominiert und heute angelobt worden..

6.2.     Rückerstattung Gebrauchsabgabe Wien-Strom

Die aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes zu Unrecht im Zuge der Stromkosten erhobenen Gebrauchsabgaben für NÖ Strombezieher (Doppelbesteuerung) sind von der Wien-Strom in den letzten Tagen zurückbezahlt worden. Für die Stadtgemeinde hat die Rückzahlung knapp € 30.000 ausgemacht.

6.3.     Begehung Stadtwald

Am 31. Juli 2009 fand im Beisein des zuständigen Revierförsters der Stadtgemeinde Purkersdorf, Herrn Ofö. Redl Richard, eine Begehung des Stadtwaldes Purkersdorf statt. Dabei wurde folgendes festgestellt und vereinbart:

Die beiden im Bereich der Abteilungen 3b1 und 4e1 vorhandenen Teilflächen im Ausmaß von jeweils 0,5 ha, die noch mit einem ca. 170-jährigen Rotbuchenbestand bestockt sind, weisen bereits eine gesicherte Naturverjüngung im Unterbestand auf. Dasselbe gilt für die Rotbuchenalthölzer in den Abteilungen 4b1 (1,5 ha) und 4d1 (1,0 ha). Weiters konnte festgestellt werden, dass die angrenzenden Jungwuchsflächen ebenfalls bereits gesichert sind. Aus diesem Grund kann der Räumung dieser beschriebenen Flächen aus forstfachlicher und rechtlicher Sicht zugestimmt werden. Der Rotbuchenaltbestand in der Abteilung 4b4 im Ausmaß von ca. 3 ha soll ebenfalls im Laufe der nächsten Jahre sukzessive geräumt werden, wobei auch hier im Bereich der als nächstes beabsichtigten Fällungsflächen eine gesicherte Naturverjüngung vorhanden ist.

Der geplanten Durchforstung mit anschließender Seilbringung in der Abteilung 4f kann aus forstfachlicher Sicht ebenfalls zugestimmt werden, da hier ein dringender Pflegebedarf besteht.

Im Bereich der Abteilung 3e1 sind vorerst keine weiteren Maßnahmen geplant, vielmehr sollen hier, wie auch im Wirtschaftsplan angeführt, absterbende Individuen als Totholz belassen werden. In diesem Zusammenhang wurde auf die Möglichkeit einer Förderung von Totholz (€ 50,--) und Höhlenbäumen (€ 100,--) mit maximal  je 10 Stück/Jahr hingewiesen, wobei die Förderungsabwicklung von der Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung durchgeführt wird.

Im Zuge der Begehung zeigte sich, dass die im Bereich der Abteilung 4 vorhandenen Jungwuchsflächen aus forstfachlicher Sicht dringend geläutert werden müssen, wobei vorrangig die Protzen sowie die Baumarten Birke, Weide und Aspe zu entfernen wären. Auch hier wurde auf die Möglichkeit einer Förderung dieser Maßnahme hingewiesen, wobei diesbezüglich Herrn Dipl. Ing. Josef Öllerer (0664 6025924301) von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer St. Pölten zu kontaktieren wäre.

Abschließend wird noch festgehalten, dass die mündliche Anmeldung der Räumung der oben beschriebenen Rotbuchenaltholzbestände aus forstrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis genommen wird.

6.4.     Kultursommer – Beitrag Land NÖ

Das Land NÖ hat zum Purkersdorfer Kultursommer und Open-Air 2009 einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von  € 5000 aus Mitteln der NÖ Kulturförderung geleistet.

6.5.     Orientierungslauf 

Das Kommando des Luftunterstützungsgeschwaders Langenlebarn hat die Stadtgemeinde ersucht, im Purkersdorfer Forst (betroffen sind der Stadtwald Purkersdorf und MA49-Waldgebiet) einen Orientierungslauf im Rahmen der militärischen Ausbildung durchführen zu dürfen. Die Veranstaltung findet am Freitag, 16.10.2009, ab 09.00 Uhr statt. Die Veranstaltung dauert ca. 4 Stunden. Gleichzeitig mit dem Orientierungslauf findet eine Orientierungswanderung statt. Der Lauf zählt zum Ol-Cup für Wien und NÖ .

Ich habe die Zustimmung zu dieser Veranstaltung erteilt.

6.6.     Förderung „Rund um den Troppberg“ 

Das Projekt „Rund um den Troppberg“ ist von der stadtverwaltung abgerechnet worden und die Förderung abgerufen worden. Die Abteilung WST3 des Amtes der NÖ Landesregierung hat die Abrechnung an Hand der vorgelegten Originalrechnung geprüft und für in Ordnung befunden und hat die zugesagten Fördermittel in Höhe von € 15.826,66 frei gegeben. Die Anweisung erfolgt Mitte Oktober 2009.

6.7. Finanzierung Postkutschenrenovierung

Die Fertigstellung der Purkersdorfer Postkutsche ist Inhalt eines Tagesordnungspunktes des heutigen Gemeinderates. Hinsichtlich der Finanzierung dieses Projektes darf ich dazu berichten:

Renovierungskosten

Gesamtauftragssumme:               64.166,67

Davon angewiesen                      42.777,78

Rest 14 Tage nach Übergabe                  21.388,89

Mittelaufbringung

NÖ Landesregierung                       9.000,00

Bundesdenkmalamt                      10.000,00

Private                                                 7.267,28     aus Vorjahren

Private 2009                                 2.000,00

Österr. Bundesforste                    10.900,00

Österr. Post AG                            2.500,00

Österr. Bundesbahnen                    7.000,00

Sonst. Spender                             7.000,00

Saldo bisher                                     55.667,28

NÖ Landesregierung nach

Vorlage der Abrechung                   9.000,00

Eingebrachte Mittel gesamt:        64.667,28

Saldo Gesamt:                                      500,61      Wird für die Spendertafel verwendet

 

6.8.     Finanzierungsbeitrag Open-Air Sommer 

Das Land NÖ hat aus Mitteln der Kulturförderung für den Kultursommer und Open-Air Sommer 2009 einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 5.000 zur Verfügung gestellt.

