Teil 1 - Teil 2 - Teil 3 - Teil 4 -
Lärmschutz, Brücken, Öffentliche Beleuchtung :€ 313.300,00 |
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Banken |
6-Monats-EURIBOR |
6-Monats-LIBOR |
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Raiffeisenbank Wienerwald |
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+ 0,80 |
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kein Angebot |
*) |
BAWAG P.S.K. |
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+ 0,35 |
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+ 0,55 |
*) |
UniCredit Bank Austria AG |
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+ 0,55 |
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kein Angebot |
**) |
Erste Bank |
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nicht abgegeben |
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nicht abgegeben |
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Hypo Investmentbank AG 1. |
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+ 0,73 |
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+ 1,13 |
***) |
Hypo Investmentbank AG 2. |
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+ 0,59 |
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+ 0,99 |
***) |
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*) Jederzeit mit 6 Monatsfrist kündbar
**) Der angebotene Aufschlag gilt mindestens 12 Monate nach Bereitstellung und wird bei
geänderten Refinanzierungsbedingungen neu verhandelt.
***) Neben den Zinsen keine weiteren Spesen!
Variante 2: Kondition bis 21.09.2014 gültig, danach neue Vereinbarung.
Die Hypo Investmentbank-Variante 2 wäre zum Angebotsstichtag 17.09. 2009: 6 Monate Euribor 1,039%+0,590%=1,629% p.a.
Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich auf Basis 6-Monats-Euribor 2 Bankarbeitstage vor dem nächsten Fälligkeitstermin.
Antrag
der Gemeinderat möge beschließen:
Aufnahme eines Euro -Kredites für die Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben”Lärmschutz”, ”Brücken” und ”öffentliche Beleuchtung” des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von € 313.300,00 bei der Hypo Investmentbank zu Folgenden Bedingungen:
Zuzählung 100%, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 30.06.2011, Bindung des Zinssatzes an den 6-M-Euribor gem Reutersseite ”EURIBOR=” mit einem Aufschlag von 0,590% -Punkten und halbjährlicher Anpassung des Zinssatzes.Der Aufschlag bleibt fix.Gültigkeit dieser Kondition bis 21.09.2014.
Haushaltsstelle:6/529000+346236 € 200.000,00
6/612400+346238 € 100.000,00
6/816000+346238 € 13.300,00
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Aicher, Zöchinger, Cambruzzi, Weinzinger, Parzer
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18
Enthalten: 7 (Mayer, Oppitz, Urban, Wimberger, Zöchinger, Cambruzzi, Erben)
Dagegen: 3 (Parzer, Schmidl, Aicher)
b) Vertragsadaptierungen
S A C H V E R H A L T
Mit Schreiben vom 09.09.2009 an die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die UniCredit Bank Austria AG mitgeteilt daß sie bei den variabel verzinsten Ausleihungen die Aufschläge auf den EURIBOR bzw. LIBOR ab 01.01.2010 auf 0,30 %-Punkte anheben muß, widrigenfalls würden die Kreditvereinbarungen gekündigt.
Da nicht nur Purkersdorf betroffen ist, führt der Österreichische Städtebund in dieser Angelegenheit bereits auf verschiedenen Ebenen Gespräche
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtgemeinde Purkersdorf wartet die Ergebnisse der Gespräche des Österreichischen Städtebundes mit der UniCredit Bank Austria AG ab und ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit den Mitgliedern des Finanzausschusses im Sinne dieser Ergebnisse eine Vereinbarung zu abzuschließen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Parzer, Zöchinger
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25
Enthalten: 3 (Aicher, Erben, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 29. September 2009
Punkt: GR–0773 – StR DI Dr. Rudolf Orthofer
GEGENSTAND: Vergleichszustimmung in Versicherungsfällen
S A C H V E R H A L T
Anläßlich eines Verkehrsunfalles am 14. Jänner 2009 auf der Tullnerbachstraße bei StrKM 2,2 (Bundesstraße) wurde das Geländer zum Wienfluss und ein Peitschenmast der öffentlichen Beleuchtung, die sich im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befinden, beschädigt.
Mit Schreiben vom 15. Juli 2009 teilte Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Riss, Seidengasse 28,
1070 Wien, mit, dass er eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Donau Versicherung AG erzielen konnte.Die gegnerische Haftpflichtversicherung bezeichnete die Bewertung durch die Firma Pittel+Brausewetter GesmbH. (Geländersanierung € 3.304,44) als überhöht und legte ein eigenes Schätzgutachten mit einem Endwert von € 2.340,00 vor.
Da zwischenzeitlich die Stadtgemeinde Purkersdorf den Geländepfeiler in Eigenregie unter Verwendung eines Betonpfeilers des Bauhofes sanierte, war der volle Betrag gemäß Kostenvoranschlag Pittel+Brausewetter GesmbH. nicht mehr durchsetzbar. Die Kosten der Firma Elektro Wächter (Peitschenmasten) wurden zur Gänze anerkannt.
