Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!
Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Wir haben die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffen, dass dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuchen wir im Voraus um Entschuldigung.
Liste Baum & Grüne
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.20 Uhr
Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf
1) PRÄSENZFESTSTELLUNG
Anwesend waren: 33/Präsenzquorum: 22
AICHER GR Sabine |
PUTZ STR Christian |
BOLLAUF STR Susanne (bis Pkt. 108) |
REISNER GR Annemarie |
BRUNNER GR Roman |
RÖHRICH GR Christian |
CAMBRUZZI GR Manfred |
SCHLAGITWEIT STR Mag. Christian |
FRANEK GR Christa |
SCHLÖGL BGM Mag. Karl |
FRANKE-LOSMANN GR Katharina |
SCHMIDL GR Margaretha ab 20.18 Uhr, Pkt. 148 |
JAKSCH GR Walter |
SEDA GR Michael |
KAUKAL GR Beatrix |
STANGL GR Alexandra |
KEITEL GR Werner |
TEUFL GR Thomas |
KÖCKEIS GR Friedrich |
TRAURIG GR Monika |
LIEHR GR Florian |
URBAN GR Silvia |
MANDL GR Christine |
WEINZINGER GR Manfred |
MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian |
WEINZINGER STR Viktor |
MAYER STR Elisabeth |
WISZNIEWSKI GR Karim ab 20.14 Uhr, Pkt. 146 |
NEMEC GR Ingrid |
WOLKERSTORFER STR Harald |
OPPITZ STR Albrecht |
ZÖCHINGER GR Leopold |
ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf |
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entschuldigt:
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Weiters waren anwesend:
HAIDER Baudir. Ing. Rainald |
STANEK Josefine, Schriftführerin |
HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard |
NOVOTNY Editha, Leiterin Allg. Verwaltung |
NÖHRER Dkfm.Otmar, Leiter Finanzverwaltung |
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2) Bestellen der Verifikatoren
21) Für die SPÖ: GR Annemarie Reisner
22) Für die ÖVP: GR Leopold Zöchinger
23) Für die LiB&G: GR Sabine Aicher
24) Für die PUL: GR Manfred Cambruzzi
3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)
Josefine Stanek
4) Änderungen in der Tagesordnung
Folgende Punkte der Tagesordnung werden abgesetzt:
im öffentlichen Teil:
GR-0126 WIPUR: Zubau BG/BRG Purkersdorf - Vertrag mit dem Bund
GR-0164 Steuer- und/oder Abgabenangelegenheiten
im nicht öffentlichen Teil
GR-0165 Berichte des Prüfungsausschusses
GR-0166 Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters
zu Berichten des Prüfungsausschusses
5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge
51) Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 6-10jährige Kinder und für Kindergartenkinder
Antragsteller: STR Mayer, GR Franek, GR Cambruzzi
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6) Berichte des Bürgermeisters
6.1. Pop-Open-Air der Musikschule
Für 19.06.2011 war ein POP-Open Air beim Gymnasium geplant. Da an diesem Termin einige Schulklassen des Gymnasiums auf Projektreise sind, können die Bands nicht auftreten. Die Suche eines Alternativtermins war leider nicht erfolgreich. Daher wird das Konzert durch gemeinsame Klassenabende der Lehrer ersetzt.
6.2. Förderbeitrag Wiederherstellung Forstpotential
Die Agrar Markt Austria (AMA) hat das ansuchen der Stadtgemeinde auf Förderung zur Wiederherstellung von Forstpotential und Präventionsmaßnahme im Gemeindewald, im Detail: Mischwuchspflege bis 10 m und Durchforstung Laubholz bis 18 m, positiv begutachtet und für die eingereichten Maßnahmen einen Förderbetrag von € 6.150,00 zuerkannt.
6.3. Vandalenakte Zeitungsständer Wintergasse
Fast jedes Wochenende werden die Zeitungsständer entlang der Wintergasse von Vandalen entleert und die Zeitungen auf der Straße ausgestreut. Die Stadtverwaltung hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Verwüstungen verursachen einen nicht unwesentlichen Aufwand an Reinigungsarbeiten an Sonntagvormittagen. Ich habe die Polizeiinspektion im Hinblick auf die sich ständig wiederholenden Vorfälle den Bereich Wintergasse ersucht, besonderes Augenmerk auf die Wintergase in den Nächten von Samstag auf Sonntag zu legen.
6.4. Musikschule Landeswettbewerb „Prima la Musica“
Die SchülerInnen der Musikschule Purkersdorf haben auch heuer wieder hervorragend beim Landeswettbewerb „Prima la Musica“ abgeschnitten. Nachstehend die PreisträgerInnen:
Wertung |
Ensemble |
AG |
Name |
Preis |
Lehrkraft |
Begleitung |
Schlagwerk |
- |
B |
Jan Ure |
1. Preis |
Gunnar Fras |
Roswitha Ure |
Gitarre |
Gametime |
I |
Patrik Budimir |
2. Preis |
Claudia Kopal |
|
Gitarre |
Gametime |
I |
Sopie Anna Riegler |
2. Preis |
Claudia Kopal |
|
Schlagwerk |
- |
II |
Bruno Perreaux |
1. Preis |
Gunnar Fras |
|
Gitarre |
Hidt-Quartett |
II |
Tekla Kaszás |
1. Preis |
Claudia Kopal |
|
Gitarre |
Hidt-Quartett |
II |
David Loimer |
1. Preis |
Claudia Kopal |
|
Gitarre |
Hidt-Quartett |
II |
Irene Maurer |
1. Preis |
Claudia Kopal |
|
Gitarre |
Hidt-Quartett |
II |
Hannah Pichler |
1. Preis |
Claudia Kopal |
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Querflöte |
- |
III |
Jakobus Weichinger |
1. Preis |
Martin Rotter |
Camilla Stumpf |
Herzliche Gratulation zu diesen großartigen Erfolgen! - Wieder konnten alle TeilnehmerInnen Preise erringen.
SchülerInnen und LehrerInnen haben sich in zahlreichen zusätzlichen Proben, auch in ihrer Freizeit und am Wochenende, auf die Auftritte bei „Prima la Musica“ vorbereitet. Das Ergebnis ist die Bestätigung, dass sich einerseits dieser Einsatz gelohnt hat und andrerseits der gute Ruf der Musikschule Purkersdorf bestätigt worden ist..
Das Preisträgerkonzert findet am 20. Juni 2011, 19.00 Uhr, im Stadtsaal Purkersdorf, statt.
Außerdem sind noch folgende Veranstaltungen bis Schuljahresende geplant:
„Zwischenzeiten“ – Musik und Literatur der Jahre 1918-1939 am 08. April 2011 um 18.00 Uhr im Festsaal des BG/BRG Purkersdorf
„Sweet Amaryllis“ – Renaissancekonzert am 14. Mai 2011 um 19.30 Uhr in der Stadtpfarrkirche Purkersdorf
„Musikschule Live“ – Tag der offenen Tür am 6. Juni 2011 von 9.00 – 18.00 Uhr im Stadtsaal Purkersdorf
„Reise in den Osten“ – Orchesterkonzert am 17. Juni 2011 um 19.00 Uhr im Stadtsaal Purkersdorf
„Irish Folk“ – Schuljahresausklang mit der Vienna Forrest Folk Band am 29. Juni 2011 in der Musikschule
6.5. Grundsatzbeschluss in Gablitz hinsichtlich Musikschulverband
Der Gablitzer Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einen Grundsatzbeschluss hinsichtlich des Beitritts der Marktgemeinde Gablitz zu einem gemeinsamen Musikschulverband mit Purkersdorf und Mauerbach gefasst. In den nächsten Wochen werden die Gespräche für Details einer Verbandsgründung aufgenommen. Eine Installierung des Verbandes mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wäre möglich aber nicht wahrscheinlich.
6.6. Österreichischer Gemeindetag 2011
Der Österreichische Gemeindetag 2011 findet vom 9. bis 10. Juni in Kitzbühel statt. Das Tagungsprogramm kann auf der Homepage des Gemeindebundes unter www.gemeindetag.at abgerufen werden. Die Anmeldefrist endet am 30.04., Online-Anmeldung ist möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt € 110,00 pro Person.
6.7. Altglassammlung
Städtebund, Gemeindebund und die ARGE Abfallwirtschaftsverbände haben sich mit der Austria Glas Recycling (AGR) auf ein neues Entgeltmodell für die von den Gemeinden zu erbringenden Leistungen geeinigt. Wichtigste Quintessenz ist die Anhebung de Entgelte für die Systemleistungen um ca. 5,9% rückwirkend mit 1.1.2011. Die neuen Entgelte werden eine Gültigkeitsdauer bis 31.12.2013 haben. Die AGR wird in den nächsten Wochen die neuen Verträge vorlegen, sodass in der Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2011 die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses erfolgen kann.
6.8. Nagai – Schreiben Anteilnahme
Ich habe der Stadt Nagai, Japan, die eine freundschaftliche Verbindung zu Purkersdorf über die Schwesternstadt Bad Säckingen hat, im Namen des gesamten Gemeinderates und der Bevölkerung der Stadt eine Note des Bedauerns über die heftigen Elementarereignisse der letzten Woche und des damit verbundenen Gaus im Atomkraftwerk Fukushima übermittelt. Nagai liegt in der Fukusjima angrenzen Provinz Yamagata, ca. 100 km nordwestlich des Unglücksreaktors. Vom Tsunami selbst ist die Stadt nicht betroffen gewesen, allerdings haben die heftigen Erdstöße auch hier erhebliche Schäden in der Stadt angerichtet. Die Provinz Yamagata ist insbesondere bei der Aufnahme von obdachlos gewordenen Personen eine wichtige Anlaufstation und steht damit vor nicht unerheblichen logistischen und infrastrukturellen Herausforderungen.
Antrag
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7) Sonstige Berichte und/oder Anfragen
Bis 17.45 Uhr keine
8) Vorläufiger Sitzungsplan 2011
Wochentag |
Stadtrat |
Gemeinderat |
Dienstag |
10.05.2011 |
|
Dienstag |
21.06.2011 |
|
Dienstag |
|
28.06.2011 |
Dienstag |
09/16.08.2011 |
|
Dienstag |
20.09.2011 |
|
Dienstag |
|
27.09.2011 |
Dienstag |
18.10.2011 |
|
Dienstag |
29.11.2011 |
|
Mittwoch |
*vorläufig |
07.12.2011* |
3. Genehmigung von Protokollen
Verifizierung des Protokolles vom 01.12.2010
Die VerifikatorInnen (Zöchinger - ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010 keine Einwände haben. Die Verifikatorin der SPÖ, GR Reisner hat folgenden Einwand eingebracht:
Bei der Abstimmung zu TO GR0106 – Vertrag Energie.Optional. mit EnergieComfort, wurden bei den Enthaltungen zwei Buchstaben verwechselt. Enthalten haben sich somit außer GR Aicher auch GR Franek.
Dieser Einwand entspricht auch der Aufzeichnung von StADir. Humpel. Das Protokoll ist in diesem Sinne korrigiert worden.
ANTRAG
Das Protokoll vom 01.12.2010 gilt mit der genannten Änderung zu TO GR0106 als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0123 – WIPUR – Bericht aus der Gesellschaft - BGM Mag. Karl Schlögl
Jahresabschluss zum 30.06.2010
In der 65. Aufsichtsratssitzung am 15.02.2011 wurde der Jahresabschluss der WIPUR GmbH zum 30.06.2010 dem Aufsichtsrat präsentiert, im Aufsichtsrat diskutiert und letztendlich in der anschließenden Generalversammlung beschlossen.
Das Geschäftsjahr 2009/10 (01.07.2009 – 30.06.2010) war durch den Abschluss von zwei Großprojekten – Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in der Wintergasse 46 und Errichtung von 24 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern in der Wintergasse 48 – geprägt. Beide Projekte haben in diesem Jahresabschluss zum 30.06.2010 auch ihre volle bilanzielle Abbildung gefunden.
Der Jahresabschluss wurde von der Steuerberatungskanzlei Holztrattner GmbH erstellt. Der Jahresabschluss wurde von der CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen, dass der Jahresabschluss der WIPUR GmbH den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2010 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.
Die vollständige Abbildung der beiden abgeschlossenen Projekte in den Büchern hat dazu beigetragen, dass es im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer deutlichen Steigerung des Anlagevermögens – Stand per 30.06.2010: € 28,9 Millionen - und daraus folgend auch zu einer deutlichen Steigerung der Bilanzsumme – Stand per 30.06.2010: € 31,3 Millionen – gekommen ist.
Die Passivseite der Bilanz ist hauptsächlich durch die Kreditverbindlichkeiten geprägt, die per 30.06.2010 den Wert von € 19,7 Millionen aufweisen. Die Kreditlandschaft der WIPUR setzt sich zu rund 50% aus EURO-Krediten und zu 50% aus Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken zusammen. In der bilanziellen Darstellung wurden selbstverständlich die Fremdwährungsverbindlichkeiten nach den bilanziellen Regelungen bewertet (Höchstwertprinzip auf der Passivseite) – d.h. es mussten aufgrund der massiven Wertzunahme des Schweizer Franken gegenüber dem EURO entsprechende buchmäßige (nicht realisierte!) Aufwertungen der Fremdwährungsverbindlichkeiten durchgeführt werden, die sich im Jahresergebnis mit knapp € 1,1 Millionen niederschlagen. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von € 0,765 Millionen ist aufgrund der Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten nicht erfreulich, zeigt aber auch, dass die Gesellschaft operativ ein deutlich positives Ergebnis erwirtschaftet hat.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen:
Schlögl, Schlagitweit, Franek
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29
Dagegen: 2 (Franek, Aicher)
Enthalten:2 (Schlagitweit, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0124 – WIPUR – Projekt Umbau Volksschule - BGM Mag. Karl Schlögl
Projekt „Umbau Volksschule Purkersdorf“
Den Auftrag für die Durchführung der Bauarbeiten hat die Firma Anton Traunfellner GmbH als Billigstbieter des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens nach dem Bundesvergabegesetz erhalten.
Der Baubeginn für das Projekt „Umbau Volksschule Purkersdorf“ hat am Montag, 21.02.2011 stattgefunden.
Alle verkehrsrelevanten Themen in der Schwarzhubergasse wurden in einer eigenen Verkehrsverhandlung am 23.02.2011 abgehandelt. Die ersten Wochen der Bautätigkeit haben gezeigt, dass die getroffenen verkehrstechnischen Maßnahmen (Teilsperre der Schwarzhubergasse, Verlegung der Autobusstation in die Schöffelgasse) bisher gut funktionieren.
Die ersten Arbeiten haben die Einrichtung der Baustelle, die Schaffung des provisorischen neuen Hauptzuganges in der Schwarzhubergasse, die Abbrucharbeiten des alten Eingangsfoyers sowie die Aufstellung der ersten Fassadengerüste umfasst. Die Bauarbeiten gehen sehr zügig voran – derzeit läuft alles planmäßig, sodass aus heutiger Sicht die Einhaltung des äußerst ehrgeizigen Zeitplanes – Fertigstellung Ende August 2011 (ohne Außenanlagen) – realistisch ist.
An dieser Stelle ist besonders zu erwähnen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bauunternehmen, Bauleitung und Schule hervorragend funktioniert. Speziell von Seiten des Lehrkörpers gibt es großes Verständnis für diverse Beeinträchtigungen durch Baulärm etc. – das ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit!
So wie die Ergebnisse der einzelnen Ausschreibungen zur Zeit aussehen, ist aus heutiger Sicht auch eine stabile Entwicklung der Kosten im Budgetrahmen von brutto € 2,6 Millionen zu erwarten. Genauere Aufschlüsse darüber wird man innerhalb der nächsten beiden Monate gewinnen, wenn alle Gewerke vergeben und diverse bautechnische Überraschungen, wie sie bei Umbauprojekten sehr oft vorkommen, weitgehend bekannt sind.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0125 – WIPUR – Neubau Bildungszentrum - BGM Mag. Karl Schlögl
Projekt Neubau Bildungszentrum
Die Baumeisterausschreibung für das Projekt „Neubau Bildungszentrum“ wurde ordnungsgemäß nach dem Bundesvergabegesetz abgehandelt. Dabei musste das Angebot des Billigstbieters, der Firma Jäger Bau GmbH, aufgrund von Kalkulationsfehlern ausgeschieden werden.
Die Firma Jäger Bau GmbH hat gegen die Ausscheidung bei der NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge Einspruch erhoben.
Die Verhandlung bei der NÖ Schlichtungsstelle hat am 17.03.2011 stattgefunden. Die Schlichtungsstelle hat befunden, dass das Angebot der Firma Jäger Bau GmbH in mehreren Punkten der vergaberechtlichen Beurteilung nicht korrekt war und daher die Ausscheidung des Angebotes durch die WIPUR GmbH zu Recht erfolgt ist. Vorausgesetzt, dass es seitens der Firma Jäger Bau GmbH keine weiteren rechtlichen Schritte mehr gegen die Ausscheidungsentscheidung geben wird – informelle Gespräche mit der Geschäftsleitung der Firma Jäger Bau GmbH deuten darauf hin – könnte ein Vergabevorschlag in der KW 12/2011 zugunsten des nächstgereihten Bieters erfolgen.
Durch diesen Einspruch der Firma Jäger Bau GmbH haben wir rund 1 Monat Zeit verloren, sonst hätte auch schon der Baubeginn für das Bildungszentrum stattgefunden.
