Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Mag. Karl Schlögl
Am 6. Juni 2012 hat die Liste Baum & Grüne die Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
Der Antrag umfasst folgende Punkte:
1. den Sachverhalt aufsichtsbehördlich zu überprüfen, insbesondere
2. festzustellen, ob die Vollziehung der Beschlüsse des Gemeinderats, insbesondere der „Spielplatzausgleichsabgabenverordnung“ der Gemeinde vom 29.9.2004 ordnungsgemäß erfolgt,
3. ob das Gemeindevermögen ordnungsgemäß verwaltet wird, insbesondere
4. die Spielplatzausgleichsabgabe eingehoben wird und
5. die Aufsicht über die Bediensteten der Gemeinde ordnungsgemäß durchgeführt wird.
6. die Liste Baum & Grüne möge vom Ausgang des Verfahrens unterrichtet werden.
Der Grund für die Aufsichtsbeschwerde:
Die Liste Baum & Grüne ist davon überzeugt, dass in den letzten 8 Jahren die Spielplatzausgleichsabgabe nicht eingehoben wurde. Die Ausgleichsabgabe ist dann an die Stadtgemeinde zu entrichten, wenn Wohnbauten mit mehr als 4 Wohneinheiten keinen nicht-öffentlichen Spielplatz errichten und ein öffentlicher Spielplatz mehr als 400 Meter Fußweg entfernt ist.
Diese Abgabe beträgt Euro 340 pro Quadratmeter.
Unserem Wissen nach, ist diese Abgabe nie vorgeschrieben worden, obwohl die meisten der in den letzten Jahren erbauten Wohnhausanlagen mehr als 4 Wohneinheiten aufweisen und nicht alle einen Spielplatz errichtet haben.
Bina Aicher
Und hier die dazugehörende Spielplatzausgleichsabgabeverordnung, die unsere Ansicht nach die Voraussetzung für Einhebung der Abgabe ist: