LANDTAGSWAHL am 3. MÄRZ 2013
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürger und Bürgerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche bis spätestens 3. März 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben werden und in einer Gemeinde des Landes am 28. Dezember 2012 (Stichtag der Landtagswahl) ihren ordentlichen Wohnsitz (das muss nicht der Hauptwohnsitz sein) hatten. Niederösterreich ermöglicht im Gegensatz zu anderen Bundesländern allen seinen Bürgern und Bürgerinnen eine aktive Mitsprache im politischen Leben, selbst wenn sie den Hauptwohnsitz außerhalb unseres Bundeslandes haben.
NAME VOR PARTEI
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Niederösterreich ist sehr groß - Format DIN A2. Dies deshalb, weil alle wählbaren Kandidaten in dem Wahlkreis mit Namen und Geburtsdatum verzeichnet sind. Jede Partei kann 35 Kandidaten auf dem Landeswahlvorschlag und maximal 15 „Wahlkreiskandidaten" nominieren.
Als Wähler hat man die Möglichkeit,
a) eine/n Kandidaten/in der Landesliste und/oder
b) eine/n Kandidat/in der Bezirksliste und/oder
c) die Partei
anzukreuzen.
Beim Ausfüllen des Stimmzettels gilt der Grundsatz
„Name vor Partei"
Man muss daher nicht unbedingt eine Partei ankreuzen - die Vorzugsstimme für einen Kandidaten oder eine Kandidatin genügt.
Eine Vorzugsstimme kann gültig allerdings nur für
a) eine/n Kandidat/in der Landesliste und/oder
b) eine/n Kandidat/in der Bezirksliste
vergeben werden.
Kreuzt man je eine/n Kandidat/in der Landesliste und der Wahlkreisliste an, müssen beide derselben Partei angehören.
Im Sinne des Grundsatzes „Name vor Partei" ist eine richtig vergebene Vorzugstimme für eine/n Kandidat/in auf der Landesliste und/oder der Bezirksliste selbst dann gültig, wenn daneben noch eine andere Partei angekreuzt wurde.
http://www.noe.gv.at/Politik-Verwaltung/Wahlen/NOe-Landtagswahlen/Landtagswahl2013.wai.html