So ist nunmehr von einem Baubeginn im April 2011 auszugehen. Es wird jedenfalls versucht, die Fertigstellung trotzdem so hinzubekommen, dass der Betriebsbeginn im neuen Gebäude mit Beginn des Schuljahres 2012/13 stattfinden kann.
In der Zwischenzeit wurde an der Optimierung der gesamten HLSE-Ausstattung und der Gebäudeleittechnik gearbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen für diese großen wichtigen Gewerke befinden sich mittlerweile auch in der finalen Phase.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung vom 24.06.2008 folgende Personen in den vom Land NÖ vorgeschriebenen Baubeirat nominiert: Dr. Ernst Grossmann, DI Dr. Rudolf Orthofer.
In der Zwischenzeit haben sich aber die Baubeiratsrichtlinien geändert. Dem Baubeirat gehören nunmehr seitens des Bauherrn, der Bürgermeister sowie 4 weitere Mitglieder, die vom Gemeinderat entsendet werden, an. Es sind daher noch entsprechende Nominierungen für den Baubeirat seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf zu treffen.
Mit Stand 16.03.2011 belaufen sich die bisher für dieses Projekt angefallenen Kosten auf brutto € 317.398,08.
Antrag
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und entsendet neben dem Bürgermeister noch folgende vier Personen in den Baubeirat für das Projekt „Neubau Bildungszentrum“: Dr. Ernst Grossmann, Dr. Rudolf Orthofer, STR Viktor Weinzinger, GR Leopold Zöchinger
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Aicher, Schlagitweit
Zusatzantrag Schlagitweit:
Franek soll auch Mitglied des Baubeirates werden
Dafür: 6
Dagegen: 21 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer)
Enthalten: 4 (Oppitz, Zöchinger, Liehr, Urban)
Abstimmungsergebnis Grundantrag:
Dafür: 27
Enthalten: 4 (Zöchinger, Franek, Schlagitweit, Aicher)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0127 - BGM Mag. Karl Schlögl
WIPUR – Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48 – Garantie
Projekt Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48 – Refinanzierung
Die WIPUR GmbH hat das Projekt auch hinsichtlich der Verwertungssituation – wie schon in einer früheren Gemeinderatssitzung berichtet – zu 100% abgeschlossen. Von den 24 Wohneinheiten wurden 18 Wohneinheiten auf Basis von Mietverträgen mit Kaufoption verwertet, 2 Wohneinheiten zu 100% verkauft und weitere 4 Wohneinheiten auf Basis von Ratenkaufverträgen verwertet.
Nunmehr wurden auch die Refinanzierungen entsprechend der Verwertungssituation angepasst und auch die Laufzeiten entsprechend adaptiert – grundsätzlich laufen nun sowohl die Refinanzierung des Grundstücks als auch die der Gebäudekosten über 35 Jahre. Mit den laufenden Mieteinnahmen bzw. den laufenden Einnahmen aus den Ratenkaufverträgen werden diese Refinanzierungen 1:1 bedient.
Aufgrund der Anpassung der Laufzeiten ändern sich auch folgende Garantieerklärungen der Stadtgemeinde Purkersdorf:
1.) Finanzierung Grundstück Wintergasse 48:
Die in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2005 beschlossene Garantieerklärung – unbefristet mit Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2033 – Garantiebetrag € 100.000,-- - muss aufgrund der Laufzeitverlängerung des Kredites mit dem beigefügten Schreiben entsprechend angepasst werden – Garantiebetrag bleibt gleich, nur die erste Kündigungsmöglichkeit wird auf 30.09.2045 verlegt.
2.) Finanzierung Gebäude Wintergasse 48:
Der ursprüngliche und zu 100% ausgeschöpfte Baufinanzrahmen für das Projekt in Höhe von € 5.000.000,-- wurde nunmehr in eine Tilgungsfinanzierung über 35 Jahre umgewandelt. Ausgangsbasis für die Tilgungsfinanzierung ist nach bereits erfolgter Tilgung durch Mietzinsvorauszahlungen und Anzahlungen ein Kreditbetrag in Höhe von € 3.050.000,--.
Der ursprüngliche Baufinanzrahmen in Höhe von € 5.000.000,-- war durch eine Patronatserklärung durch die Stadtgemeinde Purkersdorf besichert. Aufgrund des um € 1.950.000,-- reduzierten Kreditbetrages reduziert sich auch das Risiko der Stadtgemeinde betragsmäßig deutlich.
Damit die Finanzierung aber auch so abgebildet werden kann, besteht die finanzierende Bank Austria noch auf eine zusätzliche Jahres-Garantie seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf in Höhe von € 50.000,--.
Beilagen zu diesem Tagesordnungspunkt:
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Verlängerung des Kündigungsverzichtes bis 30.09.2045 der Garantieerklärung betreffend die Finanzierung des Grundstücks Wintergasse 48 zu.
Der Gemeinderat nimmt die betragsmäßige Reduzierung des Risikos aus der Patronatserklärung für die Gebäude-Finanzierung Wintergasse 48 um € 1.950.000,-- zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die beigefügte Garantieerklärung über € 50.000,-- für die Gebäude-Finanzierung
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Cambruzzi, Aicher, Franek
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0128 - BGM Mag. Karl Schlögl und STR Elisabeth Mayer
WIPUR – NÖ Landeskindergarten II – Erneuerung der Außenflächen
NÖ Landeskindergarten II – Erneuerung der Außenflächen
Seit geraumer Zeit gibt es Überlegungen betreffend die Neugestaltung der Außenflächen im Kindergarten II, Bad Säckingen-Str. 7, inklusive der teilweisen Erneuerung der nicht mehr zeitgemäßen Einfriedung des Areals.
Die WIPUR GmbH wurde gebeten, sich auf Basis der Nutzerwünsche entsprechende Überlegungen hinsichtlich Kosten und Umsetzung zu machen. Die Einschätzung der WIPUR, unterlegt mit einem ausgepreisten Leistungsverzeichnis für „Baumeisterarbeiten“ und den Preisen aus den abgelaufenen Projekten liegt bei rund netto € 100.000,--.
Darin ist die komplette Erneuerung der Außenflächen, der Spielgeräte und eine teilweise Erneuerung der Einfriedung enthalten.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Sommer 2011 erfolgen. Im Herbst 2011 ist keine Benutzung der Außenflächen durch den Kindergarten möglich – die Nutzungsfreigabe kann erst im Frühjahr 2012 erfolgen.
Im Budget des Jahres 2011 sind für diese Maßnahmen insgesamt € 50.000,-- vorgesehen. Mit der Geschäftsleitung der WIPUR wurde vereinbart, dass die Verrechnung so erfolgen soll, dass € 50.000,-- zuzüglich MwSt. im Kalenderjahr 2011 in Rechnung gestellt werden, und maximal € 50.000,-- im Kalenderjahr 2012. Für den 2. Teil im Kalenderjahr 2012 ist im Budget 2012 entsprechend Vorsorge zu treffen! Ebenfalls gilt als vereinbart, dass die € 100.000,-- als Budgetobergrenze für dieses Vorhaben gelten. Die WIPUR wird in gewohnter Weise versuchen, das Vorhaben noch kostenmäßig zu optimieren.
Antrag
Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung der Außenflächen im Kindergarten II gemäß dem im Sachverhalt dargestellten Umfang zu und genehmigt dafür ein Gesamtbudget in Höhe von maximal netto € 100.000,--, das zu je 50% im Haushalt 2011 und im Haushalt 2012 abgebildet wird.
Der Gemeinderat beauftragt die WIPUR GmbH mit der Umsetzung der Maßnahmen und die Stadtgemeinde mit dem Ansuchen um Förderung bei der Landesregierung.
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Franek, Mayer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0129 - BGM Mag. Karl Schlögl und STR Elisabeth Mayer
NÖ Landeskindergarten III – Diverse Sanierungen
Im Landeskindergarten III am Speichberg stehen nach rund 20 Betriebsjahren nun auch diverse Sanierungen an. Eine Revitalisierung der teilweise desolaten Holzfenster oder ein kompletter Fenstertausch ist dringend notwendig. Ebenso müssen kleinere Ausbesserungsarbeiten an den Holzbalken im Dachbereich durchgeführt werden und die Erneuerung des Traufenpflasters ist aus Sicherheitsgründen auch dringend erforderlich.
Es wird angestrebt, dass diese Maßnahmen im Sommer 2011 durchgeführt werden. Die WIPUR GmbH hat sich bereits Gedanken darüber gemacht. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund netto € 50.000,--.
Im Budget des Jahres 2011 sind für Sanierungsmaßnahmen € 5.000,-- enthalten. Damit dieses Vorhaben durchgeführt werden kann, muss der Budgetposten im Rahmen des Nachtragsvoranschlages 2011 entsprechend aufgestockt werden.
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt die Umsetzung der im Sachverhalt beschriebenen dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten III. Die WIPUR GmbH wird mit der Umsetzung beauftragt. Die Kostenbedeckung hat im Rahmen des Nachtragsvoranschlages 2011 durch entsprechende Aufstockung des Budgetpostens auf € 50.000,-- zu erfolgen
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Schlagitweit
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Punkt: 4.4.-0130 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm, 11. Änderung - Bericht
B e r i c h t
Mit Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom 25. 01. 2011, RU1-R-475/026-2010, wurde die 11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Purkersdorf genehmigt.
Die entsprechende Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogrammes vom 26. 01. 2011, B-031/2-Ha-1228, war vom 27. 01. 2011 bis 11. 02. 2011 kundgemacht und ist die 11. Änderung mit 12. 02. 2011 rechtskräftig. Das Amt der NÖ Landesregierung hat mit Schreiben vom 24. 02. 2011, RU1-R-475/026-2010, mitgeteilt, dass die Gesetzmäßigkeit dieser Kundmachung im Sinne des § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, festgestellt wurde.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Punkt: 4.4.-0132 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Bebauungsplan, 17. und 17.a Änderung - Verordnung
S a c h v e r h a l t
Der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 22. Dezember 2010 bis 02. Februar 2011 bzw. 17.a Änderung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 13. Jänner 2011 bis 24. Februar 2011 gemäß § 72 des NÖ Bauordnung 1996 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen.
Die zum aufgelegten Entwurf der 17. bzw. 17.a Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung am 22. 03. 2011 behandelt.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschloss nach Erörterung der während der sechswöchigen Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung vom 22. 03. 2011, Top. GR4.4-0132, folgende
V e r o r d n u n g
§ 1
Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-15 wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.
§ 2
Im Textteil der Bebauungsvorschriften wird dem Pkt, 1.4 folgender Satz hinzugefügt:
„In Altortgebieten können Ausnahmen bewilligt werden, wenn aus verkehrstechnischer Sicht (ruhender und fließender Verkehr) kein Hindernis besteht.“
§ 3
Die Plandarstellung und die geänderten Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
§ 4
Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
(Mag. Karl Schlögl)
angeschlagen am:
abgenommen am:
Anhang: Endfassung der Bebauungsvorschriften lt. dieser Verordnung“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0133 – Adaptierung Hortgebühren – STR DI DR. Rudolf ORTHOFER
Das Land NÖ hat im Rahmen des letzten Einschauberichtes festgehalten, dass eine höhere Kostendeckung des Schülerhorts anzustreben ist. Von Seiten der Stadtverwaltung gab es außerdem den Hinweis, dass die Verwaltung der derzeit sehr unübersichtlichen Tarife unpraktisch ist und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Derzeit gibt es im Schülerhort etwa 140 (!) verschiedene Tarife. Eine Umfrage über Schülerhorttarife in den Nachbargemeinden und ähnlichen Gemeinden hat gezeigt, dass die Tarife in Purkersdorf bei weitem am billigsten sind.
Der Finanzausschuss hat StR Orthofer, StR Mayer, GR Zöchinger und GR Nemec ersucht, gemeinsam mit der Stadtverwaltung (Fr. Gänsweider und Fr. Novotny) ein praktikables Tarifmodell auszuarbeiten. Grundprinzip soll sein, eine Tarifreform, die eine stärkere Kostendeckung bringt, mehr betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt (Fixkosten) und einfach zu administrieren ist; und gleichzeitig wäre an eine Förderung sozial schwächerer Familien zu denken. Ausgehend von diesen Ansätzen wird folgendes Modell vorgeschlagen:
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag.
Die Betreuung beginnt nach Schulende, etwa zwischen 10:30 und 12:30, an schulautonomen Tagen um 7:00 Uhr.
Die Betreuung endet je nach dem gewählten Standardbetreuungsmodell.
Zusätzlich werden 2 Sonderbetreuungsmodelle angeboten, die zusätzlich beauftragt und abgerechnet werden.
Diese Betreuungszeiten werden nur angeboten, wenn der Bedarf für mindestens 3 Kinder gegeben ist, wobei der Bedarf durch die regelmäßige Anwesenheit des Kindes zu den angegebenen Betreuungszeiten festgestellt wird. Die Anmeldung allein ist nicht Grundlage des Bedarfs.
Die Betreuungseinheiten sind für die entsprechenden Wochentage bei der Bedarfserhebung anzumelden, diese sind bis zu der nächsten Änderungsmöglichkeit verbindlich. Der Bedarf kann jeweils zum 1.9. und 1.2. geändert werden.
Tarifmodell
Die Kosten für die Betreuung werden monatlich im Nachhinein abgerechnet.
Die Tarife der Standardbetreuung werden aus Berechnungseinheiten abgeleitet, die sich wiederum aus dem Betreuungsmodell ergeben.
Betreuungsarten |
||
a |
Standardbetreuung bis 14.00 Uhr |
3 Tarif-Einheiten |
b |
Standardbetreuung bis 17.00 Uhr |
5 Tarif-Einheiten |
c |
Frühbetreuung 07:00-08:00 Uhr |
Sondertarif F |
d |
Spätbetreuung 17.00-18.00 Uhr |
Sondertarif S |
Die Tarife für die Standardbetreuung ergeben sich aus der Summe der beauftragten Einheiten
Tarif Standardbetreuung |
Bis zu Berechnungseinheiten |
Tarif Kostenbeitrag pro Monatsbeitrag |
I |
3 |
27,-- |
II |
6 |
50,-- |
III |
9 |
67,-- |
IV |
12 |
80,-- |
V |
15 |
96,-- |
VI |
18 |
111,-- |
VII |
21 |
123,-- |
VIII |
25 |
140,-- |
Tarife Sonderbetreuung |
Bedarf |
zusätzlicher Beitrag pro Woche |
Monatsbeitrag |
Frühbetreuung F1 |
1 Tag/Woche |
2,50 |
10,00 |
F2 |
2 Tage/Woche |
5,-- |
20,00 |
F3 |
3 Tage/Woche |
7,50 |
30,00 |
F4 |
4 Tage/Woche |
10,-- |
40,00 |
F5 |
5 Tage/Woche |
12,50 |
50,00 |
Spätbetreuung S1 |
1 Tage/Woche |
5,-- |
20,00 |
S2 |
2 Tage/Woche |
10,-- |
40,00 |
S3 |
3 Tage/Woche |
15,-- |
60,00 |
S4 |
4 Tage/Woche |
20,-- |
80,00 |
S5 * |
5 Tage/Woche |
25,-- |
100,00 |
* Freitag Abend: derzeit kein Bedarf angemeldet
Alle Tarife inkl. MWSt.
Die preisliche Differenz zwischen Früh- und Spätbetreuung ist damit zu begründen, dass die Frühbetreuung nicht durch eine Pädagogin erfolgt. Weiters ist anzumerken, dass die Frühbetreuung vom regulären Hortbetrieb ausgegliedert ist.
In diesem Zusammenhang soll auch der Tarif für die Spätbetreuung, für die Landeskindergärten dem Tarif für die Spätbetreuung im Schülerhort angeglichen werden:
Tarif Mittagessen
Das Mittagessen wird grundsätzlich für jeden Tag der Standardbetreuung verrechnet. Eine Nichtteilnahme wird berücksichtigt, muss jedoch wie in den Kindergärten spätestens am Vortag bekannt gegeben werden, ansonsten gilt es als konsumiert. Das Mittagessen für das Personal stellt einen Personalaufwand dar und soll dort verbucht werden.
Tarif Jause
Aus administrativen Gründen wird die derzeitige tägliche Abrechnung der Nachmittagsjause (€ 0,50 pro Jause) ebenso wie die Kosten für Säfte, Tee, Taschentücher usw im Betreuungsbeitrag inkludiert.
Tarif Beschäftigungsbeitrag
Wird wie bisher beibehalten.
Tarif Auswärtige
100%-iger Zuschlag zu den Standardtarifen
Betreuungsvereinbarung
In der Betreuungsvereinbarung soll eine zweimonatige Kündigungsfrist aufgenommen werden. Die derzeitige Vereinbarung/Information liegt dem Antrag bei, diese ist entsprechend des Beschlusses zu adaptieren.