6.9.          Voranschlag 2010

Um den Voranschlag 2010 rechtzeitig erstellen zu können ersuche ich alle Ressortverantwortlichen ihre Budgetdaten bis 2.10.2009 in der Finanzverwaltung bekannt zu geben. Insbesondere trifft das auf Projekte des außerordentlichen Haushaltes zu, wobei hier auch die Auswirkungen auf die Folgejahre beziffert werden sollen.

ANTRAG

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

7)               Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

GR Sabine Aicher – Anfragen an den Bürgermeister

1. Eine zeitgerechte Planung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge kann verhindern, dass die Gemeinde zu spät auf einen Bedarf der Bevölkerung reagiert und z.B. Kindergartenkinder, Hortkinder usw. in nicht geeigneten Räumen untergebracht werden, weil der Platz zu klein ist und Alternativen erst in Planung oder in Bau sind.

 

Daher unsere Frage:

 

Verfügt die Gemeinde Purkersdorf über die notwendigen Daten über die zukünftige Entwicklung des Bedarfes an Betreuungseinrichtungen und andere soziale Einrichtungen, um rechtzeitig die richtigen Planung an Einrichtungsplätzen angehen zu können?

 

Die tatsächliche oder die mögliche Bautätigkeit und der damit verbundene Zuzug, die Entwicklung des altergemäßen Bedarfs anhand der jetzigen Bevölkerungszusammensetzung geben genug Hinweise auf den Bedarf an zukünftigen Plätzen.

Daraus kann die Gemeinde dann rechtzeitig schließen, ob und wann Bauprojekte eingeleitet werden müssen.

 

2. Bürgermeister Schlögl hat der NÖN vom 17.09.2009 ein Interview über ein Hotelprojekt in Purkersdorf gegeben, das –auf seine Initiative hin  -  auf dem Areal des 2. Provisoriums (dzt. Musikschule etc.), in Zusammenarbeit mit der IG Immobilien errichtet werden soll.

 

Dazu stellen sich folgende Fragen:

 

  • Ist das Hotelprojekt ein Projekt der Gemeinde?

Dann müsste die Gemeinde vom Eigentümer, dem Verein „ Volkshaus“ wohl das Grundstück oder zumindest das Baurecht erwerben

  • Gibt es dazu Gespräche bzw. Verhandlungsergebnisse?

 

3. Wie hoch waren die Kosten für das Büro Dipl. Ing. Kath für die Erstellung des Konzepts „Investitionskosten betreffend Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekennzahl“?

 

4. Wie viele Angebote und von welchen Unternehmen wurden für die Erstellung eines Konzepts „Investitionskosten betreffend Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekennzahl“ eingeholt und wie hoch waren diese?

 

5. Wie viele Angebote und von welchen Unternehmen wurden für die Erstellung „Berechnung der grundsätzlichen statischen Erfordernisse“eingeholt und wie hoch waren diese?

 

6. Hauptplatzkonzerte: in der NÖN 38/09 wurde bereits über das Kulturprogramm 2010 geschrieben. Wir möchten hiermit anfragen, was geplant ist, wie weit die Planung schon fortgeschritten ist und wie hoch die Kosten sind. Außerdem stellt sich für uns die Frage, warum ein Kulturprogramm 2010 in einer Zeitung veröffentlicht wird noch bevor auf Gemeindeebene in den zuständigen Gremien, Ausschuss, Stadt- und Gemeinderat, (auch nur einmal) darüber beraten, diskutiert und abgestimmt wird.

 

7. Bei der Eröffnung des Ballspielplatzes durch Herr Weinzinger hat dieser gesagt, dass die Stadtgemeinde den Platz schon schief“ bestellt hat bzw. von vornherein wusste, dass der Platz so schief sein wird. Wir möchten wissen, wie der Bestelltext gelautet hat, mit dem der Ballspielplatz in Auftrag gegeben wurde. Bzw. wie der Angebotstext gelautet hat, aus dem ja die genaue (Schief)Lage des Platzes hervorgehen dürfte. Außerdem möchten wir gerne anfragen wie der Kostenunterschied zwischen dem realen Ballspielplatz und einer begradigten Varianten gewesen wäre.

 

Antwort Bürgermeister:

Zu 1) Die Stadtgemeinde verfügt über jene Daten, die ihr in den diversen Bevölkerungsevidenzen zur Verfügung stehen. Bevölkerungsentwicklungen werden beobachtet, insbesondere die Geburtenbilanzen, die ja einen wesentlichen Einfluss auf die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt haben.

Ich habe vor dem Sommer Herrn Arch. DI Kirnberger ersucht, eine Möglichkeits-Studie über die Erweiterung des Schülerhortes in der Alois-Mayer-Gasse in Verbindung mit der Volksschule zu erstellen bzw. über die bauliche Erweiterung der VS- Purkersdorf Aussagen zu treffen.

Derzeit ist es so, dass Teile des Schülerhortes im Gebäude der Volksschule untergebracht sind. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass die Öffnung weiterer Gruppen notwendig wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass Tullnerbacher Kinder in Zukunft nicht mehr die VS Purkersdorf besuchen werden (Eigene Volksschule im Bau), muss geklärt werden, wie weit sich der Wegfall der Tullnerbacher SchülerInnen auf die Raumsituation in der VS auswirkt und welche Spielräume dabei entstehen oder zusätzlich aufgrund der demoskopischen Entwicklung notwendig werden.

Die Stadtgemeinde wird diesen Prozess genau beobachten und rechtszeitig die notwendigen Schritte einleiten, eine bestmögliche Versorgung der Kinder im Vorschul- und Schulbereich zu gewährleisten.

