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Wienzeile 6 - ein bisschen öffentlich?


Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Leser und Leserinnen,

In der Gemeinderatsitzung vom März 2012 haben wir eine schriftliche Anfrage zum Thema „Kinderspielplätze“ an den Bürgermeister gestellt.

„Schriftliche Anfragen“ zu stellen sind die Chancen, zu Themen, die im Gemeinderat nicht auf der Tagesordnung stehen, Informationen zu erhalten. Zudem ist es die Möglichkeit eben auch die Antworten schriftlich zu erhalten.

Wir sind immer davon ausgegangen, dass diese dann auch richtig sind.

          Unsere Anfrage lautete:

        In der Wintergasse 48 wurde bei der WIPUR Reihenhausanlage ebenfalls kein Kinderspielplatz gebaut. Seit September 2002 sind laut NÖ Spielplatzgesetz Reihenhäuser (auch mit Gartenanteil) Wohnhausanlagen gleichgestellt. Auch hier hätte ein Spielplatz im Ausmaß von mindestens 220 m2 hergestellt werden müssen. Es existiert im Umkreis von ca. 2 km überhaupt kein Spielplatz.

Die Auffassung, dass eine Reihenhausanlage mit Gartenanteil in Bezug auf das NÖ Spielplatzgesetz 2002 einer Wohnhausanlage gleich zu setzen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Es befindet sich sehr wohl ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe, wenn auch jenseits der Geleise, nämlich in der Wienzeile. Aus der Sicht der Verwaltung ergibt sich kein Anlass, einen Spielplatz bzw. einen Ausgleich dafür vorzuschreiben.

(Siehe http://www.purkersdorf-online.at/politik/gr2/protokoll-09.php)

Beim ersten Teil der Antwort wissen wir jetzt durch die NÖ Landesregierung, dass die Auffassung der Stadtgemeinde falsch war und „Reihenhausanlagen mit Gartenanteil“ sehr wohl das Recht auf einen Kinderspielplatz haben.

Und beim zweiten Teil, dass sich „..sehr wohl ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe, wenn auch jenseits der Geleise, nämlich in der Wienzeile“ befindet, sind wir jetzt gespannt, wie sich das lösen wird:

   Entweder erhalten die Mieter der Genossenschaft Wien–Süd Geld zurück, weil sie die Spielgeräte im Wert von fast € 6.000,00 bezahlt haben und seit Jahren die Grundsteuer, die Instandhaltung der Spielgeräte sowie die Betriebskosten für diesen Platz bezahlt haben.

 oder

Es wird festzustellen sein, wie es kommt, dass schriftliche Anfragen dermaßen falsch beantwortet werden.

Immerhin ist der zuständige SPÖ-Baustadtrat, der bei der Gemeindratssitzung anwesend war, der Betreuer der Liegenschaft Wienzeile 6. Auch ihm hätte auffallen müssen, dass hier eine Diskrepanz besteht! Und wenn wir richtig informiert sind, ist er auch der Betreuer der Wipur Bauten in der Wintergasse 48 – wo sich alle davor drücken einen Kinderspielplatz herzustellen!

Interessant auch, dass der Stadtrat vorige Woche noch ausdrücklich sagte, dass „der Spielplatz nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich den Bewohnern der Wohnhausanlage zur Verfügung stehe“ und kurz darauf zur NÖN: „Es handelt sich um den Spielplatz des Wohnbaues in der Wienzeile 6, er ist aber nicht abgesperrt und deshalb öffentlich benutzbar.“ Sehr sonderbar! Heißt das jetzt fortan, wenn jemand keinen Gartenzaun hat, dürfen sich alle Passanten in den Garten setzen?

 

 

 

 



Letzte Änderung: 2013-06-13

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