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teddy ® sagt am 14.10.2009 18:15 zu waldspecht ®:Erster Beitrag

Re: Kremser Kinder"mord"


2 Monate haben die Behörden keinen abschließenden Bericht vorgelegt, bis jetzt eine Anwältin das aktuelle Gutachten des Gerichtsmediziners veröffentlichte. 2 Monate, in denen die Menschen sich je nach Geschmack ihre Version zusammenbasteln konnten. Dass die ersten Polizeiversionen sich nicht ganz reimten, ist immer mehr kritischen Menschen aufgestoßen.
Doch was jetzt vorliegt, muss zumindest das Weltbild jener erschüttern, die davon ausgehen, die Welt bestünde aus 2 Lagern, den Bösen und der Polizei. Der tödliche Schuss fiel zu einem Zeitpunkt, an dem keine Gefahr für die Beamten bestand. Notwehr lässt sich hier nicht mehr aufrecht erhalten. Der Raum war gut beleuchtet, als der Polizist dem weglaufenden 14-Jährigen in den Rücken schoss.
Die ursprüngliche Version der Täter ist mit dem Gutachten haltlos. Die Ermittlungsbehörden müssen sich jetzt wohl die Frage stellen lassen, warum sie der Verdunkelung so weit Vorschub geleistet haben. Den schwer verletzten jugendlichen Einbrecher haben sie wohl in U-Haft genommen, die Todesschützen gingen vorerst frei. Aber das wäre ja nicht das erste Mal, dass Staatsanwaltschaft und Justiz sich am rechten Aug als sehbehindert erwiesen. Schlagitweit

Endlich wird die Schandtat der Polizisten öffentlich gemacht. Dazu war heute der Bericht im Online Kurier zu lesen. Die Blödschreiber hier im Forum werden nun eines Besseren belehrt.

Der 14-jährige Florian P. hätte nach dem Treffer aus einer Polizeiwaffe nicht mehr gerettet werden können. Das nun veröffentlichte gerichtsmedizinische Gutachten besagt, dass die Verletzungen des Buben auch trotz sofortigen intensivmedizinischen Maßnahmen zum Tod geführt hätten. Zur Todesursache stellt der Sachverständige fest: "Florian P. erlitt bei dem Vorfall einen Brustkorbdurchschuss und ist infolge Verblutens und Erstickens nach Lungendurchschuss eines gewaltsamen Todes gestorben". Er starb 90 Minuten, nachdem er angeschossen wurde.
Florian P. hatte in den Stunden vor seinem Tod nachweislich keinen Alkohol oder sonstige Suchtmittel konsumiert, ist Reiters Expertise zu entnehmen.
Gefahr für Beamte längst gebannt Indes geraten in der Affäre um den Todesschuss die beiden Polizisten immer mehr unter Druck. Die schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser legen nahe, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war.
Anhand der in der Vorwoche der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegten Sachverständigen-Expertisen lässt sich der wahrscheinliche Ablauf der Ereignisse in der Nacht auf den 5. August 2008 rekonstruieren. Die Jugendlichen hatten sich demzufolge in der Nische eines zehn Meter langen und drei Meter breiten, dunklen Ganges versteckt, als sie die Polizisten und den Merkur-Mitarbeiter bemerkten.
Dort wurden die Burschen schließlich auch aufgestöbert. "Was macht's denn ihr da?", soll der Polizist ausgerufen haben, als er die Gestalten wahrnahm, die - so seine Darstellung - dann bedrohlich auf ihn zugekommen seien. Einzige Lichtquelle waren zu diesem Zeitpunkt die Taschenlampen der Beamten.

Fluchtgedanken Die Polizistin wiederum hatte bei der Tatortrekonstruktion wenige Wochen danach behauptet, ihr wären zwei Männer gegenüber gestanden, die sie "vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke" bedroht hätten. In Wahrheit hatte Florian P. eine Gartenharke und sein Freund einen Schraubenschlüssel eingesteckt, und die beiden dürften unmittelbar an Flucht und nicht an Konfrontation gedacht haben: Zuerst gab der Polizist den Ausführungen des Schießsachverständigen zufolge einen Warnschuss über dem Kopf ab, der in einer Höhe von 1,98 Meter eine Tür zum Verkaufsraum durchschlug und anschließend durch eine Glasscheibe an der Außenseite des Supermarkts ging.
Die Polizistin gab darauf ebenfalls einen Schuss ab, der den 17- jährigen Roland T. aus einer Entfernung von sieben Metern traf. "Ich sah Entschlossenheit, Aggression, Zorn, Ernst. Den Ausdruck der Augen vergesse ich nicht", gab die Frau laut der Wiener Stadtzeitung Falter zu Protokoll. Das Projektil durchschlug dem Jugendlichen in einer Höhe von 70 Zentimeter beide Oberschenkel.
Roland T. war zu diesem Zeitpunkt allerdings nur mehr 1,1 Meter von der Tür zum Verkaufsraum entfernt - bei einer Gesamtlänge von zehn Meter des Ganges scheint klar, dass der 17-Jährige sich eher zur Tür und nicht hin zu den Beamten orientiert haben dürfte.
Tatsächlich konnte der 17-Jährige noch ein paar Schritte in den Verkaufsraum laufen, wo er dann zusammenbrach. Neben ihm rannte Florian P. in den Verkaufsraum, wo er sich am Ende einer Palette duckte und vor den Polizisten zu verstecken versuchte. Der Raum war laut Gutachten gut beleuchtet.
Polizistin starr vor Schreck Völlig in Widerspruch zu polizeiinternen Ausbildungsrichtlinien, die in derartigen Fällen ein gemeinsames Vorgehen des Einsatzteams vorsehen, trat zunächst nur der Polizist in den Verkaufsraum, wo er dem verletzt am Boden liegenden 17-Jährigen befahl, liegenzubleiben. Seine Kollegin blieb vorerst im Gang zurück, weil sie - so ihre Erklärung - vor Schreck wie erstarrt und nicht in der Lage gewesen sei, sich zu rühren. Die weiteren Vorgänge habe sie daher nicht gesehen.
Zum weiteren Geschehen hatte der Polizist bei der Tatrekonstruktion erklärt, er habe sich hingekniet und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern auf Florian P. geschossen, weil er ihm - als er jenen im Verkaufsraum wahrnahm - aufgrund der vorangegangen gefährlichen Situation im finsteren Gang aggressiv und die Lage brenzlig erschienen sei.
In Wahrheit habe "der Beschuldigte den Schuss aus einer stehenden Position abgegeben", schreibt der Schießsachverständige, wobei "die Entfernung auf circa 180 Zentimeter bis 200 Zentimeter einzugrenzen ist". Dem Burschen drang das Projektil in den Rücken, er hatte keine Überlebenschance. Der Polizist hatte beim Lokalaugenschein angegeben, er habe auf die Füße des Burschen gezielt, doch wäre er von einem Geräusch abgelenkt worden und habe sich zur Seite gedreht. Als er sich wieder dem 14-Jährigen zugewandt habe, sei der Schuss bereits gebrochen und der Bursche mit dem Rücken zu ihm gestanden.
Keine Chance auf Entkommen Die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen den Beamten ermittelnden Behörden rätseln seit Wochen, weshalb dieser auf den 14-Jährigen feuerte, der sich offenkundig vor ihm verbergen wollte und vermutlich erst aufstand, als er die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens erkannte. Eine weitere Fluchtmöglichkeit wäre ihm jedenfalls versperrt gewesen, da er unmittelbar vor Regalen stand.
Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten zutage: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke jedenfalls unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.
An sich müsste der Polizist auch erkannt haben, dass der vor ihm stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine Gefahrenquelle mehr war, so das Gutachten: "Die Lichtverhältnisse waren für einen gezielten Schuss ausreichend".
Die beiden Polizisten versehen seit dem Vorfall Innendienst. An eine Suspendierung denkt man nicht. "Das wäre gesetzlich gar nicht möglich. Es gibt auch keinen Handlungsbedarf", erklärte Oberstleutnant Roland Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich. Mögliche polizeiinterne Schritte stünden erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung an.
Sie bezeichnen also Forumschreiber die nicht Ihrer schnellen vorverurteilenden Meinung sind als Dummposter? Na da kann ich Sie ja auch als anarchistischen Polizistenhassenden linken Idioten bezeichnen.

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