Soziale Abfederung
Eine soziale Abfederung der Kosten ist über die sozial gestaffelte Hortförderung der NÖ Landesregierung möglich.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt die im Sachverhalt dargestellten Tarifänderungen und legt als Inkrafttretungszeitpunkt den 01.09.2011 fest.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Franek, Aicher, Schlagitweit, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27
Dagegen: 3 (Aicher, Franek, Schlagitweit)
Enthalten: 1 (Cambruzzi)
Informationsblatt
Schülerhort I + II
SCHÜLERHORT I, Alois Mayer-Gasse
Pädagoginnen: Ruth Schlenker Gruppe 1 Hortleitung
Angelika Fahrecker Gruppe 2
Claudia Balog Gruppe 3
Maria Suda Gruppe 4
Betreuerinnen: Eva Maurer
Milojka Fonjga
Doris Riedinger
HORT II, VOLKSSCHULE
Pädagoginnen: Beate Holzer Gruppe 1 Hortleitung
Margit Gimplinger Gruppe 2
Martina Lehmden Gruppe 3
Betreuerinnen: Alexandra Wieger Frühbetreuung
Annemarie Mikulan
Manuela Haas
Hortjahr: Beginn Anfang September
Ende Ende August
geschlossen 4., 5., 6., Ferienwoche
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 17 Uhr,
bei Bedarf bis 18.00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 16.00 Uhr
Schulautonom freie Tage: Mo. – Fr.: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sommerferien: 1., 2., 3., 7., 8. und 9. Ferienwoche, Mo. – Fr.: 7.00 Uhr - 16.00 Uhr,
Anmeldungen bis 15. Februar erforderlich.
Essenszeiten: 11:45 Uhr
12:45 Uhr
13:30 Uhr
Bedarfserhebung – Betreuungszeiten:
Mit Beginn des Schuljahres geben Sie die gewünschten Betreuungszeiten mit dem entsprechenden Formular bekannt. Diese Zeiten können mit 1. Dezember und 1. März wieder geändert werden. Dazwischen ist eine Änderung aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Bei Anmeldung einzelner Betreuungstage müssen die jeweiligen Wochentage bekanntgegeben werden und müssen bis zur nächsten Änderungsmöglichkeit (1.12. und 1.3.) gleich bleiben.
Halbtagskinder verlassen den Hort um 14.00 Uhr; schreiben im Hort jedoch keine Aufgaben.
Lernstunde ab 14 Uhr:
Um die Lernstunde nicht zu stören, ersuchen wir Sie, zwischen 14 Uhr und 15 Uhr nicht anzurufen.
Ein vorzeitiges Verlassen des Hortes ist nur mit vorheriger schriftlicher oder Email Mitteilung bis 11.00 Uhr, möglich. Ohne diese Mitteilung ist es uns aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, die Kinder zu entlassen.
Mitteilungen an die Erzieherinnen bitte nicht über die Handys der Kinder ausrichten lassen, sondern direkt mit der zuständigen Erzieherin sprechen.
Verspätete Abholung:
Wir ersuchen Sie, die Abholzeiten einzuhalten, da wir bei verspäteter Abholung gezwungen sind, Ihnen die Überstunde unserer MitarbeiterIn in Rechnung zu stellen.
Krankheit oder sonstiges Fernbleiben:
Sollte Ihr Kind krank sein, oder aus einem anderen Grund den Hort nicht besuchen, ersuchen wir Sie, Ihr Kind bis spätestens 11.00 Uhr des jeweiligen Tages bei uns telefonisch oder per Email zu entschuldigen. Eine Meldung in der Schule ist nicht ausreichend und erreicht uns nicht. Dies ist in erster Linie für die Sicherheit Ihres Kindes wichtig und außerdem wird Ihnen durch die rechtzeitige Entschuldigung des Fernbleibens ihres Kindes (bis spätestens 11 Uhr) das Mittagessen ab dem Folgetag nicht mehr verrechnet.
Abmeldung vom Schülerhort:
Die Abmeldung erfolgt mit der Verzichtserklärung auf der Stadtgemeinde Purkersdorf mit dem jeweils Monatsletzten.
Bitte wichtige Informationen auf der Anschlagtafel beachten!
Für pädagogische Fragen stehen wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern:
Hort I: 0664/964-29-70
Hort II 0664/964-29-72
Email: hort@purkersdorf.at, hort2@purkersdorf.at oder
persönlich nach Terminvereinbarung.
Haben Sie Fragen, die Verwaltung betreffend, so werden Ihnen diese von unserer Sachbearbeiterin Frau Editha Novotny, Tel. Nr.: 02231/63601 DW 22,
Email: e.novotny@purkersdorf.at), gerne beantwortet.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen gelungenen Start ins neue Schuljahr.
Name des/r Erziehungsberechtigten: ……………………………………...……………………….
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich das Informationsblatt gelesen und zur
Kenntnis genommen habe.
Datum: ……………………… Unterschrift: ………………………………………………….
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 22. März 2011
Punkt: GR–0134 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Rechnungsabschluss 2010
S A C H V E R H A L T
Die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde hat den Rechnungsabschluss 2010 erstellt. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgerecht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Stellungnahmen dazu beim Stadtamt eingebracht.
Innerhalb der Auflagefrist wurde der Rechnungsabschluss 2010 in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 17. März 2011 auf seine rechnerische Richtigkeit und in Übereinstimmung mit dem Voranschlag geprüft. Nach dieser Version des Rechnungsabschlusses 2010 ergeben sich folgende Ergebnisse:
Antrag
der Gemeinderat möge beschließen:
Der vorliegende Rechnungsabschluss 2010 wird genehmigt.
Zu diesem Antrag sprachen:
Orthofer, Schlagitweit, Franek, Schlögl, Cambruzzi, Aicher, Zöchinger, Liehr, Jaksch
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25
Enthalten: 6 (Liehr, Stangl, Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
ZUR SITZUNG AM 22. März 2011
Punkt: GR–0135 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER
GEGENSTAND: Wienzeile 6 – Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für Vollwärmeschutz
S A C H V E R H A L T
Mit Schreiben vom 10. März 2011 ersucht Architekt Dipl.Ing. Franz Pfeil, Ziviltechniker
GesmbH, Hauptplatz 11, 3002 Purkersdorf, um Zustimmung und Genehmigung für die,
im Zuge der Sanierung der Wohnhausanlage Wienzeile 6 A, beabsichtigte westseitige
Anbringung eines 18 cm Vollwärmeschutzes über eine Länge von etwa 11 m, da dieser die Grundgrenze zum Grundstück der Stadtgemeinde Purkersdorf überragen wird.
ANTRAG
der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Umsetzung und Durchführung
der Genehmigung für die westseitige Anbringung eines 18 cm Vollwärmeschutzes
über eine Länge von etwa 11 m auf dem Objekt Wienzeile 6 A durch Dipl.Ing. Franz Pfeil, Ziviltechniker GesmbH. Als einmaliges Entgelt für die Nutzung des anschließenden Grundstückes, das sich im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf befindet, wird ein Betrag von € 1.000,00 festgesetzt.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0136 – Kultur Purkersdorf - Bericht – VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA
Bericht
Viele Aktivitäten der Purkersdorfer Kulturinstitutionen stärken das Image Purkersdorfs als Kulturstadt im Wienerwald. Auch die rege Beteiligung der Bevölkerung durch Besuch dieser Veranstaltungen zeigt, dass ein vielfältiges kulturelles Angebot in Purkersdorf mit Zustimmung angenommen wird.
Die Konzertreihe „Klassikkonzerte“ hat sich in der Saison 2010/11 beim Publikum etabliert. Der große Zuspruch beim Neujahrskonzert in der Unternehmensleitung der Österreichischen Bundesforste bestätigte die Veranstalter. Das Quinternio Wien begeisterte die Zuhörer und ließ den Abend auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg werden. Das Frühjahrskonzert am 1. April 2011 im Festsaal der AHS Purkersdorf rundet die Konzertreihe ab.
Die Planungen für die Saison 2011/12 sind schon im Gange. Es werden wieder ein Herbstkonzert, ein Neujahrskonzert und ein Frühjahrskonzert angeboten. Dabei wird wieder ein internationaler Gast, Giovanna Manci aus Italien, mit Liedern von Chopin und Liszt, und Arien von Verdi, Puccini und Bellini in Purkersdorf auftreten. Geplant als Veranstaltungsorte sind die Unternehmensleitung der Österreichischen Bundesforste und die Bühne in der Wienerstraße 12.
Sehr aktiv im Purkersdorfer Kulturleben ist die Purkersdorfer Stadtgalerie unter der Führung von Familie Klenovsky. Ein ganz besonderer Event war die Ausstellung „210 Purkersdofer“. Dabei wurden Fotographien von Georg Klenovsky von 210 Purkersdorferinnen und Purkersdorfern gezeigt. Dieses einzigartige sozial- und zeithistorische Dokument soll auch in Buchform erscheinen.
Nach der Renovierung des Stadtmuseums in den Jahren 2005/2006 ist die Neugestaltung der kirchengeschichtlichen Sammlung geplant. Viele Exponate aus der Geschichte der römisch- katholischen Pfarrkirche befinden sich Stadtmuseum. Im Herbst 2011 soll dieser Teil des Stadtmuseums in neuem Glanz erstrahlen und der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.
Viele Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Stadtgemeinde Purkersdorf bilden in diesem Jahr den Purkersdorfer Kultursommer. Die Eröffnung findet am 28. Mai mit dem ersten Open Air Konzert am Purkersdorfer Hauptplatz statt. Die Musikschule Purkersdorf, die Chorgemeinschaft Wienerwald, das Theater Purkersdorf, die Stadtgemeinde Purkersdorf, die Stadtkapelle, die Freiwillige Feuerwehr und das Jugend- und Kulturhaus Agathon sind die Träger des heurigen Kultursommers. Ein vielfältiges Programm, das Jung und Alt zum Zuhören, Mitmachen aber auch zur Kommunikation in Purkersdorfer Gastronomiebetrieben einlädt, wurde erstellt und vom Stadtrat beschlossen. Ein Programmheft, in dem alle Veranstaltungen angekündigt werden, werden alle Purkersdorfer Haushalte im Postversand erhalten.
Die Purkersdorfer Stadtbibliothek ist mit Veranstaltungen sehr aktiv. Das Purkersdorfer Bücherkino und szenische Lesungen haben sich im Purkersdorfer Kulturleben etabliert. Das Purkersdorfer Bücherkino findet jeden zweiten Dienstag im Monat im Cafe Jugendstil statt. Dabei werden hochwertige Filme gezeigt, die jeden Cineasten begeistern.
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Bericht sprachen
Abstimmungsergebnis
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0137 – Benennung von Verkehrsflächen –
Antragsteller: VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA
STR Harald WOLKERSTORFER
GR Leopold ZÖCHINGER
Sachverhalt
Die am Ziegelfeld neu entstehenden Straßen (Aufschließung Rochuswiese) sollten dringend benannt werden, um den neu geschaffenen Parzellen im GWR eine eindeutige Indentifikation geben zu können.
Dies trifft auch auf ein kurzes Straßenstück im Süßfeld zu, deren Liegenschaften nur über eine Süßfeldstraßeordnungsnummer verfügen, obwohl sie von dort keine/n direkte/n Zufahrt/Zugang haben.
Es ist daran gedacht, einerseits verdiente Purkersdorfer als Namensgeber heranzuziehen und andrerseits das Jubiläum „100 Jahre Weltfrauentag“ ernst zu nehmen und eine dieser Verkehrsflächen mit dem Namen einer Frau zu benennen. Hier wiederum würde sich die 1. österreichische Nobelpreisträgerin Bertha v. Suttner bestens anbieten.
Für die verbleibenden 2 Verkehrsflächen gibt es den Vorschlag Ing. Friedrich Unterberger (Biographie siehe Anhang) und den Familiennamen Dewanger (eine der ältesten Familien in Purkersdorf, mit mehreren verdienten Familienmitgliedern – Biographien siehe Anhang für die neuen Straßenbezeichnungen heranzuziehen.
ANTRAG
Der Gemeinderat benennt folgende öffentliche Verkehrsflächen neu:
Zu diesem Antrag sprachen:
Matzka, Aicher, Schlagitweit, Liehr, Röhrich, Cambruzzi
Gegenantrag GR Aicher:
Die Verkehrsflächen sollen Johanna Dohnal, Maria Callas und Alma Mahler benannt werden.
Geschäftsordnungsantrag StR Schlagitweit:
Zurück an den Ausschuss
Geschäftsordnungsantrag GR Cambruzzi:
Familie weglassen und nur in Dewanger-Gasse benennen.
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag StR Schlagitweit:
Dafür: 4 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi)
Dagegen: 26 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban)
Enthalten: 1 (Zöchinger)
Abstimmungsergebnis Gegenantrag GR Aicher:
Dafür: 5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi, Traurig)
Enthalten: 16 (Bollauf, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Nemec, Reisner, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Stangl, Zöchinger)
Dagegen: 10 (Schlögl, Seder, Urban, Putz, Oppitz, Orthofer, Matzka, Röhrich, Brunner, Teufl)
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag GR Cambruzzi:
Dafür: 6 (Aicher, Cambruzzi, Franek, Franke-Losmann, Nemec, Orthofer)
Dagegen: 18 (Bollauf, Brunner, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wolkerstorfer, Urban, Zöchinger)
Enthalten: 7 (Röhrich, Jaksch, Schlagitweit, Stangl, Oppitz, Mayer, Liehr)
Abstimmungsergebnis Grundantrag:
Dafür: 23
Dagegen: 3 (Aicher, Franek, Schlagitweit)
Enthalten: 5 (Bollauf, Franke-Losmann, Nemec, Röhrich, Orthofer)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0138 – Vergabe von Gemeindewohnungen – STR Christian PUTZ
Berggasse 15/5
Die Wohnung Berggasse 15/5 (ehemals Marcus Koppel) wird frei und kann ab 01.04.2011 wieder vermietet werden.
Größe: 40,69 m², Miete € 151,05/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Markus Haslinger, * 1991, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/8, wohnt bei den Eltern
Berggasse 15/6
Die Wohnung Berggasse 15/6 (ehemals Johann Mayer) ist frei geworden (28.02.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 30,35 m², Miete € 138,37/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Harald Eggenberger, derzeit Purkersdorf, Wienzeile 2-5/2/5, Wohnungsbedarf nach Scheidung
Tullnerbachstraße 81/7/5
Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5 (ehemals Andreas Hamelec) ist frei geworden (31.01.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 34,91 m², Miete € 181,63/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Gabriel Kaspirek, * 1984, derzeit Purkersdorf, Bad Säckingen-Straße 4/42, muss im März 2011 aus der Wohnung ausziehen
Wintergasse 8/2/14
Die Wohnung Wintergasse 8/2/14 (ehemals Adelheid Dovrtel) ist frei geworden (28.02.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 33,73 m², Miete € 159,54/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Pia Wendelin, * 1989, derzeit Purkersdorf, In der Baunzen 10, wohnt bei den Eltern
Wintergasse 8/3/1
Die Wohnung Wintergasse 8/3/1 (ehemals Josef Kranzl) ist frei geworden (31.01.2011) und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 50,54 m², Miete € 239,06/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Aurelia Magda, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/11, wohnt mit Sohn in einer 33m²-Wohnung
Wintergasse 8/3/7
Die Wohnung Wintergasse 8/3/7 (ehemals Josef und Margarethe Berger) ist frei geworden (31.10.2010) und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 50,54 m², Miete € 281,87/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Ing. Gerhard Kammerer, derzeit Purkersdorf, Karlgasse 1, sein Haus ist im Zuge einer Insolvenz versteigert worden
Wintergasse 8/2/5
Die Wohnung Wintergasse 8/2/5 (ehemals Lisa Aschauer) ist frei geworden und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 63,60 m², Miete € 305,00/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Agniesza Zylinska, derzeit Bachgasse 8/23, muss aus der Wohnung ausziehen, geschieden, 1 Kind *2000
Bachgasse 8/22
Die Wohnung Bachgasse 8/22 (ehemals Heinrich Glachs) ist frei geworden (30.11.2010) und kann ab sofort wieder vermietet werden.
Größe: 95,25 m², Miete € 510,48/Monat zuzüglich BK
Vorschlag: Manuela Wochner, derzeit Wiener Straße 58/1/2, hat nur befristeten Mietvertrag und muss aus der Wohnung ausziehen, geschieden, 2 Kinder (*2002, 2005)
Vorsorgebeschluss zu Wohnungsvergaben
Für den Fall, dass eine der vergebenen Wohnungen nicht genommen wird, sollten Ersatzvorschläge beschlossen werden, um die Leerstehungen möglichst gering zu halten.
ANTRAG
Die Wohnung Berggasse 15/5 wird an Markus Haslinger, * 1991, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/8, vergeben.
Die Wohnung Berggasse 15/6 wird an Harald Eggenberger, derzeit Purkersdorf, Wienzeile 2-5/2/5, vergeben.
Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/7/5 wird an Gabriel Kaspirek, * 1984, derzeit Purkersdorf, Bad Säckingen-Straße 4/42, vergeben.
Die Wohnung Wintergasse 8/2/14 wird an Pia Wendelin, * 1989, derzeit Purkersdorf, In der Baunzen 10, vergeben.
Die Wohnung Wintergasse 8/3/1 wird an Aurelia Magda, derzeit Purkersdorf, Wintergasse 8/2/11, vergeben.
Die Wohnung Wintergasse 8/3/7 wird an Ing. Gerhard Kammerer, derzeit Purkersdorf, Karlgasse 1, vergeben.
Die Wohnung Wintergasse 8/2/5 wird an Agniesza Zylinska, derzeit Purkersdorf, Bachgasse 8/23, vergeben.
Die Wohnung Bachgasse 8/22 wird an Manuela Wochner, derzeit Wiener Straße 58/1/2, vergeben.