Um ein durchaus aufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden, konnte nun ein Vergleichsbetrag bei einem Mittelwert zwischen den beiden Positionen, nämlich bei € 2.820,00 erzielt werden. Inklusive der Einschreitkosten vom bevollmächtigten Rechtsanwalt der Stadtgemeinde Purkersdorf Dr. Ingo Riss, den Kosten des Peitschenmastens und dem Eigenaufwand der Stadtgemeinde Purkersdorf wurde der Stadtgemeinde ein Pauschalschadensabfindungsbetrag in Höhe von € 3.800,00 zur Anweisung gebracht. Damit sind insgesamt ca. 90 % der geltend gemachten Forderungen durchgesetzt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Riss, Seidengasse 28, 1070 Wien hat die Annahme des außergerichtlichen Vergleiches empfohlen.
Für Schadensfällen an Bäumen wurden folgende heuer Beträge ersetzt:
07.05.2009 € 9.500,00 von Dr. Ingo Riß Verkehrsunfall vom 03.02.2008
08.06.2009 € 4.862,80 von Dr. Ingo Riß Verkehrsunfall vom 19.03.2008
20.07.2009 € 5.379,17 von Dr. Ingo Riß Verkehrsunfall vom 16.03.2009
Ergibt eine Gesamtsumme von: € 19.741,97
Antrag
Gem. § 35, Z. 16, der Nö Gemeindeordnung 1973 nimmt die Stadtgemeinde Purkersdorf den außergerichtlichen Vergleichsbetrag in Höhe von € 3.800,00, der durch die Herrn Rechtsanwalt Dr. Ingo Riss bereits an die Stadtgemeinde Purkersdorf mit Datum vom 20. Juli 2009 überwiesen wurde, betreffend den Verkehrsunfall vom 14. Jänner 2009 auf der Tullnerbachstraße bei StrKM 2,2 (Bundesstraße), an.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Der Stadtrat ZUR SITZUNG AM 29.09.2009
Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.
GR-0774 Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl
GEGENSTAND: Postkutsche – Fertigstellung und Übergabe
S A C H V E R H A L T
Der Postomnibus ist vor acht Jahren von einer der ÖVP nahe stehenden Privatperson dem Kutschenbauer Staudner zur Renovierung übergeben worden, ohne dass hiefür ein Gemeinderatsbeschluss oder ein anderer Auftrag vorgelegen wäre. Da es sich um ein historisch und kulturell äußerst wertvolles Unikat handelt (es soll nur ein zweites ähnliches Fahrzeug in ganz Europa geben), haben sich Bürgermeister und Vizebürgermeisterin bemüht, die relativ hohen Renovierungskosten durch Drittmittel zu finanzieren. Es ist gelungen, den gesamten Aufwand von fast 70.000 € durch Sponsoren zu decken, so dass der Stadtgemeinde in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten erwachsen sind. Der Postomnibus wird daher demnächst komplett revitalisiert nach Purkersdorf überstellt und am 9. Oktober im Rahmen eines Festes der Purkersdorfer Bevölkerung präsentiert werden. Die Stadtgemeinde hat für diesen Tag einen Fahrer engagiert, der Pferde und Geschirr beistellen wird. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, sich durch Purkersdorf kutschieren zu lassen. Künftig soll es möglich sein, die Kutsche zu besonderen Gelegenheiten (zB Hochzeiten, Jubiläen u.ä.) zu mieten. Ständig wird der Postomnibus in einer eigens adaptierten Garage im Schlosspark stehen, wo er als wertvollstes Stück des Stadtmuseums besichtigt, aber auch im bloßen Vorbeigehen durch große Glasfenster betrachtet werden kann.
Für das Anmieten der Kutsche ist ein Entgelt durch die Stadtgemeinde festzulegen, wobei ein Mindestsatz von € 100,00 vorgeschlagen wird.
Die Anmietung der Postkutsche geht ausschließlich über die Stadtverwaltung, die auch die Verbindung zum Pferdekutscher vermittelt.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt
a) den Bericht zur Kenntnis und
b) legt folgende Tarife für die Benützung der Postkutsche fest:
Grundentgelt € 100,00, beinhaltet eine Benützungsdauer von 2 Stunden,
jede weitere Stunde € 50,00
Das Entgelt beinhaltet nicht die Leistungen für Pferde und Kutscher und Nebenkosten.
Das festgelegte Entgelt versteht sich excl. MWSt.
In der Kutsche ist rauchen verboten.
