Nach Auswertung und Diskussion über die Abstimmung der einzelnen Forderungspunkte auf www.meinoe.at freuen wir uns die redigierte Endfassung des Demokratiebegehrens "MeinOE" hier zu präsentieren:
Das Demokratiebegehren
Ein neues Wahlrecht: Persönlichkeiten vor Parteilisten!
Die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat und zu den Landtagen wird in Einerwahlkreisen direkt gewählt (Erststimme). Erreicht kein(e) Kandidatin/Kandidat die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl statt. Bei Freiwerden eines Mandates wird eine Nachwahl durchgeführt. Die andere Hälfte der Abgeordneten wird über Listen gewählt, auf die Männer und Frauen nach dem Reißverschlusssystem aufzunehmen sind. Im ersten Ermittlungsverfahren werden die Mandate nach Zweitstimmen den wahlwerbenden Gruppen mit mindestens vier Prozent Stimmenanteil gemäß der Verhältnismäßigkeit zugeteilt. Erhält eine wahlwerbende Gruppe mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, werden Überhangmandate zugewiesen, ebenso für Direktmandate, die keiner wahlwerbenden Gruppe zuzurechnen sind.
Die Wahlkampfkosten der Direktkandidaten und der wahlwerbenden Gruppen, sowie die Rückerstattung tatsächlich aufgewendeter und nachgewiesener Kosten sind gesetzlich zu begrenzen.
Für die Zweitstimmen gilt das Vorzugsstimmensystem der Wahl zum Europäischen Parlament.
Mehr direkte Demokratie
Für Volksbegehren gilt ein dreistufiges Verfahren: Nach Einreichung der Unterstützungserklärungen und Anhörung der Bevollmächtigten erklärt das Parlament, binnen 12 Wochen, inwieweit es gewillt ist dem Begehren zu entsprechen. Wird ein Volksbegehren weitergeführt und erfolgreich abgeschlossen, entscheidet der Nationalrat binnen sechs Monaten. Dabei haben Bevollmächtigte und deren StellvertreterInnen beratende Stimme. Über Volksbegehren, die von mehr als 300.000 Wahlberechtigten unterstützt werden, findet eine Volksabstimmung statt. Dies gilt nicht für Begehren, durch die Grund und Freiheitsrechte oder das europäische Recht eingeschränkt werden sollen. Die Ziele eines Volksbegehrens sind hinreichend genau darzustellen. Die gesetzliche Ausgestaltung obliegt dem Nationalrat. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet in Streitfällen.
Volksabstimmungen über Änderungen der Verfassung erfordern die Teilnahme von mindestens 50 % , sonst von mindestens 30% der Wahlberechtigten. Die Abstimmung erfolgt durch Ja oder Nein. Die Durchführung von Volksbegehren ist zu erleichtern.
Die Bundesländer sehen Bürgerbegehren und Volksabstimmungen vor, deren Hürden nicht höher sein dürfen als jene auf Bundesebene.
Ausbau der Grund- und Freiheitsrechte
Alle in der „Europäischen Charta der Grundrechte“ verankerten Rechte werden in die österreichische Verfassung übernommen.
Ein starkes, unabhängiges Parlament
Designierte Mitglieder der Regierung stellen sich einem Hearing des Parlaments. Ihre Ernennung kann mit Mehrheit abgelehnt werden.
Der Nationalrat gibt in erster Lesung Ziele und Inhalt eines Gesetzes vor. Diese sind für die Ausarbeitung von Regierungsvorlagen verbindlich.
Abgeordnete und Fraktionen können zur Feststellung der Verletzung ihrer Rechte aus der Geschäftsordnung den Verfassungsgerichtshof anrufen.
Für parlamentarische Anträge gilt eine Erledigungsfrist von sechs Monaten.
Der Nationalrat nimmt seine europäische Verantwortung verstärkt wahr: Beschlüsse zur Übertragung von Souveränitätsrechten oder zu Eingriffen in die Budgethoheit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Nationalrates. Der Präsident/Die Präsidentin des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission haben ein Rederecht im Plenum des Nationalrates.
Kampf gegen die Korruption
Keine Ausnahmen von den Korruptionsbestimmungen darf es für Regierungsmitglieder, in allgemeinen Wahlen gewählte Vertreterinnen und Vertreter oder für öffentliche Betriebe und Einrichtungen geben. Das „Anfütterungsverbot“ ist wieder einzuführen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist nachvollziehbar öffentlich zu machen.