 

Zu 2) Erste Gespräche zu einem möglichen Hotelprojekt im Zentrum Purkersdorfs hat es bereits Ende 2005 gegeben. Die Gespräche damals wurden nicht fortgesetzt, weil die AHS-Provisorien für gemeindeigene Zwecke dringend notwendig waren (Musikschule und vorübergehend Kindergartengruppen).

Was ein künftiges Hotelprojekt nach Fertigstellung des Bildungszentrum anbelangt so sehe ich die Rolle der Stadtgemeinde eher als Initiator und Impulsgeber denn als Bauherr und/oder Betreiber.

Der Verein Volkshaus, der ja Eigentümer der Liegenschaft ist, ist in die Absichten eingebunden. Die Gespräche sind deshalb jetzt wieder aufgenommen worden, weil das Ende des Provisoriums absehbar ist und so die Liegenschaft für eine wichtige infrastrukturelle Investition zur Verfügung steht.

 

Zu 3,4,5) Aus der Anfrage geht nicht hervor, welche/s Objekt/e gemeint ist/sind. Die Stadtgemeinde hat jedenfalls kein derartiges Gutachten in Auftrag gegeben

 

Zu 6) Die Reihe von Konzerten im Rahmen des Kultursommers und großen Open-Air-Events soll fortgesetzt werden. Programm für 2010 gibt es noch keines, aber es gibt eine Vielzahl an Ideen, die an mich und an Fr. VzBgm Pleischl herangetragen worden sind. Niki Neunteufel ist auf der Suche nach passenden KünstlerInnen für 2 Open-Airs.

Bei allen Wünschen und Ideen, die es gibt, muss immer auch der finanzielle Aspekt berücksichtigt werden. Um den Kultursommer finanzieren zu können, sind Großsponsoren wichtig und notwendig, und diese Sponsoren erwarten einen entsprechenden Werbewert. Insoferne sind Highlights, die weit über Purkersdorf hinaus wirken, unabdingbar.

Neben den 2 großen Open-Airs soll auf alle Fälle wieder das Programm von „Theater Purkersdorf“, das demnächst präsentiert wird, unterstützt werden.

Eine Fixierung der Veranstaltungen wird frühestens Ende Jänner 2010 möglich sein, dann werden auch die dazu berufenen Gremien damit befasst.

 

Zu 7) Die Bestellung des Spielplatzes erfolgte auf Grund des Anbotes vom 04. 05. 2009. Aus Pos. 594101B des Anbotes ist ersichtlich, dass die elastische Tragschichte im Mittel 50 mm beträgt, um die Schräge etwas ausgleichen zu können. Bei Vorgesprächen mit den anbietenden Firmen war bereits klar, dass eine waagrechte Ausführung aus preislichen und technischen Gründen nicht hergestellt werden muss, da dieser Platz für offizielle Bewerbe nicht verwendet wird.

Die Kosten für eine waagrechte Ausführung wären um ca. € 25.000,- teurer gewesen. Auf Grund der Höhe wäre die Entfernung des Plattenbelages notwendig gewesen und hätte ein straßenähnlicher Aufbau mit Asphalt und Fundamenten durchgeführt werden müssen. Auf Grund des Höhenunterschiedes wäre teilweise ein Absturzsicherung und eine Stufenanlage zum westlichen Tor erforderlich gewesen. Erst auf diese Konstruktion hätte man den Ballspielplatz mit der jetzigen Konstruktion herstellen können. Für Bewerbe wäre der Platz dennoch nicht zu verwenden, da dieser die Abmessungen für Bewerbsspiele aus Platzmangel nicht erfüllen kann.

Im Übrigen wurde das Niveau von der Errichterfirma nicht nur um die in der Ausschreibung genannten 50 mm +/- ausgeglichen sondern um insgesamt über 150 mm, ohne Verrechnung von Mehrkosten!

 

GR Parzer, GR Aicher, GR Erben, GR Zöchinger haben zu den bestehenden Anfragen Zusatzanfragen gestellt, die der Bürgermeister sofort mündlich beantwortet hat.

 

 

8)                    Sitzungsplan 2009

 

Stadtrat                          Dienstag       27.10.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Mittwoch       24.11.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

 

Gemeinderat                   Dienstag       27.10.2009, 20.00 Uhr, Festsitzung

                                      Mittwoch       02.12.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

 

 

 

3.             Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 23.06.2009

Die VerifikatorInnen (Bollauf - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 23.06.2009 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 23.06.2009 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 29. September 2009

 

Punkt: GR–0767 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND: WIPUR – Bericht aus der Gesellschaft

 

Bericht

 

Projekt Neubau Kindergarten Wintergasse 46

 

Die Baustelle des neuen Kindergartens kommt in die finale Phase. Der Innenausbau des Gebäudes ist bis auf kleine Ausbesserungsarbeiten komplett fertiggestellt. In der KW 38/39 erfolgt die Gestaltung der Aussenanlagen und die Anlieferung und Versetzung der Aussenspielgeräte. Daran anschließend erfolgt die Bepflanzung. In der KW 39 wird die komplette Einrichtung des Kindergartens geliefert und montiert sodass dann letztendlich nur mehr die Innentüren fehlen, deren Versetzung für die KW40 eingeplant ist. Mit der Schlussreinigung ist das Gebäude dann fertig für die Übergabe an die Stadtgemeinde Purkersdorf, die am Montag, 19.10.2009 erfolgen wird. Der Betrieb im neuen Kindergarten wird am Dienstag, 27.10.2009 aufgenommen.

 

Die Aussenanlagen des Kindergartens werden aber zur Benützung in diesem Herbst noch nicht freigegeben. (Besämung der Grünflächen).