Bedeckung: 2/859000+824000
Zu diesem Antrag sprachen:
Pleischl, Cambruzzi, Erben, Aicher, Schlögl, Traurig
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 23
Enthalten: 5 (Aicher, Parzer, Schmidl, Cambruzzi, Erben)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Der Stadtrat ZUR SITZUNG AM 29.09.2009
GR-0775 Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl
GEGENSTAND: ARGE Troppberg
S A C H V E R H A L T
Der Leiter des Arbeitskreises „Rund um den Troppberg“, Altbgm Gerhard Jonas, hat erklärt, „als Sprecher seine Mitgliedschaft zu beenden“. Daraufhin wurde mit ihm vereinbart, dass die Ausschussvorsitzende vorerst als seine Stellvertreterin die Leitung übernimmt. Bei der letzten Sitzung am 18.9. wurde nun beschlossen, einen Verein zu gründen, der einerseits den Arbeitskreis ersetzen und andererseits Gemeinden übergreifende kulturelle Projekte betreuen soll. Es ist vorgesehen, dass jede der vier beteiligten Gemeinden (Purkersdorf, Gablitz, Tullnerbach, Pressbaum) zwei Vereinsmitglieder nominieren soll. Purkersdorf soll durch die Ausschussvorsitzende Vizebürgermeisterin Pleischl und Herrn Gerhard Stoschka vertreten werden. Als erste Aktivitäten werden im Frühjahr (25. April 2010) eine Sternwanderung auf den Troppberg organisiert und in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement (Frau Karin Peter) gemeinsame Projekte im Bereich Tourismus und Freizeitangebote in Angriff genommen werden, wobei - wie bei der neuen Beschilderung aller Wanderwege - Subventionen des Landes in Anspruch genommen werden sollen.
Antrag
Als Vertreter der Stadtgemeinde Purkersdorf in die ARGE Troppberg werden Vizebürgermeisterin Mag. Maria-Anna Pleischl und Herr Gerhard Stoschka entsendet.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Der Stadtrat ZUR SITZUNG AM 29.09.2009
GR-0776 Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl
GEGENSTAND: Adventmarkt 2009
S A C H V E R H A L T
Es ist vorgesehen, den Adventmarkt 2009 in der Zeit vom 27.11. bis 23.12.2009 abzuhalten. Das Marktgebiet erstreckt sich wie in den letzten Jahren über die Fußgängerzone am Hauptplatz. Die Standgebühren für die Gastrostände belaufen sich unverändert auf € 510,00 und jene der Verkaufsstände für Kunsthandwerk auf € 51,00 für den gesamten Zeitraum. Für die zur Verfügung gestellten Verkaufshütten samt Hüttenschlüsseln wird eine Kaution von € 150,00 eingehoben, die im Fall der unbeschädigten Hüttenrückgabe wieder erstattet werden. Die Pflicht-Öffnungzeiten der Standhütten sind Mittwoch und Donnerstag 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag von 14:00 bis 21:00 Uhr.
Der Ablauf und das Programm sollen in der Tradition der letzten Jahre gehalten werden, das betrifft auch den finanziellen Rahmen dieser 4-wöchigen Veranstaltung.
Die Eröffnung des Purkersdorfer Advents und gleichzeitig Illuminierung des von Göstling gespendeten Weihnachtsbaumes wird am Freitag, dem 27.11., 18.00 Uhr, stattfinden. Die musikalische Umrahmung übernehmen wieder die Göstlinger Jagdhornbläser. Die Göstlinger Delegation wird traditionell nach der Eröffnung zum Essen eingeladen.
Als weiteres Rahmenprogramm plant die „Bläsergruppe der Stadtkapelle Purkersdorf“ am Samstag, 28.11.09, nach der Messe in der Stadtpfarrkirche ein Konzert.
Die Musikschule Purkersdorf bereitet für den 4. Dezember, 19:00 Uhr, eine Aufführung im Stadtsaal mit dem Thema „Weihnachten in aller Welt“ vor.
Am 11. Dezember wird, ebenfalls im Stadtsaal, das Kindermusical von und mit Juci Janoska, durch die Künstlergruppe von Frau Birgit Schaller aufgeführt und am 19. Dezember wird der Wienerwaldchor sein Adventkonzert in der Stadtpfarrkirche singen.
Weitere Unterhaltungen für die jüngsten Adventmarktbesucher, wie der „Nikolo kommt“ und verschiedene kleinere Vorstellungen und Events im Trauungssaal des Rathauses sind ebenfalls wieder vorgesehen.
Der Adventmarkt 2009 wird vorwiegend über das Amtsblatt beworben. Überregionale Werbemaßnahmen erfolgen über NÖN, Bezirksblatt und N 1.
Die voraussichtlich zu erwartenden Gesamtkosten den Adventmarkt 2009 liegen bei € 38.000. An Einnahmen sind ca. € 6.600 zu erwarten.
ANTRAG
Die Stadtgemeinde richtet auch heuer wieder einen Adventmarkt aus, und zwar in der Zeit vom 27.11. bis zum 23.12.2009. Am 27.11.2009 wird die Illuminierung des Weihnachtsbaumes gefeiert, die gleichzeitig der Start für den Adventmarkt 2009 ist. Die Bewerbung erfolgt über das Amtsblatt und regionale Medien. Der Gemeinderat genehmigt für den Adventmarkt 2009 einen ausgabenseitigen Kostenrahmen in Höhe von € 38.500 inklusive MWSt. und nimmt die voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von € 6.600 zur Kenntnis.
Bedeckung: Ausgaben: 5/770000-757001
Einnahmen: 6/770000+810001
Zu diesem Antrag sprachen:
Pleischl, Cambruzzi, Aicher, Schmidl, Erben, Parzer, Nemec, Zöchinger, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25
Enthalten: 3
(Erben, Parzer, Schmidl)
Im Zuge der Diskussion sagt Bgm. Schlögl zu, einige angeführte Kostenstellen noch zu hinterfragen.
-->
Vorläufige Kostenaufstellung |
€/ inkl. Mwst. |
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Werbung |
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Sonderausgabe Amtsblatt |
5.270,40 |
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Porto Amtsblatt 17.000Stk x 240 gr. A4 Zone B 8.000 +C 7000 = € |
4.236,00 |
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Bezirksblatt Inserat (+ 5% + 20%) |
450,00 |
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Straßentransparente: Adventmarkt, Eislaufplatz> Datum umkleben u. Neu |
900,00 |
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Plakate: Adventmarkt, Eislaufplatz, |
1.912,00 |
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Transparente 2 Stück neu |
2.000,00 |
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Kleinmarterial-> Copy-Shop Tafeln |
191,52 |
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|
14.959,92 |
14.959,92 |
|
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Sonderveranstaltungen |
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Trauungssaal Gage Frau Hesse |
400,00 |
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Coppy-Shop-> A4 160 gr. Karton 400 Stück Programm Musikschule Stadtsaal |
264,00 |
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Musical Gage B.Schaller |
1.500,00 |
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Diverses |
700,00 |
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2.864,00 |
2.864,00 |
Weihnachtsbaum und Illuminierungsevent |
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Göstling Delegation Bewirtung |
1.500,00 |
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Göstling Christbaumtransport |
1.500,00 |
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Göstling Jaghornbläser Gage |
400,00 |
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Technik und elektr. Anlagen |
1.500,00 |
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|
4.900,00 |
4.900,00 |
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Laufende Kosten, Beschallung, Beleuchtung, WC, Miete etc. |
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Süssigkeiten NIKOLO |
30,00 |
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Beschallung Adventmarkt incl. Illuminierung Fa. Waclawek (2008) |
5.750,40 |
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Beschallung Musikschule Konzert im Stadtsaal Fa. Waclawek (2008) |
1.400,00 |
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Musikschule Aufführung "Weihnachten in aller Welt" Stadtsaalmiete |
400,00 |
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Feuerwehr-> Musikschule Konzert im Stadtsaal |
108,00 |
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2 Beleuchtungskörper Fa. Posch *Übergang Park & Ride |
1.100,00 |
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Gebrauchsabgabe Transparente-> Straßenbauabt. |
100,00 |
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AKM Abgabe Adventmarkt |
500,00 |
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9.388,40 |
9.388,40 |
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Beleuchtung und Installation, Auf- und Abbau, technische Betreung |
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Fa. Wächter |
6.000,00 |
6.000,00 |
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Ausgaben Adventmarkt 2009 |
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38.112,32 |
Einnahmen: |
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Standgebühren Stadtsaal Foyer-> ca. Einnahmen |
240,00 |
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Standgebühren Hauptplatz von Kurzzeitsand-> ca.Einnahmen |
40,00 |
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280,00 |
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Standgebühr GASTRO-> ca. Einnahmen |
4.500,00 |
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Standgebühr Kunsthandwerk-> ca. Einnahmen |
1.750,00 |
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Summe der Einnahmen |
6.530,00 |
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Voraussichtliche Ausgaben 2009 |
38.112,32 |
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Voraussichtliche Einnahmen |
6.530,00 |
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Voraussichtlicher Netto-Aufwand 2009 |
31.582,32 |
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STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 29. 09. 2009
Punkt: GR-0777 – STR Christian Putz
Gegenstand: Wohnungsvergaben
S a c h v e r h a l t
Wohnung Tullnerbachstraße 81/5/4
Herr Roman Seibert hat die Wohnung Tullnerbachstraße 81/5/4 zurückgelegt und kann diese sofort vergeben werden. Herr Georg Resch braucht dringend eine Wohnung und wäre mit dieser kleinen Wohnung zufrieden.
Daten der Wohnung: Größe: 27,66 m² Miete: € 143,92 inkl. BK, davon Betriebskosten: € 66,94 + 10 % MWst., Der Vormieter war Roman Seibert.
ANTRAG
Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/5/4, ehem. Seibert, wird an Herrn Georg Resch vergeben.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 29. 09. 2009
Punkt: GR-0778 – STR Christian Putz
Gegenstand: Vergabe eines Geschäftslokales
S a c h v e r h a l t
Geschäftslokal „Cavallino“, Hauptplatz 13
Frau Birgit Pintar beabsichtigt dass Lokal Hauptplatz 13 (Cavallino) per 30.09.2009 aufzugeben und hat die Stadtgemeinde ersucht, Frau Klaudia Lettner und Frau Mag. Hedwig Nagy, beide Purkersdorf, als Nachmieterinnen in den Vertrag eintreten lassen. Die beiden Damen planen, die Betriebsform innerhalb der genehmigten Betriebsanlage weiter zu betreiben. Ändern soll sich der Name (Drop in“) und der Schwerpunkt des Lokals, nämlich Cocktails und kleine Snacks.