Weiters beauftragt der Gemeinderat den Bürgermeister, falls Wohnungen, die in den vorangegangenen Tagesordnungspunkten vergeben worden sind, nicht genommen werden, diese Wohnung(en) unter Beachtung der derzeitigen Wohnsituation und des Wohnungsbedürfnisses an folgende Personen zu vergeben (Vorsorgebeschluss):
Anijeta Menkovic, derzeit Herrengasse 17
Melissa Reitterer, derzeit Herrengasse 8/1/5, wohnt bei den Eltern
Osman Susehrili, derzeit Wintergasse 4-6/3/5, wohnt bei den Eltern
Viktoria Hölzl, derzeit Gablitz, Hauersteigstraße 2b
Alexander Sumbalsky, derzeit Wienzeile 6/15, wohnt bei den Eltern
Zu diesem Antrag sprachen:
Putz, Aicher, Schlögl
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30
Enthalten: 1 (Franek)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0139 – Realdienstbarkeitsvertrag Rochuswiese – STR Christian PUTZ
Für die Erschließung der neu parzellierten Grundstücke der Rochuswiese sind zwischen der Stadtgemeinde und den betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen Dienstbarkeiten gegenseitig einzuräumen.
Im Sinne des Teilungsplanes der Vermessung ZT Koller sind insgesamt 5 Bauparzellen geschaffen worden, die alle bereits verkauft und physisch an die neuen Liegenschaftseigentümer übergeben worden sind. Formal ist noch der Beschluss des Grundbuches über die Intabulierung abzuwarten, weshalb im Realdienstvertrag noch die Stadtgemeinde als Alleineigentümerin ausgewiesen wird und die Käufer der Parzellen noch als künftige Eigentümer genannt werden und diesem Vertrag für ihre erworbenen Liegenschaften beitreten.
Im Wesentlichen regelt dieser Vertrag die Ver- und Entsorgung der neu geschaffenen Grundstücke. Konkret soll die Entsorgung der Bauplätze 1 und 3 hinsichtlich des Kanals über Bauplatz 4 erfolgen, und die Entsorgung des Bauplatzes 5 hinsichtlich des Kanals über den bestehenden Friedhofsweg. Gleichzeitig soll auch die Anbindung an das öffentliche Wasserleitungsnetz und allenfalls an das E-Netz über Bauplatz 4 und den Friedhofsweg erfolgen.
Die Stadtgemeinde verpflichtet sich in diesem Vertrag auch zur Errichtung des Kanals und der Wasserversorgung (siehe Punkte 2b und 3b) und zwar bis spätestens zu jenem Zeitpunkt, zu dem der betroffene Eigentümer im Zuge einer Bauführung an die Leitungen anschließen will.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Realdienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf, Dr. Ingrid Aichinger-Widmann und Dr. Rudolf Widmann als Dienstbarkeitsbesteller und Sonja Fritz-Besta, Ing. Udo Besta, Mag. Michael Baumgarth und Nicole Luger als Dienstbarkeitsberechtigte.
Zu diesem Antrag sprachen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0140 – Nutzungsvertrag NÖ Hilfswerk – STR Christian PUTZ
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30.03.2010 mit dem NÖ Hilfswerk einen Nutzungsvertrag für Räumlichkeiten im Provisorium II, Wiener Straße 2, abgeschlossen. Der Vertrag konnte nur befristet vereinbart werden, weil zum damaligen Zeitpunkt noch nicht klar war, wie sich der eigene Raumbedarf der Stadtgemeinde entwickeln wird.
Nunmehr ist das NÖ Hilfswerk an die Stadt heran getreten und hat ersucht, den Bestandvertrag bis 31.07.2012 unter gleich bleibenden Bedingungen zu verlängern.
Die Stadtverwaltung hat in Absprache mit der WIPUR diese Möglichkeit geprüft und festgestellt, dass die Räumlichkeiten im vom NÖ Hilfswerk gewünschten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden könnten, weil der Eigenbedarf ausreichend gedeckt ist.
ANTRAG
Der Gemeinderat genehmigt die Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem NÖ Hilfswerk für die Nutzung von Räumlichkeiten im AHS Provisorium II, Wiener Straße 2, zur Führung einer Kinderbetreuungsgruppe bis 31.07.2012.
Zu diesem Antrag sprachen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0141 – Außergerichtlicher Vergleich nach Verkehrsunfall – STR Christian PUTZ
Verkehrsunfall 30.11.2008 – außergerichtlicher Vergleich
In der Angelegenheit des Schadensfalles vom 30.11.2008 – Verkehrsunfall auf der B 1 auf Höhe Fa. Lidl, dreifacher Baumschaden – wurde von der Versicherung des Schadensverursachers eine Teilschadensablöse in Höhe von € 6.231,94 geleistet. Eine weiterer Schadensersatzbetrag auf die Differenz zur geltend gemachten Forderung in Höhe von € 11.480,15 steht noch aus und ist aufgrund zwei divergierender Gutachten von Sachverständigen strittig. Der Rechtsvertreter der Stadt, Dr. Ingo Riss, hat mit der Versicherung des Schadensverursachers nachverhandelt und bei der Versicherung für den Differenzbetrag einen weiteren Pauschalbetrag in Höhe von € 1.000,00 zuzüglich einem Kostenanteil von € 850,00 erwirkt. Mit Annahme dieser Beträge würde die Gesamtschadensablöse € 7.231,94 zuzüglich Kostenbeitrag von € 850,00 ausmachen. Die Gesamtkosten für die anwaltliche Vertretung belaufen sich auf brutto € 1.086,59, der Nettoschadenersatz macht somit € 6.995,35 aus.
Um den Schadensfall abschließen zu können ist die Zustimmung des entscheidungsbefugten Organs der Stadtgemeinde zum außergerichtlichen Vergleich bzw. zur Fortführung des Rechtstreits notwendig.
ANTRAG
Der Gemeinderat spricht sich einen außergerichtlichen Vergleich aus und stimmt dem vom Vertreter der Stadtgemeinde. Dr. Ingo Riss, vorgelegten außergerichtlichen Vergleich im Schadensfall „Verkehrsunfall vom 30.11.2008, Wiener Straße 21 (bei Lidl) zu und nimmt die im Sachverhalt dargestellten Schadenersätze an.
Zu diesem Antrag sprachen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Punkt: 4.4.-0142 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Brücke Postsiedlung - Sondernutzung öffentliches Wassergut
S a c h v e r h a l t
Für den Neubau der Brücke über den Wienfluss zur Postsiedlung ist der nachstehende Vertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes zu unterfertigen.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Der vorliegende Vertrag für die Benützung von öffentlichem Wassergut zum Neubau der Brücke über den Wienfluss zur Postsiedlung, abgeschlossen mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes, wird genehmigt.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Punkt: 4.4.-0143 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Brücke Postsiedlung - Ziviltechnikerleistungen
Ausschreibung, Bauaufsicht
S a c h v e r h a l t
Das Büro Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH hat die Arbeiten für die Ausschreibung, Eisenbeschau, örtliche Bauaufsicht, Planungs- und Baukoordinator und ÖBA Straße mit € 77.205,29 inkl. MWSt. angeboten.
Die Planung der Brücke samt behördlicher Einreichungen wurde bereits vom Büro Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH getätigt.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Vergabe der Ziviltechnikerleistungen für die Ausschreibung, Eisenbeschau, örtliche Bauaufsicht, Planungs- und Baukoordinator und ÖBA Straße an das Büro Dipl.Ing. Kath Ziviltechniker GmbH entsprechend dem Anbot vom 23. 02. 2011 zu einer Auftragssumme von € 77.205,29 inkl. MWSt.“
HHSt.: 5/612400-002000
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Punkt: 4.4.-0144 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Rahmenausschreibung Straßenbau - Vergabe der Arbeiten
S a c h v e r h a l t
Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat die Straßenbauarbeiten für 2011, 2012 und 2013 ausgeschrieben. Zur Anbotlegung wurden folgende Firmen eingeladen:
Pittel + Brausewetter € 164.856,02 inkl. MWSt.
Teerag-Asdag AG € 179.468,70 inkl. MWSt.
Alpine Bau GmbH € 184.251,00 inkl. MWSt.
Strabag BaugesmbH € 186.622,21 inkl. MWSt.
Rudolf Jäger GmbH € 188.109,47 inkl. MWSt.
Held & Francke BaugesmbH € 194.677,44 inkl. MWSt.
Swietelsky BaugesmbH € 195.055,93 inkl. MWSt.
Malaschofsky Franz GesmbH € 203.087,46 inkl. MWSt.
Kaim Josef € 206.481,38 inkl. MWSt.
Stieböck & Co GesmbH € 211.784,10 inkl. MWSt.
Traunfellner Anton GesmbH € 215.973,66 inkl. MWSt.
Die Fa. Pittel + Brausewetter ist nach Prüfung der Anbote mit € 164.856,02 inkl. MWSt. Billigstbieter.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Vergabe der Arbeiten für den Straßenbau in den Jahren 2011, 2012 und 2013 an die Fa. Pittel + Brausewetter, die auf Grund der Rahmenausschreibung als Billigstbieter angeboten hat.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Punkt: 4.4.-0145 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: Hochwasserschutz Mindersiedlung -
Sondernutzung öffentliches Wassergut
S a c h v e r h a l t
Für die Errichtung eines Einlaufbauwerkes für den Regenwasserkanal des Hochwasserschutzes Mindersiedlung ist der nachstehende Vertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes zu unterfertigen.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Der vorliegende Vertrag für die Benützung von öffentlichem Wassergut für die Errichtung eines Einlaufbauwerkes für den Regenwasserkanal des Hochwasserschutzes Mindersiedlung, abgeschlossen mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes, wird genehmigt.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Weinzinger zur Sitzung am 22. 03. 2011
Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Matzka übernimmt den Vorsitz.
GR Wiszniewski nimmt an der Sitzung teil.
Punkt: 4.4.-0146 – STR Viktor Weinzinger
Gegenstand: ABA und WVA Purkersdorf -
Erstellung des Leitungskatasters
S a c h v e r h a l t
Die Stadtgemeinde Purkersdorf ist verpflichtet für Kanal und Wasserleitung einen Leitungskataster zu führen. Hierfür soll um Förderung angesucht werden.
Das Büro Team Kernstock Ziviltechniker GmbH hat die Ziviltechnikerleistungen wie folgt angeboten:
WVA:
Anbot vom 28. 02. 2011, 13/2011
Erstellen der Datenbank für GIS-Aufbereitung € 37.850,00 exkl. MWSt.
Anbot vom 28. 02. 2011, 15/2011
Fördereinreichung € 1.820,87 exkl. MWSt.
ABA:
Anbot vom 28. 02. 2011, 12/2011
Datenbank, Schachterfassung, Datenauswertung € 166.444,00 exkl. MWSt.
Anbot vom 28. 02. 2011, 14/2011
Fördereinreichung, Ausschreibung, Kontrolle € 9.154,21 exkl. MWSt.
Die Leistungen werden sich über drei Jahre, beginnend 2012, Einreichung 2011, erstrecken.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 15. 03. 2011 den
A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:
„Vergabe der Ziviltechnikerleistungen für die Erstellung eines Leistungskatasters für die Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage Purkersdorf an das Büro Team Kernstock Ziviltechniker GmbH wie folgt:
WVA:
Anbot vom 28. 02. 2011, 13/2011
Erstellen der Datenbank für GIS-Aufbereitung € 37.850,00 exkl. MWSt.
Anbot vom 28. 02. 2011, 15/2011
Fördereinreichung € 1.820,87 exkl. MWSt.
ABA:
Anbot vom 28. 02. 2011, 12/2011
Datenbank, Schachterfassung, Datenauswertung € 166.444,00 exkl. MWSt.
Anbot vom 28. 02. 2011, 14/2011
Fördereinreichung, Ausschreibung, Kontrolle € 9.154,21 exkl. MWSt.
Die Leistungen werden sich über drei Jahre, beginnend 2012, Einreichung 2011, erstrecken.“
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Da gehört die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung rein!
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 22. März 2011
Punkt: 4.5. – GR-0149 StR Susanne Bollauf
Gegenstand: Gesundheitswoche 2011
In der Zeit vom 9. bis 13. Mai 2011 findet unter dem Titel „Gesundsein in Purkersdorf“ eine Gesundheitswoche statt.
1. Abendveranstaltung Dienstag, 10. Mai 2011, 19.00 Uhr „Diabetes“
2. Abendveranstaltung Mittwoch, 11. Mai 2011, 19.00 Uhr „Glücklich im Alltag“
3. Abendveranstaltung Freitag, 13. Mai 2011, 19.00 Uhr „Rund um – Ernährung und
Gesundheit“
4. Tagesveranstaltung Samstag, 14. Mai 2011, 10:00 Uhr „Bewegung tut gut“ –
Spaziergang/Walken im Naturpark –
Treffpunkt 10.00 Uhr Sängerbrunnen
Neben den Vorträgen und Diskussionsmöglichkeiten werden ergänzend im Foyer des Stadtsaales jeweils themenbezogene Ausstellungen (Schwerpunkt Purkersdorfer Aussteller, Präsentation Purkersdorfer Vereine) organisiert.
ANTRAG
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Antrag sprachen:
Bollauf, Cambruzzi
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 22. März 2011
Punkt: 4.5. – GR-0150 StR Susanne Bollauf
Gegenstand: Vertrag Hebamme Monika Kristan
Der zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber und Frau Monika Kristan als Dienstnehmerin abgeschlossene freie Dienstvertrag endet mit 30.6.2011.
Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzende haben ein Gespräch mit Frau Monika Kristan betreffend einer Vertragsverlängerung bzw. –änderung geführt. Der Vertrag mit der Hebamme Monika Kristan wird mit Wirksamkeit ab 1.7.2011 wie folgt geändert:
Die Beratung der Hebamme Monika Kristan wird in einem Rhythmus von 2 Wochen zum Preis von € 65,-- je Beratungsstunde im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.
Die Termine werden vorab im Eltern-Kind-Zentrum sowie auf der Homepage der Stadtgemeinde Purkersdorf veröffentlicht.
ANTRAG
an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat bewilligt die Vertragsverlängerung des Vertrages mit Frau Monika Kristan ab 1. Juli 2011 auf ein weiteres Jahr und stimmt den im Sachverhalt vorgeschlagenen Änderungen: „Die Beratung der Hebamme Monika Kristan wird in einem Rhythmus von 2 Wochen zum Preis von € 65,-- je Beratungsstunde im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.“, zu.
Kostenrahmen: € 845,00
HH-Stelle: 1/430000-728100
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Freier Dienstvertrag
Abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber (DG),
3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1, vertreten durch Bürgermeister Mag. Karl Schlögl und Frau Monika Kristan, wohnhaft in 3002 Purkersdorf, Ernst Wolfgasse 10, als Dienstnehmerin (DN).
1. Dauer
Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Juli 2011 und wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Eine Verlängerung bedarf einer eigenen Vereinbarung.
2. Art der Tätigkeit
Die DNin wird mit folgender Tätigkeit betraut:
Beratungen rund um Schwangerschaft und Geburt.
Die Beratungsgespräche durch die DNin werden in einem Rhythmus von 2 Wochen, jeweils eine Stunde, im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.
3. Dienstort
Räumlichkeiten des Eltern-Kind-Zentrums in 3002 Purkersdorf.
4. Weisungsfreiheit
Die DNin unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrags vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihr übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufs keinerlei Weisungen durch den DG.
5. Verschwiegenheit und Konkurrenzverbot
Die DNin ist zur Gemeinhaltung allfälliger ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegeüber jedermann – auch über das Ende des Dienstverhältnisses heinaus – verpflichtet.
Die DNin erklärt, an keinen anderen DG gebunden zu sein und sich für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses auch an keinen anderen DG zu binden, der direkt oder indirekt in einem Konkurrenzverhältnis zum DG steht. Auch wenn die DNin der Überzeugung ist, dass eine Bindung an einen anderen DG keinesfalls eine Konkurrenzierung des DGs darstellt, wird sie dem DG davon Mitteilung machen, sofern eine Bindung an einen anderen DG beabsichtigt ist.
6. Entgelt
Für ihre gesamte in Punkt 2. dieses Vertrages beschriebenen Tätigkeit erhält die DNin € 65,-- pro geleisteter Beratungsstunde.
Zwischen dem DG und der DNin gilt als vereinbart, dass der DG die Kosten für eine Beratungsstunde im 14tägigen Rhythmus, im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums, übernimmt.
Die Beratung ist durch eine Anwesenheitsliste zu bestätigen.
Dieses Entgelt wird monatlich im Nachhinein bis spätestens 15. des der Abrechnung folgenden Monats vom DG überwiesen.
Die DNin verpflichtet sich darüber hinaus, die Dienstnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung sowie allfällige Steuern und Abgaben selbst zu entrichten.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für Purkersdorf vereinbart.
8. Sonstiges
Es wird festgehalten, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendungen finden.
Purkersdorf, 2011
Für den Dienstgeber: Die Dienstnehmerin:
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 22. März 2011
Punkt: 4.5. – GR-0151 StR Susanne Bollauf
Gegenstand: Vertrag und Tarifänderung Essen auf Rädern
Die Seniorenresidenz Hoffmannpark hat am 21.2.2011 den Vertrag der täglichen Essenszubereitung „Essen auf Rädern“ aufgekündigt. Der Vertrag ist mit 13.3.2011 ausgelaufen.
a) Vertrag:
Die Stadtverwaltung hat mit der SeneCura einen Vertrag für die Lieferung des Essens der Aktion „Essen auf Rädern“ verhandelt und den beiliegenden Vertrag ausgearbeitet. Aufgrund der kurzfristigen Absage der Seniorenresidenz Hoffmannpark musste der Vertrag bereits anlaufen, und zwar mit 14.03.2011, um die Versorgungssicherheit der KundInnen garantieren zu können.