 

Betreffend Zuständigkeit für die Betriebsführung und Instandhaltung im neuen Kindergarten hat es seitens der Geschäftsführung in der letzten Woche ein Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Stadtamtsdirektor gegeben. Es ist der Wunsch der Stadtgemeinde, dass diese Tätigkeiten von der WIPUR GmbH gegen Bezahlung übernommen werden sollen. Die Geschäftsführung wird bis zur Gemeinderatssitzung im Dezember 2009 eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch der neue angepasste Mietvertrag mit der Stadtgemeinde Purkersdorf zur Beschlussfassung vorliegen.

 

Die Netto-Errichtungskosten inklusive Einrichtung und Aussenanlagen mit Aussenspielgeräten werden sich bei rund € 3,9 Millionen einpendeln.

 

 

Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48

 

Wie schon in der letzten Gemeinderatssitzung im Juni 2009 berichtet, hat die WIPUR GmbH für die Verwertung der einzelnen Wohneinheiten verschiedene Vertragsmodelle ausgearbetet – Miet-Kauf-Modell ohne Förderung, Raten-Kauf-Modell mit Förderung, Raten-Kauf-Modell ohne Förderung, Kauf. Diese Modelle sowie die schlüsselfertige Ausstattungsvariante wurde von den WIPUR den Interessenten in einer Veranstaltung am 29.06.2009 im Stadtsaal Purkersdorf präsentiert.

In den Wochen danach wurde gemeinsam mit den engagierten Immobilien-Maklern Dräxler-Immobilien und Bank Austria Immobilien die Reservierungsliste – Reihenfolge nach Zeitpunkt der Anmeldung - Schritt für Schritt konsequent abgearbeitet. Dieses System hat sich als sehr fair und korrekt herausgestellt und hat letztendlich auch zum gewünschten Erfolg der Verwertung geführt.

 

Mit Stichtag, 21.09.2009 sieht die Verwertungssituation wie folgt aus:

 

15 Wohneinheiten sind fix vergeben

         davon sind 8 Verträge – 2 Kauf- und 6 Miet-Verträge unterschrieben

         an den restlichen 7 Verträgen wird noch gearbeitet (1 Raten-Kauf ohne Förderung

mit höherer Anzahlung, ein Ratenkauf mit Förderung, 5 Mietverträge – teils mit

höheren Mietzinsvorauszahlungen, teils spätere Startzeitpunkte) – Zielsetzung:

restliche Vertragsabschlüsse innerhalb der nächsten beiden Wochen.

 

Für weitere 3 Wohneinheiten gibt es sehr ernsthafte Interessenten, wo es sehr wahrschleinlich innerhalb der nächsten beiden Wochen auch zu Vertragsabschlüssen kommen wird.

Von den 15 vergebenen Wohneinheiten wurden 10 Wohnungswerber direkt über die WIPUR, 3 über Dräxler Immobilien und 2 über Bank Austria Immobilien akquiriert.

Darüberhinaus nimmt das Interesse jetzt im Herbst wieder verstärkt zu, was nicht nur auch die Makler bestätigen, sondern sich durch neue Vormerkungen auf unserer Reservierungsliste niederschlägt.

 

Fortschritt auf der Baustelle:

 

Der Baufortschritt ist sehr zufriedenstellend. Zur Zeit läuft der Ausbau der Häuser in Richtung bezugsfertige Ausstattung und die Fertigstellung der Aussenanlagen. Die offizielle Übergabe der Wohneinheiten ist für 02.11.2009 vorgesehen. Die ersten 3 Wohneinheiten werden aber bereits mit 1. Oktober 2009 übergeben. Einige weitere werden dann in der 2. Oktober-Hälfte folgen und der Rest dann Anfang November.

 

Kosten:

 

Die Kostenentwicklung im Vergleich zu den budgetierten Kosten lässt keine großen Ausreisser erwarten. Wir liegen zur Zeit bei einem Abrechnungsfortschritt von knapp 82%.

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

Schlögl, Cambruzzi, Aicher, Erben

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                          ZUR SITZUNG AM 29. September 2009

Vizebgm. Pleischl und StR Bollauf nehmen an der Sitzung teil.

 

Punkt: GR–0768 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

WIPUR Neubau Bildungszentrum Kalkulation

 

 

GEGENSTAND: WIPUR – Neubau Bildungszentrum

 

Sachverhalt

 

Projekt Neubau Bildungszentrum

 

Wie in der letzten Gemeinderatssitzung vom 29.06.2009 berichtet, hat die WIPUR ein Bodengutachten für das Baugrundstück in Auftrag gegeben. Desweiteren wurde der Bauphysiker mit der Ausarbeitung von Varianten in Bezug auf die gewünschte Energiekennzahl des Gebäudes beauftragt. Beide Ergebnisse liegen nun wie folgt vor:

 

Geotechnische und chemische Untersuchung des Baugrundstücks

 

Wie bei jedem Baugrundstück, hat die WIPUR GmbH auch beim gegenständlichen Grundstück eine geotechnische und chemische Untersuchung des Baugrundes in Auftrag gegeben. Das nunmehr vorliegende Gutachten der Firma Water & Waste GmbH vom 25.06.2009 zeigt einerseits, dass in geotechnischer Hinsicht aufgrund der Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sehr wahrscheinlich keine besonderen Gründungsmaßnahmen erforderlich sein werden und andererseits, dass auch die chemische Zusammensetzung des Bodens keine gröberen Kontaminationen erwarten lässt, sodass die Verführung des Aushubmaterials in Bodenaushub- und Baurestmassendeponien erfolgen kann.