ANTRAG
Die Stadtgemeinde stimmt der von Pintar vorgeschlagenen Nachfolgeregelung für das Bestandsobjekt Hauptplatz 13, „Cavallino“, unter der Voraussetzung zu, dass beide genannten Nachfolgerinnen - Frau Klaudia Lettner und Frau Mag. Hedwig Nagy, beide Purkersdorf - als Mieterinnen auftreten. Art und Umfang des bisherigen Mietvertrages bleiben aufrecht.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Christian Putz zur Sitzung am 29. 09. 2009
Punkt: GR-0779 – STR Christian Putz
Gegenstand: Musikschule – Erhöhung Unterrichtseinheiten
S a c h v e r h a l t
Musikschule – LehrerInnen Schuljahr 2009/2010 - Stundenerweiterung
Es werden zwei neue Lehrer aufgenommen, da Herr Johannes Hofmann und Frau Sophie Nawara die Musikschule verlassen haben. Der befristete Dienstvertrag von Frau Veronika Hecher wurde nicht mehr verlängert.
Durch diese personellen Veränderungen kommt es auch zu Änderungen in der Stundentafel der MusikschullehrerInnen. Die befristeten Stunden für das Schuljahr 2009/2010 sind durch den Stadtrat am 22.09.2009 beschlossen worden.
Die Musikschule hatte zu Beginn des Schuljahres eine Warteliste von ca. 150 SchülerInnen (großteils PurkersdorferInnen). In einem Gespräch zwischen Musikschulleitung, Stadtverwaltung und dem Bürgermeister wurde dieser Zustand eingehend diskutiert. Allen Beteiligten war klar, dass es ohne zusätzliche Lehrstunden, die über das geförderte Ausmaß hinaus gehen, zu keiner Verkürzung der Warteliste kommen kann. Herr Huber hat zwar versucht, durch Gruppenunterrichtsstunden Platz zu schaffen, entscheidend hat sich das aber nicht ausgewirkt. Ein Modell, bei dem die Stadt 22 Stunden ungefördert zur Verfügung stellt, könnte die bestehende Warteliste um 50! Personen verringern. Die Kosten dieses Vorschlages betragen für das Haushaltsjahr 2009 ca. € 7000 und ab dem Jahr 2010 ca. € 14.000. Gespräche mit dem Land NÖ sollen geführt werden, die die der Musikschule Purkersdorf zugewiesene Stundenzahl zumindest um diese 22 Stunden zu erhöhen. Das Problem dabei ist, dass es eine gedeckelte Förderstundenzahl für ganz NÖ gibt, die damit aufgemacht werden müsste.
ANTRAG
Um die Warteliste für die Aufnahme in die Musikschule Purkersdorf zu verkürzen bewilligt der Gemeinderat eine über das Förderausmaß der NÖ Landesregierung hinausgehende Unterrichtszeit im Ausmaß von 22 Wochenstunden. Bei der Aufnahme für diese Lehrstunden sind vorwiegend Purkersdorfer MusikschülerInnen zu berücksichtigen.
Bedeckung: 1/320000-510000
Zu diesem Antrag sprachen:
Putz, Cambruzzi
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Bericht an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 29. 09. 2009
Punkt: 4.4.-0780 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 10. Änderung - Bericht
B e r i c h t
Die Verordnung für die 10. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes ist am 31. 07. 2009 in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom 10. 08. 2009, RU1-R-475/025-2009, wurde mitgeteilt, dass im Sinne des § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die Gesetzmäßigkeit dieser Kundmachung festgestellt wurde.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 09. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung, Vizebgm. Pleisch übernimmt den Vorsitz.
Punkt: 4.4.-0781 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Bebauungsplan – 16. Änderung - Stellungnahmen
Der Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 08. Juli 2009 bis 19. August 2009 gemäß § 72 des NÖ Bauordnung 1996 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen.
Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:
a) MR Mag. Dr. Monika MUHR
Betreffend: Wintergasse 55, Parz. 572/10 und -/11
Einwendung:
Schreiben vom 13. Aug. 2009, mit dem Ersuchen um Wiederherstellung der Bauklasse II,III, wie sie zum Zeitpunkt des Grundskaufes 1976 gegolten hatte.
S a c h v e r h a l t
Das Schreiben ist nicht als Einwendung zur aktuellen Bebauungsplan-Änderung zu werten, sondern als Antrag für eine neue Änderung. Im Zuge eines laufenden Verfahrens dürfen nur Abänderungen der öffentlich aufliegenden Änderungspunkte vorgenommen werden, nicht jedoch neue Änderungen hinzukommen.