Zusammenfassung des Vertragsinhalts:
Preis pro Essensportion: € 5,61 inkl. 10% USt. (Festpreis garantiert bis 31.12.2012)
Lieferung/Organisation: Organisation und Ablauf werden wie bisher beibehalten
Laufzeit des Vertrages unbefristet, Kündigungsfrist 3 Monate jeweils zum Quartalsende.
b) Tarifänderung:
bisherige Kostenverrechnung „Essen auf Rädern“: € 4,82 pro Portion und Tag, inkl. USt wurden den Kunden verrechnet (Kosten Essensportion Hoffmannpark € 5,10 pro Portion und Tag inkl. USt). Zusätzliche Kosten der Gemeinde pro Portion: € 0,28 /Tag und Portion.
Derzeit werden täglich 50 Essen geliefert.
Die monatliche Verrechnung mit den Kunden erfolgt wie bisher über das Rote Kreuz und den Samariter Bund. Die Organisationen verrechnen pro Essen die Förderung € 0,69 als auch den Differenzbetrag zwischen Ein- und Verkauf, dzt. € 0,28, direkt mit der Gemeinde.
(Förderung des Landes € 0,76 pro Essen).
Gegenüber dem bisherigen Vertrag ist die Essensportion um € 0,51 teurer, d.s. pro Monat durchschnittlich € 15.30 pro Bezieher. Die Stadtgemeinde Purkersdorf unterstützt die Aktion Essen auf Rädern durch die Förderung in Höhe von € 0,69 für die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz und Samariterbund sowie durch die Übernahme eines Kostenbeitrages in Höhe von € 0,28 pro Portion und Tag.
Als weitere Unterstützung von sozial benachteiligten Personen – gegen Nachweis des Bezug der Purkersdorf Card bzw. des Heizkostenzuschusses – übernimmt die Stadtgemeinde Purkersdorf die Erhöhung der Kosten des „Essen auf Rädern“ von € 0,51 pro Portion und Tag ab dem 1.4.2011 zur Gänze.
Der Kundentarif für den Bezug des „Essen auf Rädern“ wird mit Wirksamkeit vom 1.4.2011 von täglich € 4,82 auf € 5,33 inkl. 10% MWSt angehoben.
Im Durchschnitt des vergangenen Jahres haben ca. 35 Personen pro Tag an der Aktion Essen auf Rädern teilgenommen. Seit ca. Jahresbeginnen sind das im Durchschnitt 50 Personen.Das entspricht einer Steigerung von über 40%!. Entsprechend wird sich auch der Mehraufwand der Stadtgemeinde im Haushalt niederschlagen und werden die entsprechenden Budgetansätze im Zuge eines Nachtragsvoranschlages zu korrigieren sein.
ANTRAG
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf bewilligt den Abschluss des beiliegenden Vertrages mit dem Sozialzentrum SeneCura betreffend die Lieferung der Aktion „Essen auf Rädern“.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt folgender Tarifänderung der Aktion „Essen auf Rädern“ zu:
1.) Der Kundentarif für den Bezug von Essen aus der Aktion „Essen auf Rädern“ wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2011 von derzeit täglich € 4,82 auf € 5,33 inkl. 10% MWSt angehoben.
2.) Die Stadtgemeinde Purkersdorf unterstützt die Aktion Essen auf Rädern weiterhin durch die Förderung in Höhe von € 0,69 für die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz und Samariterbund sowie durch die Übernahme eines Kostenbeitrages in Höhe von € 0,28 pro Portion und Tag.
3.) Für sozial benachteiligte Personen – das sind jene, die im Besitz einer Purkersdorf Card sind bzw. jene, die von der Stadtgemeinde einen Heizkostenzuschuss zuerkannt bekommen – übernimmt die Stadtgemeinde einen zusätzlichen Kostenbeitrag pro Essen pro Tag in Höhe von € 0,23.
Der Haushaltsansatz für die Aktion „Essen Rädern“ ist im Zuge des 1. Nachtragsvoranschlages 2011 nachzujustieren und auf das zu erwartende Aufwandsergebnis (Voraussichtlich knapp € 19.000 für die Aktion selbst und € 2.000 für die Anschaffung weiteren Transportgeschirrs) zu adaptieren
Gesamtkosten „Essen auf Rädern“: ca. € 22.000
HH-Stelle: 1/423000-728000
Zu diesem Antrag sprachen:
Bollauf, Schlagitweit, Matzka, Mayer, Franke-Losmann
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
VEREINBARUNG
zur Bereitstellung von Speisen für „ESSEN AUF RÄDERN“ im Gebiet Stadtgemeinde Purkersdorf
abgeschlossen zwischen
Stadtgemeinde
Purkerdorf
Hauptplatz 1
3002 Purkersdorf
im Folgenden kurz Stadtgemeinde genannt
und
SeneCura
Sozialzentrum Purkersdorf HeimbetriebsgmbH
Bahnhofstraße 2
3002 Purkersdorf
im
Folgenden kurz SeneCura genannt
RAHMENBEDINGUNGEN
Derzeit werden ca. 50 Personen im Stadtgebiet von
Purkersdorf mit Essen auf Rädern beliefert.
Die Zielgruppe ist grundsätzlich mit SeniorInnen und/oder Rekonvaleszenten nach
Krankenhaus-aufenthalten definiert, die im Folgenden kurz KundInnen
genannt werden.
STANDARDS
A) Zusammensetzung der Menüs
Suppe oder Vorspeise
Hauptspeise
Nachspeise
B) Kostformen
Normalkost mit Fleisch
Normalkost ohne Fleisch
Diätkost mit Angabe von Broteinheiten
C) Essens-Herstellung und -Zubereitung
Täglich
frisch.
Das Speisenangebot wird gemäß Saisonalität, den Ansprüchen älterer wie auch
jüngerer Menschen an abwechslungsreiche Kost nach ernährungsphysiologischen
Erkenntnissen erstellt und regelmäßig von einer geschulten Diätologin
überprüft.
Menüwiederholung
Frühestens nach 6 Wochen
Service-Hotline:
Für Fragen, Wünsche, Anregungen ist SeneCura von 8 bis15 Uhr telefonisch erreichbar.
ENTGELT
Stadtgemeinde und SenCura kommen überein, dass für
jedes ausgelieferte Menü ein Entgelt von
€ 5,61, inkl. 10% USt, zur Verrechnung kommt. Die Anschaffung erfolgt
monatlich im Nachhinein nach Legung einer Monatsrechnung für das jeweils
vorangegangene Monat durch SeneCura an die Rettungsorganisationen. Diese
wiederum legen ihrerseits Monatsrechnungen an die Stadtgemeinde.
Im vereinbarten Menüpreis inbegriffen sind: Zubereitung, Bereitstellung, Geschirrabwasch, Menüpläne und Hotline.
Nicht beinhaltet sind das für die Auslieferung notwendige Geschirr sowie die Transportbehälter, deren Beschaffung und/oder Ersatzbeschaffung.
ORGANISATION
A) Geschirr und Transportbehälter
Die Stadtgemeinde stellt zur Verfügung
- Geschirr, bestehend aus Suppenschale, Essteller (geteilt), zwei kleine Schüsseln jeweils mit Deckeln – jeweils in doppelter Menge. Eine Geschirrserie ist bei den KundInnen im Umlauf und eine Geschirrserie ist beim Abwasch.
- Transportbehälter und Gitterregale für die Behälter.
B)Auslieferung
Die
Mahlzeiten werden von den Rettungsorganisationen Rotes Kreuz und Samariterbund
ausge-liefert und mit der Stadtgemeinde abgerechnet. Abholzeitpunkt für das
Rote Kreuz: täglich um 10:30Uhr; Abholzeitpunkt für den Arbeiter-Samariterbund:
täglich um 09:30 Uhr.
C) Verrechnung
Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein direkt an die Rettungsorganisationen, jeweils getrennt nach der Anzahl der von den Organisationen übernommenen Menüs.
D) Speiseplan
Der 6-Wochen-Speiseplan wird von SeneCura jeweils 14 Tage vor seinem Inkrafttreten an die RO und an die Stadtgemeinde übermittelt.
ALLGEMEINES
A) Dauer des Übereinkommens
Der Vertrag beginnt mit 14.03.2011 zu laufen und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
B) Kündigungsfrist
Vereinbart wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, jeweils zum Quartalsende.
C) Preisbindung
Der vereinbarte Preis gilt bis zum 31.12.2012 als unveränderbarer Festpreis, ausgenommen der Allgemeinde Verbraucherpreisindex (Basis VPI 2000, März 2011) verändert sich in diesem Zeitraum um mehr als 5%.
Vor Ablauf dieser Frist ist, falls notwendig und der Allgemeine Preisanstieg dies rechtfertigt, gemeinsam ein neues Lieferentgelt festzulegen.
D) Beginn der Essenauslieferung
14. März 2011.
E) Kundenservice und Qualitätssicherung
Zu Beginn wird ein/e Vertreter/in von SeneCura die Auslieferung einmalig begleiten und den neuen Vertragspartner SeneCura vorstellen.
In regelmäßigen Abständen, zumindest 1x jährlich wird die Zufriedenheit mit dem Essen mittels eines Fragebogens abgefragt und die Ergebnisse der Befragung der Stadtgemeinde und den RO mitgeteilt. Wünsche, Anregungen und Beschwerden während des Jahres, entweder über die Hotline oder durch Rückmeldung durch die ausliefernden RO werden laufend entgegengenommen und sofort berücksichtigt.
Purkersdorf, am
Für die SeneCura: Für die Stadtgemeinde Purkersdorf:
…………………………………. …………………………… …………………………
StR Susanne Bollauf BGM Mag. Karl Schlögl
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0152 – Jakobsweg Purkersdorf-Göttweig – STR Harald WOLKERSTORFER
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2010, STR-0175, hat dieser beschlossen, dass die Stadtgemeinde als Kooperationspartner des Leaderprojektes „Jakobsweg Sieghartskirchen-Göttweig“ teilnehmen wird. Der Beschluss ist von der Leaderregion sehr positiv aufgenommen worden und das Ansinnen der Stadt, das Projekt in „Jakobsweg Purkersdorf-Göttweig“ umzubenennen, wurde aufgenommen und umgesetzt. Durch die im Rahmen der ARGE Troppberg bereits geleisteten Vorarbeiten der Stadtgemeinde konnte somit der Lückenschluss des Jakobsweges bis Sieghartskirchen ohne besonderen Aufwand durchgeführt werden.
Im Rahmen des Jakobimarktes am 23.07.2011 wird der „Purkersdorfer“ Teilabschnitt (Purkersdorf-Sieghartskirchen) in Form einer Gruppenwanderung von Sieghartskirchen aus erstmals offiziell begangen.
Mit der Integrierung des Purkersdorfer Teils des Jakobsweges hat dieser Abschnitt insoferne eine hohe Bedeutung erlangt, als Purkersdorf nunmehr der Ersteinstieg in den Jakobsweg nach der Wiener Stadtgrenze ist.
Am Jakobusplatz wird eine Panoramatafel errichtet (siehe beigefügtes Bild) das eine Wegbeschreibung dieser Destination samt Übersichtskarte abbildet. Eine Kuzbeschreibung Purkersdorf wird auch dabei sein. An allen wichtigen Einstiegsstellen wird diese Panoramatafel gleich aufgestellt.
Mit Stadtpfarrer Msg Dr. Guber ist Aufstellung der Tafel am Jakobusplatz abgesprochen.
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Aufstellung der Panoramatafel am Jakobusplatz zu.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 22.3.2011
GR-0153 NÖ Elternschule – Modul II - StR Elisabeth Mayer
SACHVERHALT
Die Vorträge der NÖ Elternschule sind bereits zu einer fixen Veranstaltungsreihe geworden. Eltern, Pädagoginnen und Interessierte nützen die fachliche Information, den Erfahrungsaustausch und die Diskussionsmöglichkeit.
Für Frühling/Sommer 2011 ist das Modul II – Vorträge für Eltern mit Kindern von 3 – 6 Jahre mit folgenden drei Abenden in den NÖ Landeskindergärten geplant:
„Zornmichel, Trutzliese und Co“ – Umgang mit kindlichen Aggressionen
Di 3. Mai 2011, 19.00 – 21.00 Uhr, Referentin: Dr. Ilse Aumüller
„Das Geheimnis glücklicher Kinder“ – Wie stärke ich den Selbstwert meines Kindes?
Mi 18. Mai 2011, 19.00 – 21.00 Uhr, Referentin: Dr. Gerlinde Kaufmann
„Klare Eltern – starke Kinder“ – Liebevoll NEIN sagen – Grenzen, Nähe und Respekt in der Familie
Do 9. Juni 2011, 19.00 – 21.00 Uhr, Referentin: Margot Wolf
Die Öffentlichkeitsarbeit wird in bewährter Weise organisiert. Die Flyer werden in den NÖ Landeskindergärten persönlich an die Eltern verteilt. Mit Plakate/Handzettel wird die Vortragsreihe in öffentlichen Einrichtungen und bei Ärzten beworben und im nächsten Amtsblatt (1 Seite) angekündigt. Voraussichtliche Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Amtsblatt, Plakate, Handzettel): € 900,--
Es gibt bereits die mündliche Zusage des NÖ Landes für die zu erwartende Förderung von € 220,-- und die Übernahme der Referentinnenhonorare.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der NÖ Elternschule (Modul II) im Frühling/Sommer 2011 wie im Sachverhalt dargestellt und genehmigt die Kosten in der Höhe von max. € 900,--. Um Förderung wird bei der zuständigen Abteilung des NÖ Landes angesucht.
Kostenrahmen: € 900,--
Haushaltsstelle: 5/259000-728600
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31
Enthaltung: 1 (Mandl)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
DER STADTRAT zur Sitzung am 22.03.2011
Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.
GR – 0154
Bedarfserhebung Kinderbetreuungs- und Schulplätze - STR Elisabeth Mayer
BERICHT
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung im Herbst 2010 den Ausschuss für Bildung und Familie beauftragt eine kurz-, mittel- und längerfristige Bedarfplanung für Kindergärten, Schulen und die Nachmittagsbetreuung durchzuführen.
Die Fakten und Zahlen wurden von der Allgemeinen Verwaltung und der Bauverwaltung im Vorfeld erhoben. In der Arbeitskreissitzung am 17. März 2011 haben folgende Personen teilgenommen: Dir. Maria Stattin, Beate Holzer und Ruth Schlenker (Hortleiterinnen), Editha Novotny, GR Christa Franek, GR Monika Traurig, GR Fritz Köckeis, StR Elisabeth Mayer. Die Arbeitsgruppe ist zu folgendem Ergebnis bekommen:
Volksschulplätze: Laut Auskunft von Frau Dir. Stattin ist im kommenden Herbst auf Basis der Geburtenzahlen mit nur drei 1. Klassen in der Volksschule zu rechnen. Die Nutzung eines Klassenraumes für eine Hortgruppe ist im Schuljahr 2011 / 2012 möglich.
Schuljahr |
Anzahl der 1. Klassen |
Bemerkung |
2011 / 2012 |
3 Klassen |
Anmeldung bereits abgeschlossen |
2012 / 2013 |
4 Klassen |
Auf Grund der Geburten |
2013 / 2014 |
4 Klassen |
|
2014 / 2015 |
4 Klassen |
|
2015 / 2016 |
5 Klassen |
geburtenstarker Jahrgang wird eingeschult |
Ab dem Schuljahr 2012 / 2013 ist wieder mit vier 1. Klassen zu rechnen und ab Schuljahr 2016 / 2017 sogar mit fünf 1. Klassen. Eine Doppelnutzung durch Schule und Hort ist sehr problematisch bis gar nicht möglich, da es zu zeitlichen Überschneidungen kommt. Weiters wird die Situation der Mittagessensausgabe im Hinblick auf die rechtlichen und hygienischen Vorschriften problematisch.
Hortplätze:
Kinder im Alter von 6 – 10 Jahre, die eine Nachmittagsbetreuung benötigen, werden derzeit hauptsächlich in den beiden Horten der Stadtgemeinde Purkersdorf betreut:
Schülerhort I: im Haupthaus (Alois Mayer-Gasse) – vier Gruppen
Schülerhort II: in den Räumen der VS Purkersdorf – drei Gruppen (zwei Gruppen im Unterschoß/ehemalige Werkräume, eine Gruppe in einem Klassenraum)
Weitere Nachmittagsbetreuungsmöglichkeiten: Montessoriegruppe Casa die Bambini, Tagesmutter, Kidzi (Hort)
In der beiliegenden Graphik (Beilage A) wird sichtbar, dass vor allem in den letzten 10 Jahren, trotz leicht rückläufiger Kinderzahlen in der Volksschule (2000/01 bis 2010/11 um minus 11,85%) die Anzahl der Hortkinder im Sch ülerhort der Stadtgemeinde (2005/06 bis 2010/11 um 74%) erheblich gestiegen ist.