 

Abschätzung der Energiekennzahl bzw. des Heizwärmebedarfes

 

Auf Grundlage des Planungsentwurfes und unter Einbeziehung der durchgeführten Untersuchung der Firma Allplan GmbH betreffend die grundsätzliche Konzeption der bauphysikalischen und haustechnischen Ausrichtung des Gebäudes hat die WIPUR GmbH die DI Kath Ziviltechniker GmbH mit der Berechnung von 4 Varianten betreffend die Energiekennzahl beauftragt. Das Ergebnis (Genauigkeit +/- 10%) sieht wie folgt aus:

 

Variante 1 – Energiekennzahl ca. 35 kWh/m²a:

 

Bauteilannahmen:

Alle Aussendecken (Dach, Terrasse, Auskragung etc.)             U=0,15 W/m²K

Fußböden erdberührt                                                        U=0,20 W/m²K

Wände gegen Unbeheizt                                                    U=0,50 W/m²K

Wände erdberührt                                                            U=0,40 W/m²K

Aussenwände                                                                  U=0,25 W/m²K

Fenster, Aussentüren, Glasfassaden, etc.                             U=1,20 W/m²K

      2-Scheiben-Verglasung mit g=0,58

Natürliche Fensterlüftung (ohne kontrollierte Lüftungsanlage)

 

Variante 2 – Energiekennzahl ca. 25 kWh/m²a:

 

Bauteilannahmen:

Aussenwände mit stärkerer Dämmung                                   U=0,20 W/m²K

Fenster, Aussentüren, Glasfassaden etc.
     mit besser wärmedämmendem Rahmen                            U=1,10 W/m²K

     2-Scheiben-Verglasung mit g=0,58

Mit kontrollierte Lüftungsanlage über alle Bereiche

     Nutzungsgrad Wärmerückgewinnung 70%
luftdichte Gebäudehülle < 1,00 h-1

Variante 3 – Energiekennzahl ca. 20 kWh/m²a:

 

Bauteilannahmen:

Aussenwände mit stärkerer Dämmung                                   U=0,20 W/m²K

Fenster, Aussentüren, Glasfassaden etc.
     mit besser wärmedämmendem Rahmen und                       U=0,80 W/m²K

     3-Scheiben-Verglasung mit g=0,50

Mit kontrollierte Lüftungsanlage über alle Bereiche
     Nutzungsgrad Wärmerückgewinnung 78%
luftdichte Gebäudehülle < 1,00 h-1

 

Variante 4 – Energiekennzahl ca. 15 kWh/m²a:

 

Bauteilannahmen:

Aussenwände mit stärkerer Dämmung                                   U=0,20 W/m²K

Wände gegen Unbeheizt mit stärkerer Dämmung                     U=0,35 W/m²K

Fenster, Aussentüren, Glasfassaden etc.
     mit besser wärmedämmendem Rahmen und                       U=0,80 W/m²K
     3-Scheiben-Verglasung mit g=0,50

Mit kontrollierte Lüftungsanlage über alle Bereiche
     Nutzungsgrad Wärmerückgewinnung 78%
luftdichte Gebäudehülle < 1,00 h-1

 

Anmerkungen zu den angenommenen Dämmstärken:

Aussenwände mit U=0,25 W/m²K              ca. 15,0 cm Dämmstärke

Aussenwände mit U=0,20 W/m²K              ca. 20,0 cm Dämmstärke

Aussendecken mit U=0,15 W/m²K             ca. 24,0 cm Dämmstärke

 

Zusammengefasst bedeutet das folgende Unterschiede:

 

EKZ 35

 

                      + stärkere Dämmung der Aussenwände

                      + verbesserte Wärmedämmung bei Rahmen von Fenster,

                         Aussentüren und Glasfassaden

                      + kontrollierte Lüftungsanlage über alle Bereiche mit Nutzungsgrad

                         Wärmerückgewinnung 70%

 

EKZ 25

 

                      + nochmamlig massiv verbesserte Wärmedämmung bei Rahmen von

                         Fenster, Aussentüren und Glasfassaden

                      + 3-Scheiben-Verglasung mit g=0,50

                      + kontrollierte Lüftungsanlage über alle Bereiche mit Nutzungsgrad

                         Wärmerückgewinnung 70%

 

EKZ 20

 

                      + Wände gegen Unbeheizt mit stärkerer Dämmung U=0,35 W/m²K

 

EKZ 15

 

Das bedeutet, die großen und vor allem kostenintensiven Sprünge zur Erreichung verschiedener Energiekennzahlen liegen zwischen EKZ 35 à 25 und 25 à 20!

 

Investitionskosten:

 

Die WIPUR GmbH hat nunmehr 2 Varianten – EKZ 35 und EKZ 25 – betreffend die Investitionskosten gerechnet. Zwischen der Variante EKZ 35 und EKZ 25 liegen rund € 500.000,-- bis € 600.000,-- an Netto-Mehrkosten aus der Investition (siehe auch beigefügte Gesamtrechnungen).

 

Betrachtungsweise Energiekosten:

 

Die Verbrauchskosten Wärme (ohne Grundkosten) der Nahwärme EnergieComfort auf Basis des Jahres 2008 belaufen sich pro kWh auf netto 0,0639 €/kWh (Quelle: Jahresabrechnung 2008 der EnergieComfort für die Stadtgemeinde Purkersdorf).

 

Theoretischer Wärmeverbrauch aufgrund der Energiekennzahlen:

 

Bei einer Nettogrundfläche von 2.640 m² ergibt dies einen Wärmeverbrauch pro Jahr von:

EKZ 35 kWh/m²a = 92.400 kWh

EKZ 25 kWh/m²a = 66.000 kWh

Differenz = 26.400 kWh

 

Daraus ergibt sich ein theoretisches Einsparungspotential nach derzeitigen Energiepreisen von rund netto € 1.686,96 pro Jahr – steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Investitionskosten von mindestens rund € 500.000,--. Wenn man von Investitions-Mehrkosten von rund € 500.000,-- zwischen beiden Varianten ausgeht, würde dies eine wirtschaftliche Amortisationszeit von knapp 300 Jahren bedeuten (Finanzierungskosten und Mehrkosten für Wartung und Strom (Lüftungsanlage) noch gar gar nicht berücksichtigt).