Im Bebauungsplan aus dem Jahre 1976 (Büro Arch. Franz Pfeil) war für das o.g. Grundstück die Bauklasse II,III festgelegt. Anlässlich der Neudarstellung des Planes aus dem Jahre 1986 (ebenfalls Büro Arch. Franz Pfeil) erfolgte die Bauklassen-Änderung auf I,II. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Bauklasse nicht mehr geändert.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 09. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Bearbeitung des Schreibens beim nächsten Änderungsverfahren des Bebauungsplanes. Außerdem ist hierfür eine öffentliche Auflage erforderlich.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
b) Genossenschaft Heimgarten
Betreffend: Heimgartensiedlung, diverse Baufluchtlinien-Änderungen
Einwendung:
Schreiben vom 18. Aug. 2009, mit der Bemerkung, dass kein Einwand gegen die geplanten Änderungen besteht. Zusätzlich zu den erfolgten Fluchtlinienkorrekturen für die Liegenschaften Heimgarten 2, 12 und 23 sollten auch bei anderen Wohngebäuden, die dieselben Voraussetzungen aufweisen, Korrekturen durchgeführt werden.
S a c h v e r h a l t
Absicht der Änderung war, für sämtliche Wohngebäude, die sich mit Teilflächen außerhalb der Baufluchtlinien befinden, d.h. die von Baufluchtlinien durchschnitten werden, den baurechtlichen Konsens herzustellen. Dieser ist gegenwärtig für den Fall von Umbau- oder Erneuerungsarbeiten nicht gegeben.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 09. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Die Liegenschaften Heimgarten 1, 11 und 22 sind ebenfalls in die Änderung einzubeziehen.“ (Siehe Plandarstellung.)
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Michael Hengst
Betreffend: Rochusgasse 25, Parz. 856
Einwendung:
Schreiben vom 18. Aug. 2009, mit dem Ersuchen um Aufhebung der Baufluchtlinie zur Wegparzelle 925
S a c h v e r h a l t
Das Schreiben ist nicht als Einwendung zur aktuellen Bebauungsplan-Änderung zu werten, sondern als Antrag für eine neue Änderung. Im Zuge eines laufenden Verfahrens dürfen nur Abänderungen der öffentlich aufliegenden Änderungspunkte vorgenommen werden, nicht jedoch neue Änderungen hinzukommen.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 09. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Bearbeitung des Schreibens beim nächsten Änderungsverfahren des Bebauungsplanes.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
d) Ing. Wilhelm Baumgartl
Betreffend: Süßfeldstraße 57-59, Parz. 519/8 und Umgebung
Einwendung:
Schreiben vom 18. Aug. 2009, mit folgenden Einwendungen:
a) Mangelhafte Plandarstellung, bestehende Gebäude sind nicht ausgewiesen, befestigte Wege im Wald sind nicht ausgewiesen, behördlich genehmigte Niveauveränderungen bzw. Böschungen sind nicht bzw. unrichtig dargestellt
b) Gefahrenzonen sind nicht richtig dargestellt bzw. fehlen entlang des Gablitzbaches (5m-Berme)
c) Beschränkung des Bauland-Wohngebietes auf max. 3 WE ist zu begrüßen, jedoch nur, wenn Grundteilungen aus diesem Titel nicht eingeschränkt werden. Wegen praktischer Teilbarkeit müsste die Einschränkung auf 4 WE erhöht werden
d) Änderung der Bebauungsweise für das Betriebsgebiet in der Linzer Straße: kein Einwand, jedoch ist sicherzustellen, dass die Böschung am Gablitzbach von der Linzer Straße aus zugänglich bleibt.
e) Änderung der Baufluchtlinien: kein Einwand, jedoch sollte für die Parz. 519/29 die hintere Baufluchtlinie analog der Parz. 519/28 verschoben und der Bauwich von 5 m auf 4 m verringert werden
S a c h v e r h a l t
Die Punkte a) bis c) wurden schon anlässlich der 10. Flächenwidmungsplan-Änderung vorgebracht und bei der damaligen Bearbeitung der Stellungnahmen behandelt. Thematisch betreffen sie die aktuelle Bebauungsplanänderung nicht.
Zu Pkt. d: Die Zugänglichkeit der Berme in ausreichenden Abständen ist in jedem Falle gegeben
Zu Pkt. e: Die Änderung der hinteren Baufluchtlinie war nicht Gegenstand des aktuellen Änderungsverfahrens und kann daher im Zuge der Einwendungen nicht behandelt werden.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 09. 2009 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Keine Änderung gegenüber der Auflage, da die Einwendungen das aktuelle Verfahren großteils nicht betreffen.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
e) Begutachtungsverfahren des Amtes der NÖ Landesregierung
Naturschutzfachliche Stellungnahme:
Die Prüfungsverhandlung des Amtes der NÖ Landesregierung fand am 03. 09. 2009 statt und wurde dazu folgende Niederschrift aufgenommen:
NIEDERSCHRIFT
Aufgenommen am 03.09.2009 in der Stadtgemeinde Purkersdorf.