Die Außenfläche für die Hortkinder (derzeit 174 Kinder) die Volkschul- und die Hauptschulkinder ist bereits derzeit sehr beengt. Bei einem Neubau würde das den gesetzlichen Richtlinien nicht mehr entsprechen. Bedingt durch den Bau des Bildungszentrums wird diese Außenfläche um einen nicht unerheblichen Teil verkleinert.
Bereits seit einigen Jahren wird von der Aufsichtsbehörde des NÖ Landes empfohlen eine befriedigende Lösung für das Raumproblem im Schülerhort zu finden. Bei der letzten Überprüfung im Schülerhort I (Alois Mayer Gasse) am 12. Jan. 2011 wurde abermals festgestellt, dass die beengte Raumsituation den zeitgemäßen Anforderungen an Gruppenräume für Kinderbetreuung nicht mehr entspricht. Pro Kind und Betreuungsperson werden nunmehr für Grupperäume mindestens 2,5 m² vorgesehen (§ 10 Abs. 2 NÖ Hortverordnung).
Die Aufsichtsbehörde ersucht längerfristig die Zahlen der gleichzeitig anwesenden Kinder den aktuellen Raumerfordernissen anzupassen (bei ca. 52 m² im EG u. 50 m² im OG wären dies 20 bzw. 19 Kinder pro Gruppe). Dies bedeutet, dass max. 25 bzw. 24 Kinder angemeldet werden dürfen ("Platz-Sharing").
Die Arbeitsgruppe spricht die dringende Empfehlung aus für das Schuljahr 2011/2012 so rasch als möglich eine Lösung für das Raumproblem zu suchen. Längerfristig ist mit einem zusätzlichen Bedarf von mind. 3 weiteren Gruppen zu rechnen.
Kindergartenplätze:
Im statistischen Vergleich Hauptwohnsitze / Kindergartenplätze (Siehe Beilage C) wird sichtbar, dass die Betreuungsplätze für Kinder von 2,5 – 6 Jahre mit der Zunahme der Hauptwohnsitze in den letzen 10 Jahren massiv gestiegen sind (83,5%). Die Öffnung der Kindergärten für die 2,5jährigen Kinder erforderte einen zusätzlichen Bedarf an Räumlichkeiten.
Vorausschauend wird der Bedarf an Kindergartenplätzen wird weiterhin leicht steigend sein (prognostizierter Zuzug in den Ballungszentren) und außerdem ist mit einer Reduktion der Kinderanzahl in den Gruppen zu rechnen. Die Arbeitsgruppe spricht die dringende Empfehlung aus im Herbst 2011 eine zusätzliche Gruppe zu installieren und längerfristig für die zusätzliche Schaffung eines dreigruppigen Kindergartens zu sorgen.
Kleinkindbetreuungsplätze:
Kinder im Alter von 0 – 2,5 (3 Jahre) werden in fünf Kindergruppen – Villa Lustig, Montessori „casa die bambini“, Kindertreff „Schmetterling“, Spatzennest, Kidzi – und bei den Tagesmüttern betreut.
Gesellschaftliche Veränderungen in den Bereichen Familie und Arbeit ließen in den letzten Jahren den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder stetig steigen. Die Zunahme alleinerziehender Eltern, der erhöhte Anteil von Einzelkindfamilien, der Anstieg der Berufstätigkeit beider Elternteile sowie die starke Veränderung der kindlichen Lebens- und Erfahrungsräume sind wesentliche Auslöser dafür.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder für die nächsten Jahre ist nicht abschätzbar. Hierfür wäre eine Umfrage bei der Zielgruppe erforderlich.
Wenn Kinder unter 3 Jahre in außerfamiliäre Kinderbetreuung gegeben werden, dann ist besonders in dieser wichtigen Entwicklungsphase eine qualitativ hochwertige Betreuung besonders wichtig. Das übergeordnete Ziel sollte in der Unterstützung und Förderung des Kindeswohls und als Folge davon in der Begleitung der Familien/Eltern in ihrer Erziehungs- und Betreuungsaufgabe sein. Die Betreuung soll für das Kind eine angenehme, sichere, entwicklungsfördernde und ressourcenorientierte Ergänzung zum familiären Leben sein.
Eine sinnvolle Lösung wäre dabei auch, wenn Eltern dies wünschen, Kinder unter drei Jahre in der gewohnten Betreuungsform (Tagesmutter, Kindergrippe, ...) zu lassen und als Stadtgemeinde die Kosten für die Bildungszeit am Vormittag zu übernehmen. Umfassende Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten in einer vertrauten Umgebung fördern die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Arbeitsgruppe regt an, die Kosten im Hinblick auf den Verbleib der Kleinkinder in den privaten Kindergruppen / bei einer Tagesmutter bis zum Ende des 3. Lj. im Vergleich zur Betreuung im Kindergarten zu prüfen.
ANTRAG
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu diesem Antrag sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
HWS |
7689 |
7839 |
7860 |
7903 |
8093 |
8379 |
8648 |
8728 |
8836 |
9004 |
9212 |
|
WHA/WEH |
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129 |
129 |
22 |
44 |
124 |
97 |
46 |
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2000/2001 |
2001/2002 |
2002/2003 |
2003/2004 |
2004/2005 |
2005/2006 |
2006/2007 |
2007/2008 |
2008/2009 |
2009/2010 |
2010/2011 |
Geburten v. 1.9. bis 31.8. |
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97 |
89 |
93 |
98 |
80 |
103 |
dzt. 36 |
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Kindergarten |
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200 |
200 |
200 |
200 |
200 |
215 |
215 |
215 |
255 |
300 |
305 |
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Hort d. Stadtgemeinde |
100 |
100 |
100 |
100 |
125 |
125 |
146 |
146 |
146 |
174 |
174 |
|
Schmetterling (SK) |
24 |
24 |
22 |
20 |
20 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nachmittagsbetreuung |
124 |
122 |
120 |
120 |
125 |
125 |
146 |
146 |
146 |
174 |
174 |
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VS |
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422 |
418 |
404 |
388 |
382 |
383 |
375 |
376 |
360 |
362 |
372 |
|
|
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|
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|
AHS Unterst.* |
|
350 |
330 |
359 |
400 |
436 |
492 |
498 |
547 |
611 |
726 |
855 |
HS |
|
190 |
236 |
229 |
255 |
266 |
242 |
246 |
221 |
200 |
175 |
163 |
SPZ |
|
46 |
44 |
46 |
43 |
36 |
35 |
33 |
32 |
34 |
35 |
33 |
|
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* speziell in der AHS Unterstufe sind viele auswärtige Kinder aufgenommen |
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|||||||
private Kindergruppen |
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5 |
12 |
30 |
45 |
51 |
56 |
39 |
36 |
67 |
|
|
Kidzi |
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|
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|
|
|
Tagesmütter |
62 |
58 |
58 |
57 |
53 |
39 |
45 |
60 |
45 |
31 |
35 |
20 |
Schmetterling (KK) |
24 |
19 |
21 |
19 |
19 |
17 |
20 |
19 |
21 |
13 |
17 |
16 |
private Träger |
86 |
77 |
84 |
88 |
102 |
101 |
116 |
135 |
105 |
80 |
119 |
36 |
STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat
STR Albrecht Oppitz zur Sitzung am 22. 03. 2011
GR-0155 - STR Albrecht Oppitz
Gegenstand: Wienerwaldbad – Regelung Jugend Blaulichtorganisationen
Sachverhalt
Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Blaulichtorganisationen in Purkersdorf hat der Sport- und Jugendausschuss eine Begünstigung der Jugend beim Besuch des Wienerwaldbades angeregt. Wie in den vergangenen Jahren soll auch 2011 wieder jedes bekannt gegebene Mitglied der Blaulicht-Jugendorganisationen im Alter zwischen 6 – 16 Jahren eine kostenfreie Badesaisonkarte für das Wienerwaldbad erhalten.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Purkersdorfer Jugendorganisationen der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes und des Arbeiter Samariterbundes je eine personenbezogene Saisonkarte für die Benützung des Wienerwaldbades Purkersdorf kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Jugendorganisationen übermitteln der Stadtverwaltung spätestens 2 Wochen vor Badesaisonbeginn eine Liste jener Personen im Alter von 6 – 16 Jahren, die in der Jugendorganisation aktiv sind. Die Liste wird von der Stadtverwaltung an die Verwaltung des Wienerwaldbades weiter gegeben. Die Verwaltung des Wienerwaldbades, derzeit WIPUR, wird angewiesen, den bekannt gegebenen Jugendlichen eine Saisonkarte auszuhändigen. Voraussetzung ist ein mitzubringendes Lichtbild, das auf der Saisonkarte anzubringen ist. Diese Saisonkarte ist nicht übertragbar. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.
Zu diesem Antrag sprachen:
Oppitz, Aicher, Schlögl, Cambruzzi, Schmidl, Urban
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0156 – Energiezukunft Purkersdorf – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT
GR-0156 Energiezukunft Purkersdorf
Bericht
Die Entwicklung eines Energiekonzepts für Purkersdorf unter dem Projektnamen „Energiezukunft Purkersdorf“ hätte lt. Projektplan mit Jahresende 2010 beendet sein sollen. Umfangreiche Datenbereitstellungen seitens der Gemeinde sowie die inhaltliche Aufbereitung aller erfassten Informationen konnten erst Anfang 2011 abgeschlossen werden. Jetzt liegen die aufbereiteten Daten vor. Für einen ordnungsgemäßen Projektabschluss, an dem auch Förderungen hängen, sind noch Beschlüsse und Festlegungen zu folgenden Punkten erforderlich:
Diese Beschlüsse soll der GR im Juni fassen, damit noch Zeit für einen umfassenden Diskussionsprozess bleibt. Zur Unterstützung einer breiten Meinungsbildung soll am Mittwoch, 04.06.2011, 19.00 Uhr ein erweiterter Ausschuss tagen, zu dem alle interessierten Mandatare und der Projektverantwortliche Ing. Josef Streisselberger eingeladen werden. Detaillierte Einladung und Versendung der Unterlagen erfolgt zeitgerecht.
ANTRAG
Bericht zur Kenntnis genommen
Zu diesem Bericht sprachen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0157 – Radverkehr-Radwegenetz – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT
Sachverhalt
Programm „Purkersdorf radfit machen“
Geplante Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrsanteils in Purkersdorf erzielen maximalen Nutzen, wenn sie gut aufeinander abgestimmt sind und dem fließenden Radverkehr sichere, schnelle und komfortable Routen bieten und für den ruhenden Verkehr ausreichende Stellplätze. Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit soll sich nicht nur an Radler und potenzielle Radler richten, alle Verkehrsteilnehmer müssen Zielgruppe für Bewusstseins bildende Maßnahmen sein. So weit hat das auch die Radstudie betont.
Die Summe der unten geschilderten Maßnahmen soll den Radverkehrsanteil bis 2014 von derzeit ca. 7% auf mindestens 10% heben. Auch durch die zu erwartende Verbesserung des Zugangebots durch die neue Westbahnstrecke (ab Ende 2012) soll die Kombination Rad – Zug attraktiver werden.
Auch Förderungen von klima:aktiv und von Radland NÖ setzen voraus, dass Pakete oder Programme eingereicht, bzw. beschlossen werden. Punktuelle Einzelmaßnahmen sind über klima:aktiv-mobil nicht förderbar.
Folgende Punkte sind vorläufige Bestandteile des Programms „Purkersdorf radfit machen“:
a) Lückenschluss Kreuzung B 44 /
Fürstenberggasse:
Die NÖ Straßenverwaltung hat im Wege der Amtshilfe übernommen, für die Querung
der B 44 zwischen Kastanienallee und Fürstenberggasse zwei Varianten zu planen,
jeweils technische Machbarkeit und Kostenkalkulation.
b) Radweg entlang der B 44 zwischen OMV
und Mindersiedlung
Auch für diesen
Abschnitt arbeitet die NÖ Straßenverwaltung an der Planung im Wege der
Amtshilfe.
c) Radroute Hauptplatz – Kindergarten Wintergasse
Eine alternative Routenführung parallel zur Wintergasse entlang der Bahn.
Für folgende neuralgische Punkte bedarf es dazu noch einer Lösung:
· Der Weg parallel zur Franz-Guschlgasse ist als kombinierter Geh- und Radweg zu schmal. Gut ein Meter müssten wir auf Bahngrund ausweichen.
· Der Geh- und Radweg muss bei der Unterführung in die beginnende Kieslinggasse eingebunden werden. Bauliche Maßnahme erforderlich.
· Kurzes Stück gegen die Einbahn in der Kieslinggasse
· Gehweg bis zum Holzverladeplatz als kombinierten Geh-Radweg adaptieren.
· Beim Holzverladeplatz sind Querungen über Schienen erforderlich – gefährlich! Routenführung ganz am Rand unter der Böschung unterhalb der Wintergasse – bauliche Maßnahmen!
· Eine weitere Anbindung an die Wintergasse wäre zweckmäßig um diese Routenführung auch für die Bewohner der Wintergasse attraktiv zu machen – bauliche Maßnahme!
d) Fahrradabstellanlagen für die Hst. Purkersdorf Sanatorium und Hst. Purkersdorf Zentrum und Bf Unterpurkersdorf
In Purkersdorf Sanatorium sind Abstellanlagen überlastet; ÖBB bemühen sich noch heuer um eine Verdoppelung der bestehenden Kapazität.
Purkersdorf Zentrum und Unterpurkersdorf s. GR-0158
e) Forcierung des Einkaufens mit dem Rad: Kooperation mit REWE
Der REWE – Konzern (Billa, Merkur, Bipa, Penny, Adeg) möchte in Kooperation mit RADLand Niederösterreich etwas für eine umweltfreundliche KundInnenmobilität tun.
Dazu sollen im Rahmen eines Pilotprojekts in der Wienerwaldregion in vorerst ca. 5 ausgewählten Billa-Filialen die Voraussetzungen zum Einkaufen mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß verbessert werden. Für ein erfolgreiches Projekt ist hier die Kooperationsbereitschaft der Gemeinden unerlässlich. Das Thema „Einkaufen mit dem Rad“ ist auch für die Landesinitiative „RADLand Niederösterreich“ von großer Bedeutung. Die Kosten für radlfreundliche Maßnahmen in und um die Filiale werden natürlich von REWE getragen (Radständer, Informationsmittel in den Filialen, Radkorbaktionen etc.)
Die zwei Billa-Filialen in der K.-J.-Str. und in der Linzer Straße wären für das Projekt laut einer Besichtigung durch Mag. Alfons (Dorf- & Stadterneuerung) und Mag. Praschl (RADLand u. klima:aktiv-mobil) gut geeignet.
Folgende Aufgaben sollten von der Stadtgemeinde übernommen werden:
· Berichterstattung in den Medien der Gemeinde über das Projekt (kann markenneutral sein)
· Motivation/Information der Bevölkerung zum „Einkaufen mit dem Radl“ (Gemeindezeitung, Homepage etc.)
· Bereitschaft zur Optimierung der Radanbindung der Nahversorger falls nötig (z.B. gemeinsame Begehungen, Mängelanalysen, Verbesserungsmaßnahmen) – ohne größere bauliche Maßnahmen
f) Bewusstseinsbildende Maßnahmen:
Forcierte Öffentlichkeitsarbeit soll auf die attraktivere Radinfrastruktur hinweisen und die Inanspruchnahme der Fahrräder im Alltagsverkehr bewerben. Dazu sind die Website und das Amtsblatt für wiederkehrend Berichte zum Thema Radfahren zu nutzen. Weiters sind Veranstaltungen zum Thema zu organisieren, z.B. am Tag der Sonne oder Mitwirkung am Radlrekordtag u.a. Anlässe.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt das Programm „Purkersdorf radfit machen“ – ein Grundsatzprogramm mit den Inhalten lt. Sachverhalt - und befürwortet in diesem Zusammenhang die Kooperation mit REWE und dem Land Niederösterreich. Jede aus dem Grundsatzprogramm folgende Einzelmaßnahme muss vor ihrer Umsetzung auf ihre Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit geprüft und von den zuständigen Gremien (Stadtrat bzw. Gemeinderat) beschlossen werden.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Kosten dieses Beschlusses: keine
Folgekosten: sind im Einzelfall zu beschließen
Zu diesem Bericht sprachen:
Schlagitweit, Orthofer, Liehr, Aicher, Franke-Losmann, Schlögl, Schmidl, Weinzinger V.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0158
Fahrradabstellanlagen-Neuerrichtung und Versetzung – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT
Sachverhalt
a) Gemeinsam mit Nachbargemeinden sollte - ev. im Rahmen von Energy Network WW - im Frühjahr, voraussichtlich am Tag der Sonne, eine Radauftaktveranstaltung durchgeführt werden. Unter dem Titel „Förderung bewusstseinsbildender Maßnahmen“ fördert das Radland NÖ Öffentlichkeitsarbeit – dazu zählen auch Radabstellanlagen, wenn diese Bestandteil der Kampagne sind (z.B. Tafeln mit Kampagnenlogos und – slogans etc. auf der Radabstellanlage) – bis zu € 5.000.-, vor allem in Kooperation mit anderen Aktionen. Daher soll diese Anschaffung in Kombination mit der Radauftaktveranstaltung beschlossen und der Bevölkerung zu Kenntnis gebracht werden.
b) Die bestehende überdachte Radabstellanlage Bahnhaltestelle Purkersdorf Zentrum aus Holz ist sanierungsbedürftig. Der Sichtschutz mag ev. auch für die immer wieder auftretenden Vandalismusakte förderliche sein. Die Stadtgemeinde ersetzt die zwei bestehenden überdachten alten Anlagen durch zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende mit transparentem Wetterschutz. Dazu liegt das Anbot der Firma TCI vor.
c) Am Bahnhof Unterpurkersdorf existiert keine Radabstellanlage. Die Stadtgemeinde Purkersdorf montiert dort eine der Abstellanlage, die derzeit noch bei Hst. Purkersdorf Zentrum in Verwendung sind. Diese sollte für die Zeit bis zur Neuplanung des gesamten Areals als Zwischenlösung (um Kosten zu sparen) dienen. Die ÖBB stellen den Platz dafür zur Verfügung. Der genaue Ort der Aufstellung wird noch festgelegt.