 

Die weiteren Varianten zur Energiekennzahl wurden aufgrund des obigen Ergebnisses nicht mehr weiter betrachtet.

 

 

Die nächsten Schritte:

 

  • Entscheidung durch die Stadtgemeinde Purkersdorf, welche energietechnische Ausrichtung das Gebäude erhalten soll – möglichst innerhalb der nächsten beiden Wochen.
  • Bis Ende November 2009 – Fertigstellung Einreichpläne
  • Ende November – Baueinreichung
  • Über die Wintermonate – Fertigstellung der Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke und Durchführung der Ausschreibungen und Vergabe der Arbeiten nach dem Bundesvergabegesetz
  • Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2010 geplant.
  • Die Fertigstellung ist für den Sommer 2011 geplant.

 

Die Entscheidung über die grundsätzliche energietechnische Ausrichtung des Gebäudes zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Start der Detailplanungen. Es ist nämlich ein riesiger Unterschied z.B ein Gebäude mit oder ohne kontrollierte Lüftungsanlage (flächendeckend) zu planen (Lüftungsschächte, Technikräume, usw.). Das heisst, die grundsätzliche Entscheidung, welche ungefähre Energiekennzahl verwirklicht werden soll – daraus folgend ergeben sich dann die notwendigen Maßnahmen aus den obigen Ausführungen - sollte innerhalb der nächsten beiden Wochen fallen. Ansonsten wird es schwierig den oben dargestellten Zeitplan einhalten zu können.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für eine bestmögliche energietechnische Ausrichtung des Bildungszentrum Schwarzhubergasse aus, wenn dies ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Da zum heutigen Zeitpunkt eine Entscheidung darüber aufgrund objektiver Fakten nicht getroffen werden kann, die Entscheidung aber nicht bis Dezember 2009 warten kann, wird der Bürgermeister ermächtigt, aufgrund einer Empfehlung einer Arbeitsgruppe die Entscheidung zu treffen. Sollte die Arbeitsgruppe zu keiner eindeutigen Empfehlung kommen, wird die Entscheidung an den Stadtrat übertragen, der in seiner Sitzung am 27.10.2009 darüber befinden wird.

Der Gemeinderat setzt folgende Arbeitsgruppe ein:

Vorsitzender:           StR Orthofer

Mitglieder:              GR Wolkerstorfer

                            GR Zöchinger

                            GR Schlagitweit

                            GR Cambruzzi

Es gelten die Geschäftsordnungsbestimmungen der NÖ Gemeindeordnung für GR-Ausschüsse.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:         

Schlögl, Aicher, Schmidl, Zöchinger, Erben, Mayer, Cambruzzi                                        

 

Zusatzantrag Schmidl:

Zusätzlich in den Baubeirat aufgenommen sollen werden:

StR Weinzinger und zwei Personen pro Fraktion.

Hr. Ing. Streißelberger wird das eingesetzte Gremium fachlich und moderierend begleiten. Hr. Streißelberger soll weiters Unterstützung hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Optimierung des multifunktionalen Gebäudes bieten.

Das bedeutet im Speziellen:

  • Berechnung der Mehrkosten für energiesparende Maßnahmen
  • Förderevaluation
  • Amortisationsrechnung
  • Lebenszyklus-Analyse

 

Zusatzantrag Mayer:

Die genannten Fachleute sind beizuziehen.

 

Abänderungsantrag Schlögl:

1.   Zusätzlich zu den im Grundantrag genannten Personen werden StR Weinzinger, StR Oppitz, StR Schmidl und GR Nemec genannt.

2.   Dem Gremium wird empfohlen, die Gutachter Kath und Hofbauer als Experten beizuziehen.

3.   Ing. Streißelberger wird das eingesetzte Gremium moderieren und begleiten (ohne Stimmrecht) und eine gutachterliche Aussage darüber treffen, wie sich die Erhaltungskosten des Projektes darstellen werden (Lebenszyklus-Analyse).
Ing. Streißelberger nimmt diese Aufgabe im Rahmen des Projektes Energiezukunft Purkersdorf wahr.

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag und Antrag Schlögl:

Dafür: 27

Enthalten: 1 (Erben)

Die Anträge Schmidl und Mayer sind somit obsolet.

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                          ZUR SITZUNG AM 29. September 2009

 

Punkt: GR–0769 – Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

GEGENSTAND: Ehrungen durch die Stadtgemeinde

 

Sachverhalt

 

Vergabe durch Gemeinderat

Auszeichnungsart

 

Ehrenbürger

DI Rudolf Fikar

Heinz Mau

Mag. Eva Maria Hanauska

 

Peter Schnitt

Ehrenring

Peter Türkel

Dipl. Ing. Alfred Schreitl

Josefine Schulz

Vizebgm. a.D. Johann Bonifazi

Dr. Ingrid Maria Aichmair

Vizebgm. a.D. Ing Franz Findeis

Elisabeth Fürst

 

Silvia Urban

Gold

Karl Kloihofer

Viktor Haring

Johanna Felsberger

Andreas Fischer

 

Erika Lahr

Bronze

Peter Magenbauer

Karl Höbling

Raimund Boltz

Georg Langer

Christine Mühlbacher

Martin Jauck

Willibald Luger

Ingrid Jauck

Gerhard Stoschka

Mathias Klemmer

Sepp Weiss

Clemens Liehr

Viktor Gusel

Roman Brunner

Ingrid Schlögl

Andreas Wächter

Manfred Cambruzzi

Herbert Hackl

 

Hanni Weiß

Silber

Heinz Weiß

Ilse Dollhopf

Renate Trost

Annelies Trappl

Christian Trost

Gerhard Toman

Irene Kienzl

Gerhard Vodvarka

Thomas Kienzl

Eduard Staubmann

Marianne Gröschel

Christa Heschl

Min.R. DI Peter Mader

Gerhard Heschl

 

Susanne Bollauf

Dank und Anerkennung

Kontrollinspektor Erwin Riegler

Günter Dollhopf

Abteilungsinspektor Dieter Höller

Christoph Mantler

Gruppeninspektor Erwin Gerersdorfer

Michael Gindl

Gruppeninspektor Anton Harold

Günter Schmatz

Erwin Seifner

Horst Schichta

HR DI Helmut Kirchner

Nikolaj Hlavka

Vito Rigoni

Lydia Schmatz

 

Für die Verleihung von Ehrungen durch die Stadtgemeinde gelten die Bestimmungen des § 17 NÖ Gemeindeordnung. Grundsätzlich ist eine einfache Mehrheit, bei der Ernennung von Ehrenbürgern jedoch eine ¾-Mehrheit erforderlich.