Gegenstand: 16. Änderung des Bebauungsplanes
Anwesende: StR. Viktor WEINZINGER - Baustadtrat
Ing. Rainald HAIDER -
Dipl.Ing. Rudolf JUST – Abteilung BD2 – Bautechnik
Peter ERHART – Abteilung RU1 – Bau- und Raumordnungsrecht
Dipl.Ing. Friedrich PLUHARZ - Ortsplaner
Dipl.Ing. Edith WANK – Büro Pluharz
Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat in der Zeit vom 08.07.09 bis 19.08.2009 ein Auflageverfahren über eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.
Der Auflageentwurf, der aus einem Entwurf der Plandarstellung mit den entsprechenden Erläuterungen sowie mit dem Verordnungswortlaut (Bebauungsvorschriften) ist auch Grundlage der heutigen Besprechung.
Die Änderungen der Plandarstellung sind zum Teil Nachführungen des bereits rechtsgültigen geänderten Flächenwidmungsplanes sowie ausschließliche Änderungen des Bebauungsplanes.
Weiters sollen auch die Bebauungsbestimmungen abgeändert bzw. durch neue Bestimmungen ergänzt werden.
Nach ausführlicher Diskussion der vorliegenden Entwurfsunterlagen wird folgendes festgehalten:
A.) Anmerkungen zu den textlichen Bebauungsbestimmungen
Geplant sind Änderungen der Bebauungsbestimmungen, die in der Auflage rot dargestellt und die bestehenden Bestimmungen weiterhin in schwarzer Schrift dargestellt wurden.
Aufgrund der geltenden Bestimmungen in der NÖ Bauordnung 1996 dürfen die in schwarzer Schrift dargestellten Bestimmungen weiterhin verwendet werden auch dann, wenn ein Widerspruch zur Bauordnung 1996 zu erkennen ist, während die rot dargestellten neuen Bestimmungen nicht verordnet werden dürfen, wenn ein Widerspruch zur Gesetzeslage gegeben ist.
Bei der heutigen Überprüfung der gesamten Bebauungsvorschriften wird daher generell zu allen Bestimmungen eine Anmerkung angeführt und die zuständigen Gremien haben dann in der Folge die Möglichkeit zu diskutieren ob in der Folge auch jene Bestimmungen entweder gestrichen oder abgeändert werden sollen, die im Verordnungstextentwurf in schwarzer Schrift dargestellt sind.
Anmerkungen:
zu 1) allgemeiner Teil
zu 1.1. Baulandgestaltung
Der Absatz 1 und 2 stehen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.
Der Absatz 3 steht im Widerspruch zur Gesetzeslage und muß daher geändert werden.
Zu 1.2. Niveau des Bauplatzes
Zu a)
Kann entfallen, da aufgrund der folgenden Bestimmungen die Geländeveränderungen geregelt werden.
Zu b)
Kein Einwand
Zu c – e)
Diese Bestimmungen wiederholen sich im Einzelnen und daher wird eine Umformulierung empfohlen.
Wie z.B.:
„c) Geländeveränderungen sind bis höchstens 3 m gegenüber dem bestehenden Gelände zulässig.“
„d) Entlang von seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen sind Bauwerke z.B. Stützmauern bis 1,80 m zulässig.“
„e) Geländeveränderungen sind entlang von seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen mit einer Neigung von 2:3 (Höhe : Breite) zulässig“
Zur Erklärung der unter c) und e) angeführten Bestimmung ist der Anhang 2 zu verwenden.
Zu 1.3. Gliederung der Bebauung
Kein Einwand, ausgenommen der 2. Absatz der neu formuliert werden sollte:
„Bei Errichtung von Gebäuden in der Hanglage darf kein Bauteil wie z.B. Dach, zurückgesetztes Geschoß die geltende Bauklasse um mehr als 4,5 m überschreiten, ausgenommen hievon sind untergeordnete Bauteile wie z.B. Schornsteine, Zierglieder, Konstruktionen von Sonnenkollektoren.“
Zu 1.4. Grundstückzufahrten
Kein Einwand, da eine Begründung im § 69 Abs. 2 Z. 9 gegeben ist.
Zu 1.5. Stellplätze
Kein Einwand
Zu 1.6. Kleingaragen und Carports im seitlichen und vorderen Bauwich
Grundsätzlich wird bemerkt, dass Carports mit Kleingaragen nicht subsumiert werden dürfen.
Die Absätze 1,3 und 4 sind ohne Einwand möglich, wobei der Absatz 2 umformuliert werden sollte, wie z.B. : „Der Abstand von Kleingaragen zur vorderen Straßenfluchtlinie ist mindestens 5,0 m, wobei dieser Abstand in der Hanglage bis 1,0 m reduziert werden darf.“
Der letzte Absatz betreffend Carports und Flugdächer steht im Widerspruch zu § 51 der NÖ Bauordnung 1996 und wäre zu streichen.
Zu 1.7. Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen
Aufgrund der Bestimmung wäre mit Einfriedungen alleine bereits ein ausreichender Hinweis des Begriffes Einfriedung gegeben.
Die einzelnen Regelungen in den Absätzen 1-3 könnten aus bautechnischer Sicht vereinfacht werden, da teilweise sich diese Absätze gegenseitig aufheben und daher wird angeregt zu prüfen, ob bei einer der nächsten Änderungen es ausreicht eine Beschränkung der Einfriedung auf eine Gesamthöhe von 1,80 m vorzunehmen und sonst keine weitere Einschränkung vorzuschreiben.
Zu 1.8. Freiflächen
Kein Einwand
Zu 1.9. Versickerung von Regenwasser
Diese Bestimmung ist unzulässig, da bereits die Regelung in der NÖ Bauordnung 1996 gegeben ist.
Zu 1.10. Werbeanlagen
Der Absatz 1 ist ohne Einwand. Der Absatz 2 müßte konkreter nur im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes entsprechend formuliert werden und der Absatz 3 ist komplett zu streichen, da in einem baubehördlichen Genehmigungsverfahren eine entsprechende Regelung vorgegeben werden muß ohne den Begriff angemessene Frist zu verwenden.
Zu 2) Sonderbestimmungen für Teilbereiche
Zu 2.1. BS-Waldbad
Diese Bestimmung steht im Widerspruch zu den Festlegungen in der Plandarstellung des Bebaungsplanes und ist daher zu streichen, dennoch wird empfohlen, bei einer der nächsten Änderungen zu überlegen, ob statt der freien Anordnung von Gebäuden die offene Bebauungsweise und keine Bebauungsdichte in der Plandarstellung vorzunehmen wäre und dafür im Text die Gebäudegröße von 65 m² festzulegen wäre.
Zu 2.2. Eisenbahngelände - -Kleingärten
Diese Bestimmung steht im Widerspruch zur Gesetzeslage.
Zu 2.3. Florian Trautenberger-Straße
Kein Einwand, ausgenommen das statt Gasse Straße den richtigen Begriff darstellt.
Zu 2.4. Sanatoriumsbereich
Der Begriff Sonderbereich für das Sanatorium ist entsprechend abzugrenzen, wie z.B. durch Abgrenzungen im Bebauungsplan oder durch Widmungsgrenzen.
Der erste Absatz steht im Widerspruch zur Gesetzeslage während der 2. Absatz zulässig wäre.
Zu 2.5. Heimgartensiedlung, …….. Wurzbachtal
Kein Einwand
Zu 2.6. Sonderbebauungsweisen, Sonderbauklassen
Alle Sonderbebauungsweisen, z.B. a, b und c stehen im Widerspruch zur NÖ Bauordnung 1996. Betreffen der Sonderbauklasse I* wird festgestellt, dass aufgrund der Gesetzesänderung nach § 70 Abs. 3 für jedes Gebäude statt der Bauklasse für jede Schauseite eine höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt werden darf und dies im Bebauungsplan durch eine entsprechende Bemaßung wie z.B. 7,0 m im Kreissegment ausgewiesen werden muß.
Der letzte Absatz betreffend der Festlegung einer Sonderbauklasse wie z.B. I*, im Zusammenhang mit Energiekennzahlen steht im Widerspruch zu den bereits geltenden Bestimmungen von Energiekennzahlen nach der Richtlinie 6 der Bautechnikverordnung 1997.
Zu 3. Besondere Bebauungsvorschriften für Altortgebiete und Schutzzonen
Alle Bestimmungen in der Folge von 3.1. bis 3.3.1. sind für Schutzzonen zulässig, da kein Widerspruch zur Gesetzeslage gegeben ist. Für Altortgebiete dürfen sie nicht angewandt werden und daher wäre in der Überschrift im 3. der Begriff Altortgebiet zu streichen. Im Zusammenhang betreffend Schutzzone ist aus bautechnischer Sicht durchaus eine Eingrenzung von einzelnen Gebäuden sinnvoll, da bereits durch diese Abgrenzung eine Zone bestimmt ist. In wie weit dadurch die rechtliche Auffassung einer Zone auch erfüllt ist muss rechtlich abgeklärt werden.
B.) Anmerkungen zur Plandarstellung
Die Übereinstimmung des Bebauungsplans mit dem Flächenwidmungsplan wird bautechnisch angenommen, da beide Dokumente in digitaler Form erarbeitet sind und deshalb keine Überprüfung vorgenommen wurde.
Anmerkungen werden nur dann vorgebracht, wenn ein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen ist.
Zu Punkt 18: Änderung der Bebauungsweise
Die seitliche Baufluchtlinie, bis zu der die geschlossene Bebauungsweise reichen soll ist durch ein geschlossenes Dreieck zu kennzeichnen.
Zu Punkt 23: Freihalten von Gewässerrändern – Baufluchtlinienänderung
Betreffend der abgegebenen Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass ohne neuerlicher Auflage eine Änderung der Bebauungsdichte nicht möglich ist. Betreffend aller anderen rot eingetragenen Änderungen ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.