4.15.5 – GR 724
DRINGLICHKEITSANTRAG
zur Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2009
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates Sabine Aicher, Christian Schlagitweit, Marga Schmidl und Maria Parzer (Liste Baum & Grüne), Karin Erben (fraktionsfrei) und Manfred Cambruzzi (Purkersdorfer Liste – PUL) um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 31.03.2009
ANTRAG
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen
Die Bezügeverordnung der Stadtgemeinde in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 12.12.2000 wird gemäß §§ 15 und 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 wie folgt geändert:
Funktion
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derzeit (in % des Bezuges des Bürgermeisters)
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Neu laut Antrag (in % des Bezuges des Bürgermeisters)
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Vizebürgermeisterin/ Vizebürgermeister
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40 %
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26,4 % *)
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Stadträtin/ Stadtrat
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22 %
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14 % *)
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AusschussvorsitzendeR
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15 %
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10 % *)
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Gemeinderätin/ Gemeinderat
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6,4 %
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4,1 %*)
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*) beziehungsweise mindestens Bezug gleich wie Jänner 2009
Der Bezug des Bürgermeisterin/ Bürgermeister der Gemeinde Purkersdorf ist nach dem oben genannten Landesgesetz gemäß § 65 % der Ausgangsbasis von € 8.160,00(Bezug eines Nationalrates/einer Nationalrätin)
Begründung
Zuletzt hat der Gemeinderat im Dezember 2000 die Bezüge der GemeindefunktionärInnen festgesetzt, und zwar in der Höhe eines prozentuellen Anteils des Bürgermeisterbezuges.
Durch die Änderungen zum NÖ Landes- und Gemeindebezügesetzes, LGBl 0032, in Kraft getreten mit 01.03.2009, wurden die Bezüge der Bürgermeister in NÖ erhöht.
Durch die Bindung der Bezüge der anderen GemeindemandatarInnen an den Bezug des Bürgermeisters kam es automatisch zu einer Erhöhung der Bezüge der anderen MandatarInnen um ca. 60 Prozent.
Der Bezug des Bürgermeisterin/ Bürgermeister der Gemeinde Purkersdorf ist nach dem oben genannten Landesgesetz beträgt 65 % der Ausgangsbasis von € 8.160,00 (durch den Gemeinderat nicht zu verändern, weil durch Land festgelegt!!)
Diese Erhöhung ist nicht gerechtfertigt.
Die Funktion einer Bürgermeisterin/ eines Bürgermeisters, der auch als Behörde tätig ist, ist nicht eins zu eins umzusetzen auf die Tätigkeit und Aufwände der Gemeindemandatare und StadträtInnen.
Ein Verständnis der Bevölkerung für diese umfassende Erhöhung ist nicht zu erwarten.
Wir schlagen daher vor, durch Änderung (Senkung) der Prozentsätze die Bezüge der oben angeführten MandatarInnen bei der jetzigen Höhe zu belassen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Änderung ist schon in Kraft getreten und muss umgesetzt werden. Um die Erhöhung nicht bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates auszahlen zu müssen, wäre es dringlich, diesen Beschluss in dieser Sitzung zu fassen.
Es soll auch dem Argument, die MandatarInnen komme in Bezug auf die Höhe ihrer Bezüge ein Vertrauensschutz zu, der Boden entzogen werden.
Eine Initiative, dieses Thema in den Gemeinderat aufzunehmen, kam von Seiten des Bürgermeisters oder eines/ einer in Frage kommenden Ausschussvorsitzenden gab es nicht.
Liste Baum & Grüne
Karin Erben
Manfred Cambruzzi
Dazu sprachen:
Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Cambruzzi, Wolkerstorfer
Zusatzantrag Wolkerstorfer und Gaugl:
Im Wissen, dass Gemeinderäte in der Ausübung ihres Mandates grundsätzlich frei und an keinen Auftrag gebunden sind, ist es dem Gemeinderat ein starkes Anliegen, alle Mandatare zu ersuchen, aus ihren Gemeinderatsbezügen, noch mehr wie bisher, Purkersdorfer Anliegen, seien es soziale, sportliche oder gesellschaftliche, nach eigenem Gutdünken bestmöglich zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis Grundantrag:
Dafür: 6
Enthalten: 23 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Pleischl, Reisner, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Zöchinger, Oppitz)
Dagegen: 1 (Putz)
Abstimmungsergebnis Zusatzantrag Wolkerstorfer und Gaugl:
Dafür: 26
Enthalten: 4 (Aicher, Schlagitweit, Cambruzzi, Erben)