 

Die Ehrenzeichenverleihung soll am Dienstag, 27.10.2009, 20.00 Uhr, im Rahmen einer Festsitzung des Gemeinderates stattfinden. Dafür soll ein kleines Buffet ausgerichtet werden. Den weiblichen Geehrten soll ein kleiner Blumengruß übergeben werden, den männlichen ein Geschenkkarton Wein.

Die Ehrenzeichen werden bei der Fa. Georg Karl, Inh. Fr. Gindl, Purkersdorf, in Auftrag gegeben. Die Urkunden können von der Stadtverwaltung selbst produziert werden.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat vergibt Ehrungen wie im Sachverhalt dargestellt, an Personen, die sich um Purkersdorf in kultureller, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher Hinsicht besonders verdient gemacht haben oder überdurchschnittliche Leistungen zum Gemeinwohl beigetragen haben.

 

Der Gemeinderat genehmigt für die Ausrichtung der Festsitzung des Gemeinderates am 27.10.2009, in deren Rahmen die Überreichung der Ehrenzeichen stattfinden wird, die Ausrichtung eines Buffets, die Anfertigung der Ehrenzeichen und Urkunden sowie jeweils 1 Geschenk für die Geehrten (Frauen: Blumenstrauß à € 15,00, Männer: 2er Geschenkkarton Wein à 14,00). Gesamkosten: € 10.000,00

Bedeckung: Repräsentation Gemeinderat

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an den ehemaligen langjährigen Vizebürgermeister der Partnerstadt Bad Säckingen am Hochrhein erfolgt in Würdigung seiner Verdienste um die Initiierung und der jahrzehntelangen intensiven Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen der Städte Bad Säckingen und Purkersdorf, um sein beispielloses Engagement, die Partnerschaft der beiden Städte in allen Bereichen mit Leben zu erfüllen und um das wichtige und einzigartige Vorleben des europäischen Gedankens. 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 29. September 2009

Punkt: GR–0770 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer

 

GEGENSTAND:   Änderung der Friedhofsgebührenordnung - Verordnung 

 

S A C H V E R H A L T

 

Da die derzeitig vorhandenen Grabstellen für Urnen bereits vergeben sind, der Platz

für den Urnenfriedhof nicht erweitert werden kann und die Nachfrage jedoch sehr groß ist,

hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf in seiner Sitzung am 23. Juni 2009 de die Erweiterung des Urnenfriedhofes um ein Urnensystem („Urnenstelen“) beschlossen.

Derzeit werden 20 Urnennischen mit jeweils bis zu zwei Urnen (insgesamt 40 Urnen-bestattungen möglich) errichtet.

Da es bisher diese Form der Bestattung nicht gegeben hat, ist die Friedhofsgebührenordnung

nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 für den Friedhof der Stadtgemeinde Purkersdorf

um den entsprechenden und den dafür notwendigen Gebühren zu ergänzen:

 

§ 2 Höhe der Grabstellengebühren:

 

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei

Erdgrabstellen und Urnengrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen

(Grüfte) beträgt für

 

(1) d) Urnennischen bis zu 2 Urnen  ……………………… …..…………….….€  270,00

 

§ 3 Höhe der Verlängerungsgebühren:

 

(1 / a) Die Verlängerungsgebühren, für jede weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf

jeweils 10 Jahre für Erdgrabstellen und Urnengrabstellen, werden mit dem gleichen Betrag

festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(2) Die Verlängerungsgebühr für die weitere Verlängerung des Grabstellenbenützungsrechtes

für gemauerte Grabstellen (Grüfte) auf weitere 10 Jahre wird mit einem Drittel des Betrages

festgesetzt, der für Grüfte als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

§ 4 Höhe der Beerdigungsgebühren:

 

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Beistellung

des Versenkungsapparates) beträgt für

 

(1) c) eine Urne (in Urnengräbern) ……………………………………€   93,00

     d) eine Urne (in Urnennischen)………….………………………..€  150,00

 

Die Friedhofsgebührenordnung tritt am 01. November 2009 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung des Gemeinderates vom 25. September 2007

außer Kraft.

Antrag

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf erlässt die beiliegende

Friedhofsgebührenordnung, die mit dem Monatsersten rechtswirksam wird, der

dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung des Gemeinderates vom

25. September 2007 außer Kraft.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Orthofer, Mayer, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am

29. September 2009 aufgrund des NÖ Bestattungsgesetztes 2007, LBGl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Friedhofsgebührenordnung 

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG

nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007

für den Friedhof der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

beschlossen:

 

§ 1

 

         Art der Friedhofsgebühren

 

Für die Benützung des Stadtfriedhofes werden eingehoben:

 

a) Grabstellengebühren

b) Verlängerungsgebühren

c) Beerdigungsgebühren

d) Enterdigungsgebühren

e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer

    bzw. Aufbahrungshalle

 

§ 2

Höhe der Grabstellengebühren

(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf

10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen (Grüfte) beträgt für  

 

         a)  1) gemeinsame Reihengräber                       €         19,00

                2) einzelne Reihengräber                                    €         23,00

          

           b)  Familiengräber und zwar

                1)  zur Beerdigung bis zu 4 Leichen                      €       375,00

                2)         zur Beerdigung von mehr als 4 Leichen               €       574,00

 

           c)  1) Urnengräber bis zu 4 Urnen                    €         93,00

                2) Urnengräber bis zu 8 Urnen                    €       184,00

                3) Urnengräber von mehr als 8 Urnen          €       370,00 

 

            d) Urnennischen bis zu 2 Urnen                               €       270,00

(2) Bei gemeinsamen und einzelnen Reihengräbern sowie bei Familiengräbern

beträgt die Grabstellengebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren die Hälfte der in Abs. (1) festgesetzten Gebühren.