Die Unvereinbarkeit von politischen Ämtern und wirtschaftlichen Funktionen ist klar zu regeln. In staatlichen oder staatsnahen Unternehmen sind Bezüge, Abfertigungen und Pensionsansprüche der Organe offen zu legen.
Parteipolitische Postenbesetzung wird zu einem eigenen Straftatbestand.
Eine unabhängige Justiz
Zur Unabhängigkeit der Anklagebehörden und der Leitung der polizeilichen Ermittlungen im Rahmen der Strafverfolgung wird ein(e) vom Nationalrat bestellte(n) Generalstaatsanwältin bzw. Generalstaatsanwalt eingerichtet.
Unabhängige Medien
Die Kriterien (analog dem Öffentlichkeitsauftrag des ORF) der Presseförderung werden gesetzlich geregelt. Auf die Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt durch einen unabhängigen Presserat. Für den ORF wird ein Rundfunkrat gebildet. 5 seiner 15 Mitglieder werden von der Betriebsversammlung, 2 von der Redakteursversammlung und 8 nach einem öffentlichen Hearing vom Hauptausschuss des Nationalrates mit Zweidrittelmehrheit für vier Jahre gewählt und auf die Wahrung der Unabhängigkeit öffentlich vereidigt. Die Redakteursvertretung erhält Mitwirkungsrechte in der Programmplanung und bei Personalentscheidungen. Im Statut wird die journalistische Freiheit garantiert.
Ein neuer Föderalismus
Die Gesetzgebung der Landtage im Bereich Gesundheit, Bildung, Umwelt und Energie wird in die Bundeskompetenz übertragen.
Bei ihren Kontrollaufgaben bedienen sich die Landtage tatsächlich unabhängiger Landesrechnungshöfe.
Der Bundesrat wird abgeschafft. Seine Antrags- und Einspruchsrechte werden auf die Mehrheit der Landtage übertragen. Im Falle eines Einspruches wird ein Vermittlungsausschuss eingerichtet. Die Landes- und Bezirksschulräte werden abgeschafft.
Reform der Parteien
Die Parteien und ihre Unterorganisationen veröffentlichen sämtliche Einnahmen incl. Unternehmensbeteiligungen und ihre Ausgaben. Bei Spenden und Sachzuwendungen ab 100 Euro sind die SpenderInnen namentlich anzuführen. Angemessene Strafen und Sanktionen sind festzulegen. Die Kontrolle obliegt dem Rechnungshof. Seine Endberichte sind zu veröffentlichen.
Das Parteiengesetz legt Mindesterfordernisse der demokratischen Strukturen und der Finanzgebarung fest.
Die Entwicklung des Demokratiebegehrens
Am 26. September hat das Proponentenkomitee von MeinOE in einer Pressekonferenz seine grundsätzlichen Ziele präsentiert und angekündigt, man werde bei entsprechender Zustimmung aus der Zivilgesellschaft und nach Befragung der Abgeordneten zum Nationalrat darüber entscheiden, ob weitere Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens unternommen werden.
So ermutigend die ersten Reaktionen waren – fast 14.000 Österreicherinnen und Österreicher haben binnen kurzer Zeit ihre Unterstützung versprochen – so bescheiden war die Reaktion der Volksvertreter im Parlament. Neben drei Klubvorsitzenden (jenen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen) haben nur zehn der 180 weiteren Abgeordneten reagiert. Dies bestärkte uns in der Absicht, weitere Schritte zu setzen.
Die Umfrage bzw. Abstimmung über die einzelnen Forderungspunkte wurde am 15. Jänner 2012 beendet. Die Ergebnisse und der entgültige Text finden sie weiter oben auf dieser Seite! Hier können sie die Ergebnisse der Abstimmung sowie die abgestimmten Punkte downloaden!
Der weitere Fahrplan:
- bis Ende April: Zeit für die Abgabe der Unterstützungserklärungen in den Gemeinden
- In der letzten Mai-Woche werden die Unterstützungserklärungen im Innenministerium eingebracht
- Angestrebter Termin für die Eintragung ist Ende September/Anfang Oktober 2012