Als Aufstellmöglichkeit für die zweite Abstellanlage der Hst. Purkersdorf Zentrum ist der Bereich Hauptplatz (zwischen Kebap-Stand und Beginn FuZo) möglich.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt einen Kostenrahmen von max. 1.000.- für die Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Radfahrens im Rahmen der Durchführung der Radauftaktveranstaltung
und den Erwerb zweier neuer Bikeports BPH-NÖ Typ 3 für 26 Fahrräder des Anbieters TCI lt. beiliegendem Angebot Variante 1 Kosten in der Höhe von € 23.968,- (abzüglich Förderungen in der vsl. Höhe von 50% d.h. ca. 12.000,-) anstelle der bestehenden in der Fürstenberggasse bei der Hst. Purkersdorf Zentrum. Die alten Radlständer werden beim Bf Unterpurkersdorf und beim Hauptplatz verwendet.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: max. € 1000,- für Radauftaktveranstaltung
€ 23.968,- inkl. MWSt. für Radabstellanlagen inkl. Montage (ohne Punktfundamente. Förderungen von Radland NÖ und klima:aktiv mobil vsl. 10.000 bis 15.000.- (Mehrfachförderungen sind zulässig, der Selbstbehalt für Gemeinde muss aber mindestens 25% sein)
Bedeckung: 1.Nachtragsvoranschlag 2011
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlagitweit, Mandl, Putz, Teufl, Aicher, Schlögl, Weinzinger V., Orthofer, Liehr
Geschäftsordnungsantrag StR Orthofer:
Zurück an den Ausschuss.
Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag StR Orthofer:
Dafür: 20
Dagegen: 10 (Aicher, Franek, Schmidl, Schlagitweit, Röhrich, Zöchinger, Stangl, Mayer, Oppitz, Liehr)
Enthalten: 3 (Schlögl, Köckeis, Urban)
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0159 – Netzwerk Klimaschutz – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT
Sachverhalt
Um eine durchgehende Betreuung für Energy Network Wienerwald zu erhalten - das ist bis jetzt über die Dorf- & Stadterneuerung Purkersdorf gelaufen - ist die Teilnahme am Projekt „Netzwerk Klimaschutz“ (betreut durch Dorf- & Stadterneuerung) angedacht. Die Kosten belaufen sich pro Gemeinde und Jahr auf rund € 350,00. Inbegriffen sind einige Stunden Betreuung und die Möglichkeit einer kleinen Projektförderung für klimaspezifische Projekte in der Höhe von bis zu max. € 5.000,- bzw. 50 % der Investitionskosten. Die Teilnahme läuft auf 2 Jahre.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Projekt „Netzwerk Klimaschutz“ mit Kosten in der Höhe von ca. € 350,-pro Jahr über 2 Jahre.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten: € 350,-
Bedeckung: 5/529000-768040
Zu diesem Antrag sprachen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0160
Förderungen für erneuerbare Energieträger-Richtlinien – STR Mag. Christian SCHLAGITWEIT
Sachverhalt
Ein Produkt der intensiven Arbeiten rund um die Energiezukunft Purkersdorf sind die nun vorliegenden evaluierten Förderrichtlinien für erneuerbare Energieträger in Purkersdorf. Aufgrund einschneidender Änderungen in der österreichischen Förderlandschaft und in dem Bewusstsein, dass Purkersdorf mit seinen Fördermöglichkeiten einen teilweisen Lückenschluss bestehender Förderungen durch Land und Bund versuchen will, liegen nun folgende Richtlinien zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat vor:
Vorbemerkung
Die Stadtgemeine Purkersdorf fördert Initiativen zum Energiesparen und für eine nachhaltige Energieversorgung, die auch dem Klimaschutz dient.
Diese Förderunge sollen die langfristige Energiestrategie Purkersdorfs unterstützen. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben und Förderungen von Bund und Land sollen damit Eigeninitiativen von GemeindebürgerInnen stimuliert werden.
Förderbar sind nur natürliche Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte) mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf.
1) Förderung von thermografischen Analysen von Gebäuden
Ziel der Förderung ist es, das Bewusstsein der Bewohner über den thermischen Zustand ihrer Gebäude und Wohnungen zu stärken und die Planung von thermischen Sanierungen zu optimieren.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf fördert deshalb thermographische Aufnahmen und Auswertungen von Gebäuden mit einer Baugenehmigung vor dem 1.1.1986, wenn sowohl Innen- als auch Außenaufnahmen sowie eine berichtsmäßige Auswertung der Ergebnisse durch anerkannte und befugte FachexpertInnen erfolgt.
Die Förderung
beträgt 30% der nachgewiesenen Kosten, max. € 100,-.
2) Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung
Ziel der Förderung ist es, den weiteren Ausbau von solarthermischen Anlagen für Warmwasseraufbereitung und ggf. auch für Heizzwecke zu stimulieren, da damit der Brennstoffeinsatz in Gebäuden langfristig gesenkt werden kann und ein Sommerbetrieb von Heizkesseln sich dadurch weitgehend erübrigt.
Die Förderung beträgt pauschal
· 200.- € für solarthermische Anlagen, die nur der Warmwasseraufbereitung dienen und
· 300.- € für solarthermische Anlagen, die darüber hinaus auch in das Heizsystem einspeisen
3) Förderung von Pelletskaminöfen
Ziel der Förderung ist es, eine teilweise oder überwiegende Substitution fossiler Energieträger zu ermöglichen, wenn Menschen nicht in der Lage sind das gesamte Heizsystem umzustellen.
Besondere Zielgruppe dieser Förderung sind Eigentümer und Mieter in mehrgeschossigen Wohnbauten, wo sie kaum oder keinen Einfluss auf das bestehende Heizsystem haben. Damit werden sie befähigt, individuell ihre Heizkosten beträchtlich zu senken und zu einem erheblichen Anteil mit erneuerbarer Energie klimaschonend und nachhaltig zu heizen.
Voraussetzungen für den Bezug der Förderung:
· Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Purkersdorf
· Keine Zentralheizung oder eine bestehende auf Basis fossiler Energieträger
· ein Kamingutachten des Rauchfangkehrers
· der Pelletkaminofen muss den strengen Emissionsbestimmungen des UZ37 entsprechen
Die Förderhöhe beträgt 10% der Kosten, max. 300,-.
4) Solarstromökobonus Purkersdorf
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Installation von Photovoltaikanlagen anzubieten.
Die Stadtgemeinde bietet Förderung der ins Netz eingespeisten Stromproduktion solcher Anlagen nach der Abrechnung der jeweiligen Versorger.
Die Höhe der Förderung beträgt € 0,25 pro eingespeister kWh. Die Förderung ist für eine einzelne Anlage mit einer maximalen Einspeisung von 5.000 kWh pro Jahr begrenzt. Die Förderung einer Anlage erfolgt für die ersten 2 vollen Betriebsjahre; d.h. jeweils von 1.1. bis 31.12. eines vollen Jahres.
Die Gesamtförderung in Purkersdorf für alle Anlagen ist mit 60.000 kWh beschränkt. Überschreiten die eingebrachten Ansuchen um Förderung diese Grenze, sinkt die Förderhöhe pro kWh aliquot.
5) Förderung für die Energieberatung für Bezieher des Heizkostenzuschusses
Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme der Energieberatung des Landes für diejenigen zu ermöglichen, die am meisten einer Energieberatung bedürfen, nämlich Bezieher des Heizkostenzuschusses. Die Energieberatung durch qualifizierte Experten wird vom Land NÖ gefördert, wobei allerdings von den Interessenten ein Selbstbehalt zu leisten ist. Dieser beträgt aktuell 30.-€. Der Selbstbehalt ist zwar ein sinnvoller Ausdruck der Ernsthaftigkeit der Interessenten, kann jedoch ein Hindernis insbesondere für Personen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sein.
Deshalb übernimmt die Stadtgemeinde für Bezieher eines Heizkostenzuschusses, die eine Energieberatung des Landes NÖ anfordern, den Selbstbehalt (aktuell € 30,-). BezieherInnen des Heizkostenzuschusses werden von der Gemeinde speziell auf dieses Angebot der Energieberatung hingewiesen.
6) Förderung für eine umfassende Energieberatung für Miteigentümer- und Mietergemeinschaften in großen Wohnbauten
Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme einer Energieberatung zu stimulieren, die eine Grundlage für die Planung von energetischen Verbesserungen eines Gebäudes oder einer Wohnung ist. Nach den Erhebungen des Energiekonzepts sind ältere großvolumige Wohnbauten energietechnisch häufig besonders problematisch. Eine Energieberatung für einzelne Mieter bzw. Miteigentümer einzelner Wohnungen ist nur beschränkt wirksam, da Maßnahmen oft auf Ebene des Gebäudes ansetzen müssen. Eine solche umfassende Energieberatung bedarf der Zustimmung aller oder der Mehrheit der Bewohner. Einreichen können nicht nur Hausverwaltungen, sondern auch Eigentümergemeinschaften und deren Vertreter (Eigentümervertreter) für die Eigentümergemeinschaft.
Die Stadtgemeinde Purkersdorf möchte daher einen Anreiz für die Entscheidungsfindung für eine umfassende Energieberatung in älteren großvolumigen Miet- oder Eigentumswohnbauten mit mehr als 10 Wohnungen mit einer Baugenehmigung vor dem 1.1. 1986 setzen.
Solche Beratungen müssen durch Eigentümergemeinschaften (im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes) oder Mietergemeinschaften beauftragt und von qualifizierten und vom Land NÖ anerkannten Experten durchgeführt werden und zumindest folgende Inhalte abdecken:
· Thermographie
· Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Beheizung
· Darstellung der derzeitigen Kosten- und Energiesituation
· Konzeptvorschlag für thermische Sanierung und/oder einer Beheizung mit erneuerbarer Energie inkl. Einbauvorschlag
· Investitions-Kostenschätzung
· Fördermöglichkeiten
· Wirtschaftlichkeitsvergleich nach ÖNORM M7140 und Darstellung der Energieeinsparung
· Hinweise zur Realisierungsmöglichkeit (auch Contracting);
Die Förderung für eine solche umfassende Energieberatung beträgt 20% der nachgewiesenen Kosten vermindert um die Kosten, die die NÖ Energieberatung übernimmt, maximal jedoch 30,- je Wohneinheit bzw. gesamt maximal € 600,-.
Zu all diesen Förderungen werden im Einvernehmen mit der Verwaltung noch
Durchführungsbestim-mungen erlassen, die im Detail die erforderlichen Nachweise
und Einreichbestimmungen regeln.
ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Richtlinien laut Sachverhalt rückwirkend mit 01.01.2011.
Zuständigkeit: Umweltkoordination
Abschätzung der Kosten:
Bedeckung:
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlagitweit, Weinzinger V., Orthofer, Zöchinger, Schlögl, Franek, Schlögl, Mandl, Schmidl, Jaksch, Wolkerstorfer
Bgm. Schlögl unterbricht um 21.30 Uhr die Sitzung.
Die Sitzung wird um 21.42 Uhr wieder aufgenommen.
StR Schlagitweit zieht den Antrag zurück und wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung den Antrag erneut einbringen.
6. Sitzung
des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss
vom 17. März 2011
zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.03 Uhr begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu 2) Rechnungsabschluss 2010 (siehe Beilage)
Der Vorsitzende führt aus, dass das Hauptthema der aktuellen Sitzung die Beschäftigung mit dem Rechnungsabschluss 2010 ist. Nach § 82 Abs. 2 ist es Aufgabe, den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist auf seine rechnerische Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses ist vor der Vorlage an den Gemeinderat, die spätestens drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen hat, zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen. Spätestens bei Beginn der Auflagefrist hat der Bürgermeister jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei eine Ausfertigung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses auszufolgen. Der Bürgermeister hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses mit den Anlagen, dem Bericht des Prüfungsausschusses sowie allfälligen Stellungnahmen unverzüglich dem Gemeinderat zuzuleiten.
Die allgemeine Einsichtnahme ist in der Zeit vom 08. März 2011 bis zum 22. März 2011 während der Amtsstunden beim Stadtamt möglich.
Der Rechnungsabschluss umfasst nach § 83 Abs. 1 den Kassenabschluss, welcher die gesamte Kassengebarung nachzuweisen hat, die Haushaltsrechnung, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Haushalts in der Gliederung des Voranschlags enthalten sein müssen, und die Vermögensrechnung.
Es wird festgestellt, dass im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von € 16.934.225,24 (+0,99%), Ausgaben in Höhe von € 16.696.513,64 (+3,32%) gegenüberstehen. Der Überschuss von € 237.711,60 (entspricht 1,40 % der Einnahmen o.HH.) wird hinsichtlich des Betrages von € 237.711,60 dem außerordentlichen Haushalt zugeführt der Mehrbetrag von € 247.779,73 als Überschuss im Jahresergebnis ausgewiesen.
Im außerordentlichen Haushalt stehen Einnahmen von € 2.213.674,56 (inkl. Ergebnis Vorjahr) Ausgaben von € 2.203.606,43 gegenüber. Der Betrag von € 237.711,60, dass ist das im ordentlichen Haushalt erwirtschaftete Mehrergebnis, wird dem außerordentlichen Haushalt zugeführt, sodass schließlich ein Gesamtüberschuss im außerordentlichen Haushalt von € 247.779,73 ausgewiesen wird.
Weiters wird festgestellt, dass die Personalkosten mit € 4.078.604,29 zum Vorjahr um 5,27% gestiegen sind und bereits 24,084 % Anteil an den Einnahmen des ordentlichen Haushaltes aufweisen.
Weiters wird festgestellt, dass dem Nachweis der Rücklagen zum Rechnungsabschluss 2009 zu entnehmen ist, dass keine Rücklagen mehr bestehen.
Einnahmenüberschreitungen und Ausgabenüberschreitungen bieten keine Auffälligkeiten, die nicht
nachvollzogen werden können.
Im Nachweis der Darlehensschulden ist ein Zugang von Darlehen in Höhe von € 792.948,88 ausgewiesen. Es werden Tilgungen im Ausmaß von € 403.028,97 ausgewiesen, für den Zinsendienst sind es € 217.625,70. Der Darlehensrest beträgt zum 31.12.2010 € 24.937.273,53.
Im Nachweis über Leasing werden Gesamtinvestitionskosten von € 6.682.826,57 und Ratenzahlungen von € 424.771,34 ausgewiesen.
Das gesamte Haftungsvolumen beträgt per 31.12.2010 von € 13.308.281,32.
Das Vermögen weist einen Buchwert per 31.12.2010 von € 31.744.339,39 auf.
Die Kontensalden per Ende 2010 wurden für mehrere Bankkonten überprüft
UniCredit Bank Austria AG (619070006) mit einem Endstand per 31.12.2010 € 614.460,81
Volksbank Wien AG (40410078006) mit einem Endstand per 31.12.2010 € 1.896,41
Raiffeisenbank Wienerwald (220.178) mit einem Endstand per 31.12.2010 € 13.242,27
BAWAG P.S.K. (00001-671-160) mit einem Endstand per 29.12.2010 € 742,28
Erste Bank AG Konto (287568347/01) mit einem Endstand per 31.12.2010 € 357,34
Volksbank Wien AG (40414522009)
Parkraumüberwachung mit einem Endstand per 31.12.2010 € 2.317,68
UniCredit Bank Austria AG (619070097)
Volkshochschule mit einem Endstand per 28.12.2010 € 410,00
und dabei die Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festgestellt.
Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde somit vom Prüfungsausschuss überprüft. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit wurde dabei nach erfolgter Abstimmung einstimmig festgestellt.
Der Vorsitzende wird beauftragt, im Rechnungsabschluss 2010 die erfolgte Prüfung und als Ergebnis derselben die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit mit seiner Unterschrift zu beurkunden und in der kommenden Gemeinderatssitzung diesen Bericht vorzutragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die
konstruktive Aufbereitung des Rechnungsabschlusses 2010.
_______________________________________________________________________
zu 3) Wohnhausanlage Bahnhofstraße 62 – 64 - Gehsteigherstellung
Der Prüfungsausschuss stellt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurück und ersucht Herrn Ing. Haider eine genaue Aufstellung zur Rechnung der BWS Gemeinn. Allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H. vom 24. Jänner 2011 anzufordern und für den Prüfungsausschuss vorzubereiten.
Außerdem wird Herr Ing. Haider ersucht beim nächsten Prüfungsausschuss als Auskunftsperson teil- zunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Die geforderten Unterlagen werden bis zur nächsten Sitzung des Prüfungsausschusses
vorbereitet.
_______________________________________________________________________
zu 4) Zinsen Girokonto
Der Prüfungsausschuss hat die Aufstellung der Zinsen Girokonto überprüft und für richtig und kostengünstig empfunden.