 

(3) Für Grüfte

 

         

          a)  Grüfte zur Beisetzung bis zu 3 Leichen          €  2.493,00

          b)  Grüfte zur Beisetzung bis zu 6 Leichen            €  3.045,00

          c)  Grüfte zur Beisetzung bis zu 12 Leichen            €  4.986,00

          d)  Grüfte zur Beisetzung von mehr als

               12 Leichen                                                       €  6.553,00

 

§ 3

 

Höhe der Verlängerungsgebühren

 

(1 / a) Die Verlängerungsgebühren für jede weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre für Erdgrabstellen und Urnengrabstellen werden mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(1 / b) Wenn anlässlich der Fälligkeit der Verlängerungsgebühren das Grab nur von Kinderleichen belegt ist (i.S. § 2 Abs. 2), gelten dessen Bestimmungen sinngemäß.

 

(2) Die Verlängerungsgebühr für die weitere Verlängerung des Grabstellenbenützungssrechtes für gemauerte Grabstellen (Grüfte) auf weitere 10 Jahre wird mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für Grüfte als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(3) Dauert jedoch zur Zeit der Beilegung einer Leiche (Urne) das Grabstellenbenützungsrecht für die Grabstelle nicht volle 10 Jahre, ist mit der Beerdigungsgebühr auch der verhältnismäßige Teil der Verlängerungsgebühr für die Verlängerung des Grabstellenbenützungsrechtes auf 10 Jahre zu entrichten, wobei die Fristen stets auf den, dem maßgebenden Ereignis nächstfolgenden Jahresbeginn, anzurechnen sind.

 

§ 4

 

Höhe der Beerdigungsgebühren

 

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die

Beistellung des Versenkungsapparates) beträgt für

 

a) ein Grab                                                                      €       535,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits im Grab

    befindlichen Leichen in einen Sarg erhöht sich die

    Gebühr für jede zusammengelegte Leiche um            €         82,00 

 

b) eine Gruft                                                                    €       998,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits in der

    Gruft befindlichen Leichen in einen Sarg erhöht sich die

    Gebühr für jede zusammengelegte Leiche um            €         82,00 

 

c) eine Urne (in Urnengräbern)                                            €         93,00

    bei gleichzeitiger Zusammenlegung von bereits im Grab

    befindlichen Urnen erhöht sich die Gebühr für jede

    zusammengelegte Urne um                                             €           9,00

 

d) eine Urne (in Urnennischen)                                            €       150,00

 

e) Gebühr für das Absetzen und Wiederaufsetzen des

    Grabdeckels beim Öffnen und Schließen eines

    Grabes                                                                        €      304,00  

 

(2) Die Beerdigungsgebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren beträgt die

Hälfte der in Abs. (1) lit. a) bis e) festgesetzten Gebühren.     

    

§ 5

 

Höhe der Enterdigungsgebühren

 

Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung – Exhumierung) beträgt

225 % der jeweiligen Beerdigungsgebühr gem. § 4.

 

§ 6

 

Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

 

Die Gebühr für die Benützung der

Leichenkammer bzw. Aufbahrungshalle

beträgt pro angefangenen Tag                                            €       28,00

 

§ 7

 

Schlussbestimmungen

 

Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am 01. November 2009 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung des Gemeinderates vom

25. September 2007 außer Kraft.

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

 

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 29.September 2009

 

 

 

 

Punkt: GR-0771-StR Dr. Rudolf Orthofer

 

 

GEGENSTAND:     Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

In der Angelegenheit Neugasse 2 – 4 (Wunsch – Ankauf der Straße durch die Hausgemeinschaft) wurden zwischen dem Herrn Bürgermeister und Gemeindevertretern einerseits und Vertreter der Hausgemeinschaft Neugasse 2 – 4

Gespräche geführt. Als vorläufiges Ergebnis wurde der Allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

für das Immobilienwesen Heinz Hiermaier beauftragt ein Schätzgutachten über den Wert des Straßenstückes zu erstellen.

 

 

Antrag

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 29.September 2009

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung, Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.

Punkt: GR– 0772– StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:     Darlehen: Neuaufnahme und Vertragsadaptierungen

 

 

a) Neuaufnahme:

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Im Voranschlag 2009 ist zur Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben „Lärmschutz“, „Brücken“ und „öffentliche Beleuchtung“ auf der Haushaltsstelle 6/529000+346236, 6/612400+346238 und 6/816000+346238 eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 200.000, € 100.000 und € 13.300 veranschlagt.    

                                                                                                                                                                                                      

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat folgende Kreditinstitute um ein Darlehensangebot ersucht:

 

                            Hypo Investmentbank AG.

Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG

Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H.

UniCredit Bank Austria AG

BAWAG P.S.K.

 

Abgabetermin war Dienstag, 22. September 2009, 12.00 Uhr.

Ersucht wurde um Anbot für ein Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren, Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den 6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF. Die UniCredit Bank Austria AG, die BAWAG P.S.K., die Raiffeisenbank Wienerwald. und die Hypo Investmentbank AG. haben innerhalb der Frist ein Anbot gelegt.

Die Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG hat kein Angebot gelegt.

 

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