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
_______________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 5) Kreditkartengebühr
Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass Kreditkartengebühren nur als Service für Bargeldloszahlung durch die BürgerInnen anfallen. Kreditkarten innerhalb der Gemeinde werden nicht und können auch nicht zur Zahlung verwendet werden, da ja nur Zahlungen nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
_______________________________________________________________________
Frau GR Sabine Aicher verlässt die Sitzung um 20.20 Uhr.
zu 6) Kredite der Stadtgemeinde
Bei der Darlehensüberprüfung wurde festgestellt, dass es „Minustilgungen“ gab, die durch
Fehlbuchungen der UniCredit Bank Austria AG entstanden sind.
Die Darlehensschulden der Stadtgemeinde haben sich zum Vorjahr um € 389.919,91 erhöht. Es wurden um € 402.090,50 weniger Tilgungen durchgeführt, gleichzeitig ging die Zinsbelastung um
€ 286.401,58 auf € 217.625,70 zurück.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
_______________________________________________________________________
Antwort
Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.
______________________________________________________________________
zu 7) Allfälliges
Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung
Termin der nächsten Sitzung:
Donnerstag, 19. Mai 2011, 18.00 Uhr
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.35 Uhr.
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
|
||||||||
Finanzentwicklung der Stadtgemeinde Purkersdorf |
||||||||
|
Einnahmen OHH |
Diff. € |
Diff.% |
Ausgaben OHH |
Diff. € |
Diff.% |
Zuführung Projektbudget € |
Projektbudget % |
2005 |
14.047.318,42 |
|
|
13.222.048,56 |
|
|
825.269,86 |
5,87% |
2006 |
14.056.939,25 |
9.620,83 |
0,07% |
13.483.991,81 |
261.943,25 |
1,98% |
572.947,44 |
4,08% |
2007 |
15.234.232,46 |
1.177.293,21 |
8,38% |
14.655.190,37 |
1.171.198,56 |
8,69% |
579.042,09 |
3,80% |
2008 |
15.365.071,63 |
130.839,17 |
0,86% |
15.112.061,57 |
456.871,20 |
3,12% |
253.010,06 |
1,65% |
2009 |
16.767.734,95 |
1.402.663,32 |
9,13% |
16.159.299,41 |
1.047.237,84 |
6,93% |
608.435,54 |
3,63% |
2010 |
16.934.225,24 |
166.490,29 |
0,99% |
16.696.513,64 |
537.214,23 |
3,32% |
237.711,60 |
1,40% |
|
|
|
|
|
|
Leasing Entwicklung |
||
|
Personalkosten |
Diff. Zu VJ |
Diff. Zu VJ |
Anteil am OHH |
|
|
Raten |
Diff. Zu VJ |
2005 |
2.872.894,87 |
€ |
% |
20,45% |
|
2005 |
599.517,11 |
|
2006 |
3.016.350,84 |
143.455,97 |
4,99% |
21,46% |
|
2006 |
600.170,64 |
653,53 |
2007 |
3.259.404,83 |
243.053,99 |
8,06% |
21,40% |
|
2007 |
554.273,69 |
-45.896,95 |
2008 |
3.525.981,00 |
266.576,17 |
8,18% |
22,95% |
|
2008 |
535.000,88 |
-19.272,81 |
2009 |
3.874.094,65 |
348.113,65 |
9,87% |
23,10% |
|
2009 |
436.774,50 |
-98.226,38 |
2010 |
4.078.604,29 |
204.509,64 |
5,28% |
24,08% |
|
2010 |
424.771,34 |
-12.003,16 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Entwicklung Schuldenstand in Euro jeweils zum 31.12. |
|
|
Haftungsvolumen zum 31.12. in € |
||||
|
Darlehensrest |
Tilgung p.a. |
Zinsen p.a. |
Schuldendienst |
|
|
|
|
2005 |
25.159.398,95 |
603.028,56 |
299.737,94 |
902.766,50 |
|
2005 |
3.395.979,54 |
Diff. Zu VJ |
2006 |
24.550.384,63 |
609.014,31 |
414.121,54 |
1.023.135,85 |
|
2006 |
3.319.703,01 |
-76.276,53 |
2007 |
24.615.485,74 |
703.568,18 |
364.940,13 |
1.068.508,31 |
|
2007 |
3.359.703,01 |
40.000,00 |
2008 |
24.575.038,68 |
690.606,22 |
754.818,78 |
1.445.425,00 |
|
2008 |
6.359.703,01 |
3.000.000,00 |
2009 |
24.547.353,62 |
805.119,47 |
504.027,28 |
1.309.146,75 |
|
2009 |
7.659.612,54 |
1.299.909,53 |
2010 |
24.937.273,53 |
403.028,97 |
217.625,70 |
620.654,67 |
|
2010 |
13.308.281,32 |
5.648.668,78 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon aushaftende Fremdwährungsdarlehen CHF zum 31.12. |
|
Vermögen in € zum Ende des Finanzjahres |
|||||
|
in € |
Diff. € zu VJ |
in CHF |
Diff. CHF zu VJ |
|
2004 |
32.846.303,04 |
Diff. Zu VJ |
2005 |
19.415.269,01 |
|
30.083.493,31 |
|
|
2005 |
31.897.708,81 |
-948.594,23 |
2006 |
18.677.449,61 |
-737.819,40 |
29.903.530,70 |
-179.962,61 |
|
2006 |
32.054.999,80 |
157.290,99 |
2007 |
18.589.350,50 |
-88.099,11 |
30.830.437,84 |
926.907,14 |
|
2007 |
31.085.432,49 |
-969.567,31 |
2008 |
19.816.685,86 |
1.227.335,36 |
|
|
|
2008 |
34.436.508,15 |
3.351.075,66 |
2009 |
19.941.253,13 |
124.567,27 |
|
|
|
davon |
3.907.041,30 |
aus Neubewertung |
|
Summierung durch LZ lt. |
|
Daten werden nicht mehr im |
|
ohne |
30.529.466,85 |
-555.965,64 |
|
|
Rechnungsabschluss |
|
Rechnungsabschluss angeführt |
|
Neubewertung (nach 10 Jahren gleichen Wertes) |
|||
|
|
|
|
|
|
und Neuaufnahme (1,1 Mio) einer Liegenschaft |
||
|
|
|
|
|
|
2009 |
33.219.298,03 |
-1.217.210,12 |
2010 |
20.674.296,11 |
733.042,98 |
|
|
|
2010 |
31.744.339,39 |
-1.474.958,64 |
Darlehensschulden der Stadtgemeinde Purkersdorf lt. Rechnungsabschluss 2009 |
|||||||
|
|
|
Darlehen 1.1.2009 |
Zugang |
Tilgung |
Zinsen |
Darlehensrest 31.12.2009 |
|
Summe |
€ |
541.257,05 |
313.300,00 |
126.114,55 |
10.663,97 |
728.442,54 |
|
Summe |
CHF |
11.487.493,67 |
463.300,00 |
215.385,26 |
230.449,16 |
11.735.408,41 |
Schuldenart 1 |
Summe |
|
12.028.750,72 |
776.600,00 |
341.499,81 |
241.113,13 |
12.463.850,95 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
€ |
4.217.095,77 |
834,39 |
340.272,23 |
85.983,32 |
3.877.657,93 |
|
Summe |
CHF |
8.329.192,19 |
0,00 |
123.347,47 |
176.930,83 |
8.205.844,72 |
Schuldenart 2 |
Summe |
|
12.546.287,96 |
834,39 |
463.619,70 |
262.914,15 |
12.083.502,65 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
€ |
4.758.352,82 |
314.134,39 |
466.386,78 |
96.647,29 |
4.606.100,47 |
|
Summe |
CHF |
19.816.685,86 |
463.300,00 |
338.732,73 |
407.379,99 |
19.941.253,13 |
|
Summe |
|
24.575.038,68 |
777.434,39 |
805.119,51 |
504.027,28 |
24.547.353,60 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Darlehensschulden der Stadtgemeinde Purkersdorf lt. Rechnungsabschluss 2010 |
|||||||
|
|
|
Darlehen 1.1.2010 |
Zugang |
Tilgung |
Zinsen |
Darlehensrest 31.12.2010 |
|
Summe |
€ |
728.442,54 |
0,00 |
98.701,24 |
7.111,28 |
629.741,30 |
|
Summe |
CHF |
11.735.408,41 |
472.000,00 |
20.523,97 |
86.627,38 |
12.186.884,44 |
Schuldenart 1 |
Summe |
|
12.463.850,95 |
472.000,00 |
119.225,21 |
93.738,66 |
12.816.625,74 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
€ |
3.877.657,94 |
10.948,88 |
255.370,71 |
66.931,60 |
3.633.236,12 |
|
Summe |
CHF |
8.205.844,73 |
310.000,00 |
28.433,05 |
56.955,44 |
8.487.411,67 |
Schuldenart 2 |
Summe |
|
12.083.502,67 |
320.948,88 |
283.803,76 |
123.887,04 |
12.120.647,79 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
€ |
4.606.100,48 |
10.948,88 |
354.071,95 |
74.042,88 |
4.262.977,42 |
|
Summe |
CHF |
19.941.253,14 |
782.000,00 |
48.957,02 |
143.582,82 |
20.674.296,11 |
|
Summe |
|
24.547.353,62 |
792.948,88 |
403.028,97 |
217.625,70 |
24.937.273,53 |
|
Diff. Zu Vorjahr |
|
15.514,49 |
-402.090,54 |
-286.401,58 |
389.919,93 |
|
von den 1999 aufgenommenen CHF Krediten sind 13.089.658,56 noch nie begonnen worden zu tilgen! Laufzeitende 2023! |
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0163 – Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen u.ä.
Antragsteller: StR Harald Wolkerstorfer und GR Leopold Zöchinger
Folgende Änderungen in der Zusammensetzung von Ausschüssen werden beantragt.
Neu beantragt wird die Installierung eines Klimaschutzbeauftragten der Stadtgemeinde, zu diesem soll Herr GR Jaksch bestellt werden.
ANTRAG
Ausschuss 6: statt: Urban neu: Oppitz
statt: Franke-Losmann neu: Köckeis
Ausschuss 7: statt: Oppitz neu: Urban
Ausschuss 8: statt: Köckeis neu: Franke-Losmann
Umweltgemeinderäte: statt: Nemec neu: Jaksch
Ausschuss 6 – Wirtschaft – Fremdenverkehr – Vereine
SPÖ (6) |
ÖVP (1) |
LiB&G (1) |
Wolkerstorfer (Vors.) |
Stangl |
Aicher |
Nemec |
|
|
Brunner |
|
|
|
|
|
Matzka |
|
|
|
|
|
SPÖ (6) |
ÖVP (1) |
LiB&G (1) |
Bollauf |
Mayer (Vors.) |
Franek |
Traurig |
|
|
Kaukal |
|
|
Köckeis |
|
|
Putz |
|
|
|
|
|
Ausschuss 8 – Jugend und Sport
SPÖ (6) |
ÖVP (1) |
LiB&G (1) |
Seda |
Oppitz (Vors.) |
Cambruzzi (PUL) |
Wiszniewski |
|
|
Orthofer |
|
|
Teufl |
|
|
|
|
|
Liehr (ÖVP) |
|
|
Umweltgemeinderäte
SPÖ (2) |
SPÖ |
|
Zöchinger (ÖVP) |
NEU: Klimaschutzbeauftragter der Stadtgemeinde: GR Walter JAKSCH
Zu diesem Antrag sprachen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ
Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates
STR Elisabeth Mayer und die Purkersdorfer Volkspartei,
GR Christa Franek und Liste Baum und Grüne und GR Manfred Cambruzzi um Aufnahme
folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 22. März 2011
Betreff: Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 6-10jährige Kinder und für Kindergartenkinder
BEGRÜNDUNG
I. Zur Dringlichkeit:
Die Schaffung einer zusätzlichen Hort- und einer zusätzlichen Kindergartengruppe erfordert umfassende Vorarbeiten, wie Raumsuche, Personalsuche und Adaptierung. Die Erfahrungen der letzen Jahre haben gezeigt, dass dafür eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten absolutes Minimum ist.
II: In der Sache
Gesellschaftliche Veränderungen in den Bereichen Familie und Arbeit ließen in den letzten Jahren den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen stetig steigen. Die Zunahme alleinerziehender Eltern, der erhöhte Anteil von Einzelkindfamilien, der Anstieg der Berufstätigkeit beider Elternteile sowie die starke Veränderung der kindlichen Lebens- und Erfahrungsräume sind wesentliche Auslöser dafür.
Kinder brauchen viel Freiraum und ein entsprechend gestaltetes Umfeld um Ihre Bedürfnisse ausleben zu können und sich positiv zu entwickeln.
Betreuungsplätze für Volksschulkinder: Bereits seit einigen Jahren wird von der Aufsichtsbehörde des NÖ Landes empfohlen eine befriedigende Lösung für das Raumproblem im Schülerhort zu finden. Bei der letzten Überprüfung im Schülerhort I (Alois Mayer Gasse) am 12. Jan. 2011 wurde abermals festgestellt, dass die beengte Raumsituation den zeitgemäßen Anforderungen an Gruppenräume für Kinderbetreuung nicht mehr entspricht. Pro Kind und Betreuungsperson werden nunmehr für Grupperäume mindestens 2,5 m² vorgesehen (§ 10 Abs. 2 NÖ Hortverordnung). Die Aufsichtsbehörde ersucht längerfristig die Zahlen der gleichzeitig anwesenden Kinder den aktuellen Raumerfordernissen anzupassen (bei ca. 52 m² im EG u. 50 m² im OG wären dies 20 bzw. 19 Kinder pro Gruppe). Dies bedeutet, dass max. 25 bzw. 24 Kinder angemeldet werden dürfen ("Platz-Sharing").
Um den Kindern den notwendigen Raum für ihre Entwicklung zu geben ist die Einrichtung einer weiteren Hortgruppe ab Herbst 2011 dringend erforderlich. Längerfristig ist eine befriedigende Lösung für den Schülerhort II zu finden und auf Grund der ansteigenden Schülerzahlen in der Volksschule bis zum Herbst 2015 wird Bedarf für insgesamt 10 Gruppen prognostiziert.
Die Außenfläche für die Hortkinder (derzeit 174 Kinder) die Volksschul- und die Hauptschulkinder ist bereits derzeit sehr beengt. Bei einem Neubau würde das den gesetzlichen Richtlinien nicht mehr entsprechen. Bedingt durch den Bau des Bildungszentrums wird diese Außenfläche um einen nicht unerheblichen Teil verkleinert.
Betreuungsplätze für Kindergartenkinder:
Für Herbst 2011 hat die Bedarfserhebung ergeben, dass eine weitere Kindergartengruppe notwendig sein wird. Vorausschauend wird der Bedarf an Kindergartenplätzen weiterhin leicht steigend sein (prognostizierter Zuzug in den Ballungszentren) und darüber hinaus ist mit einer Reduktion der Kinderanzahl in den Gruppen zu rechnen. Da die Räumlichkeiten im AHS Provisorium II ein zeitliches Ablaufdatum haben, ist längerfristig für die zusätzliche Schaffung eines drei- bis viergruppigen Kindergartens zu sorgen.
Gerade in der heutigen Zeit brauchen Eltern die Unterstützung der ganzen Kommune, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.
ANTRAG
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Purkersdorf, am 22. März 2011
GR Mandl verlässt die Sitzung.
Zu diesem Antrag sprachen:
Schlögl, Mayer, Franek
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
abgesetzter Antrag:
STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT
Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 22. März 2011
GR-0126 - BGM Mag. Karl Schlögl
WIPUR – Zubau BG/BRG Purkersdorf – Vertrag mit dem Bund
Projekt „Zubau BG/BRG Purkersdorf“
In der Gemeinderatssitzung am 01.12.2010 wurde der Bürgermeister gemeinsam mit allen Fraktionsobleuten dazu ermächtigt, den 2. Nachtrag zur Grundsatzvereinbarung vom 08. Juli 1996 (wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 01.12.2010 im Entwurf zur Kenntnis gebracht) nach Vorliegen einer seitens des Bundes freigegebenen Kostenschätzung und eines einvernehmlich abgestimmten Projektzeitplanes seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf zu unterfertigen, wenn dies vor der Gemeinderatssitzung im März 2011 notwendig werden sollte.
Seitens des Bundes ist bis dato immer noch keine Freigabe der Kostenschätzung erfolgt und daraus folgend kann auch kein einvernehmlich abgestimmter Projektzeitplan erstellt werden kann. Beide Teile bilden integrierende Bestandteile des 2. Nachtrages zur Grundsatzvereinbarung vom 08. Juli 1996.
Die in der Gemeinderatssitzung am 01.12.2010 beschlossene, mit der Gemeinderatssitzung März 2011 zeitlich begrenzte, Ermächtigung soll daher bis zur Gemeinderatssitzung im Juni 2011 verlängert werden.
Antrag
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf verlängert die Ermächtigung zur Unterfertigung des 2. Nachtrages zur Grundsatzvereinbarung vom 08. Juli 1996 – Ermächtigung Bürgermeister gemeinsam mit allen Fraktionsobleuten – bis zur Gemeinderatssitzung im Juni 2011, sollte vor dieser Gemeinderatssitzung eine Vertragsunterzeichnung unbedingt notwendig sein. Ansonsten soll der endgültige Vertrag in der Gemeinderatssitzung im Juni 2011 beschlossen werden.
Zu diesem Bericht sprachen Abstimmungsergebnis